1851 / 165 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Montag,

den 16ten d. M. In Potsdam. Töchterlein.

. Auf Allerhöchsten Befehl: (Fräul. Würth: Walpurgis.)

Anfang halb 7 Uhr.

Billlets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zum haben:

Des Goldschmieds öchter Hierauf: Virginie, pantomimisches Ballet in 1 Akt, nach Gardel, von Hoguet.

Parquet⸗Loge 20 Sgr.

Paul und 8 Sonntag, 15. Juni.

in 3 Abtheilungen.

Zweite Rang⸗Loge 10 Königsstädtisches Theater. Gast⸗Vorstellung der jungen Tänzeri nen, unter der Leitung der Balletmeisterin Frau Josephine Weiß, Erste Abtheilung (vor dem Stück): Zweite Abtheilung (nach dem ersten Akt):

1“

r Balkon und erste Rang⸗Loge 25 Sgr. Parquet und Abtheilung (zum Schluß): Exste 1 komponirt von Frau Josephine Weiß.) Die neue Schluß⸗Decora⸗

Sgr. ꝛc. 1““ ¹ tion:

n⸗ mund.

Polka. Dritte

Pas Rococo.

von den Grotten am Portici), gemalt vom Decorationsmaler Köhn. könig und der Menschenfeind, Zauberspiel mit Gesang, von F. Rai⸗ (Erster und dritter Akt.) nal⸗Theater zu Wien: Rappelkopf, als Gastrolle.)

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.

„Neapel

Ballabile Chinois. (Sämmtliche Tänze

Pausilipp“ (Stumme von Dazu: Der Alpen⸗

(Herr Weiß vom K. K. Natio⸗

Ferjiner Börse vom 14. Juni.

2

mechsel- Course.

—y———

Kurz 2 me. 300 Mk. Kurz 300 M1k. 300 krr. 150 Pl. 150 pl.

. 100 Thir Tage

8 100 Tblr.) 1 b Mlt.

100 Pl. 2 Mt. 100 ;

2 Mt. 3 Mt. Mt. Mt. Mt. Mt.

bve

S

Augsburg Breslau

de &l be de r

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...

Prankfurt a. M. südd. W. Petersburg

Inländische Fonds, I-*sandbriese, Kommunal- Papiere undl

Geld-Course.

3 Wochen

Eischbahn- Acticecnhn.

Brief. 141;

141½ 141¾ 8 150 ½ 149 149

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt

Stamm-Actien. Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.

Die muit 3 pCi. bez. Actien sinedd v. Staat gar

Erirag. 1850.

Tages- Cou

Rechnung.

Börsen-Zins- R ein-

Prioritäts-Actien.

Sammtliche Prioritäts-Actien werden durch Jäͤhrliche Verloosung 5 1 pCt. amortisirt.

Kapital.

Zinsfuss.

Iages- Couurs

6 19 ½ 6 19 80 79 Berl. Anh. Litt. A. B. 80⅔ 80 do. Hamburg. 10¹¼ do. Stettin-Starg.

99 ½ do. Potsd.-Magd..

99 ½ 99 ½ Magd.-Halberstadt ..

—- 99z do. Leipziger

56 16 56 12 Halle-Thüringer.... 11 104½ Cöln - Minden

Rheinische Bonn. Cöln Dusseld.-Elberfeld..

Steele- Vohwinkel ..

29. Brief. Geld. Gem. Grh Pos. Pfdbr. 3 ½ 04d. -Deichb.-Obl. 4 ½ K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ 83 Prenss. Rentenbr. 1 werl. Stadt-Obl. 5 104 ¼ 103 do. do. 3 ½ 83 Friedrichsd'orl Westpr.- Pfandbr. 3 ½ 91½1 90³ And. Goldm. à 5th.

Ostpr. Pfandhr. 3 ½ Pomm. Pfandbr. 3 ½

Kur- u. Nmu. do-. 3 ½ Schlesische do. 3 ½

do. Lt. B. gar. do. 3 ½

I Grolsb. Posen dp. 4 101¾

Disconto.

Niederschl. Mürkisch. d0 Z. weigbahn

92 Oberschl. Lit. A

96 ½ do. Lit. B. Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg... 99 ¼ 985 Krakau Oberschl.. 1 b IIETEII“

13 ⁄12 2, Stargard Doson- 9 ½ 2 Ruhrort-Crefeld.... Aachen-Dusseldorf'..

BrISͤ NCIS8

Ausländische Fonds.

Nagdeb.-Wittenb. ...

Russ. HIomb. Cert. 5¹0 Poln. uneue Pfdbr.* do. Ilope 1. Anl.* do. Part. 500 Fl. do. Stiegl. 2. 4. A. 92³ do. do. 300 Fl. do. do. 5. A. 92 ¼ IHIamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst. 7 1 10 ½¼ do. Staats-Pr. Anl. do. Engl. Anleihe 4 % 99 ½ 99 Lübeck. Staats-A. do Poln. Schatz 0. 4 81²1 8¹½ IIoll. 2 ½ 7% Iut. do. do Cert. L. A. 5 9⁴ ½ KHER.Pr. C. 410 th. do. do. L B. 200 FPl. 19 ¼ N. Bad. do. 35 Fl. Poln a. Pfdbr. a c. 4 eahs 94 ½

viitlungs - Hogen. Aachen-Mastricht KAustéind. Achien.

Friedr. Wilh.- Nordb. do. SrIO

6,000,000 8,000,000 1,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,000,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1.800,000 1,000,000 5,000,000

1,100,000 4,500,000 2,750,000 8,000,000

Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 B.

89

109 ½ bz. n. G.

97 9 b2z. do.

.

eo’eN

8 do.

8 do. 69 bz. u. 66. do. 104 a 105 ½ b⸗. 63 ½⅔ a 88 EEö

2 2. Æ ₰N

2

v

87 b do. 27 . d0. 130 a2 120 6G 74 G. do. do. 78 ½ bz. do. 36 6G. 85 . ¼ do. 80 bz Krakau 83 6. Cosel! Steele do.

Breslau Berg.

2

8

4☛ 2’

9ö—

Nusl. S 0

Kie!

Berl.-Anhalt Hamburg 124 a 8 bz. u. G. do. do. do. Potsd-Magd... 2,367,200 do. 88 Stettiner Magdeb.-Leipziger. Halle-Thüringer.... Göln Minden .... 96 n do. do. Rhein. v. Staat gar. 1. Priorität.. Stamm Prior. Ousseldorf-Eiberfeld. Niederschl. Märkisch.

I11 Serio. Zweigbahn Magdeb.-Wittenb. ...

Halberstädter

Obersch!l. .. Oderberg .. Vohwinke!

G Se EFreiburg ...

AIZ Cöthen- Bernb NMecklenburger Thlr.

1,411,800 5,000,000 1,000,000

97 ½ B 102 ½ bz. 100 ¼% bz. 94 *, 6. 103 ½ G. 102 ½ bz.

104 ¼ b2.

11 Ser

eeeran 5,——

3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,.674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 1,175,000 do. 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 700,000 360,600 250,000 325,000 375,000 100,000 1,100,600

mAR

101¾ n. 102 ½ bz. 105 6.

90 ½ 6.

80 ½

96 b2. 8 103 a 2 b z. 103 G.

102 B.

98 B

8

ict.

Börsen- Zinsen.

Bemertr 1848

8

Sp. 2,050,000 Thlr. 650,000 1,300,000

=

v 1

Preussische Bank-Antheile 95 ¾ b⸗

Der Umsatz war

heute belebter, als gestern, und

Köln-Minden bis zum Schluss der Börse gesucht.

die Börse war günstig gestimmt, in Folge dessen die

Course der meisten

Actien einen Aufschwung erfuhren, namentlich blieben

n

KRanntmach Bekanntmachungen.

1404] 8

Der zum Verkauf des Eisenhammer⸗ und Mühlen⸗ Grundstücks Koliebken Nr. 1 auf den 25. Juni c. an⸗ gesetzte Verkaufs⸗Termin wird hierdurch aufge

Neustadt in Westpr., den 6. Juni 1851.

Königliches Kreisgericht.

[389] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst in der Schwangasse Nr. 6 des Hypo⸗ thekenbuchs und Nr. 459 /460 der Servis⸗Anlage be⸗ legene Grundstück, das früher dem Zimmermeister Ben⸗ jamin Richan und dessen Ehefrau Laura Paulinc, geb. Gottschalk, gehört hat, und dessen Besitztitel gegenwär⸗ tig auf den Namen der Peter und Adelgunde Albrecht⸗ schen Eheleute berichtigt ist, soll Schulden halber im Wege der nothwendigen Subhastation in dem auf

den 17. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine verkauft werden. Das Grundstück ist auf 7905 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt und kann die Taxe mit dem neusten Hypothekenscheine im 5ten Büreau eingesehen werden. Danzig, den 29. Mai 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

D ftbahn.

Die Lieferung von 500 Ctr. Kupfer⸗

Vitriol (schwefelsaures Kupfer⸗Oxyd)

zum Tränken von Eisenbahnschwellen

soll im Wege der öffentlichen Submis⸗

Psion in folgenden Loosen vergeben werden. 11“ 156 Ctr. franko Bahnhof Pelplin.

II. 168 Ctr. franko Bahnhof Dirschauu.

III. 176 Ctr. franko Bahnhof Danzig. Sämmlich abzuliefern am 1. November 1851.

Die pro Centner zu 110 Pfd. preuß. abzugebenden Preis⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf die Lieferung von Kupfer⸗Vitriol

für die Ostbahn”“ bis zu dem im Central⸗Büreau der unterzeichneten Di⸗ reclion Montag den 14. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, anstehenden Submissions⸗Termine einzureichen, in wel⸗ chem die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa persönlich erschienenen Submittenten erfolgt. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende O erten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungsbedingungen werden auf portofreie Anträge von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, den 28. Mai 1851.

Königliche Direction der Ostbahn.

2. 2 2 +.⸗ Berlin⸗-Anhaltische Eisenbahn. vien Gi; In gestriger Verloosung von Prio⸗ ritats⸗Actien unserer Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden: 18 Stück à 500 Thlr.

Nr. 7. 29. 56. 85. 92. 126. 169. 198. 264. 376. 432. 539. 669.

990. 1018. 1071. 1113. 1120.

115 Stück à 100 Thlr.

Nr. 12. 127. 144. 185. 467. 493. 648. 898. 901. 6904, 986. 1004. 1117. 1259. 1282. 1333. 14336. 1503. 1584. 1990. 2018. 2413. 2469. 22487. 2685. 2748. 2772. 2900. 2909. 2918.

2922. 2953. 2958. 3032. 3147. 3187. 3249.

3243, 3381. 3592. 3646. 3705. 3752. 3765.

3815. 3825, 3870, 3969, 3981, 4006,

9

4157. 4237. 4273. 4701. 4752. 4840. 5039. 5129. 5235. 5651. 5687. 5724. 5949. 5965. 5995. 6410. 6495. 6635. 803 7847 7801 7788. 8109. 8205. 8350. 8462. 8470.

4101. 4153. 4340. 4907. 5274.

2727. 6061. 6867. Freen. 8217.

Die Verzinsung dieser ausgeloosten Actien hört mit dem 30. Juni c. auf, weshalb deren Inhaber ersucht werden, solche

1113““ bei unserer Gesellschafts⸗Hauptkasse (Askanischen Platz Nr. 6) nebst den noch vom 1. Juli c. ab laufenden Zins⸗-Coupons gegen Zahlung des Nennwerths der Actien einzuliefern.

Der Betrag etwa sehlender Zins⸗Coupons wird bei der Einlösung gekürzt, und in Betreff solcher Actien, welche bis ult. Dezember d. J. nicht zur Einlösung vorgelegt werden sollten, tritt gerichtliches Depositions⸗ Verfahren ein.

Aus früheren Verloosungen sind noch folgende Actien bis jetzt nicht zur Einlösung vorgelegt worden:

4 Stück à 500 Thlr. 214. 294. 1121.

29 Stück à 100 Thlr. : 05. 249. 336. 365. 430. 547. 575. 740. 1033. 2531. 2751. 3763. 3769. 3784. 4125. 4164. 5035 8 2

4150. 4415. 49741. 5400. 5811. 5849. 6266. 6342. 6869. 6889. 6980.

5 Sr, veF 7722. 77675 71717.

8240. 8333. 8342.

Nr. 354

21. 35. 5783. 5823. 6011. 6159. 6337. 6532. 7126. 7598. 7942. 8433.

Alle übrigen bisher ausgeloosten Actien mit alleini⸗ ger Ausnahme der Nr. 309. 3099. 5224 und 7226. 100 Thlr.), wovon noch nicht alle Coupons einge⸗ gangen, sind vorschriftsmäßig verbrannt worden.

Berlin, den 2. April 1851. 8 1“

ma (gez.) Fournier. [405]

58 . 1I“ 9 0& 1 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Zahlung der am 1. Juli c. fälligen Zinsen un⸗ serer Prioritäts⸗Obligationen 1. Serie pro I. Semester 1851 wird von genanntem Tage ab, und zwar:

in Berlin durch die Herren H. F. Fetschow C Sohn,

in Elberfeld durch die Herren von der Heydt⸗Ker⸗

sten I Söhne

und durch unsere Hauptkasse gegen Einlieferung der hierüber sprechenden Zins⸗Cou⸗ pons erfolgen.

Elberfeld, den 10. Juni 1851.

Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Rheinische Eisenbahn⸗ 151] Gesellschast. 8

Amortisation der 4 % und 3 ½ % privilegirten Obligationen.

Bei der am 28. Dezember v. J. vorschriftsmäßig stattgehabten Ausloosung der am 1. Juli 1851 zu amor⸗ tisirenden Obligationen der Gesellschaft sind folgende Nummern gezogen worden:

Nr. 53. 149. 185. 230. 421. 472. 609. 696. 734. 833. 941. 975. 1209. 1534. 1703. 1704. 1709. 2056. 2478, 2614. 2751. 2756. 3157. 3192. 3321. 3378. 3402. 3472. 4498. 4520. 4710. 4906. 5505. 5698. 5973. 6252. 6263. 6480. 6638. 6931. 7008. 7143. 7320. 7865. 7956. 8036. 8178. 8279. 8366. 8475. 8509. 8918. 9043. 9431. 9505. 9712. 9971.

B. 39 Stück 3 ½ % à 200 Thlr.

Nr. 42, 267. 299, 444, 450, 640, 750, 911, 1273.

1498. 1630. 1822. 23.

2884. 2993. 3021. 3233. 4148. 4193. 4486. 4616. 4775. 4785. 4975. 5181. 5189. 5- 5445. 5620. 6033.

Wir sordern die Inhaber dieser Obligationen hier⸗ durch auf, dieselben vom 1. Juli d. J. an mit den unverfallenen Coupons gegen Empfangnahme des Nenn⸗ werths an uns einzuliefern. Vom 1. Juli c. an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf, und es wird der Betrag derjenigen, nach dem 1. Juli verfallenden Conpons, welche bei Einlösung der Obligationen nicht mit eingeliefert werden, von dem Kapitalbetrage gekürzt.

Köln, den 18. Januar 1851. Z1111“““

Hirte, Spez.⸗Direkto

Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.

Ein Theil derjenigen Conventional⸗ Strafgelder, welche für verspätete Ein⸗ zahlung auf die Stamm⸗Actien Litt. A.

Mstatutenmäßig von uns eingezogen sind 2o AÜand deren Rückerstattung gemäß unserer Bekanntmachung vom 30. Mai d. J. auf Grund eines Beschlusses der General⸗Versammlung erfolgen sollte, ist bisher nicht abgehoben worden. Es werden deshalb diejenigen, welche s. Z. solche Strafgel⸗ der bezahlt haben, nochmals aufgefordert, in den Wochen⸗ tagen während der Stunden von 10 bis 1 Uhr Vor⸗ mittags in den Hauptkassen auf den Bahnhöfen zu Ber⸗ lin oder zu Hamburg, je nachdem die Zahlung der Con⸗ ventionalstrafe zu Berlin oder Hamburg erfolgt ist, sich zu melden und gegen Rückgabe der Quittungen und event. gegen gehörige Legitimation die Rückzahlung ent⸗ gegenzunehmen.

Gleichzeitig setzen wir hierdurch eine Präklusivfrist bis ultimo Dezember 1851 unter dem Bemerken fest, daß die bis dahin nicht zu⸗ rückgeforderten Strafgelder als verfallen betrachtet und der Pensions⸗ und Unterstützungs Kasse unserer Beam⸗ ten überwiesen werden sollen. 1“

Berlin und Hamburg, den 18. Dezember 1850. lbb1ö

1401. 2549. 2693.

1278.

111 38189 28

2.

Sv ,

Dampf⸗Paket⸗Fahrt zwischen Stettin und Riga durch das Dampfschiff „Düͤna“, geführt von Capitain Gust. Böhme. Abgangs⸗Tage von Stettin nach Riga: Sonutag, 29. Juni, Morgens. 13. Juli. T. Glli. August. August. September. September. 5. Oktober.

19. Oktober. v“ ister Platz à Person 33 Thlr. Preuß. Cour. 2ter 5 à 5 22 5 5)

Kinder die Hälfte.

Fracht für Güter aller Art und jeder Größe: 50 Kopeken Silber per Kubikfuß und 10 % Kaplaken. Nähere Nachricht ertheilt D. Witte, Stettin, im April 1851. Agent des Dampsschiffs, und Helmsing & Grimm in Riga.

Passage:

[403] Ediktal⸗Ladung. Bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Dres⸗

1) Johanne Henriette Gläser, geb. Wolf, i, Dresden, unter dem Anführen, daß ihr Ehemann, der vormalige Fleischermeister, spätere Handarbeiter Carl August Gläser daselbst, seit seiner eines Tages im Monat Dezember 1849 erfolgten Entfernung aus ihrer gemein⸗ schaftlichen Wohnung nicht wieder zu ihr zurückgekehrt sei und keine Nachricht weiter von sich gegeben habe, auf öffentliche Vorladung ihres Ehemannes augetragen. Hiernächst haben: 2) der Schneidermeister Johann Ernst Radeburg, 3) der Handarbeiter Carl Gottlob Holfert zu Ruppendorf, 4) der Hofkellerei Gehülfe Carl Friedrich Ferdi⸗ nand Deubner zu Dresden, 5) Christiane Dorothee Reichel, geb. Kempe, zu Zschopau, nachdem ihre Ehegatten, nämlich: Johanne Chri⸗ stiane Friederike Vitt, geb. Krancher, Johanne Christiane Holfert, geb. Schütz, Johanne Christiane Deubner, geb. Schöne, und der Weiß⸗ gerber Heinrich Benja min Reichel aus Zschopau, in dem auf den 9. Dezember 1850 anberaumt gewese⸗ nen ersten und, so viel ernannten. Reichel anlangt, zweilen Ediktal⸗Termine außengeblieben, um Fortstel⸗ lung des Ediktal⸗Prozesses nachgesucht, 1 Es werden hierauf: zu 1. Carl August Gläser, zu 2. Johanne Christiane geb. Krancher, 2 1 zu 3. Johanne Christiane Holfert, geb. Schü tz zu 4. Johanne Christiane Deubner, geb. Sch bn zu 5. Heinrich Benjamin Reichel

andurch geladen, 1 8 den 11. August 1851,

des Vormittags 10 Uhr, in dem Königlichen Appella

tionsgerichte allhier persönlich

zu 1. bei 5 Thlr. Strafe zu erscheinen, mit seiner Ehe frau die Güte zu pflegen, dafern jedoch eine Aus söhnung nicht zu Stande kommen sollte, auf di wider ihn wegen Trunksucht, ingleichen lebensge fährlicher Mißhandlungen und Bedrohungen erho⸗ bene Klage, welche in der Kanzlei des hiesigen Kö⸗ niglichen Appellationsgerichts zu seiner Einsicht be⸗ reit liegt und ihm oder dem von ihm zu bestellen⸗ den Bevollmächtigten auf diesfallsiges Ansuchen vorgelegt und auf Verlangen abschriftlich mitge⸗ theilt werden soll, sich einzulassen und zu antworten,

zu 2. 3. 4. zu erscheinen und rechtmäßige Behinde⸗

rungen, weshalb sie im vorigen Termine nicht er⸗ schienen, anzuzeigen und beizubeingen,

zu 5. zu erscheinen und der Bekanntmachung eines Urtels, welches außerdem für bekannt gemacht er⸗ achtet werden wird, sich zu versehen,

zu 1. 2. 3. 4. indem außerdem auf der klagenden Che⸗ gatten Ansuchen ferner ergehen wird, was Recht ist.

Dresden, den 22. Mai 1851.

Ksöhniglich Sächsisches Appellationsgericht.

Dr. Schneider.

Vitt zu

Friederike Vitt,

1 Der Wollmarkt in Güstrow, durch Zoll⸗ und Steuerfreiheit für ein⸗ und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre b

am 23., 24. und 25. Juni abgehalten und die Wollen schon vor Beginn des Mark⸗ tes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Markttages, als des Haupttages, die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können. E Güstrow, den 17. März 1851. 8

8 Bürgermeister und Rath.

Geset⸗Entwurf. Paris. D. Nevisions⸗Kommission. Die Klubgesetz⸗Kommission. Marinebefehl

1““ “]

Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Mo⸗ narchie 20 Sgr., mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 7 ½ Sgr., aus⸗

wärts 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.

Lyeil. Deutschland.

reußen. Berlin. Medaille für Verdienst um die Gewerbe.

litz. Schreiben der Kreisstände an den Minister des Innern.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Der Bundestag. Däni⸗ scher Abgesandter. Das Handelsministerium. Erzherzog Stephan.

Vermischtes. Olmütz. Corpsbefehl des General Schlik.

Sachsen. Dresden. Ankunft der Großherzogin von Hessen.

Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen.

Württemberg. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlungen.

Hessen. Kassel. Vermählung des Prinzen Felix von Hohenlohe. Prinz Adalbert von Bavyern. 1

Mecklenburg⸗Schwerin.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg.

Mecklenburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz. und der Großfürstin Katharine.

Lübeck. Lübeck. Bürgerschaft.

H amburg. Hamburg. Bekanntmachung.

DEDIWII1“”

Amtlicher

Gör⸗

Schwerin. Verordnung. Eröffnung des Landtags. Ankunst des Herzogs Georg

Ausland.

Oesterreich. Venedig. Feldmarschall Radetzkv. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Der Nationalgarde⸗ Der Präsident. Verhandlungen in der

nach Toulon. Die Avignoner Eisenbahn⸗Angelegenheit. Nachrich⸗ aus Kabylien. Salzfrage. Vermischtes. National⸗Versamm⸗ ung.

Großbritanien und Irland. beim preußischen Gesandten. Humeschen Amendements.

Rußland und Polen. Warschau. Hofnachricht.

Italien. Turin. Die Differenzen mit Rom. Die Freihandels⸗An⸗ gelegenheit von Nizza. —Vermischtes. Florenz. Verweisung Bar⸗ tolemei's. Haussuchung in Livorno. Rom. Ernennungen. Steuerplan.

Spanien. Madrid. mischtes.

Hofnachrichten. Soiree eines anti⸗ministeriellen

London. Verwerfung

Ministerrath. Herzog von Frias †. Ver⸗

1] u Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Ew. Königl. Majestät Regierung ist, wie Allerhöchstdenselben von Seiten des Minister⸗Präsidenten bereits angezeigt worden, mit der Königlich sardinischen Regierung zu dem Zwecke in Unterhand⸗ lungen getreten, um den Erzeugnissen und dem Handel Preußens und des Zollvereins die Theilnahme an denjenigen Begünstigungen zu sichern, welche Sardinien, durch neuerlich mit Frankreich, Bel⸗ gien und Großbritanien abgeschlossene Handels⸗ und Schifffahrts⸗ Verträge, den Erzeugnissen und dem Handel dieser Länder vom 1. Juni d. J. ab zugestanden hatte. Es haben diese Unterhand⸗ lungen, wie Ew. Königl. Majestät ebenfalls bereits bekannt ist, zu dem Abschlusse eines Vertrages geführt, vermöge dessen Sardinien dem Zollverein die Gleichstellung mit Frankreich, Belgien und Groß⸗ britanien zu gewaäͤhren, dagegen der Zollverein die Eingangs⸗Abgabe

von sardinischem Reis, und zwar von geschältem von 2 Rthlr. auf

1 Rthlr., von ungeschältem von 2 Rthlr. auf Rthlr. vom Cent⸗ ner zu ermäßigen und die Eingangs⸗Abgabe von sardinischem Baumöl, welchem bei den Zollämtern an der Gränze oder bei der Abfertigung aus den Packhöfen auf den Centner ein Pfund Ter⸗ pentinöl zugesetzt worden, aufzuheben hat.

Die Ermäßigung der Eingangs Abgabe für geschälten Reis von 2 Rthlr. auf 1 Rthlr. und von Reis in der Hülse von 2 Rthlr. auf Rthlr. vom Centner, so wie die Aufhebung der Eingangs⸗Abgabe von ³ Rthlr. und die Festsetzung einer Ausgangs⸗Abgabe von Rthlr. für den Centner denaturirten Baumöls, gehörte zu den⸗ jenigen Abänderungen des bestehenden Zolltarifs, welche, auf Grund Ew. Königl. Majestät Allerhöchsten Erlasses vom 8. Juni v. J. den Re⸗ gierungen der zum Zollverein gehörenden Staaten vorgeschlagen worden sind. Ew. Königlichen Maäjestät Regierung ist daher, gleich als sie der Königlich sardinischen Regierung die angegebene Zoll⸗ ermäßigung und Zollbefreiung zusicherte, davon ausgegangen, daß die letzteren nicht auf die Erzeugnisse Sardiniens zu beschränken, sondern auf die gleichartigen Erzeugnisse aller Länder gleichmäßig auszudehnen seien. s

Die Regierungen sämmtlicher zum Zollverein gehörenden Staa⸗ ten haben sich sowohl mit dem an Sardinien gemachten Zugeständ⸗ niß, als auch mit dessen allgemeiner Anwendung auf allen auslän⸗ dischen Reis und alles ausländische Baumöl, einverstanden erklärt,

und das Staats⸗Ministerium ermangelt daher nicht, den Entwurf

der in der Sache zu erlassenden Verordnung, in der mit den Re⸗ gierungen der Zollvereinsstaaten vereinbarten Fassung, zu Ew. Kö⸗ niglichen Majestät Allerhöchster Vollziehung mit nachstehenden aller⸗ unterthänigsten Bemerkungen vorzulegen.

Ueber die Zweckmäßigkeit der in Rede stehenden Tarifänderun⸗ gen hat sich das Staats⸗Ministerium in seinem Immediat⸗Berichte vom 6. Juni v. J. bereits ausgesprochen⸗ Indem es glaubt, auf seine damalige Aeußerung ehrfurchtsvoll Bezug nehmen zu dürfen, hat es nur zu erwähnen, daß die Ermäßigung der Eingangs ⸗Ab⸗ gabe von ungeschältem Reis auf nur ½³ Rthlr. statt, wie früher vorgeschlagen, auf ½ Rthlr. durch die Bedenken veranlaßt ist, welche von mehreren Seiten gegen die Richtigkeit des dem früheren Vor⸗ schlage zu Grunde gelegten Verhältnisses zwischen dem Gewichte des ungeschälten und dem Gewichte des aus demselben zu gewin⸗ nenden geschälten Reises erhoben worden sind.

steriums, was folgt:

von Manteuffel.

Daß ferner die gedachten Tarifänderungen schon jetzt verkündet und vom 1. August d. J. ab in Kraft gesetzt werden, glaubt das Staats⸗Ministerium für unerläßlich erachten zu müssen. Sardi⸗ nien hat die für den Zollverein günstigen Bestimmungen des Ver⸗ trages, welcher zu Ew. Königlichen Majestät Allerhochster Ratifi⸗ cation unverweilt vorgelegt werden wird, bereits mit dem 1sten d. M. in Wirksamkeit treten lassen, und es ist ihm, unter dieser Voraussetzung, die schleunige Vollziehung der diesseits einge⸗ gangenen Verbindlichkeiten zugesagt worden, da es für den diessei⸗ tigen Handel nach Sardinien von großem Werthe war, nicht spä⸗ ter als der konkurrirende Handel Frankreichs, Belgiens und Groß⸗ brilaniens in den Besitz der ihm durch den Vertrag eingeräumten Begünstigungen zu gelangen. Hieraus würde zwar an sich nur die Nothwendigkeit folgen, für Reis und Baumöl sardinischen Ur⸗ sprungs eine Tarif⸗Aenderung eintreten zu lassen; eine solche Be⸗ schränkung würde jedoch theils mit Rücksicht auf die Erhaltung freundschaftlicher Beziehungen zu anderen Productionsländern jener Artikel, welche den diesseitigen Handel gleich demjenigen der meist⸗ begünstigten Nation behandeln, theils im Interesse unseres eigenen Handels den gewichtigsten Bedenken unterliegen.

Die verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung der Kammern wird sofort bei deren nächstem Zusammentritte eingeholt werden; das Staats⸗Ministerium hält sich überzeugt, daß die Kammern so⸗ wohl der Maßregel selbst, als auch den Gründen, welche zur so⸗ fortigen Ausführung derselben veranlaßt haben, ihre Billigung nicht versagen werden.

Es darf endlich nicht unerwähnt bleiben, daß zwischen der Pu⸗ blication der anliegenden Verordnung und dem Eintritt der in der⸗ selben angeordneten Zollsätze ein Zeitraum von nur sieben Wochen liegen wird, während, nach der Vorschrift im §. 13 des Zollgesetzes vom 23. Januar 1838 (Gesetz⸗Sammlung Seite 35) zwischen der Verkündung und der Anwendung von Tarifänderungen in der Re⸗ gel acht Wochen liegen sollen. Von dieser Regel sind indessen schon früher, im Falle von Tarif⸗Aenderungen, welche aus Veranlassung von Handels⸗Verträgen eintreten, wiederholte Ausnahmen gemacht worden, und es erschien im vorliegenden Falle eine solche Ausnahme

um so mehr als zulässig, da für den Handel in diesem Falle aus

dem früheren Eintreten des neuen Zollsatzes ein Nachtheil nicht erwachsen kann. v“

Berlin, den 11. Juni 1851.

Das Staats⸗Ministerium. 8 (Folgen die Unterschriften.) An des Köͤnigs Majestät. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen in Folge der unter den Regierungen der zum Zollverein gehörenden Staaten getroffenen Uebereinkunft, unter Vorbehalt der Genehmigung der Kammern, auf den Antrag Unseres Staatsmini⸗

1 Die Bestimmungen der Position 25 s. und der Anmerkung 1 zur Position 26 der zweiten Abtheilung des nach Unserer Verord⸗ nung vom 8. November 1848, vom 1. Januar 1849 an bis auf Weiteres in Kraft gebliebenen Zolltarifs für die Jahre 1846 bis 1848, werden dahin abgeändert, daß 1) Reis, und zwar a) geschälter dem Eingangszolle von c 1 Rthlr. b) ungeschälter⸗ 20 Silbergroͤschen für den Centner Bruttogewicht unterliegt, und 2) Baumöl in Fässern eingehend, wenn bei der Abfertigung auf den Ceutner ein Pfund Terpentinöl zugesetzt worden, vom Eingangszolle frei bleibt, bei der Ausfuhr dagegen einem Ausgangszoll von 5 Silbergroschen für den Centner un⸗ terworfen ist. 8 6 Diese Abänderungen treten mit dem 1. August d. J. in Wirk⸗ samkeit. 88 Unser Finanzminister wird mit der Ausführung dieser Verord⸗ nung beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Koöͤniglichen Insiegel. Gegeben Sanssouci, den 12. Juni 1851. (L. 8.) Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Rabe. Simons. von Stockhausen. von Raumer. von Westphalen.

Verordnung, die Ermäßigung des Eingangszolles für Reis und die Aufhebung des Eingangszolles und Festsetzung eines Ausgangs⸗ zolles für denaturirtes Baumöl betreffend. Vom 12. Juni 1851.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisgerichts⸗Rath Rentz zu Grätz zum Direktor des Kreisgerichts zu Kempen; so wie Den Gerichts⸗Assessor Friedrich Groschke zum Landrath zu ernennen; und Dem Rechtsanwalte und Notar Dechend zu Marienwerder aus Anlaß seines 50jährigen Dienst⸗Jubiläums den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen.

Adolph Alexander

Justiz⸗Ministerinm. Der bisherige Kreisrichter Koch ist zum Rechtsanwalt beim Kreisgerichte zu Leobschütz, mit Anweisung seines Wohnsitzes da⸗

Alle Post⸗Anstalten des In Wund Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Nr. 57 und Scha⸗ dowstraße Nr. 4.

selbst, und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu

Ratibor ernannt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Publikandum.

In Gemäßheit des §. 112 der Bank⸗Ordnung vom 5. Okto⸗ ber 1846 ist von mir die Errichtung einer Kommandite der preu⸗ ßischen Bank in Frankfurt a. d. O. beschlossen worden.

Ueber die Eröffnung und den Geschäfts⸗Umfang derselben wird das Königliche Haupt⸗Bank⸗Direktorium vas ähere nn machen. 1 1h

Berlin, den 10. Juni 1851. 8g .

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Chef der preußischen Bank. von der Heydt.

Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg). Die Abfertigung der Post⸗Dampsschiffe erfolgt: aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, aus Kronstadt jeden Sonnabend Abends. „„Preußische Adler“ geht ab: aus Stettin den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. Au⸗ gust, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober; aus Kronstadt den 24. Mai, den 5. und 19. Juli, den 2., den 13. und 27. September, tober. „Wladimir“ dagegen: aus Stettin: den 24. Mai, den 7. und 21. Juni, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September, den 11. und 25. Oktober, aus Kronstadt: den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober. Passagegeld: I. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen sind die Kosten für die Bekösti⸗ gung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 52½ Rthlr. preußisch Courant. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert. 8 8 Berlin, den 27. Mai 1851. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

nach Ankunft

den 7. und 21. Juni, 16. und 30. August, den 11. und 25. Ok⸗

Das dem Johann Gottlob Seyrig zu Berlin unter dem 23. Mai 1850 ertheilte Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Vorrichtung zum selbstthätigen Entleeren des Inhalts der Tpvrommeln bei Centrifugal⸗Apparaten, ist erloschen. 8

Abgereist: Der Direktor im Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, Mellin, nach Wien.

Der Königlich großbritanische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf von Westmorland, nach Neu⸗

8

Mit dem 1. Juli wird der Staats⸗Anzeiger in seiner bis⸗ herigen Gestalt zu erscheinen aufhören. Dagegen erscheint von demselben Tage an als ein Central⸗Organ für amtliche Nachrichten von allgemeinem Interesse aus allen Zweigen der Staats⸗Verwal⸗ tung täglich Abends, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗ tage der b 8

Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger

Derselbe wird enthalten in seinem Haupttheile außer dem amtlichen Theile des bisherigen Staats⸗Anzeigers den Er⸗ nennungen, Ordensverleihungen, Patentverleihungen, Gesetzen zc. Cirkular⸗Verfügungen der Ministerien, der Ober⸗Präsiden⸗ ten u. s. w., so wie diejenigen Verfügungen einzelner Regie⸗ rungen, die bisher in mehr als einem Amtsblatte veröffentlicht wurden, endlich dasjenige aus sämmtlichen Ministerial⸗Blättern, was von allgemeinem Interesse ist, namentlich die Personalien. Außerdem wird der Königliche Staats⸗Anzeiger ausschließlich zu den Kundgebungen benutzt werden, zu denen sich die Staats⸗Regie⸗ rung veranlaßt sieht. In die Anzeigen dieses Blattes werden aufgenommen diejenigen Bekanntmachungen der gerichtlichen und Verwaltungs⸗Behörden, die nicht zu der oben bezeichneten Katego⸗ rie gehören, so wie die Bekanntmachungen von Corporationen, Eisenbahngesellschaften u. s. w. und die Course.

Als Beilage zum Staats⸗Anzeiger erscheint täglich Morgens, mit Ausnahme des Montags,

die Preußische (Adler⸗) Zeitung, welche bemüht sein wird, durch die Besprechung politischer Fragen, durch die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Nachrichten, so wie durch die der Landwirthschaft, dem Handel und den Gewerben gewidmete Aufmerksamkeit und ein reichhaltiges Feuilleton, sich die Theilnahme ihrer Leser zu erhalten. In dem Anzeiger dieses Blattes finden Bekanntmachungen aller Art Aufnahme und Ver⸗