“
.“ “ 748
Berline
Börse vom
ELe 1 “— Hies.
WmWechsel-Course.
Eisenbahn- Actienc.
Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt.
2 te. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.
8 Tage
2 Mt.
2 Mt.
E1]
300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr.
Wien in 20 Xr.
Augsburg
Breslau.
. 100 Thlr.
100 I.ä
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs
Prankfurt a. M. südd. v “ 100 Shll. 3 wocben
Brief. Geld. 142 ½ 1 41 ⅔ Y 14
—
e⸗ 1⅔ 150 ½ 149 ½⅔
in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.
Stamm-Actien. V Kapital.
Der Reinertrag wird nach e. — Bekanntm.
Die mit 3 ⅜ pCt. ber. Actien sind v. Staat gar.
8 8
Tages- Cours.
Börsen-Zins- Rechnung.
Rein-Ertrag. 1849. Rein-Ertra 1850.
Prioritälts- Actien.
Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloesung ³ 1 pCt. amortisirt.
Kapital. V
112 11' Iages Couns
Zinsfuss
19 ½ 6 19 ¾ 80 ½ 80
79 ⅔ 978 10¹1 ½ — 899 öe 56 20 — 9104 ½
Hamburg
do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...
Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger...
Halle-Thüringer
Cöln - Minden
Berl. do.
99⅔
Petersburrxgg
Inländische Fon geld-Course.
dsο, Pfandbriese, Kommunal- Papiere und
Rheinische
Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel
Grh Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. V do. ELt. B. gar. do. 1
Z1. Brief. Geld. Gem. 105 ½ 102 ½
86 ½
—
Preufs. Preiw. Anl 5 0. St Anl. v. 50 4 ½ — St.-Schuld-Scb. 3 ¾ 86 ¾ Od.-Deiehb.-Obl. 4½ — Sech. Praäm.-Sch. — 129 K. u. Nm. Schuldv. 3 ⅔ 83 ⅔ Berl. Stadt-Obl. 5 104 Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91 Grossh. Posen do. 4 —
Prenss. Rentenbr. Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'ore
And. Goldm. à 5 th. Disconto. —
82 103 ½
90 ¼ 101*
Niederschl. Märkisch.
6d0. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.
do. Lib. B C0861 Og Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg. NMaur Stargard - Posen .... Ruhrort-Crefeld . . .. Aachen-Düsseldorf.. Brieg-Neisse
Ausländische Fonds.
Magdeb.-Wittenb. ...
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 PFl. do. do. 300 FlI. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. IIoll. 2 ½ % Int.
Kurh. Pr. C. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
Russ. Hanb. Cert. 5 do. IHlope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4
do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 do. Engl. Auleibe 4 ¾ do Poln. Schatz0. 4 do. do Cert. L. A. 5 do. do. I. B. 200 Fl. — Poln a. Pfdbr. a. C. 4 —
91 ⅔ 9¹⅔ 111
111½ 99 81 95 ½ 19
94 ⅔
94
Quittungs - Bogen. Aachen-Mastricht Ausländ. Aelion.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior..
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 V 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,5300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000
1.100,000 4,500,000
8,000,000
Kassen-Vereins-Bank-Actien 104 ¾ B.
nUUns
108 ½ B.
96 ½ bz u. G.
120 a 121 ½ bz. u. G. 68 ¼
138
do. do. do. do. do. do.
I149
10 S. ¹ &ꝙ
103 ¾ a
96 ½
—
do. d do.
do.
84
21
eeEö“
114 ½ 115 bz.
73 ½ B. do — do.
76 . be. do.
40 ;.
83 ⅔
80¾
EE
do.
N
—88önnneneügnenneneögö
do.
97 ¾ B
Berl.-Anhalt. 1 411,800 II“
do.
Potsd.- Magd.. do. do. Litt. D. Stettiner . ... Magdeb.-Leipziger .. Halle-Thüringer... Cöln-Minden.
0.
Rhein. v. Staat gar. 1ö Pmoritat.. Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.
111 Serie. Zweigbahn Nagdeb.-Wittenb. Halberstädter Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel .. do. II. Ser. Breslau-Freiburg... Berg.-Märk.
Ausl. Stamm-ct. Kiel-Altona Cöthen-Bernb. Thl. Mecklenburger Thlr.
Preussische Bank-Antheile
97 ½ b2z 103 a 8 bz. 100 ¾¼ G. “ 101 ¾, & 105 B.
5,000,000 1,900,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 700,000 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000
oê
9-Sög
101 ¼ bz. 102 ⅞1 G. 105 b2z.
n
90 ½ G. 80 ½ bz.
—
96 bz. 102 a ½ 103 ½ B
do. hbz.
V 102 b2.
99 bz.
&& Sn bSASAGsne üde
Böorsen- Zinsen.
2,050,000 650,000 4,300,000
Sp. p.
einen erbeblichen Aufschwung.
Die Börse war heute sehr günstig gestimmt, und die Course der meisten Actien, besonders aber von Oberschlesischen
Litt. A. u. B., Berlin-Stettinern und Köln - Minden,
erfuhren
Auswärtige Börsen.
Breslau, 3. Juni. Bankn. 79 ⅞ Gld. Fl. 83 Gld. Bank⸗Cert. 200 Fl. 19 Br. Obl. 81 ¾ Br. u. Gld. 75 Gld. burg 75 Br. Niederschles. 84 ¾ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Gld.
Wien, 2. Juni. 5 ⅜˖ Br., ½ Gld. 4 proz. 84 ½ Br., 84 Gld Br., 49 .¼ Gld. Anl. 34: 203 ½ Br., 202 ½ Gld. ½ Gld. Gld. Mailand 75 ½ Br., ½ Gld.
Wechsel⸗Course.
Amsterdam 177 ¼ Br.
Hamburg 188 Br. u. Gld.
Augsburg 128 ¼ Br., 128 Gld.
Frankfurt 127 ½˖ Br.
London 12.31 Br. u. Gld.
Paris 151 Br. u. Gld.
Kaiserl. Gold ““ n Silber 128 ½ z·
Poln. Papiergeld 94 ½ Gld. Poln. Pfandbr. neue 94 ½ Br. Russ.⸗Poln. Schatz⸗ Krakau⸗Oberschlesische Oblig. in pr. C. Oberschlesische K. 123 ½ Gld., do. B. 113 ¼ Br. Neisse⸗Brieg
Met. 5 proz. 96 ½ Br., 96 Gld.
8 39: 119 ⅔ Br., Nordbahn 130 ½ Br., 129 ⅜ Gld. Gloggn. 131 ½ Br., 131 Pesth 89 ¾ Br., 89 Gld. A. 1226 Br., 1224 Gld. Livorno 77 Br. Budw. 106 ½ Br., 106 G.
Sehr stilles Geschäft. änderung.
veipzig, 3. Juni. Sächsisch⸗Bayer. 85 ½ Br. Schles. 22 Br. 109 Br.
Oesterr. Poln. 500
Frei⸗ 42 ½ Gld.
B. A. 96 Br. 4proz.
2 ½proz. 50 ¼ Oblig. 74 ¾ Br., 74 ½ Gld.
Gld.
B. Bethmann 35 ¼ Br., 35 ½ Gld.
Br., 82 ⅜i Gld. Amsterdam 100 Fl.
105 ¾ Br., 105 ½ Gld. 95 ⅜a Gld. Hamburg 100 M. B. zig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¾ Br., k. S. 118 ½˖ Br., 118 ½⅞ Gld.
Fremde Valuten ohne wesentliche Ver⸗
Leipz. Leipz. B. A. 175 Gld.
Magdeb.⸗Leipzig 215 Br., 214 ¾¼ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Gld. 94 ½ Br. Deßaurr B. A. A. 144 Br., do. B. 117 Br.
Fraukfurt a. M., 2. Juni. Bank⸗Actien 1138 Br., 1136 Gld. Badische Partial⸗Loovse a 50 Fl. vom Jahre 1840 55 ¼ Br., 55 ½ Span. Zproz. inländ. 35 %6
Obligat. a 500 Fl. 83 ¾ Br., 83 ½ Gld. Br., 40 Gld. Köln⸗Minden 103 ⅔ Br., 103 ¾ Gld. k. S. 100 ⅞ Br., 100 ¾ Gld. Augsburg
100 Fl. C. k. S. 120 Br., 119 ⅞ Gld. Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S. 95 ¾ Br.,
Mailand in Silber k. S. 101 Br.,
100 ¾ Gld. ⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen Br., 93 ½ Gld Leipz. Dresd. E. A. 143 Br. 96 Br., 95 ¾˖ Gld. Löbau⸗Zittau Berlin⸗Anhalt.
Altona⸗Kiel Preuß. Oesterr. 5proz. Metallig.- 95 ½ Gld. Br., 14 ¾ Gld 106 ¾ Br. 92 Br.
Br., 35 8 Gld. Poln. 4proz. 93 ½⅔ v.
Sardin. Loose bei Gebr. Friedrich⸗Wilh.⸗Nordbahn 40 ¼ Bexbach 82
1a
Berlin 60 Rthlr. C. k. S.
k. S. 88 ½ Br., 88 ¾ Gld. 105 ½ Gld.
Leip⸗ London 10 Liv. St.
95 ½.
AAHErxNNe8
Paris 200 Fr. k. S. 94 ⅞ Br., 94 ½1 Gld. Fr. k. S. 94 ¾ Br., 94 ⅜ Gld. Diskonto 1 ¾ Gld.
Das Geschäft beschränkte sich heute nur auf einige Fonds, worin mehrere Umsätze stattfanden. Spanier, welche um höher gingen, erfuhren die Course aller Gattungen der Fonds und Actien keine Veränderung.
Hamburg, 2. Juni. St. Prämien⸗Obligat. 95 Br. Stieglitz 87 ½ Zproz. 33 Br., 32 ¼ Gld.
.
.
Hamburg⸗Berlin Magdeburg⸗Wittenberge 56 ¼ Br., 56 Gld. Köln⸗Minden 102 ½ Br., 102 Gld. helms⸗Nordbahn 38 Br.
Fast alle Fonds und Eisenbahn⸗Actien gut zu lassen.
2. Juni. London, 2. Juni. Hamburg, 3. Juni. 2 ½ Uhr. Hamb. Berlin 96 ¼. deburg⸗Wittenb. 56 ¼. London 13. 3 ½. Weizen unverändert.
Lyon 200 Wien 100 Fl. C. M. k. S. 93 ¾
Mit Ausnahme der 3proz.
3 ½proz. pr. C. 89 ½ Br., 89 ½ Gld. E. R. 106 ¾ Gld. 4 ½proz. 95 ½ Br., Gid DHaän. 78 ½ Br. Ard. 15 Amerik. 6proz. V. St. 96 ¼½ Gld. Bergedorf Altona⸗Kiel Friedrich Wil⸗ Mecklenburg 30 ½ Br., 30 ½ Gld. “
96 ½ Br.,
Telegraphische Notizen. 5 Uhr. 3 proz. 55.95. 5proz. 90. 40. 6 ½ Uhr. Cons. 98, 97 ¼. Mag⸗ Span. inl. 3proz. 32 ⁄1. E. R. 4 ½ roz Paris 189 ¼. 8
Bekanntmachungen.
[242] m a4.
Alle diejenigen, welche an das von dem Gutsbesitzer von Schmitterlöw, früher auf Kl. Stubben, jetzt zu Stralsund, mittelst Vertrages vom 28. Dezember 1849 verkaufte, im hiesigen Kreise im Kirchspiel Schwantow belegene Gut Kl. Stubben mit sämmtlichem Inventa⸗ rium, Saaten und Ackerarbeiten, Getraide und sonstigen Vorräthen, desgleichen den bei der Greifswalder Brand⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft stehenden Legegeldern und son⸗ stigem Zubehör aus irgend einem Rechtsgrunde Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Verkäufers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf 1“
den 14. Mai, 4. und 25. Juni d. J., 8
8 Vormittags 11 Uhr, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaumten Ter⸗ mine anzumelden und zu bescheinigen, bei Strafe des Ausschlusses. 8
Bergen, den 5. April 1851. b Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Odebrecht.
““
S
[598] Oeffentliche Vorladung.
Am 26. November 1849 ist hierselbst die unverehe⸗ lichte Marie Friedericke Thomas, so viel bekannt, ohne Hinterlassung eines Testaments verstorben. Sie war die Tochter des am 29. Januar 1769 hier verstorbenen Hof⸗ und Amts⸗Chirurgus Christian Friedrich Thomas und dessen Ehefrau Dorothea Sophie geb. Bühring, welche am 22. Februar 1821 mit Tode abgegangen ist.
Auf Antrag des Nachlaß⸗Kurators, so wie des Kreis⸗ boten Friedrich Adolph Reinecke zu Sangershausen, welcher Letztere mit der Erblasserin im fünften Grade verwandt zu sein angiebt, werden die unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, vor oder spätestens in dem auf
den 6. September 1851, Vorm. 11 ½ Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Stadtgerichts⸗Rath Her⸗ manni, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine ihr Erbrecht anzumelden, und zwar unter der Verwar⸗ nung, daß der Nachlaß dem ꝛc. Reinecke — sofern der⸗ selbe die behauptete Verwandtschaft nachweist — event. dem sich sonst legitimiranden Erben oder aber der öffent⸗ lichen Behörde zur freien Disposition wird verabfolgt werden, und der nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder gleich nahe Erbe alle Handlungen und Dispositionen jenes Erben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung noch Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berech⸗ tigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch ““ 8 .“““ 8 1u“
“ “
von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnügen ver⸗ bunden sein soll. Berlin, den 3. Oktober 1850. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit⸗ ꝛc. und Nachlaßsachen.
[145] 522 . — * 8 325 . 2— 8
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Bei der am 12ten d. M. in Gemäßheit unserer Be⸗ kanntmachung vom 17. Januar d. J. stattgefundenen öffentlichen Ausloosung der am 1. Juli a. c. zu amor⸗ tisirenden Prioritäts⸗Obligationen unserer Bahn sind nachfolgende Nummern ausgeloost worden:
Nr. 43. 206. 247. 692. 910. 1599. 1878. 1957.
2002. 2407. 2508. 2568. 2800. 2838. 4871. 2991. 3193. 3224. 3406. 3686. 3769. 3980.
Wir fordern die Inhaber der diese Nummern führen⸗ den Obligationen auf, den Kapitalsbetrag derselben mit 200 Thlr. in dem Zeitraum vom 1. bis 31. Juli d. J. bei unserer Hauptkasse hierselbst gegen Einlieferung der Obligationen mit den Coupons 7 bis 12 incl. abzuhe⸗ ben, indem wir auf §. 4 des Privilegiums vom 25. Juni 1848 aufmerksam machen, nach welchem die Ver⸗ zinsung der ausgeloosten Obligationen mit dem 1. Juli c. aufhört.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die die Nummern 1 464. 2467 und 2819. führenden Prioritäts⸗Obligationen, welche am 12. Fe⸗ bruar v. J. ausgeloost sind und am 1. Juli a. pr. feh hhs, bis jetzt noch nicht eingelöst sind.
Wir fordern daher die Inhaber der diese Nummern führenden Obligationen nochmals auf, den Betrag der⸗ selben mit je 200 Thlr. auf unserer Hauptkasse abzuheben.
Stettin, den 15. Februar 1851.
Direktorium. nn Witte. Kutscher. Lenke. i hen
[260] Verkauf des Ritterguts Minkowsky.
Das im Namslauer Kreise liegende Rittergut Min⸗ kowsky nebst dem dazu gehörigen Vorwerk Hessenstein soll Erbtheilungs halber im Wege der Licitation aus freier Hand verkauft werden. Im Auftrage der Erben habe ich zur Entgegennahme der Gebote einen Termin auf den 20. Juni dieses Jahres, Nachm. 4 Uhr, in meiner Kanzlei — Altbüßerstraße Nr. 4 — anbe⸗ raumt, wo auch die Kaufbedingungen, so wie der neueste Hypothekenschein, zur Einsicht bereit liegen.
Das Areal des Gutes besteht in 2100 Morgen Acker⸗ land, durchweg Korn⸗ und Gerstenboden, 500 Morgen Wiesen und 3300 Morgen Forst. Zu den Nutzungs⸗
Anlagen gehört insbesondere eine Bierbrauerei und eine
11““ “ 8 “ ““
“ “ -“
große Branntwein⸗Brennerei mit Pistorinsschem Dampf⸗ Apparat und einer Dampfmaschine von sechs Pferdekraft.
Die Wirthschafts⸗Gebände sind in gutem Baustande, zum Theil ganz neu und massiv, die Inventarien voll⸗ ständig.
Das in großartigem Style erbaute Schloß wird von einem Park umgeben, worin das für den verstorbenen General der Kavallerie von Sevpdlitz errichtete Monu⸗ ment steht. Nach vorgängiger Anmeldung bei dem Wirthschafts⸗Inspektor Snay zu Minkowsty kann das Gut von Kauflustigen in Augenschein genommen werden.
Breslau, den 22. April 1851.
Der Justiz⸗Rath Gelinek.
379] Monats⸗Uebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins. “ 1) 649,030 Thlr. 2)
Geprägtes Geld Kassen⸗Anweisungen, Darlehns⸗ scheine, Noten und Giro⸗Anweisun⸗ gen der Preußischen Haupt⸗Bank . Wechsel⸗Bestände ... Lombard⸗Bestände Pfandbriefe, Staatspapiere, ver⸗ schiedene Forderungen und Activa 8V9. Banknoten im Umlauf Guthaben von Instituten und Pri⸗ vat⸗Personen mit Einschluß des — Giro⸗Verkehrs 1 782,303 » Berlin, den 31. Mai 1851. Eö616ö16unm (gez.) Gelpcke. Mendelssohn.
[674]
Auf Imploriren Dris. Klügmann für Magdalena Dorothea Elisabeth geborenen Nehring, des Franz Jo⸗ hann Jochim Steer zu Ritzerau Ehefrau, unter Bei⸗ stand ihres Ehemannes, werden durch gegenwärtiges Proklam vom Landgericht zuvörderst alle diejenigen, welche vom Leben oder Tode des am 20. Januar 1790 zu Poggensee geboren, angeblich im Jahre 1812 mit der französischen Armee nach Rußland gegangenen und seitdem verschollenen Jochim Hinrich Koop, ehelichen Sohnes des verstorbenen Vollhufners Jochim Nicolaus Koop zu Poggensee und der gleichfalls verstorbenen Anna Christina Elsabe Mave von Nusse, Nachrichten geben können, zu deren Mittheilung aufgefordert, dem⸗ nächst aber der abwesende Jochim Hinrich Koop selbst, eventualiter alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dessen Nachlaß, als die im⸗ plorirende Vollschwester⸗Tochter des Abwesenden zu ha⸗ ben vermeinen, ingleichen alle Gläubiger des Jochim
8 “““ “
112,225 471,586
3) 688,850
4)
5) 608,313
1) 741,710 Thlr.
2)
G. Rieß.
Hinrich Koop aufgefordert und schuldig erkannt, binnen einer Frist von einem Jahre, sechs Wochen und drei Tagen von heute an, mithin spätestens am 16. Dezem⸗ ber 1851, der Abwesende selbst von seinem Leben und Aufenthalt Nachricht zu geben, die näheren oder gleich nahen Erben des Abwesenden ihr Erbrecht — die Gläu⸗ biger endlich ihre Forderungen im Aktuariate des Land⸗ gerichts, und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Be⸗ vollmächtigten zum Professions⸗Protokolle gehörig an⸗ zumelden und darzulegen, mit der Verwarnung, daß widrigenkfalls nach Ablauf der vorgedachten Frist der Abwesende selbst für todt erklärt und sein Vermögen, nachdem der Verordnung über Todeserklärung abwesen⸗ der Personen vom 30. Dezember 1829 überall genügt worden, den in Folge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt, jeder nicht angemeldete Erbe oder Gläubiger aber mit seinen Erbansprüchen und Forderungen nicht weiter gehört werden wird.
So geschehen Lübeck im Landgerichte, den 1. No⸗ vember 1850.
in fidem:
J. P. Plessing, Dr., Aktuarius.
[378]
Dampfschifffahrt zwischen Hamburg, den Elb⸗
stationen und den Nordseebädern
Cuxhaven⸗Helgoland. ere Die regelmäßigen Fahrten de — Dampfböte der Elb⸗Dampfschiff 88. 8,fahrts⸗Compagnie werden in de Iüs diesjährigen Bade⸗Saison wie folg
von Hamburg ah Cuxhaven
bis 27. September jeden Mittwoch und Sonnabend
von Hamburgnach Helgola Id virek vom 21. Juni bis 19. Juli hse Zsch jeden Dienstag und Sonnabendd, vom 22. Juli bis 9. Septemwber— jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend,
Cuxhaven vom 13. September bis 27. September jeden Mittwoch und Sonnabend. Na Ktreetipon.
““
88
Das Abonnemenr beträgt: 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. 10IIII
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen RNummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil. ETsllaäan d. Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. — Konferenzen über die Finanz⸗ Angelegenheiten. — Vermischtes. 8 Bayern. München. Die Verminderung der Truppen in Kurhessen. Sachsen. Dresden. Ankunft und Abreise höchster Herrschaften. Hannover. Hannover. Ankunft Sr. Majestät des Königs von Preußen. — Vermischtes. — Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums über das Volksschulwesen. Württemberg. Stuttgart. drichshafen. Hofnachricht. Baden. Karlsruhe. Reise Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin von Preußen. Braunschweig. Versammlung. Sachsen⸗Weimar Weimar, Reise des Großherzogs. Frankfurt. Frankfurt a. M. Ausschuß⸗Sitzung des Bundestags. amburg. Hamburg. Feldmarschall Legeditsch.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Tagesordnungsfrage. — Paris Der Prasident in Tonnerre und Dison. — Die Verfassungs⸗ revisionsfrage. Beschluß der Kommission für innere Verwaltung. Vermischtes. Nationalversammlung.
Großbritanien und Irland. London. portugiesische Revolution.
Rußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten. 1
Belgien. Brüssel. Hofnachrichten.
Italien. Turin. Handels⸗ und Zolltarifsfragen in der Deputirten kammer. — Gerichts-⸗Organisation. Genuag. Bittschrift der Han⸗ delsdeputation in Betreff der Zuckersteuer. Nizza. Avigdor bleibt in Haft. — Suspendirung des Nationalgardedienstes. Florenz. Volkstumult. — Rom. Das französische Kommando. — Befestigungs⸗ Arbeiten. — Vermischtes.
Kammer⸗Verhandlungen. — Frie⸗
Braunschweig. Verhandlungen der Abgeordneten⸗
Hofnachrichten. — Die
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Potsdam, 4. Juni. Se. Majestät der König sind nach Hannover gereist. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen,
Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen,
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm, Sohn Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, sind nach Warschau abgereist.
Potsdam, den 4. Juni.
Ihre Kaiserl. Hoheiten die Großfürsten Nikolaus und Michael von Rußland und
Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der Nie⸗ derlande sind nach Warschau abgereist.
Ihre Königl. Hoheit die Frau Großherzogin von Meck⸗ lenburg⸗Schwerin ist nach Ludwigslust gereist.
Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin, Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, und Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich der Niederlande sind nach Hannover gereist.
Ihre Königl. Hoheiten der Großherzog, der Erbgroß⸗ herzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗ Strelitz sind nach Strelitz abgereist.
Ministerium des Innern. Dem Landrath von Bonin ist das Landraths⸗Amt des Kreises Lauenburg im Regierungs⸗Bezirk Köslin übertragen worden.
1“
Angekommen: Der General⸗Post⸗Direktor Schmückert,
von Stettin.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Erbprinz von Bent⸗ heim-⸗Steinfurt, nach Köln.
Der Fürst von Pückler⸗Muskau nach Dresden.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende Ge⸗ neral des zweiten Armee⸗Corps, von Grabow, und
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 4ten Division, von Wedell, nach Stettin.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Commandeur der 9ten Division, von Thümen, nach Warschau.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und kommandirende Ge⸗ neral des Zten Armee⸗Corps, von Brünneck, nach Posen.
Der Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien, von Schleinitz, nach Breslau.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am päpstlichen Hofe, Kammerherr von Usedom, nach Rom.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Chef des General⸗ stabs der Armee, von Reyher, nach Karlsbad.
Nichtamtlicher Theil. Dentschland. 8
Oesterreich. Wien, 3. Juni. Se. Majestät der Kaiser hat in Prag vorgestern Vormittags die Aufwartung der Militair⸗
und Ciyil⸗Autoritäten entgegengenommen.
beleuchtet und Feuerwerk auf der Schützen⸗Insel.
V
Abends war die Stadt ver, den 1. Juni 1851.
1u“ * 8 84
Berlin, Freitag den 6. Juni
Gestern Vor⸗ mittag um 8 Uhr hielt der Kaiser in Begleitung Ihrer König⸗ lichen Hoheiten des Großherzogs von Hessen und des Prinzen Al⸗ bert von Sachsen eine militairische Revue am Invalidenplatze ab und reiste um 10 Uhr mittelst Extrazuges nach Wien ab, wo Se. Majestät gestern Abends eintraf. Mit Ausnahme des’ Minister⸗ präsidenten Fürsten von Schwarzenberg und des General⸗Adjutan⸗ ten Grafen von Grünne sind die sämmtlichen Autoritäten, welche Se. Majestät den Kaiser nach Olmütz begleiteten, im Laufe der drei letzten Tage hierher zurückgekehrt.
Es sind beim Finanz⸗Ministerium Klagen eingelaufen, daß aus⸗ ländische Privat⸗Lotterieen fortwährend öffentlich angekündet, auch mit den Loosen im Inlande ungescheut Verkehr getrieben werde. Bei den noch immer in Rechtskraft bestehenden Bestimmungen des Ge⸗ fälls⸗Strafgesetzes sind auch die Gefälls⸗Behörden in dieser Bezie⸗ hung eingeschritten, und es hat dieses Verfahren neuerliche Be⸗ schwerden zur Folge gehabt. Eine Verfügung des Finanz⸗Ministe⸗ riums ist, dem Lloyd zufolge, nun bevorstehend, welche die Ent⸗ scheidung enthalten wird, inwiefern Ankündigungen ausländischer Lotterieen im Inlande zulässig seien.
Herr von Bruck wird die Reise zur Industrie⸗Ausstellung nach London im Laufe der nächsten Tage antreten.
Es hat sich nicht selten der Fall ereignet, daß Zöglinge, welche vor Beendigung des Lehrkursus der neustädter Militair⸗ oder In⸗ genieur⸗Akademie aus dem Institute schieden und in die Armee ein⸗ traten, früher zu Offizieren befördert wurden, als ihre Mitschüler, welche diesfalls die Vollendung des Lehrkursus abwarten mußten. Se. Majestät der Kaiser hat nun aus diesem Anlasse befohlen, daß Zöglinge, welche die Akademie vor Beendigung des Lehrkursus ver⸗ lassen, unter keinem Vorwande früher zu Offizieren befördert wer⸗ den dürfen, als nach vollendetem achtjährigen Lehrkurse. Jede Be⸗ förderung gegen diese Vorschrift ist ungültig.
Der türkische Gesandte am britischen Hofe, Kabuli⸗Efendi, ist aus London hier eingetroffen. In seiner Begleitung befinden sich der Gesandtschafts⸗Secretair und die Gesandtschafts⸗Attaché's.
Die L. Z. C. schreibt: „Seit einigen Tagen, so wird von
laubwürdiger Seite versichert, haben fortwährend Konferenzen zwi⸗
se dem Finanz⸗Minister und dem Präsidenten des Reichs⸗Raths, Freiherrn von Kübeck, stattgefunden. Die Finanz⸗Vorschläge des Herrn von Krauß, die auf dem Systeme einer umfassenden Erspa⸗ rung, verbunden mit einer mäßigen Anleihe zur Tilgung des Staatspapiergeldes, beruhen, sollen bereits die Zustimmung des Reichs⸗ Raths erlangt haben. Kürzlich wurde die Mittheilung gemacht, daß für das eventuelle österreichische Anlehen bereits Offerten aus dem Auslande eingelangt sind; nun erfährt man, daß holländische Bankhäuser die ersten waren, welche in Unterhandlungen zu treten sich bereit erklärten.“
Der Feldmarschall Graf von Radetzky ist gestern früh nach Preßburg abgereist, um seine daselbst befindliche Tochter zu be⸗ suchen.
Graf Arnim⸗Boitzenburg ist vorgestern von hier nach Verona abgereist.
Bayern. München, 31. Mai. (A. Abdztg.) Das Re⸗ skript über die Verminderung der Truppen in Kurhessen bestimmt Folgendes: Aus Kurhessen haben zu marschiren: 1¹) das erste Ba⸗ taillon des 4ten Infanterie⸗Regiments, und zwar nach Kaisers⸗ lautern; 2) eine Escadron des 2ten Chevauxlegers⸗Regiments nach Ansbach; 3) ein Zug der ersten reitenden Batterie nach Ingolstadt. Dagegen hat das erste Bataillon des 14ten Infanterie⸗Regiments
falz in Garnison nach Nürnberg abzugehen.
sofort aus der Pf
Sachsen. Dresden, 3. Juni. (L. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Albert ist heute Abend von Olmütz wieder hier eingetroffen.
Ihre Königl. Hoheiten der Herzog und die Herzogin von Genua sind heute früh nach Turin abgereist.
Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Johann, nebst den Prinzen Albert und Georg, ingleichen den Prinzessinnen Sidonie und Anna, haben Höchstdieselben bis Leipzig begleitet und werden heute Abend von da zurückkehren.
Hannover. Hannover, 4. Juni. (Ztg. f. N. D.) Bis jetzt sind hier angekommen: Se. Majestät der König von Preußen, der Kur fürst von Hessen, die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗ Schwerin Königliche Hoheit, Feldmarschall⸗Lieutenant von Lege⸗ vitsch, General Signorini.
(H. Ztg.) Heute Abend findet eine Vorfeier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs durch Glockengeläute von den Thürmen, durch eine Abendmusik und ein großartiges Feuerwerk auf dem Friederiken⸗ und Waterloo⸗ platze statt.
Der Prinz Bernhard zu Solms⸗Braunfels ist gestern von Braunfels hier angekommen.
Das Finanz⸗Ministerium hat folgende Bekanntmachung, die Besteuerung der Rübenzucker⸗Fabrication betreffend, erlassen: Da der Umstand, daß über die Besteuerung der Rübenzucker⸗Fabrication im hiesigen Königreiche noch keine gesetzliche Vorschriften bestehen, möglicher⸗ weise auf den dem Vernehmen nach an einigen Orten in Frage gekommenen Plan, diese bislang im hiesigen Königreiche noch nicht betriebene Fabrication ins Leben zu rufen, bestimmend einwirken könnte, so finden Wir Uns veranlaßt, hierdurch zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, daß die Königliche Regierung schon seit längerer Zeit von den allgemeinen Ständen ermächtigt worden ist, den Rübenzucker, falls er im Königreiche fabrizirt werden sollte, mit einer Produc⸗ tionssteuer von mindestens 2 des Eingangssteuersatzes vom Zucker zu belegen und darüber das Erforderliche ohne Weiteres gesetzlich festzustellen, und daß sie eintretendenfalls nicht anstehen wird, von dieser Ermächtigung den geeigneten Gebrauch zu machen. Hanno⸗
Hannover, 4. Juni.
Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.
Hannover, 2. Juni. (H. Z.) Einem Schreiben des Königl. Gesammt⸗Ministeriums vom 30. Mai, das Volksschulwesen betref⸗ fend, entnehmen wir Folgendes: Nach dem Volksschulgesetze vom 25. Mai 1845 sollen alle Schulverbände im Königreiche, etwa 3600 an der Zahl, nach vorgängiger Verhandlung mit den Be⸗ theiligten (Gemeinden, Lehrern, Patronen ꝛc.) neu festgestellt, und die Jahres⸗Einnahme jeder Schulstelle soll auf den gesetzlichen Mindestbetrag, welcher regelmäßig 80 Rthlr. neben freier Wohnung beträgt, ausnahmsweise darüber hinaus bis auf 150 Rthlr. und in den Städten bis auf 300 Rthlr. steigen kann, ge⸗ bracht werden. Diese Gesetzbestimmungen sind es vornehmlich, welche umfassende Ausführungs⸗Maßregeln erforderten. Nach den gegen⸗ wärtig vorliegenden Uebersichten ist anzunehmen, daß von den un⸗ gefähr 3600 Schulverbänden etwa 2700 vollständig festgestellt und von den an 1300 betragenden Schulstellen, welche das regelmäßige gesetzliche Mindesteinkommen nicht gewährten, mehr als 1000 bis zu dem gesetzlichen Betrage verbessert sind. An fortlaufenden Bei⸗ hülfen aus Landesmitteln sind dabei (außer den im Osnabrückschen mit Rücksicht auf die Schulgelds⸗Ermäßigung bewilligten 2000 Rthlr.) bis jetzt nahe an 12,000 Rthlr. jährlich, welche etwa 600 Schulstellen zu gute kommen, bewilligt. An diese Mittheilung werden folgende Anträge geknüpft: 1) die zur Ausführung des Volksschulgesetzes seit 1844 bewil⸗ ligten Landesmittel sind seit 1847 auf Anlaß des ständischen Schreibens vom 25. Januar 1847 auch zu einmaligen Unterstützungen solcher Lehrer verwandt, deren Diensteinkommen wegen noch unvollständi⸗ ger Ausführung des Volksschulgesetzes das in diesem bestimmte Mindesteinkommen bis dahin nicht erreichte. Diese Verwendung, welche im Jahre 1847 durch die damalige Theuerung zunächst her⸗ vorgerufen wurde, sollte von Anfang an nur eine temporaire sein. Wenn hiervon ausgehend die allgemeinen Stände in ihrem Erwiederungs⸗ schreiben vom 15. Juli v. J.*), bevor sie die darin gewünschten weiteren Mittheilungen über die Lage der Ausführung des Volksschulgesetzes erhalten, mit der Bewilligung der fraglichen außerordentlichen Un⸗ terstützungen nur noch bis zum Ablaufe des gegenwärtigen Rech⸗ nungsjahrs sich einverstanden erklärt haben, so glaubt die König⸗ liche Regierung, doch nicht anstehen zu dürfen, auf Grund der im Vorstehenden gemachten Mittheilungen die Zustimmung der allge⸗ meinen Stände zu einer über diesen Zeitpunkt noch hinausgehen⸗ den außerordentlichen Unterstützung zu beantragen. 2) Sie bean⸗ tragt aber, daß die allgemeinen Stände mit der im Schrei⸗ ben vom 25. Januar 1847 gestatteten vorläufigen Verwendung der seit 1844 zur Ausführung des Volksschulgesetzes bewilligten Mittel zu außerordentlichen Unterstützungen noch für die beiden folgenden Rechnungsjahre sich einverstanden erklären wollen, mit der Befürwortung, daß die Gesammtsumme solcher Unterstützungen im Jahre 1851—1852 den Betrag von 4000 Rthlrn. und im Jahre 1852 — 1853 den Betrag von 2000 Rthlrn. nicht übersteigen darf. 3) Sie beantragt ferner, daß die allgemeine Ständeversammlung sich damit einverstanden erkläre, daß die ältere, aus den Jahren 1833 und 1834 herrührende Bewilligung von 3905 Rthlrn. 13 gGr. 4 Pf. Courant jährlich, wie bisher, so auch in Zu⸗ kunft zu temporairer Unterstützung bedürftiger Volksschullehrer verwendet werde. 4) Sie beantragt endlich, daß die allgemeine Ständeversammlung gestatten wolle, daß die zur Aus⸗ führung des Volksschulgesetzes bestimmten Landesmittel, so weit sie durch diese ihre nächste Bestimmung nicht erschöpft werden, aus⸗ hülfsweise auch zur Förderung sonstiger Zwecke des Volksschulwesens (Erleichterung der Einführung guter Lehrbücher gegen vorhandene schlechte, Versehung der Schule mit den nöthigen Lehrmitteln (Wandkarten ꝛc.), Unterstützung des Lehrers in Urbarmachung un kultivirter Schulländerei, wo diese nicht zur Ermittelung des Mindest Einkommens nothwendig ist ꝛc.), für welche nicht bestimmte ander Fonds der Landeskasse bewilligt sind, verwendet werden dürfen vorbehaltlich übrigens der für persönliche Lehrerunterstützungen nach Inhalt der beiden ersten Anträge gezogenen Gränzen.
Württemberg. Stuttgart, 2. Juni. (Schw. M. Kammer der Abgeordneten. Nach einem in der ersten Sitzung auf den Antrag des Prälaten von Kapff von der Kammer mit großer Mehrheit gefaßten Beschluß soll künftig je am ersten Mon⸗ tag eines Monats die Sitzung mit Gebet eröffnet werden. Ehe nun der Präsident die heutige Sitzung eröffnete, brachte der katho lische Dekan Mayer diesen Beschluß in Erinnerung. Mohl: die inzwischen von der Kammer aufgestellte Geschäftsordnung nichts hierüber bestimme, so stelle er den Antrag, sogleich zur Tagesordnung überzugehen. Prälat von Mehring bittet, übe diesen Gegenstand nicht weiter zu debattiren, die Kammer habe j früher mit großer Mehrheit einen Beschluß gefaßt. Die Geschäfts- ordnung enthalte hierüber nichts, allein in dieselbe habe auch die Sache nicht gehört. Gegen ein durch Majorisirung gebotenes Ge bet sprechen sich Frey, A. Seeger und Süskind aus, während Nestl an dem bereits vorliegenden Beschluß festhalten will. Auf einen Antrag von Hochstetter, Camerer, Fischötter u. A. wird die Debatte geschlossen. Die Kammer verwirft hierauf mit 58 gegen 24 Stimmen den Antrag Mohl's auf Uebergang zur Tages⸗ Ordnung. Es bleibt daher bei dem früheren Beschluß,
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*) In dem Erwiederungsschreiben vom 15. Juli v. J., betreffend die behufs Ausführung des Volksschul⸗Gesetzes vom Jahre 1845 bewilligten Mittel, haben die allgemeinen Stände bei Bewilligung der Position 41 des Ausgabe⸗Budgets pro 1850 — 51 (behufs der Volksschulen 37,526 Rtblr. 5 gGr.“, worunter die Dispositions⸗Summe von 30,000 Rthlr. be⸗ hufs Ausführung des Volksschul⸗Gesetzes) unter Bezeugung des Wunsches möglichster Förderung der zur Ausführung des Volksschul⸗Gesetzes einge⸗ leiteten Verhandlungen erklärt, daß sie mit der vorläufigen Verwendung des ur Ausführung des Volksschul⸗Gesetzes bestimmten Fonds zu außerordent⸗ sichen Unterstützungen, 25. Januar 1847 genehmigt wor⸗
wie solche unterm 25. 2. den, nur noch bis zum Ablauf des gegenwärtigen Rechnungsjahrs sich ein⸗ verstanden erklären könnten, übrigens
weiteren ausführlichen Mittheilungen über die Lage dieser Angelegenheit un
d eventuell den Anträgen der König- lichen Regierung entgegensähen