1851 / 160 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.

Im Monat Mai 1851 wurden auf der Bahn 13,346 Per⸗ sonen befördert und eingenommen:

a) an Personengeld 6,807 Rthlr. 20 Sgr. Pf. b) für Güter⸗, Vieh⸗ und Equipagen⸗Transport

(86,489 Ctr. 88 Pfd.) 5,250 » 11“

Zusammen 12,057 Rthlr. 28 Sgr. 11 Pf.

1ö“ 8 scha, Präsident des Kriegsrathes, zum Kriegs⸗ Minister befördert

tFE Eisenbahn⸗Verkehr. 3 t worden. 47 9 Vice⸗Admiral W. Parker, Kommandant der englischen Flotte Auf der Niederschlesischen Zweigbahn wurden im Mai c. 6798 im Mittelmeere, ist an die Stelle des verstorbenen Sir E. Co⸗ Personen und 29,137 Ctr. Guker befördert. Die Einnahme be⸗ drington zum Admiral ernannt worden. . üässel trug 5601 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. 2 Baron Mollerus, Gesandter der Niederlande, ist nach Brüssel18—88 E11“ a I Lih trn

abgegangen, um die dortigen Heilbäder zu gebrauchen. 1111“ b 115“] 1““ 9.

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e-. Zusammenstellunng »- - . 8 82 2 6 8 en preußischer Eisenbahnen im Jahre 1851 bis zum Schlusse des Monats April.

6. 18 8. 28 10. 11. 12. 13. 14. 13. 146. 12

Zur jähr⸗

8 Anlage⸗Kapital lichen

Verzin sung und Amortisa⸗ Davon pro tion der 1 Priori⸗

doppel⸗ i in Meiletäts⸗

2 Actien u. geleisigen

Im Jahre Die Gesammt⸗Einnahme bis

ult. April 1851 beträgt daher

gezahlt.

1851 1850

st für das

Länge

betrug G mehr

der pro sin Pro⸗

die die die die niger Meile zenten Monats⸗ Gesammt⸗ Monats⸗ Gesammt⸗ 1 des Einnahme Einnahme Einnahme Einnahme .41985 Bahn⸗ Anlage⸗ als 1850. b pro bis ult. pro bis ult. Ka⸗ April. April. April. April. pitals.

Rthlr. Rthlr. Rthlr. Rthlr.

ammactien is

49 an Dividende

28 Obliga⸗ Ganzen. Stamm⸗ Bahn⸗ dagn

Strecken. 1 find “] Actien. länge. erforder⸗

RKthlr. Rthlr. Rthlr. ] Rthlr.

die St

ahr 18

Länge.

Laufende Nummer. uf

A 8

Rthlr. Rthlr. Rthlr.

—₰

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Meilen. Meilen. Sämmtliche Einnahmen wer⸗ den hier vorbehaltlich näherer

Feststellung mitgetheilt.

15,895 53,559 15,082 49,961] 3,598 15,237 2,206

8

3,9153 2,427,800 1,027,800 690,697 .“ 2 [Berlin⸗Anhaltische, mit Jüterbog⸗ n. 88%

böböö3ö30,747 7,75⁰

60,000

7,500,000 6,000,000 244,165] 75,000 74,463 242,981 71,025] 203,433] 39,548 7,910 3,240

5 7 50,350 168,365 36,039 3 Berlin⸗ 17,852 50,647 50,350 . . 98 3 Berlin⸗Stettiner ... 5,624,000 4 000 250,758 9,860 3,932

2 8

74¼ 7. 4,576 16,7488

44,000 1“ 3,827

19,135

. 5 43 4 Stettin⸗Stargarder . 8 8 8 * 2 Z 16 . 2 12 58934 42 8

5 Stargard⸗Posener...... 22,642 5,000,000 5,000,000 220,828 19,668 66,621] 5,834 3,200 1,449

6 ([Rheinische

Breslau⸗Freiburg⸗Schweidnitzer..

11,395 9,500,000 5,750,000 833,699 162,500 49,770 164,979 46,779 156,589 8,390 14,478 1,737

4,176 1,345

8 . 05 3 25 22 2,100,000 1,700,000 18,000 11,705 46,261] ꝑ10,253 42,085 2,203

11“ 1,166,500 1,051,200 6,965 8,300 31,0000% 8,766 29,655 7,969 2,658

6,855

Bonn⸗Kölnrer . 8 8 72 y 0 7/7 5007 50920 35 5 2 12 30 2 Berlin⸗Potsdam⸗Magveburger... 19,600 10,500,000 4,000,000 5. 333,500 66,010 262,450 62,776]0 227,292] 35158 13,390 2,500

10 Niederschlesisch⸗Märkische.. 11 [Oberschlesische .... .... Niederschlesische Zweigbahn

51,730 19,975,000 10,000,000 386,140495,375 142,396 573,569] 123,328] 485,845 87,724 11,088

88 246,386] 39,676 10,872

9,000

26,311 7,959,000 6,303,100 302,155] 61,293 75,265 286,062 61,345

5,199 23,30¹ 4,409 15,700 7,601 2,453

9,500 0,200 2,000,000 1,500,000 210,526] 26,724

3 242 227⸗. „, 2209½ 432 Berlin⸗Hamburger 6388,000 20,600 16,152,394 9,548,000 425,063 383,562] 4 ½ 121,000 402,660 103,081 337,264 65,3906 10,596

1,450,000 1,200,000 203,423] 13,750 11,134 36,600 10,091 37, 8 5,135 8,247

5,822

(Wilhelmsbahn 7,128 Thüringische ....... u 11,2 00 13,600,000 9,000,000 540,927 [222,500 65,100 207,350 64,064 178,510] 28,810 „([Prinz Wilhelmsbahn . . 2,000,000 1,300,000 463,929 36,572 5,901 25,099 28,844 Köln⸗Mindener, mit den Zweigbahnen 5,860 20,174,500 13,00 00,000 547,803 360,938 170,646 574,596 508,484] 66,112 15,602 Münster⸗Hammer 1,300,000] 1,300,000 280,172 7,399 27,980 5,596 21,929 6,051 6,030 Neisse⸗Brieger.. 1,400,000 1,400,000 188,614 4,597 3,6995 13,568] 4,275 3,059 Bergisch⸗Märkische 3; 5,750,000 4,000,000 743,663 19,606 72,042 10,192

460 Meilen.

55,814 13,040

15,000

Magdeburg⸗Wittenbergesche......

2— 02 7 6 4 76 75 2 8 5 2 Ruhrort⸗Krefeld⸗Kreis Gladbacher! 5,560 2,112,000 1,500,000 379,856 13,134 3,975 12,115 » 10,100

Westfälische..... .

vorstehenden Angaben werden mit dem Bemerken veröffentlicht, daß: b 88 1) von den hier nicht aufgeführten Eisenbahnen die betreffenden Notizen noch nicht zu erlangen gewesen, 2) von den Einnahmen keinerlei Ausgaben in Abzug gebracht sind. 8 ö Folgerungen aus den Rubriken 16 und 17 zu beachten sein.

8 LE1.“

Letzteres würde insbesondere für weitere

Magdeburg⸗Wittenbergesche

ax xx Kexeen

welche bis zum 11. Juni die Anzahl der Actien, für welche sie Stimmkarten wünschen, dem Gesellschafts⸗

wird, nebst zwei dazu gehörigen Acker⸗Parzellen von Direktorium unter Angabe der Nummern schrift⸗

8 1 resp. 72 und 82 ◻Ruthen Flächeninhalt, zusammen Bekanntmachungen. u 13,298 Tolr. 21 Sgr. 8 Pf. zufolge

[170] Ediktal⸗Ciitation.

Gegen die Henriette verehelichte Glichsland, angeblich aus Warschau, ist wegen Zolldefraude auf die von der Staats⸗Anwaltschaft erhobene Anklage durch Beschluß des unterzeichneten Kreisgerichts die Untersuchung er⸗ öffnet worden. Dieselbe konnte jedoch in Warschau nicht ermittelt werden und wird hierdurch öffentlich vor⸗ geladen, in dem zur mündlichen Verhandlung der An⸗

lage auf

den 25. Juli 1851, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer im ehemaligen Ober⸗Lan⸗

esgerichts⸗Gebäude hier anberaumten Termine persön⸗

ich zu erscheinen, die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche uns so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können. Erscheint die Henriette Glichsland in dem anberaum⸗ ten Termine nicht, so wird mit der Entscheidung in contumaciam geeenj tibor, den 14. März 1851. s Könzgliches Krrisgericht. Erste Abtheilung.

1228] Subhastations⸗Patent. 8— Das dem Braueigen Carl Julius Lagatz gehörige,

hierselbst sub Nr. 3 und 4 belegene Wohnhaus nebst Zubehör, worin Gastwirthschaft e Brauerei betrieben

EIIeeS a n.

abgeschätzt f. zu der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehen⸗ den Tare, soll am 6. November 1851, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, der Rentier Johann Friedrich Krappe und dessen Ehe⸗ frau Johanne Sophie Krappe, geborene Schaede, be⸗ ziehungsweise deren Rechtsnachfolger, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Küstrin, den 19. März 1851. I Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

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[18] Gerichtlicher Verkauf. Das dem Schulzen Anton Klingsporn gehörige, zu Neudörffel, Züllichau⸗Schwiebusser Kreises, belegene und im Hvpothekenbuche von jenem Dorfe Vol. I. Fol. 1. seq. No. 1. verzeichnete Schulzengut, gerichtlich abge⸗ schätzt auf 6052 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehenden Taxe, soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 18. August 1851, Vormittags 14 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden. att Schwiebus, den 4. Januar 1851. 8 8 Königliche Kreisgerichts⸗Kommission Il. 3

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Sa041 Eisenbahn.

Die geehrten Actionaire der Magdeburg⸗ Wittenberge⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch eingela⸗ Sonnabend den 14. Juni d. J.,

Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Börsenhause zu der im §. 24 des Ge schafts⸗Statuts angeordneten 8—

General⸗Versammlung einzufinden. In derselben sollen:

1) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorgetragen, 2) der Rechnungs⸗Abschluß über das letzte Verwal⸗ tungsjahr vertheilt, n 3) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil der Ausschuß⸗Mitglieder vorgenommen und 8 1) die Frage, ob die Verzinsung des Stammkapitals

auch noch für das Jahr 1851 fortdauern soll, zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werden. An dieser General⸗Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens 3 Stamm⸗ Actien besitzen und sich durch dieselben in den Tagen des 9., 40. und 11. Juni in dem Büreau der Gesell⸗ schaft, Neue Fischerufer Nr. 22 hierselbst, nach Maßgabe der §§. 25 und 26 des Statuts legitimirt haben. Zur Erleichterung dieser Legitimation für die außerhalb Magdeburg wohnenden Actionaire werden denjenigen,

sell⸗

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lich anzeigen und demnächst beim Eintritt in die Gene⸗ ral⸗Versammlung die angemeldeten Actien vorzeigen, die Eintrittskarten ausgereicht werden. Wen Die deponirten Actien können am 16. und 17. Juni gegen Rückgabe der Bescheinigungen über die erfolgte Einlieferung wieder in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 9. Mai 1851. Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. 1 1 (gez.) Deneke, Vorsitzender. NI tezaat

Da das Einfahren mit Lokomotiven in die Stadt nunmehr von den Be⸗ hörden genehmigt ist, so werden vom Zten d. M. incl. ab alle ankommenden JHund abgehenden Züge auf dem neuen

Fgischerufer Nr. 22 expedirt. Die Erpedition für ordinaires Gut, Vieh und Equipagen bleibt einstweilen in der bisherigen Weise auf dem Betriebs⸗Bahnhofe in der alten Neustadt; Eilgut ist da⸗ gegen in der Gepäck⸗Expedition, auf dem neuen Fischer⸗ ufer Nr. 22, abzuliefern resp. daselbst in Empfang zu nehmen. rih gh

Magdeburg, den 5. Juni 1851.

Direiksori um der Magdeburg⸗Wittenbergeschen⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

in eun immümhe e I nn. Das Abonnement beträgt: 8 itzumnu 8 111“ 5 Rthlr. für ½¼ Jahr. I 10 Rthlr. ⸗1 Jahr. 1 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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Amtlicher Thell. 1 Oentschlansd.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Die portugiesische Frage.

Vermischtes.

Bayern. München. Liquidation der kurhessischen Interventions⸗Ent⸗ schädigung.

Sachsen. Dresden. Hofnachrichten.

Württemberg. Stuttgart. Vertrag wegen Uebergabe der Posten. Kammer⸗Verhandlungen.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg. Einberufung des Landtags. Wahlgesetz. ““

Auslansd.

Frankreich. Paris. Ministerrath im Elysee. Konkor at zwischen Rom und Bolivien. Instruckionen für den Geschäftsträger auf Haiti.

Denkschrift über die Departements. Cirkular des Ministers des Innern. Die dijoner Rede des Präsidenten. Die Verfassungsrevi⸗

fionsfrage und die Wahl der Kommission dafür. Die Anträge auf

Abschaffung des neuen Wahlgesetzes. Der Gemeindegesetz⸗Entwurf.

Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Ferien⸗ Ankündigung. Vermischtes. Petitionen. Vertagung. Unter⸗

haus. Schottische Schul⸗Bill. Wahl⸗Angelegenheiten. Zweite

Lesung der Bill über die Wassergesellschaften der Hauptstadt. Kaffee

und Cichorie. Das Einkommensteuer⸗Untersuchungs⸗Comité. Die geistliche Titelbill. London. Hofnachrichten. Zur Industrie⸗Aus⸗

stellung. Der unterseeische Telegraph. Eisenbahn⸗Unfälle. An⸗ kunft ungarischer Flüchtlinge aus der Türkei. Nachrichten vom Cap.

Vermischtes.

Italien. Turin. Geburt eines Prinzen. Ordensverleihung. An⸗ nahme des ersten Theils des Zolltarifs in der Abgeordneten⸗Kammer. Waldenser⸗Synode.

Spanien. Madrid. Cortes. Pidal. Contrerevolutionaire Bewe⸗

gung in Portugal. Wissensch Archäologische Gesellschaft. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

aft und Kunst.

Beilage.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Präsidenten der rheinischen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft, Kaufmann Merkens in Köln, den Charakter als Geheimer Kom⸗ merzien⸗Rath zu verleihen.

Ministerium des Innern.

Der Landrath von Puttkammer ist von Stettin nach Czar⸗

nikau, im Regierungs⸗Bezirk Bromberg, und der Landrath Graf

Poninsky von Löwenberg, im Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, nach Stettin versetzt worden.

Ministerium der geistlichen 2ꝛc. Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Operateur und Geburtshelfer, Dr. Karl Albert Burckhardt ist zum Kreis⸗Physikus des marienwerder⸗

schen Kreises ernannt worden. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten. IVqEqqEq111

In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Okto⸗ ber 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der preu⸗ ßischen Bank in Görlitz beschlossen worden.

Ueber die Eröffnung unt den Geschäfts⸗Umfang derselben wird das Königliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium das Nähere bekannt machen.

Berlin, den 5. Juni 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei Chef der preußischen Bank, 8

Bekanntmachung.

Die Hauptbank wird auch in diesem Jahre Darlehne auf Wolle gewähren, deren Ablieferung nach Wahl der Verpfänder in die Speicher der Bank oder in den Casparischen Speicher, Neue Friedrichs⸗Straße Nr. 28 in welchem im vorigen Jahre die der Darlehnskasse verpfändete Wolle lagerte geschehen kann. Die Versicherung der Wolle gegen Feuersgefahr wird auf Verlan⸗ gen der Verpfänder für deren Rechnung seitens der Bank besorgt, und können die Darlehne, wenn die dafür verwendete Wolle bis 3 Uhr Nachmittags in den bezeichneten Räumen aufgelagert sein wird, noch an demselben Tage bei der Hauptbank⸗Kasse in Empfang genommen werden. Anträge auf Bewilligung von Darlehnen sind an die Bank⸗Taxatoren Herren Bauer, Bernard, Lietzmann, Natorff

und Parrisius zu richten, von denen einer oder mehrere an den

Wollmarktstagen von 2 bis 4 Uhr Nachmittags im Comtoir des

Kaufmann Caspari, Neue Friedrichs⸗Straße Nr. 27, so wie auch

im Bankgebäude anzutreffen sein werden.

Berlin, den 6. Mai 1851.

. Königlich preußisches Haupt⸗Bank⸗Direktorium.

von Lamprecht. Witt. Reichenbach. Meyen. Woywod.

Schmidt.

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Abgereist: Der Minister für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, von der Heydt, nach der Rhein⸗Provinz.

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Ober⸗Befehls⸗ 1“ der Truppen in den Marken, von Wrangel, nach Herz⸗ erg. 11%

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Berlin, Mittwoch

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Deutschland.

Oesterreich. Wien, 8. Juni. Se. Majestät der Kaiser besuchte vorgestern Nachmittag den hier angekommenen Herzog von Braunschweig. Die Minister Fürst von Schwarzenberg und Dr. Bach waren am Donnerstag zur Kaiserlichen Tafel geladen, an welcher auch Feldmarschall Graf von Radetzky vor seiner Abreise theilnahm. Ihre Majestät die Kaiserin Maria Anna wird einen Theil dieses Sommers in Parma bei ihrer Schwester Maria The⸗ resia, Gemahlin des Herzogs von Parma, verweilen, um ihre ge⸗ schwächte Gesundheit im heimischen Klima und durch Badegebrauch im Süden zu stärken. Se. Majestät der Kaiser Ferdinand verläßt nach der Abreise seiner Gemahlin gleichfalls Prag und begiebt sich zum Sommeraufenthalt auf sein Schloß Reichsstadt in Böh⸗ men, wohin ihn zwei jüngere Prinzen des Kaiserhauses begleiten werden.

Die L. Z. C. schreibt: „Verläßlich vernehmen wir, daß Eng⸗ land bei den Großmächten Europa's beantragt habe, in der portu⸗ giesischen Frage vermittelnd auftreten zu wollen. Nach der erklär⸗ ten Ansicht der britischen Regierung sind die gegenwärtigen Zustände in Portugal revolutionairer Art; doch eben so unhaltbar, wie es die früheren waren. Eine Intervention sei daher unvermeidlich, um alte Rechte zu schützen, zugleich aber auch auf die Herstellung eines genügenden Rechlszustandes zu wirken.“

Dem bisherigen Civil⸗ und Militair⸗Gouverneur von Wien, Freiherrn von Welden, hat der Kaiser zur normalmäßigen Pension eine jährliche Personal⸗Zulage von 5000 Fl. C. M. verliehen. Freiherr von Welden ist vorgestern mit dem Abendzuge nach Steyer⸗ mark abgereist. Ein großer Theil der Generale und Stabsoffiziere von der hiesigen Garnison hatte sich am Bahnhofe versammelt, um Abschied zu nehmen.

Herr Bouquet, französtscher Kabinets⸗Courier, ist mit nach Ber⸗ lin wtbs e Depeschen seiner Regierung vorgestern hier durch⸗ gereist.

Bayern. München, 6. Juni. (A. P. Z.) Betreffs einer theilweisen Liquidation der kurhessischen Interventions⸗Entschädigung sind Weisungen an den Generat von Kylander ergangen. Die bayerischen Truppen werden mit Anfang nächsten Monats aus Kur⸗ hessen marschiren.

Sachsen. Dresden, 8. Juni. (Dr. J.) Ihre Königl⸗ Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Hessen sind gestern Abend von Prag in Pillnitz eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 5. Juni. (Sch. M.) Kammer der Abgeordneten. In der fortgesetzten Berathung des Berichts der staatsrechtlichen Kommission über das Ergebniß der Prüfung der verkündigten Gesetze, Vereinungen ꝛc. kam die Kam⸗ mer heute zur Bekanntmachung des Königl. Lehenraths vom 24. März 1851, betreffend die Behandlung von kronlehenbaren Ablö⸗ sungs⸗Kapitalien. Nach der Ansicht der Kommission lag es nicht in der Stellung des Lehenraths, die Vasallen der Krone von der ihnen obliegenden gesetzlichen Verpflichtung zur Sicherstellung des Grundstocks jetzt schon zu entbinden. Die Kommission beantragt vaher, das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten auf das, wie es scheint, zu Grunde liegende Mißverständniß aufmerksam zu machen. St. R. von Linden bestreitet, daß hier ein Mißver⸗ ständniß obwalte. Mohl: Bis jetzt habe die Regierung noch keine Anstalten getroffen, um die in den Grundrechten gebotene Aufhe⸗ bung der Fideikommisse in Ausführung zu bringen, die so sehr im In⸗ teresse des Volkes liege. Reyscher: Esliege hier allerdings ein Mißver⸗ ständniß vor, der Lehenrath verzichte in seiner Verfügung im Hinblick auf ein erst künftig erscheinendes Gesetz auf die Fürsorge für die An⸗ legung der Ablösungs⸗Kapitalien. Da aber das Gesetz noch nicht erschienen sei, verletze diese Verfügung nicht nur die Rechte der Krone, sondern auch die der Agnaten. Er habe sowohl der Gesetz⸗ gebung, als auch dem Ministerinm der auswärtigen Angelegenhei⸗ ten vorgegriffen. Staatsrath von Linden: Der Lehenrath habe im Einverständniß mit dem Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten gehandelt, und dieser erfreue sich der Zustimmung des Chefs des Finanz⸗Departements. Wenn die Kommission mit dem Mini⸗ sterium kommunizirt hätte, würde sie gefunden haben, daß die In⸗ teressen der Krone an die Lehen nicht preisgegeben worden sind. Der Lehenrath habe nur in der strengen Kontrolirung etwas nachgelassen, im Hinblick darauf, daß der Lehensverband aufgehoben werde, wobei die Ansprüche der Krone durch die liegenden Güter der früheren Vasallen noch hinlänglich gesichert seien, und die Verfügung sei zu⸗ nächst und hinsichtlich der Wahrung der Rechte der Agnaten erlas⸗ sen worden, hinsichtlich der Rechte der Krone aber habe weder das Ministerium noch der Lehenrath seine Pflichten irgendwie außer Augen gesetzt. Daß der Abgeordnete von Aalen die Aufhebung der Fideikommisse zur Sprache bringen werde, sei ihm nicht uner⸗ wartet gekommen. Ob diese Aufhebung im wahren Interesse des Volkes wäre, darüber seien jedoch die Ansichten sehr verschieden, nach seiner, des Departementschefs Ansicht, sei dieses der Fall nicht. Er werde sie auch nicht befürworten. Mohl: Es sei ihm aufgefallen, von dem Herrn Departementschef offen erklären gehört zu haben, er werde die in den Grundrechten vorgeschriebene Aufhebung der Fideikommisse nicht befürworten; während der Herr Departements⸗ Chef vor einem halben Jahre geschworen haben, auf eine den Grundrechten entsprechende Revision der Verfassung hinzuwirken. Jetzt wisse man doch einmal, woran man sei. Staatsrath von Linden: Hätte der Abgeordnete diese Frage vor einem halben Jahre aufgeworfen, so würde ich ganz so gesprochen haben. Auf Pfeifers Antrag wird beschlossen: über die Art und Weise, wie nunmehr für die Sicherheit der Ablösungskapitalien im Interesse

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(Sdieses Blatt an, für Berlin die Expedition des preuß. Staatse⸗ Anzeigers: 8

Behren⸗Straße Nr. 57. C11“ 8 11A1A1“ 4 2—2 EEE“

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des Lehensherrn gesorgt werde, von der Regierung möglichst bal⸗ dige detaillirte Auskunft zu verlangen.

Stuttgart, 6. Juni. (Sch. M.) In der heutigen Siz⸗ zung der Kammer der Abgeordneten erhält Schott das Wort zur 1 Entwickelung seiner Motion, betreffend das Armenwesen. Er stellt als unbezweifelt an die Spitze seiner Ausführung, daß die fort⸗ währende Verarmung vieler Familien des Landes Thatsache sei, und geht hierauf auf die Ursachen der Verarmung über. Ein häufig gehörtes Urtheil wolle die Ursache in den sogenannten Wüh⸗ lern finden; die allgemeine Unzufriedenheit entstehe aber aus den politischen Einrichtungen, welche dergestalt überspannt seien, daß sie mit Naturnothwendigkeit zur Explosion führen. Eine andere An-⸗ sicht sehe den Grund in der Uebervölkerung, aber die Dichtigkeit der Bevölkerung führe die Armuth nicht nothwendig mit sich. Hier⸗ auf schildert er das drückende Loos der ackerbautreibenden Bevölke⸗ rung, welche in immer tiefere Verschuldung hineingerathe. Den Interessen des Landbaues und der Industrie eine gründ⸗ liche Sorge angedeihen zu lassen, sei eine eben so nothwen⸗ dige als schwierige Aufgabe des Staates; die Industrie sei nach öffentlichen Zugeständnissen hinter der der meisten Länder des Zoll⸗ vereins zurückgeblieben, und man müsse sich Angesichts der ungeheu- ren Einfuhr nur wundern, daß die deutsche Industrie nicht noch gründlicher ruinirt sei. Die Arbeitslosigkeit bei uns habe darin ihren Grund, daß die landwirthschaftliche und gewerbliche Thätig⸗ keit weit hinter den Anforderungen zurückgeblieben sei, welche man mit Recht machen könne; darin, und nicht in der Uebervölke⸗ rung, liege der Grund der steigenden Berarmung. Hier kommt der Redner auf die Auswanderung zu sprechen, welche man als ein wirksames Mittel gegen die Verarmee.“ oft rühme, und kann einen wesentlichen . b für das Land im Allgemeinen nicht 724 za züutzen derselben

8 8 8 gyen, obgleich er in einzelnen Fällen einen Erfola zagiebt. Schließlich kommt er auf folgende

Anträge: 1) die Regierung zu ersuchen, sie möge Untersuchungen darüber anstellen lassen, ob nicht b ee Kcheil 88 8 du-. mosen verwendeten Summen zweckmäßiger zu Anschaffung von Ar⸗ beit verwendet werden könne. Hierbei sollte in Durchschnittssummen 8 angegeben werden, welche Summen in den einzelnen Gemeinden auf Armenunterstützung und zur Auswanderung verwendet werden wie viele Menschen um Allmosen flehen und wie groß die Zahl derjenigen sei, welchen durch Verschaffunng von Ar 1 beit geholfen werden könne, denen es nur an Arbeit fehlt; 2) die Regierung anzugehen, sie möchte durch die landwirthschaft⸗ liche Centralstelle das zerstreute statistische Material über die Ver⸗ hältnisse der Landwirthschaft sammeln und erheben lassen, in welchen Gemeinden es angehe, daß durch Staatsanlehen und Errichtung von Leihkassen der Bodenkultur aufgeholfen werden könne; 3) die Regierung zu ersuchen, sie möͤchte die Centralstelle für Handel und Gewerbe zu einem Berichte auffordern, welche Indnstriezweige in Württemberg noch eingeführt werden können. Das Resultat vorstehender Erhebungen soll noch auf diesem Landtage mitgetheilt werden. 4) Der Regierung die Bereitwilligkeit der Kammer zur Erhöhung der Exigenz für Gewerbe ⸗Unterstützung auf 100,000 Fl. auszusprechen. Reuscher: Ich beantrage den Druck dieser interessanten und sehr fleißigen Arbeit. Der Druck wird mit 43 gegen 36 Stimmen beschlossen. Die Tagesordnung führt nun zur Berathung des Berichts der Ablösungs⸗Kommission über den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die Betheiligung der Verwaltungen inländischer öffentlicher Körperschaften und Kirchenpfründen an den Gefäll⸗ und Zehntablösungs⸗Kassen. (Berichterstatter Wiest von Saulgau.) Dieser Gesetz⸗Entwurf ist von der Regierung bei der Kammer der Standesherren eingebracht und von solcher berathen 1 worden, worauf sie einstimmig den Beschluß faßte, demselben zuzu⸗ 6 stimmen. Den gleichen Antrag stellt auch die Ablösungs⸗Kommis⸗ sion der zweiten Kammer: Der aus einem Artikel bestehende Gesetz⸗ Entwurf lautet: Die den inländischen öffentlichen Körperschaften und Kirchenpfründen in Artikel 8 Abschnitt 3 des Gesetzes vom 14. April 1848 und Artikel 21 des Gesetzes vom 17. Juni 1849 eingeräumte Befugniß, für die Ablösung ihrer Gefälle und Zehntrechte die Vermittlung der durch diese Gesetze begründeten Ablösungs⸗ Kassen anzurufen, tritt für diejenigen Fälle außer Wirkung, in de⸗ nen nicht vor dem Ablaufe einer 90tägigen, vom Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes an zu rechnenden Frist, mithin vor dem

1851 die Ablösungs⸗Anmeldung, sei es durch den Berechtig⸗ ten oder den Pflichtigen, vorschriftmäßig erfolgt und die Vermitt⸗ lung der Ablösungskasse von der Körperschafts- oder Pfründner⸗ Verwaltung mit der erforderlichen Genehmigung der Aufsichts⸗ Behörde bei dem zuständigen Ober⸗Amte angerufen worden ist. Nach kurzer Debatte beschließt die Kammer, dem Kommissions⸗ Antrag beizutreten.

Stuttgart, 7. Juni. (Schw. M.) Der Vertrag wegen Uebergabe der Posten ist der Finanz⸗Kommission und der staats⸗ rechtlichen Kommission zur Begutachtung übergeben worden; erste⸗ rer in der Hauptsache, letzterer in Betreff der rechtlichen Fragen In Betreff des noch nicht beigebrachten Konsenses der Taxisschen Agnaten beantragt nun die Kommission, auf die Berathung des Vertrags sofort einzugehen und denselben, falls er in volkswirth schaftlicher und finanzieller Beziehung annehmbar ist, zu genehmigen: einestheils weil es höchst unwahrscheinlich ist, das der Konsens von Seite der Familie dem Vertrage werde verweigert werden, anderentheils weil wenigstens von Seite des württembergischen Staats kein Anlaß ge⸗ geben werden sollte, um den Termin für die vertragsmäßige Uebernahme der Posten über den bevorstehenden 1. Juli hinauszuschieben. Das Interesse der Agnaten jüngerer Linie an der Erhaltung des Post⸗ rechts ist in der That in Vergleich mit dem der älteren Linie sehr untergeordnet, indem der Fürst, welcher der einzige Sohn des in erster Linie belehnten Fürsten Karl Alexander ist, aus erster Ehe mit der Freiin von Dörnberg drei und aus der jetzigen Ehe mit einer Prinzessin von Oettingen⸗Spielberg sechs Söhne hat, es da⸗