Das Giornale di Roma bezeichnet das in einigen Provin⸗ zen des Kirchenstaats verbreitete Gerücht von einer nächstens zu erfolgenden Erhöhung der Salzpreise, als ein neuerliches Bestreben der Umsturzpartei, das Volk in unruhiger Bewegung zu erhalten. Der Kardinal Carlo Vizzardelli, Präfekt der Sacra Congregazione degli studi, ist am 24. Mai nach einer langen Krankheit ge⸗ storben. b
Ein Cirkular des Unterrichts⸗Ministers ermahnt die Bischöfe, angehenden Theologen in den Königlichen Kollegien und nicht in Seminarien den betreffenden Unterricht zu spenden. Auch soll das gesammte geistliche Schulwesen der allgemeinen Schulen⸗Inspection unterstellt werden. Dem Vernehmen nach sollen mehrere Bischoͤfe gegen diese Anordnungen sich ausgesprochen und förmlich verwahrt haben. 1u6“ 5
Florenz, 31. Mai. (Lloyd.) Die Kirchentumulte sind den Gerichten angezeigt worden und sollen streng untersucht werden; bei den Verhafteten sind Waffen vorgefunden worden. Heute wurde die durch Blutvergießen profanirte Kirche zum heiligen Kreuz durch den Erzbischof neuerdings eingeweiht, wobei die österreichischen Be⸗
at struppen zugegen waren. 38 “ verlhen gin der Kirche zum heiligen Michael die Exe⸗ quien für den verstorbenen englischen Bolschafter, Herrn Lalor Sheil, feierlich begangen, wobei sich das diplomatische Corps, die toscanischen Minister und österreichischen und toscanischen Generale einfanden.
Ancona, 24. Mai. (Lloyd.) Auch hier hat die Agitation gegen das Tabackrauchen ihren Anfang genommen.
Rom, 24. Mai. Auch das amtliche Giornale di Roma erklärt nunmehr die bekannte, kürzlich in der Independence belge enthaltene Note des päpstlichen Unterstaatssecretairs für un⸗ terschoben.
Die Lebens⸗Bersicherungsbank zu Gotha.
Gothgag, 31. Mai. (Eingesandt.) Je weiter sich die Kenntniß der An⸗ wendbarkeit der Lebensversicherung für mannichfache Zwecke verbreitet und je mehr die Ueberzeugung von dem vielfachen Nutzen derselben Boden ge⸗ winnt, desto mehr verdient die ausgedehnte Wirksamkeit der hiesigen Lebens⸗ versicherungs⸗Anstalt ins Auge gefaßt zu werden. Aus dem eben unter der Presse befindlichen neuesten Rechenschaftsbericht derselben heben wir vor⸗ läufig Folgendes hervor. Es äußerte sich im vorigen Jahre die Neigung zur Versicherung im Allgemeinen und insbesondere die Lust zur Betheiligung bei der hiesigen Lebensversicherungs⸗ bank so stark, wie in den günstigsten Perioden der früheren Zeit, indem nicht weniger als 1347 Personen das durch diese An. stalt dargebotene Mittel zur dereinstigen Versorgung ihrer Angehörigen be⸗ nutzten und einen Betrag von 1,860,500 Rthlr. auf ihr Leben versichern ließen. Durch diesen reichen Zugang stieg nach Abzug des Abgangs der Versicherungsbestand auf 16,082 Personen mit 25,504,200 Rthlr. Ver⸗
8 “ arten (auf bestimmte Jahre und für den Ueberlebensfall einer im voraus bestimmten zweiten Person), und zwar in solchem Grade daß sie 98 Prozent des gesammten Versicherungs⸗Bestandes ausmachen. In der That weist auch das Bedürfniß bei weitem am meisten auf ihre Benutzung hin, ja, sie eignen sich mit wenigen Ausnahmen dazu, die übri⸗ gen nicht nur eben genannten, sondern noch andere komplizirtere und sel⸗ tener benutzte Formen der Versicherung zu vertreten, wenn, wie es von der gothaer Bank geschieht, nach Wegfall des Zwecks der Versicherung bei der Aufgebung derselben eine angemessene, dem wirklichen Werthe der Police entsprechende Abgangs⸗Entschädigung gewährt wird. Vergleicht man das Versicherungssystem der Bank mit den viel mannigfaltigeren, durch den Er⸗ findungsgeist der Engländer zu Tage geförderten Systemen der neueren Anstalten, so könnte man versucht sein, das erstere für viel zu einfach und beschränkt zu halten. Dennoch hat sich auf Grund dieses einfachen Systems die hiesige Lebensversicherungs⸗Anstalt zur größten ihrer Art nicht blos in Deutschland, sondern, was die Zahl der Versicherten betrifft, in ganz Europa emporgeschwungen. Die Erfahrung lehrt, daß die vielen in den neueren Spstemen zu findenden Nebenformen der Versicherung und Prämienzahlung mehr einen theoretischen als praktischen Werth haben. Ihre Benutzung ist eine überaus sparsame, und selbst in diesen wenigen Fällen ereignet es sich nicht selten, daß sich der Versicherte über den Werth derselben täuscht und später zu der einfachen Form zurückkehrt. Dabei sühren sie dazu, die Aufrechthaltung eines geordneten Rechnungssystems zu erschweren, und machen es ganz besonders einer gegenseitigen Anstalt schwer, allen ihren Theilnehmern in gleichem Grade gerecht zu werden. Nicht minder günstig wie der Zugang an neuen Versicherungen gestal teten sich die sinanziellen Ergebnisse der Bank im vorigen Jahre. Die Ein⸗ nahme war um 30,000 Rthlr. größer als im vorausgegangenen Jahre und betrug 1,139,238 Rthlr., worunter 222,671 Rthlr. für Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien begriffen waren. Die Ausgabe belief sich auf 844,972 Rthlr. und überstieg die Ausgabe im vorausgegangenen Jahre um 10,000 Rthlr. Die überschießenden 294,265 Rthlr. wuchsen dem Bankfonds zu und erhoben denselben auf 6,016,959 Rthlr. Hiervon werden 142,400 Rthlr. durch die vorhandenen Ausgaberesten und sonstigen Passiva in Anspruch genommen, 4,496,422 Rthlr. machen die Reserve oder den Werth aller am 18. De⸗ zember 1850 laufenden Policen aus, und 433,996 Rihlr. kommen auf die Prämien⸗Ueberträge, d. h. auf die fur die Zeit nach dem 31. Dezember 1850 voraus entrichteten Prämien und Prämientheile. Der Rest von 944,141 Rthlr. ist reiner Ueberschuß und wird in den nächsten fünf Jahren als Dividende an die Versicherten dermalen mit 28 Prozent der bezahlten Prämien zurückgegeben. Durch diese reichlichen Dividenden stellen sich die Beiträge der Versicherten auf ein unge⸗ mein niedriges Maß herab. Die Höhe der Dividende ist hauptsächlich von dem Verhältniß der Sterblichkeit unter den Versicherten abhängig⸗ Dieses Verhältniß war zwar im vorigen Jahre ein weniger günstiges als früher, indem von neuem die Cholera manches Opfer forderte und überhaupt 559,600 Rehlr. als Vergütung für 325 Sterbefälle zu leisten waren, dennoch gewährte bei dem großen Umfange der Anstalt und da die Gestorbenen meist den höheren, mit reichlicher Reserve ausgestatteten Altersklassen angehörten, das vorige Jahr einen reinen Ueberschuß von nicht weniger als 209,750 Rthlr. Dem Berichte sind, wie früher, genaue Uebersichten über die Versicher⸗ ten und die Gestorbenen nach Alter, Dauer der Versicherung und Todes⸗ ursache beigefügt, welche ein reiches Material zu Betrachtungen und Fol⸗
1“
“
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Thatsachen gehörig zu abstrahiren und gewissenhaft Rechenschaft von ihn
zu geben. Bereits ist es in England von dem rühmlichst bekannten Statistike F. G. P. Neison unternommen worden, eine Analyse der in den Berichten der gothaer Lebens⸗Versicherungs⸗Bank niedergelegten Erfahrungen ůber
Sterblichkeit und Lebenserwartung anzustellen. ausgegebene Schrift führt den Titel: in this country and on the continent.
Die von ihm darüber her⸗ Mortality of the provident elasses London 1851, und verdient von
Allen gelesen zu werden, die sich für derartige Untersuchungen in⸗ In dem neuesten Bericht der Bank veröffentlicht dieselbe
teressiren.
eine eigenthümliche daß die
det nämlich,
lichkeit Sterblich
in den
keit ziemlich
Wahrnehmung bezüglich der Cholcra. Sie fin⸗ durch diese Epidemie veranlaßte Sterhb⸗ verschiedenen Altersgrnppen mit der allgemeinen gleichen Schritt gehalten hat, so daß die
Gefahr, der Cholera zu unterliegen, in den höheren Altern größer war als in den jüngeren, und zwar in fast demselben Verhältniß größer wie die allgemeine Sterblichkeit sich als eine größere erwies. Ein solches regel⸗ mäßiges Ansteigen der Todtlichkeit nach den Altersstufen fand bei anderen Krankheiten nicht statt, und es wird zum Beleg dafür folgende interessante
Uebersicht mitgetheilt.
Alter.
Im Laufe von 1849 u. 1850 waren
ver
sichert.
Rvnaen
——
Hivervoen starhen:
An Lun⸗ gen⸗, Lust⸗ röhren⸗ Und
Schleim⸗
schwind⸗
sucht.
An der An der [Am Ner⸗] Lungen⸗
Ueberhaupt. Cholera. venfieber. entzün⸗
dung.
rsonen.
P Fr
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Personen.
2 r—
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Personen.
31 — 40 41 — 50 '-0
61—70
0,077
12
1,118 0,110]10 0,138 0,276
0,1032110 0,086
V ;
0,252 15
140 1,200
183 2,195 0,180 0,240
181 5,336 0,501] 11 0,322 0,501
78 10,909 0,839 0,280
sicherungssumme. Unter den verschiedenen behaupten die einfachen Versicherungen auf Rthlr.) ein entschiedenes Uebergewicht über
Gattungen Lebenszeit die übrigen Versicherungs⸗]
der Versicherung
(25,038,300
gerungen für statistische Zwecke enthalten. Der Werth dieser Mittheilungen wird immer mehr geschätzt werden, je weiter sich die Erfahrungen der Bank ausdehnen und je mehr die Verwaltung bemüht ist, dieselben den einzelnen
32,656
668 2,946 0,199] 47 0,144 0,248
Bekanntmachungen.
[389] Nothwendiger Verkauf.
Das hierselbst in der Schwangasse Nr. 6 des Hypo⸗ thekenbuchs und Nr. 459/460 der Servis⸗Anlage be⸗ legene Grundstück, das früher dem Zimmermeister Beu⸗ jamin Richan und dessen Chefraun Laura Pauline, geb. Gottschalk, gehört hat, und dessen Besitztitel gegenwär⸗ tig auf den Namen der Peter und Adelgunde Albrecht⸗ schen Eheleute berichtigt ist, soll Schulden halber im Wege der nothwendigen Subhastation in dem auf
den 17. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine verkauft werden. Das Grundstück ist auf 7905 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt und kann die Tarxe mit dem neusten Hypothekenscheine im 5ten Bürean eingesehen werden. Danzig, den 29. Mai 1851. Königl. Stadt
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heilung.
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(btl
Das dem Kausmann August Wilhelm Grauert und seiner Ehefrau Dorotheag geborenen Krafft zugehörige Grundstück zu Danzig, auf der Speicher⸗Insel in der Hopfengasse und Kiebitzgasse unter Nr. 63 des Hopo⸗ thekenbuchs belegen, ist Schulden halber zur nothwen⸗ digen Subhastation gestellt. —
Der Bietungs⸗Termin wird
den 16. September c., Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.
Der neueste Hopothekenschein und die Taxe sind im Büreau V. einzusehen.
Die Tare ist auf 7750 Thlr. ausgefallen, dabei in⸗ dessen zu bemerken, daß bei derselben ein Grundzins nicht zur Berechnung gezogen ist, welcher bei Reguli⸗ rung des Besitztitels für den Adjudikator, von diesem für die Zeit vom 13. Mai 1841, als dem Tage der Besitztitel⸗Berichtigung für die Grauertschen Eheleute, an, mit einem Thaler 23 Silbergroschen 3 ½ Pfennig, für jedes verflossene Jahr an die Kämmerei des hiesigen Magistrats zu entrichten ist. G
Danzig, den 20. Februar 1851.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
[1311] EEIEtihn.
Ueber das Vermögen des Hofbesitzers und Hakenbüd⸗ ners Peter Wiens zu Schönbaum ist durch die Verfü⸗ gung vom 20. März c. der Konkurs⸗Prozeß eröffnet und der Rechts⸗Anwalt Breitenbach hierselbst als In⸗ terims⸗Kurator der Masse verpflichtet worden. Alle un⸗ bekannten Glänbiger des Gemeinschuldners werden hier⸗ durch aufgefordert, in dem auf
den 8. September 8, Verm., 1 Uhr,
von Herrn Stadt⸗ und Krreisrichter Mir anberaumten Termine persöoönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte, als welche die hiesigen Rechts⸗Anwalte Täubert, Boie Völtz und Walter in Vorschlag gebracht werden, ihre Forderungen an die Masse anzumelden und sich über die Beibehaltung des bestellten Interims⸗Kurators oder über die Wahl eines anderen Kurators zu erklären Wer in dem anberaumten Termine nicht erscheint hat zu gewärtigen, daß er mit seinen Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihm gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.
Danzig, den 24. April 1851.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I- Abtheilung.
[147] Ediktal⸗Citatlon. Der Kaufmann Abraham Marcuse aus Crossen, 50 Jahr alt, jüdischen Glaubens, ist angeklagt, in der Absicht, um sich seinen Gläubigern zu entzie⸗ hen und sie zu hintergehen, unter Hinterlassung un⸗ vollständiger und verwirrter Bücher, aus denen die Lage seines Vermögens und seiner Geschäfte nicht
xrer
zu übersehen, im Juni d. J. nach dem Auslande geflüchtet zu sein und Objekte seines Vermögens ver⸗ heimlicht resp. heimlich bei Seite geschafft, hierdurch aber einen betrüglichen Bankerutt veranlaßt zu haben, und durch Beschluß des Königlichen Appellationsgerichts zu Frankfurt a. d. O. vom 30. November c. wegen betrüglichen Bankerutts definitiv in Anklagestand versetzt.
Zum mündlichen Verfahren in dieser Sache ist Ter⸗ min auf
den 27. Oktober 1851, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Königlichen Schlosse anberaumt, zu welchem der genannte Kaufmann Marcuse, da dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit mit der Aufforde⸗ rung, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ richte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und mit der Warnung, daß im Fall seines Ausbleibens mit der Entscheidung wird in contumaciam verfahren wer⸗ den, vorgeladen wird.
Als Belastungszeugen werden zu diesem Termine der Schiffseigenthümer Gottlob Schulz, der Mühlenbesitzer Gottfried Müller, der Tuchfabrikant David Schutz, der Seifensiedermeister Carl Bartsch und der Rentier Ehren⸗ fried Riffert, sämmtlich zu Crossen, vorgeladen.
Soran, den 17. Dezember 1850.
Königl. Kreis⸗ und Schwurgericht.
[150] EdtgalCi aib9 n.
Der Tischlergeselle Peter Joseph Fuchs, 25 Jahr alt, aus Langel, Kreis Mühlheim, gebürtig, katholtscher Religion, ist durch Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Kammergerichts vom 7. Februar c. wegen Todtschlages in den Anklagestand versetzt und die An klage diesexhalb gegen ihn erhoben worden, indem er beschuldigt wird, in der Nacht vom 8. zum 9. August v. J. zu Saatwinkel dem Schlächter Babst vorsätzlich eine Kopfverletzung zugefügt zu haben, welche zwar weder an sich noch in Beziehung auf den Beschädigten tödtlich war, als deren mittelbaren Wirkung jedoch am 7. September v. J. der Tod des Beschädigten er⸗
Zu seiner Vernehmung und zur Verhandlung der Sache haben wir einen Termin auf den 3. November b. J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichts⸗Lokale, Molkenmarkt Nr. 3, anbe⸗ raumt. Der Angeklagte wird zu diesem Termin mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienen⸗ den Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß solche noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in con- tumaciam gegen ihn verfahren werden wird. G
Berlin, den 1. März 1851.
Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungen. Deputation für Schwurgerichtssachen.
H st bahn.
Die Lieferung von 500 Ctr. Kupfer⸗ Vitriol (schwefelsaures Kupser⸗Orpd) zum Tränken von Eisenbahnschwellen soll im Wege der öffentlichen Submis⸗ sion in folgenden Loosen vergeben werden. 156 Ctr. franko Bahnhof Pelplin. II. 168 Ctr. franko Bahnhof Dirschau. III. 176 Ctr. franko Bahnhof Danzig. Sämmlich abzuliefern am 1. November 1851. Die pro Centner zu 110 Pfd. preuß. abzugebenden Preis⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift: 11“ 66
[387]
vrnee
„Submission auf die Lieferung von Kupfer⸗Vitriol
für die Ostbahn“ bis zu dem im Central⸗Büreau der unterzeichneten Di⸗ rection Montag den 14. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, anstehenden Submissions⸗Termine einzureichen, in wel⸗ chem die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgt. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungsbedingungen werden auf portofreie Anträge von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.
Bromberg, den 28. Mai 1851.
Königliche Direction der Ostbahn.
[388] BNCIIA
J — Sö (F;s
Berlin⸗Stettiner Eisenbahn.
Nachdem von der diesjährigen General⸗Versammlung unserer Gesellschaft die Gewährung einer Dividende von 2 ½ SCt. auf unsere Stamm⸗Aetien beschlossen worden ist, erfolgt die Zahlung derselben inkl. der am 1. Juli c. fälligen Zinsen, gegen Einlösung des Zins⸗ und Di⸗ videndenscheins Nr. 4 der zweiten Serir,
mit 9 Rthlr. für die Voll⸗Actie und mit
4 Rthlr. 15 Sgr. für die Halb⸗Actie, so wie die Zaͤhlung der Zinsen auf unsere Prioritäts⸗ Obligationen, gegen Einloͤsung des Coupons Nr. 0 mit 5 Rthlr. für die Obligation, hier bei unserer Haupt⸗ kasse vom 1. Juli c. ab, und in Berlin vom 8. bis inkl. 10. Juli c. auf unserem Bahnhofe des Vor⸗ mittags von 9 bis 12 Uhr.
Den Zins⸗ und Dividendenscheinen, so wie den Con⸗ pons, muß bei der Präsentation ein Nummer⸗Verzeich⸗ niß, welches den Betrag der gewärtigten Zahlung und die Unterschrift des Präsentanten oder Besitzers der Zins⸗ scheine enthält, beigefügt sein.
In den obigen Terminen wird auch in Berlin die Realisation der ausgelooseten und nach den Nummern bereits bekannt gemachten Prioritäts⸗Obligationen er⸗ solgen.
Da die Zahlung der Zinsen in Berlin durch unseren Haupt⸗Kassen⸗Rendanten persönlich erfolgen muß, so kann während der dortigen Zahlungstage hier eine Zinszahlung nicht stattfinden.
Stettin, den 2. Juni 1851. EDE11II“ Lremnke.
Witte. Kutscher.
Da das Einfahren mit Lokomotiven
in die Stadt nunmehr von den Be⸗
] hörden genechmigt ist, so werden vom
sten d. M. inecl. ab alle ankommenden
Gund abgehenden Züge auf dem neuen
Fischerufer Nr. 22 expedirt. Die
Erpedition für ordinaires Gut, Vieh und ECquipagen
bleibt einstweilen in der bisherigen Weise auf dem
Betriebs⸗Bahnhose in der alten Neustadt; Eilgut ist da⸗
gegen in der Gepäck⸗Erpedition, auf dem neuen Fischer⸗
user Nr. 22, abzuliefern resp. daselbst in Empfang zu
nehmen. Magdeburg, den 5. Juni 1851.
Direktorlinm
der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
— — ————:ʒ3ʒ½——“
[380] EITI Zu dem überschuldeten Vermögen des flüchtig gewor⸗ denen Schnitthändlers Carl Julius Poppe von hier ist von uns der Konkurs⸗Prozeß eröffnet und zur Anmel⸗ dung der Forderungen der 3. November 1851 als Liquidations⸗Termin anberaumt worden.
Stadtgerichts wegen werden daher sämmtliche bekannte
und unbekannte Gläubiger des genannten Gemeinschuld⸗ ners, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprücht an die Konkursmasse zu machen haben, hierdurch unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche entweder ganz außenbleiben oder nicht gehörig liquidiren, für ausge⸗ schlossen von der Masse geachtet werden sollen, auch bei Verlust der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, geladen, an dem gedachten Tage zu rechter früher Ge⸗ richtszeit an hiesiger Stadtgerichtsstelle in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen gebührend anzumelden und zu beschei⸗ nigen, darüber mit dem bestellten Konkursvertreter, auch nach Befinden wegen der Priorität unter einander recht⸗ lich zu verfahren und jedenfalls binnen 6 Wochen zu beschließen, dessen unerwartet aber
den 17. November 1851 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheids, der hin⸗ sichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für pu⸗ blizirt zu achten, gewärtig zu sein und nach dessen Er⸗ folg, so viel die nicht ausgeschlossenen Gläubiger be⸗ trifft, in dem auf
den 8. Dezember 1851 anberaumten Verhörs⸗Termine anderweit gehörig an hiesiger Stadtgerichtsstelle, Vormittags um 10 Uhr, sich einzufinden, mit einander sowohl, als mit dem Kon⸗ kursvertreter gütliche Verhandlung zu pflegen und wo möglich einen Vergleich zu schließen, in welchen dieje⸗ nigen, die nicht erschienen sind oder sich über dessen An⸗ nahme nicht bestimmt erklären, für einwilligend werden angesehen werden, wenn ein solcher Vergleich jedoch nicht zu Stande kommen sollte, hierauf
denm 22. Dezember 1851. der Inrotulation der Alten und endlich
den 16. Februar 1852 1“ der Publication des Locations⸗Erkennmisses unter der Verwarnung sich zu versehen, daß solche hinsichtlich der Nichterscheinenden Mittags 12 Uhr für ersolgt zu achten
Im Uebrigen haben Auswärtige bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme der an sie ergehenden Verfügungen Be⸗ vollmachtigte im hiesigen Gerichtsbezirke zu bestellen. 31. Mai 1851. Das Stadtgericht. Engel.
Borna, den
Löbau⸗Zittauer Eisenbahn.
Die Herren Actionairs der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn werden andurch zur diesjährigen regelmäßigen (achten)
General⸗Vrrsammlung eingeladen, welche Mittwochs den 25. Juni a. c.
althier im kleineren Snale der Sozietät abgehalten wer⸗ den soll.
Auf der Tagesordnung befinden sich solgende Ge⸗ genstände:
1) der Geschäftsbericht auf das Jahr 1850,
2) der Rechnungs⸗Abschluß vom 31. Dezember dessel⸗ ben Jahres,
3) Mittheilungen über den Betrieb der Bahn,
4) die Wahl zweier Ausschuß⸗Mitglieder.
Der Saal wird früh 9 Uhr geöffnet und um 10 Uhr bei Beginn der Verhandlungen geschlossen.
Bezüglich der Legitimation zum Eintritte und zu der Stimmberechtigung wird auf §§. 44 und 45 der Sta⸗ tuten, so wie §. 16 des Nachtrags⸗Statuts, verwiesen,
Zittau, am 20. Mai 1851.
Das Direktorium der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn⸗Gesellschaft. Exner, Vors.
0,180
4
pas Abonnement beträgt: 5 Rthlr. für ½3 Jahr. 8 10 Rthlr. ⸗I Jahr. 7 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird it 2 ½ Sgr. berechnet.
Amtlicher Theil. 1u1.
Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. — Neuer Militair⸗Gouverneur von Wien.
Bayern. München. Kammer⸗Verhandlunger ung der Kam⸗ mern. — Vermischtes. 8 1 “
Sachsen. Dresden. Hofnachrichten. 1 .
Hannover. Hannover. Erlaß des Königs.
Babden. Karlsruhe. Markgraf Maximilian nach Aachen.
Hessen und bei Rhein. Gießen. Durchmarsch bayerischer Truppen.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Abgeordneten⸗Versammlung.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Auflösung der Bundes⸗Central⸗ mission. — Sitzung des Bundestags. — Vermischtes.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Larabit's Revisions⸗ Antrag. — Petitionen. Antrag auf Verlängerung des Klubgesetzes. — Gesetzentwurf zur Organisation des landwirthschaftlichen Kreditwesens. — Paris. Ueber die Rede des Präsidenten zu Dijon. Rückkehr Louis Bonaparle’s von dort. — Wahlen zur Revisions⸗Kommission in den Abtheilungen. — Widerlegung eines Duell⸗Gerüchts. — Zusammen⸗ setzung der Revisions⸗Kommission.
Großbritanien nud Irland. London. Hofnachrichten.
Rußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten.
Portugal. Lissabon. Darstellung von Saldanha's Einzug in Lissa⸗ bon. Saldanha's erste Audienzen. Silva Cabral. — Mangel an Geldmitteln. Die Mitglieder des neuen Kabinets. — Das Dekret über die Presse. Diplomatische Bestimmungen. — Wiederzulassung
Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche
ausgeschlossener Pairs in die Kammer. — Einberufung der Cortes. Akade der Künste. Festfeier zu Ehren Rauch'’s.
Börsen-⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Ober⸗Regierungs⸗Rath von Kotze zu Merseburg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem französischen Matrosen Markus Schuster zu Marseille das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; und 8
Dem seitherigen Regierungs „Vice⸗Präsidenten Grafen von zedlitz⸗Trützschler zu Breslau den Charakter als Regierungs⸗
Präsident zu verleihen; 8 “ Dem in den Ruhestand versetzten Ober⸗Tribunals⸗Rath, frü⸗
heren Kammergerichts⸗Präsidenten Bonseri die Führung des Ti⸗ tels „Kammergerichts⸗Präsident außer Diensten“ zu gestatten; so wie Den bisherigen Regierungs⸗Rath von Mühlbach in Stral⸗ sund zum Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Abtheilungs⸗ Dirigenten zu ernennen.
Finanz⸗Ministerium. Beklanntitmachung. Die planmäßige 19te Ziehung der 90 Serien, welche die am 15. Oktober d. J. und an den darauf folgenden Tagen zur Ver⸗ loosung kommenden 9000 Seehandlungs⸗Prämienscheine enthalten, wird am 1. Juli dieses Jahres Lormittags 9 Uhr im großen Konferenzsaale des Seehandlungs⸗ Gebäudes Statt finden, wovon das betheiligte Publikum hiermit in Kenntniß gesetzt wird. Berlin, den 8. Mai 1851. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. (gez.) Bloch. Wenkzel.
1 “
Arbeiten. Dem Dr. von Hagenow zu Greifswald ist unter dem 6. Zuni 1851 ein Patent 1 G auf einen durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie⸗ senen Apparat (Dicatopter) zum Abbilden von Gegenstän den der Kunst und Natur, soweit derselbe für neu und eigenthümlich erkannt ist und ohne Jemand in der An⸗ woendung bekannter Theile zu beschränken, auf fuüͤnf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
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Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Zützen. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗ mandeur der Garde⸗Infanterie, von Möllendorff, nach
Töplitz.
Ber lin, Dien st ag den 1
* 88
chtamtlicher Thei Dentschland.
Oesterreich. Wien, 7. Juni. Se. Majestät der Kaiser besichtigte vorgestern früh zu Mauer das in der dortigen Kaserne einquartierte Lehr⸗Bataillon, wobei sich die sämmtlichen Generale und Kommandanten aus Wien eingefunden hatten. Se. Majestät der Kaiser kömmt wöchentlich dreimal, an jedem Montag, Mittwoch und Freitag, von Schönbrunn nach Wien, um in der Hofburg öffentliche Audienzen zu geben. Vorgestern war die Zahl ber Bittsteller eine so große, daß die Anhörung derselben beinahe 4 Stunden in Anspruch nahm. „Es wird versichert“, schreibt die L. Z. C., Se. Majestät der Kai⸗ ser habe dem Feldmarschall Grafen von Radetzky, welcher seit der Rückkehr des Monarchen täglich an der Kaiserlichen Tafel speiste, die Zusage gemacht, im Herbste nach Verona zu kommen und da⸗ selbst den Truppenübungen beizuwohnen, mit welchen dies Jahr die Errichtung eines Uebungslagers mit neuen Zelten verbunden sein soll.“ Feldmarschall Radetzky ist gestern früh nach Verona abge⸗ reist. Ein großer Kreis der hiesigen Generalität war im Bahn⸗ hofe versammelt, um daselbst Abschied zu nehmen. Se. Majestät der Kaiser hatte seinen Adjutanen gesendet. Ihre Königl. Hohett die Frau Großherzogin von Hessen und bei Rhein, ist vorgestern nach Prag abgereist.
Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Handschreibens vom 4ten d. M. die vom Feldzeugmeister Freiherrn von Welden erbetene Ver⸗ setzung in den Ruhestand unter Bezeugung der vollen Zufrieden⸗ heit mit seiner hinterlegten vieljährigen eifrigen Dienstleistung, ins⸗ besondere aber mit dem unter schwierigen Verhältnissen mit erfolg⸗ reicher Thätigkeit und Umsicht geführten Gouvernement der Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, bewilligt und den Feldmarschall⸗Lieutenant von Kempen, unter Beibelassung der von ihm bisher bekleideten Stelle eines General⸗Inspektors der Gendarmerie, zum Militair⸗ Gouverneur von Wien ernannt.
Bayern. München, 5. Juni. (A. Ztg.) Beim Beginn der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer wurden zwei An⸗ fragen beantwortet. Die erste vom Fürsten von Wallerstein lautet: Ist das Gesammt⸗Staatsminiserium entschlossen, ein Gesetz über entsprechende, ausreichende Abkürzung der Budget⸗Perioden noch an den gegenwärtigen Landtag zur Vorlage und Verabschiedung zu bringen, und dieses Gesetz auch auf die vier letzten Jahre der bis⸗ herigen sechsten Finanz⸗Periode zu erstrecken? Die Autwort des Ministers von der Pfordten lautet: Nach der Ansicht der Regie⸗ rung muß das Budget für die vier letzten Jahre der gegenwärtigen Finanz⸗Periode zur Berathung und Entscheidung kommen. Es ist die laufende Finanz⸗Periode in eine zweimalige Berathung des Budgets gespalten worden; für die zwei ersten Jahre hat eine Ver⸗ einbarung stattgefunden, für die vier letzten ist das Budget vorgelegt, und das Ministerium ist in keiner Weise gesonnen, nochmals eine Thei⸗ lung vorzunehmen. Ob es für die Zutunft zweckmäßig und geboten sei, hier Aenderungen verfassungsmäßiger Bestimmungen eintreten zu lassen, die Entscheidung dieser Frage glauben wir eben auch der Zukunft vorbehalten zu sollen. Die zweite Interpellation ist von Herrn Kolb und lautet: Hat der Herr Staats⸗Minister des Innern dem Königlichen Regierungs⸗Präsidenten der Pfalz die Ermächtt⸗ gung ertheilt, Bewohnern dieses Regierungs⸗Bezirks, insbesondere ansässigen Bürgern, welche sich in keinerlei gerichtlicher Untersuchung befinden, auch in keiner Weise durch gerichtliches Urtheil unter die Aufsicht der Polizei gestellt sind, wegen ihres politischen Verhaltens im Jahre 1849 Pässe zur Reise in das Ausland zu verweigern? Oder glaubt der Herr Minister, daß ein Regierungs⸗Präsident durch irgend ein Gesetz zu solchem Verfahren berechtigt und überdies daß — abgesehen von den Geboten der Billigkeit und der Humanität — ein Verfahren wie das bezeichnete, mit dem, namentlich vom constitutionellen Staate einem jeden seiner Bürger geschuldeten Schutze vereinbar; endlich daß — selbst im Fall der Behauptung einer formellen Berechtigung — von der Befugniß ein richtiger Gebrauch gemacht worden sei? Der Minister von Zwehl ant⸗ wortete: Die erste Frage kann ich lediglich verneinen. Die beiden anderen betreffen Aufschlüsse nicht über ein thatsächliches Verhält⸗ niß, sondern über meine Beurtheilung des angeregten Verfahrens. Zu einem solchen Verlangen halte ich den Herrn Interpellanten nicht berechtigt, und kann keine Antwort geben. Ich muß mir vor⸗ behalten, eine solche Beantwortung dann eintreten zu las⸗ sen, wenn durch eine Beschwerdeführung der Betheiligten hierzu eine Veranlassung gegeben ist. Hierauf geht die Kammer an die Berathung und Schlußfassung über die Verwendung der besonderen im Budget nicht enthaltenen Staats⸗ Fonds für die Jahre 1847— 1848 und 1848 — 1849. Außer den Ausschußanträgen werden noch einige andere eingebracht, welche mit dem ganzen Gegenstand zum Behufe weiterer Aufschlußgebung an den Ausschuß zurückgewiesen worden. Durch Beitritt der Reichs⸗ rathskammer zu den Beschlüssen der Abgeordneten über die kauf⸗ männischen Anweisungen und den Antrag des zweiten Präsidenten Weis: die Beleidigung des Königs und der Glieder der Königl. Familie betreffend, kamen bezüglich beider Gegenstände Gesammt⸗ beschlüsse zu Stande. Die zweite Kammer wird an den beiden noch unvereinbarten Hauptbestimmungen des Notariatsgesetzes, insbeson⸗ dere an der bedingten Versetzbarkeit der Notare festhalten, so daß das ganze Gesetz bis zum Wiederzusammentritt des Landtags in der Schwebe bleibt.
München, 7. Juni. (N. C.) Die Kammern sind bis 1. Oktober vertagt. Die Gesetzgebungs⸗Ausschüsse bleiben versam⸗ melt zur Berathung des Strafgesetzbuches und des Polizeistraf⸗ Gesetzes. Die Reichsraths⸗Kammer ließ das Notariats⸗Gesetz un⸗ erledigt. ö “ 1
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München, 5. Juni. (N. M. Ztg.) Gestern Nachts 9 Uhr ist Se. Königl. Hoheit der Herzog von Genua (Bruder Sr. Ma⸗ jestät ves Königs von Sardinien) mit Gemahlin, geborne Königl. Prinzessin von Sachsen, hier angekommen und in der Königlichen Residenz abgestiegen. Der erlauchte Gast begann heute in aller Frühe, in Begleitung Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Luitpold, die verschiedenen Militair⸗Etablissements zu besichtigen.
München, 6. Juni. (N. M. Ztg.) Ihre Königlichen Ho⸗ heiten der Herzog und die Herzogin von Genua haben mit dem ersten Bahnzuge heute München wieder verlassen. Zu Ehren der hohen Gäste war gestern große Hoftafel.
Sachsen. Dresden, 6. Juni. (Dr. J.) Ihre Majestä⸗ ten der König und die Königin und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Johann nebst Prinzessinnen Töchtern und Prinzessin Amalie werden, wie wir vernehmen, morgen das Hoflager in Pill⸗ nitz beziehen.
Haunnover. Hannover, 8. Juni. Die Hannoversche Zeitung enthält folgenden Erlaß des Königs: „Mein lieber Herr Stadt⸗Direktor! Bei Meinem 80jährigen Geburtstage sind Mir aus allen Kreisen Meiner lieben Residenzstadt so viele unzweideu⸗ tige Beweise warmer Theilnahme und inniger Anhänglichkeit gege⸗ ben, daß Ich Mich gedrungen fühle, Ihnen auszusprechen, daß diese Kundgebungen loyaler Gesinnungen Meinem Herzen überaus wohlthuend gewesen sind. Sagen Sie den treuen und biederen Einwohnern Meiner Residenz dafür Meinen herzlichen Dank. Hannover, den 7. Juni 1851. Ihr wohlgeneigter Ernst August. An den Herrn Stadt⸗Direktor Evers hierselbst.“
Es ist mir eine angenehme Pflicht, den vorstehenden Allergnä⸗ digsten Erlaß Sr. Majestät des Königs sofort hierdurch zur allge⸗ meinen Kenntniß zu bringen. Hannover, am 7. Juni 1851. W. Evers, Stadt⸗Direktor.
Baden. Karlsruhe, 5. Juni. (K. Ztg.) Se. Groß⸗ herzogliche Hoheit der Herr Markgraf Maximilian ist heute zum Gebrauch einer Badekur nach Aachen abgereist.
Hessen und bei Rhein. Gießen, 5. Juni. (O. P. A. Z.) So eben rückt das erste Bataillon des vierten Königlich bayerischen Linien⸗Infanterie⸗Regiments, aus Kurhessen kommend, mit klingendem Spiel in unsere Stadt ein. Dies Bataillon, dessen meiste Mannschaft aus Mittelfranken und zwar der Gegend von Amberg und Regensburg her ist, hat eine schöne kriegerische Hal⸗ tung. Dem Vernehmen nach marschirt es nach Kaiserslautern.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 4. Juni. (O. P. A. Z.) In der heutigen Sitzung der hiesigen Abgeordneten⸗Ver⸗ sammlung kam die ministerielle Vorlage in Betreff der Beschickung des Bundestags seitens des Herzogthums zur Berathung. Vom Verfassungs⸗Ausschuß wurden zwei Anträge, wie natürlich beide auf nachträgliche Genehmigung, doch aus verschiedenen Motiven lautend, dem Landtage vorgelegt. Der Antrag der demokratischen Majorität wurde zum Beschluß erhoben. Dieser lautet: „Die Ab⸗ geordneten-Versammlung erkläre der Staats⸗Regierung, daß sie zwar von ihrem Standpunkte aus, als Vertreterin eines Theils des deutschen Volks, nicht im Stande sei, ihr Einverständniß mit der Beschickung des Bundestags seitens der Staats⸗Regie⸗ rung auszusprechen, jedoch in Anerkennung, daß dieselbe durch endliches Nachgeben in eine ihr unvermeidlich scheinende that⸗ sächliche Nothwendigkeit, wie solche in dem Herzoglichen De⸗ kret begründet sei, ihrestheils eine Pflicht zu erfüllen vermeine, davon abstehe, sie für den bereits gethanen Schritt der Beschickung verantwortlich zu machen.“ Mit Rücksicht darauf, daß die Bestim⸗ mungen unseres Staatsgrundgesetzes, welche jeden Vertrag mit auswärtigen Regierungen von der Genehmigung der Landesver⸗ tretung abhängig machen, zu mancherlei Unannehmlichkeiten dann führen müßten, wenn das Herzogthum Gotha als Grund des (thü⸗ ringischen) Zollvereins dergleichen Verträge abzuschließen veranlaßt würde, beantragte das Staatsministerium beim Landtage, sich da⸗ mit einverstanden zu erklären, daß die Staatsregierung zur Ab⸗ schließung solcher Verträge und Veränderung der Zolltarife ohne vorausgängige Genehmigung der Stände autorisirt sei.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 5. Juni. (O. P. A. Z.) Heute Vormittag hat die Auflösung der Bundes⸗Central⸗Kommis⸗ sion und die Uebergabe ihrer Geschäfte an den von hoher Bundes⸗ Versammlung zu diesem Behufe niedergesetzten Ausschuß stattgefun⸗ den. An diesem Akte nahmen Theil: die Herren Mitglieder des Bundestags⸗Ausschusses Graf von Thun, von Rochow, von Fylan⸗ der, von Nostitz und Jänkendorf, Freiherr von Schele, Freiherr von Münch und von Eisendecher, dann der K. K. Legations⸗Rath Freiherr von Brenner als Protokollführer; die Herren Bundes⸗ Kommissäre, General⸗Lieutenant von Peucker, Ober⸗Präsident Dr. Bötticher, Freiherr von Nell und Freiherr von Rzikowsky, dann der General⸗Secretair Hauptmann Türk und der Protokollführer von Mühlbach. Die bei diesem Anlasse von den preußischen Bun⸗ des⸗Kommissarien zu Protokoll gegebene Denkschrift enthält eine genaue Darlegung der Wirksamkeit der Bundes⸗Central⸗Kommission von ihrem Entstehen bis auf die jüngste Zeit.
Frankfurt, 5. Juni. (Fr. J.) Von Seiten Bayerns ist zum Mitgliere der wieder zu errichtenden Bundes⸗Militair⸗Kom⸗ mission der Oberst⸗Lieutenant von Liel ernannt worden. Derselbe ist bereits in den letzteren Tagen hier eingetroffen.
Frankfurt, 6. Juni. (O. P. A. Ztg.) Bei der heute um 12 Uhr Mittags eröffneten Sitzung des durchlauchtigsten Bun⸗ destags waren anwesend die Herren Graf von Thun, von Rochow, von Kylander, von Nostitz, von Schele, von Reinhard, von Mar schal,, von Trott, von Münch, von Bülow, von Scherff, von Fritsch, von Dungern, von Oertzen, von Eisendecher, von Linde, Brehmer. Der Königliche preußische Oberpräsident Bötticher ist bereits nach
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