1851 / 162 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Freitag, 13. Juni. Im Opernhause. 68ste Abonnements⸗ orstellung: Czaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Abth. Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet.

ͤ vG 11G

Erster Balkon und g. Rang⸗Loge 25 Sgr. Parquet und ·/ (Sämmtliche Tänze komponirt von Frau Josephine Weiß.) 8 Die 2 1 ] 1 1 f Parquet⸗ 52 66 Sge. e- Rang⸗Loge 10 Sgr. Parterre g. Schluß⸗Decoration: „Neapel 58 den Grotten am Pausilipp“ 1“ 8 1““ ““ 8 10 Sgr. Amphitheater r. (Stumme von Portici), gemalt vom Decorationsmaler Köhn. 8 1 EE IrGt 1 1““ ö“ 1“ 8 - 3 8 8 2* Das Abonnement beträgt: 1— 2 b 8 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

err Mitterwurzer: den H 2 der erste und dritte Akt von: Der Alpenkönig und der Menschen⸗

Auslandes nehmen Bestellung auf

Czaar, als letzte Gastrolle.)

Kleine Opernhaus⸗Preise: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater Sgr.

In Potsdam: Minna von Barnhelm, Lustspiel in 5 Abth., von Lessing. Anfang 6 Uhr.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben:

Königsstädtisches Theater.

Donnerstag, 12. Juni. Siebente Gast⸗Vorstellung der 48 jun⸗ en Tänzerinnen, unter der Leitung der Balletmeisterin Frau Fosephine Weiß, in 3 Abtheilungen. Erste Abtheilung (vor dem Stück): Allemande, ausgeführt von 32 Tänzerinnen. Zweite Abtheilung (nach dem ersten Akt): Bauern⸗-Polka, ausgeführt von 32 Tänzerinnen. Dritte Abtheilung (nach dem Stück und zum Schluß): Pas de fleurs, ausgeführt von 48 Tänzerinnen.

feind, Zauberspiel mit Gesang, von F. Raimund. vom K. K. National⸗Theater zu Wien: Rappelkopf, als Gastrolle.)

Anfang 6 ½ Uhr.

(Herr Weiß

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.

Freitag, 13.

Juni. Gast⸗Vorstellung der 48 jungen Tänzerin⸗

nen. Dazu: Eine Ohrfeige um jeden Preis, Lustspiel in 1 Akt Und: Der gerade Weg ist der beste, Lustspiel in 1 Akt.

BMerliner Börse vom 11. Juni.

mechsel- Course.

250 Fl. Kaur⸗z 250 Fl. 2 Mt. 300 Mk. Karz e,8 1 300 Mk. . - 88 1 Lst. 3 Mt. w ghg 300 Fr. 2 mM.. 80 150 Pl. 2 Mt. 2 7 150 Fl. 2 Mt. e.es 100 Tble. 2 Mt. 99 ¾⅔ 8 Tage 100 Thlr. 2 Mt. 99 8 2 Mt. 56 14 3 Wochen 104½⅔

IIamburg .

6818““ Augsburg .. Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fals...

Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburg ..

Imnländische Fonds, EPfandbriefe FKommunal- Papiere und

Geld-Course.

Brief. Geld. Gam. IGrh Pos. Pfdbr.) 106v½ 103

8

Preufs. Freiw. Anl Ostpr. Pfandbr.

do. St Aul. v. 50° St.-Schuld-Sch. 06d.-Deichb.-Obl.] Seeh. Präm.-Sch. K. u. Nin. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. do. do.

Westpr. Pfandbr. Grofsh. Posen do.]

Pomm. Pfandbr. 86 ½ Kur- u. Nm. do. Schlesische do. 129 ¼ 128 ½ do. Lt. B. gar. do. 83 Prenss. Rentenbr. 104 ½ 103 Pr. Bk. Antb.-Sch. 83 82 ⅔% Friedrichsd'ord 91 9⁰ And. Goldm. à 5th. 102²x⅔ 101⅔ Disconto.

+ 92— E 2

2&

8*

88

Ausländische Fonds.

Russ. Iamb. Cert. Poln. uene Pfdbr. do. IIope 1. Anl. 4 do. Part. 500 Fl. do. Stregl. 2. 4. A. 4 do. do. 300 Pl.

do. do. 5. A. Hamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst. 111 do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleihe 4 44 Lübeek. Staats-A. do Poln. Schatz0. 81½ IHoll. 2 ½ 9% Jut. 40. do Cert. L. A. 95 ½⅔ Kurh. Pr. 0. 40 th. 40.d0.I. B. 200 Pl. 29 18 N. Bad. 40. 35 Pl.] Poln a- Pfdbr. a. C. 4 Ler;

Eisenbahnh

- Actieunq.

3

Stamm-Actien. V Kapital. Der Reinertraz wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 % pCt. bez. Actien sind v. Staat gar

Tuges- Cours.

Borsen-Zins- Rechnung. Rein-Ertra 1849. Rein-Ertrag 1850.

Prioritäts- Actien. V Kapital. 4

Sunmtliche Prisritüts-Actien werden durch führliche Verléesung 5

Zinsfuss

1 pCt. anortigirt

Berl. Anh. Litt. A. B. do,. Hamburg ..... do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger..

Halle-Thüringer

Cöln -Minden Rheinische

Bonn. Cöln

Düsseld.-Elberfeld.. 1,000,000

Steele-Vohwinkel .. 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000

Oberschl. Lit. A. 2,253,100

do. Lit B. 2,400,000

Cosel-Oderberg .... 1,200,000

Breslau-Freiburg... 1,700,000 Krakau-Oberschl.... 1,800,000 Berg. Märk.. 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 Ruhrort-Crefeld . ... Aachen-Düsseldorf.. Brieg-Neisse. Magdeb.-Wittenb. . . .

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200

109 ½ „5 1z. 97 ½ a ½ bz. 12⁴ ½ a 125 bz.

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39 a 36 bz. u. B. 84 ¾ bz. u. 6. 80 b2. 8 82 ¾¼ G.

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1,100,000 4,500,000

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56 B. Quitlungs - Bogen.

Aachen -Mastricht .. 2,750,000

Ausländ. Actiecn.

Friedr. Wilb.-Nordb. 8,000,000

do. Urio.

Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 B.

do. do. do. do

do. do.

do.

Berl.-Anbalt. do. Hamburg

do. Potsd -Magd... do. do. do. Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Göln Nindoen

Rhein. v. Staat gar. do 1 DPrior do. Stamm -Prior.

Düsseldorf-E

Niederschl. Märkisch. 4, 175,000

do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn Magdeb.-Wittenb. 2,000,000 do. Halberstädter Krakau-Oberschl... Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. do. Breslau- Freiburg... 400,000 Berg.-Märk. ..

AIeee Cöthen-Bernb. Thlvy. Mecklenburger Thlr.

Ausl. Stamm-Act. I

SH.. 1,4180 5,000,000 1,000,000 2,367,200 .. 3,132,800

Litt. D. 1,000,000 800,000 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000

102 ½ bz. 100 ¾ Lz. 94 ½ bz. 103 ½ n. 102 b⸗

104 ½ B.

11 er

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101 ¼ n. 105 B.

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90½ 80 ¼˖ 6. 93 2 95 ¾, 6. 102 ½ bz. 103 G. 102 B. 99 bz.

lberfeld. do. 3,500,000

252,000

700,000 360,000 250,000 325,000 375,000

98 B.

11. Ser.

„nauISnaSangSnnög

1,100,000

8*

Börsen- Zinsen Reinertr. 1848

Sp. 2,050,000 350,000

1,300,000

11

Das Geschäft war auch beute ziemlich belebt, und die Course der Eisenbahn-Actien stellten sich

beträchtlich niedrigeren Preisen angeboten.

8 4

Bekanntmachungen.

Rheinische Eisenbahn⸗ 1896 Gesellschaft.

Dividenden⸗Zahlung.

326. 344. 370. 378. 389. 581. 626. 636. 646. 681. 691. 693. 842. 865. 896 und 957; 8 Serien der 2ten Aprozentigen Anleihe sub Nr. 28. 62. 175. 210. 223. 275. 277 und 300; 8 Serien der 3ten 4pro⸗ zentigen Anleihe sub Nr. 42. 50. 51. 69. 78. 104. 112 und 217; 12 Serien der Aten 4prozentigen An⸗ leihe sub Nr. 72. 73. 92. 117. 140. 156. 201. 22 5. 279. 289. 280 und 433; und 14 Serien der 5ten Aprozentigen Anleihe sub Nr. 33. 34. 59. 128. 187.

Die durch Beschluß der General⸗Versammlung vom 31. Mai d. J. auf 2 pCt. (6 ¼ Rthlr.) pro Aetie fest⸗ gesetzte Dividende für das Jahr 1850 kann vom 1. Juli d. J. an bei unserer Kasse (Trankgasse 27 hier) oder bei den nachgenannten Bankhäusern

Herrn J. D. Herstatt in Köln,

dem A. Schaaffhausenschen Bank⸗Verein in Köln,

Herren S. Oppenheim jun. & Co. in Köln,

Herrn J. H. Stein in Köln,

Herren Oeder & Co. in Aachen,

Herrn S. Bleichröder in Berlin egen Aushändigung des betreffenden Coupons erhoben werden.

Wir machen mit Bezug auf §. 21 des Statuts die Inhaber von Dividendenscheinen aus früheren Jahren wiederholt darauf aufmerksam, daß dieselben nach Ab⸗ lauf von vier Jahren, vom Tage der ersten öffentlichen Aufforderung an gerechnet, werthlos sind.

Köln, den 7. Juni 1851.

NDeeeksien.

Rieinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Zinsenzahlung. Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der 5proz., 4proz. und 3 ½proz. Obligationen der Gesellschaft kön⸗ nen vom Verfalltage an bei unserer Kasse (Trankgasse 27 hier) oder bei den nachgenannten Bankhäusern:; Herrn J. D. Herstatt in Köln, Herren S. Oppenheim jun. & Co. in Köln, dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Köln, Serien: Herrn J. H. Stein in Köln, 28 Herren Oeder & Co. in Aachen, 62 Herrn S. Bleichröder in Berlin, EIe“

durch das Loos enthält 50 Billet

Serien:

gegen Aushändigung der beneffenden Coupons erhoben 210

werden. . 223 Köln, den 7. Juni 1851. 275 seeeiiyhn. 8

[394] Bekanntmachung von der Reichsschulden⸗Tilgungs⸗Kommission. Serien; Auf Grundlage der Bedingungen der 1sten, 2ten, 3ten, Aten und 5ten 4prozentigen Anleihen, welche von der Russischen Regierung im Jahre 1840 durch Ver⸗ mittelung der Herren Hope & Co. und in den Jahren 1842, 1843, 1844 und 1847 durch die Herren Stieg⸗ litz & Co. abgeschlossen wurden, hat die vom Conseil der Reichskredit⸗Anstalten erwählte Revisions⸗Komität am 16,/28. Mai d. J. die Ziehung der Serien der Billete dieser Anleihen zu dem Belauf des für das ge⸗ der genwärtige Jahr 1851 bestimmten Amortisationsfonds Serien: in der Reichsschulden⸗Tilgungs⸗Kommission veranstaltet. Demnach sind 25 Serien der 1sten 4prozentigen Anleihe sub Nr. 44. 64. 66. 85. 145. 202. 228. 239. 246.

gezogen worden. e, und zwar:

Bill e

2151 bis Nr.

3151 3251 4201 7201 10051 11351 11901

262. 275. 285. 316. 326. 428. 508. 519 und 531

Jede

der 1sten 4prozentigen Anleihe:

es

16251 17151 18451 18851 19401 29001 31251 31751 32251 34001 34501 34601 42051 43201 44751 47801

ViIe

der 2ten 4prozentigen Anleihe:

833

von Nr. 1351 bis Nr.

8 3051 8701

14951

der 3ten Aprozentigen

II e

von Nr. 2051 bis Nr.

2451 2501 3401 3851 5151 5551 10801

ranetten Anleihe:

4e

von Nr. 3551 bis Nr.

3601

8

12.

Anleihe:

dieser Serien

2200 inel.

350 0

3300 8

4250

7250 10100 11400 11950 12300 16300 17200 18500 18900 19450 29050 31300 31800 32300 34050 34550 34650 42100 43250 44800 47850

1400 3100 8750 10500 11150 13750 13850 15000

2100 2500 2550 3450 3900 5200 5600 10850

3600 3650 4600

von Nr. 5801 bis Nr. 5850 incl.

6951 7000

7754 7800 10001 10050 11251 11300 13901 13950 14401 14450 18951 19000 vv]

der 5ten Aprozentigen Anleihe: Serien: 2) s8 von Nr. 1601 bis Nr. 1650 1651 1700 2901 2950 6351 6400 9301 9350 13051 13100 13701 13750 14201 14250 15751 15800 16251 16300 21351 21400 25351 25400 25901 25950 26501 26550 Das Direktorium Einer Reichsschulden⸗Tilgungskom⸗ mission bringt dieses zur Kenntniß der Inhaber gedach⸗ ter zu amortisirenden 67 Serien, mit der Aufforderung, die ausgeloosten Billete nebst Coupons und Talons der vier letzigenannten Anleihen, und zwar der 2ten, 3ten, Aten im August und September und der 5ten im Ok⸗ tober und November dieses Jahres bei der bevorstehen⸗ den Rentenzahlung in der genannten Kommission vor⸗ zustellen, um für jedes Billet den Nominalwerth mit 500 Silber⸗Rubeln, so wie auch die der 1sten, 2ten, 3ten und 4ten bi; zum 1. August und der 5ten bis zum 1. Oktober dieses Jahres darauf fälligen Renten in Empfang zu nehmen, indem von diesen Terminen an auf jene Billete keine weiteren Zinsen mehr zu erechnet werden. Für diejenigen zu amortisirenden Billete der 2ten, 3ten, 4ten und 5ten Aprozentigen Anleihen, welche nicht mit allen ihren Coupons der Kommission vorge⸗ stellt werden sollten, wird die Schulden⸗Tilgungskom⸗ mission den Rentenbetrag der fehlenden Coupons vom Kapital einbehalten und demjenigen auszahlen lassen, der selbige in der Folge vorstellen wird. Für Billete der genannten fünf Anleihen, welche nicht zur bestimm⸗ ten Frist der Tilgungskommission eingereicht werden, kann die Auszahlung des Kapitalbetrages erst in den folgenden Rententerminen, namentlich der ersten vier Anleihen im Februar, März, August und September, und der letzten im April, Mai, Oktober und November der künftigen Jahre erfolgen, wobei es sich von selbst versteht, daß die Renten der 1sten, 2ten, 3ten und 4ten 4prozentigen Anleihen nur bis zum 1. August und die der 5ten bis zum 1. Oktober 1851 zugerechnet werden.

8

11“*“*“

der in der öffentlichen Sitzung der Direction des gali⸗ zischen Kredit⸗Vereins in Lemberg am 7. Juni 1851 verloosten Pfandbriefe, welche am 31. Dezember 1851 und an den nachfolgenden Tagen nach ihrem Nomi⸗ nalwerthe in Konventions⸗Muͤnze baar eingelöst werden.

Serie II. zu 5000 Fl. Drei Stück. Serialzahlen: 3. 197. 282.

Serie III. zu 1000 Fl. Vierzig und drei Stück. Serialzahlen: 132. 749. 1130. 1275. 1586. 1759. 1897. 1913. 2098. 2285. 2567. 2825. 2849. 2880. 2964. 3137. 3303. 3359. 3516. 3774. 4173. 4249. 4470. 4594. 4598. 5115. 5157. 5435. 5489. 5511. 5712. 5758. 6328. 6785. 6930. 6944. 6949. 7057. 7067. 7152 5424n, e8

Serie IV. zu 500 Fl. Achtzehn Stück. Serial⸗

zahlen: 79. 112. 478. 738. 865. 1381. 1398. 1659. 1737. 1781. 1876. 1918. 1945. 2354. 2453. 2478.

3013. 3106.

Serie V. zu 100 Fl. Funfzig und zwei Stück. Serialzahlen: 198. 376. 424. 615. 658. 664. 724. 867.944. 1165.1210. 1325. 1412. 1493. 1762. 2170. 2657. 2733. 2879. 2885. 2982. 3390. 3591. 3769. 3902. 3924. 4016. 4057. 4111. 4201. 4314. 5056. 5401. 5462. 5541. 5633. 5918. 6138. 6239. 6500. 6554. 6587. 6705. 7007. 7061. 7168. 7192. 7201. 7221. 7611. 7971. 8087. .

Die Direction des genannten Vereins fordert die In⸗ 8 haber der obverzeichneten Pfandbriefe hiermit auf, die-⸗

selben bei der Kreditskasse in Lemberg oder bei den Handlungshäusern der Herren Kendler & Co. in Wien, Michael Kaskel in Dresden, Mendelsohn & Co. in Berlin, Gebrüder Bethmann in Frankfurt a. M. und Fr. Ant. Wolf in Krakau einlösen zu wollen, weil die Interessen⸗Coupons, welche etwa über den Verfallster⸗ min, d. i. den 31. Dezember 1851, gezahlt werden soll⸗ ten, im Sinne des §. 11 der Statuten von dem baar erliegenden Pfandbrief⸗Kapitale in Abzug gebracht wer⸗ den würden.

[369] Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Behörde wünscht die baldige Be⸗ gründung einer Anstalt zu ermitteln, welche die Räu⸗ mung der hiesigen Cloakgruben und die Ausschaffung des festen und flüssigen Düngers nach Maßgabe der diesfallsigen wohlfahrtspolizeilichen Vorschriften über⸗ nimmt, und sonach die Besorgung des gesammten, ihr mit wenigen Ausnahmen zu übertragenden Räumungs⸗ und Exportgeschäftes hiesiger Stadt in sich vereinigt.

Wir ersuchen deshalb alle diejenigen, welche geneigt sein sollten, dieses Geschäft, mit welchem die ausschließ⸗ liche Disposition über den größten Theil des hiesigen Grubendüngers verbunden sein würde, auf eine längere Reihe von Jahren für ihre Rechnung zu übernehmen, sich möglichst bald und längstens bis zum

15. Juli 1851 bei uns zu melden und weiterer Verhandlungen zu ge⸗ wärtigen.

Wir bemerken vorläufig, daß einerseits zu dem Unter⸗ nehmen ein ansehnliches Anlage⸗ und Betriebs⸗Kapital erforderlich ist, auch der Unternehmer für gehörige Er⸗ füllung der seinerseits zu übernehmenden Verbindlichkei⸗ ten eine angemessene Caution zu bestellen hat, anderer⸗ seits aber die Rentabilität des Unternehmens in Rück⸗ sicht theils auf die Verwerthung des der Anstalt zur Dis⸗ position gestellten Düngers, theils auch die sonstigen, nach Befinden seitens der Hausbesitzer zu gewährenden Gegenleistungen gesichert erscheint. 1

a9 L8,82

resden, am 27. Mai 1851. Der Rath zu Dresden. 8 Pfotenhauer, Bürgermeister. g

. 10 Rthlr.

5 Athlr. für ½ Jahr.

1 Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöͤhung.

Bei einzelnen Nummern wird

der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil. Deutschland. Oesterreich. Wien. Die Eisenbahn über den Semmering. Einnahmen in der Lombardei. Prag. Vermischtes. Sachsen. Dresden. Hohfnachrichten. Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen. Sachsen⸗Weimar Weimar, Hofnachrichten. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Vermischtes. Schleswig⸗Holstein. Altona. Behandlung der schleswig⸗ holstei⸗ nischen Flagge in russischen Häfen. b Hamburg. Hamburg. Die Ruhestörungen. kc4“ Oesterreich. Agram. Die Zustände der Kraina. Zara. Sken⸗ derbeg. Assanbeg Resulbegowiz. Verhaftungen. Vermischtes. Lrankreich. Paris. Beschluß der Kommission für innere Verwaltung. Petition um Abschaffung des neuen Wahlgesetzes. Noch eine

Version der Rede von Dijson. Duell zwischen Karl Bonaparte

und dem Grafen Rossi. Thiers in London. Vermischtes. National⸗Versammlung. Revisions⸗Kommission. Verurtheilung.

Hroßbritanien und Irland. London. Zustand der Dinge am Cap. Vermischtes.

Rußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten und Abreise des Kaisers nach St. Petersburg.

Belgien. Brüssel. Abreise des Fürsten Metternich.

Dänemark. Kopenhagen. Bekanntmachung, betreffend die Rücklie⸗ ferung des während des Krieges freiwillig eingelieferten Silbers.

Italien. Turin. Kammer⸗Diskussion des neuen Zolltarifs. Kom⸗ mission über die Eisenbahn⸗Anleihe. Postgesetz. Die Nizzardischen Unruhen. Die Städte Montome und Roccabrun. Freilassung Avigdor's. Genua. Lotterie zu Gunsten der Emigranten. Ue⸗ bungsgeschwader. Florenz. Bericht des Gendarmerie⸗Kommando's.

Journal⸗Unterdrückung. Rom. Französisch⸗österreichische Ueber⸗ einkunft. Nuntiaturen Vermischtes. Neapel. Diplomatisches Diner.

Spanien. Madrid. tionaire Bewegung. Portugal. Lissabon. Veränderungen in den Truppen⸗Kommando’'s

und der Verwaltung. Griechenland. Athen. Die Untersuchung über Korfiotaki's Ermor⸗ dung. Vermischtes. Räuber⸗Verhaftung und Hinrichtung. Jonische Inseln. Korfu. Parlaments⸗Vertagung. ““ Türkei. Rhodus. Seeränuberbande. Aegypten. Alexandrien. Kommission über die Tansimatfrage. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. Blu⸗ tige Händel zwischen Deutschen und Irländern. Cholera. Brasilien. Rio Janeiro. Eröffnung der Kammern. Ostindien. Bombav. Der General⸗Gouvernenr. Nachrichten aus dem Pendschab und Afghanistan. Vermischtes. China. Hong⸗Kong. Die Revolntion.

Bestätigung von Wahlen. Die contrerevolu⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

qZͤZͤaͤͤͤͤaaͤaͤaqgqgéqééqéqquuuue4.“

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:— Allerhöchstihrem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant Grafen von Blumenthal, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Küster und Lehrer Kluckow zu Büssow, Regierungs⸗ Bezirk Frankfurt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der Kollaborator an dem Gymnasium zu Neisse, Dr. Teuber, ist in die neunte ordentliche Lehrstelle an dieser Anstalt befördert worden.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Februar c. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Sal⸗ dernsche höhere Bürgerschule zu Brandenburg als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Bau⸗ faches befähigt anerkannt ist.

Die ausgestellten Entlassungs⸗Zeugnisse dieser Anstalt werden⸗ demnach, wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wird, daß der Entlassene die Curse der Secunda und Prima vorschriftsmäßig vollendet und die Abgangs⸗Prüsung bestanden hat, von der König⸗ lichen technischen Bau⸗Deputation und dem Direktorium der Kö⸗ niglichen Bau⸗Akademie ebenfalls als genügend angenommen werden.

Berlin, den 19. Mai 1851. Der Minister für Handel, Ge⸗ Der Minister der geistlichen, Un⸗ werbe und öffentliche terrichts⸗ und Medizinal⸗

2 Arbeiten. Angelegenheiten. 1 von der Heydt. von Raumer.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Das 18te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 3397. das Statut des plotha⸗ammelgoßwitzer Deichverbandes.

Vom 30. April 1851; und unter 3398. das Gesetz wegen Anfertigung und Ausgabe neuer Kassen⸗Anweisungen. Vom 19. Mai 1851. Berlin, den 13. Juni 1851.

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 9ten Division, von Thümen, von Warschau. Abgereist: Der Fürst von Pleß, nach Pleß.

Mit dem 1. Juli wird der Staats⸗Anzeiger in seiner bis⸗ herigen Gestalt zu erscheinen aufhören. Dagegen erscheint von demselben Tage an als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der Staats⸗Verwal⸗

tung täglich Abends, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage der

Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger. 8

Derselbe wird enthalten in seinem Haupttheile außer de amtlichen Theile des bisherigen Staats⸗Anzeigers den Er⸗ nennungen, Ordensverleihungen, Patentverleihungen, Gesetzen ꝛc.

Cirkular-Verfügungen der hohen Ministerien, der Ober⸗Prä⸗ sidenten u. s. w., so wie diejenigen Verfügungen einzelner Regie⸗ rungen, die bisher in mehr als einem Amtsblatte veröffentlicht wurden, endlich dasjenige aus sämmtlichen Ministerial⸗Blättern, was von allgemeinem Interesse ist, namentlich die Personalien. Außerdem wird der Koönigliche Staats⸗Anzeiger ausschließlich zu den Kundgebungen benutzt werden, zu denen sich die Staats⸗Regie⸗ rung veranlaßt sieht. In die Anzeigen dieses Blattes werden aufgenommen diejenigen Bekanntmachungen der gerichtlichen und Verwaltungs⸗Behörden, die nicht zu der oben bezeichneten Katego⸗ rie gehören, so wie die Bekanntmachungen von Corporationen, Eisenbahngesellschaften u. s. w. und die Course.

Als Beilage zum Staats⸗Anzeiger erscheint täglich Morgens, mit Ausnahme des Montags,

die Preußische (Adler⸗) Zeitung, ““ welche bemüht sein wird, durch die Besprechung politischer Fragen, durch die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Nachrichten, so wie durch die der Landwirthschaft, dem Handel und den Gewerben gewidmete Aufmerksamkeit und ein reichhaltiges Feuilleton sich die Theilnahme ihrer Leser zu erhalten. In dem Anzeiger dieses Blattes finden Bekanntmachungen aller Art Aufnahme und Ver⸗ breitung.

Das Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger beträgt vierteljährlich

ohne Beilage für den ganzen Umfang der Monarchie 20 Sgr. mit der Preußischen (Adler⸗) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 7 ½ Sgr., auswärts 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.

Bestellungen nehmen auswärts alle Post⸗Anstalten, in Berlin

8 beiden Expeditionen (Behrenstraße 57 und Schadoystraße ) an.

Nichtamtlicher

Dentschland.

Preußen. Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der Kaiser

von Rußland haben dem Ober⸗Post⸗Direktor B. alde zu Potsdam

den St. Annen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen geruht.

Oesterreich. Wien, 9. Juni. Die zu den fahrten mit den Konkurrenz⸗Lokomotiven bestimmte Bahn⸗ strecke an der südlichen Staats⸗Eisenbahn über den Sem⸗ mering erstreckt sich von Gloggnitz über Paverbach bis zum Eichberg (Abfallsgraben) in einer Gesammtlänge von etwa 1 ½ Mei⸗ len wiener Klafter. In diese Strecke fallen drei geneigte Ebenen mit der Steigung 1:40, und zwei geneigte Ebenen mit der Stei⸗ gung 1:45. Erstere betragen die Länge von 1803 wiener Klafler, letztere 572 wiener Klafter. Die Krümmungs⸗Halbmesser wechseln zwischen 200 Grad und 100 wiener Klafter. Die übrigen 4022 Grad varüren in einem Steigungsverhältnisse von 1:120 bis 1:4100. „Trotz der im vorigen Jahre unter dem Arbeits⸗ personale eingetretenen Krankheiten und der anhaltend schlechten Witterung im verflossenen Monate“, heißt es in der Wiener Zeitung, „sind doch die Arbeiten so weit vorgeschritten, daß die kolossalen Bau⸗Objekte, wie der Viadukt über den schwarzen Bach bei Payerbach, der Viadukt bei Küb über den gleichnamigen Gra⸗ ben, jener bei Pöttenbach über den Höllgraben und jener bei Eich⸗ berg über den Abfallsgraben ihrer Vollendung nahe gerückt sind. Ober⸗ und Hochbauten sind in rascher Ausführung begriffen. Die unglaublich raschen Fortschritte des Baues auf dieser Bahnstrecke sind vorzüglich dein unermüdeten Eifer und der Thätigkeit des K. K. Sectionsrathes Herrn Dr. Ritter von Ghega zuzuschreiben. Dem Vernehmen nach dürfte es nunmehr keinem Zweifel unterlie⸗ gen, daß die Probefahrten im Juli beginnen werden.“

Der Wanderer sagt: „Wie ergiebig die Einnahmen in der Lombardei sind, kann man aus folgenden Daten ersehen. An indi⸗ rekten Abgeben und zwar blos für Taxen und Gebühren von Rechtsgeschäften und Rechtserwerbungen, beträgt die jährliche Ein⸗ nahme durchschnittlich 2,048,855 Fl., wogegen die Ausgaben zur Erzielung der Einnahmen dieses Zweiges sich kaum auf 16,198 Fl. jährlich belaufen. fmerksamkeit verdient die Einnahme

Probe⸗

Besondere Auf von 1,386,600 Fl. an Gebühren von der Uebertragung des unbe⸗ weglichen Eigenthums und 435,000 Fl. an Vermögungs⸗Uebertra⸗ gungen von Todes wegen und Schenkungen, dann 81,600 Fl. für Eintragungs⸗Gebühren. Daraus geht am deutlichsten der große Reichthum dieses Landes hervor, eben so, daß der Besitz ziemlich vortheilhaft vertheilt ist. Der Stempelverkauf trägt jährlich mehr als 1,548,600 Fl. Die Ausgaben für diesen Gefällszweig belau⸗ fen sich auf 63,000 Fl.; so wird also darin ein reiner Ueberschuß von 1,485,600 Fl. erzielt. Dies giebt auch ein glänzendes Zeug⸗ niß von dem lebhaften Handel und Verkehr in der Lombardei.“

Prag, 7. Juni. (W. Z.) Se. Majestät der Kaiser Ferdi⸗ nand ist gestern Vormittags nach Schloß Reichsstadt abgereist.

Mehrere ausländische Journale bringen die Nachricht, daß in den böhmischen Badeorten die Cholera ausgebrochen sei. Diese Nachricht ist irrig, weder in Karlsbad, Marienbad, Franzensbad und Teplitz, noch auch im ganzen egerer Kreisbezirk hat sich ein einziger Cholerafall ergeben.

dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Sachsen. Dresden, 10. Juni. (Dr. J.) Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Hessen ist heute Mittag nach Alten⸗ burg gereist.

Hessen und bei Mhein. Darmstadt, 4. Juni. (D. Ztg.) Erste Kammer. Der Tagesordnung gemäß schreitet die Kammer zur Berathung über 1) die Mittheilung der zweiten Kam⸗ mer, betreffend die Beschwerde der deutsch⸗katholischen Gemeinde in Mainz wegen der gegen sie gerichteten maßlosen Verhöhnungen, Verleumdnngen und Provocationen. Der erste Vice⸗Präsident Hesse hatte über diesen uns aus den Verhandlungen zweiter Kammer bereits bekannnten Gegenstand einen umfassenden Bericht erstattet. Derselbe theilt zuerst die Beschwerdeschrift selbst mit und wirft sodann einen Blick auf die Verhandlungen zweiter Kammer, deren Resultat, wie wir wissen, der Beschluß war, „die Vorstellung zu geeigneter Maßnahme an die Staats⸗Regierung abzugeben.“ Zum gutachtlichen Theile seiner Aufgabe übergehend, ist der Aus⸗ schuß der Ansicht, daß die Kammern der Stände nach keiner Rich⸗ tung hin berufen seien, sich mit der Beschwerde der Querulanten zu befassen, daß es nicht in der ständischen Kompetenz liege, „ir⸗ gend welche Maßregeln (im Sinne der deutsch⸗katholischen Gemeinde in Mainz) hervorgerufen,“ daß die Beschwerdevorstellung lediglich zu den Akten zu nehmen sei, und daß daher die hohe Kammer sich nicht in der Lage befinde, dem Beschluß der anderen Kammer bei⸗ treten zu können. Diese Ansicht motivirt der Ausschuß durch fol⸗ gende Betrachtungen:

Im Allgemeinen und vorerst abgesehen von den besonderen Gründen, welche der Kompetenz der Kammern bezüglich der ein⸗ zelnen Beschwerdeu der deutschkatholischen Gemeinde entgegengesetzt werden können, stehen den Ständen des Großherzogthums nur die⸗ jenigen Rechte zu, welche ihnen die Verfassungs⸗Urkunde garantirt; denn der Art. 66 besagt: „Die Stände sind nur befugt, sich mit denjenigen Gegenständen zu beschäftigen, welche die nachfolgenden Artikel zu ihrem Wirkungskreis verweisen. Die Ueberschreitung dieser Befugniß ist eben so zu betrachten, wie eine willkürliche Ver⸗ einigung.“ Von den ihnen bezüglich des Finanzhaushalts, so wie der Gesetzgebung zustehenden Befugnissen, welche in Art. 67—78 der Verfassungs⸗Urkunde aufgezählt werden, ist hier keine Rede, und es kann sich nur darum handeln, ob die Kammern auf Grund der Art. 79—81 Befugniß oder rechtliche Veranlassung haben, sich mit der Beschwerde der Petenten zu befassen. Zur Beantwor⸗ tung dieser Frage wollen wir die genannten Artikel vorerst einer näheren Beleuchtung unterwerfen. Der Art. 79 bestimmt: „Die Kam⸗ mern haben das Recht, dem Großherzoge alles dasjenige vorzu⸗ tragen, was sie, vermöge eines übereinstimmenden Beschlusses, für geeignet halten, um als eine gemeinschaftliche Beschwerde oder als ein gemeinschaftlicher Wunsch an ihn gebracht zu werden“ und redet also a) von gemeinschaftlichen Beschwerden, so wie b) von gemeinschaftlichen Wünschen der Kammern. Der Art. 80 enthält eigentlich nichts Neues, sondern hebt nur hervor, daß unter den im Art. 79 genannten Beschwerden insbesondere auch solche begrif⸗ fen seien, welche die Stände gegen das Benehmen der Staatsdie⸗ ner aufzustellen sich bewogen finden könnten. Nun folgt der Art. 81, welcher in seinem hier nur allein konzernirenden Absatz 1 und 3 Folgendes verordnet: Art. 81, Abs. 1. „Einzelne Corporationen können sich nur dann an die ständischen Kammern wenden, wenn sie in Hinsicht ihrer individuellen In⸗ teressen sich auf eine unrechtliche oder unbillige Art für verletzt oder gedrückt halten, und wenn sie zugleich nachzuzeigen vermögen daß sie die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Wege, um bei den, Staats⸗ behörden eine Abhülfe ihrer Beschwerden zu erlangen, vergeblich eingeschlagen haben.“ Abs. 3. „Ein Petitionsrecht der Einzelnen und der Corporationen in Hinsicht allgemeiner politischer Interes⸗ sen, welche zu wahren blos den Ständen gebührt, findet nicht statt, und eine Vereinigung Einzelner oder Corporationen für einen sol⸗ chen Zweck ist gesetzwidrig und strafbar.“ Durch alle diese Be⸗ stimmungen wird nun aber das nach allgemeinem Staatsrecht und nach Art. 4 der Verfassungs⸗Urkunde dem Großherzog zustehende Recht der Regierungsgewalt in keiner Weise alterirt. Kein Arti⸗ kel überweist irgend eine Attribution dieser Gewalt, sei sie Aus⸗ fluß der administrativen oder der richterlichen, den Stän⸗ den, und nur dann, wenn Behörden oder Beamte des Staa⸗ tes positiv oder negativ in Ausübung ihrer Befugnisse gefehlt ha⸗ ben, nur dann kfritt das den Ständen gegebene Recht der Be⸗ schwerde ein. Eine solche Beschwerde ist aber, ihrem Begriff nach, nur dann vorhanden, wenn die der Geschäfts⸗Hierarchie nach zur Remedur berufenen Staatsbehörden in gesetzlicher Weise angegan⸗ gen worden sind und ihre Schuldigkeit nicht gethan haben, denn wer diesen gesetzlichen Weg noch zur Zeit nicht eingeschlagen hat, ist durch die Staatsregierung, beziehungsweise durch deren Organe (im Gegensatz zu den Ständen) noch nicht beschwert, und wollten die Stände sich mit Gegenständen, deren Prüfung, Aburtheilung oder Erledigung vorerst den Staatsbehörden zustehen, befassen, so würden sie mittelbar einen nicht zu ihrer Kompetenz gehörigen Re⸗ gierungs⸗Akt vornehmen und ein Prinzip angreifen, an welchem festzuhalten Regierung und Stände im Interesse der Stabilität und Ord⸗

nung berufen sind, und dessen Verletzung sich anderwärts empfindlich

gerächt hat. Dem steht denn auch die im Art. 79 den Ständen eingeräumte Befugniß, gemeinschaftliche Wünsche an den Groß⸗ herzog zu bringen, nicht entgegen; dort werden Wünsche und Beschwerden unterschieden, und was unter jenen zu verstehen ist, geht aus dem letzten Absatz des Art. 81 hervor. Daß das Gesetz vom. 16. März 1848 diese Beurtheilung nicht alterire, er⸗ hellt theils daraus, daß im Hinblick auf den Art. 4 der Verfassungs⸗ Urkunde den Ständen nur die ihnen ausdrücklich und unzweifelhaft eingeräumten Rechte zustehen können, theils aber auch aus den Worten jenes Gesetzes, so wie aus denen von der Regierung bei Uebergabe des Entwurfes an die Stände am 7. März 1848 ent⸗ wickelten Motiven. Denn der Art. 81 handelt von eigentlichen Beschwerden und von Petitionen der Einzelnen, so wie der Cor⸗