1851 / 158 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Marktpreise vom Getraidet.

8 Berlin, den 5. Juni. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. auch 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf. 1 Rthlr. 5 Sgr. Zu Wasser: 2 Rthlr. 18 Sgr. Rthlr. 10 Sgr. Kleine Gerste 1 Rthlr. 6 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf. (schlechte Sorte). Mittwoch, den 4. J

uni.

Das Schock Stroh 10 Rthlr. auch 8 Rthlr. 15 Sgr. Der Sgr. 6 Pf., geringere Sorte au

Centner Heu 22 9 Kartoffel⸗Preise.

Der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf., metzenweis

auch 1 Sgr.

1 Sgr. 3 Pf., 9 8 Branntwein⸗Preise.

Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am

Rthlr.

ohne Geschäft.

15 ½ Rthlr. u. 15 ¾⅔ thlr. b 155 15 ½ »

16

16

Berlin, den 5. Juni 1851.

Mai 1851 16

22 2

Juni

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. B Große Gerste 1 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf., Hafer 1 Rthlr. 10 Sgr., auch

—11 Weizen (weißer) 2 Rthlr. 10 Sgr., auch 2 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. j Sgr. 3 Pf.

Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Erbsen 1

ch 20 Sgr.

frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach

Paris, 4. Juni. Roggen 1 Hamburg, 5. Juni. Mind. 103 ¼.

Weizen fest.

12 Sgr. 6. Pf., Roggen 1 Rthlr. Große Gerste 1

4 proz. 65 ⅛, 5proz. Met. 74 ¾. Span. 35. Bad. 32¾. London 118 ½. Paris 94 ⅛. Roͤntglichr Sonnabend, Sonntag, 8. Vorstellung: D. Mozart. Mittel⸗Preise: 1 Rthlr.

Im

Juni.

Amphitheater 10 Sgr. Montag, 9. Juni.

6 Kotzebue. Tralles. Kot

Preise der Plätze wie oben. Im Schauspielhause.

Magdeburg⸗Wittenb. 56 ⅛.

Frankfurt a. M., 5. Juni. 2 ½ B. A. 1147. 34 L. 157 ½. Kurhess.

Im Opernhause.

Telegraphische Notizen. 5 Uhr.

21

—]

3proz. 56.55.

Uhr. Span.

Roggen mehr angeboten.

2 ½ Uhr.

Nordb. 40 ½.

5proz. 91. 20. Hamb.⸗Berlin 96 ⅞.

207 9528.

Köln⸗

Met. 39 L. 93 ½.

31 ½ Wien 94 ⅞. Lombard. 73 .

Schauspiete.

Opernhause.

on Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz. (Herr Mitterwurzer: Don Juan.)

8 Parquet, Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr.

Tribüne und

zweiter

1 5G 90ͤste Abonnements⸗Vorstellung: Helden, Lustspiel in 1 Akt, von W. Marsano.

Juni, sind die Königlichen Theater geschlossen. 66ͤste Abonnements⸗ Musik von

Rang

1 L 67ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel in 1 Akt, von ebus Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pan⸗ tomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern.

Die

Hierauf: Die Be⸗

kenntnisse, Lustspiel in 3 Akten, von Bauernfeld. (Frau M

wurzer, vom Königlich sächsischen Hoftheater zu Dresden, ersten Stück: Bertha, in dem zweiten Stück: Anna von Linden als Gastrollen.) G

Königsstädtisches Theater. Sonnabend, 7. Juni. Kein Schauspiel.

8 Sonntag, 8. Juni. nzerinnen, unter der Leitung der Balletmeisterin Frau Jose Weiß, in 3 Abtheilungen. Erste Abtheilung (nach dem e der Posse): Allemande, ausgeführt von 32 Tänzerinnen. Zweite Abtheilung (nach dem zweiten Akt): Bauern-Polka, ausgeführt von 32 Tänzerinnen. Dritte Abtheilung (nach dem dritten Akt um zum Schluß): Pas de Hleurs, ausgeführt von 48 Tänzerinnen (Sämmtliche Tänze komponirt von Josephine Weiß.) Die neue Schluß⸗Decoration „Neapel von den Grotten am Pausilipp“ (Stumme von Portici), gemalt vom Decorationsmaler Köhn. Dazu: Die beiden Nachtwandler, oder: Das Nothwendige und das Ueber⸗ flüssige, Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy.

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗A nzei⸗ gers sind Bogen 204 und 205 der Verhandlungen der Zweiten Kammer, Register enthaltend, aus⸗ gegeben worden. (Schluß.)

—n—

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofpuechdruckerei.

Berliner Börse vom 6. Juni.

g 8 EWEWEE1“ n. 2 ——

mMechsel-Course.

—. 250 FI. 250 PFl. 300 DIk. 300 Mk. 1 Lst.

300 Pr. 150 Fli. 2 bDlIt. 150 Fil. 2 bl. 100 Thlr. 2 Mt.

100 Thlr.

100 PFl. 100 SnLl.

Kurz 2 Ult. RKurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt.

Amsterdam do. Hambursgs do.

London

Wien in 20 Xr.

Augsburg

Breslau

ELeipzig in Courant im 14 Thlr. Pafs... 9 2 Mt.

Frankfurt a. M. südd. 3W ).. 2 Mt,

Petersburg

Inländlische Fonds, Efandbriesfe, Kommunal- raiern und

sGeld-Course.

- 8 Tage

3 Wochen

EiseR bah

——

Brief. 0 eld. 1““ 1““ 142 ¼½ 142 141½ 150

in der dazu bestimmten Rubribk ausgefüllt.

Slamm-Adctien. V Kapital.

l)er Reinertrag wird nach C Bekanntm

Die nut 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

ag

Börsen-Zins Rechnung Rein-Ertrag. 1849. Rein-Ertra 1850.

fI ages - Cours.

1Nn= A ctien⸗

Prioritäls- Actien.

Kapital.

Tagées (0us

—₰½

Zinssne*

Sämmtliche Priuritäts-Actien werden durck sährliche Verloosung % 1 pCt. amortisirt

6 19 ½ 6 19 80 80 79 ½ 97

10¹

Berl

ETT““ do.

Hamburg . ... do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd.

Magd.-Halberstadt do. Leipziger ....

Halle- Thüiringer

Cöln Minden NMSIISI

Bonn Cöln...

Düsseld.-Elberfeid..

Steele Vohwinke!

99 ¾ 56 18,56 14 104

99 1 99

7f. Brief.] Geld. 105⁄ 102 ½ 86 ½ 86

I Gom. Preuls. Preiw. Anl 5 do. St Anl. v. 50 4 ½ 103 St.-Schuld-Sch. 3 ½ 0d.-Deichb.-Obl. 4 Seeh. Pram.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 5 104

Kur- u. Nm. Schlesische do.

129

Prenss. Rentenbr.

; Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or V

83 103

do.

do. And. Goldm. à 5 th. Disconto.

Westpr. Pfandbr. Grolsb. Posen do. 4 102 ½ V 101½

2 4 2 1

Grh Pos. Pfübr. 3 ½ Ostpe. Pfandbr. 3 ½ Pomm. Pfandbr. 3 ½ do. 85

3 3

do. Lt. B. gar. do.2

15,) 8

99 ¼

Niederschl. Märkisch. Zweigbahn OboöorseIil Lit8 Cosol -Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... IBes .B nSö Stargard-Posen 3 Ruhrort-Crefeld .. .. Aachen-Düsseldorf ..

n 810.

96 96 ½

96 13

Ausländische Fonds.

Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb....

Russ. IIanb. Cert. do. Hope 1. Aul. do. Striegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleibes do Poln. Schatz 0. do. do Cert. L. A. do. do. I. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.⸗

do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. IIamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Holl. 2 ½ ͤ Int.

Kurh. Pr. 0. 10 th. N. Bad. do. 35 Fl.

9¹1⅔ 111

81 ½ 94

EgSSn

94*

.

Poln. neue Pfdbr.*

V 3 Quitltungs- Hogen-

21 83 Aachen-Mastricht

Auslänel. Actien.

5. NoTGb.

FEriedr. Wilh 8 PIOI

do

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 14,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000

1,100,000 1,500,000

8,000,000

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38 bz. u. 97 ¾˖ B

Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 bz.

G.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 700,000 360,000 250,000 325,000 98 n 375,000 5 400,000 1,100,000

97 ½⅛ b⸗z 103 bz. 100 ¾¼ B. 94 ¾, bz. 102 ¾ . 101 ¾ ,6 105 B.

BGrI AnIII TIDoTL“ do o 1I Sör do. Potsd -Magd... do. do. do. 6d°. do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger ..

Hale TIhurinee

LCeerhnseneeee do. do

Rhein. v. Staat gar.

e do.] Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do do. do. III. Serie. do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenp..

do. Halberstädter

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel

do. do. II. Ser.

Breslau-Freiburg ...

Berg.-Märk

Litt. D.

vw—— ön

2₰

101 ¼ B. 105 B.

& ——g—

-

90 ½⅔ 6. 80 ½ G. 96 b⸗.

102 ½ 6. 103 ¾ 6. 102 B. 99 bz.

„—q⸗ —SSnnE

100 ½ n.

Ausl. Stamm- ct.

Reimertr. 1848

RiISl toöongas Sd. Cöthen-Bernb. Thlr. Meeklenburger Thlr.

2,050,000 650,000 2 ½ 1,300,000 tre.

50

32

Preussische Bank-Antheile 95 ½ bz. u. G.

Das Geschäft war heute weniger belsebt, als gestern, doch haben sich die Course der

A.Asxa. H2s

meisten Actien ohne wesentliche Veränderung fest behauptet.

IIEVkhnah

der qu. Güter aufgekündigt worden und es sollen die Apoints:

Nr. 40346 bis incl. Nr. 40353

43774

50300

à 1000 Thlr. 43789 » 500 50326 » 200 62706 62739 »» 100 79226 8 79ö8“ 50 gegen andere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden. 8 In Gemäßheit der §§. 50 und 51 der Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetzsamml. Nr. 1619) werden daher die gegenwärtigen Inhaber der bezeichneten Pfand⸗ briefe hierdurch aufgefordert, dieselben mit dem Zins⸗ Anspruche vom 1. Juli d. J. ab, also mit Conpons Ser. IV. Nr. 2 bis 10, bei der Königlichen Kredit⸗ Instituts⸗Kasse (Albrechtsstraße Nr. 16 hierselbst) zu präsentiren und in deren Stelle andere dergleichen Pfand⸗ briefe vom nämlichen Betrage in Empfang zu nehmen. Breslau, den 6. Mai 1851. Königliches Kredit⸗Institut für Schlesien. Schleinitz.

[317] Folgende Urkunden sind verloren gegangen:

1) die Obligation des Kolon Lange Nr. 11. Venne⸗ beck de 17. Juli 1841 über 700 Thlr. nebst Hy⸗ pothekenschein de 23. Juli 1841 für die Wittwe Bruns Nr. 37. Vennebeck;

2) die Anweisung der hiesigen Königl. Regierungs⸗ Hauptkasse de 9. Dezember 1850 Nr. 177. über 259 Thlr. 18 Sgr. auf das Königl. Haupt⸗Bank⸗ Direktorium zu Berlin, Ordre Philipp Lasard in Minden, bei Vorzeigung zahlbar und von Letzterem indossirt, an die Ordre Herrn A. L. Gans.

Alle diejenigen, welche an vorgenannte Urkunden als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗ Inhaber Ansprüche zu haben vermeinen, werden hier⸗ durch aufgefordert, diese binnen 3 Monaten, und spã⸗ testens in term. den 12. August d. J., Morgens 11 Uhr, bei dem Heerrn Kreisgerichts⸗Rath Westphal

Bekanntmachungen.

[319]

Die von dem Königlichen Kredit⸗Institute für Schle⸗ sien unterm 31. Januar 1848 auf die im Falkenberger Kreise gelegenen Güter Wiersbel c. pert. ausgefertigten 4prozentigen Pfandbriefe Litt. B. sind von dem Besitzer

a⁴svaenn

anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sie damit präkludirt und die fraglichen Urkunden mortifizirt werden.

Minden, den 26. April 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [304] Nothwendiger Verkauf. Die der Laura Josephine Bethe, geborenen v. Dom⸗ browska, die mit ihrem Ehemanne Carl Franz Theodor Bethe in getheilten Gütern lebt, zugehörigen Grundstücke: 1) die Erbpachts⸗Gerechtigkeit auf die Nr. 11 zu Grün⸗ hoff im Neustädter Kreise belegene Pustlerie mit Zubehör, wozu auch die mittelst gerichtlichen Kon⸗ trakis vom 31. Januar 1848 von dem Grundstück Grünhoff Nr. 19 verkauften 30 Morgen 170 ◻R. Preußisch gehören, abgeschätzt zufolge der im Pro⸗ zeß⸗Büreau einzusehenden Tare auf 6306 Thlr. 25 Sgr., und

2) die Ferst⸗Parzelle Kielau Nr. 39, abgeschätzt auf 570 Thlr.,

Feihe Grundstücke im Werthe von 6876 Thlr. 25 Sgr.,

ollen

am 4. November d. J., 12 Uhr Mittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Neustadt in Westpr., den 14. April 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [38221 Nothwendiger Verkauf.

Das in dem Daͤnziger Landkreise belegene Gut Sil⸗ berhammer, dessen Besitztitel auf den Namen des ver⸗ storbenen Gutsbesitzes Johann Martin August West⸗ phal berichtigt ist, soll zum Zweck der Auseinandersetzung der Miteigenthümer den 22. September 1851 im Wege der nothwendigen Subhastation an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden. Das Gut ist auf 5069 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt und kann die Taxe mit dem neuesten Hypothekenschein im 5ten Büreau ein⸗ gesehen werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden zum Termine unter der Verwarnung der Prä⸗ klusion hierdurch öffentlich vorgeladen.

Danzig, den 27. Mai 1851.

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. 2

1384]

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Bezahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zin⸗ sen auf unsere Stamm⸗ und Prioritäts⸗Actien erfolgt, mit Ausnahme der Sonntage, täglich vom 11. Juni

Thaler für das

d. J. ab in Breslau bei der Hauptkasse der Gesellschaft auf dem Bahnhofe, Vormittags von 8 bis 1 Uhr, und vom 1. bis 15. Juli d. J. in Berlin bei den Herren M. Oppenheim's Söhnen, Burgstraße Nr. 27, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, gegen Einlieferung der mit einem Verzeichniß zu versehenden Coupons.

Breslau, den 4. Juni 1851.

Das Direltorium der Oberschlesischen Eisenbahn

111141““

Die Restaurationen auf den Bahn⸗

höfen der Königlichen Os bahn zu Kreuz

a, (dem Auschlußpunkte an die Posen⸗ —(Stargarder Eisenbahn zwischen Dratzig uglund Woldenberg), Schönlanke, Schneide⸗ Nakel und Bromberg sollen im

Wege öffentlicher vergeben werden.

versiegelt mit der Aufschrift:

7,— bis zum 25. Juni d. J., zeichneten in deren Central⸗Büreau

den sollen. nicht entsprechende

verabfolgt.

Bromberg, den 3. Juni 1851. Königliche Direction der Ostbahn.

Düsseldorf⸗ Elberfelder

Eisenbahn.

Auf Grund des Beschlusses der Ge⸗ neral⸗Versammlung vom gestrigen Tage soll unter die Stamm⸗Actionaire gegen

2

2. Januar 1851

[385]

Ablieferung des am

'

werden.

Die Inhaber dieser Coupons werden daher aufgefor⸗

Pachtlustige werden aufgefordert, ihre auf eine jährliche Pacht lautende schriftliche Offerten

Offerte für Restaurations⸗Pachtungen auf der Ostbahn“ Mittags 12 Uhr, der unter⸗ Direction portofrei einzusenden, hierselbst in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Pachtlustigen eröffnet wer⸗ Später eingehende oder den Bedingungen Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Verpachtungs⸗Bedingungen, aus denen zugleich die zu den einzelnen Restaurationen gehörigen Räum⸗ lichkeiten und Inventarienstücke ersichtlich sind, auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction

Ffällig gewordenen Zins⸗Coupons eine Dividende von vier und einem halben Rechnungsjahr 1850 pro Actie vertheilt

dert, den Betrag unter Auslieferung ihrer Coupons bei den Banquierhäusern:

Wilh. Cleff in Düsseldorf,

von der Heydt⸗Kersten & Söhne in Elberfeld

Mendelssohn & Co. in Berlin und

H. L. Banck in Magdeburg, vom 15ten d. M. ab in Empfang zu nehmen.

Der Jahresbericht pro 1850 ist bei vorstehenden Ban⸗ quierhäusern zur unentgeltlichen Abnahme für die Herren Actionaire niedergelegt. b .

Ueber die Austheilung neuer Dividendenscheine wird ehestens weitere Bekanntmachung erfolgen.

Düsseldorf, den 1. Juni 1851.

1’“ [381]

Im Auftrage der Direction der Magdeburger Feuer⸗ W“ ““ in Gemäßheit der §§. 80 und 86 des revidirten Stat t 8 W1 uts, so wie auf Antrag eines

8 Stück Actien deneehedta. Feuer⸗Versicherungs⸗

esellschaft Dienstag den 8. Juli c., Mittags 1 Uhr, an hiesiger Börse unter den im Termine näher bekannt zu machen⸗ den Bedingungen meistbietend durch die Unterzeichneten verkauft werden.

Magdeburg, den 1. Juni 1851.

F. Weinert, J. Alenseld jr., vereidete Wechsel⸗Sensale.

Rostocker Bank.

In Folge der heute stattgehabten ordentlichen Gene⸗ ral⸗Versammlung machen wir hiermit dem §. 109 des Bankstatuts gemäß bekannt:

18. Jan. 1850

daß die Dividende für das? fahr ß e für das Rechnungs jahr o. Febr 1851

auf 4 ½ Thlr. pr. Actie bestimmt ist und von den Inha⸗ bern des ersten Dividendenscheins pro 1850 gegen dessen Einlieferung Egae in Rostock im Bank⸗Lokale, 6oe. in Berlin bei Herren Breest &᷑ Gelpcke, in Leipzig bei der Leipziger Bank, in Hamburg bei Herrn Salomon Heine, in Schwerin bei Herren Schall & Schwencke erhoben werden kann. Rostock, den 19. Mai 1851. Der Verwaltungs⸗Rath. J. F. Bauer, Vorsitzender. C. H. Brockelmann J. F. Koch. Ernst Paetow. Schalburg. Strömer,

wo dieselben

werden [349]

Dritte Gast⸗Vorstellung der 48 jungen

8 2„ 121* beträgt: 11⸗ 5 Rthlr. für ¼ Jahr. 10 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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No 158,

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Alle Post⸗-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ 3 Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

1n

1851.

wird

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Amtlicher Theil. Deutschlau

Preußen. Berlin. Beförderungen und Versetzungen in der Armee. Allerhöchste Kabinets⸗Ordre. Verordnungen.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Geschenk des Kaisers Niko⸗ laus für das Radetzky⸗Monument. Vermischtes.

Bayern. München. Kammer⸗Verhandlungen. Hofnachrichten.

Sachsen. Leipzig. Tagesbesehl an sämmtliche Kommunalgarden.

Hannover. Hannover. Geburtsfest des Königs.

Württemberg. Sturtgart. Eisenbahn⸗Vertrag mit Bapern genehmigt.

Bremen. Bremen. Die Revision des Wahlgesetzes.

Ausland.

Zara. Hairedin zu Omer Pascha berufen.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Gestütwesen. Quä⸗ storenwahl. Vermischtes. Paris. Die verschiedenen Versionen über die Rede des Präsidenten in Dijon. Vermischtes. National⸗ Versammlung. Einweihung des restaurirten Louvre⸗Museums.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Die in⸗ dische Heiraths⸗Bill. Die Bill über die Grafschaftsgerichte. Lon⸗ don. Hofnachrichten.

Belgien. Brüssel. Erklärung über das Ministerium im Senat. Unterhandlungen mit Holland.

Türkei. Smyrna. Rückkehr Kemal Efendi's.

Skutari. Insubordination in Jakowo.

Aegypten. Alexandrien. Reise Ismael Bey's.

Vereinigte Staaten von Nord „Amerika. New⸗York. Akte zur Verbesserung der Atte wegen Regelung des Abschätzungs⸗Verfahrens bei eingeführten Waaren und sonstigen Gegenständen.

Oesterreich.

Piraterie. Erdstöße.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrick Beilage. 8

aea exaxax naebeg Fexe emar ndet aexeeeg

Amtlicher Theil. Potsdam, den 6. Juni. Seine Majestät der König sind von der Reise

Hannover auf Schloß Sanssouci zurückgekehrt.

eeeene

nach

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Intendanten der Königlichen Schauspiele, von Küstner, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub zu verleihen; Den bisherigen rathe; und b Die Rechts⸗Anwalte und Notare Evmann zu Kosten und Giersch zu Posen zu Justizräthen und den Kreisgerichts⸗Deposital⸗ Rendanten Walther zu Posen zum Rechnungsrathe zu ernennen.

Ober⸗Prokurator von Runkel zum Land⸗

Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl sind, von Hannover iud, hier wieder eingetroffen.

Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Großberzogin von Mecklenburg⸗Schwerin ist von Hannover auf Schloß Sanssouci eingetroffen.

Der Königliche Hof legt heute die Trauer auf vierzehn Tage an für Se. Koͤnigl. Hoheit den Prinzen von Salerno. Berlin, den 7. Juni 1851.

8 Anzeige.

Um den vielen Anfragen zu begegnen, zeigt, daß die akademische Feier zu Ehren des Montag den 9ten d. M., Mittags 12 Uhr, in stattfinden wird.

Berlin, den 7. Juni 1851.

Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice⸗Direktor.

wird wiederholt ange⸗ Professors Rauch der Singakademie

Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath und Direktor im Ministerium des Innern, von Puttkam⸗ mer, von Ischl.

Richtamtlicher Theit. Dentschland.

Berlin, 7. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗ Wochenblatt ist Graf Waldersee, Oberst und Commandeur der 14ten Landwehr⸗Brigade, zum diesseitigen Bevollmächtigten bei der Militair⸗Bundes⸗Kommission in Frankfurt a. M. ernannt, und soll derselbe bis auf Weiteres als Commandeur der 14ten Landwehr⸗ Brigade fortgeführt werden. von Twardowsli, Major von der Adjutantur, von Ernst, Hauptmann von der 2ten Ingenieur⸗ Inspection, Bergmann, Premier⸗Lieutenant, aggregirt dem Garbe⸗ Artillerie⸗Regiment, sollen einstweilen zur Dienstleistung bei der Militair⸗Bundes⸗Kommission in Frankfurt a. M. kommandirt ver⸗ bleiben. Ferner ist der Erbprinz zu Anhalt⸗Deßau, Hoheit, als Premier⸗Lieutenant à la Suite des 1sten Garde⸗Regiments zu

Preußen.

kein

Blatt des Preußischen S

L“ Fuß angestellt, der Erbprinz zu Sachsen⸗Meiningen⸗ Hildburghausen, Hoheit, Major à la Suite des Garde⸗ Kürassier⸗Regiments, à la Suite des ;sten Garde⸗Regiments zu Fuß versetzt worden.

Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Verordnung, die amtliche Bezeichnung der der Monarchie einverleibten Gebiete der Fürsten von Hohenzollern⸗Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen betreffend.

Mit Bezugnahme auf das Besitznahme⸗Patent vom 12. März v. J., durch welches auf Grund des Abtretungs⸗Vertrages vom 7. Dezember 1849 die Gebiete der Fürsten von Hohenzollern⸗ Hechingen und Hohenzollern⸗Sigmaringen der Monarchie einverleibt worden sind, bestimme Ich hierdurch, daß diesen Landestheilen fortan in amtlichen Erlassen und Verhandlungen der Name „Hohen⸗ zollernsche Lande“ beigelegt werden soll, und überlasse dem Staats⸗ Ministerium, hiernach die Behörden mit Anweisung zu versehen.

Charlottenburg, den 30. April 1851.

Friedrich Wilhelm. Freiherr von Manteuffel. von der Heydt. von Rabe. Simons. von Stockhausen. von Raumer. von West⸗ phalen. An das Staats⸗Ministerium.

Der vorgedruckte Allerhöchste Militair⸗Behoͤrden zur Nachachtung bekannt gemwacht.

Berlin, den 28. Mai 1851.

Kriegs⸗Ministerium.

Erlaß wird hierdurch sämmtlichen

98

von Stockhausen. Zerordnung, betreffend die Reisen der Militair⸗ Personen zur Zeugenvernehmung vor Civilgerichten.

Aus Veranlassung einer Revisions⸗Erinnerung der Königli⸗ chen Ober⸗Rechnungskammer wird hierdurch zur Kenntniß der Ar⸗ mee gebracht, daß die Militair⸗Personen, welche vor den Ge⸗ richtshöfen behufs der Zeugenvernehmung sich gestellen müssen, für die Reisen zum Sitze des Gerichtshofes sich mit der Entschä⸗

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digung zu begnügen haben, welche die Gesetze im Allgemeinen für Zeugen bestimmen, da die Pflicht zur Gestellung vor den Gerichts⸗ höfen zu jenem Zwecke eine allgemeine ist, mithin die damit ver⸗ bundenen Reisen nicht als Dienstreisen betrachtet werden können. Berlin, den 30. Mai 1851. Kriegs⸗ Ministerium. von Stock⸗ hausen.

An sämmtliche Königl. General⸗Kommando's ꝛc.

Desgleichen, betreffend die Reisen der Landwehr⸗ Bataillons⸗ Commandeure zur Theilnahme an den Divisions⸗Uebungen.

Die in der Bestimmung unterm 2ten des Monats⸗Cirkulars Nr. 117 vom 4. März 1840 enthaltene Beschränkung: daß die Landwehr⸗Bataillons⸗Commandeure bei den Reisen zur Theilnahme an den Divisions⸗Uebungen die Entfernung bis zu 12 Meilen ein⸗ schließlich ohne Entschädigung zurückzulegen haben, wird hiermit aufgehoben und dagegen bestimmt, daß von jetzt ab die Reisen zu dem gedachten Zwecke nach den Bestimmungen und Sätzen des Reisekosten⸗Regulativs vom 28. Dezember 1848 und des Allerhöch⸗ sten Erlasses von demselben Tage wegen der Bewilligung von Tage⸗ geldern vergütet werden. 8

Dies wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.

Berlin, den 30. Mai 1851.

Kriegs⸗Ministerium. von Stockhausen.

An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc.

Oesterreich. Wien, 5. Juni. Gestern Vormittags empfing Se. Majestät der Kaiser in Schönbrunn den Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur Freiherrn von Welden, welcher im Laufe der nächsten Tage seine Urlaubsreise nach Steyermark antriktt. Der Feldmarschall⸗Lieutenant und Militair⸗Gouverneur Fürst von Schwarzenberg ist vorgestern aus Galizien hier angekommen. 1

Se. Majestät der Kaiser von Rußland hat für das vom Kunst⸗ verein Böhmens zu errichtende Graf „Radetzky⸗Monument eine Summe von 1000 Silber⸗Rubel übersenden lassen.

Der russische Gesandte am hiesigen Hofe, Baron von Meyen⸗ dorf, wird Sonnabend von Warschau, wohin er sich mit seinem Kaiser begeben hatte, zurückerwartet. Der russische Geheime Rath von Tengoborski ist vorgestern nach Ischl abgereist.

Bayeru. München, 2. Juni. (N. C.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Auf der Tagesordnung besindet sich der Gese t⸗Entwurf, die bürgerlichen Rechte der israelitischen Glaubensgenossen betreffend. Kirchgeßner verbreitet sich in Kürze als Referent über den Stand der Sache und spricht dem Ministerium den Dank dafür aus, daß es wenigstens das, worüber sich 1 rathung geeinigt, zum Gegenstand einer Vorlage gemacht habe. Es sei unnöthig, über das Unmoralische wie Unpraktische der Aus⸗ nahmsbestimmungen, welche bezüglich der Israeliten gelten, nur ein Wort zu verlieren; der Mensch wie der Jurist müsse über das Un⸗ recht, das in denselben liege, mit sich im Reinen sein. Der Re⸗ ferent spricht nun die weitere Ansicht aus, daß mit den recht⸗ lichen Ausnahmsbestimmungen auch die polizeilichen Ausnahmsbe⸗ stimmungen fallen müssen, da ein Zweig der Staatsverwaltung in einer Angelegenheit nicht dem anderen geradezu entgegenhandeln könne, und bemerkt bezüglich des zweiten Wunsches der Kammer der Reichsräthe, daß in dem diesem Antrage beigefügten Schluß⸗ satz: „unbeschadet der bisherigen Bestimmungen in Ansehung der politischen Rechte, so wie über die Ansässigmachung“ ein direkter Widerspruch mit den Ansichten derjenigen, welche für vollkommene Gleichstellung der Israeliten in der Kammer von 18 stimmten, enthalten sei, durch diesen Zusatz aber auch eben sowohl einer künftigen Gesetzvorlage von Seiten der Staatsregierung als der künftigen Beschlußfassung der Kammern gleichsam Schranken ge⸗ setzt werden. Nachdem der Referent das Ausschußgutachten zur

beide Kammern bei der vorjährigen Be⸗

woranf

Annahme empfohlen, wird die allgemeine Diskussion eröffnet, Rein⸗

sich die Herren Ruland, Dr. Bayer, Wolfsteiner, hard, Crämer, Römich, Dr. Heine betheiligen.

Dr. Arnheim entgegnet auf die Aeußerungen des Herrn Pfarrers Ruland: Niemand habe den Gesetzgebern der Vorzeit eine unsittliche Denkweise imputirt, es sei deshalb eine Reinigung, wie sie der Herr Redner vorgenommen, nicht am Platz gewesen. Allein die Wirkungen dieser Gesetze selbst könnten nicht sittlich ge⸗ nannt werden. Der Redner weist dies durch treffende Beispiele aus dem Leben nach und appellirt gleichfalls an die Geschichte. Wie seien denn die Juden in die Orte gekommen, wo man sie später verfolgte? Einfach dadurch, daß man sie dahin lockte und zog, um Gelder aus ihnen ziehen zu können, weil man sie als eine Art Einkommensquelle betrachtete. Der Redner bekämpft mit schar⸗ fer Logik die noch obschwebenden Bedenken und empfiehlt den Antrag des Abgeordneten Römich. Pfarrer Westerm aierprotestirt gleichfalls gegen die Behauptung, als lägen den Ausnahmsgesetzen unsittliche Motive zu Grunde; er bedauere, die völlige Emancipation, die er einem großen Theile der Juden von Herzen gönnen würde, nicht für die Gesammtheit wünschen zu können. Als katholischer Geist⸗ licher müsse er erklären, daß er nicht aus Haß oder religiöser Ueber⸗ zeugung gegen die unbedingte Emancipation gestimmt habe; denn er wolle dieselbe den Juden tausendmal lieber gewährt wissen, als den Atheisten. Im Interesse des Volkes hätten sie gegen den vor⸗ jährigen Gesetzentwurf gestimmt, und unbillig und intolerant sei die Art gewesen, wie die Presse gegen sie „Reactionaire“ verfahren. von Lassaulr: Wäre die Juden⸗Emancipation eine Frage des Ge⸗- fühls, so wäre die Entscheidung nicht zweifelhaft. Ich muß den Juden das beste Zeugniß geben, ein besseres, als irgend einem Theile der Bevölkerung von Europa. Das jüdische Familienleben ist das achtungswertheste, das man sich nur denken kann; so habe ich es gefunden, wo ich Gelegenheit, nein, wo ich das Glück hatte, es kennen zu lernen. Die Bekanntschast des Joseph Mendelssohn, des Sohnes des Philosophen, rechne ich zu den glücklichsten Mo⸗ menten meines Lebens, und ich werde ihm und seiner Familie ewige Pietät bewahren. Die Frage, um die es sich handelt, ist aber wie bereits erwähnt, keine Frage des Gefühls, sondern des politi⸗ schen Verstandes. Wie kann man von Verletzung von Rechte sprechen? Wir haben die Juden nicht gerufen, sie sind zu uns gekommen, und sie kannten die Bestimmungen, die man für sie gemacht hat. Den Juden Menschenrechte verweigern, ist unmensch⸗ lich; aber ihnen Christenrechte verleihen, ist nicht logisch. Dr. Arnheim entgegnet ausführlich auf die gegnerischen Behauptungen und hebt hervor, daß schon das Edikt vom Jahre 1813 eine Art Erziehungsgesetz habe sein sollen. Haben nun die Iuden den dort gestellten Anforderungen entsprochen, wie dies nicht in Abrede gestellt werde, so möge man ihnen das Billige nich verweigern. Fürst Wallerstein: Die volle Emancipation sei eine nothwendige Schuldabtragung gegen die Zeit, den Fortschritt und die Civilisation. Gegen andere Länder bilden wir hierin ei⸗ nen schroffen Gegensatz; allein während ich jede Ueberzeugung achte, muß ich mich doch dagegen verwahren, als hätten wir die Gegner der Emancipation beschimpft und karikirt. Eine Presse, die i nicht nennen will, die gewiß keinen Anhänger in diesem hohen Hause sindet, und die blos eine Bedeutung hat unter dem Schutze der zufälligen Umstände der Zeit, hat uns, die wir für die Eman⸗ cipation stimmten, dem Hohne und der Verachtung preisgegeben; sie hat Beschuldigungen der schamlosesten Art ausgesprochen, die je⸗ den ehrlichen Mann empören müssen; sie hat eine unerhörte Agi⸗ tation gegen die Maßregeln der Regierung hervorgerufen; sie hat dem Christenthum und der christlichen Bevölkerung ihren Untergang prophezeit, während die Emancipation, unbeschadet des Christen⸗ thums und des Staats, in großen europäischen Staaten längst be⸗ steht; sie hat die Freunde der Emancipation auf eine Art ver⸗ leumdet, die gewiß, ich bin es überzeugt, bei keiner Fraction in diesem hohen Hause gebilligt wird. Sei man deshalb ge⸗ recht und bezichtige man uns keiner solchen Umtriebe. Derselbe schmutzige Quell hat auch einen Ruf zur Agitation gegen das Notariatsgesetz erlassen; ich konstatire dies zur Rechtfertigung der übrigen Presse. Der Ministerial⸗Kommissär von Molitor spricht die Ansicht aus, daß die Praxis die Differenzen der civilistischen Ausnahmsgesetze und der polizeilichen Ausnahms⸗Bestimmungen ausscheiden und ausgleichen werde. Es genüge hierzu, daß das Gesetz in Bezug auf das Civilrecht die Juden mit den Christen gleichstelle; hierin seien alle Rechtsgeschäfte ihrer Form, Geltung, Folgen und Befugniß nach inbegriffen; inwiefern die polizeilichen Verbote neben diesen allgemeinen Bestimmungen noch sortdauern können, darauf einzugehen, sei zur Zeit bedenklich, da sie nicht alle unmittelbar im Zusammenhang mit civilrechtlichen Bestimmungen stehen. Eine Entscheidung sei in einigen Fällen allerdings schwie⸗ rig, man müsse deshalb die Anwendung durch die zuständigen Be⸗ hörden abwarten. Was die Anträge betreffe, so sei deren Fassung für die Regierung ohne entscheidenden Belang, da dieselbe immer⸗ hin daraus eine Aufforderung zur reiflichen Erwägung entnehmen werde. Es wird nunmehr zur speziellen Diskussion übergegangen. Die Ueberschrift und der Eingang des Gesetzes werden ohne Erin- nerung genehmigt, worauf zu Art. 1 übergegangen wird. 8

Bei Artikel 1 stellt Dr. Arnheim einige Anfragen an die Staatsregierung. Er wünsche beiläufig zu wissen, wie denn die Regierung die Anwendung des Gesetzes in Beziehung auf die mit civilrechtlichen Verhältnissen zusammenhängenden polizeilichen Aus⸗ nahmebestimmungen sich denke, um hierdurch einige Anhaltspunk für die Gerichte, welche das Gesetz anzuwenden. haben, zu gewin⸗ nen; wie es, um konkret zu sein, 3. B. in olgendem gehalten würde: wird es dem Juden auch ferner untersagt sein, bei Güter⸗ käufen zu unterhandeln, oder Felder, vie er besitzt, . Christen zu verpachten? Wie steht es weiter mit den 9732 tualgesetzen bezüglich der Ehe und der daraus entspringen⸗