Rthlr. b. Kaufgeld der Berlin⸗Frankfurter Bahn 4,175,000 Rthlr., c. Bau⸗Ergänzungsfonds 2,300,000 Rthlr.; II. Zinsen für ausge⸗ liehene Kapitalien 54,613 Rthlr. 8 Sgr. 8 Pf.; III. diverse Ein⸗ nahmen 184,200 Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf.; IV. Betriebs⸗Kapital aus dem Haupt⸗Baufonds entnommen 203,320 Rthlr. 29 Sgr. 11 Pf.; V. Reservefonds 163,025 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf.; VI. Fonds der ur Zahlung fälligen Coupons und diverse Kreditoren 493,914 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf. Summa 21,074,073 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. Ausgabe. Baurechnung: des Haupt⸗Baufonds 13,566,152 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., der Berlin Frankfurter Bahn 4,480,894 Rthlr. 4 Sgr. und des Bau⸗Ergänzungsfonds 2,090,298 Rthr. 4 Sgr. 8 Pf.; für Referve- und Materialien⸗Bestände 216,843 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf.; diverse Debitoren 49,301 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf.; Bestand 670,584 Rthlr. 10 Sgr. 2 Pf. Summa 21,074,073 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. — Abschluß der Rechnung der Haupt⸗ Bausonds von 13,500,000 Rthlr. ult. Dezember 1850. Einnahme I. Actien⸗Kapital 13,500,000 Rthlr.; II. Zinsen für ausgeliehene Kapitalien 38,565 Rthlr. 11 Sgr. 8 Pf.; III. Miethen 1190 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.; IV. für veräußerte Grundstücke 16,936 Rthlr.; V. Nutznießungen ꝛc. 15,741 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf.; VI. Zuschuß von Kommunen 56,333 Rthlr, 8 Sgr. 9 Pf. VII. Extraordinaria 14,796 Rthlr. 2 Sgr. 8 Pf. Summa 13,643,562 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf. Ausgaben. Vorarbeiten 57,647 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf.; Erdarbeiten 2,512,881 Rthlr. 4 Sgr. 2 Pf.; Grund⸗ und Nutzungs⸗Entschädigungen 1,281,801 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf.; Brücken, Durchlässe ꝛc. 2,924,732 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf.; Wege⸗Uebergänge, Telegraphen ꝛc. 199,928 Rthlr. 9 Sgr. 6 Pf.; Oberbau 2,823,215 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf.; Bahnhöfe 1,148,509 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf.; insgemein 298,402 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf.; Betriebsmittel und Einrichtungen 1,162,974 Rthlr. 5 Sgr. 5 Pf.; Kosten der technischen Leitung 89,266 Rthlr. 7 Sgr. 10 Pf.; all⸗ gemeine Verwaltungskosten 143,201 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf.; Ver⸗ insung des Anlage⸗Kapitals 819,333 Rthlr. 10 Sgr. 1 Pf.; osten der Breslauer Verbindungsbahn 104,358 Rthlr. 27 Sgr. 0 Pf. Summa 13,566,152 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf. Bleibt Be⸗ stand 77,410 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf. Abschluß der Rechnung über den zum Ankauf der Berlin⸗Frankfurter Bahn ewilligten Fonds von 4,175,000 Rthlr. ult. Dezember 1850. Einnahme. IJ. Kapital 4,175,000 Rthlr.; II. Kauf⸗. gelder für eine Baustelle und für das zur Anlage des neuen Packhofes jenseits der Fruchtstraße zu Berlin verwendete Terrain 31,690 Rihlr.; III. Miethe und Pachten aus den zur Dis⸗ position stehenden Grundstücken bis ult. 1847 1142 Rthlr. 23 Sgr. 2 Pf.; IV. Extraordinaria 1084 Rthlr. 16 Sgr. 5 Pf.; V. Aus dem Reserve⸗Fonds der Berlin⸗Frankfurter Eisenbahn⸗Gesellschaft zurückgenommen 41,167 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf. Summa 4,250,084 Rthlr. 24 Sgr. 4 Pf. Ausgabe. Laut der am 31. Dezember 845 gelegten Rechnung waren für den Bau der Berlin⸗Frankfurter Bahn inkl. der dem Reserve⸗Fonds überwiesenen, gegenstehend wie⸗ der in Einnahme gestellten 41,167 Rthlr. 14 Sgr. 9 Pf. bereits verausgabt 2,970,616 Rthlr. 20 Sgr. 11 Pf. Seitdem sind noch gezahlt: I. Agio auf das frühere Stamm⸗Actien⸗Kapital 1,375,000 Rthlr.; II. Werthstempel zum Kaufvertrage vom 12. Dezember 1844 35,780 Rthlr. 5 Sgr.; III. Kosten für Anfertigung von Prioritäts⸗Actien 3393 Rthlr. 7 Sgr. 5 Pf.; IV. Grund⸗ Entschädigungen nebst Zinsen, Gerichtskosten ꝛc. 95,610 Rthlr. V. Zinsen und Extraordinaria 493 Rthlr. 16
Pf. Summa 4,480,894 Rthlr. 4 Sgr. Mehraus⸗
abe 230,809 Rthlr. 9 Sgr. 8 Pf. Es stehen jedoch noch an austellen, Wiesen ꝛc. zum Verkauf im Betrage von 195,295 Rthlrn. 9 Sgr. 7 Pf. Abschluß der Rechnung des Bau⸗Ergän⸗ zungs⸗Fonds von 2,300,000 Rthlrn. alt. Dezember 1850. Einnahme. Kapital 2,300,000 Rthlr.; Zinsen 16,047 Rthlr. 27 Sgr.; Extraordinaria 4118 Rthlr. 8 Sgr. 8 Pf. Summa 2,320,166 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf. Ausgabe. Erdarbeiten 26,385 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf.; Grundentschädiguug 48,658 Rthlr. 13 Sgr. 1 Pf.; Umbau des alten Geleises und hölzerner Brücken 1643 23 Sgr. 7 Pf.; Wegeübergänge und Anlage eines elektro⸗magne⸗ ischen Telegraphen 77,559 Rthlr. 20 Sgr. 4 Pf.; Oberbau 509,747 Rthlr. 14 Sgr. 3 Pf.; Bahnhöfe 292,200 Rthlr. 6 Sgr. 9 Pf.; insgemein 43,315 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf.; Betriebsmittel 974,710 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf.; Zinsen 36,722 Rthlr. 21 Sgr.
6 Pf. Summa 2,010,944 Rthlr. 3 Sgr. 8. Pf. Bleibt Bestand
309,222 Rthlr. 2 Sgr. 163,025 Rthlr. 1 Sgr. 10 Pf.
Neisse⸗Brieger Eisenbahn.
Die Betriebs⸗Verhältnisse im Jahre 1850 haben sich, geger über denen vom Jahre 1849 nicht unwesentlich gebessert, indem die Einnahme des vergangenen Jahres die von 1849 um beinahe 18,000 Rthlr. überstieg. Die Einnahmen aus dem Personen⸗ Verkehr haben sich um etwa 14,000 Rthlr. erhöht, indem circa 20,000 Reisende mehr als im vorhergegangenen Jahr befördert wurden. Ebenmäßig hat sich der durchschnittliche Fahrpreis um etwa 2 Sgr. für jeden Reisenden erhöht. Es wurden im vergan⸗ genen Jahre befördert 81,574 Personen, welche eine Einnahme von 42,086 Rthlr. 17 Sgr. gewährten. In 1849 wurden beför⸗ dert 61,636 Reisende für die Einnahme von 28,107 Rthlr. 25 Sgr.; sonach in 1850 gegen 1849 mehr 19,938 Personen und 14,578 Rthlr. 22 Sgr. Einnahme. Für 7389 Ctr. 33 Pfd. Gepäck⸗Ueber⸗ fracht kamen ein 1565 Rthlr. 25 Sgr. und für Hunde, Pferde und Equipagen 268 Rthlr. 17 Sgr., zusammen die Neben⸗ erträge 1834 Rthlr. 12 Sgr. In 1849 kamen ein für 6287 Ctr. 105 Pfd. Gepäck⸗Ueberfracht 1418 Rthlr. 1 Sgr. und für Pferde, Hunde und Equipagen 228 Rthlr. 4 Sgr., zu⸗ sammen 1646 Rthlr. 5 Sgr, mehr 1850: 188 Rthlr. 7 Sgr. Für jede Person kamen ein — inkl. der Gepäck⸗Ueberfracht 16 Sgr. 3,3 Pf., in 1849 nur 14 Sgr. 3 Pf. An Meilen hat jede Per son durchschnittlich durchfahren 4,/ — 1849 jede Person 3,3 Mei len. Eingekommen sind dabei: für jede Person und für die Meile 3,54 Sgr. — 1849: 4,07 Sgr. Bei dem Güter⸗Verkehr stellt sich ein um 28 pCt. gesteigertes Transport-Quantum und eine um 33 pCt. gesteigerte Geldeinnahme dafür heraus. Es wurden im Jahre 1850 befördert 326,406 Ctr. 88 Pfd. für 16,810 Rthlr. 24 Sgr. 9 Pf. Einnahme; in 1849 wurden nur befördert 253,761 Ctr. 74 Pfd. für 12,646 Rthlr. 9 Sgr. 9 Pf.; es wurden sonach in 1850 gegen 1849 mehr befördert 72,645 Ctr. 14 Pfd., welche eine Mehreinnahme von 4164 Rthlr. 15 Sgr. einbrachten. Die Nebeneinnahmen aus dem Güter⸗Verkehr, als Lagermicthe, Pro⸗ vision und für verkaufte Frachtbriefe betrugen 42 Rthlr. 23. Sgr., zusammen aus dem Güter⸗Verkehr 16,863 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1849 betrug dieselbe, inkl. der Neben⸗ Einnahmen, 12,707 Rthlr. 26 Sgr., also 1850 mehr 4155 Rthlr. 21 Sgr. 9 Pf. Für jeden Centner Gut kamen hierbei ein 1 Sgr. 6,9 Pf., 1849 1 Sgr. 6 Pf. An Meilen hat jeder Centner durch⸗ schnittlich durchfahren 4,7, 1849 4,6 Meilen, dabei sind eingekom⸗ men für jeden Centner und für die Meile 3,8 Pf., 1849 3,6 Pf. Die Einnahme des Personen⸗ und Güterverkehrs betrug demuach zusammen in 1850 61,384 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., in 1849 42,461 Rthlr. 26 Sgr., sonach in 1850 mehr 18,922 Rthlr. 22 Sgr. Dazu treten noch für 1850 771 Rthlr. 15 Sgr. 5 Pf. für Pachten und Miethen und 6857 Rthlr. 13 Sgr. 11 Pf. Extraordinaria. Summa aller Einnahmen 69,013 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf. Im Jahre 1849 betrugen die Einnahmen für Pachten, Miethen und Extraordinaria 8628 Rthlr. 29 Sgr. 4 Pf., so daß die Gesammt⸗ Einnahme pro 1849 betrug 51,052 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., mehr 1850 17,961 Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf.
Eben so günstig wie die Einnahme⸗Positionen stellen sich die verschiedenen Ausgabe⸗Posten, die gegen 1849 trotz des so wesent⸗ lich gesteigerten Verkehrs eine Ersparniß von nahe an 4000 Rihlr. ergaben. Die Bahn⸗Verwaltung, bei welcher einige etatsmäßige Erleichterungen erst im Laufe des Jahres zulässig wurden, wird erst den vollen Nutzen dieser Maßregel im Jahre 1851 genießen, dagegen sind die Kosten für Unterhaltung der Bahn sehr wesent⸗ lich von 6736 Rthlr. auf 4440 Rthlr. zu ermäßigen möglich ge⸗ worden. Es hat sonach die Meile Bahn 761 Rthlr. Unterhal⸗ tungskosten erfordert, gegen 1138 Rthlr. im Jahre 1849, sonach eine Ersparniß von 377 Rthlr. fur jede Meile. Die Reparatur der Gebäude u. s. w. hat dagegen 380 Rthlr. mehr in Anspruch
Der Reservefonds beträgt ult. 1850:
genommen, denn es mußte! 565 Rthlr. gesteigert werden. sind wesentliche Ersparnisse
iese Ausgabe von 178 Rthlr. auf
Bei der Transport⸗Verwaltung ermöglicht worden, sowohl an etatsmäßigen Besoldungen, als an Meilen und Nachtgel⸗ dern, und zwar von 4815 Rthlr. im Jahre 1849 auf 4446 Rthlr. im Jahre 1850, obgleich der Verkehr gesteigerte Ar⸗ beitskräfte in Anspruch nahm. Die Kosten für die Transportkräfte sind durchweg in allen Zweigen, und zwar von 8751 Rthlr., im Jahre 1849 auf 7793 Rthlr., ermäßigt worden. Die Reparatur⸗ kosten der vier Maschinen erforderten 1850 bei 10,447 durchlaufe⸗ nen Meilen 1125 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf., gegen 1849 bei 10,426,85 durchlaufenen Meilen 1654 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf., sonach im Jahre 1850 weniger 531 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf. Auf jede durchlaufene Meile betrugen die Reparaturkosten 3 Sgr. 2,77 Pf. gegen 4 Sgr. 9,10 Pf. in 1849. Die Gesammtkosten der Transportkräfte, Er⸗ haltung und Ergänzung der Lokomotiven betrugen pro durchfahrene Meile: in 1850: 21 Sgr. 0,26 Pf., gegen 25 Sgr. 1,30 Pf. ü 1849; es sind sonach in 1850 gegen 1849 bei jeder durchlaufenen Meile 4 Sgr. 1,04 Pf. erspart worden. Ueber die Unterhaltung und Ergänzung der Wagen, deren Bestand sich nicht verändert hat ist eben nur Zufriedenstellendes zu berichten. Der Fahrpark besteng aus 9 Personen⸗ und 32 Güter⸗, Vieh⸗ ꝛc. Wagen. Die Unter⸗ haltung der Wagen erforderte 2434 Rthlr. 6 Sgr. 4 Pf., wo⸗ nach die durchlaufene Achsmeile 3,06 Pf. oder die Loko⸗ motivmeile 7 Sgr. gekostet hat. Ha die Kosten der Lo⸗ komotivkraft 7,320 Rthlr. 15 Sgr. 3 Pf. erforderten, so ver⸗ theilten sich dieselben für jede Achsmeile auf 1 Sgr. 2 Pf. Die Ausgaben haben betragen: A. Für die Bahnverwaltung 14,172 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. 1849: 16,035 Rthlr. 25 Sgr. 9 PW B. Für die Transport⸗Verwaltung 17,769 Rthlr. 20 Sgr. 1849: 19,310 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf.; C. Für die allgemeine Verwallung, incl. der Rente für den Bahnhof in Brieg 1268 Rthlr. 24 Sgr. 5 Pf., 4885 Rthlr. 18 Sgr. 4 Pf. 1849: 5251 Rthlr. 17 Sgr. 3 Pf. Summa der Ausgaben 36,828 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. 1849: 40,597 Rthlr. 17 Sgr. 10 Pf. Von den Ausgaben pro 1850 sind aus dem Reservefonds gedeckt 162 Rthlr. 7 Sgr. 9 Pfs Von den Ausgaben kommen nach Prozenten: auf Tit. A. 38,48; 1849: 39,50 pCt.; auf Tit. B. 48,25; 1849: 47,57 pCt., auf Tit. C. 13,27; 1849: 12,93 pCt. Die sämmtlichen Ausgaben be⸗ tragen Prozente der Brutto⸗Einnahme 53,36; 1849: 79,52 pCt. Die Ausgaben betragen: Für die Bahn⸗ und die allgemeine Ver⸗ waltung pro Meile 3267 Rthlr. 27 Sgr.; 1849: 3446 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf. und für die Transport⸗Verwaltung für jede von den Lokomotiven durchlaufene Nutzmeile 1 Rthlr. 21 Sgr.; 1849: 1 Rthlr. 26 Sgr. 6 Pf. Von den sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durch⸗ laufene Nutzmeile 3 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf.; 1849: 3Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf. Bilanze der Einnahmen und Ausgaben pro 1850. Die Einnah⸗ men haben betragen 69,013 Rthlr. 16 Sgr. 1. Pf., die Ausgaben 36,828 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. An Reinertrag ergiebt sich demnach 32,185 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. Die Beträge für die aus dem Re⸗ servefonds bestrittenen Ausgaben gehen dem disponiblen Bestande wieder zu mit 162 Rthlr. 7 Sgr. 9 Pf. Am Schlusse des Jahres 1850 sind daher aus dem Betriebe disponibel 32,347 Rthlr. 21 Sgr. Davon sind gezahlt, resp. noch zu zahlen: 1) An den Re⸗ servefonds »pCt. des 1,035,500 Rthlr. betragenden Aulage⸗Kapi⸗ tals 5177 Rthlr. 15 Sgr.; 2) in Folge des Beschlusses des Di⸗ rektoriums vom 12. Februar 1851 an dem Baufonds, behufs Be⸗ richtigung der pro 2. Semester 1848 restverbliebenen Actienzinsen 5177 Rihlr. 15 Sgr.; 3) an Dividende von 1,035,500 Rthlr. Stamm⸗Actien⸗Kapitals a 225 pCt. 21,745 Rthlr. 15 Sgr.; 4) dem Betriebe pro 1851 zur weiteren Verrechnung 247 Rthlr. 6 Sgr. Zusammen 32,347 Rthlr. 21 Sgr. Der Reservefonds be⸗ traͤgt am Schlusse des Jahres 1850 15,469 Rthlr. 28 Sgr. 2 Pf.
[447]
180] Nothwendiger Verkauf.
Das zur Konkursmasse der Marriner Aectien⸗Gesell⸗ chaft gehörige, im Fürstenthumer Kreise belegene Erb⸗ und Allodialgut Zürkow nebst Pertinenzien, namentlich den damit verbundenen Bauerländereien, landschaftlich abgeschätzt auf 30,950 Thlr. 20 Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 6. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns subhastirt werden.
Kolberg, den 8. März 1851. .
Königliches Kreisgericht.
Mr. 187.
Nr. Nr. 10631
Nr.
I. Abtheilung. —
181] Nothwendiger Verkauf. Das zur Konkursmasse der Marriner Aectien⸗Gesell⸗1 chaft gehörige Gut Kuhhagen nebst Pertinenzien, imt Fürstenthumer Kreise belegen, landschaftlich abgeschätz auf 17,242 Thlr. 5 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hy⸗ pothekenschein und Bedingungen in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe, soll am 8. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns subhastirt werden. Kolberg, den 8. März 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung
[1822 Nothwendiger Verkauf. Das im Fürstenthum⸗Kamminschen Kreise belegene, zur Konkursmasse der Marriner Actien⸗Gesellschaft ge⸗ örige Erb⸗ und Allodialgut Putzernin nebst Pertinen⸗ zien, landschaftlich abgeschatzt auf 18,909 Thlr. 29 Sgr. ufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Tarxe soll am 9. Oktober d. J., Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns subhastirt werden. Kolberg, den 8. März 1851. 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Obligationen:
sein sollte. M gi
1DETIJen
Bekanntma chungen Folgende in Gemäßheit unserer Bekanntmachung vom 8 23. Mai c. heute
Obligationen kündigen wir hiermit zum 1.
5396.
13454 à 50 Thlr.
4526. 9086. 10704 à 100 Thlr.
à 300 Thlr.
Nr. 444. 2194. 2399 500 Thlr.
3429. 9836 à 1000 Thlr.
Die Auszahlung der Valuta nach dem Nennwerthe und der fälligen Zinsen erfolgt vom 1. Januar f. ab durch unsere Stadt⸗Hauptkasse an den Tagen Montag, b Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 mittags gegen Einlieferung der Obligationen, welche mit der auf dem gesetzlichen Stempel ausgestellten Quit⸗ tung des Inhabers, so wie mit dem Zins⸗Coupon Nr. 14, versehen sein müssen.
Die vorstehend gekündigten Obligationen tragen vom . Januar f. ab keine Zinsen, und haben diejenigen Inhaber derselben, welche die Valuta bis zum 15. Fe⸗ bruar f. nicht erheben sollten, zu gewärtigen, daß diese für ihre Rechnung und Gefahr dem Deposttorium des hiesigen Königl. Stadtgerichts eingeliefert Herden wird. Da die aus früheren Terminen ausgeloosten Stadt⸗
Nr. 2887 à 300 Thlr.
10 Thlr. 7492 ³ 10 Thlr. 7784 à 30 Thlr. 8817
2 100 Thlr. 10258 à 10 Thlr. 10340 à 10 Thlr.
11234 à 50 Thlr. 11303 à 10 Thlr. 11976 à 50
Thlr. 12045 à 20 Thlr. 12053 à 20 Thlr. 12210
2 20 Thlr. 14018 à 20 Thlr. 14180 à 20 Thlr.
14253 à 30 Thlr. 14495 à 50 Thlr. 14531 à 10
Thlr., 14547 à 10 Thlr. 14548 à 10 Thlr. 14571.
2 10 Thlr. 14614 à 10 Thlr. 14867 à 16 ¾ Thlr. 14897 à 10 Thlr.
bis jetzt zur Realistrung nicht präsentirt worden sind, 1
so werden wir deren Valuta für Rechnung und Gefahr
der Inhaber dem gerichtlichen Gewahrsam übergeben,
falls sie nicht bis zu dem gedachten Zeitpunkte realisirt 2)
Königsberg, den 14. istrat Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt.
[444] Köln⸗Mindener
ausgelooste Königsberger Stadt⸗ Januar f.:
5867. 6844. 7749, 9401. 9573.
(cl.
28
12 Uhr Vor Vormittags,
tags von 9 bis 12 Uhr,
pfang genommen werden. Köln, den 21. Juni 1851.
6836 à 10 Thlr. 7441 à 8
[145] Die Einlösung der am 1. Gesellschaft erfolgt:
15. Juli d. J.,
Vormittags,
mittags von 9 bis 12 Uhr.
Eisenbahn. Dividendenzaͤhlung pro 1850.
Die aus dem Betriebs⸗Ueberschusse des Jahres 1850 unter die Actionaire zu vertheilende Dividende ist auf
Ein und funf Achtel Prozent festge⸗ setzt worden und kann vom 1. Juli d. 1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in
den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15. Juli 2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz),
3) in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Iiili d I m Büreau des dortigen Bahnhof⸗Inspektors, Vormit⸗ und vom 1. bis 31. Juli d. J.
voET L118181“
Köln⸗Mindener Eisenbahn. Zinsenzahlung.
Int d. halbjährigen Zins⸗Coupons der Actien und der Prio⸗ ritäts⸗Obligationen erster und zweiter Emission unserer
) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis incl.
in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz),
Juni 1851. 3) in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli d. J. im Büreau des dortigen Bahnhof⸗Inspektors, Vor⸗
Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein
numerisch geordnetes Verzeichniß derselben den Zahl⸗ stellen vorzulegen. Köln, den 21. Juni 1851.
D5D““
38 si.:;. . — 8 8;7.
iuns Thüringische Eisenbahn. BBEBI Die am 1. Juli d. J. fälligen Zins⸗ Coupons unserer Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen, ferner die verloosten Prioritäts⸗ Obligationen und früher fälligen, noch hnicht zur Einlösung vorgezeigten Zins⸗ 2 Coupons und Dividendenscheine werden
a) in Erfurt bei unserer Hauptkasse, 8
b) in den an unserer Bahn gelegenen Städten bei unseren dortigen Einnehmern,
81 ab
c) in Berlin bei den Herren Breest L Gelpcke
116e“ 8 b“ I 1) in Deßau bei Herrn J. H. Cohn, mu drei Thalern sieben Silber⸗ 9 in Leipzig bei der dorngen Bank,
Frankfurt a. M. bei den Herren de Neufville,
groschen sechs Pfennigen pr. Actie 8 & Co.
gegen Auslieferung des Dividendenscheins Nr. 3 in Em⸗
des Vormittags in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bezahlt.
Die Zahlung ad b. kann nur nach vorheriger An⸗ meldung erfolgen.
Erfurt, den 15. Juni 1851.
146 122 8 8 „ igelx Wilhelms⸗Bahn.
Die am 1. Juli d. J. fällig werdenden Zinsen un⸗ serer Prioritäts⸗Obligationen können vom 1. bis 15. Juli c., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, Vor⸗ mittags von 9 bis 1 Uhr,
in Berlin bei Herren M. Oppenheim’s Söhnen,
in Breslau bei Herren Eichborn & Co. und
bei unserer Hauptkasse hierselbst gegen Abgabe der mit einem Verzeichnisse zu versehen⸗ den Coupons erhoben werden. Zugleich werden noch nicht abgehobene ältere Zinsen, auch Dividenden⸗ Coupons daselbst realisirt.
Ratibor, den 21. Juni 1851.
Das Direktorium.
J. verfallenden
Oesterreich.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft n
“
Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Mo⸗ narchie 20 Sgr., mit der Preuß. (Adler-) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 7 ¾ Sgr., aus⸗ wärts 1 Athlr. 17 ½ Sgr.
Berlin, Donnerstag den 26. Juni
““ Ann 8
n2 h
v1
8
Alle Post⸗Anstalten des In⸗
und Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung
mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen
Behrenstraße Nr. 57 und Scha⸗
Mit der heutigen Nummer werden die drei ersten Bogen des 11““ Jahr 1849 den gegenwärtigen Abonnenten zugeschickt.
Die Register zu dem Jahrgange 1848, 12 ½ Bogen stark, sin
Amtlicher Theilt. EEE“ Wien. Die Verfassungs⸗ und Verwaltung
a n d.
Fragen. Vermischtes.
Zayern. Kaiserslautern. Gränze.
Hannover. Hannover. Hofnachricht. essen und bei Rhein. Darmstadt. des Prinzen Wilhelm von Preußen. versität.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Hosnachrichten. rankfurt. Frankfurt a. M. Ausschuß⸗Sitzung des Bundestags. amburg. Hamburg. Entwurf eines revidirten Preßgesetzes. — An⸗ träge des Senats.
Verbindungsbahn nach der französischen
Abreise Sr. Königl. Hoheit Gießen. Frequenz der Uni⸗
Nunslond.
Ankunft des Grafen Chambord.
Oesterreich. 2 Verhandlungen der Versassungsrevisions -Kom⸗
Frankreich. mission.
Rustland und Polen. St. Petersburg. Angekommene.
Italien. Turin. Annahme der Anleihe⸗ und Zolltarifs⸗Gesetzentwürse in der Deputirtenkammer. — Vermischtes. — Rom. Die finanziellen Zustände, — Vermischtes.
Türkei. Von der bosnischen Gränze. — Nachrichten aus Montenegro.
Pest b. Paris.
Mahmud Bey in Mostar.
Berlin, den 24. Juni 1851.
Des Königs Majestät haben gestern Nachmittag um 3 Uhr im Schlosse zu Sans⸗souci dem Königlich Großbritanischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Grafen von Westmorland, eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus seinen Händen ein Schreiben Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritanien und Irland entgegenzunehmen ge⸗ ruht, wodurch derselbe von dem gedachten Posten abberufen wird.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichts⸗Rathe Karl Friedrich Klein zu Qued⸗ linburg und dem Amts⸗Inspektor Händler zu Grünewald im Kreise Hoyerswerda den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem vormaligen Feldwebel Karl Friedrich Müller des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiments, zur Zeit Haus⸗ vater der Straf-Anstalt in Spandau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und MM“ 8
Die Obergerichts⸗Assessoren und interimistischen Staats⸗Anwalte Dahlstroem zu Konitz und Bodien zu Löbau zu Staats⸗Anwal⸗ ten und zwar den Ersteren für die Bezirke der Kreisgerichte zu Konitz und Schlochau, den Letzteren für die Bezirke der Kreis⸗ gerichte zu Löbau und Rosenberg, zu ernennen.
Ministerium des Innern.
Der Landrathh von Benkendorff⸗Hindenburg ist von Löbau nach Posen versetzt worden.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Augelegenheiten.
Dem Subrektor und Oberlehrer an dem Gymnastum zu Sten⸗ dal, Dr. Eduard Gottlieb Schrader, ist das Prädikat „Pro⸗ fessor“ und dem Lehrer an derselben Anstalt, Dr. Friedrich Wil⸗ helm Alexander Eitze, das Prädikat „Oberlehrer“ beigelegt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Sayn⸗Witt stein-Hohenstein, nach Ballenstädt.
Nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
reußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der König vnnltesber geruht: Dem Major von W“ vom Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiment die Erlaub⸗ niß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Hanno⸗ ver ihm verliehenen Ritterkreuzes des Guelphen⸗Ordens; so wie dem Füsilier Raphael Krobatscheck des 23sten Infanterie⸗Re⸗ giments zur Anlegung der ihm in früheren Kaiserl. österreichischen Kriegesdiensten verliehenen silbernen Tapferkeits⸗-Medaille und der Päpstlichen Erinnerungs⸗Medaille zu ertheilen.
111616—“ —
Oesterreich. Wien, 23. Juni. Die Oesterr. Korr. schreibt: „Es giebt Umwälzungen, welche die Verfassung, es giebt wieder solche, welche die Verwaltung eines Staats zum Gegen⸗ stande haben. Frankreich hat im Jahre 1830 und 1848 Revolu⸗ tionen vollbracht, welche den Administrations⸗Mechanismus dieses Landes nicht berührten. Es bedarf wohl kaum der Erwähnung, daß Umwälzungen dann am gefährlichsten, am tiefgreifendsten sind, wenn sie auf die beiden erwähnten Momente gerichtet sind. Eine solche Umwälzung hat Oesterreich durchgemacht. Die Gefahr ist glücklich überstanden, allein sie war unleugbar groß, ge⸗ waltig. Niemand wird in Abrede stellen mögen, daß in Augenblicken, wo alle früher bestandenen Verhältnisse schwan⸗ ken, wo das Feste beweglich, das Bewährteste unzuver⸗ lässig wird, jeder Akt der Konstituirung und der admini⸗ strativen Organisirung mit unermeßlichen Schwierigkeiten verbun⸗ den ist. Nur der Allwissenheit und der Allmacht mag zugemuthet werden, in solchen Tagen Festes, Fertiges, Unwandelbares, allseitig Befriedigendes hinzustellen. Staatsmänner können sich glücklich preisen, wenn es ihnen nur so weit gelang, das Schicksal des ihrer Haltung anvertrauten Staates zu bewahren, daß keine die Zukunft oft bloßstellenden Maßnahmen von ihnen erlassen wurden, sondern daß alle ihre Anordnungen den Stempel der Entwickelungs⸗ und Ausbildungsfähigkeit an der Stirn tragen. Die Nutzanwen⸗ dung, welche wir aus diesen allgemeinen Wahrheiten für Oesterreich gezogen wissen wollen, ist naheliegend und einfach. Nicht gilt es, den Einigungsprozeß, welcher sich jetzt in Oesterreich mit der Stille organischer Thätigkeit vorbereitet, durch gewagte, politische Experi⸗ mente zu stören und einen verirrenden Kampf der Geister herauf⸗ zubeschwören. Uns scheint die Hauptaufgabe der Gegenwart, die Ergebnisse der neuen Verwaltungsformen zu sammeln, sorgfältig zu prüfen und die nöthigen Verbesserungen und Reformen mit Kraft und Geschick durchzuführen. Ist hierdurch ein unveränderlich fester Punkt fernerer Entwickelung gewonnen, dann mögen wir der Zu⸗ kunft getrost entgegensehen. Sie wird sich leicht und erfreulich ge⸗ stalten.“
Feldzeugmeister Freiherr von Haynau ist von Pesth. nach sei⸗ nen kürzlich in Ungarn angekauften Besitzungen abgereist, wo sich derselbe gänzlich der Landwirthschaft zu widmen gedenkt.
Der ehemalige Finanz⸗Minister Ungarns unter Kossuth, Herr Duschek, lebt gegenwärtig in großer Zurückgezogenheit auf einem Gute in Zagorien.
Bayern. Kaiserslautern, 19. Juni. (Pf. Ztg.) Die Mitglieder der Handelskammer unseres Kreises sind von der Königlichen Regierung auf Sonntag den 22. Juni hierher beschie⸗ den, um über die Richtung der Verbindungsbahn nach der franzö sischen Gränze ihr Gutachten abzugeben.
Hannover. Hannover, 24. Juni. (H. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich der Niederlande ist gestern von Berlin hierselbst eingetroffen und hat heute die Reise nach dem Haag fortgesetzt.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 21. Juni. (O. P. A. Z.) Se. Königl. Hoheit Prinz Wilhelm von Preußen, welcher einige Zeit bei Ihrem durchlauchtigsten Herrn Schwieger⸗ sohne, dem Prinzen Karl Großherzogl. Hoheit, hier zum Besuche anwesend war, ist gestern Abend nach Bad Homburg gereist, wo
Se. Königl. Hoheit einige Zeit verweilen wird.
Gießen, 22. Juni. (O. P. A. Z.) Nach dem so eben er⸗ schienenen amtlichen Personal⸗Bestande unserer Universität studiren hier in gegenwärtigem Semester im Ganzen 409, davon Studirende der evangelischen Theologie 61, der katholischen 1, der Jurispru⸗ denz 100, der Medizin 88, der Chirurgie 4, der Thierarzneikunde 13, der Kameralwissenschaft 25, der Architektur 7, der Forstwissen⸗ schaft 27, der Philosophie und Philologie 31, der Pharmacie und Chemie 52.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 22. Juni. (W. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog sind von Friedrichshafen, wo Höchstdieselben den Vermählungsfeierlichkeiten beigewohnt haben, hierher zurückgekehrt.
Se. Durchlaucht, der General⸗Feldmarschall Fürst Paskewilsch hat heute früh, begleitet von seinem Adjutanten, dem Fürsten Schachowskoi, seine Reise weiter fortgesetzt.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 23. Juni. (O. P. A. Z.) In der heutigen Ausschußsitzung des hohen Bundestage waren zugegen die Herren Graf von Thun, von Rochow, von Fylander, von No⸗ stiz, von Münch, von Schele und von Eisendecher.
Hamburg. Hamburg, 23. Juni. (H. C.) Den heute erschienenen Anträgen E. E. Raths, die in nächster Bürgerschaft vorgelegt werden sollen, entnehmen wir nachstehenden
Entwurf eines revidirten Preßgesetzes:
XII11 8
Von der Polizei der Presse. Ses
§. Alle Censur der in Hamburg oder dessen Gebiet heraus⸗
kommenden Druckschriften bleibt abgeschafft. Die auf dieselben be⸗
züglichen Vorschriften des Art. 32 des Haupt⸗Rezesses, so wie das Publikandum vom 10. November 1819, sind aufgehoben.
. ⸗— 212 0 7. . 8 72 8 . 8 8 noch in unserer Erxpedition, Behrenstraße Nr. 57, für den Preis von 3 Thlr. zu haben
ÿ..
§. 2. Was in dem gegenwärtigen Gesetze von Druckschriften verordnet ist, gilt auch von solchen, die nur als gedruckte Manu⸗ skripte bezeichnet werden, so wie von allen mittelst mechanischer Mit⸗ tel, namentlich auch durch Steindruck, Kupferstich oder Holzschnitt vervielfältigten Schriften oder Bildwerken.
§. 3. Es darf keine Druckschrift hierselbst gedruckt werden, ohne daß sich der Name oder die Firma des Druckers darauf ange⸗ geben findet. Um durch den Buchhandel oder sonst gewerbsmäßig verbreitet werden zu dürfen, muß die Schrift außerdem den Namen und Wohnort des Verfassers oder des Herausgebers oder des Ver⸗ legers angeben. Auswärts erschienene Druckschriften dürfen hier⸗ selbst nicht verbreitet werden, wenn nicht der Name und Wohnort entweder des Druckers oder des Verlegers oder des Herausgebers varauf genannt sind. Die Nichtbefolgung dieser Vorschriften wird, abgesehen vom Inhalte der Druckschrift, mit einer Geldstrafe von 15 Mark bestraft, die in Wiederholungsfällen bis 300 Mark gestei⸗ gert werden kann. Ist die Angabe eine wissentlich falsche, so tritt eine Geldbuße bis zu 500 Mark oder Gefängnißstrafe bis zu drei Monaten ein. Ueberdem ist die Polizei berechtigt, Druckschriften, welche den obigen Bestimmungen nicht entsprechen, wegnehmen zu lassen.
1 §. 4. Hierselbst erscheinende periodische Schriften und Zeitun⸗ gen müssen außer den Namen des Druckers und Verlegers auch den eines verantwortlichen Redacteurs enthalten. Als Redacteur ist nur zulässig, wer vollständig rechtsfähig, hamburgischer Staats⸗ angehöriger, in 1 — liches Erkenntniß der Befugniß, eine Zeitschrift zu redigiren ver⸗ lustig erklärt und nicht in Haft befindlich ist.
§. 5. Von einer jeden Zeitung,
Sach⸗ und Personen⸗Registers zum Preußischen Staats⸗Anzeiger für das
Stadt oder Gebiet wohnhaft, nicht durch richter⸗
Zeitschrift oder einer Flug⸗
schrift unter 5 Bogen stark müssen von dem Verleger unverzüglich beim Begiun der Ausgabe zwei vollständige Exemplare der Polizei⸗
Behörde zugestellt werden. on sind Zeitschriften rein wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalts. 8
Ausgenommen von dieser Bestimmung
.6. Die Nichtbefolgung der Vorschriften der §§. 4 und 5 wird mit einer Geldstrafe von 15 Mk. geahndet, welche in Wieder-⸗
holungsfällen bis auf 300 Mk. gesteigert werden kann, und ist die
Polizel überdies berechtigt, die Verbreitung von Schriften, bei denen jenen Vorschriften nicht genügt ist, zu verhindern.
§. 7. Der Redacteur oder Herausgeber einer Zeitung oder Zeitschrift ist verpflichtet, eine jede entsprechende Berichtigung der darin mitgetheilten Thatsachen unentgeltlich, sogleich nach deren Empfang, in das nächste oder das darauf folgende Blatt oder Heft aufzunehmen. Eben so ist er zur unentgeltlichen Aufnahme etwa wider ihn ergangener Straferkenntnisse in Preßangelegenheiten, und zwar ohne Zusätze und Bemerkungen, verpflichtet, falls gerichtssei⸗ tig darauf erkannt worden sein sollte. Die Nichtbefolgung dieser Vorschriften wird mit einer Geldstrafe von 15 Mk. geahndet, welche sowohl im fortgesetzten Weigerungsfalle, als in Wiederholungs⸗ fällen bis auf 300 Mk. gesteigert werden kann.
§. 8. Die Verbreitung einer auswärts erscheinenden Zeitung oder Zeitschrift in Hamburg und dessen Gebiet kann auf Beschluß des Senats verboten werden. Ein solches Verbot ist jedoch sofort wieder aufzuheben, wenn ein hamburgischer Staats⸗Angehöriger, welcher die für den Redacteur einer hiesigen Zeitung erforderlichen Eigenschaften besitzt (§. 4), die Verantwortlichkeit für den Inhalt des auswärtigen Blattes zu übernehmen erklärt.
§. 9. Anschlagezettel und Plakate, insoweit sie nicht von öf⸗ fentlichen Behörden ausgehen oder von der Polizei erlaubt werden, dürfen nur Anzeigen über öffentliche Vergnügungen, Ver käufe, Auctionen, gestohlene, verlorene oder gefundene Sa⸗ chen oder ähnliche Nachrichten für den gewerblichen Ver⸗ kehr enthalten. Das Anheften von Zeitungen und Exlra⸗ blättern an den Straßen ist nicht gestattet. Die Uebertretung die⸗ ser Vorschriften wird, abgesehen von dem noch außerdem strafbaren Inhalte des Anschlags, mit Geldbuße von 6 Mark bis 50 Mark, oder Gefängniß von 24 Stunden bis 8 Tagen bestraft, und hat die Polizei jedes den gedachten Vorschriften zuwiderlaufende Plakat sofort entfernen zu lassen. 3
§. 10. Das öffentliche Ausstellen von Schriften oder Bild⸗
werken, so wie das Ansbieten und Ausrufen derselben auf Straßen
und an öffentlichen Orten, kann aus Gründen der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung polizeilich untersagt werden.
zom Preßvergehen und deren Bestrafung. §. 11. Uebertretungen der Strafgesetze durch die Presse gel⸗
ten für vollendet, wenn die sträfliche Druckschrift in Verkehr
gesetzt odver auf anderem Wege in Umlauf gebracht worden ist.
§. 12. Wenn unter Mitbenutzung der Presse ein Verbrechen verübt wird, so kommt die gesetzliche Kriminalstrafe zur Anwendung. Die Kriminal⸗Behörde erlangt in einem solchen Falle auch die Kompetenz für das Preßvergehen. Liegt aber allein ein, Preßver⸗ gehen vor, so treten die nachfolgenden Strafbestimmungen 8e. Dieselben sind auf alle diejenigen anwendbar, welche durch 8 sei es hier oder auswärts erschienene Druckschrift eines Ss g nch folgenden Paragraphen aufgeführten “ §. 24 die Verantwortlichkeit dafür zu tragen haben:, he §. 88 Wer 2 Pruckschrift, sei es B xerr. a oder in besonderer Beziehung auf Hamburg, zu vet Cliehreis oder gewaltsamer Auflehnung, oder zur thätlichen iden setzli 8 gegen eine Behörde oder gegen einen in seinem Amte thätigen Be⸗
8