tisches Schauspiel mit Gesang, in 4 Akten. Musik von C. M. von Mit dieser Vorstellung wird das Königsstädtische Theater für Weber. b . lyrische und dramatische Darstellungen geschlossen.
Montag, 30. Juni. Letzte Gast⸗Vorstellung der jungen Tän⸗ 8 3 zerinnen, in 4 Abtheilungen. Dazu: Preciosa. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchd ucdccrei.
toffel und Degen, Lustspiel in 3 Aufzügen, frei nach Schröder, von Franz von Holbein.
—, Sonntag, 29. Juni. Vorletzte Gast⸗Vorstellung der jungen Tänzerinnen, in 4 Abtheilungen. Dazu: Preciosa, großes roman⸗
v.
Das Abonnement auf den Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger beträgt vom 1. Juli d. J. ab vierteljährlich ohne Beilage für den ganzen Umfang der Meo⸗ narchie 20 Sgr., mit der preuß. (Adler⸗) zeitung als Beilage in Berlin 1 Rthlr. 7 ½ Sgr., aus⸗ wärts 1 Rthlr. 17 ½ Sgr.
Alle post⸗Anstalten des In⸗ Eund Auslandes nehmen Bestel⸗ lungen sowohl auf dieses Blatt allein, als auch in Verbindung mit der Preuß. (Adler⸗) Zeitung an, für Berlin die Expeditionen Behrenstraße Rr. 57 und Scha⸗ dowstraße Nr. 4. 8
—.,
Berliner Börse vom 27. Juni.
Eischbahh- Actich.
mWechsel-Course. Brief. Geld. 2 Mt. 141 ⅔ 141 ½ Kurz 150 ½ 150 ½ 2 M. 149 ¾¼ 149 ⅔ 1 Lst. 3 Mt. 19 ½ 6 19 ½ 300 F'r. 2 Mt. 80 795 20 Nr. 150 Pl. 2 Me. 81 81½⅔ 150 Fll. 2 Mi. 101* — 100 Thlr. 2 Mt. — 99 ⅔
111..*“
Stamm-Actien. V Kapital. 2
Rein-Ertrag.
.250 Pi. Prioritäts- Actien. V Kapilul. 250 Fl. 1
300 Mk. 300 Mb.
Zinssuss
2 1 . Tages - Conn Hager- Cours Sünnulliche Priocitäts-Actien werden durch süährliche Verloosung νà˙ 1 pCi. amortisirt
1849.
Der Keinertrag, wird nach erfolgter Rebkanntm. in der dazu bestanmten Rubribk ausgefiüllt D)ie mit 3 ⅛ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnune Rein-Frtrag 1850.
Berl.-Anhalt. .. do. Hamburg
97 ½ , 101 G 96 8. 103 ¼ bx.,
. 1., 411,860 5,0,0000,0020
Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg
do. Stettin-Stark do. Potsd. Mavzd Magd.-Halberstadt
6,000,000 8,000,000 4.824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000
111 ½ b⸗
96 a 97 bz. n. B
1235 „h be⸗ do do. Il. Ser. 1,0t,0,060
69 ½¼ a 68 ¾ b⸗. do. Potsd Magd.. 2,367,200)
141 6. 118 0 VWEeTEEF — do T b.
Wien in Augsburg
080—2
Sreslau. — Mit der heutigen Nummer wird der
Bogen 11 des
‧—
do.
8
1 99 1IOJo 100 SRbl. 3
Inlündische Fonds, fLefandbriefe, Kommunal- Papiere und
geld-Course.
Wochen 104 ⅔
Leipziger Halle- Thüringer Cöln - Minden.
56 16/56 12 104 ½⅔ 1,500,000 1,651,200
Bonn Cöln... Düsseld.- Elberfeld.. Steele - Vohwinkel!
ꝙ8S-
2—
Zf. UBrief. Geld. Gem. Preuss. Freiw. Anl 5 106 ¼ 105 ½
0. St Anl. v. 50 4 ½ 103 ¼ 102 4 St.-Schuld-Sch. 3 ½ 87 ½ 87 04d.-Deichb.-Obl. 4 ½ — 100 ½ eeh. Pram.-Sch. 1273, K. u. Nm. Schuldv. 8 8 merl. Stadt-Obl. ⁷ 104 5 ,99 ½ 1101 ¾
Crh Pfdbr. Ostpr. Pfandbe. Ponnn. Pftandbr. do.
40.
Pos.
Kur- u. Nm. Schlesische
128 ¼ —xo. Lt. B. gar. 40.
—
Prenss. Rentenbr. Pr. Hk. Anth.-Sch. Friedrichsd'ork
And. Goldm. à 5th.
Disconto.
168 do. 8 Westpr. Pfandbr. 32
rolsh. Posen do.
AGAnAn
G
91 Niederschl. Mäürkisch. 10,000,000 — 1“ 40. v weiegbahn 1,500,000 96 Oberschl. Lit. X. ... 2.253,100
96 6do. Lit B. 2, 400,000 — GCS1SOde 1,200,000 Breslau - Freiburg... 1.700,000 Krakau-Oberschl.... 1,800,000 S Ruhrort-Crefeld . ... Sachen-Dusseldorf .. “
92
1,100,000
Ausläncdlische Fonds.
NMaäapdeb-Wittenb. 4.500,000
uss. IIamb. Cert. 5 Hope 1. Anl. 4
Poln. uene Pfdbr. do. Part. 500 Fl. dο. 300 Fl. Hamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeek. Staats-A IIoll 2 ½ % Iut.
Kurh. Pr. . 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.
93 93 ¾
do. 116
0. v. Rthsch. Lst. 5 — do. Bugl. Anleihe 4 ½ 110 ⅔ do Poln. Schatz0. 4 81 do. do Cert. L. A. 95 ½ do. do. I. B. 200 Fl. — 19 ½
Poln a. Pfdbr. a. C. 4 y—
do.
ouitlungs - Eogen.
Aachen-Mastricht: 2.750,000
Aus lit αd. 46*11 1.
Friedr. Wilth. Nond!, do. Prio:
8,000,000
18 ⅔
9,000,000 13,000,000
1,000,000 1,500,000
1,000,000 5,000,000
68 ¼ do. 105 ⅔ a 88 bz. 63 B.
1
—6e-—e————
b0 8
do. Rhein. v. 1ov 1 -10.
“
89 ¼ B. 89 6.
28 B.
130 ¼ a bz.
80 ½ bz. 1 do — d0
II do.
85 ½
80 ½
— —
28 —
— —
—I
S
F
C.S 9⸗ * 26-g9
’ S
1
do.
— 85—
848 —8⸗,
— — -9———
do
Borg
1 . 2 ¼ b2. [(Cöthen-
Kassen-Vereins-Bank-Actien 105 bz u. 61.
Siah. Magdech.-Leipziger.. IIIalle Thüringen.. — Cölu-Xlinden.
do.
Staat gar. Priorität.. Stamm-Prior. Dusseldorf- Elberfeld. Niedersch!
Zweigbalm Magdeb.-Wittenb. . Halberstädter XKrakau- Oberschl. .. Cosel-Oderbereg Steele-Vohwinkel! do. II. Ser. Greslau- Freiburg ...
lusl. Stamm--ict.
Kiel-Altona .. Berub. Mecklenburger
1,000,000 5 102 ¼1 l12 8 800,000 5 104 103 ⅜, bz. 1.788,000 4,000,000 3.671,500 3,500, 0009 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 700,000 360,000 250,000 325,000 75,000 100,0000 1,100,000
101½ 102 ¾ 1045
3=FA
91 G 82 B
Märkisch. d. III Serie.
102 ⅔ 4 104 bz.
₰—
Sxööääeeee
00 ¾ 0.
örsen-
8
2,050,000 50,000 1,300,000
Sp. Thlr. Thlr.
50 . 30 ½ g.
Aufschwung.
Bei günstiger Stimmung der Börse und ziemlich belebtem Geschäft erfuhren die Course der meisten Actien einen 8 8 8 8
Bekanntmachungen.
[191¹] Subhastations⸗Patent.
Das hierselbst in der Berlinerstraße Nr. 14 gelegene, ol. III. Nr. 93 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bau⸗Eleven Carl Herrmann Rudolph Ferdinand Lipsch gehörige Haus nebst Garten und Wiese, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur ein⸗ zusehenden Taxe auf 7950 Thlr. abgeschätzt worden, soll am 8. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, vor
dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger, die verehelichte Bornstein, Dorothee Sophie geborene Schmolling, so wie die Erben des Kaufmanns Johann Christoph Jahnke und die der verwittweten Bauräthin Clemens, Johanne Caroline geborenen Köhler, werden hierzu vorgeladen.
Frankfurt a. d. O., den 13. März 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
8 2 mn a.
Alle, welche an das im hiesigen Kreise im Poseritzer Kirchspiele belegene, dem Gutsbesitzer Haͤase gehörige Gut Poseritz aus irgend einem Rechtsgrunde Forderun⸗ gen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Eigenthumers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf
den 27. Juni, 18. Juli und 8. August d. J.,
Morgens 11 Uhr,
im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaumten Ter⸗ mine anzumelden und zu bewahrheiten, bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verpflichtung zur Anmeldung sind diejenigen Gläubiger' ausgeschlossen, welche ihre Forderungen auf dem ihnen vorzuzeigenden attestirten Postenzettel richtig verzeichnet finden. Dieselben haben die Erstattung der für die Anmeldung verlegten Kosten nicht zu erwarten.
Bergen, den 22. Mai 1851.
Königliches Kreisgericht.
358] Oeffentliche Vorladung. Ueber das Vermögen der verw. Polizei⸗Sergeant Nanke, Henriette geb. Dornath, und des Polizei⸗Ser⸗ eanten Carl Blumberg hier, Wachswaarenhändler Firma: C. W. Schnepel successores), ist der Konkurs⸗ rozeß eröffnet und ein Termin zur Anmeldung und Nach⸗ eisung der Ansprüche aller unbekannten Gläubiger auf
den 4. September c., Vormittags 11 Uhr,
or dem Stadtgerichts⸗Rath v. Uechtritz in unserem Par⸗ teienzimmer, Junkernstraße Nr. 10, anberaumt worden. Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still⸗
schweigen auferlegt. Breslau, den 29. April 1851. Königliches Stadtgericht.
““
1452 Eisenbahn. 6
““ 3 4 W he
In der Absicht, den Zinsfuß der Prioritäts⸗Obliga⸗ iomnen Serie I. und II. der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft im Betrage von 3,500,000 Thlr. von 5 auf 4 ½ pCt. herabzusetzen, werden mit Bezuß auf den §. 4 des unterm 26. Juni 1846 Allerhöchs genehmigten Planes vom 15. Mai 1846 (Gesetz⸗Samm⸗ lung pro 1846 S. 238) die gedachten Prioritäts⸗Obli⸗ gationen, so weit dieselben zur Zeit nicht bereits amor⸗ tisirt sind oder am 1. Juli d. J. behufs der Amorti⸗ sation zur Ausloosung gelangen, hiermit zur Rückzah⸗ lung des Kapitalbetrages am 2. Januar 1852 gekün⸗
I. Abtheilung.
Abtheilung IJ.
digt, von wo ab daher die Verzinsung derselben mit 5 pCt. aufhört.
Die Inhaber dieser gekündigten Priorieäts⸗Obligatio⸗ nen empfangen, gegen Einlieferung der Letzteren nebst den noch dabei befindlichen neun Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, den Nominalbetrag der Obligationen am 2. Januar 1852 oder den darauf folgenden Tagen baar ausgezahlt; dagegen soll es den⸗ jenigen, welche ihr Einverständniß mit der Reduzirung des Zinsfußes auf 4 ½ pCt. vor dem 1. September d. J. abgeben, gestattet sein, sich bei der neuen von uns be⸗ absichtigten 5prozentigen Prioritäts⸗Anleihe Serie IV. im Betrage von 1,000,000 Thlr. nach Maßgabe der anderweiten, hierauf bezüglichen Bekanntmachung der Königlichen General⸗Direction der Seehandlungs⸗So⸗ zietät zum Pari⸗Course zu betheiligen.
Das Konvertirungs⸗Geschäft selbst, die Auszahlung der Nominalbeträge der gekündigten Obligationen und die Ausgabe der Obligationen der negen 5 rozentigen Prioritäts⸗Anleihe Serie IV. nebst Coupons uber die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, wird zufolge einer mit der Königlichen General⸗Direction der Seehand⸗ lungs⸗Sozietät getroffenen Uebereinkunft durch letztere bewirkt werden, welche darüber das Ersorderliche in der vorerwähnten Bekanntmachung erlassen wird, auf die wir hiermit ausdrücklich verweisen.
Berlin, den 16. Juni 1851.
Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn. (gez.) Costenoble.
Bekanntmachung.
Unter Bestätigung der von der Königlichen Verwal⸗ tung der Neederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn erlassenen Bekanntmachang vom 16ten d. M. in Bezug auf die von uns übernommene Konvertirung und Auszahlung der Nominal⸗Beträge der von derselben behufs der Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 ½ pCt. gekündigten prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Serie I. und II., so wie auf die Ausgabe der neuen 5prozentigen Prio⸗ ritäts⸗Obligationen Serie IV., bringen wir hierdurch zur Kenntniß des betheiligten Publikums, daß die Rück⸗ zahlung des Nominal⸗Betrages der in Rede stehenden gekündigten 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Se⸗ rie I. und II. gegen Einlieferung dieser Obligationen mit den noch dabei befindlichen neun Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, so wie eines Num⸗ mern⸗ und Apoints⸗Verzeichnisses darüber
am 2. Januar 1852 und an den darauf folgenden Wochentagen in den Vor⸗ mittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bei unserer Haupt⸗ Kasse stattfinden wird.
Für jeden dabei etwa fehlenden Zins Coupon wird der Betrag desselben baar in Abzug gebracht werden.
Denjenigen Inhabern von dergleichen zur Ruckzah⸗ lung gekündigten 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen jedoch, welche es vorziehen, statt der angeborenen Baar⸗ zahlung in die Reduzirung des Zinsfußes derselben von Fünf auf vier und ein halbes pro Cent ein⸗ zugehen und ihre Erklärung darüber bis spätestens zum
31. August dieses Jahres
durch Einreichung ihrer Obligationen nebst den oben erwähnten neun Coupons über die Zinsen vom 1. Ja⸗ nnar 1852, ab oder Baarzahlung des Betrages fur feh⸗ lende Coupons und gleichzeitige Beifügung eines Num⸗ mern⸗ und Apoints „Verzeichnisses, bei unserer Haupt⸗ Kasse abgeben, sichert die unterzeichnete General⸗Direc⸗ tion der Seehandlungs⸗Sozietät
eine Ertra⸗Prämie
zu, welche 1“
a) für alle vom 14. Juli d. J. ab bis einschließlich
den 31. Juli d. J. an den Wochentagen in den
Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bei der
Haupt⸗Seehandlungskasse eingehenden Meldungen auf „Ein halbes Prozent“,
b) für alle vom 1. August d. J. ab bis einschließlich
1116
SE-MSE 2n-
den 31. August d. J. in der vorangedeuteten Weise eingehenden Meldungen auf „Ein viertel Prozent“, des Nominalbetrages der zu konvertirenden Obligationen festgesetzt und bei Wiederaushändigung der reduzirten A ½prozentigen Obligationen baar gezahlt wird.
Von denjenigen Inhabern gekündigter 5prozentiger Obligationen 1ster und 2ter Serie, welche bis zum Schlusse des Monats August c. die Konversion nicht angemeldet haben, wird dagegen angenommen, daß sie Baarzahlung verlangen, welche dann auch, wie Ein⸗ gangs bemerkt worden ist, am 2. Januar k. J. und folgende Tage stattfinden wird.
Außer der vorgedachten Prämien⸗Bewilligung wird es den auf die Reduzirung eingehenden Besitzern der ge⸗ kündigten Obligationen, welche mindestens 400 Rthlr. zur Konversion abstempeln lassen, freigestellt, sich auch bei der von der Koͤniglichen Verwaltung der Nieder⸗ schlesisch⸗Märkischen Eisenbahn beabsichtigten 5prozenti⸗ gen Prioritäts⸗Anleihe Serie IV. im Betrage von einer Million Thaler pro rata ihres Besitzes zu betheiligen, und zwar in der Weise, daß sie nach Maßgabe des dieser Bekanntmachung hinzugefügten Plans circa 28 pCt. in neuen 5prozentigen Prio itäts⸗Obligationen Serie IV. zum Nennwerthe mit Coupons über Zinsen vom 1. Ja⸗ nuar 1852 ab und 72 pCt. in abgestempelten auf 4 2½ Ct. reduzirten Obligationen Serie 1. und II. mit glei⸗ chen Coupons zurückerhalten. Auch kann der Inhaber der gekündigten 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen bei deren Einreichung zur Abstempelung auf 4 ½ pCt. Zin⸗
VWehheI - .“ in neuen 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Serie IV
der 10,000 Stück oder 1,000,000 Thlr.
sen p. a. vom 1. Jannar 1852 ab den ganzen Betrag derselben zurückverlangen und außerdem die darauf zur Ueberlassung fallende Rate von ca. 28 pCt. der neuen 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen nach Maßgabe des gedachten Planes mit Coupons über die Zinsen vom 1. Juli d. J. ab gegen baare Zahlung des Nominal⸗ betrages und der darauf haftenden Zinsen bis zum Zah⸗ lungstage empfangen.
Wer von Vorstehendem Gebrauch machen will, muß sich bei Einsendung der zu konvertirenden Obligationen gleichzeitig hierüber bestimmt erklären.
Der Umtausch der gekündigten 5prozentigen Obliga⸗
tionen gegen neue 5prozentige und die Rückgabe der auf 4 ½ pCt. reduzirten Obligationen mit den neuen Coupons soll zwar, so weit es die Verhältnisse irgend zulassen, Zug um Zug geschehen. Sollte sich indessen die Ausfertigung der neuen 5pro⸗ zentigen Obligationen Serie 1V. wider Erwarten ver⸗ zögern und die Abfertigung nicht sofort erfolgen können, so wird den Präsentanten über die abgelieferten Obli⸗ gationen einstweilen Kassen⸗Quittung ertheilt, gegen de⸗ ren Rückgabe sie nach Ablauf einer angemessenen Frist ihren Antheil an reduzirten 4 ⁄prozentigen und neuen 5prozentigen Obligationen bei unserer Hauptkasse in Em⸗ pfang neh nen können.
Berlin, den 16. Juni 1851. Königl. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät. (gez.) Bloch. Remmert. TöT
der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Wer einreicht zur Abstempelung in 5prozent. Prioritäts⸗Obligationen Serie l. und II.
von 400 Thlr. bis incl.
700 1100 1400 1800 2100 2500 2800 3200 3500 39900 4200 4600
600 Thlr. 1000 1300 170) 2000 2400 2700 3100 3400 3800 4100 4500 4800 5000
Empfängt in neuen 5prozent. Prioritäts⸗ Obligationen Ser. IV.
100 Thlr.
200 —
300
400
500
600
700
800
900
000
100
Und den Rest in auf 4 ½p Ct. abge⸗ stempelten Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen Serie J. und II.
300 Thlr. bis inel. 500 Thlr.
500 800
800 1000 1000 1300 1300 1500 1500 1800 1800 2000 2000 2300 2300 2500 2500 2800 2800 3000 3000 3300 3300 3500 3500 3600
ger Eisenbahn.
Bei der heute erfolgten Ausloosung von 12 Prioritäts-⸗Actien behufs Amortisation wurden nachstehende Nummern gezogen:
1276. 411. 1279. 2141. 1655. 457 1153. 1186. 1654 und 1751.
Die Inhaber dieser Prioritäts⸗Actien werden daher hiermit aufgesordert, dieselben gegen Empfang des No⸗ minalwerths den 1. Juli d. J. an unsere Hauptkasse abzuliefern. Da von diesem Tage ab die Verzinsung der ausgeloosten Prioritäts⸗Actien aufhört, so sind ge⸗ mäß §. 9 des ersten Nachtrags zum Gesellschafts⸗Sta⸗ tut die noch nicht fälligen Zins⸗Coupons mit abzulie⸗ fern. Geschieht dies nicht, so wird deren Betrag von dem Kapitale gekürzt und zur Einlösung der fehlenden Coupons verwendet werden. t
Von den früher ausgeloosten Prioritäts⸗Actien sind:;
aus dem Jahre 1848 die Nummer 1557.
22117]* „ 19850 die Nummern 46. 616. 1176. noch nicht eingegangen, und werden daher deren Inha⸗ ber gleichzeitig an deren Einlieferung erinnert.
Breslau, den 11. April 1851.
bCirektorium.
1911. 709.
gische Eisenbahn.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zins⸗ Coupons unserer Prioritäts⸗Obligatio⸗ nen, ferner die verloosten Prioritäts⸗ Obligationen und früher fälligen, noch nicht zur Einlösung vorgezeigten Zins⸗ Coupons und Dividendenscheine werden a) i t bei unserer Hauptkasse, b) in den an unserer Bahn gelegenen Städten bei unseren dortigen Einnehmern, und vom 1. bis 31. Juli d. J. c) in Berlin bei den Herren Breest & Gelpcke, d) in Deßau bei Herrn J. H. Cohn, e) in Leipzig bei der dortigen Bank, . f) in Frankfurt a. M. bei den Herren de Neufville, Mertens L Co. 8 des Vormittags in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bezahlt. b Die Zahlung ad b. kann nur nach vorheriger An⸗ meldung erfolgen. Erfurt, den 15. Juni 1851.
Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Jahr 1849 den gegenwärtigen Abonnenten zugeschickt.
22e2e2e-⸗—“ Sassee LhcHʒExMa as 2 neTseemnaessebaEeMiEmreTLlüb 4f Ker ecciIten ere EFerra-.
Amtlicher Theil. L
Berlin. Gesetz, betreffend die Versorgung der Militair⸗ ET“ “ Feldwebel und Wachtmeister abwärts — Befoörderungen und Abschiedsbewilligungen in Arme 8 Oesterreich. Wien. dlage Praf Württemberg.
en. Hohe Fremde. — Das Anleihe⸗Projekt. Stuttgart. Kammer⸗Verhandlunge
II1gmnnn
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Petitionen. — Gesetz⸗ Entwurf über das Bankwesen in den Kolonieen. — Die Revisions⸗Kom⸗ sils — Paris. Antrag in Bezug auf den Freihandel. — Ver⸗
Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Die Kanzleigerichtsreform. Vermischtes. — Jottee Pershand's Prozeß.
“ Hofnachrichten. Bekanntmachung über Paßwesen.
Belgien. Brüssel. Hofnachricht. — Finanzmittheilungen.
Schweden und Norwegen. Stockheslm. Proposition wegen Ab⸗ schaffung der Differential⸗Zölle von den Ständen genehmigt.
urin. Aus der Kammer. — Genua. Ankunft Biyio's.
Italien. 2 Parmg. Konkordat⸗Abschluß.
8 . 2 8 8 Börsen⸗-⸗ und Handels⸗Nachrichten.
aa“ 8 üeemn 8 rmerrimn “ u len:. ureen
Amtlicher Theil
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem französischen Obersten Callier vom Generalstabe den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse; den Superintendenten von
Herrmann zu Hohenfriedberg, Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, und
Küsell zu Stolp, Regierungs⸗Bezirk Köslin, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Hofmaler Hil⸗ debrandt in Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Nachdem Ich durch den Erlaß vom 29. Mai 1848 den Bau einer Chaussee von Wittstock nach Kyritz und von dort nach dem Eisenbahnhofe bei Zernitz genehmigt und hente der unter dem Namen „Wittstock⸗Zernitzer Chausseebau⸗Gesellschaft“ gebildeten Actien⸗Gesellschaft Meine landesherrliche Genehmigung ertheilt, auch das Statut der Gesellschaft bestätigt habe, will Ich die durch den Erlaß vom 28. Oktober 1848 für einen Theil der Straße verliehene Berechtigung zur Erhebung eines Chausseegeldes nach dem jedes⸗ maligen Tarife für die Staats⸗Chausseen der Gesellschaft für den ganzen Chausseezug von Wittstock nach dem Eisenbahnhofe bei Zer⸗ nitz verleihen. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Neubau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maß⸗ gabe der für die Staats⸗Chausseen bestehenden Vorschriften, so wie auch die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehäng⸗ ten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei⸗Vergehen auf die ge⸗ dachte Straße Anwendung finden sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch
9
die Gesetz⸗Sammlung zur
öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Warschau, den 24. Mai 1851. Wilhelm. von Ral
Friedrich von der Heydt. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz Minister.
d über die unterm 24. Mai 1851 erfolgte Bestätigung der Statuten der Wittstock⸗Zernitzer Chausseebau⸗Gesellschaft.
Des Königs Majestät haben die unterm 19. Dezember 1850 vollzogenen Statuten der zum Bau und zur Unterhaltung einer Chaussee von Wittstock nach dem Eisenbahnhofe bei Zernitz unter dem Namen „Wittstock⸗Zernitzer Chausseebau⸗Gesellschaft“ zusam⸗ mengetretenen Actien⸗Gesellschaft mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. Mai c. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes uber Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Statuten durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam zur öffentlichen Kennt⸗ iß gelangen werden.
Berlin, den 18. Juni 1851.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: von Pommer⸗Esche.
Betannimmahng betreffend die Errichtung einer Actien⸗Gesellschaft unter dem Namen „Allianz, anonyme Gesellschaft für Bergbau⸗ und Hüttenbetrieb bei Stolberg“ und die unterm 30. Mai 1851 erfolgte Bestätigung der Ge⸗ sellschafts⸗Statuten.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Bestätigungs⸗
Urkunde vom 30. Mai d. J. die Errichtung einer Actien⸗Gesell⸗
Die Register zu dem Jahrgange 1848, 12 ½ Bogen stark,
sind noch in unserer Expedition, Beh
renstraße Nr. 57 2
2
3
schaft unter dem Namen „Allianz, anonyme Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb bei Stolberg“, welche nach den notariellen Akten vom 30. April 1849 und 1. März 1851 zu dem Zweck gebildet worden, den Bergbau zunächst im Regierungs⸗Bezirk Aachen, die Fabrication der Metalle, den Handel mit Zink, Blei, Eisen u. s. w. und den Verkauf von Erzen und nutzbaren Fossilien zu betreiben und in Köln ihren Sitz hat, zu genehmigen, auch die in dem no⸗ tariellen Akte vom 1. März 1851 enthallenen Gesellschafts⸗Statu⸗ ten zu bestätigen geruht. Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Statuten nebst der Aller⸗ höchsten Bestätigungs⸗Urkunde durch die Amtsblätter der König⸗ lichen Regierungen zu Aachen und zu Köln zur öffentlichen Kennt⸗ niß gelangen werden.
Berlin, den 25
8 25. Juni 1851. Der Minister für
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: von Pommer⸗Esche.
Miuisterium der geistlichen ꝛc. Angelegen . Der Kandidat des höheren Schulamts, Johann Bernhard Hermann Heilermann, ist als Lehrer an die höhere Bürger⸗ und Provinzial⸗Gewerbeschule zu Trier berufen worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das dem Kaufmann J. H. F. Prillwitz zu Berlin unter dem 26. August 1850 ertheilte Patent auf eine hydraulische Presse in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung i erloschah G
Minister Moller von Hamburg.
„Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister am Königlich schwedischen und norwegischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St. Simon, nach der Rhein⸗ Provinz.
4ahnaC,ne n Avnvevnan.HXAcHdasA. b a—.
Nichtamtlicher Theil. Dentschland. Preußen. Berlin, Juni. Se. Majestät der Kaiser
28.
von Rußland haben dem Commandeur der Garde⸗Infanterie, Ge⸗ neral⸗Lieutenant von Möllendorff, den Orden vom weißen Adler; dem Commandeur der zweiten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, General⸗Major Grafen von Schlieffen, den St. Stanislaus⸗ Orden erster Klasse; dem Major von Witzleben des Regiments Garde du Corps die 2te Klasse desselben Ordens und dem Se⸗ conde-Lieutenant von Rauch des Regiments Garde du Corps den St. Wladimir⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.
Veilin 28. Funt ‚nuuu 188 der Gesetz⸗Sammlung enthält das Gesetz, betreffend die Ver⸗ sorgung der Militair⸗Invaliden vom Ober⸗Feuerwerker, Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Vom 4. Juni 1851.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der Kammern, was folgt: Diejenigen Soldaten vom Ober⸗Feuermerwerker, Feldwebel und Wachtmeister abwärts, welche im akliven Militairdienste oder in Folge desselben invalide geworden sind, sollen, nach den näheren
V V V
Bestimmungen dieses Gesetzes, angemessen versorgt und alle Inva⸗ liden des Heeres, ohne Unterschied der Waffengattung oder des Truppentheils, nach gleichen Grundsätzen behandelt werden. Abnitg1 Soldaten, welche unmittelbar aus dem aktiven D als Invalide entlassen werden. §. 2 aktiven Dienste scheidenden Invaliden
ienste
Die unmittelbar aus dem sind entweder: A. Halbinvalide, d. h. solche, die noch zum Garnisondienste fähig, oder Ganzinvalide, d. h. solche, die zu keinerlei Militairdiensten mehr tauglich sind. A. Halbinvalibe. Soldaten, welche entweder 1) nach einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren, oder 2) bei dem Besitze eines im Kriege erworbenen preußischen Mi⸗ litair⸗-Ehrenzeichens, oder 3) durch a) Verwundung vor dem Feinde, b) Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung des Dienstes, oder eine während des aktiven Militairdienstes überstandene kontagiöse Augenkrankheit
—
Angekommen: Se. Excellenz der Königlich dänische Staats⸗
halbinvalide geworden sind, werden nach ihrer Wahl und unter Berücksichtigung ihrer Charge (§. 17) entweder einem Garnison⸗ Truppentheile überwiesen oder mit der Pension vierter Klasse für Ganzinvaliden (§. 6) entlassen.
Halbinvalide, welche nach mindestens 12jähriger Dienstzeit aus⸗ scheiden und sich stets gut geführt haben, können auch lediglich durch Verleihung des Anspruchs auf eine Versorgung im Civildienst mit⸗ telst Ertheilung des Civil⸗Versorgungsscheins abgefunden werden, wenn sie diese Abfindung denjenigen Arten der Versorgung vor⸗ ziehe f welche sie nach §. 3 Anspruch haben. .
B. Ganzinvalide. §. 5.
Ganzinvalide, denen ein Anrecht auf Versorgung zusteht, er halten entweder eine Invalidenpension und daneben, falls sie sich stets gut geführt haben, den Civilversorgungsschein, oder sie wer⸗ den in eine Invalidenanstalt resp. eine Invaliden⸗Compagnie aufge⸗ nommen. 1
Die Invalidenpensionen zerfallen in vier Klassen und betra- gen monatlich:
in der 1. Klasse. 2. Klasse. 3. Klasse. 4. Klasse.
“ 8 Rthlr. Sgr. Rthlr. Sgr. Rthlr. Sgr. Rthlr. Sgr.
1) für Oberfeuerwerker, S Feldwebel und Wacht⸗ meister G 2) für Vicefeldwebel und
Gergeatten..
3) für Feuerwerker und
Untee 3353
4) für die übrigen Sol
186öö—
Die Invaliden⸗Pension erster Klasse darf nur solchen Ganz⸗ invaliden, welche völlig erwerbsunfähig, diejenige zweiter Klasse nur solchen, welche größtentheils oder voöllig erwerbsunfähig, und die⸗ jenige dritter Klasse nur solchen, welche mindestens theilweise er⸗ werbsunfähig geworden sind, bewilligt werden.
Bei noch vorhandener vollständiger Erwerbsfähigkeit ist nur die Bewilligung der Pension vierter Klasse zulässig.
Mit dieser Maßgabe wird der Anspruch auf eine Pension ent weder:
1) durch oder 2) auch ohne Rücksicht auf die
unter Nr. 2 und 3)
vorben.
eine gewisse Dienstzeit (§8. 8 — 11 unter Nr. 1
Dauer der Dienstzeit (§§. 8 — 11
S. 7 22 5 . . Die Invaliden⸗Pension erster Klasse erhalten Ganzinvalide,
wenn sie entweder
1) nach einer Dienstzeit von mindestens 21 Jahren, oder 2) bei dem Besitze eines im Kriege erworbenen preußischen Mi⸗ litair⸗Ehrenzeichens, oder 3) durch a) Verwundung vor dem Feinde, b) Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung des eigentlichen Militairdienstes (also mit Ausschluß von Oekonomie⸗ oder Aufwartediensten), oder c) gänzliche Erblindung in Folge einer während des aktiven Militairdienstes überstandenen kontagiösen Augenkrankheit
söllig erwerbsunfähig geworden sind.
8 89 Die Invaliden⸗Pension zweiter Klasse erhalten Ganzinvalide,
wenn sie entweder
1) nach einer Dienstzeit von mindestens 15 Jahren, oder 2) bei dem Besitze eines im Kriege erworbenen preußischen Mi⸗ litair⸗Ehrenzeichens, oder 3) durch a) Verwundung vor dem Feinde, ) Beschädigung bei unmittelbarer Ausübung des oder eine während des aktiven Dienstes überstandene kontagiöse Augenkrankheit
größtentheils erwerbsunfähig geworden sind.
§ 0. Die Invalid⸗Penension dritter Klasse erhalten Ganzinv
wenn sie entweder
1) nach einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren, oder 2) bei dem Besitze eines im Kriege erworbenen preußischen Militair⸗Ehrenzeichens, oder 4 durch eine der im §. 9 unter Nr. 3 a. b. c. bezeichneten Ursachen .
theilweise erwerbsunfähig geworden sind.
1
Die Invaliden⸗Pension vierter Klasse erhalten Ganzinvalide
wenn sie entweder
8 Jahren, oder
1) nach einer Dienstzeit von mindestens 1 erworbenen preußischen
2) bei dem Besitze eines im Kriege Militair⸗Ehrenzeichens, oder
3) durch eine der im §. 9 unter Ursachen
3, a. b. c. bezeichneten
Ganzinvalide geworden sind.