1851 / 2 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[284] Ebtlieni⸗Eitation. Nachdem der Advokat⸗Anwalt Dorn, als Bevoll⸗ mächtigter des Regierungs⸗Referendarius Dr. juris Hans Alexander Mirus, in der wider den Letzte⸗ ren wegen großen unter erschwerenden Umständen verübten Diebstahls eingeleiteten Untersuchung ge⸗ gen das in der Sitzung des hiesigen Königlichen Stadtgerichts, Abtheilung für Untersuchungssachen, Deputation III., am 19. Februar d. J. ergangene Urtel die Appellation eingelegt hat und der Ange⸗ klagte sich von hier entfernt hat, sein jetziger Aufent⸗ halt auch nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch öffentlich vorgeladen, zu dem vor dem unterzeichneten Gerichtshofe auf den 3. September d. J., Vorm. um 10 Uhr, im Kammergerichts⸗Gebände, Lindenstraße Nr. 15, anberaumten Termine zum mündlichen Verfahren in II. Instanz pünktlich zu erscheinen, widrigenfalls mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam gegen ihn verfahren werden wird. Berlin, den 19. April 1851. Der Kriminal⸗Senat des Königlichen Kammer⸗ gerichts. II. Abtheilung.

[1941 Nothwendiger Verkaukf. Das im Fürstenthumer Kreise belegene, zur Konkursmasse der Marriner Actien⸗Gesellschaft gehörige Gut Alt⸗Marrin nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 60,321 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 13. Oktober d. J., Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗NRath Borns subha⸗

rt werden. Z v“

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung [129]

Behufs Berichtigung des Besitztitels von dem unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Kreisge⸗ richts zu Culm, im Culmer Landrathskreise, Re⸗ gierungs⸗Bezirks Marienwerder, belegenen Adel⸗ gute Groß⸗Uszcz, nebst dem Einwohner⸗Abbau

Lonczek und dem Mühlen⸗ und Kruggrundstücke Klein⸗Uszez, auf den Namen der Frau Assessor Elisabeth v. Suffezynska, geborenen von Plachecka, werden alle diejenigen Personen, welche aus der Erbschaft des Bischofs Bartholomäus von Tarlo oder aus einem anderen Rechtsgrunde an das vorgedachte Gut Real⸗Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, zum Termine

den 1. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger un⸗ ter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausblei⸗ benden mit ihren etwanigen Real⸗Ansprüchen auf dieses Gut würden präkludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde.

Culm, den 20. Februar 1851.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

[299] Edictal⸗Citation

Nachbenannte Verschollene:

1) der angeblich im Jahre 1814 von Tempevz, hiesigen Kreises, verzogene, damals längst großjährige Müllergeselle Johann Michael Brückmann, welcher zuletzt im Jahre 1824 in Freitz sich aufgehalten haben soll; der angeblich am 5. November 1805 geborene Geistliche Franz Prinz, welcher im Jahre 1833 in Janow in Polen sich aufgehalten haben soll;

3) der am 28. Februar 1799 geborene Seefahrer Mathias Paul Kurr, welcher die letzte Nach⸗ richt aus Liverpool im Jahre 1833 von sich

gegeben haben soll;

so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer

werden hierdurch aufgefordert, sich persönlich oder schriftlich in dem auf

den 3. März 1852, Vormittags 10 Uhr,

angesetzten Termine, oder schon vorher, an hiesi⸗

er Gerichtsstelle zu melden und weitere Anwei⸗ ung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung derselben ausgesprochen und ihr Vermögen ihren bekannten Erben verabfolgt werden wird.

Neustadt, den 8. April 1851.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.

88

[461] Ediktal⸗Citation. Nachdem über das Vermögen des Kaufmann Draeger in Liebemühl der Concurs eröffnet, wird ein Termin zur Liquidation und Verisication der Forderungen auf den 13. Oktober 1851, Vorm. 10 Uhr, ier auf der Gerichtsstelle anberaumt, und wer⸗ en zu demselben alle unbekannten Gläubiger

hiermit vorgeladen, um entweder in Person oder durch einen zulässigen Bevollmächtigten ihre For⸗ derungen anzubringen und zu bescheinigen, unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an die Gemeinmasse ausge⸗ schlossen, und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Zum Mandatar wird der hiesige Rechts⸗Anwalt Ruland ihnen in Vorschlag gebracht. Osterode, den 1 Juni 1851. Königl. preuß. Kreisgericht. I. Abt eilung.

[457] Subhastations⸗Patent.

Das um die halbe Stadt Nr. 28. hierselbst gelegene, Vol V. Nr. 266., Supplement⸗Band fol. 7. des Hypotheken⸗Buchs verzeichnete, der verwittweten Hegemeister Kauschmann, Caroline Christiane geb. Zeidler, gehörige Berggrundstück nebst Zubehör, welches zu Folge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxre, auf 7750 Rthlr. abgeschätzt worden, soll aat . IFgunar 1. J. Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1., vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky sub⸗ hastirt werden.

Frankfurt a. O., den 9. Juni 1851.

Köͤnigl. Kreis⸗Gericht. 1. Abtheilung.

[464] Die unbekannten Erben der am 18ten August 1849 zu Danzig verstorbenen Jungfrau Charlotte Dorothea Both, so wie die Erben oder nächsten Verwandten dieser Erben, werden hier⸗ mit aufgeboten, spätestens in dem Termine den 31. März 1852, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, vor dem Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrook, ihre etwani⸗ gen Rechte an den Both'schen Nachlaß auszu⸗ führen, widrigenfalls dieser Nachlaß nach erfolg⸗ ter Präklusion der hiesigen Kämmereikasse als herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird, und zwar mit der Wirkung, daß die nach der Prä⸗ klusion sich legitimirenden Erben sich mit demje⸗ nigen begnügen müssen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein sollte, ohne irgend welche Berechtigung, von dem Besitzer Rechnungs⸗ legung oder Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, und mit der Verpflichtung, alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen.

Etwanigen auswärtigen Prätendenten werden die Rechtsanwälte Völtz, Matthias und Dr. Skerle als Mandatare in Vorschlag gebracht

Danzig, den 16. Juni 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

[337] Bekanntmachung.

Durch das am heutigen Tage erlassene Gesetz über die Aufhebung des Lehnsverbandes sieht sich das unterzeichnete Staats⸗Ministerium, Ab⸗ theilung für Justiz, veranlaßt, im Interesse der betheiligten Privatpersonen Folgendes bekannt zu machen:

I. Diejenigen Afterlehnsherren, welche die ihnen für Aufhebung ihres asterlehnsherrlichen Ober⸗ eigenthums nach §. 2 des Gesetzes gebührende Entschädigung in Anspruch nehmen wollen, haben diesen Anspruch bei Verlust ihres Rechts

vor dem 1. Hkiober 1851 bei der zuständigen Behörde (Nr. IV. dieser Be⸗ kanntmachung) anzumelden.

II. Diejenigen Agnaten, Gesammthänder, Mit⸗ belehnten und Eventualbeliehenen, welche bei Ein⸗ tritt dieses Gesetzes im mitbelehnschaftlichen Ver⸗ bande noch wirklich stehen und sich ihre mitbelehn⸗ schaftlichen und bezüglich Successions⸗Ansprüche auf ein nicht der Allodial⸗Erbfolge unterworfenes Lehen oder Afterlehen, oder auf einen Lehnsstamm, so weit bei einem solchen dergleichen Rechte vor⸗ kommen können, erhalten wollen, §§. 16 21. des Gesetzes, haben diese Ansprüche bei Ver⸗ lust ihres Rechts gleichfalls

vor dem 1. Oktober 1851 bei der zuständigen Behörde (Nr. IV. dieser Be⸗ kanntmachung) anzumelden und zugleich den Grund dieser Ansprüche zu bescheinigen, so weit diese Bescheinigung sich nicht bereits bei den Lehnsakten befindet, indem außerdem trotz der rechtzeitig erfolgten Anmeldung die im Gesetze angeordnete Vormerkung von dergleichen An⸗ sprüchen auf ein in Immobilien bestehendes Lehen im Hypothekenbuche nicht würde erfolgen können.

Ausgenommen von dieser Verbindlichkeit sind nur:

1) die Agnaten, Gesammthänder, Mitbelehnten

und Eventualbeliehenen eines ausnahmsweise

dem lehnherrlichen, bezüglich afterlehnherrli⸗ chen Obereigenthume auch in Zukunft noch unterworfenen Lehens, §. 11, in Bezug auf alle übrigen Lehen, bei denen das lehnherrliche, bezüglich afterlehnherrliche Obereigenthum aufgehoben ist, §§. 1, 16, 27, die Descendenten des bei Eintritt des Gesetzes sich im Besitze des Lehens befin⸗ denden Vasallen oder bezüglich im Genusse des Lehnsstammes befindenden Lehnsstamm⸗ Gläubigers.

III. Alle Berechtigte, für Unmündige oder sonst

Bevormundete ihre Aeltern, Tutoren, Kuratoren und die betreffenden vormundschaftlichen Behör⸗ den, werden daher aufgefordert, die nach Nr. I. und II. dieser Bekanntmachung nöthigen Anmel⸗ dungen rechtzeitig und gehörig zu bewirken.

Es wird dabei ausdrücklich bemerkt, daß eine Restitution gegen eine Versäumniß die⸗ ser Anmeldungen nach der Bestimmung des Gesetzes in keinem Falle stattfindet, und haben sich danach insbesondere die Vormün⸗ der und Vormundschafts⸗Behörden hingesehen auf ihre persönliche Verantwortlichkeit zu achten.

. 8† Die von nun an zuständigen Behörden ind:

a) hinsichtlich des Postlehens das Dep. I. des Großherzoglichen Staats⸗Ministeriums, hinsichtlich aller Lehen und Afterlehen an un⸗ beweglichen Gütern oder denselben rechtlich gleichstehenden Gerechtigkeiten und hinsichtlich der an Lehen dieser Art konstituirten Lehns⸗ stämme das zunächst zuständige Gericht der belegenen Sache,

c) hinsichtlich aller übrigen Lehen und After⸗ lehen an Gerechtigkeiten, die als unbeweg⸗ liche nicht zu betrachten sind, an Kapitalien und an Renten, das Großherzogliche Kreis⸗ gericht zu Weimar. 8

Weimar, den 29. April 1851. Departement II. des Großherzogl.

Staats⸗Ministeriums. v. Wydenbrogk.

Säͤchs

[60] Ediktal⸗Ladung. Nachdem von uns zu dem Vermögen

1) des Kaufmanns Karl Eduard Hart⸗ mann zu Freiberg und

2) der Putzmacherin Amalie Wilhelmine Mölzer daselbst

wegen Ueberschuldung Konkurs eröffnet worden,

so werden alle bekannten und unbekannten Gläu⸗

biger der unter 1 und 2 benannten Personen, so

wie alle diejenigen, welche aus irgend einem

Rechtsgrunde Ansprüche an dieselben zu haben

glauben, hierdurch geladen,

eNEi18981,

welchen wir zum Liquidations⸗ und Güte⸗Termin

anberaumt haben, bei Vermeidung, daß sie von der Masse ausgeschlossen und der ihnen etwa zu⸗ stehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet werden, zu rechter früher Gerichtszeit an Stadtgerichts⸗ stelle hier in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, sich anzugeben, ihre Forderungen anzumelden und zu bescheinigen, die Güte zu pflegen und wo möglich sich zu verglei⸗

chen, in Entstehung Vergleichs aber mit dem Rechtsvertreter und nach Befinden des Vorzugs halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen

sechs Wochen zu beschließen und—

den 23. August 1851 der Eröffnung eines Ausschließungs⸗Bescheids, welcher rücksichtlich der Außenbleibenden Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet wird,

den 3. September 1851

des Aktenschlusses und

den 1. Oktober 1851 der Bekanntmachung eines Locationsbescheids, welche betreffs der Außenbleibenden Mittags 12

Uhr für geschehen angesehen werden wird, gewaͤr⸗

tig zu sein. Auswärtige Gläubiger haben zu 9

künftiger Ladungen und e Bevollmäch⸗

tigte an hiesigem Orte zu bestellen.

L hha⸗ 0 Königreich Sachsen, den 16. Ja⸗

nuar 1851. Das Stadtgericht Heinzmann, Vice⸗Stadtrichter. Emil Körner, Act.

Annahme

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Berlin, Mittwoch den 2. Juli

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses, Geheimen Finanz⸗Rath von Obstfelder, nach seinem Ausscheiden aus dem Finanz⸗Ministerium zum Geheimen Ober⸗ Finanz⸗Rathe mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse zu er⸗ nennen, auch demselben die Direction der Hofkammer der König⸗ lichen Familiengüter mit allen einem Hofkammer⸗Direktor obliegen⸗ den Pflichten und zustehenden Rechten zu übertragen; und Dem Hofkammer-⸗Rathe Heinrich Friedrich August Ju⸗ lius Schmidt den Titel eines Geheimen Hofkammer⸗Rathes mit dem Range eines Rathes 3ter Klasse beizulegen; so wie Dem Bürgermeister der Stadtgemeinde Münster, von Olfers,

den Titel „Oberbürgermeister“ zu verleihen.

Finanz⸗Ministerium.

VI Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 8. Mai d. J.

bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von den See⸗

handlungs⸗Prämien⸗Scheinen die neunzig Serien: 1. 16. 26. 44. 66. 68. 488. 464. 217. 2288.299. 308. 334. 403. 414. 431. 499. 300. 804. 606. 688. 690. 715. 747. 823. 839. 890. 940. 91I. P.ü88. 9386. 990. 1008. 408 L s 111111121 1416. 1431. 1451. 1457. 4149 1541. 1549. 41568. 1589. 41982828 1111““ 19 9v PPEöö11 1880. 1884. 1895. 1950. 1960. 2088. 2187. 2199. 2298.

C 25612.

heute gezogen worden sind.

Die Ziehung der 9000 Nummern, welche diese 90 Serien ent⸗ alten, wird am 15. Oktober dieses Jahres und an den darauf Tagen stattfinden. Wdelin den 1 l General⸗Direction der Seehandlungs⸗Societät. Bloch. Wentzel.

Abgereist: Se. Excellenz der Königlich dänische Staatsmini⸗ ster Moller, nach Dresden.

lesien Bekanntmachung.

In der in Gemäßheit der §§. 57 und 58 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 (Gesetzsammlung Nr. 1619) statt⸗ gehabten neunten Verloosung von Pfandbriefen Lit. B. sind fol⸗ gende 4 Prozent Zinsen tragende Apoints über einen Gesammtbe⸗ trag von 75,600 Rthlr. vorschriftsmäßig gezogen worden, und zwar:

à 1000 Rthlr. Nr. 195 auf Carolath. 8 366 Schlaube. 389 Kuttlau. 415 desgl. 568 Lossen. Czeppelwitz. 810 Siemianowitz ꝛc 40,066 Ulbersdorf. 40,099 Massel. 40,261 Schützendorf. 40,286 Nassadel. 40,301 Ndr. Stradam. 40,387 Groß. Stein ꝛc

V

verxae-

Nr. 40,501 40,581 40,650 40,706 40,804 40,932 40,939 40,965 41,038 41,188 41,227 41,236

1,066 1,187 1,204 1,431 S 1,588 1,619 4, 96 2,679 43,011 43,091 ö3 43,234 43,247 43,264 8 43,410 43,412 43,436 43,682 43,857 43,950 43,955 44,002 44,109 44,137 44,187

50902 44,223

,—B

44,291 44,366 44,480 44,510 44,607 44,653 44,705 44,814 44,980 44,992 45,015 45,103 45,128 489, 45,292 45,327 45,553

45,572

3,034 3,048 3,070 3,085 3,096

auf Tost und Peiskretscham. desgl. Gr. Krutschen. Fürstenstein ꝛc. Neuschloß. Myslowitz. desgl. Dometzko. Labandt. Ratibor.

à 500 Rthlr.

auf Nauke.

* Ratibor.

desgl.

Carolath. Schwieben. Albendorf. desgl.

Schlaube. Siemianowitz ꝛc Krzischkowitz. Rudnik. Koselwitz. 8 Gr. Lagiewnik. Gaschowitz. Deutsch Würbitz Wittendorf II. Antheils. Buchelsdorf. Polnisch Leipe. Jacobsdorf.

Ndr. Stradam Groß Stein ꝛc. Tost und Peiskretsche desgl.

desgl.

desgl.

desgl.

desgl,

desgl.

Fürstenstein ꝛc. desgl.

Klein Tinz ꝛc. Neuschloß.

desgl.

Myslowitz ꝛc. desgl.

Miechowitz. Leschnitz ꝛc. Leschnitz ꝛc. Rostersdorf.

Poln. Krawarn. ꝛc Ratibor.

desgl. 16“ Dittmannsdorf. Bankwitz. Slawikau.

Schottwitz.

à 200 Rthlr. auf Lubie. Kottwitz. Rettkau. Nauke. Deutsch⸗Krawarn