Berliner Börse vom 26. Juni.
846
Ii cehsel- Course.
Amstordam CCCV1. V Kurz do. 1 250 Pk. 2 ne. Hauburg 300 Mhb. Kurz
London 1 Lst. 331 300 Pr. V
2 150 Fl. 2 M 150 Pi. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt. 100 Tbbr.) 2 nnt. 100 Fl.
8 südd. ö 2 RMt.
100 shbl.
Paris.. Wien in Augsburg Breslau
20 Xr.
8 Tage
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fals ...
Frankfurt a. M.
Patersburg
Inländische Fonds, FPfandbriefe, Hommunal- Papiere vrad.
Geld-Course.
3 Wochen 104 ⅔
998 — 99 ½ 56 16,56 12 104⅔
7
Pos. Pfübr.] Ostpr. Pfandbr.
2t. Brief. Geld. Gem. Grh Preufs. Freiw. Anl] 5 — 105 ½ St.-Schuld-Sch. 3 87 5 87 ½ 06d.-Deichb.-Obl. 4 ½ — 100 ½ Seeh. Pram.-Sch. — 128 ¼% 127 % K. u. Nw. Schuldv. 3 83 ½ Rerl. Stadt-Obl. 104 ½ Westpr. Pfandbr. 3 ¾ I
90 ⅔ Grossh. Posen do.
101 ⁄¼
Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. Schlesische do. do. Et. B. Sar. d0. 8 Prenss. Rentenbr. ⸗ Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedeichsd'ork And. Goldm. à 5 th.
Disconto.
Ausländische Fonds.
Poln. neue Pflbr.
1 do. Part. 500 PFl. 93 ¼ 93 ¼ do. do. 300 Fl. 93 ½ 93 ¼ IHamb. Feuer-K. * 1 11 2 1 11 2 do. Staats-Pr. Anl. do. Bugl. Anleihes4 ½ — 99 3 Lübeck. Staats-A. do Poln. Schatz0. 4 81⁄ 81 ¼ 1Ioll. 2 ½ % Jut.
do. do Cert. L. A. 5 95 ½ — Kurh. Pr. O. 40 th. do. do. B. 200 Fl. — — 18 ¾ N. Bnd. do. Poln a. Pfdbr. a. C. 4 95 ½ 95
do. HIope 1. Aul.
Russ. Hamb. Cert. 5 — V do. Stiegl. 14 à.
5. A.
do. v. Rthsch. Lst. 5
do. do.
35 Pl. —
32 19
Das Geschäft war heute ebenfalls wieder sehr gering,
Eischbahn
- Actien.
2 g.
Stamm - Actien.
V Kapital.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bebanntm
in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. D)ie mit 8 „'Ct. bez Actien sind v. Staat gar
Rechnung
Börsen-Zins- Rein-Frtra 1849.
Tages-C0uns. 8
Prioritäts- ctien. kKapital.
Simmtliche Pribritäts-Actien werden durch
sfährliche Verloosung 1 pPCt. amortisict 1
128Ieeeee do. Hamburg do. Stettin-Starg..
V 6,000,000 do. Potsd.-Magd... V
8,000,000 4,824,000 4,000,000 Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 do. Leipziger. 2,300,000 Halle-Thüringer 9,0000,000 Cöln — Minden 13,000,000 Rheinische ... 1,500,000 Bonn- Cöln “ 1,051,200 Dusseld.- Elberfeld.. 1.,000,000 Steele-Vohwinkéel .. 1,300,600 Niederschl. Märkisch. 10,000,000 Zweligbhahn 1,500,600 vvTJö 2,253, 100 do. 2,400,000 Cosul -Oderberg . ... 1.200,000 Breslau- Freibhurg. .. 1,700,000 Krakau- Oberschl.... 1.800,000 SSee“ 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 RmEtlI ALachen-Düsseldorf .. BrIe Mardeb.-Wittonb. ...
68³ a 69 bz. u. H. 104 9 a 105 bz. u 63 bz. u B.
In C-AS
96 bz
89 ½¼ à 89 28 B. 129 ½ ⅔ 119 ½ B
.——
0.
1—2Vg=—
8
— ,——
79½. 79 ½
1 —
2vg
‧—
1.100,000] 590,000
— —- —
souitezms- EBogen.
Mastricht 2,750,000
Nachen;
usläanud. Aectiecn.
2-
98 B
Friedr. Wilh. Nordb. 8,000,000 do SI
Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 ¼ w.
102 ½ br. 101 B. 96 bz. 103 ½ B. 102 ½ 6. 104 ½ B.
Berl. Anhalt. 1,411,800 Hamburg 5,000,000 do. Ser. 1,0000,0700) Potsd -Magd. .. 2,367,2000 doho 61” do. Litt. D. 1,000,000 Stottinen 800,000 Magdeb.-Leipziger .. 1,788,000 Halle-Thüringer.... 4,000,000 Coln indeeee 67,860 do. 10. 3,500,0600 Khoin . Staat gar 1,217,000 1 ¹0 18831I ö do. Stamm-Prior. 1,250.000 82 B Düsseldorf-Elberfeld.] 1,000,060 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. II11. Serie. 2,300,000 do. ZI. weigbahn 252,000 Nlagdeb.-Wittenb 2,000,000 do. Halberstädter 700,000 Krakau- Obersehl. .. 360,0600 V Cosel-Oderberg 250,000 2
1019 u. 102 ½ 6. 10⁴⁷½ b2
96½ 1023, 104
102 b⸗
8
102 ¼ 6G. 98 B
Steele- Vohwinkel 325,000 do. dO 11 Se 375,060 Breslau- Freiburg ... 400,000
Berg. Mark 1.100,000 100 ¾ G.
Ausl. Stamm- ct.
Reinertr
2,050,000 6500,000 4,300,000
Sp. Thlr.
99 ½, B 50 ¼ (1. * *
Kiel -Altona .. Cöthen- Bernb Mecklenburger
Preussische Bank-Antheile 96 ½¼ bz. u B.
8
doch bebaupteten sich die Course der
meisten Aectien fest.
Auswärtige Wörsen. Poln. Papiergeld 95 ½ Gld.
r52 25.
Breslan, Juni. Bankn. 82 ¼⁄2 Br., 81 ¾ Gld. Poln. 500 Fl. 83 ½ Gld. Poln. Schatz⸗Obl. 81 ¾ Br. (6(6 Br. Freiburg 78 ½ Gld. 47 ½ Br., 47 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn
Wien, 24. Juni. Met. 5proz. 95 Br., 74 ½ Br.. Gld. 4 proz. 83 ⅞ Br., ½ Gld. 49 Gld. Anleihe 34: 203 Br., 202 ½ Gld. 119 ½ Gld. Nordbahn 133 Br., ½ Gld. Gl. „ Gld. Maliland 75 Br., 74 8 Gld. Gld. B. A. 1240 Br., 1238 Gld.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 174 Br. Augsburg 125 ¾˖ Br. Frankfurt 125 ¼ Br. Hamburg 184 ¾ Br. London 12 16. Paris 147 bez. ((Sold 181 bez Silber 126 bez.
Fonds unverändert, aber fest. Nordbahn etw luten und Komptanten gingen um circa 1 pCt. zu offerirt.
Leipzig, 25. Juni. 108 ¾¼ Gld. Leipz. B. A. Gld. Sächsisch Bayer. 85 ½ Br. 22 Br. Magdeb.⸗Leipzig 218 Br. Altona⸗Kiel 99¼ Br. Deß. B. A. A. Gld. Preuß. B. A. 96½ Gld.
Franksfurt a. M., 24. Juni. Oblig. 75 % Br., 7538 Gld. Badische Partial⸗Loose a 50 Fl. vom Jahre 18.
Poln. Pfandbrief
Oberschles. N.
Leipz.⸗Dresdn. Par 173 Br.
Berlin
Oesterr.
Bank⸗Cert. 200 Fl. Krakau⸗Oberschlesische Oblig. in pr. Oo do . Niederschlesische 89 ½ Br.
Pesth 89 Br., 89
Leipz.⸗Dresd. C. Schles. 96 ¾ Gld. Anhalt. 145 ⅞ Gld., do. B. 417
Bank⸗Actien 1173 Br., 410 5
Oesterr. e, neue 95 % Br. 19 Br. Russ.
119 Neisse⸗Brieg 37 % Gld.
*% Gld. 4proz⸗ 2 ⁄proz. 49 ½˖ Br., h ee eee vgI e
as gewichen, Va⸗ rück und schlossen
tial-⸗Obligationen A. 149 Löbau⸗Zittan
1115 Br.
Metallig.⸗ 1171 Gld.
2* 27q3 Br., 56
5proz.
892 7
Gld., do. 35 Fl. vom Jahre 1845 33 ⅞ Br., 33 ¼ Gld. Kurh. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. 32 Br., 32 Gld. Span. Z proz. in⸗ länd. 35 ½ Br., 35 7% Gld. Poln. 4 proz. Obligat. 2 500 Fl. 85 Br., 84 ¾ Gld. Sardin. Loose bei Gebr. Bethmann 35 ⅜ Br., 35 ⅔R0Gld. Fr.⸗Wilh.⸗Nordb. 40 ¼ Br., 39 ⅞ Gld. Köln⸗Minden 107 Br., 106 ½ Gld. Bexbach 85 % Br., 85 ½ Gld.
Von Fonds waren heute nur allein die Zproz. span., bad. und darmst. 50 Fl.⸗Loose begehrt, und deren Course erfuhren bei mehreren Umsätzen eine Besserung. Von Eisenbahn⸗Actien waren die Berbacher gesucht und gingen merklich höher in Folge mehrerer Kaufanträge. Oesterr. Actien und Lomb. flauer. Alle übrigen Fonds und Actien bei sehr beschraänktem Geschäft ohne Bewegung, zum Theil etwas besser.
Hamburg, 24. Juni. 3 %proz. pr. C. 89 ¼ Br., 89 Gld. St. Prämien⸗Obligat. 95 Br. E. R. 106 ¼ Gld. 4proz. 96 Br., 95 ½ Gld. Stiegl. 88 ½ Br. u. Gld. Dän. 73 Br. Ard. b V. St. 106 ¾ Br., 106 ½ Gld. Hamburg⸗Berlin 96 ½ Br., 96 Gld. Bergedorf 92 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 55 ½ Br., 55 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 98¼ Br., 98 Gld. Köln⸗Minden 104 ¼ Br., 104 ¼ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 Br. Mecklenburg 292 Br
Wechsel Course⸗ Paris 189 . Petersburg Amsterdam 3.. London 13. Frankfurt 89 Wien 188. E11 Louisd'or 10. 12 ½. Gold al marco 424 ¼. Dukaten 100 ¾. Preuß. Thaler 50 ½.
Fonds unverändert, nur Zproz. Span. begehrt. seln war Amsterdam sehr gefragt. Geld reichlicher.
4.
Von Wech⸗
Paris, 23. Juni. 3 proz. 55.95. 5proz. 93. 15. Nord⸗ bahn 480, 481. 25. Wechsel⸗Course
Amsterdam 211 Gld.
Hamb. 186 ¼.
Berlin 368 ½.
London 24.82 ½.
Frankfurt 210 ¾.
St. Petersburg 390.
Da die Course von Lyon und Marseille höher kamen, war die Rente auch hier fest und steigender Tendenz.
London, 23. Juni. Zproz. Cons. p. C. 96 ¼, x. 99, -vööe 60. 4roz. 91 ½, 90⁄ RNitss. 4 proz 102 , 102 ½¼. 3 roz. 114, 112. Dän. 104, 103. Bras. 90, 88. Mex. 34 ¼, ½. Port. 33 ½, 32½.
Engl. Fonds wenig verändert. In fremden war nur geringer Umsatz. 2 Uhr. Engl. und fremde Fonds unverändert.
Amsterdam, 23. Juni. Holl. Fonds waren bei einigen Geschäften in Integralen und Aproz. gut preishaltend; letztere so⸗ gar etwas angenehmer. Von fremden Effekten waren 5proz. Span. etwas mehr angeboten; alle übrigen unverändert. Von Russ. wa⸗ ren 4proz. zu höheren Coursen gefragt. Oesterr. zu niedrigeren Coursen zu haben. Im Allgemeinen war der Handel unbedeutend. M4*“*“ So
Holl. Integr. 58 %, Zproz. neue 68 ½%, 4proz. Cert. 89 ½, ½. Span. Ard. 15 %, gr. Piecen 15 %, Coupons 8 ⅛½. Russen alte 106, 4proz. 89, 9
3 ½ proz.
Stiegl. 88 5, 2. Telegrapbische Notizen.
Iu 1
24. Juni. Cons. 96 ½, 23. Hamburg 3 Mon.
Paris, 24. London, 1 Hamburg, 25. Juni. 104 ½¼. Magdeburg „ Wittenb. 55 ½⅛. 95 ½. Kiel 98 ½. Weizen matt.
Köln⸗Minden Russ. 4 ½2ͥproz.
Oel fest 21 ½.
Berlin⸗Hamb. 96 ¼. Span. 33 ½.
Roggen unverändert.
nuesras.
Bekanntmachungen.
[449] Oeffentliche Aufforderung.
Ein von G. A. Pech in Berlin auf die Handlung W. Möllenkamp & Co. in Hagen gezogener Wechsel über 300 Thlr. Preuß. Cour., zahlbar am 15. Juni c., indossirt von G. A. Pech in Berlin, Adolph Levin & Co. daselbst, B. Hirsch & Co. daselbst, Lampson & Opden⸗ hoff daselbst, J. E. Teschenmacher & Kattenbusch in Werden und Gebrüder Oules daselbst, von Letzteren an J. Wichelhaus P. Sohn in Elberfeld, ist verloren ge⸗ gangen. Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hierdurch aufgefordert, denselben spätestens in dem auf
den 16. Dezember d. J., Morgens 141 Uhr, anberaumten Termine dem unterzeichneten Kreisgerichte vorzulegen, widrigenfalls er für kraftlos erklärt wer⸗ den wird. 18
Hagen, den 12. Juni 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
1612121251s Nachdem wir über das Vermögen der nach dem durch die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 8. Januar 1847 genehmigten Statut vom 1. September 1846 bestehen⸗ den Marriner Actien⸗Gesellschaft, wozu die Güter Alt⸗ Marrin, Zürkow, Putzernin, Kuhhagen und Hohenhagen im Fürstenthumer Kreise und die Haupt⸗Parzelle Nr. 32. zu Buchhorst, Belgardtschen Kreises, gehören, unterm 12. August v. J. auf Grund der von der Königlichen Regierung zu Köslin zufolge §. 26 des Gesetzes vom 9. Oktober 1843 uns gemachten Mittheilung wegen kla⸗ ren Unvermögens zur Befriedigung der bereits bekann⸗ ten Gläubiger den Konkurs aus rechtlichen Gründen von Amts wegen eröffnet haben, laden wir die sämmt⸗ lichen Gläubiger der Gemeinschuldnerin zur Anmeldung und Ausweisung ihrer Ansprüche an die Konkursmasse auf den 4. August, Vormittags 10 Uhr, n das Instructionszimmer Nr. 4 vor den Herrn Kreis⸗ gerichts⸗Rath Borns unter der Verwarnung hiermit vor,
daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erschei⸗ nen sollten, mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Still⸗ schweigen wird auferlegt werden.
Unbekannte oder am persönlichen Erscheinen vechin⸗ derte Gläubiger können sich an den Jastizrath Götsch und den Rechts⸗Anwalt Hönisch hierselbst wenden und dieselben mit gehöriger Information und Vollmacht ver⸗ sehen. In dem anberaumten Termin haben sich die Gläubiger zugleich über die Beibehaltung oder Abän⸗ derung des zum Interims⸗Kurator und Kontradiktor be⸗ stellten Rechts⸗Anwalt Ploto unter der Warnung zu er⸗ klären, daß sonst darüber von Amts wegen wird ver⸗ fügt werden.
Kolberg, den 11. April 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[187] Nothwendige Subhastation. Das zum Nachlasse des Kanfmanns und Gastwirths Wilhelm Adolph Beyer gehörige, in der Steinstraße hierselbst Nr. 4 bis 5 belegene, im Hypothekenbuche des unterzeichneten Gerichts Vol. III. pag. 25 Nr. 132 und 133 verzeichnete Wohnhaus nebst Zubehör, in welchem bis jetzt eine Gastwirthschaft und ein Materialwaaren⸗ Geschaft betrieben wird, und welches gerichtlich auf 5⁰92 Thlr. 17 Sgr. 8½ Pf. abgeschätzt ist, soll in dem auf
den 2. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Liecitations⸗ Termine meistbietend verkauft werden.
Taxe und neuester Hypothekenschein sind werktäglich in unserer Registratur einzusehen.
Havelberg, den 22. Februar 1851,.
Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
451] 8o11 Die dem Königlichen Seehandlungs Institute gehö⸗ rige, in der Ober⸗Vorstadt zu Landeshut in Schlesien belegene Flachsgarn⸗Maschinen⸗Spinnerei
soll mit allem Zubehör an Grundstücken, Gebäuden, Betriebs Einrichtungen, Maschinen und Utensilien öffent⸗ lich an den Meistbietenden veräußert werden, Hierzu haben wir einen Termin auf den 1. Oktober d. J., von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags um 2 Uhr, in dem Konferenz⸗Saale der Seehandlung, Jägerstraße Nr. 21 hierselbst, anberaumt. Kauflustige werden zur Abgabe ihrer Gebote in diesem Termine hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß ausführliche Beschreibungen des Etablissements und
die Licitations⸗ und Veräußerungs⸗Bedingungen in unserer Gebeimen Seehandlungs⸗Registratur, bei der Administration der Flachsgarn⸗Maschinen⸗Spinnerei in Landeshut und bei der Maschinen⸗Bau⸗Anstalt in Bres⸗ lau in den gewöhnlichen Dienststunden zur Einsicht aus⸗ liegen, und die gedachte Administrat'on angewiesen ist, den sich meldenden Kauflustigen an Ort und Stelle jede weitere Auskunft über die Verhältnisse des Etablissements zu ertheilen und die Besichtigung desselben zu gestatten.
Berlin, den 16. Juni 1851.
General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät.
(gez.) Bloch. Remmert.
[290
Koln⸗Mindener Eisenbahn. Vom 1. Mai ab tägliche Abfahrten der Personenzüge: von Minden nach Deutz: 7 Uhr 30 Minuten Mor⸗ gens im Anschluß an den um 4 Uhr 50 Minuten von Hannover abgehenden Zug; von Minden nach Deutz: 12 Uhr 15 Minuten Mit⸗ tags im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Minu⸗ ten von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Hildesheim und Hannover eintreffenden Zug; von Minden nach Deutz: 3 Uhr 55 Minuten Nach⸗ mmittags im Anschluß an den um 3 Uhr 25 Minu⸗ ten Nachmittags von Harburg eintreffenden Zug, so wie an den Schnellzug von Berlin.
V V
450 — “ . ——— 11 1n Thüringische Eisenbahn.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß des Publikums, daß ein neues Betriebs⸗Reglement für unsere Bahn ausgearbeitet worden ist, nach dessen Bestimmungen vom 1. Juli ab verfahren wird. Exemplare desselben werden für den Preis von 2 ½ Sgr. in unseren Billet⸗Expedi⸗ tionen verkauft.
Dem Reglement ist eine Bekanntmachung beigefügt, enthaltend die derzeit in unserem inneren Verkehr gül⸗ tigen Tarifbestimmungen.
Erfurt, den 16. Juni 1851.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft
.. „ h — 5 . 8
Lübeckische Staats-⸗Anleihe [312] I’
Die Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zins⸗ Coupons findet nach der Wahl der Inhaber statt:
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder
bei Herren Mendelssohn & Co.,
in Hamburg bei Herrn Salomon Heine,
in Lübeck bei der unterzeichneten Behörde.
Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15. Juli bestimmt.
Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Conpons einen Monat vorher mithin zwischen dem 1. und 15. Juni — bei einem der gedachten Banquier. häuser abstempeln zu lassen.
Die abgestempelten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Hamburg bei dem Banquierhause, von welchem sie abgestempelt sind, er⸗ hoben werden, können späterhin nur in Lübeck eingezo⸗ gen werden.
Lübeck, den 6. Mai 1851.
Deputation zur Verwaltung der Lübeckischen Staats⸗Anleihe von 1850.
„Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljäährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Mo⸗ narchie 20 Sgr., mit der preuß. (Adler⸗) Zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 7¼ Sgr., aus wärts 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.
Berlin, Sonnabend den 2s. Juni
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt
llein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) FZeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Nr. 57 und Sch dowstraße Nr. 4. ““
Amtlicher Theil.
8EEI
Preußen. Berlin. Verfügungen des Justiz⸗Ministers.
Oesterreich. Wien. Ordensverleihungen. — Unfall des jungen Erz⸗ herzogs Ludwig. — Die Nationalgardefrage. — Die Finanzmahregeln. — Das Gemeindegesetz. — Vermischtes.
Hannover. Hannover. Kammer⸗Verhandlungen. Gesetz über die w“ der Eingangs⸗Abgabe für Rohzucker zum inländischen Fabrik⸗ gebrauche.
Württemberg. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Kammer⸗Verhandlungen.
Ausland. Die Versassungsrevisionsfrage. — Vermischtes.
Frankreich. Paris. Parlaments-Verhandlun⸗
Grostbritanien und Irland. London. gen. — Vermischtes.
Rußland und Volen. St. Petersburg. Rückkehr der Kaiserlichen Familie. — Warschau. Ankunft des Fürsten Paskewitsch.
Belgien. Brüssel. Wiederaufnahme des Erbschaftssteuer⸗Gesetz⸗ entwurss.
Italien. Turin. Vorlagen im Senat. Genehmigung von Gesetz⸗ vorschlägen in der Repräsentantenkammer. Vermischtes.
Portugal. Lissabon. Das neue Wahlgesetz. — Gesandtschaften. — Vermischtes.
Türkei. Konstantinopel. Empfang der ägyptischen Kommissäre. — Auflehnung der Hedschas⸗Stämme. — Smyrna. Ankunft des preu⸗ ßischen Konsuls. — Britisches Dampfschiff.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
—yyyynAAAnenmines neenmarenaraaiame
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Königlich griechischen Ordonnanz-⸗Offizieren, Korvetten⸗ Capitain Miaulis und Lieutenant der Kavallerie Drakos, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen;
Den Obergerichts⸗Assessor Riem zum Staatsanwalt bei dem Kammergericht, und den Obergerichts⸗Assessor Adler zum zweiten Staatsanwalt bei dem Stadtgericht in Berlin; und
Den früheren Stadtrichter und Kreis⸗Justizrath Holzt zu Rosenberg in Preußen zum Direktor des dortigen Kreisgerichts zu ernennen.
mmeaaxex.Ae Axraa nen⸗
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. PiIm Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Preußen und Schweden.
Die Dampfschifffahrten finden in diesem Jahre wie folgt statt: I. Zwischen Stettin und Ystadt, resp. Stockholm, wöchentlich einmal, aus Stetti Donnerstag Mittags, nach An⸗ kunft des ersten Dampfwagenzuges von Berlin, Freitag Morgens, zum Anschluß an das in Nstadt anlegente von Lubeck nach Stockholm gehende Dampfschiff, welches Sonntag Mittags in Stockholm eintrifft; FMM umgekehrt: aus Ystadt: Sonnabend Vormittags, na kunft des Dampfschiffes von Stockholm, Sonntag Morgens, zum Anschluß an den zweiten Dampfwagenzug nach Berlin, II. Zwischen Stralsund und PYstadt wöchentlich zweimal, aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mit⸗ tags, nach Ankunft der Schnellpost von Passow (Berlin), Montag und Freitag fruh zum An⸗ schluß an die Post von Stockholm,
in Stettin:
in Astadt:
umgekehrt: aus Istadt: Montag und Freitag Abends nach Ankunft der Post von Stockholm, in Stralsund: Dienstag und Sonnabends Vor⸗ mittags, zum Anschluß an die Schnell⸗ post nach Passow (Berlin). Die letzte Fahrt von Stettin findet am 23. Oktober letzte Fahrt von Stralsund am 27. November statt. Das Passagegeld beträgt zwischen Stettin und Ystadt: I. Platz 10 Rthlr. II. Platz 6. Rthlr. III. Platz 3 Rthlr. preußisch Courant, und zwischen I. Platz 6 Rthlr. II. Blatz 3 Rthlr. III. Platz 1 ½ Rthlr. preußisch Courant. Kinder und Familien genießen eine Modera⸗ tion. Güter werden für billige Fracht beisrdeetett—
und die
27. Mai 1851. 8 General⸗Postamt. Schmückert.
Mit der heutigen Nummer werden die Bogen 7 bis 10 des Sach⸗
in unserer Expedition,
qTeikga
Da des Montags ein Güterzug von Berlin nach Stettin nicht expedirt wird, so haben bisher die mit dem Dienstag Mittags von Stettin nach Kopenhagen abgehenden Post⸗Dampfschiffe nach Däne⸗ mark, Norwegen und Schweden (Gothenburg) zu versendenden Frachtgüter aus Berlin schon spätestens bis Sonnabend Abends zur Eisenbahn geliefert werden müssen.
Um den hierdurch entstehenden Zeitverlust zu beseitigen und eine spätere Aufgabe der gedachten Güter möglich zu machen, hat das Direktorium der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn sich bereit erklärt, dieselben mit dem Montag Nachmittags um 5 Uhr von Berlin nach Stettin abgehenden Personenzuge gegen die ge⸗ wöhnliche Güterfracht zu befördern. Die belreffenden Güter müssen als nach Dänemark, Norwegen oder Schweden bestimmt bezeichnet und an das Königl. Post⸗Amt in Stettin adressirt werden. Letz⸗ teres wird dafür sorgen, daß die auf diese Weise Montag Abends in Stettin ankommenden Sendungen jedenfalls noch mit dem Dienstags nach Kopenhagen gehenden Schiffe ihre Weiterbeförde rung erhalten.
Das betheiligte Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß das gedachte Schiff mit dem Mittwoch Mit⸗ tags von Kopenhagen nach Gothenburg und Christiania abgehen⸗ den norwegischen Dampfschiffe in genauem Zusammenhange steht und somit auch zur Beförderung von Gütern nach Gothenburg und Norwegen eine sehr schnelle Gelegenheit darbietet. Berlin, den 26. Juni 1851. 8 General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
“
Das 23ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute
ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 3406. Den Allerhöchsten Erlaß vom 12. Mai 1851, betref⸗ fend die Chausseegelderhebung auf der Chaussee von Spandau in der Richtung auf Schönwalde; unter Das Gesetz, betreffend die Versorgung der Militair⸗ Invaliden vom Oberfeuerwerker, Feldwebel und Wacht⸗ meister abwärts. Vom 4. Juni 1851; unter Den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juni 1851, betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Jauer nach Goldberg; unter Den Allerhöchsten Erlaß vom 11. Juni 1851, betref⸗ fend die Errichtung einer Handelskammer für die Kreise Arnsberg, Meschede, Brilon und Olpe in der Stadt Arnsberg; unter die Bekanntmachung über die unterm 10. März d. J. erfolgte Genehmigung mehrerer Abänderungen des Statuts der berliner gemeinnützigen Baugesellschaft und die dieser Gesellschaft verliehene Stempel- und Sportelfreiheit. Vom 14. Juni 1851; und unter die Bekanntmachung über die unterm 4. Juni 1851 erfolgte Bestätigung des Statuts des Acetienvereins zum Ausbau der Straße von Jauer nach Goldberg. Vom 17. Juni 1851.
Zerlin, den 28. Juni 1851. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung
Angekommen: Der Fürst von Pückler⸗Muskan, von Hannover.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich bayerischen Hofe, Kammerherr von Bockelberg, von München.
Nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
reußen. Berlin, 27. Juni. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Geheimen Kabinets⸗Secretair Nouël den St. Annen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
Ber mn Das Justiz⸗Minister ial⸗Blatt enthält folgende allgemeine Verfügung vom 16. Juni, betreffend die Kompetenz der Polizeirichter zur Festsetzung der Strafen gegen die bei den Militair⸗Ersatz⸗Aushebungen ausgebliebenen Militair⸗ pflichtigen:
d.
Verfügung des Justiz⸗Ministers.
Vo den Herren Ministern des Krieges und des Innern ist im Einverständniß mit dem Justiz⸗Minister über die Kompetenz der Polizeirichter zur Festsetzung der in der Instruction vom 13. April 1825 §§. 31 und 44 (Annalen Bd. 9 S. 485 ff.) angedrohten Strafen gegen diejenigen Militairpflichtigen, welche sich bei den Militair-Ersatz⸗Aushebungen ergangener Aufforderung ungeachtet vor der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission oder der Departements⸗Ersatz Kommission nicht gestellen, die nachstehende Cirkular⸗Verfügung vom 24Asten v. M. an die Königlichen General⸗Kommanktos und Ober⸗Präsidien erlassen worden. Sämmtlichen Gerichtsbehörden
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wird dieselbe hierdurch bekannt gemacht, um sich nach der darin enthaltenen Kompetenz⸗Bestimmung gleichfalls zu achten.
Berlin, den 16. Juni 1851. Der Justiz⸗Minister Simons.
An sämmtliche Gerichtsbehörden, mit Ausnahme derer im Bezirke des Appellationsgerichtshofes in Köln.
b. Cirkular⸗Verfügung der Minister des Innern.
Der gefällige Bericht des Königlichen General⸗Kommando's des 4ten Armee⸗Corps und des Königlichen Ober⸗Präsidiums vom 24. September v. J., welcher in Folge der unterm 6. November pr. Allerhöchst angeordneten Mobilmachung einstweilen zurückgelegt, demnächst aber nach erfolgter Demobilisirung der Armee wieder aufgenommen worden ist, hat uns Veranlassung gegeben, über die darin angeregte Frage mit dem Herrn Justiz⸗Minister in Commu⸗ nication zu treten. Demzufolge und im Einverständnisse mit dem letzteren eröffnen wir dem Königlichen General⸗Kommando und dem Königlichen Ober⸗Präsidium nunmehr Folgendes ergebenst:
Die Strafe von drei Tagen Gefängniß, welche in den §§. 31 und 44 der Instruction vom 13. April 1825, über das Verfahren bei den Ersatz⸗Aushebungen, denjenigen späterhin für dienstunbrauch⸗ bar befundenen Heerespflichtigen angedroht wird, welche sich auf ergangene Aufforderung vor der Kreis⸗Ersatz⸗Kommission oder vor der Departements⸗Ersatz⸗Kommission nicht gestellen, ist ausdrücklich eine polizeiliche genannt.
Als ein polizeiliches Executionsmittel kann diese Strafe nicht angesehen werden, weil sie nicht den Zweck hat, die Ausgebliebenen zur nachträglichen Gestellung zu nöthigen, sondern das Ausbleiben zu ahnden.
Auch für eine Disziplinarstrafe ist sie nicht zu erachten, da nicht angenommen werden kann, daß der untaugliche Ausgebliebene in einem Disziplinar⸗Verhältnisse zur Militair⸗Behörde oder zur Aushebungs⸗Behörde steht.
Hiernach stellt sich die Strafe, was auch ihrer Bezeichnung entspricht, als eine solche dar, welche nach ihrem Maße (unter sechs Wochen) zu den Strafen wegen Uebertretungen gehört.
Daraus folgt die Kompetenz der Polizeirichter zur Untersu⸗ chung und Bestrafung solcher Uebertretungen.
In der Rhein⸗Provinz ist dies anerkannt und danach dort ver⸗ fahren worden. Ein gleiches Verfahren wird nunmehr auch in den übrigen Provinzen stattfinden müssen, da in Beziehung auf diese dasselbe Prinziß angenommen worden ist (Gesetz vom 11. März 1850).
In einem ziemlich ähnlichen Falle, nämlich in Betreff der Ab⸗ und Anmeldung der Militair⸗Personen des beurlaubten Standes, ist durch die demnächst von dem Herrn Justiz⸗Minister im Justiz⸗ Ministerial⸗Blatte Jahrgang XII. Seite 126 den Gerichts⸗ behörden zur Kenntniß gebrachte Verfügung des Ministeriums des Innern vom 3. Dezember 1849 ebenfalls die Kompetenz der Poli⸗ zeirichter für begründet erachtet worden.
Demzufolge ersuchen wir das Königliche General⸗Kommando und das Königliche Ober⸗Präsidium ergebenst, nunmehr auch in Betreff der in Rede stehenden Uebertretungen ein gleichmäßiges Verfahren in der dortigen Provinz dahin herbeiführen zu wollen, daß solche überall den Polizeirichtern zur Untersuchung und Be⸗ strafung überwiesen werden.
Berlin, den 24. Mai
Der Kriegs⸗Minister von Stockhausen. An das Königliche General⸗Kommando des 4ten Armee⸗Corps und das Königliche Ober⸗Präsidium zu N.
Abschrift zur gefälligen Nachricht und um danach ebenfalls ein gleichmäßiges Verfahren in der dortigen Provinz herbeizuführen Berlin, den 24. Mai 1851. Der Kriegs⸗Minister Der Minister des Innern von Stockhausen. von Westphalen. An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos der Armee Corps und die Königlichen Ober⸗Präsidien.
des Krieges und
1851. Der Minister des Innern von Westphalen.
Ferner die allgemeine Verfügung vom 23. Juni, betreffend das von den Beamten der Staatsanwaltschaft zu beobachtende Verfahren bei Verfolgung der gegen das Staats⸗Ministerium oder gegen ein⸗ zelne Staats⸗Minister verübten Beleidigungen: 1b
Das Strafgesetzbuch vom 14. April d. J. enthält in den §§. 102 und 103 die Bestimmung, daß es in Ansehung der gegen eine öffentliche Behörde oder einen öffentlichen Beamten veruübten Beleirigungen zur Einleitung der Verfolgung eines Antrags des Verletzten nicht bedarf. .
Demgemäß sind die Beamten der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die dem Staats⸗Ministerium oder einzelnen Staats⸗Ministern zugefügten Beleidigungen zwar den Gerichten gegenüber von der Verpflichtung zur Vorlegung eines auf rie Verfolgung gericht ter Beschlusses entbunden. Dieselben haben jedoch in derartigen Fällen auch in Zukunft nicht ohne Weiteres einzuschreiten, sondern in de durch die allgemeine Verfügung vom 14. August 1849 (Justiz⸗Mi nisterialblatt S. 376) und §. 19 der allgemeinen Verfügung vom