Zinsf.
Osipreussische Pommersche “ Kur- u. Neumärk. Schlesische dito vom Staat garantirt Lit. B.... Preussische Rentenbriefe Preussische Bank-Antheil-Scheine. . ...
Andere Goldmünzen à Disconto.ü
582gngw * —25,N—
Preufs. Courant.
dito erlin-Hamburger .... — dito Prioritäts- dito dito Berlin-Potsdam-Magdeburger
dito Prioritäts Obligat. 4
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Prioritäts- Cöln-Mindener dito Prioritäts-Oblig...... dito dito Düsseldorf-Elberfelder ..... dito Prioritäts-. Magdeburg-Halberstädter.. dito Prioritäts- Magdeburg-Wittenberge dito Prioritäts Niederschlesisch-Märkische’. dito Prioritäts dito Pprioritäts-
Oberschlesische dito Prioritäts dito Lit N.; inz- Wilhelms (Steele -Vohwinkel) ait9 Prioritäts-. dito IhG dito (Stamm-) Prioritäts- dito Prioritäts-Obligationen dito vom Staat garantirte Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher. dito Prioritäts- Stargard-Posen. Thüringer dito Prioritäts-Obligationen. .. Wilhelmsbahn (Ccsel-Oderberg)
dito Prioritäts-..
dito Priorit. III. Serie. ·5
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110 ½
e6 (Nichtamtlich.) “ 8 Paris, Dienstag, 8. Juli, Abends 8 Uhr. (T. D. d. C.
verlesen; derselbe will Total⸗Revision, aber unbedingtes Respektire der Constitution, sobald nicht eine Majorität von drei Viertel für Revision stimmt, was Sensation erregt. Am Montage wird die Diskussion über denselben erfolgen. Melun ist zum Berichterstatte für die Unterabtheilung des Revisionscomités ernannt worden. Der⸗ selbe wird darauf antragen, diejenigen Petitionen zu unterdrücken die auf inconstitutionellem Wege zu Stande gekommen. Auf Begehren des Ministers des Innern Faucher ist die De- batte über das Munizipalgesetz auf den 21. Juli verschoben worden. Die „Presse“ ist wegen nicht Unterzeichnung eines Artikels ver⸗ urtheilt worden.
Madrid, Donnerstag, 3. Juli. (Tel. D. d. C. B.) Die
Zwischenfall fort.
Konstantinopel, Son nabend, 28. Juni. (T. D. d. C. B.) Der Fonds der zu errichtenden Nationalbank ist bereits im Betrage von 100 Millionen Piaster herbeigeschafft worden. 8
tettin, 9. Juli, 2 Uhr 3 Min. Nachmittags. Roggen 36 ½ bis 38, Sommertermine 37 Br., September -Oktober 36 ½ bezahlt., Rüböl 10, Herbst 10 ⁄2 Br. u. G. Spiritus loco, Juli, Juli-August 22 ⅞ bez.,
August-September 22 ⅛ bezahlt.
Hamburg, 9. Jali, 2 Uhr 25 Minuten Nachmittags. Actien wenig Geschäft. Berlin - Hambuger 97 ½. Wittenberge 56 ½. Köln- Minden 106 ½¼. Altona-Kiel 102 ¾¼. Spanier 34 ½. Roggen etwas fester, Weizen flau. Oel unverändert, Zink flau, 9 Mark bezahlt.
Frankfaart a. M., Dienstag, 8. Juli, Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 39. 4proz. Metalli- ques 69 x¼. 5proz. Metalliques 79 ½. Bankactien 1230. 1834r Loose 164 ½. 1839r Loose 100 ½. Spanier 36 ½. Badische Loose 34 ⅛. Kur- hessische Loose 32 v⅞. Wien 98 5. Lombarden 762 118 ½ Paris 94 ⅞. Amsterdam 100 ½. “ G 1
Wien, Dienstag, den 8. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten’ (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metulliques 96 ½. 4 proz. Metalliques 84 ¾ Bankactien 1245. Nordbahn 147. 1839er Loose 123. Fonds und Actien fest. Lombarden 93 ½. London 12,01. Amsterdam 170. Augs- burg 123. Hamburg 180. Paris 144 ¼. Gold 28. Silber 22 ⅞. Cou- pons 2 ⁄.
Turin, Freitag, 4. Jali. (Tel. Dep. d. C. B) Die neue An- leihe ist zum Course von 85 in London abgeschlossen worden.
Paris, Dienstag, 8 Ju*i, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. 8 8 B.)
16321 Ediktal⸗Vorladung. Der Gerbermeister Johann Gießmann, welcher sich im Jahre 1827 aus seinem letzten Wohnorte, dem Dorfe Brzezinka hiesigen Kreises, entfernt ha⸗ ben soll und seit dieser Zeit nichts hat von sich hören lassen, und die etwa von ihm zurückge⸗ lassenen unbekannten Erben und Erbnehmer wer⸗ den hiermit zu dem auf den 6. September 1851, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreis⸗ richter Fischer anberaumten Termine mit der Auf⸗ lage vorgeladen, sich vor oder in diesem Ter⸗ mine bei dem unterzeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls der Jo⸗ hann Gießmann für todt erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen nächsten sich als solche legitimi⸗ renden Erben zugesprochen werden wird. . Gleiwitz, den 12. Oktober 1850. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[485]
Oberschlesische Eisenbahn.
Bei der heut in Gemäßheit der Bestimmungen der §§. 11 und 13 des unterm 11. August 1843 allerhöchst bestätigten Nachtrages zum Statut unserer Gesellschaft stattgefundenen Ausloosung
gende Nummern gezogen 9 4108 6077. 908.
8340. 8441. 8444. 85. 9174. 9888 9.868
10269. 10321. 10439. 10566. 10625. 10660,. 10898. 10920. 11156. 42404 12434., 12723. 13015. 43338. 13775. 14090. 14204. 14577. 15291. 15690. 16165. 16590. 16717. 16789. 17696, 477682. 17793. 18496. 18619. 18694. 19424. 19614. 19627. 19962. 19993. 20910, 20322. 20360,. 20511.
von 138 Stücken der an Privatinteressenten über⸗ Kapitalsbeträge zum Nennwerthe der lassenen 20,570 Stammactien Litt. B. sind fol- Actien vom 15. Dezember d. J. ab, gegen Aus⸗
A
gezogenen
worden: händigung der Actien, nebst den für die Zeit 418. 474. 7148. 781. vom 1. Januar 1852 ab ausgegebenen Zins⸗
1772. 1934. 2136. 2272. 2498. 2764. 2914. Coupons und Dividendenscheinen bei der Königl. 3382. 35998. 3728. 3772. 3821, 3916. 3968. Regierungs⸗Hauptkasse in Breslau erfolgt. 4232. 4289. 4292. 4393. 4878. 5050. 5128. Der Betrag fehlender Zins⸗Coupons und 5344. 5449. 5494. 5569. 5939. 6032. 6096. Dividendenscheine wird vom Kapitalsbetrage in 6277. 6442. 6498. 6655. 6773. 6877. 6945. Abzug gebracht.
7245. 7273. 7306. 7586. 8037. 8102. 8248. Wenn der Inhaber einer ausgeloosten Actie 82. 8608. 8838. 8872. dieselbe nebst den beizubringenden Zins⸗Coupons
9681. 10149. 10155. und Dividendenscheinen nicht vom 15. Dezember 10454. 10459. 10532. d. J. ab innerhalb fünf Jahren abliefert oder 10727. 10744. 10793. für den Fall des Verlustes deren gerichtliche Mor⸗ 11216. 11845. 12072. tifizirung nicht innerhalb dieses fünfjährigen Zeit⸗ 12819. 12921. 12924. raumes nachweist, so wird von uns, dem §. 15 13811. 13861. 14077. des bezüglichen Statuten⸗Nachtrags entsprechend, 14723. 14925. 14936. das öffentliche Aufgebot der Aectie nebst Coupons 16200. 16206. 16472. und Dividendenscheinen bei dem hiesigen Königl. 16967. 17026. 17386. Stadtgericht nachgesucht, die Kosten des Verfah⸗ 17871. 17880. 18125. rens aus dem Kapitalsbetrage der Actie entnom⸗ 18786. 18815. 19054. men und der Ueberrest nach erfolgter Präklusion 19689. 19756. 19900. an die Pensions⸗ und Unterstützungskasse der Ge⸗
20184. 20210. 20222. sellschafts⸗Beamten ausgezahlt werden.
Breslau, den 1. Juli 1851.
„Wir bringen dies mit dem Bemerken zur— Der Verwaltungsrath— öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlun der ddeer Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.ü
Redaction und Rendantur: Schwieger. erlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geh. Ober⸗Hofbuchdruckerei⸗
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8 5 11“*“ acs in all Preis-Erhöhung. W mit Beilage (Preuß. Adler-Zei ung in gerlin 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Kithlr. 17 ½ Sgr
8 1 8 * 2 Das Abonnement beträgt6. .28 ½ zonihir. sfür Lahr.. Duyu Theilen der Monarchie ohne n 284 8
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses üGlatt an, für Berlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: 8 Zehren⸗-Straße Nr. 57. und Schadows-⸗Straße kr. 4. 8
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2
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Geheimen Justizrath und vortragenden Rath im Justiz⸗ Ministerium, Bischoff, zum Geheimen Ober⸗Justizrath zu er⸗
nenne
8 8
m für Handel, Gew Arbeiten. Niach einer Mittheilung des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums wird den im Falle einer Mobilmachung der Armee bei den Feld⸗ Administrations⸗Behörden und bei den Provinzial⸗Intendanturen eintretenden Civil⸗Beamten vom Tage ihres Eintritts an Natural⸗ Quartier gewährt, wogegen denselben Tagegelder neben diesem Na⸗ tural⸗Quartier und neben der Feld⸗Gehalts⸗Kompetenz selbst in dem Falle nicht zugebilligt werden, wenn der Ort ihrer “ machung nicht der ihres gewöhnlichen Aufenthaltes ist. ie Reisetage von der Heimat bis zum Mobilmachungs⸗Orte agegen werden iynen ebenso Tagegelder gewährt, wie solche den rationsberech⸗ tigten Offizieren und Militair⸗Beamten durch den kriegsministeriellen Erlaß vom 25. Oktober 1849 (Nr. 184 des Militair „Wochen⸗ blattes Nr. 44 pro 1849) für gewisse Fälle ausnahmsweise zuge⸗ standen worden sind. Als solcher Ausnahmefall gilt auch der, wenn die Natur des Auftrages und die nothwendige Eile der Ausführung die Benutzung der Dienstpferde zur Reise nicht gestattet, und wenn dies von der vorgesetzten Behörde des betreffenden d ffiziers oder Beamten bescheinigt wird. Es ist jedoch Bedingung, daß in allen diesen Fällen dem Reisenden die Tagegelder nur dann, und zwar nach Abzug der etwa erhaltenen Feld⸗Zulage gewährt werden, wenn es unmöglich gewesen, von der Berechtigung zum Empfange von Natural⸗Quartier und freier Verpflegung Gebrauch zu machen, was seitens des Reisenden unter der betreffenden Liquidation zu attestiren ist. f b Für vie Feld⸗Postbeamten sind die Tagegelder, wie folgt, fest⸗ esetzt worden: 3 18 einen Feld⸗Ober⸗Postmeister. X“ Sgr., für einen Feld⸗Postmeisttter 2 ⸗⸗ — ⸗ ür eineddnn .1 9090 für einen Feld⸗Briefträger oder Schaffner.. — ⸗ Hat ein Feld⸗Postbeamte in seinem Friedens⸗Dienstverhältnisse ein höheres Tagegeld zu beanspruchen, als durch vorstehende Sätze bezeichnet ist, so bleibt ihm der Anspruch auf das höhere Friedens⸗ Tagegeld auch während seiner Dienstleistungen als Feldbeamte be⸗ en. 1 lass Die Feld⸗Postillone erhalten das Reisegeld nach ihrem täg— lichen Lohnssatze, jedoch ohne Brodgeld. b Die Post⸗Anstalten werden hiervon zur Kenntnißnahme benach⸗ richtigt. Berlin, den 28. Juni 1851.
General⸗Post
— 2 2 7 & JInustiz⸗Ministerium. 142“
In dem Staats⸗Kalender für das Jahr 1851, S. 598, 599. ist die Angabe enthalten, daß die bei dem Kammergerichte angestell⸗ ten Rechts⸗Anwalte auch zur Praxis bei dem Kreisgerichte zu Berlin befugt seien. Diese Angabe beruht auf einem Irrthum. Die bei dem Kammergerichte angestellten Rechts⸗Anwalte haben nur die Praxis bei dem Kammergerichte und bei dem Stadtgerichte zu Berlin, so wie die bei dem letzteren angestellten Rechts⸗Anwalte die Praxis nur bei dem Stadtgerichte und bei dem Kammergerichte, dagegen
8
id bei dem Kreisgerichte zu Berlin nur die bei diesem selbst an⸗
stellten Rechts⸗Anwalte die Prozeßpraxis auszuüben befugt. Berlin, den 7. Juli 1851. 8
er Justiz-Minister. Simons. 8
Angekommen: Der Minister für Handel, Gewerbe und entliche Arbeiten, von der Heydt, aus der Rheinprovinz.
Personal-Chronik
1 der b ovinzial⸗Behörden. Regierungs⸗Bezirk Königsberg.
Ernannt sind: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Carl Otto Louis Heinrich Christiani und der bisherige Appella⸗ tionsgerichts-Referendarius Carl Friedrich Heinrich Julius Böt⸗ ticher zu Gerichts⸗Assessoren.
Verliehen ist: Dem Lehrer Eduard Wittke in Brandenburg die sechste Lehrerstelle bei der allgemeinen Stadtschule in Heiligenbeil.
Bestätigt ist: Der Kaufmann H. Laaser in Memel als Agent der Preuß. Feuer-Versicherungs⸗Bank in Berlin.
Uebertragen ist: Dem bisherigen interimistischen Förster Otto Alexander Gusowiuns die Försterstelle zu Aßlacken, Oberförsterei Drus⸗ ken; die Försterstelle in Szörszantienen, Oberförsterei Pöppeln, dem zum Förster ernannten bisherigen Forst⸗Aufseher Friedrich Korallus; die Försterstelle Liebenberg, Oberförsterei Puppen, interimistisch dem seitherigen Waldwärter Gensch in Dlotowken, Oberförsterei Corpellen; die Forst⸗ Aufseherstelle in Stenkiehnen, Oberförsterei Taberbrück, interimistisch dem invaliden Oberjäger Fröhlich; die Waldwärterstelle in Dlotowken, Ober⸗ försterei Corpellen, interimistisch dem Kriegsreserve⸗Jäger Milewski.
Niedergelegt hat: Der frühere Post⸗Expedient Krau shardt zu Bischofsburg die Agentur der Aachener und Münchener Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft.
Regierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. O.
Bestätigt sind: Als Schiedsmänner im sorauer Kreise und zwar: für den sisttns lanvlchen Bezirk: der Gutsbesitzer Schmidt zu Ober⸗ Wellersdorf; für den 2ten: der Gutsbesitzer Baron von G rutschreiber zu Ober⸗Ullersdorf; für den 3ten: der Rittergutsbesitzer Premier⸗Lieutenant a. D. von Schoenermark zu Linderode; für den 9ten: der Domainen⸗ Pächter Strahl zu Sablath; für den 10ten: der Gerichtsschulze Müller zu Leuthen; für den 14ten: der Gutsbesitzer von Reibnitz zu Zilms⸗ dorf; für den 17ten: der Amtsrath Uhden zu Triebel und für den 23sten ländlichen Bezirk: der Tabagist Harmuth zu Alt⸗Forst. Für die Stadt Sorau und zwar: im ersten Bezirk: der Kaufmann Kade; im zweiten Bezirk: der Senator Zehe; im dritten Bezirk: der Posthalter Kramer. Für die Stadt Dobrilugk der Lieutenant g. D. Kunstmann daselbst. Für den 7ten Bezirk des lübbenschen Kreises: der Amtmann und Guts⸗ pächter Heinrich Moritz Endler zu Ullersdorf. Der Lehnschulzenguts⸗ besitzer Kniehase zu Werbig, im lebuser Kreise, als Agent der Mobiliar⸗, Brand⸗ und Hagelschaden⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Brandenburg. Der Kaufmann Julius Grünenthal zu Seelow als Agent der preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Stettin. 9
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Regierungs⸗Bezirk Breslau. Bestätigt ist: Der Apotheker Wilhelm Benjamin Wilde zu Namslau als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Kolonia.
Regierungs⸗Bezirk Oppeln.
Erledigt ist: Durch die anderweite Berufung des jetzigen 1 Wandel in Dyhrnfurth, Kreis Wohlau, das dortige evangelische P fan amt (Patronat der Frau Gräfin von Lazareff, gebornen Prinze Biron von Curland). 1 Ernannt sind: der bisherige Auskultator Herrmann Strzybny,
zum Appellationsgerichts⸗Referendarius; der Büreau⸗Assient Buhla zum