1851 / 1 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Ballet vom Königl. Balletmeister Hoguet. (Herr

von Meyerbeer. Leyden, als Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.

Roger: Johann voew Vors⸗ ind im vormaligen Billet⸗Ver⸗ ieser Vor ag sind im vormaligen Bi dieser Vorstellung st g

Billets zu

kaufs- Bürcau des p nach der Se 88 gelegen (Eingang Jägerstraße, neben der Vorf

ohen Preisen zu haben. 8 Jalkon solgenden dehenegeig güchtr. 15,Sgr., erster Nong unl Rthlr

b d am Orchesceni lbst, inkl. der rosceniums⸗Logen un Bcenium des

Tribüne, Parquet⸗Loge und.) Sgr., dritter zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr., zweiter Rangr., Amphitheater

R nd Balkon daselbst 20 Sgr., Parterre 10˙G gr. ase. 104te Abonnements⸗

Mittwoch, 2. Juli. Im Schauspicl in 2 Akten, von R. Be⸗ Vorstellung. Die Hochzeitsreise, LHierauf: Der Sohn auf Rei⸗ nedix (Hr. Menzel: Hahnenspoßeldmann (Hr. Menzel: Peter, als sen, Posse in 2 Abthl., von änzerin auf Reisen, Episode mit Tanz,

letzte Gastrolle). Und: 8

on Hoguet. ce „: Se. Excellenz der General der Kavallerie Angekovuber der Truppen in den Marken, von Wrangel,

von B⸗ Berlin, 30. Juni. G Se. Majestät der König haben geruht, durch den Minister für

ielhauses, nach der Seite 8 Schauspielhauses, ne⸗ fahrt), zu no⸗

3

andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten dem Geheimen Ober⸗ Hofbuchdrucker Decker, als ein Anerkenntniß seiner Leistungen im Gewerbe der Buchdruckerkunst, die goldene Medaille „für ge⸗ werbliche Leistungen“ übersenden zu lassen.

luumntmachunJg.

In Gemäßheit der in den §§. 46 und 47 der Gemeinde⸗Ord⸗ nung vom 11. März 1850 enthaltenen Bestimmungen über die Zu⸗ lässigkeit der Erhebung eines Einzugsgeldes von neuen Gemeinde⸗ gliedern und um die sonst für das Bedürfniß und die Verpflich⸗ tungen der hiesigen Gemeinde erforderlichen Geldmittel theilweise auf diesem Wege zu beschaffen, hat der hiesige Gemeinde-Rath Folgendes beschlossen:

1. In Betreff der Einführung von Einzugsgeldern:

1) Von allen nach Berlin neu anziehenden selbstständi⸗ gen Personen (§. 4 Absatz 4 der Gemeinde⸗Ordnung) wird, sobald sie hierselbst ihren Wohnsitz nach den Be⸗

stimmungen der Gesetze ergreifen und die Erlaubniß zur

Niederlassung erhalten, ein Einzugsgeld (§. 46 Ab⸗ satz 1 der Gemeinde⸗Ordnung) zur Stadt⸗Hauptkasse ein⸗ gezahlt.

2) Bei der, Festsetzung der Höhe des Einzugsgeldes wird ein

UHM—nterschied nach Maßgabe der früheren Heimat des neu Anziehenden, auch wenn diese außerhalb Preußen belegen, nicht gemacht.

3) Das Einzugsgeld wird für alle Klassen der neu anzie⸗ henden Einwohner, ohne Rücksicht auf die Vermögens⸗ Verhältnisse, in gleichem Betrage festgesetzt.

4) Das Einzugsgeld beträgt dreißig Thaler. Jedoch ist der Gemeinderath befugt, dasselbe in besonderen Fällen auf 15 Rthlr. zu ermäßigen.

5) Den hierher versetzten unmittelbaren Staatsbeam⸗ ten werden auf das hier zu erlegende Einzugsgeld die⸗

enigen Beträge angerechnet, welche sie etwa an ihren frü⸗ heren Wohnorten innerhalb der Monarchie an Einzugs⸗ geld bereits entrichtet haben. Bei anderen neu anziehen⸗ den Personen findet eine solche Anrechnung nicht statt.

6) Die Berechtigung zur Niederlassung hierselbst, gegen Ent⸗ richtung des Einzugsgeldes, erstreckt sich zugleich auf die Ehefrau und die in väterlicher Gewalt stehenden minder— ährigen Kinder, und bei der Niederlassung selbstständiger weiblicher Personen auf deren minderjährige Kinder.

7) Die Verpflichtung zur Entrichtung des Einzugsgeldes tritt mit dem Tage der Einführung der Gemeinde-Ord— nung in Berlin ein. (§. 156 der Gem. Ordn.)

II. In Betreff der neben dem Einzugsgelde zur Deckung des

Ausfalls an Bürgerrechtsgeldern einzuführenden Abgabe:

1) Es wird fortan von jedem Einwohner Berlins, welcher einen eigenen Hausstand begründet, bei der Be⸗ gründung desselben eine Abgabe zur Kommunal⸗

Kasse erhoben. (Hausstandssteuer, Hauosstandsgeld.)

) Eben diese Abgabe zahlen auch diejenigen Einwohner Berlins, welche einen selbstständigen Gewebebetrieb anf

o der ein städtisches Grundstück erwerben und weder das Bürgerrechtsgeld noch die Abgabe zu 1 entrichtet haben.

angen

Einkommens und danach zu bestimmender Klassen erhoben. 4) Eine Befreiung von der Steuer bis zu einer gewissen Höhe des Einkommens findet nicht statt. 5) Die Abgabe soll betragen

a) bei einem Einkommen bis inkl. 199 Rthlr. „Fünf

Thaler“; b) bei einem Einkommen von 200 Rthlr. bis inkl. 500 Rthlr. resp. 10 Rthlr., 15 Rthlr. und 20 Rthlr.; c) bei einem Einkommen von 501 Rthlr. bis inkl S Rthlr. resp. 25 Rthlr., 30 Rthlr. und 40 Rihlr.; d) bei einem Einkommen von mehr als 1000 Rthlr resp. 50 und 60 Rthlr. 6) Wer Einzugsgeld gezahlt hat, entrichtet nur die Hälfte dieser Steuer in derjenigen Klasse, zu welcher er einge⸗ eeeit Dieser Beschluß des Gemeinderaths ist von der Königlichen Regierung zu Potsdam in der Eigenschaft als Stellvertreter des Bezirksraths mit der Maßgabe bestätigt worden, daß die Erhebung sowohl des Einzugsgeldes als der Hausstandssteue läufig zu⸗ nächst nur auf Ein Jahr gestattet ist. 1“ 1 Berlin, den 24. Juni 1851. Magistrat hiesiger Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt.

Provinzial⸗Behörden.

ͤd“ Regierungs⸗Bezirk Stettin. 4 Personal⸗Chronik.

Der Kaufmann C. Koester zu Demmin hat die bisher ge⸗ führte Agentur der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft niedergelegt.

Der Kaufmann Johannes Kossow in Demmin ist auf den Grund vorgelegter Bestallung als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft zu Magdeburg für die Stadt Demmin und deren Um⸗

bestätigt worden. Provinz Posen. b Regierungs⸗Bezirk Bromberg VNersonal⸗CEhmm

Der Gutsbesitzer Herr Klahr zu Szelejewo, im Kreise Mo gilno, ist als Agent der preußischen Versicherungsbank in Berlin für den mogilnoer Kreis von uns bestätigt worden.

Der Gutsbesitzer Herr Klahr zu Szelejewo, im Kreise Mo⸗ gilno, ist als Agent des Köln-Münster Vieh⸗ und Hagel⸗Versiche⸗ rungs⸗Vexeins für den mogilnoer Kreis von uns bestätigt worden.

Der Lehrer Andreas Dybalski aus Moritzfelde, Kreis Bromberg, ist als Lehrer bei der katholischen Schule zu Szymborze, Kreis Inowraclaw, interimistisch angestellt.

Der interimistische Lehrer Ferdinand Retzlaff zu Trzecie wice, Kreis Bromberg, ist in seinem Amte definitiv bestätigt worden. Der interimistische Lehrer Wi lhelm Puhl in Theerofen, Kreis Czarnikau, ist im Amte definitiv bestätigt worden.

Der interimistische Lehrer Sommerfeld in Fordon, Kreis Bromberg, ist im Amte definitiv bestätigt worden.

Der bisherige Regierungs⸗Civil⸗Supernumerar Lawrenz

Duszynski ist zum Haupt⸗Amts⸗Assistenten in Chodziesen ernannt worden. Appellationsgericht zu Bromberg. Ernennungen: Der Auskultator Victor Sobeski zum Appellationsgerichts⸗

Referendar,

die Rechts⸗Kandidaten Gustayv Herrmann Hildebrand Obuch und Georg Rudolph Heinrich Kienitz

zu Auskultatoren,

der Appellationsgerichts⸗Referendar Karl Ferdinand Franz von Rozynski zum Kreisrichter bei dem Kreisgericht in Trzemeßno,

der Bureau⸗Assistent Karl Ernst Senff in Polnisch Crone zum Kreisgerichts⸗Secretair in Schönlanke,

der Hülfs⸗Dolmetscher Johann Boguslaw Masinski zu Schneide⸗ mühl zum Büreau⸗Assistenten bei dem Kreisgericht in Bromberg

Gestorben sind: 1“

Der Exekutor und Bote Meyer bei dem Kreisgericht zu Schu⸗ Ih, Im 6

der Appellationsgerichts⸗Secretair Ziolecki am 9. Juni d. J.,

der Exekutor und Bote Wendt bei dem Kreisgericht zu Inowraclow ist vom Juli 18541 ab pensionirt.

Provinz Schlesien.

Regierungs⸗Bezirk Breslau. Personal⸗Chronik. Bei dem Appellations⸗Gericht zu Breslau.

Ernannt:

30 Die in Rede stehende Abgabe wird nach Maßgabe des

Die Referendarien Niederstetter und Neugebauer zu Gerichts⸗-Assessoren; e1u“ die Auskultatoren Göbel, Groß, König, Preuß, Rach⸗ ner, Schwarz, Schwindt und Zaucke zu Refe⸗ rendarien: die Rechtskandidaten Landsberger und Schneider zu Auskultatoren. Versetzt: Der Referendarius Rendschmidt an das Kammerger Berlin. 1 3 Ausgeschieden auf eigenes Ansuchen: Der Gerichts⸗Assessor von Fiebig; Auskultator Hugo von Schweinitz. Bei den Gerichten erster Instanz. Bei dem Stadtgerichte zu Breslau.

Ernannt: Der Büreau⸗Diätarius, Auskultator Mann zum Buͤreau⸗ Assistenten; die Civil⸗Supernumerarien Großmann, Hahn, Seidel und Weighart zu Büreau⸗Diätarien. Bestätigt: Der Kalkulatur-Assistent Feller als Häuser⸗Administrator. Bei dem Kreisgerichte zu Frankenstein. Ernannt: . Der Civil⸗Supernumerarius Neumann zum Büreau⸗Diä⸗ tarius; bisherige Lohnschreiber und vormalige Lieutenant Monsterberg zum Kanzlei⸗Diätarius. Bei dem Kreisgerichte zu Glatz. Ernannt: 1 Der iinterimistische Büreau⸗Assistent Auskultator Zahn zum etatsmäßigen Büreau⸗Assistenten; der interimistische Exekutor Jackisch zum etatsmäßigen Boten und Exekutor. Bei dem Kreisgerichte zu Hirschberg Versetzt:

Der Büreau⸗Diätarius Röpke in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Militsch; der Büreau⸗Diätarins Werner in gleicher Eigenschaft an as Kreisgericht zu Oels. Bei dem Kreisgerichte zu Militsch. Ernannt: 1 Der Civil⸗Supernumerarius Stein zum Büreau⸗Diätarius. Bei dem Kreisgerichte zu Neumarkt. Ernannt: Der Civil⸗Supernumerarius Serke zum Büreau⸗Diätarius. Bei dem Kreisgerichte zu Oels. Verstorben: Der Kreisgerichts⸗Rath Reitsch. Bei dem Kreisgerichte zu Schweidnitz. Ernannt: Der Kanzlei⸗Diätarius Fischer zum Büreau⸗Assistenten; der Bezirks⸗Feldwebel Brand zum Kanzlei⸗Diätarius; der ehemalige Gefreite Casper zum Hülfsboten und Exe⸗ Bei dem Kreisgerichte zu Striegau

Ernannt: Der Secretair Heinrich zu Bolkenhain zum Kreisgerichts⸗ Salarien⸗ und Deposital⸗Kassen⸗Rendanten zu Striegau; der Büreau⸗Diätarius Friese zu Neumarkt zum Secretair in Vearsett Der Deposital⸗- und Salarienkassen⸗Rendant Otto zu Striegau in der Eigenschaft als Salarienkassen⸗Rendant an das Kreisgericht zu Schweidnitz. Bei dem Kreisgerichte zu Waldenburg. Verstorben: Die Exekutoren Hesse und Jäckel. Bei dem Kreisgerichte zu Wohlau. Ernannt:

Der Civil⸗Supernumerarius Jost zum Büreau⸗Düätarius. Persevztr

Der Büreau⸗Diätarius Bergis zu Raudten in gleicher Ei⸗

genschaft an das Kreisgericht zu Breslau. 8 Provinz Westphalen. 8 Regierungs⸗Bezirk Minden. Perieni.

Folgende Hebammen haben nach genossenem Unterrichte in dem Provinzial⸗Hebammen⸗Lehr⸗Institute zu Paderborn und nach statt⸗ gehabter Prüfung die Approbation als Bezirks⸗Hebammen erhalten: Ehefrau Louise Dorothea Brenken zu Hembsen;

Wittwe Wilhelmine Christine Borgmeyer zu Wünnenberg; 1

Ehefrau Christine Fehring zu Ossendorf;

Ehefrau Therese Georges zu Warburg;

Ehefrau Therese Sprenger zu Brenken; 1 Ehefrau Gertrud Schlosser zu Lippspringe. 8 Die Schul⸗Inspektion in den Gemeinden Schnathorst, Hüll⸗ horst jund Gehlenbeck ist dem Pfarrer Seippel zu Schnathorst provisorisch übertragen.

1“

Amtliche Börse vom 30. Juni.)

WMechsel - Course,

Amsterdam Lbb Kurz do. .„28T Hamburg do. London EETA v1“ 300 Fr. vc 150 Fl. Augsburs 1 7 E1“ 100 Thlr.

Leipzis in Courant im 14 Thlr. Fuss. . ... 100 Thlr.

heeö 50 18 Jq;;;;11166ö 3 Wochen.

Inländische Eonds, Pfundbrieff, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

Zf. Briet. Geld.] Gem. Zt. Briet. Geld. Preuss. Freiw. Anl. 5 106 4 106 ¼ Ostpr. Pkandbr. .. . . . do Staatsaul. v. 1850. 4 ½ 103 ½ 103 Pomm. Pfandbr. 2 96 ½ 95 St. Sehuld-Scheine. 3 ½ 88 ¼ 87 ½ Kur- u. Nm. Pfdbr. Oder-Deich-Eauobl. 4 ½ 106⅔ Schlesiseche do. Seeh. Pram. Seh... do. Lt. B. gar. do. K. u Nm. Schuldv. 84 4 122 6 Preuss. Rentenbriefe 8 Sst. o. 104 Pr. Bk.-Anth. Sech. 0. I0 84 ½ ˖— Westpr. Pfandbr.... 91 Friedrichsd'or 8 5 13 + Gryossb. Posen do.. 101½ And. woldm. à 5 Th. 8 do. 1v0 6 91½ [ Diseonto. 1 8

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Preuss. Courant.

Eisenbahn-Actien. 2 grr fcaa sdes

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Aachen-Düsseldorfer... BEergisch-Märkische dito E erlin-Anhalter Lit. A. dito Berlin-Hamburger dito Prioritäts- dito dito Berlin-Potsdam-Matdeburger dito Prioritäts-Obligat. dito dito dito Berlin-Stettiner dito Eiat Ooö a e“ Cöln Mindener b dito Prioritäts-Oblig dito dito II. Em Düceeldorf Elb crfelder dito briornitait 8 Magdeburg-Halberstädter dito Magdeburg-Wittenberge. ... dito

ito Priorit. III. Serie Oberschlesische Lit, A. dito dito Prinz-Wilhelms (Steele-Vohw.) dito Prioritäts-. 811ne;, II. Serie Rheinische, dito (Stamm-) Prioritäts dito Prioritäts-Obligat. dito vom Staat garantirte Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher dito

Thüringer dito Prioritäts-Obligationen Wilhelmsbahn (Cosel-Oderberohohhhhaha)a)) .. dito Prioritäts *) Raisonnement über den Stand der Börse enthält des Morgens die Beilage (Peeufs. [Adler] Zeitung.) Breslam, 28. Juni, 4 Uhr 30 Minuten Nachmittags. Nicht- amtlich. (Telegraph. Depesche.) Oesterreichische Banknoten 82 Br. Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96 ¼ Br., do. neue à 1000 Rthlr. 4 pCt. 402 ⁄2 Br., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 4 pCt. 102 ¾ Br., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 92 ¼ G. Breslau-Schweidn. Frei- burger Eisenbahn-Actien 4 pCt. 78 1 Br. Neisse-Brieger 48 ¾ Br. Rentenbriefe 99 ¼ Br. Getreidepreise: Weizen, weilsser 58 67 Sgr., do. gelber 58— 65 Sgr. Boggen 40 48 Ser Gerste 32 36 Sgr. Hafer 30—34 Sgr. Stettin, 30. Juni, 1 Uhr 55 Min. Nachmittags. Nichtamt- lich. (Telegraph. Hepesche.) Roggen 37 ⅞, 38 , Puni Iuli Juli-August 37 Br., August-September 37 G., September-Oktober 37 bez, Oktober- November 37 G. Rüböl 9 ½¼, September-Oktober 10 G. Spiritus loco und Juli-Aug. 22 ¾ Br. Hanmnburg, 30. Juni, 2 Uhr 29 Minuten Nachmittags. Nicht amtlich. (Telegraph. Dep.) Actien obhne Geschäft. Berlin-Hamburge 96 ⅛., Wittenberge 55 ¾. Köln-Minden 105 ¼. Altona- Kiel 101. Span 34 ½. Weizen und Roggen sehr fest, ersterer 4 bis 6, letzterer 2 bi 4 Rthlr. niedriger. Oel flau, etwas niedriger. LZink und Kaffee un

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Decherschen