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Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Zestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erpeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: ehren-Straße Nr. 57. und 8 Sabessetrase Kr. 4.
Preufs. Courant.
Oberschlesische Lit. A... 132 ½ dito Prioritäts 120 ½ à dito “ 121 Prinz-Wilhelms (Steele -Vohwinkel)... . . .. . .. Prioritäts-. II. Serie
Fonds-Course vom 2. Juli 1851.
Das Abonnement beträgt 3 Kthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Geilage (Preuß. Adler⸗Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie
8 1 Aihtr. 17 ½ Sgr
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Zinsf.
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Preuss. Freiwillige Anleihe
dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine Oder-Deich-Bau-Obligationen Prämienscheine der Sechandlung à St 50 Thlr. —
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11“ HENve
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Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ½ 86 ½¼ 85 3. dito
Berliner Stadt- Obligationen. XX““ dito dito
Westpreussische Pfandbriefe .. ...... 8* Grossherzl. Posensche dito
dito dito dito Ostpreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk. dito Schlesische dito
dito vom Staat garantirt Lit. B.. Preussische Rentenbriefe. . .. Preussische Bank-Antheil-Scheine
Andere Goldmünzen à. 5 Disconto....
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Rheinische ... .. 8 dito dito dito
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Stargard-Posen... dito
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(Stamm -) Prioritäts-. Prioritäts-Obligationen vom Staat garantirte ...
Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher.
dito Prioritäts-
Thüringer. 11“ Prioritäts-Obligationen. ... Wilhelmsbahn (Ccsel-Oderberg)
Prioritäts-...
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Kassenvereins-Bank Actien 107
Berlin, den 2. Juli Ià
Preufs. Courant.
Brief. Geld.] Gem.
Aachen-Döüsseldorfer . .... Bergisch-Märkische ..... dito
Berlin-Hamburger . . . dito e“ dito dito 19 Em.. 8
Berlin-Stettiner 3 dito
Prioritäts-Oblig. G
v“ dito h“ Düsseldorf-Elberfelder . .. .. v dito Prioritäts-. Magdeburg-Halberstüdter. ....... dito ““ Magdeburg-Wittenberge dito Niederschlesisch-Märkische .... dito Prioritäts dito dito
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Priorit itn .. ... .. 8 Priorit. IMII. Serie. 5
gat. 4
5
P68 3 ½
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100 ½ 100 — 112 — 97 ½ — 97 ½1
1602 ½ 102 ¾
angenommen.
96⅔ 103 ½ 102² ½ ber 36 Br. — Hamburg,
Berlin-Hambuger 97 ¼.
Kiel 102 ½.
102 ½ 104 ⅔
Lombarden 93 ½.
Hamburg 182.
Srettin, 2. Juli,
Juli, Jali-August 36 G., 36 ½ Br., Herbst 36 ½ G., Oktober-Novem- Rüböl 9 ⅞ G., Herbst 10 G. gust 22 ½ bez., Augnst 22 9¼ 2. Juli,
Wittenberge 56 ¼. Spanier 34 ½. Oel flau, Oktober 21, 4. Zink 9, 1.
Wien, Dienstag, den 1. Juli, Nachmutags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 96 ½. 4 ½proz. Metalliques 81 ½. Bankactien excl. Dividende 1225. London Paris 145 h.
aphische Depeschen. (Nichtamtlich)
Florenz, Freitag, 27. Großherzog ermächtigt das Finanz⸗Ministerium, ein hypothezirtes Anlehen im Betrage von 12 Millionen mit dem livorneser Bank⸗ hause Bastogi abzuschließen.
(Die Störung der wiener Telegraphen⸗Linie dauert fort. Die pariser Depesche ist wegen Unterbrechungen der Linie zwischen Aachen und Berlin noch nicht eingetroffen.)
Athen, Dienstag, 24. Juni. (Tel. D. d. C. B.) mer-Opposition wächst. Zehn neue Senatoren sind ernannt worden⸗ Der Senat hat ein Tadelsvotum gegen das Ministerium einstimmig
Juntk. (Tel D. d. C. B.) Der
Die Kam⸗
1 Uhr 50 Min. Nachmittags. Roggen 36 ⅛,
Spiritus loeo und Juli-A G.
29 Minuten. Actien matt. Köln-Minden 106. Altona-
Roggen und Weizen flau, Börse nominell.
2 U
Nordbahn 138 ¼. 1839r Loose 120 ½. Amsterdam 172. Augsburg 124 Silber 25 ⅛. Coupons 2 ½
8 Gold 30.
[466] ilbrtf.
Der unten näher bezeichnete Ciseleur Johann Karl Friedrich Krause von hier ist des ge⸗ waltsamen Diebstahls und der Fälschung öffent⸗ licher Urkunden dringend verdächtig und hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. Krause Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗- oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig wer⸗ den alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den⸗ selben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle fest⸗ zunehmen, und mit allen bei ihm sich vorfinden⸗ den Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗ ports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzu⸗ liefern.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ willfährigkeit versichert.
Berlin, den 27. Juni 1851. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Unter⸗ — suchungssachen.
Deputation IX. für Voruntersuchungen.
Signalement des Krause.
Derselbe ist 27 Jahr alt, evangelischer Reli⸗ gion, zu Berlin geboren, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat braune Haare, blaue Augen, braune Augenbrauen, spitzes Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe, spitze Nase, gewöhnlichen Mund, braunen Bart, unvollständige Zähne; ist von star⸗ ker Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat keine besondere Kennzeichen.
Seine Bekleidung kann nicht angegeben werden.
[467] DTCgbrief.
Der unten näher signalisirte Kistenmacher Jo⸗ Heinrich Kiel, welcher wegen Majestäts⸗ eleidigung zur Haft gebracht werden sollte, hat sich derselben durch die Flucht entzogen. Es werden alle Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Kiel vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaften und an uns
abliefern zu lassen.
Brandenburg, den 28. Juni 1851. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung. “ Signalement.
Personal⸗Beschreibung. Familienname: Kiel; Vorname: Johann
Heinrich; Geburts⸗ und Aufenthaltsort: Ban⸗ tonthoer Steinweg vor Bremen; Alter: 42 Jahr; Größe: mittler; Haare: braun; Stirn: rund; Augen: blau; Nase und Mund: mittelmäßig; Bart: braun; Kinn; rund; Gesichtsbildung: oval; Gesichtsfarbe: gesund; Gestalt: mittlere; Bekleidung kann nicht angegeben werden.
4421 2 2 1a40"0 Wilhelms⸗Bahn.
Die am 1. Juli d. J. fällig werdenden Zin⸗ sen unserer Prioritäts⸗Obligationen können vom 1. bis 15. Juli c., mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
in Berlin bei Herren M. Oppenheim's
Söhnen,
in Breslau bei Herren Eichborn & Co. und
bei unserer Hauptkasse hierselbltt gegen Abgabe der mit einem Verzeichnisse zu versehenden Coupons erhoben werden. Zugleich werden noch nicht abgehobene ältere Zinsen, auch Dividenden⸗Coupons daselbst realisirt.
Ratibor, den 21. Juni 1851.
as Direktorium,
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst gernht: Bei Allerhöchst Ihrer Anwesenheit am Großherzoglich schwe⸗ rinschen Hofe, daselbst dem Staats⸗Minister Grafen von Bülow,
den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Ober⸗
stallmeister von Boddien, den Rothen Adler⸗Orden zweiter
Klasse; dem Geheimen Kabinetsrath Prosch und dem Leibarzt
F den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem Kammerherrn Freiherrn von le Fort, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen. I
Den bisherigen Bau⸗Inspektor Müller zu Merseburg zum Regierungs⸗ und Baurathe zu ernennen. V Potsdam, 2. Juli. .
Ihre Kaiserl. Hoheit die Großfürstin Maria Nikola ewna, Herzogin von Leuchtenberg, nebst Höchstderen Kindern Ihren Kaiserl. Hoheiten Prinzessinnen Maria Marimilianowna, Eugenia Maximilianowna und Prinz Eugen Maximi⸗ lianowitsch sind bier eingetroffen und im Königl. Neuen Palais
abgestiegen. Kinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Friedrich Gustav Lange ist zum König⸗ lichen Eisenbahn⸗Baumeister an der Ostbahn ernannt worden.
rk““ Nachdem des Königs Majestät mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30sten v. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß die Armi⸗ nistration der Stargard⸗Posener Eisenbahn mit dem 1. “ vom Staate ubernommen und der Königlichen Direction der Ost⸗ bahn übertragen, auch zur Fuhrung der Verwaltung der Stargard⸗ Posener Eisenbahn und zur Leitung des Betriebes auf der mit dem 1. August d. J. zur Eröffnung gelangenden Strecke der Ostbahn von Kreuz bis Bromberg eine besondere Behörde mit der Firma „Königliche Eisenbahn⸗Direction,“ als eine Deputation der Direc⸗ tion der Ostbahn, in Stettin eingesetzt werde, bringe ich hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß diese Behörde in Wirksamkeit ge⸗ treten ist. Zu Mitgliedern derselben sind der Baurath Hoffmann und der Regierungs⸗Assessor von Düring bestellt worden Berlin, den 2. Juli 1851. 1 er Minister fur Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: (gez.) von Pommer⸗Esche.
Feiananen
Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Fran irungsmarkenin jeder beliebigen Quantität, also auch ein⸗ eln, bei allen preußischen Postanstalten käuflich zu haben sind.
Die Frankirung mittelst Marken ist gestattet bei allen Brief⸗ vost⸗Sendungen, welche bei einer preußischen Post⸗Anstalt aufge⸗ eben werden und nach Orten des preußischen Pestbezirks, dem Herzogthum Braunschwetg, oder nach einem zum deutsch⸗österreichi⸗
schen Postvereine gehörigen Staate bestimmt sind, insofern das afür zu berechnende Porio rurch die ausgegebenen Werthsorten on Marken berichtigt werden kann. Der deutsch⸗österreichische Post⸗Verein umfaßt außer Preußen zur Zeit folgende Staagten: den österreichischen Kaiserstaat mit sämmtlichen Kronländern, ferner Bayern, Sachsen, Hannover, Baden, Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Sachsen „Weimar ⸗Eisenach, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha, Schwarzburg ⸗ Sonders⸗ hausen, Schwarzbusg Rudolstadt, die reußischen Fürstenthuͤmer, Holstein, Hessen⸗Homburg und die freie Stadt Frankfurt a. M.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß für alle frankirte Briefe nach den genannten Vereins⸗Staaten ein Silbergroschen pro Loth weniger an Porto zu zahlen ist, als für die unfrankirt dahin abgehenden Briefe.
Bei den im preußischen Postbezirk verbleibenden Briefen kann übrigens nicht allein das Franko, sondern, falls es der Wunsch des Absenders ist, den Brief ganz kostenfrei in die Hände des Adressaten zu liefern, auch die Bestellgebühr durch Marken berichtigt wer⸗ den. Zur Berichtigung dieser Gebühr ist stets eine besondere, auf der Siegelseite des Briefes zu befestigende Marke zu ver⸗ wenden, und zwar, wenn der Brief nach einem Orte bestimmt ist, woselbst sich eine Post⸗Anstalt befindet, eine Marke zu ½ Sgr. und, wenn der Brief nach einem Orte im Umkreise einer Post⸗Anstalt gerichtet ist, eine Marke zu 1 Sgr.
Berlin, den 1. Juni 1851.
General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Nach einer neueren Verordnung der französischen Zollbehörde muß den in Frankreich eingehenden Sendungen von baarem Gelde fortan eine Declaration beigegeben werden, aus welcher die Münz⸗ sorten, aus denen die Sendung besteht, speziell zu ersehen sind. Die Post⸗Anstalten haben sich hiernach bei Annahme von der⸗ gleichen Sendungen zu achten und die betreffenden Korrespondenten dapon in Kenntniß zu setzen.
Zerlin, den ’M2 W General⸗Post⸗Amt.
§. 8 der Uebereinkunft zwischen der Post⸗Verwaltung und dem Königlichen Kriegs⸗Ministerium vom 26. Dezember 1825 und in den §§. 328 und 329 der Uebersicht der Portofreiheits⸗ Verhältnisse enthaltene Bestimmung, nach welcher Soldaten⸗Briefe, für welche die in der vorgedachten Uebereinkunft festgesetzte Porto⸗ Ermäßigung in Anspruch genommen wird, nur am 1. resp. 15. jeden Monats zur Beförderung mit den Posten angenommen werden sollen, wird für jetzt event. bis zur anderweiten Regulirung der Vorschriften über die den Militair⸗Personen zustehenden Porto⸗ Vergünstigungen hierdurch aufgehoben. Die Soldaten⸗Briefe sind demnach wie alle übrigen Briefe mit den zur Zeit der Aufgabe abgehenden Posten zu befördern. Berlin, den 21. Juni 1851. 8 General⸗Post⸗Amt. Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister a. D. Graf von Alvensleben von Nieder⸗Exxleben. Abgereist: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister 8 E Kammerherr Frei⸗ von Brockhausen, nach Stettin, un 1E und Inspecteur der Artillerie⸗Werkstätten, von Knoblauch, nach der Rheinprovinz.
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Die Köntiglichen Ministerien des Krieges und des Innern haben
auf die Anfrage: “ 8 ob die zum einjährigen freiwilligen Militair⸗Dienste berechtigten katholischen Priester⸗Amts⸗Kandidaten, ungeachtet des ihnen zu⸗ gestandenen Anspruchs auf Zurückstellung vom Mitttatr⸗Brenßte bis zum vollendeten 25sten Lebensjahre, bei eintretender Mobil
2 1 2„ 9„ 24 machung der Armee dennoch, bevor sie das 25ste Lebensjahr zurückgelegt haben,
zum Militair⸗Dienst herangezogen werden
dürfen? 1n 2 mittelst Erlasses vom 3. d. M. entschieden, daß die gedachten Kan⸗ wie die übrigen einjährigen Freiwilligen, nach
didaten, ebenso Maßgabe der Verfügung vom 20. Dezember pr⸗⸗ welche wir