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meister eine tief in die inneren Verhältnisse
fall der Versammlung.
Landgemeinden in denjenigen Aemtern, wo die Amtsvertretung nicht sofort durchgeführt werden kann, provisorische Anordnungen nach Maßgabe der im Regierungsschreiben enthaltenen 388 32 getroffen werden. Da jedoch die gewöhnlichen 84 Vorsteher in einigen Gegenden nicht das zu diesem Feese. Er⸗ forderliche Gewicht besitzen möchten, auch Fälle vor e ea die Verfassung der einzelnen Gemeinden eine 39 der Vertretung herbeiführen würde, wenn die Wahlen 8 89 1“ Vorstehern überlassen blieben, so setzen Stände voraus, ma. en. jenigen Fällen, wo diese Uebelstände sich zeigen, besondere Vertreter der Gemeinden zum Zweck dieser Wahlen von den Gemeinden zu wählen seien“, wird nach Ablehnung eines Verbesserungs Antragrs von Honstedt's, welcher die Worte „provisorische — zeigen“ ge⸗ strichen sehen will, angenommen. Ein sodann noch im Laufe der Diskusston gestellter und von mehreren Seiten unterstützter Antrag v. d. Fer be, welcher dahin gerichtet ist, die Königliche Regie⸗ rung zu ersuchen, daß dieselbe auf Maßregeln Bedacht nehmen wolle, welche gerignet sind, das Hinderniß zu ent⸗ fernen, welches §. 38 der Landgemeinde⸗Ordnung der Er⸗ wählung der Gemeindevertreter nach Maßgabe der neuen Stimm⸗ ordnung entgegenstellt, wird mit Vorbehalt der Erneuerung bei der dritten Abstimmung vom Proponenten für jetzt zurückgezogen. Als schließlich der Gesetz⸗Entwurf im Ganzen, wie selbiger in der jetzt beendeten zweiten Berathung modifizirt worden, vom Präsidium zur Annahme verstellt wird, motiviren ihr Votum gegen den Gesetz⸗ Entwurf: Schatzrath von Bothmer, unter näherer Bezeichnung seines persönlichen Standpunkts, weil er die Kompetenz der allge⸗ meinen Ständeversammlung in vorliegender Frage nicht anerkennt, das Zustimmungsrecht der Provinzial⸗Landschaften darin negirt ist, und Zweckmäßigkeitsgründe nicht vorliegen, von der Rechtsfrage ab⸗ zugehen; v. d. Decken, obwohl die Gültigkeit des §. 33 des Ge⸗ setzes vom 5. September 1848 anerkennend, aber weil der Vorschrift dieses Paragraphen, wie er von ihm interpretirt wird, kein Genüge geschehen, und daneben innere Gründe dem Entwurfe entgegen⸗ stehen; Kanzlei⸗Direktor von Bothmer aus den schon fruͤher von ihm dargelegten äußeren und denjenigen inneren Gründen, welche er bei der dritten Abstimmung zum Protokoll sich vorbehält. Für den Entwurf erklären sich Wyneken aus demselben Grunde, weshalb Schatzrath von Bothmer nicht dafür gestimmt, weil näm⸗ lich die Frage hier zur Entscheidung gebracht werde, daß den Pro⸗ vinzialständen kein Zustimmungsrecht gebühre; Bening, indem er ein Zustimmungsrecht der Provinzial⸗Landschaften zwar nicht aner⸗ kennt, um so höheren Werth aber auf die mit denselben schriftlich und mündlich, unter persönlicher Theilnahme von Regie⸗ rungs⸗Kommissären gepflogenen Verhandlungen und die daraus hervorgegangenen, mit einem bedeutenden moralischen Gewichte aus⸗ gerüsteten landschaftlichen Beschlüsse legt; Kraut, weil dem ciiir⸗ ten §. 33 dadurch genügt und durch den jetzigen Entwurf es an⸗ erkannt werde, daß die allgemeine Gesetzgebung über die provin⸗ zielle stehe; Breusing endlich, weil die Kompetenz Angesichts des §. 33 nicht zu bezweifeln, und die politische Lage der Dinge es ihm räthlich erscheinen läßt, den Entwurf trotz der nicht allenthal⸗
ben ihm zusagenden Bestimmungen anzunehmen. Bei der Abstimmung wird der Gesetz⸗Entwurf gegen 6 Stim⸗
men angenommen.
1 Hannover, 28. Mai. (Hannov. Ztg.) Erste Kammer. Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Reorganisation der Provinzial⸗Landschaften wurde mit dem vierten Abschnitt, wel⸗ cher in den §§. 24 — 30 vom Landtage handelt, fortgesetzt und fan⸗ den die vier ersten Paragraphen mit den dazu gestellten Ausschuß⸗ Anträgen (19, 20) ohne Diskussion die Annahme des Hauses, nachdem die von Bening ausgesprochene Voraussetzung, daß der im Antrage 20 gewählte Ausdruck „von der Landschaft“ mit der Bezeichnung „im Einverständnisse mit der Landschaft“ als gleich⸗ bedeutend anzusehen sei, von keiner Seite Widerspruch ge⸗ funden, von dem Berichterstatter Wolff vielmehr als der Ansicht des Ausschusses entsprechend anerkannt worden. Zu einer längeren Verhandlung führt §. 28, welcher wörtlich lautet: „Der Landtag beräth in ungetrennter Versamm⸗ lung. Sind Sonderinteressen der Städte und des Landes in Frage, so steht es den Abgeordneten jedes Theiles frei, ihre Ansicht durch ein Separatvotum an die Regierung gelangen zu lassen. Unter Berücksichtigung besonderer provinzieller Verhältnisse kann durch die Provinzial⸗Verfassungs⸗Urkunde eine Abstimmung nach Abtheilungen (Kurien) zugelassen werden.“ Der Ausschuß schlägt vor (Antrag. 21), im ersten Absatze die Worte: „den Abgeordneten jeden Theils“ zu streichen und dafür zu setzen: „sowohl der Vertretung der Städte, wie der des Landes“, daneben auch (Antrag 22) den zweiten Absatz zu streichen und dafür an die Stelle zu setzen: „Einem solchen Separat⸗Votum kann unter Berücksichtigung besonderer provinzieller Verhältnisse die Kraftbeigelegt werden, den Mehrheits⸗Beschluß zu verhindern.“ Außerdem sind von zweiter Kammer, welche den ersten Ausschuß⸗Antrag (21) angenommeu, den zweiten (22) aber abgelehnt hat, zu dem im Uebrigen gebilligten §. 28 folgende Zusätze beschlossen: 1) Stände finden es angemessen, daß in denje⸗ nigen Provinzen, in welchen ein gemischtes Konfessions⸗Verhältniß vorherrscht, bei Angelegenheiten, welche das Kirchen⸗ und Schulwe⸗ sen betreffen, den Mitgliedern der Provinzial⸗Landschaften, welche verschiedenen Konfessionen angehören, das Recht beigelegt werde, ein den ständischen Beschluß hemmendes Separatvotum abzugeben; 2) in das Gesetz die Bestimmung aufzunehmen, daß die Verhand⸗ lungen der Provinzial⸗Landschaften der Regel nach öffentlich sein sollen. Nach den von Wolff ertheilten Erläuterungen stellt von der Decken, um auch die besonderen Interessen der großen Grundbesitzer sicher zu stellen, zum ersten Absatze des Paragraphen einen Verbesserungs⸗Antrag dahin: „Sind Sonder⸗Interessen der verschiedenen Abtheilungen der Landschaft in Frage, so steht es den Abgeordneten der drei Abtheilungen frei, ihr Separatvotum an die Regierung gelangen zu lassen.“ Wyneken, welcher zwar dem ersten Beschlusse zweiter Kammer das Wort redet, will einen solchen Unterschied zwischen den verschiedenen Grundbesitzern, wodurch die beantragte Trennung sich rechtfertige, nicht anerkennen und fürchtet davon neuen Zwiespalt, worauf der Proponent indeß erwiedert, daß er nicht regelmäßig, sondern nur dann, wenn Sonder⸗Interessen in Frage kommen, dem Beschlusse auch der großen Grundbesitzer ein Veto vindiziren wolle. Als Wyneken gleichwohl ein besonderes Interesse der großen Grundbesitzer nur allein bei der Compositionsfrage ein⸗ räumt, übrigens aber die Letzteren mit den Ritterschaften, welche er der Unterwühlung der Verfassung beschuldigt, in großer Auf⸗ regung identiftzirt, um dadurch ein Herabgehen auf ein Mini⸗ mum des Census zu motiviren, drückt der Minister⸗Präsident von
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i der Landschaft eingehende Diskussion, nach deren Beendigung der Ausschußantrag 29 angenommen wird. Der die osnabrücksche Landschaft betreffende Antrag 30 ist durch einen Beschluß zweiter Kammer modiftzirt. Sowohl dieser Beschluß, als auch ein rücksichtlich der Vertretung Papenburgs von jener Kammer beschlossener Zusatz, findet den Bei⸗ Auch der Antrag 31, dahin: „Stände er⸗ klären sich damit einverstanden, daß für die erstmaligen Wahlen der
Münchhausen sein Bedauern darüber aus, daß der Vorredner (Wyneken hatte Krankheitshalber an den voraufgegangenen Bera⸗ thungen keinen Theil genommen) bei den betreffenden Verhandlun⸗
en nicht anwesend gewesen sei. Schon diese hätten zu Tage gelegt, daß die Ritterschaften die Minderzahl bildeten. Bei ruhiger und leidenschaftsloser Erwägung der Verhältnisse werde nicht verkannt werden, daß die Vertretung des großen Grundbesitzes denselben ent⸗ soreche, wie denn auch die hierauf gerichteten Anträge großentheils nicht von den Ritterschaften, sondern von den Landschaften selbst ausgegangen. Eben deshalb und um zugleich einen Bruch mit die⸗ sen letzteren zu vermeiden, sei die Vertretung der großen Grundbe⸗ sitzer im §. 12 von beiden Kammern beschlossen, so daß hier nur noch um die einfache Frage es sich handle, ob der zwei⸗ oder drei⸗ theiligen Abstimmung der Vorzug einzuräumen.
Hessen. Kassel, 29. Mai. (O. P. A. Z.) Man ver⸗ nimmt, daß am 2ten k. M., also nächsten Montag, uns abermals 1000 Mann Bayern nebst zwei Geschützen, welche die Bezirke Eschwege und Fritzlar okkupirt hatten, verlassen werden. — Die Mitglieder der Kriminal⸗Kammer des Obergerichts in Rotenburg waren im Laufe der verflossenen Woche wieder vor das kurhessische permanente Kriegsgericht geladen, aber bis auf eines nicht erschienen, welches letztere gegen die Maßnahmen des Kriegsgerichts Protest einlegte und wiederholt die Erklärung abgab, daß man die Kompetenz dieses Gerichts nicht aner⸗ kennen könne. Die übrigen Herren gaben eine schriftliche Erklärung ab, daß sie nicht kommen könnten, da anderweite Ge⸗ schäfte, namentlich schwurgerichtliche Sachen, ihre Thätigkeit in An⸗ spruch nehmen. Staatsrath Schotten ist auf künftigen Sonnabend zum Schlußverhör wieder vor die Untersuchungs⸗Kommission des kurhessischen Kriegsgerichts geladen. Die Kandidaten der Theolo⸗ gie, welche Anspruch auf Anstellung machen, haben jetzt auch ein politisches Glaubensbekenntniß abzulegen und Nachweis darüber zu liefern, welches Leben sie in sozialer Beziehung geführt, insbeson⸗ dere mit welchen Personen sie verkehrt haben.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 30. Mai. (O. P. A. Ztg.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde nach dreitägiger Berathung einem Gesetzentwurf der Re⸗ gierung, die Stellvertretung im Militairdienst betreffend, im We⸗ sentlichen die Zustimmung ertheilt. Hiernach wird die Stellvertre⸗ tung in Zukunft durch eine Staats⸗Stellvertretungs⸗Anstalt ver⸗ mittelt werden, mit Nichtausschluß der Privat⸗Versicherungsanstalten zur gemeinschaftlichen Aufbringung der Vertretungs⸗Summe. Da nach den Grundrechten die Stellvertretung im Militatrdienste über⸗ haupt unzulässig erscheint, so wurde über die prinzipielle Zulässig⸗ keit der Stellvertretung heftig diskutirt; die linke Seite des Hau⸗ ses behauptete den Rechtsstand der Grundrechte, ohne der Kammer das Recht zu deren Abänderung zuzugestehen. Die Rechte und das Centrum dagegen beanspruchten für die Kammer mindestens das Recht, die Grundrechte, die im Großherzogthum in dem landesge⸗ setzlichen Wege publizirt worden sind, auf demselben Wege (also mit Zustimmung der Kammern) abzuändern, und diese Ansicht blieb in starker Mehrheit obwaltend.
Braunschweig. Braunschweig, 28. Mai. Der Abge⸗ ordneten⸗Versammlung ist über die Wiederherstellung der Bundes⸗ versammlung folgende Mittheilung des Staats⸗Ministeriums zuge⸗ kommen: „Nachdem die Bestrebungen, eine deutsche Union zu gründen, haben aufgegeben werden müssen, sind die von sämmtlichen deutschen Regierungen beschickten Ministerial⸗Konferenzen die Ver⸗ anlassung zur Wiederherstellung der Bundes⸗Versammlung in ihrer bisherigen Form geworden. Se. Hoheit der Herzog sind für das Herzogthum wieder in die Bundes-Versammlung eingetreten und haben einen Bundestagsgesandten ernannt, wovon der geehrten Versammlung der Abgeordneten Wir hiermit haben Mittheilung machen wollen. Die Wiederherstellung einer von allen deutschen Staaten anerkannten Centralbehörde darf als ein günstiges Er⸗ eigniß unter den einmal obwaltenden Umständen bezeichnet werden, da durch dieselbe die dringenden Gefahren, welche die Fortdauer eines verfassungslosen Zustandes hervorrief, beseitigt sind und vie rechtliche Möglichkeit gegeben ist, die inneren und äußeren Ver⸗ hältnisse Deutschlands zu ordnen und die von allen Seiten als nothwendig anerkannten Reformen der Bundesgrundgesetze auf ver⸗ ö Wege vorzunehmen. Braunschweig, 27. Mai
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erzogl. braunschweig⸗lüneburgsches Staats⸗Ministerium. von Schleinitz.“
Frankfurt, 31. Mai. (Fr. J.) Die hier anwesenden Bundestagsgesandten hielten gestern Mittag 12 ½ Uhr keine Sitzung, sondern nur eine Konferenz im Fürstlich Thurn⸗ und Taxisschen
Palais. Dagegen hatte die provisorische Bundes⸗Central⸗Kommis⸗ sion gestern und heute Sitzungen und wird auch morgen Mittag eine abhalten. Legationsrath Detmold ist von seinem Ausfluge in die Nachbarschaft wieder hier eingetroffen und ruͤstet sich, demnächst mit seiner Faämilie nach Hannover abzureisen. von Fritsch aus Weimar ist als Bundestagsgesandter für die sächsischen Herzog⸗ thümer vorgestern hier eingetroffen. Der Königlich preußische Ge⸗ sandte, General⸗Lieutenant von Rochow, hatte am Donnerstage sämmtliche Stabsoffiziere der unserer Garnison beizählenden Bundes⸗ Kontingente zu einem Diner zu sich geladen.
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Anslaunb.
Oesterreich. Zara, 25. Mai. (Ll.) Die zur Berathung über die Zollfrage, welche die kommerziellen Interessen Dalmatiens speziell angehen, eingesetzte Kommission hat in ihrer gestrigen Sitzung sich dahin entschieden, daß die Aufhebung des jetzigen für Dalmatien bestehenden Zolltarifes für die Förderung der Handelspolttik dieser Provinz unerläßlich sei, und daß nun zunächst, ehe man zur Pro⸗ jektirung eines neuen Zolltarifes schreite, die Frage, ob nicht die Zollverhältnisse Dalmatiens denen der übrigen Monarchie gleichge⸗ stellt werden sollen, erledigt werden müsse.
Hermannstadt, 26. Mai. Der neue Militair⸗ und Civil⸗ kommandant von Siebenbürgen, Feldmarschall⸗Lieutenant Fürst Karl von Schwarzenberg, hat folgende Bekanntmachung erlassen: „Se. Majestät der Kaiser hat allergnädigst mich zum Nachfolger meines verehrten Waffenbruders des Feldmarschall⸗Lieutenants Freiherrn von Wohlgemuth ernannt, dessen edles Wirken durch sein zu frühes Hinscheiden unterbrochen wurde. Ich habe nunmehr die Leitung der Geschäfte als Militair⸗ und Civilgouverneur des Großfürsten⸗ thums Siebenbürgen, so wie das Kommando des 12ten Armeecorps, übernommen. Siebenbürger! Ich verkenne nicht die Schwierigkeit meiner Aufgabe, indessen wird guter Wille und ein forschender Blick mich bald mit den wahren Bedürfnissen dieses Kronlandes bekannt machen, um nach den Institutionen der Gesammtmonarchie eine er⸗ wünschte Lösung herbeizuführen. Euer Vertrauen, Euer bereitwil⸗ liges Entgegenkommen werden das Werk wesentlich fördern, und
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der freundliche Empfang seit meinem Eintritte in Eure Marken bestärkt mich in meinen Erwartungen. Mit wahrem Bedauern habe ich jedoch bei Durchreisung eines Theiles dieses sonst so ge⸗ segneten Landes bemerken müssen, wie die hier und da noch man⸗ gelnde Achtung des Eigenthums, fortdauerndes Mißtrauen und gegenseitiges Anfeinden der verschiedenen Nationalitäten die Fol⸗ gen der Revolution und des Bruderkrieges noch verschlim⸗ mern und die Heilung der Wunden verzögern. Meine erste Aufgabe wird es daher sein, dem gegebenen all⸗ gemeinen Gesetze die unverbrüchlichste Achtung, dem Lande die ersehnte Ruhe und Ordnung und jedem Einzelnen die Gewähr leistung der rechtlichen Ansprüche wieder zu verschaffen. Aufrichtig strebt die Regierung danach, mit gewissenhafter Achtung jeder Na⸗ tionalität, das Wohl dieses Kronlandes im Interesse des einheit⸗ lichen Kaiserstaates zu fördern. Unbeugsame Strenge müßte ich daher gegen jene anwenden, die es wagen würden, Mißtrauen ge⸗ gen die Anordnungen der Regierung zu verbreiten oder unter welch immer für einem Vorwande Unzufriedenheit und Unordnung zu erregen: Siebenbürger! Vertrauensvoll trete ich in Eure Mitte kommt mir mit gleicher Aufrichtigkeit und gutem Willen entgegen. Mit Freude und mit der Zuversicht des Gelingens beginne ich meine Wirksamkeit. Hermannstadt, den 25. Mai 1851.“
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Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 31. Mai. Den Vorsitz führt Dupin. Petitionen um Verfas⸗ sungs⸗Revision, andere um Wiederherstellung des allgemeinen Wahlrechts werden eingebracht. Ohne Debatte werden zwei Ge⸗ setzentwürfe angenommen, einer von lokalem Interesse, der ander⸗ den Brand von Lyon betreffend. An der Tagesordnung sind die Anträge Moulin's und Morin's, bezüglich der Behandlung von Revisions⸗Anträgen. Morin zieht seinen Antrag, es könne jede verwor⸗ fene Proposition binnen Monatsfrist wieder eingebracht werden, zurück. Die Kommission hat den noch übrigen Theil des Antrags dahin amendirt, daß eine Kommission von 15 Mitgliedern mit der Prü⸗ fung der Anträge beauftragt und angehalten werden solle, binnen Monatsfrist nach ihrer Ernennung Bericht zu erstatten. Sauteyra will die Frist auf acht Tage verkürzt haben, was jedoch nicht un⸗ terstützt wird. Die Kommission schlägt vor, die erwähnte Kommis⸗ sion in den Abtheilungen acht Tage nach Niederlegung des ersten Antrags zu ernennen. Moulin, als Berichterstatter, bemerkt, die Kommission würde diese Bestimmung fallen lassen, da sie eine Frage der Tagesordnung sei, über welche die Versammlung zu entscheiden habe. Vezin bekämpft diese Absicht. Art. 1 wird in folgender Fassung angenommen: „Auf Verfassungs⸗Revision bezügliche An⸗ träge werden nicht an die monatlichen Kommissionen für par⸗ lamentarische Initiative verwiesen. Sie werden einer in den Abtheilungen gewählten Spezial⸗Kommission von funf⸗ zehn Mitgliedern vorgelegt.“ Art. 2 lautet nach dem Kommissionsantrage: „Sind die im vorhergehenden Artikel erwähn ten Anträge verworfen worden, so können sie gemäß Art. 78 der Geschäftsordnung erst binnen drei Monaten wieder eingebracht wer⸗ den. In viesem Falle werden sie einer neuen in gleicher Art ge⸗ wählten und an dieselbe Frist gehaltenen Kommission zugewiesen. Diese Kommission wird sich auch mit den neuen, nach der ersten Entscheidung der Versammlung eingebrachten Anträgen befassen.“ Jules Favre beantragt, daß verworfene Anträge nicht wieder eingebracht werden können. Er bemerkt, daß Art. 78 von dem Gutdünken der Versammlung abhänge und also auf Revisionsan⸗ träge nicht anwendbar erklärt werden könne, wie sie ja doch eben mit den Kommissionen für parlamentarische Initiative gethan habe. Er stützt sich auf die Nothwendigkeit, die Aufregung im Lande möglichst zu vermeiden. Wenn auch seit einigen Tagen das monarchische Gewitter sich verzogen zu haben scheive, so konspirire man dennoch zur Wiedereinführung einer von Frank⸗ reich verurtheilten Staatsform. (Leon de Laborde verlangt das Wort.) „J. Favre fährt fort: Läge die Regierung in republikani⸗ schen Händen, so wäre 1852 nicht zu fürchten. So aber sei es das Rendezvous der Royalisten. Sie dächten, wohl im ersten Re visions⸗Anlaufe zu unterliegen, dann aber zur Agitation ihre Zu flucht zu nehmen. Siegten sie, so werde es ihre erste Arbeit sein, die ses Recht der Revision zu streichen. Die Einen ien für eine Re⸗ gierung von Gottes Gnaden, die Anderen fur Weib und Kind, Andere für das Kaiserthum unter dem Titel der Präsidentschafts⸗ Verlängerung. „Wir“, schließt der Redner, „sind also die wahren Konservativen, da wir keine Aufregung im Lande wollen.“ Be richterstatter Moulin entgegnet, die Majorität sei in ihrem Hasse gegen die Demagogie sehr einmüthig. Artikel 141 erkläre, die Verfassung könne während des ganzen dritten Jahres revi dirt werden. Dies leugnen, wäre ein Angriff auf Verfassung und Volkssouverainetät. Wenn die Versammlung nicht revidirte, würde sie gegen das Land und ihre eigene Würde verstoßen. Das Amen⸗ dement würde auch seinen Zweck nicht erreichen, da Art. 39 der Geschäftsordnung gestatte, daß immer neue Mitglieder neue Revi sionsanträge einbrächten. Das Amendement Jules Favre's wird mit bedeutender Majorität verworfen. Bouhier de l'Ecluse will sprechen, kann aber vor Unruhe nicht dazu kommen. Art. 2 der Kommission wird angenommen. Vesin stellt das Amendement, die Kommission solle vor den Berichten über die speziel⸗ len Petitionen einen Gesammtbericht erstatten. Redner hält es für sehr ersprießlich, wenn die Versammlung vo⸗ der Einzeldebatte zu einer gewissen Uebersicht gelange und moralisch würdigen könne, was man als den Ausdruck der Wünsche des Landes bezeichne. Der Redner erwähnt mehrerer Petitionen von Gemeinderäthen und liest eine Stelle aus einem Journal von Tou⸗ louse vor, in welchem der Bericht einer Gemeinderathssitzung ent⸗ halten ist, während der dem Maire Vormwürfe gemacht worden, daß er durch Polizei⸗Agenten Unterschriften für die Revisions⸗Petitio⸗ nen veranlasse. Berichterstatter Mou lin entgegnet, die Petitionen kämen ohnedies an die Spezial⸗Kommission, und es hieße die De⸗ batte verstümmeln, wollte man sie in zwei Hälften theilen. Das Amendement Vesin wird verworfen, das Ganze des Kommissions⸗ Antrags angenommen und die Sitzung dann auf eine Viertelstunde unterbrochen. Bei deren Wiederaufnahme steht ein Antrag St. Beuve's auf der Tagesordnung. Die Debatte wird aber auf Mon⸗ tag vertagt und die Sitzung aufgehoben.
Paris, 30. Mai. Der Constitutionnel veröffentlicht heute ebenfalls das 11te Bülletin des Central⸗Comité's des Widerstandes, welches er durch die Post und frankirt erhalten zu haben angiebt. Auch soll es den rothen Stempel mit der phrygischen Mütze als un⸗ bezweifelbares Zeichen seiner Echtheit tragen.
Das Journal des Débats enthält einen Brief aus Nea pel, wonach die italienischen Zustände keinesweges trostreich und ge sichert wären, vielmehr ein Ausbruch näher als je liege.
Viele Journale sind heute des gestrigen Feiertages wegen nicht erschienen.
Das Duell zwischen General Grammont und dem Montagnard Beaune kömmt nicht zur Ausführung, da es den Sekundanten ge⸗ lungen ist, die Sache zu vermitteln. 8
Bei Guizot hat gestern eine Versammlung der bedeutendsten politischen Notabilitäten stattgefunden. 1.“
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Der schon lange erwartete General Aupick ist endlich mit Fa⸗ milie aus Konstantinopel zu Marseille angelangt.
Der Herausgeber einer Zeitung zu Orleans ist wegen unge⸗ treuen Berichts über ein Urtheil des Zuchtpolizeigerichts zu 1 Monat Gefängniß und 1000 Fr. Geldstrafe und ein Arbeiter zu Toulon, bei dem man politische Flugschriften fand, zu 1 Monat Gefängniß und 25 Fr. Geldstrafe verurtheilt worden.
Zu Valence (Drome⸗Departement) wurde das Dekret des Ge⸗ nerals Castellane, wonach nicht mehr als 300 Personen einen Lei⸗ chenzug bilden dürfen, zuerst bei dem Begräbniß eines sozialistischen Tischlers in Anwendung gebracht, indem die überzähligen Begleiter durch die Polizei von dem vorderen Theile des Zuges abgeschnitten und zum Auseinandergehen genöthigt wurden. 1
Zu Issoudun wurden zwei lyoner und ein italienischer Gyps⸗ figurenhändler verhaftet, weil sie, in den Straßen umherziehend, laut riefen: Es lebe Barbès! Es lebe die Gulllotine!
Zwischen Chaules Hugo, dem Sohne Victor Hugo's und Re⸗ daclteur des Evenements, und einem Redacteur der Patrie steht ein Duell bevor.
Im Artillerie⸗-Museum soll ein besonderer Saal für Waffen angewiesen werden.
Paris, 31. Mai. Die Spezial⸗Kommission für Revisions⸗ Antrage wird Montag gewählt werden und hat binnen Monatsfrist Bericht zu erstatten, was also die Revisions⸗Debatte etwa zum Juli beginnen ließe. Bereits gestern sollte ein Revisions⸗Antrag nieder⸗ gelegt werden, wurde aber in Folge von Verhandlungen zwischen dem Antragsteller Payer (Bonapartist), den Chefs der Majorität und den Büreau Mitgliedern für kurze Zeit zurückgenommen. Er lautet: „Art. 1. Eine konstituirende Versammlung wird auf den 3. November d. J. einberufen, um Art. 20, 21, 30, 41, 45, 76, 77 und 102 der Verfassung zu revidiren. Art. 2. Die Wahlen finden Sonntag 19. Oktober 1851 nach den in Gemäßheit des Gesetzes vom 15. März 1849 verfaßten Listen statt. Art. 3. Während der ganzen Dauer der konstituirenden Versammlung wird die gesetzgebende vertagt.“ Von diesen Artikeln stellt Art. 20 Eine Kammer, Art. 21 die Repräsentantenzahl auf 750 fest. Art. 30 bestimmt die departementsweise und in Gesammtheit vorzunehmende Wahl, Art. 41 drei Berathungen der Gesetze mit Ausnahme der Dringlichkeit, Art. 45 die Nichtwählbarkeit des fungirenden Prä⸗
sidenten, Art. 76 die Territorial⸗Eintheilung Frankreichs, Art. 77. die Verwaltungsbehörden vom Präfekten abwärts, Art. 102 die Verpflichtung aller Franzosen zum Nationalgardedienste. Der
Art. 2 des Antrages stellt das allgemeine Wahlrecht wieder her. Die Union meint, daß, wenn die Majorität sich nicht für eine be⸗ stimmte Form der Regierung in der Revisionsfrage einige, die Frage nur zwischen dem, was man Elysee nenne, und dem, was man Sozialismus nenne, gestellt sei. Nach dem Journal des DOébats hätte der Revisions⸗Antrag der Rue des Pyra⸗ mides gestern um 5 Uhr bereits 220 Unterschriften gezählt, darunter Passy, Luynes und Mortemart, die nicht zur Reunion gehören. Dasselbe Journal erzählt, es käme eine Masse legali⸗ sirter Revisions⸗Petitionen direkt an den Präsidenten Dupin, der sie der Kommission zuweise, welche 6 Beamte mit deren Klassifizi⸗ rung beschäftige. Die Zahl der Unterschriften übersteige bereits die bei Rateau's Antrage. General Changarnier wäre, nach der bo⸗ napartistischen Patrie, am letzten Mittwoch gegen die Dringlich⸗
algierische
keits⸗Erklärung von Moulin's Antrag aufgestanden.
Der Messager bringt die von anderen Seiten bis jetzt noch für ungenau erklärte Nachricht, daß Odilon Barrot Präsident eines Kabinets zu werden eingewilligt habe, dessen Programm das neue Wahlgesetz dahin abändere, daß jeder einundzwanzigjährige, im Besitze seiner bürgerlichen und politischen Rechte befindliche Fran⸗ zose auf den Wahllisten seines Geburts⸗Departements eingeschrieben welcher heute Abends 7 ½ Uhr bereits nach Sens abreist, von wo er sich morgen früͤh zur Eröffnung der Ei⸗ senbahn nach Dijon begiebt, würde bereits in der dort zu haltenden Rede darauf anspielen. Der Kriegs⸗Minister, der Minister der öf⸗ fentlichen Arbeiten und der Polizei⸗Präfekt werden den Präsidenten begleiten. 1 18
¹Die Kommission für innere Verwaltung hat ihren ersten T schluß wegen des Gemeinde⸗Wahlrechts auf Antrag Valismenil's dahin geändert, daß nunmehr der Steuereinnehmer oder Hausei⸗ genthümer das Aufenthalts⸗Certifikat ausstellen soll, übrigens auch die Mittel des neuen Wahlgesetzes zur Konstatirung des Aufent⸗ haltes Geltung haben sollen.
Die Verluste in Kabylien sollen bedeutender sein, als der Mo⸗ niteur sie angiebt. Privatnachrichten vom Expeditionscorps zu⸗ folge sind allein von den durch die Kabylen umzingelten 140 Mann starken zwei Compagnieen alle Offiziere und 100 Mann gefallen. Einer amtlichen Mittheilung zufolge wären in Kabvlien gefallen 8 Offiziere und 80 Mann, verwundet 23 Offiziere und 307 Mann.
In La Villette bei Paris ist gestern ein Mechanikergehülfe auf seinem eigenen Dampfwagen aus der Normandie angekommen. Der Wagen geht auf den gewöhnlichen Straßen, ist sehr einfach kon⸗ struirt, verbrennt wenig Brennstoff und legt 30 Kilometer in der Stunde zurück.
Die Journale enthalten folgende Erklärung: „Da H. Baune auf die für vir Grmürinvr La Guillotidre schimpflichen, von Gene⸗ ral Grammont auf der Tribüne gesprochenen Worte geantwortet hat, schickte ihm Letzterer seine Sekundanten, um Rechenschaft mit den Waffen zu verlangen. Die Sekundanten des Generals Gram⸗ mont erklärten, den Säbel zu wählen, Schölcher und Baudin, als Zeugen des geforderten Baune, boten seinem Gegner die Wahl zwischen Degen und Pistolen und weigerten sich entschieden, ihrem Partner als Sekundanten zu dienen, wenn er den Säbel annähme, dessen Gebrauch, wie sie wissen, ihm vollkommen unbekannt ist.“ Die Herren Clary und Tartas, Zeugen des Generals Grammont, schrei⸗ ben ihrerseits der Patrie, daß sie entschieden sich weigern wür⸗ den, demselben zu sekundiren, wenn er von der gewählten Waffe, dem Säbel, abginge.
Großbritanien und Irland. Parlament. ZEbee haus. Sitzung vom 30. Mai. Petitionen gegen die „päpstlichen Uebergriffe“ werden überreicht vom Marquis von Streat albane von 60 Orten in Schottland, von Lord Bruogham und dem Gra⸗ fen von Winchilseat. Lord Brougham hat auch Petitionen gegen die Titel⸗Bill erhalten, die er überreichen wird, wenn die Maßre⸗ gel dem Hause vorliegt. Zwei das Gerichtswesen betreffende Bills kommen zur dritten Lesung. Darauf überreicht der Graf von Poris eine Petition des Grafen von Stradford und des Viscount Clancarty um eine Modification der eidlichen Anerkennung der allei⸗ nigen geistlichen Oberhoheit der Königin. Graf von Wicklow meint, daß Eide der Art im neunzehnten Jahrhundert vorzuschrei⸗ ben ein Widersinn und eine Unziemlichkeit sei. Der Eid habe einen rein negativen Charakter und negire obendrein, was faktisch bestehe; denn es sei nicht wahr, daß der Papst keine geistliche Autorität im Reich besitze, dies zeigten neuere Parlamentsbeschlüsse, z. B. die Akten über wohlthätige Vermächtnisse und über die irländischen Friedhöfe. Es sei wünschenswerth, daß der Lord⸗Kanzler die Bill in die Hand nehme. Andere Bills von untergeordneter Wichtigkeit
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werde. Der Präsident,
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wurden um einen Schritt weiter gebracht, und Lord Stanley kündigte auf Montag die Befürwortung einer Petition aus Liver⸗ pool an, welche über die Wirkungen der bestehenden Navigations⸗ gesetze klagt. (Hört, hört!) Schluß um halb 8 Uhr Abends.
Unterhaus. Sitzung vom 30. Mai. Unter der Anzahl von Petitionen befindet sich eine von Sir Robert Inglis überreichte schottische Petition, welche die Errichtung von Laien⸗Lehrstühlen auf Universitäten abgeschafft wissen will. Auf eine Interpellation B. Osborne's erklärt Herr Labouchere, die Regierung werde die Erledigung der Bill zur Zulassung von Juden ins Parlament weiter betreiben, sobald die geistliche Titelbill in Ordnung sei. Herr Osborne: „Das heißt die Regierung verschiebt die Juden⸗ Emancipation ad graecas calendas. (Hört, hört!) Als sich darauf, gemäß der Tagesordnung, das Haus wieder als Comité über die Titel⸗Bill konstituirte, wurde erst noch ein synonymes Amende⸗ ment des Herrn Keogh zur ersten Klausel verworfen und darauf die erste Klausel als Ganzes zur Abstimmung vorgeschlagen. Sir J. Graham, More O’'Ferrall, Grattan, Herr Hobhouse und Herr Reynolds sprachen noch einmal mit alten und neuen Argumenten gegen die Klausel; Sir J. Graham nannte sie ge⸗ radezu eine Kriegserklärung gegen 8 Millionen britischer Unterthanen. Bei der Abstimmung ergaben sich indeß 244 Stimmen für und blos 62 gegen die erste Klausel; Majorität für die Regierung 182. Lord John Russell bat dann diejenigen Mitglieder, die mit der Jill im Ganzen einverstanden seien, ihren Fortgang nicht länger durch unwesentliche Amendements aufzuhalten. Herr Walpole (streng protestantische Partei) meinte, seine Amendements seien sehr wesentlich. Lord J. Russell: „Ich muß im Namen der Regierung wiederholen, daß wir dem angekündigten Amendement Walpole nicht werden beistimmen können.“ Oberst Sibthorp erklärte aber, von seinen Amendements nicht abstehen zu wollen. Die Fortsetzung der Comité⸗Debatte wurde auf Mon⸗ tag angesetzt. Schluß der Sitzung: ¾ auf 1 Uhr nach Mitternacht.
London, 31. Mai. Die Königin und ihre Gäste besuchten gestern früh das Ausstellungs⸗Gebäude. Der Herzog und die Her⸗ zogin von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha mit dem Herzoge Ernst von Württemberg besichtigten später den zoologischen Garten in Regents⸗ Park. Nachmittags fuhr der Herzog von Koburg⸗Gotha ins Ko⸗ losseum, Prinz Albrecht präsidirte einer Sitzung der Aus⸗ stellungs-Koͤmmission, während die Königin mit der Her⸗ zogin von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha eine Spazierfahrt ins Freie machte. Abends war der Hof im französischen Theater. Heute Abend werden, um den Geburtstag der Königin zu friern, viele öffentliche und Privatgebäude beleuchtet sein, wozu seit mehreren Tagen Vorbereitungen getroffen werden.
Gestern war Kabinetsrath, dem sämmtliche Minister, nach lan⸗ ger Zeit auch der Präsident des Geheimen Raths, Marquis von Lansdowne, beiwohnten.
Beim nordamerikanischen Gesandten war gestern Abend großes Diner, dann Assemblee, welche der Prinz Heinrich der Niederlande und der Herzog von Wellington mit ihrer Gegenwart beehrten.
Der frühere ungarische General Klapka kehrt heute nach Paris zurück, will aber Mitte Juni's wieder nach London kommen, um einige Zeit hier zu verweilen.
Ritter von Felsenthal, österreichischer Rath und Ober⸗Polizei⸗ Commissair, gedenkt heute nach Wien zurückzukehren.
Rußland und Polen. Warschau, 1. Juni. Der General der Kavallerie, Graf Vincenz Krasinski, Kaiserlicher General⸗Adjutant, Mitglied des Reichsraths und des Administra tionsraths, ist von Dresden hierher zurückgekehrt. Der englische Gesandte am russischen Hofe, Lord Bloomfield, ist auf seiner Durch⸗ reise von St. Petersburg nach London hier eingetroffen. Der General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers, Herr von Grünwald, ist von hier nach St. Petersburg abgereist.
Belgien. Brüssel, 1. Juni. Die Independance stellt die vom antwerpener Procurseur gegebene Nachricht in Abrede, als nehme der König die Entlassung der Minister nicht an und verbleiben dieselben daher im Amte. „Wir glauben ver⸗ sichern zu können“, sagt die Independance, „daß bis jetzt nichts beschlossen, noch festgestellt ist; auch scheint nichts anzudeuten, daß in wenigen Tagen eine definitive Lösung eintreten könnte.
Italien. Florenz, 24. Mai. (Ll.) Bei Gelegenheit des mit der französischen Republik abgeschlossenen Postvertrages hat Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog dem französischen Minister des Aeußern, Baron Brenier, und dem französischen bevollmächtigten Minister in Toscana, Grafen Montessay, das Großkreuz und mehreren hohen französischen Beamten das Commandeur⸗ und Ritterkreuz des tos⸗
canischen Josephsordens verliehen.
Spanien. Madrid, 26. Mai. (Fr. Bl.) Abermals heißt es, die Minister der Marine und der öffentlichen Arbeiten würden austreten.
Die militairischen Vorsichtsmaßregeln dauern fort.
8 Konstantinopel, 14. Mai. (Lloyd.) In Asien haben einige Beduinenstämme, im Norden von Damas⸗ kus, den schuldigen Tribut verweigert, den mit einer Truppen⸗ macht gegen sie ausgezogenen Statthalter von Hossan aufs Haupt geschlagen, ihn selbst gefangen genommen und dann in Stücke ge⸗ hauen. Der Sohn des Erschlagenen hat zwar die Statthalterschaft seines Vaters, aber die Regierung keine Genugthuung erhalten, da gegen diese wilden Nomadenvölker der Wüste nicht viel auszu⸗ richten ist. Die Differenzen mit Serbien nehmen nach den wichtigen Mit
Türkei.
theilungen, welche vom bosnischen Kriegsschauplatze gemacht wurden, einen ernsten Charakter an, und die Färbung, in welcher die Be⸗ wegung von Montenegro erscheint, veranlaßte die Regierung, vor⸗ erst der Herzegowina gegen den ursprünglichen Plan, wo sie mit Bosnien in einen Körper vereinigt werden sollte, einen besonderen Statthalter zu geben, da der Wesir Haireddin Pascha zwar ein aufgeklärter und den Reformen ganz ergebener Mann ist, jedoch nicht die noͤthige Energie des Charakters besitzt, welche die dort sich bedrohlich gestaltenden Zustände ersordern. 1
Während nun derart die Sachen stehen, durchziehen Kaiserliche Kommissäre die Evalets, überall das Tansimat einführend; hier aber hält die große Finanz⸗Organisation, diese eigentliche Lebens⸗ frage, den Vordergrund noch immer besetzt und absorbirt alle Thä⸗ tigkeit des Kabinets. Seitdem eine berühmte Finanz⸗Notabilität in den hiesigen Mauern weilt, werden auch alle möglichen Konjunk⸗ turen gemacht; aber Baron Rothschild ist nicht das erstemal in Kon⸗ stantinopel, und man dürfte, wie dies das vorige Jahr der Fall gewesen ist, auch jetzt etwas zu vorschnell rechnen.
Graf Lavalette ist ein paar Tage nach der Abreise des Gene⸗ rals Aupik angekommen und hat bereits seine Etikette⸗Visiten ge⸗ macht, er bringt in seinem Gefolge Diplomaten mit, deren Namen sich hier von früher her in gutem Andenken erhalten haben. Der toskanische General⸗Konsul in Smyrna ist hier vor ein paar Tagen gestorben
Zarskoe⸗Seloer⸗Russische⸗ Eisenbahn.
Im Laufe des Jahres 1850 befuhren die Bahn von St. Pe⸗ tersburg nach Zarskoe⸗Selo 336,205 Passagiere, von Zarskoe⸗Selo nach St. Peterburg 310,033, zusammen 646,238 Passagiere — 1849: 567,839 und 1848: 616,164 Passagiere, zwischen Zarskoe⸗ Selo und Pawlowsk fuhren 190,383 und von der moskauer Chaussee 1791, zusammen 838,412 Passagiere — 1849: 719,163 und 1848: 79 1,675 Passagiere. — Wird diese Zahl auf die ganze Bahnstrecke vertheilt, so haben 583,312 Passagiere einmal die ganze Bahn befahren. Im Jahre 1849 belief sie sich auf 510,157, in 1848 auf 555,660 und in 1847 auf 509,325 Passagiere. Hinsicht⸗ lich der Klassen der Wagen theilt sich die Zahl der Passagiere zwischen St. Petersburg und Zarskoe⸗Selo folgendermaßen:
1850: 11668 8 1848: 74,809 Fà“ 65,877 255,9232 2388,846 ““ 19 IV. Klasse: G “ Summa 646,238 616,164
Im Jahre 1850 haben die Lokomotiven 4222 Fahrten gemacht und eine Strecke von 105,550 Werst zurückgelegt. In 1849 4079 Fahrten und 101,975 Werst, 1848 4146 Fahrten und 103,650 Werst. Die Kaiserliche Familie befuhr die Bahn in 1850 436 Mal, in 1849 460 in 1848 304 mal. Die Einnahmen be⸗ trhpgen: —
I. Klasse: II. Klasse: III. Klasse:
3 1849 1848 S. KN.. 252,716 80 277,552
7,232 94 5,320 5 2,504 27
S. R. K. 289,040 83 4,367 89 2,439 94
Für Passagiere, Güter ꝛc. „ Miethen und Pachten Diverse Einnahmen... Zinsen 111“ 2,844 39 3,907 98 Summa. 298,848 60 266,324 18 289,285 6 Im Jahre 1847 betrug die Gesammt⸗Einnahme 265,762 Rubel 48 Köop. und im Jahre 1846 258,798 S. R. Das sämmtliche Passagiergeld betrug in 1850 280,040 S. R. 70 Kop.; daher im Durchschnitt ein jeder Passagier von St. Petersburg bis Pawlowsk 45,9 Kop. — 1849 47,1 Kop., 1848 47,3 Kop. — bezahlte. Die Transportkosten eines jeden Reisenden von St. Petersburg bis Pawlowsk betrugen 11,3 Kop. — 1849 11,5 Kop., 1848 10,7 Kop.; — sämmtliche Ausgaben aber 27,3 Kop. — 1849 25,5 Kop., 1848 22,1 Kop.; — der Gewinn betrug 21,6 Kop. — 1849 26,7, 1848 29,8 Kop. — Die Transportkosten beliefen sich auf 69,065 R. 41 Kop., so daß auf jede von den Lokomotiven zurückgelegte Werst 65,4 Kop. kommen — in 1849 57,9 und in 1848 57,5 Kop. — Zum Bau des neuen Stations⸗Gebäudes in St. Petersburg wurden bis zum 31. Dezember 1850 verausgabt, nämlich: a) zum Bau der Station und Wagenschauer 98,431 R. 91 Kop.; b) zum Bau der neuen Bahnen 13,582 R. 53 Kop.; c) zur Pflasterung 2632 R. 70 Kop.; d) zur Reinigung des Kanals, zum Bau der Wasserleitungen und zur Bekleidung der Ufer eines Kanals 2181 R. 22 Kop.; e) zum Mobiliar 4927 R. 26 Kop.; †) zu diversen Un⸗ kosten 418 R. 12 Kop., zusammen 22,173 R. 74 Kop. Bekannt⸗ lich wurde im Jahre 1847 bei Gelegenheit der erwähnten Bauten von Sr. Kaiserlichen Majestät der Termin der Anleihe der Gesellschaft auf zwei Jahre verlängert, die Direction bringt jetzt zur Kenntniß, daß Sr. Kaiserl. Majestät der Gesellschaft zur Bezahlung der 29,999 R. 40 Kop., die im Jahre 1850 einzutragen waren, eine ähn⸗ liche Vergünstigung auf ein ferneres Jahr bewilligt hat. In Folge dessen gebrauchte die Direction alle ihr zu Gebote stehenden Mittel zum Bau des Gebäudes auf der St. petersburger Station, Legung neuer Bahnen, Einrichtung der Wasserleitungen, Verwechselung von ca. 5000 St. alter Querschwellen gegen neue, so wie auch zum gänzlichen Umbau von sieben Brücken, ohne die Fahrten auf der Bahn, selbst während der stärksten Frequenz, dadurch im mindesten aufzuhalten. Die bewegliche Plattform, welche bei der Sta⸗ tion in St. Petersburg angebracht worden, um die Lokomotiven sammt Tender von einem Geleise auf das andere hinüberzubringen, hat sich äußerst bequem erwiesen, und die Versuche, welche mit den nach dem System des Herrn Busse in Leipzig bestellten hölzernen Rädern gemacht wurden, sind zur vollkommenen Zufriedenheit aus⸗ gefallen. Im Jahre 1850 sind neu gebaut worden: 2 Waggons II. Klasse zu 80 Passagieren, 1 Wagen III. Klasse zu 130 Passa⸗ gieren und 1 Waggon zum Waaren⸗Transport. Außerdem hat die Gesellschaft aus dem Auslande eine neue Lokomotive erhalten, welche sich auch bereits im Betriebe befindet. Die Gesellschaft be⸗ sitzt 8 Lokomotiven, wovon 6 in Thätigkeit und 2 außer Thätigkeit, ferner 9 Waggons I. Klasse, 43 II. Klasse, 5 III. Klasse und 33 Waggons zum Transport von Waaren u. s. w. Das Reserve⸗ Kapital bestand größtentheils aus verschiedenen für die Bahn an⸗ gekauften Gegenständen, welche, da sie im immerwährenden Ge⸗ brauche sich befinden, von Jahr zu Jahr von ihrem Werthe verlie⸗ ren. In Folge dessen und nachdem die Hauptausgaben bei der Bahneinrichtung gedeckt worden sind, beschäftigte sich die Direction mit der Taxation der Inventariumsstücke der Gesellschaft und mit der Durchsicht der bis jetzt bestandenen Rechnun⸗ gen: Errichtung der Bahn und Gebäude, neuer Fundus, Instruktus und Vorrath diverser Materialien, und fand es für zweckmäßig, folgende Rechnungen, wie sie in folgender Bilanz am Ende des Jahres 1850 aufgeführt sind, an die Stelle derselben zu eröffnen. Bilanz. Konto der Bahn und Gebäude 1,321,940 S. R. 39 Kop.; Konto der Lokomotiven 75,929 S. R.; Konto der Wagen
95,423 S. R. 40 Kop.; Konto der Remontirung der Bahn und Gebäude 9870 S. R.; Konto der Einrichtung der Gebäude 34,930 S. R. 74 Kop.; Konto der Beheizung 8082 S. R. 6 Kop.; Konto der Cassa 3821 S. R. 70 Kop., Konto der Bank⸗ Billets: Billets nebst Zinsen 71,765 S. R. 34 Kop. und Deposita bei der Stadt⸗Behörde von Pawlowsk 7152 S. R. 76 Kop., zusammen 78,918 S. R., Summa 1,628,915 S. NR. 72 Kop. Konto der Actionaire: pro Einzahlung auf 17,500 Actien à 57 S. Kop. 1,000,000 S. R.; Konto der Anleihen: pro auf Allerhöchst⸗ verliehenen 500,000 S. R. nach Abzug der bereits getilgten 60,734 S. R. 94 Kop. noch abzuzahlende 439,265 S. R. 6 Kop., Konto der Errichtung der Bahn bis Gatschina: pro diverse Einzahlungen nebst Zinsen 2492 S. R. 41 Kop.; Konto der Cautionsgel der der Beamten 4074 S. R. 95 Kop.; Konto der Di⸗ vidende: pro frühere Dividende 9682 S. R. 23 Kop. und pro die zweite Hälfte 1850 à I1I1 Aetie 43,750, zusammen 53,432 S. R. 23 Kop.; Konto diverser, per Saldo laufender Rechnungen 20,996 S. R. 16 Kop.; Konto des Aeserbe⸗ Kapitals 50,000 R. S.; Konto des Gewinns und des “ 58,654 R. 91 Kop., Summa 1,628,915 R. S. 72 Kop. Bei e Tarxation des Inventariums hat die Direction sich auf ihre seit Er⸗ öffnung der Bahn gesammelte Erfahrungen gestützt. ö“ Bilanz des Bahnbetriebes pro 1850 mit den früheren Iegren. Die Einnahmen betrugen wie 8 Ausgaben betrugen:
Eingange erwähnt.