1851 / 163 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2

782

. 8 .250 PLl.

do. 250 PFl.

300 Mk. 300 Mk.

1 Lst.

300 Fr.

150 Fl.

150 Fl.

100 Thlr.*2

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss ... 100 Thlr.

. 100 PFl. 100 Snbl.

mstordaim

Wien in 20 Xe.

2 Mt.

Frankturt a. N. südd. W.

3 Wochen

Berliner Börse vom 12. Juni.

Eiscnbahn- Actien.

Celd. 141 ½⅔ 150½

149

11141 ¾ 150 ½ 149 ½

Stamm-Actien. V Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm in der dazu bestimmten Rubrit ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCi. ber. Actien sind v. Staat gar.

2 8

Tages- Courns.

Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertrag. 1849. I 8 1850.

Prioriläts- Actien.

Kapital.

Summtliche Priorüüts-Actien werden qurch jöhrliche Verloosung 1 pCi. amortisirt

6 19 ¾ 80

79 ½ Berl. Anh. Litt. A. B.

5 79 do. Hamburg 101 ¾¼ do. Stettin-Starg. .

—- Magd.-Halberstadt-.. 997 do. Leipziger. 56 14 IlHalle Thüringer.... 104 Cöln - Minden

Petersburg

Inlünelische fronds, Ggeld- Course.

He fandhriese, Komnunal- Papiere und

99 ¾ do. Potsd.-Magd... V s

Rheinische.. ..... Bonn Cöln

Düsseld.- Elberfeld.. Steele- Vohwinkel ..

Geld. Gem. Grh Pos. Pfdbr. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Et. B. gar. do.

2t.] Brief.

Preuss. Freiw. Aal 5 106 ½⅔

do St Anl. v. 50/4 ½⅓ 102

St.-Sechuld-Sch. 3 ½ 87 ½ O046d.-Deichb.-Obl.] 4 ½

Seeb. Pram.-Sch. 129 ¾ EK. u. Nm. Schuldv. 3 ½

zerl. Stadt-Obl. 1

Prenss. Rentenbr.

22

2-

Friedrichsd'or

do. do.

n

1I

Vestpr. Pfandbr.

vrolsh. Posen do.] Disconto.

Pr. Bk. Anth.-Sch. gs

And. Goldm. à 5th.

Niederschl. Mürkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.

do. ei Cosel-Oderberg .... Breslau - Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Mäark. Stargard-Posen Ruhrort-Crefeld . . .. Nachen-Düsseldorf..

Ausltändische Fonds.

Brieg-Neisse.. 8 Nlagdeb.-Wittenb....

nuss. HIamb. Cert. 4d0. Hope 1. Aul. 0. Stiegl. 2. 4. A. 8 0. v. Rthsch. Lst. 0. Engl. Anleihe 0 Poln. Schatz 0. * 0. do Cert. L. A. 5 0. d0. J. B. 200 Fl. Polu n. Pfdbr. a.C. 4

Poln. nene Pfdbr. do. Part. 500 Fl.* 92 ⅔% do. do. 92 ½ 111

Ilamb. Feuer-K.

2293—ö—ö9n'

Lübeck. Staats-A.* 1oll. 2 ½˖ Iat. Kurh. Pr. O. 40 th.

*

81 ½ 94½

ꝙꝙ

94 ½

300 FlI

do. Staats-Pr. Anl.

N. Bad. do. 35 Fl.

uilbεμι‿⸗ Eogen.

Aachen -Mastriebt .

Ausléëind. Acbien.

Friedr. Wilh.-Nordhb. 31 ½ do. Prior 1

8

6,000,000 8,000,000 4,824,000 1,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 1,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,300,000 4,000,000 5,000,000

1,100,000 4,500,000

2,750,000

8,000,000 4 5

Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 B.

109 a 109 bz. 97 bz. u. B. do. 125 ½ a 125 bz. u. G. do. 69 a 2 bz. 8 do.

—- * .E

v

105 a 1043, bz. 63 I

5,—

96 B do.

1 8⁸

87 bz. u. B. do.

B. do. 121 ½ a 120 ¾ bz. 73 ½ 6. 6d0ο

78 b⸗z do.

——

S

12

.9 92

A

23——

do.

Krakau

9 38—

—82—

do.

Kiel

Berl.-Anhalt. ... Hamburg do. 8 Potsd.--Magd. 1 do. 8 18“ Eitte. ) 69 ½ b⸗z 1“X“ Stettiner Magdeb.-Leipziger.. Halle-Thüringer.... Cöln Mindon. do. Rhein. v. Staat gar. 1. Prioritàt .. Stamm Prior. Dusseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.

f

IIl Serie. Z. weigbahm Magdeb.-W ittenb Halberstädter

Oberschl. .. Cosel -Oderberg... Steele-Vohwinkel do. 11. Ser Breslau- Freiburg... Berg. Maàark.

Ausl. Stamm- det. Altona.

Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger

1,411,800 5,0000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 1,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 760,000 360,000 250,000 325,000 375,000 100,000 1,100,000

8. 100 ¾ G. 94 ¼ G. 103 ½ ü. 102 b2 104 ½ B.

11. Ser.

191e8 102 ½ bz 105

—” vꝙ8 ö ““

90 ½ 80*

95 x⅔ 102 ¾1 6. 103 ¾% bz.

do.

102 k 99 bz.

98 f

SSnnnöö

Börsen- Zinsen

2,050,000 650,000 1,300,000

Sp.

r0 2* 88

Thlr.

—₰ 2

Preussische Bank Antheile 95 ¾,

Preußen.

Oesterreich.

Nachdem anfangs der Börse höbere Course als

gestern bezahlt wurden, drückten sich dieselben

wieder in Folge mehrseitiger Gewinn

Realisirungen, chsoss aber meistens zur gestrig

Auswärtige Börsen. Poln. Papiergeld 95 Br.

Poln. Pfandbr. neue 95 Br. Br. Krakau⸗Oberschlesische Oblig. in pr. C. Gld. Neisse⸗Brieg

Breslau, 11. Juni. Bankn. 80 ½ Br., 80 ¼ Gld. 500 Fl. 83 Gld. Bank⸗Cert. Schatz⸗Obl. 81 ¾ Br. 78, 78 ¾ Gld. Oberschles. A. 130 ½, 75 Gld. Niederschles. 87 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 385½, 383 Gld.

Wien, 10. Juni. 76 ¼ Br., 76 Gld. Br., 49 ¾¼ Gld. Anl. 34: 119 ¾ Gld. Nordhahn 132 ½

Mailand 76 Br., 75 ½ Gld. 1245 Br., 1242 Gld.

8— Wechsel⸗Course. Amsterdam 177 Gld. Ir Augsburg 127 ¾ Br. u. Gld. Frankfurt 127 ¼ Br. u. Gld. Hamburg 188 Br.

London 12.30 Br. u. Gld. Paris 151 Br. u

K. Geld 13 0.

1“ Silber 128. 8

Fonds fest. Bank⸗ und Nordbahn⸗Actien

Valuten mehr offerirt.

Leipzig, 10. Juni.

299. Fl. 49

1 .

203 ½ Br., 203 Gld. Br.

108 ½ Gld. Leipz. B. A. 174 Br. Leipz.⸗Dresd. E. A. 142 ¼ Schles. 95 ¾ Gld. Löbau⸗Zittau 22 Br. 2 Anhalter Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 5

Sächsisch⸗Bayer. 85 Br. Magdeb.⸗ Leipzig 215 ½ Gld. 109 ¾ Gld. Kiel 97 Br. Deßauer B. A. A. Preuß. B. A. 95 ¾ Br., 95 ½. Gld. Fraukfurt a. M., 10. Juni. Oblig. 74 ¾ Br., 74 Gld. Bank⸗Actien 1155

Berlin

Met. 5 proz. 96 ¾ Br., 90 Gld. 4proz. 4 proz. 84 Br., 83 ½ Gld.

Gloggn. 132 ¼ Br., 131 ¾ Gld. Pesth 89 ¼ Br., 88 ¼ Gld. B. A.

höher.

Leipz.⸗Dresdn. Partial⸗Obligationen

do.

Oesterr. 5proz. Metallig.⸗

Oesterr. Poln.

Russ. Poln. 35 Glod.

länd. 35 ½ Br., Br., 84 Gld.

35 ½ Gld.

Freiburg Gld.

721 45 ½,

2 ½proz. 50 ¼ 394 120 Br.,

Amsterdam 100 Fl.

100 Fl. k. S. 120 Br., 119 ¾˖ Gld.

105 ¼ Br., 105 ½ Gld. Köln Gld. Bremen 50 Rthlr. burg 100 Mrk. B. k. S. 88 ½ k. S. 105 ¾ Br., 105 ½ Gld. Br., 118 8 Gld. 100 ¾⅔ Gld. Fr. k. S. 94 Br., 94 Gld. Br., 94 Gld.

Hamburg, 10. Juni. Fremde 95 ½ Gld. Stieglitz 872 Zproz. 33 Br., 32 ¾ Gld. Gld. deburg⸗ Wittenberge 56 Br. 109 Br., Köln⸗Minden 103 ½ Br. und Altona⸗ 8ö417 VBr.

Gld.

Paris 189 ¼. St. Petersburg 33. London 13. 3 ¼.

Br., 1152 Gld.

Wabische Partiat⸗Loose a 50 Fl. vom Gld., do. 35 Fl. vom Jahre 1845 33 Br., Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 31 ¾ Br., 31 Gld. Poln. 4proz. Obligat. Sardin. Loose bei Gebr. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 Br., Köln⸗Minden 104 ½ Br., 104 ¾ Gld.

In Fonds fanden heute mehrere Umsätze statt. Oesterr. Actien, 8 4 z proz. Metall., 5proz. Lombard., bayer. Grundrenten, und frankf. Oblig., so wie Taunus⸗Actien, waren zu etwas Preisen gefragter. Alle übrigen Fonds und Actien gut preishaltend.

Wechsel⸗Course.

k. S. 100 ¾ Br., 100 ¾ Gld.

in Ld. Br., 88 ¼ Gld.

Mailand 205 Lr. in Silber k. S. 101 Paris 200 Fr. k. S. 94 ½⅞ Br., 94 ½ Gld.

Disconto 1 ½⅞ Gld. 3 ½proz. pr. C. 90 Br., 89 ¾ Gld. St. Prämien⸗Obligat. 95 Br. E Gld.

Amerik. 106 ½ Gld. Hamburg⸗Berlin 97 Br. Altona⸗Kiel 96 ¾ Br., 96

bahn 38 Br. Mecklenburg 30 ½ Br., 30 Gld. Wechsel⸗Course.

Jahre 1840 55 Br., 55 ½ 32 ⅔i Gld. Kurh. Span. Zproz. in⸗ 2 500 Fl. 842¼ Bethmann 35 ¾ Br., 40 ½ Gld. Bexbach 82 ¼ Br., 82 Gld. württemb. besseren

Augsburg Berlin 60 Rthlr. k. S. 60 Rthlr. k. S. 105 ¾ Br., 105 ½ k. S. 95 Br., 95 Gld. Ham⸗ Leipzig 60 Rthlr. London 10 Pfd. St. k. S. 118 Br., Lvon 200 94 ½⅔

Wien 100 Fl. C. M. k. S. 3 zproz. 98 ½.

Der R. 106 ¼ Gld. 42proz. 95 ¾ Br., 2I 1eise eTEE 6proz. V. St. 106 ¾ Br.,

Bergedorf 92 Br. Mag⸗ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ Paris, 74 ½. Kurh. 31 ½.

Mind. 103 ½.

London 25. 2 ½. Frankfurt 211 ⅛. St. Petersburg 387. Fonds und Eisenbahn⸗Actien ziemlich höher. London, Ard. 20 ⅞. engl. Fondsmarkt war wenig verändert. Fremde Fonds blieben still.

Engl. Fonds blieben ohne Geschäft. war es theilweise still.

nur beschränkt. Eö11““

40. Junt. Frankfurt a. M 4 proz. 65 %.

Hamburg, Magdeburg⸗Wittenb. 55 ½.

Amsterdam 35. 75.

G Frankfurt 89. 8

Wien 191¼.

Breslau 152 ½.

Gold al Marco 425.

Louisd'or 10. 13 ¼.

Dukaten 100 ½.

Preuß. Thaler 50 ½. Wechsel zu mäßigen Preisen zu Paris, 9. Juni.

bahn 473. 75.

lassen. t un 8

Zproz. 54.80. 5proz. 91. 40. Nord⸗

Wechsel⸗Course

Amsterdam 211 ½, 210 ⅞. Hamb. 186 ½¼, 185 ½ Berlin 368 ½.

15 72

GE u G Mex. 34 ½. Peru 86 ½. Die Geschäfte

9. Juni. Zproz. Cons. p. Russ. 5proz. 112 ¼.

In fremden

1

Span. 5proz. 20 ¾, 2.

Telegraphische Notizen.

Zproz. 54. 70. 5proz. 91. 25.

““ 40 ¼. 5proz. A. 1158. Span. 35 %. Bad.

Met. 96 ½. Köln⸗ E. R. 95 ½.

Hamb.⸗Berlin

Span. 32 ⅛.

Juni.

nrsüv- AeüTsrerA

Bekanntmachungen. [323] Nothwendiger Verkausf.

Kreisgericht Schwetz.

Das im Kreise Schwetz belegene Gut Splawie, ab⸗ geschätzt auf 6270 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden

landschaftlichen Taxe, soll am 5. Dezember 1851, Vorm. 11 Uhr, aan ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Schwetz, den 23. April 1851. Königliches Kreisgericht. [398] Ediktal⸗Vorladung.

Auf Antrag der Staats⸗Anwaltschaft haben wir die Wittwe Bone Bley aus Wongrowiec wegen Ankaufs wissentlich gestohlenen Guts in Anklagestand versetzt. Da der gegenwärtige Aufenthaltsort der Angeklagten unbekannt ist, laden wir dieselbe zu dem zu ihrer Ver⸗ antwortung und zum mündlichen öͤffentlichen Verfahren am 11. Dezember d. J., Vorm. 11 ½ Uhr, in dem Sitzungssaale unseres Geschäftshauses hierselbst anstehenden Termine hierdurch öffentlich vor,

zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer

Vertheidigung dienenden Beweismittel über ganz be⸗

stimmt anzuführende Thatsachen mit zur Stelle zu

bringen oder solche dem Gerichte so zeitig vor dem

Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben her⸗

beigeschafft werden können.

Im Falle Ausbleibens wird mit der Untersuchung und Entscheidung in contumaciam verfahren werden.

Zugleich wird die ꝛc. Bone Bley benachrichtigt,

als Belastungszeugen vorgeladen sind:

I“ Kupsrschmied Würfel,

2) Marianna Cohn,

3) Bürgermeister Vollkmann.

Samter, den 25. April 1851.

Königliches Kreisgericht.

I. Abtheilung.

daß

Abtheilung J.

[325] Gveri gateUitatten.

Die verehelichte Anna Charlotte Weißbrenner, gebo⸗ rene Wrang, hierselbst hat gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Joachim Benjamin Weißbrenner, auf

Tuennung der Ehe geklagt, weil er wegen Todtschlags

zu einer mehrjährigen Zuchthausstrafe rechtskräftig ver⸗ urtheilt ist, und darauf angetragen, ihn für den allein schuldigen Theil zu erachten. Zur Beantwortung dieser Klage haben wir einen Termin auf

den 19. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Gebäude vor Herrn Stadt⸗ und Kreisrichter Mix anberaumt, zu welchem der Arbeits⸗ mann Joachim Benjamin Weißbrenner unter der Ver⸗ warnung vorgeladen wird, daß bei seinem Ausbleiben angenommen werden soll, er bestreite die Richtigkeit der der Klage zum Grunde gelegten Thatsachen und der daraus gezogenen Folgerungen.

Danzig, den 5. Mai 1851.

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung,

[399] Eisen b ahn.

Die statutenmäßig jährlich abzuhaltende ordentliche General⸗Versammlung der Actionaire der Berlin⸗Pots⸗ dam⸗Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft wird

Sonnabends den 5. Juli d. J., Vormittags

19 Uhr, im Bahnhofs⸗Gebäude zu Potsdam b stattfinden. Es wird darin .

1) der Geschäftsbericht des Direktoriums für das ver⸗

gangene Jahr vorgetragen,

2) die Jahresrechnung vorgelegt und 3) ein Beschluß über folgende Anträze des Direkto⸗ riums gefaßt werden:

a) dem Verlangen des Königl. Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ge⸗ mäß und unter den mit demselben vereinbar⸗

ten Bedingungen, die Aufnahme eines Dar⸗

lehns von zwei Millionen Thalern zu beschlie⸗

89

ßen, wovon die Summe von

M5200,000 Thlr. zur Ausgleichung des De⸗ fizits bestimmt ist, welches sich gegen das bisherige Anlage⸗Kapital ergeben hat, ein⸗ schließlich der rückständigen Zinsen und Dividenden und der für die Jahre 1849

und 1850 zu legenden Reserve, 900,000 Thlr. zur allmäligen Vollendung

des zweiten Geleises,

wxmexn

260,000 Thlr. zur Erneuerung des alten Berlin⸗Potsdamer Geleises und der Nuthe⸗ brücken auf der Berlin⸗Potsdamer Bahn,

280,000 Thlr. zur Verbesserung der Wa⸗ gen⸗Werkstatt und zu Anlagen bei Mag⸗ deburg;

b) nach Aufnahme dieses Darlehns die Zinsen des Actien⸗Kapitals für das Jahr 1848 und die Dividende für 1849 statt der im vergan⸗ genen Jahre beschlossenen Verbriefung, gleich der Dividende des Jahres 1850, baar zu zahlen.

Anträge von Seiten der Aetionaire, welche nach §. 24 der Statuten zur Beschlußnahme in der ordentlichen Ge⸗ neral⸗Versammlung kommen dürften, sind nicht angemeldet.

Jeder Actionair, welcher an der Versammlung Theil nehmen will, hat sich entweder am 2. SI den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, reso. in den Nachmittagsstunden von 3 bis 5 Uhr im Directions⸗ Lokale auf dem Bahnhofe in Berlin oder am 3. Juli d. J. in den Nachmittagsstunden von 3 bis 5 Uhr im Direc⸗ tions⸗Lokale auf dem Bahnhofe zu Potsdam als Be⸗ sitzer von zehn oder mehreren Actien zu legitimiren. Als Bevollmächtigte können nur mit schriftlicher Voll⸗ macht versehene Actionaire zugelassen werden, welche sich selbst als solche legitimirt und eine Eintrittskarte für ihre Person erhalten haben.

Die statutenmäßig von der General⸗Versammlung zu fassenden Beschlüsse haben ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Actionaire auch für die abwesenden bindende Kraft.

Berlin, den 11. Juni 1851.

Der Vorsitzende des Ausschusses der Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn⸗Gesellschaft. v. Puttkammer.

22 NMN. Sä. Köln⸗Mindener Eisenbahn. Vom 1. Mai ab tägliche Abfahrten der ö

von Minden nach Deuß: 7 Uhr 30 Minuten Mor⸗ gens im Anschluß an den um 4 Uhr 50 Minuten von Hannover abgehenden Zug;

von Minden nach Deutz: 12 Uhr 15 Minuten Mit⸗

8

tags im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Minu⸗

ten von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Hildesheim und Hannover eintreffenden Zug; don Minden nach Deutz: 3 Uhr 55 Minuten Nach⸗ mittags im Anschluß an den um 3 Uhr 25 Minu⸗ ten Nachmittags von Harburg eintreffenden Zug, so wie an den Schnellzug von Berlin. 8

1380]

Im Auftrage der Direction der Magdeburger Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft, in Gemäßheit der §§. 80 und 86 des revidirten Statuts, so wie auf Antrag eines Miterben, sollen

8 Stück Actien der Magdeb. Feuer⸗Versicherungs Gesellschaft Dienstag den 8. Juli c., Mittags 1 Uhr, an hiesiger Börse unter den im Termine näher bekannt zu machen⸗ den Bedingungen meistbietend durch die Unterzeichneten verkauft werden. 1

Magdeburg, den 1. Juni 1851. 1

F. Weinert, J. AII vereidete Wechsel⸗Sensale.

1* VFII. 8 .

Lübeckische Staͤats⸗Anleihe [31,2] 1 0

Die Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zins⸗ Coupons findet nach der Wahl der Inhaber statt:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder

bei Herren Mendelssohn & Co.,

in Hamburg bei Herrn Salomon Heine,

in Luabeck bei der unterzeichneten Behörde.

Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15. Juli bestimmt.

Diejenigen Inhaber,

welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher mithin zwischen dem 1. und 15. Juni bei einem der gedachten Banquier⸗ häuser abstempeln zu lassen.

Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Hamburg bei dem Banquierhause, von welchem sie abgestempelt sind, er⸗ hoben werden, können späterhin nur in Lubeck eingezo⸗ gen werden. 8

Lübeck, den 6. Mai 1851.

Die Deputation zur Verwaltung der

Stgats⸗Anleihe von 1850

Lübecischen

Das Abonnement auf zönigl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab sierteljährlich ohne Beilage für in ganzen Umfang der Mo⸗ archie 20 Sgr., mit der Preuß. Adler⸗) Zeitung als Beilage in zerlin 1 Rthlr. 7 ½ Sgr., aus⸗ wärts 1 Rthlr. 17 ½ Sg 1

Amtlicher Theil.

C 114“X““

Berlin. Gesetz wegen Ansertigung und Ausgabe neuer

Die Einberufung der interimistischen Kreis⸗ und H. G. Mühler, Biographisches.

Wien. Die Nationalgardefrage. Ordensverleihungen. Devpesche aus Frankfurt. Die Handelspolitik. Anerbieten für eine Anleihe. Rückkehrbewilligung für nicht gravirte Flüchtlinge. Vermischtes. Prag. Hofnachricht. Triest. Durchreise des Her⸗ zogs von Braunschweig.

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Feier des Geburtstages des Großherzogs. .

J“

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Petitionen. Aus⸗ gaben der Versammlung. Zuckertarif. Paris. Beschluß der Budget⸗Kommission. Die Staatswaldungen. Brasilien und Montevideo. Duell. Vermischtes. National⸗Versammlung. Verurtheilung.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten.

Nußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten. Von der russisch⸗bukowinaer Gränze. Neue Rekrutirung.

Italien. Turin. Debatte über den Freihafen von Nizza. Vermisch⸗ tes. Florenz. Gendarmerie⸗Reglement. Ancona. Truppenschau. Rom. Die Präfektur der Studien⸗Congregation. Akademie der katholischen Religion. Neapel. Politische Untersuchungen.

Türkei. Konstantinopel.

Ankunft des Erbgroßherzogs von Olden⸗ burg. Audienz des preußischen Gesandten. Der belgische Ge⸗ schäftsträger. Mehmed Ali Bey. Vermischtes.

Abgereiste und Angekommene. Ruhe auf der Insel Samos. Die Entlassung des Kriegsministers.

Kassen⸗Anweisungen. Provinzial⸗Vertretung.

beträgt das Passagiergeld 1 ½ Rthlr., für Domestiken in Begleitung

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Kreisgerichts⸗Direktor von Steltzer zu Delitzsch in glei⸗ cher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Wittenberg zu versetzen und den Kreisgerichts⸗Rath von Nostiz zu Erfurt zum Direktor des Kreisgerichts zu Delitzsch zu ernennen; und

Dem Kreisphysikus Dr. Rupprecht zu Langensalza und dem praktischen Arzte Dr. O. H. Schulze zu Nordhausen den Charak⸗ ter als Sanitätsrath zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffeutliche Arbeiten.

Bekanntmachung.

Postdampfschiff⸗ Verbindung zwischen Kopenhagen.

Vom 18ten d. M. ab wird zwischen Stettin und Kopenhagen eine wöchentlich zweimalige Postdampfschiff⸗Verbindung statt⸗ finden. Dieselbe wird durch zwei für die Beförderung der Passa⸗ giere auf das bequemste eingerichtete Postdampfschiffe von resp. 200 und 120 Pferdekraft in folgender Weise bewirkt werden:

aus Stettin: Dienstag und Freitag Mittags, nach An⸗

kunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin,

in Kopenhagen: Mittwoch und Sonnabend früh;

umgekehrt:

aus Kopenhagen: Mittwoch Nach⸗ mittags,

in Stettin: Montag und Donnerstag Vormittags, zum Anschluß an den zweiten (Mittags⸗) Eisenbahn⸗ zug nach Berlin.

Das Dienstags von Stettin abgehende Schiff steht mit dem Mittwoch Mittags von Kopenhagen nach Gothenburg und Christiania abfahrenden norwegischen Dampfschiffe in genauem Zusammen⸗ hange, und vermittelt auf diese Weise eine ununterbrochene Verbindung mit Gothenburg und Norwegen. Das Passagier⸗ geld für die Reise von Stettin respektive Swinemünde nach Ko⸗ penhagen oder umgekehrt beträgt: für den ersten Platz Thaler, für den zweiten Platz 5 ½

preuß. Courant. 8 -“ Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte der Taxe. Familien, welche auf einen Paß reisen, genießen eine Mode⸗

ration.

Für

Stettin und

Sonntag und

die Benutzung einer Extra⸗ Kajüte ist, außer dem Passa⸗ giergelde des ersten Platzes, für sämmtliche Plätze in der Kajüte noch eine Zulage von 3 Thalern zu entrichten. 8 Jeder erwachsene Passagier hat 100 Pfund, und jedes Kind 50 Pfund Gepäck frei. Für das Uebergewicht wird pro 100 Pfund Thaler bezahlt. 8 Bei dem Abgange von Stettin findet die Visirung der Pässe für die Reise nach Kopenhagen an Bord des Schiffes statt. Die von Berlin ꝛc. kommenden Reisenden können sich daher sogleich an Bord begeben. Die Pässe der von Kopenhagen ankommenden Pas⸗ sagiere werden während der Fahrt von Swinemünde nach Stettin an Bord des Schiffes visirt. Die Zoll⸗Abfertigung in Stettin findet ohne allen Aufenthalt sogleich bei der Ankunft statt. Für einen Wagen mit vier Rädern sind 15 Rthlr., für einen Wagen mit zwei Rädern 9 Rthlr., für ein Pferd 12 Rthlr. und für einen Hund Rthlr. preußisch Courant an Passagegeld zu zahlen.

Güter werden gegen billige Fracht befördert.

Für die Tour von Stettin nach Swinemünde oder umgekehrt ihrer Herrschaft nur 8 Rthlr. preußisch Courant.

Die Expedition der Schiffe in Stettin und Swinemünde wird durch die Orts⸗Postanstalten beforgt.

Die gegenwärtig durch das Königliche Postdampfschiff „Königin Elisabeth“ wöchentlich einmal unterhaltenen Fahrten zwischen Stettin und Kopenhagen werden mit dem Beginne der nach dieser An⸗ kündigung ins Leben tretenden,

wöchentlich zweimaligen Verbin⸗ dung eingestellt, und wird das gedachte Schiff aus Stettin zum letztenmale Montag den 16ten und aus Kopenhagen Dienstag den 17ten d. Mts. abgefertigt werden. Berlin, den 13. Juni 1851. 1 General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

8. üenes

Dem Bergamts⸗Expektanten Franz Fritz von Dücker zu Rödinghausen bei Iserlohn ist unter dem 11. Juni 1851 ein

Patent Beschreibung erläutertes

auf ein durch Zeichnung und neu und eigenthümlich

Wassersäulen⸗Gebläse, welches als erkannt ist, auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Se. Durchlaucht der Königl. hannoversche

Angekommen: 8 Bernhard zu Solms⸗Braun⸗

General⸗Lieutenant Prinz

fels, von Hannover. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Com⸗

mandeur der 9ten Division, von Thümen, nach Kiel.

Mit dem 1. Juli wird der Staats⸗Anze ger in seiner bis⸗

herigen Gestalt zu erscheinen aufhören. Dagegen erscheint von

demselben Tage an als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten

von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der Staats⸗Verwal⸗ tung täglich Abends, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage der Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger. Derselbe wird enthalten in seinem Haupttheile außer dem amtlichen Theile des bisherigen Staats⸗Anzeigers den Er⸗ nennungen, Ordensverleihungen, Patentverleihungen, Gesetzen ꝛc. Cirkular⸗Verfügungen der Ministerien, der Ober⸗Präsiden⸗ ten u. s. w., so wie diejenigen Verfügungen einzelner Regie⸗ rungen, die bisher in mehr als einem Amtsblatte veröffentlicht wurden, endlich dasjenige aus sämmtlichen Ministerial⸗Blättern, was von allgemeinem Interesse ist, namentlich die Personalien. Außerdem wird der Königliche Staats⸗Anzeiger ausschließlich zu den Kundgebungen benutzt werden, zu denen sich die Staats⸗Regie⸗ rung veranlaßt sieht. In die Anzeigen dieses Blattes werden aufgenommen diejenigen Bekanntmachungen der gerichtlichen und Verwaltungs⸗Behörden, die nicht zu der oben bezeichneten Katego⸗ rie gehören, so wie die Bekanntmachungen von Corporationen, Eisenbahngesellschaften u. s. w. und die Course.⸗ Als Beilage zum Staats⸗Anzeiger erscheint täglich Morgens, mit Ausnahme des Montags, die Preußische (Adler⸗) Zeitung, welche bemüht sein wird, durch die Besprechung politischer Fragen, durch die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Nachrichten, so wie durch die der Landwirthschaft, dem Handel und den Gewerben gewidmete Aufmerksamkeit und ein reichhaltiges Feuilleton sich die Theilnahme ihrer Leser zu erhalten. In dem Anzeiger dieses Blattes finden Bekanntmachungen aller Art Aufnahme und Ver⸗ breitung. 1 Das Abonnement auf den Königlich Preußischen Staats⸗An⸗ zeiger beträgt vierteljährlich b ohne Beilage für den ganzen Umfang der Monarchie 20 Sgr. mit der Preußischen (Adler⸗) Zeitung als Beilage in Berlin 4 Rthlr. 7 ½ Sgr., auswärts 1 Rthlr. 17 ½ Sgr. Bestellungen nehmen auswärts alle Post⸗Anstalten, in Berlin die beiden Expeditionen (Behrenstraße 57 und Schadowstraße 4) an.

Thaler, und für einen Deckplatz 3 Thaler

V

Deutschland.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich großbritanischen Hofe, Wirk⸗ lichen Geheimen Rath Dr. Bunsen, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Meiningen ihm ver⸗ Peree Großkreuzes des sachsen⸗ernestinischen Hausordens zu er⸗ theilen.

Berlin, 13. Juni. Die heute ausgegebene Nr. 18 der Ge⸗ setzsammlung enthält das Gesetz wegen Anfertigung und Aus⸗ gabe neuer Kassen⸗Anweisungen. Vom 19. Mai 1851.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Kör Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: §. 1. An die Stelle der durch §. 1 des Gesetzes

ig von

vom

Aule post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Nr. 57 und Scha⸗ dowstraße Nr. 4.

.“

1850. (Gesetz⸗Sammlung Seite 163) als unverzinsliche Staats⸗ schuld anerkannten Kassen⸗Anweisungen im Gesammtbetrage von 20,842,347 Rthlr. und der nach §§. 2 und 17 des Gesetzes von . 15. April 1848 (Gesetz⸗Sammlung Seite 105) ausgefertigten, nach §. 2 des Gesetzes vom 30. April d. J. der unverzinslichen Staatsschuld hinzugetretenen Darlehns⸗Kassenscheine im Be⸗ trage voon cr 140,000,09

305872,37 Rthlr.

im Ganzen... sollen neue Kassen⸗Anweisungen und zwar: für 7,500,000 Rthlr. in Apoints zu 7,500,000 Rthlr. » 4,500,000 Rthlr. » 2 2 6,342,347 Rthlr. 30,842,347 Rthlr. angefertigt und in Umlauf gesetzt werden. 8 Die Ausfertigung und Ausreichung der neuen Kassen⸗Anwei⸗ sungen liegt der Hauptverwaltung der Staatsschulden ob, welche vor der Ausgabe eine genaue Beschreibung öffentlich bekannt zu machen hat. 1

00 Rthlr. 50 Rthlr. 10 Rthlr. 5 Rthlr. 1 Rthlr.

.

neuen Kassen⸗Anweisungen werden die

Gegen Ausgabe dieser Januar 1835 und die Darlehns⸗

Kassen⸗Anweisungen vom 2. Kassenscheine vom 15. April 1848 eingezogen Die Aufforderung zum Umtausch erfolgt zu drei verschiedenen Malen, in Zwischenräumen von drei Monaten, durch die Amts⸗ blätter und durch Zeitungen sämmtlicher Provinzen, so wie durch mehrere auswärtige deutsche Zeitungen. Nach Ablauf von drei Monaten, von der letzten Bekanntmachung an gerechnet, wird ein Präklusivtermin auf sechs Monate hinaus angesetzt, und in jedem Monate einmal durch die gedachten Blätter bekannt gemacht. Mit Eintritt des Präklusivtermins werden alle alsdann nicht eingelieferte Kassen⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1835 und beziehungsweise 1848 ungültig, und alle Ansprüche aus den- selben an den Staat erlöschen. Anmeldungen zum Schutze gegen die Präkluston sind unstatt⸗ haft. Alle bis zum Präklusivtermin nicht eingelieferte alte Kassen⸗ Anweisungen und Darlehns⸗Kassenscheine sind, wo sie etwa noch zum Vorschein kommen, anzuhalten und an die Hauptverwaltung der Staatsschulden abzuliefern. 1

1““

§. 4.

Die nach §. 3 eingegangenen alten Kassen ⸗Anweisungen und Darlehns⸗Kassenscheine werden nach Vorschrift des §. 17 des Ge⸗ setzes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Sammlung Seite 57) ver⸗ nichtet und die Geldbeträge derselben öffentlich bekannt gemacht.

Für beschädigte oder unbrauchbar gewordene Exemplare der nach §. 1 ausgegebenen Kassen⸗Anweisungen wird Ersatz geleistet, wenn ““

1) die gedruckte Litera, Serien⸗ und Folienzahl, 2) die geschriebene Nummer und 3) die neben derselben stehende Namensunterschrift noch vollständig sichtbar sind. 3 Ob in anderen Fällen ausnahmsweise ein Ersatz geleistet wer⸗

den kann, bleibt dem pflichtmäßigen Ermessen der Hauptverwaltung

der Staatsschulden überlassen. Beschnittene oder zerschnittene Kassen⸗Anweisungen dürfen in

Zahlung nicht angenommen werden, sondern sind anzuhalten und

an die Hauptverwaltung der Staatsschulden abzuliefern, welche nur

dann Ersatz dafür leistet, wenn nachgewiesen wird, daß das Be⸗ 8

schneiden oder Zerschneiden zufällig erfolgt ist.

§. 6

Alle gesetzlichen Bestimmungen, welche wegen der Kassen⸗An⸗ weisungen bisher ergangen sind, finden auch auf die neuen Kassen⸗ Anweisungen Anwendung, insoweit sie durch dieses Gesetz nicht ab⸗ geändert worden.

dieses Gesetzes be⸗

7. Der Finanz⸗Minister ist mit Ausführun auftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift un beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Warschau, den 19. Mai 1851.

(L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Rabe. Simons.

von der Heydt. von Westphalen.

von Manteuffel. von Raumer.

von Stockhausen.

Berlin, 12. Juni. (Pr. Z.) Die Befugniß des Ministers des Innern, die Elemente der älteren Kreis⸗ und provinzialständischen Vertre⸗ tung auf den Grund der Artikel 67 und 73 der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März v. J. vor vollendeter Ein⸗ führung derselben zur interimistischen Kreis⸗ resp. Provinzial⸗Ver⸗ tretung zu berufen und zu bevollmächtigen, ist Gegenstand der viel⸗ fachen Angriffe in der Tagespresse geworden.

Sieht man zunächst von dem Charakter und den Motiven die⸗ ser Polemik ab, so wird eine unbefangene Erwägung der gesetzlichen Verhältnisse zu folgenden Ergebnissen führen.

Der unter den Uebergangs⸗Bestimmungen der Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März v. J. befindliche Artikel 67 lautet wörtlich: die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen 1 den Bestimmungen werden von dem Minister des Innern getrof⸗ fen. Derselbe hat namentlich diejenigen Behörden zu bezeichnen, welche die Verrichtungen der neu zu bildenden Organe, die zur Ausführung dieses Gesetzes nöthig sind, einstweilen auszuüben

vorübergehen⸗