tions⸗ und Deputations⸗Versammlungen des Ausschusses und
der Direction in Berlin und Hamburg auszuüben.
Sie führen in den Versammlungen (Nr. 3 und 4) das Pro⸗
tokoll und haben in denselben eine berathende Stimme.
Sie vertreten die Gesellschaft bei allen Rechtsstreitigkeiten,
und zwar der in Berlin wohnende Syndikus bei den im
preußischen Gebiete und der in Hamburg wohnende bei den
in den anderen von der Bahn berührten Staatsgebieten an⸗
igen.
gi Fall, daß die Prozeßführung bei einem Gerichte er⸗ folgt, welches nicht am Wohnorte des Syndikus seinen Sitz hat, schlagen sie der Direction Bevollmächtigte vor, sind jedoch auch als⸗ dann verpflichtet, die Information und Leitung der Rechtsstreitig⸗ keiten zu übernehmen. “ b
Die mit den Mitgliedern des Syndikats neu abzuschließenden Dienstverträge sind an die spezielle Genehmigung der bei den Actien Littr. B. betheiligten Regierungen gebunden. Die Wahl der Per⸗ sonen steht aber auch dann lediglich dem Ausschusse zu.
Es bleibt der Gesellschaft vorbehalten, bei eintretender Vakanz nur einen Syndikus anzustellen. 8 vI“
6 b11“
Allgemeine Bestimmungen.
An die Stelle des tritt folgender neuer
88 9 8
Sctreitigkeiten über das Eigenthum, esitz oder sonstiges Anrecht an Actien und Prioritäts⸗Obligationen oder deren Zube⸗ hör können in den für solche Papiere der Gesellschaft gegenüber bestehenden Verpflichtungen keine Aenderungen hervorbringen. Die Gesellschaft berücksichtigt deshalb, abgesehen von den in den §§. 19 und 20 erwähnten richterlichen Verfügungen, solche Streitigkeiten überall nicht. Streitigkeiten zwischen den einzelnen Actionairen und den Verwaltungs⸗Behörden der Gesellschaft, welche die Verwaltung des Gesellschafts-Vermögens im weitesten Sinne oder die Anrechte der Actionaire auf Mitwirkung bei dieser Verwaltung betreffen, dürfen nie zur richterlichen oder schiedsrichterlichen Entscheidung
ebracht werden, sondern sind, wenn die Statuten und Gesellschafts⸗
Beschlüͤsse darüber bestimmen, vom Gesammt-⸗Ausschusse, in Er⸗
mangelung solcher Bestimmungen aber von der General⸗Versamm⸗
lung, nach einfacher Stimmenmehrheit, zu entscheiden. 8 Nur in zwei Fällen findet der gewoͤhnliche Rechtsweg statt:
a) wenn dem Inhaber eines Dividendenscheins die Zahlung der
nach Summe und Zahlungsfrist statutenmäßig festgestellten
Dividende gegen Production des Dividendenscheins nicht ge⸗
leistet würde;
b) wenn gegen eine von der Direction abgelegte Jahresrechnung Erinnerungen stehen bleiben, welche auch in der General⸗ Versammlung nicht für erledigt angenommen, sondern zur weiteren Verfolgung verwiesen würden.
In letzterem Falle ist auch ein Schiedsrichter⸗Verfahren zu⸗ lässig, wenn der Ausschuß damit einverstanden ist und die Direction oder der betreffende Beamte darauf anträgt.
Zu einem solchen schiedsrichterlichen Verfahren ernennt jede der beiden Parteien zwei Schiedsrichter, und wählen diese vier Schieds⸗ richter einen fünsten. Können sie sich über dessen Person nicht einigen, so wird von ihnen das Königlich preußische Ministerium für Handel und Gewerbe um die Ernennung desselben ersucht. Die von den Parteien getroffene Wahl nebst der schriftlichen Annahme derselben seitens der Gewählten muß jeder Theil dem anderen spä⸗ testens 4 Wochen nach erfolgter Erklärung, den Ausspruch eines Schiedsgerichts annehmen zu wollen, nachweisen, widrigenfalls dem b Theil von dem anderen die Schiedsrichter nach der vor⸗
ehenden Norm unwiderruflich gewählt werden. Das schiedsrich⸗
terliche Verfahren findet zu Berlin statt, falls die Parteien si
nicht über einen anderen Ort vereinigen. Das Schiedsgerichz, welches auf die nachfolgenden Bestimmungen im voraus zu ver⸗ pflichten ist, hat einen Referenten und einen Korreferenten, und zwar einen aus den von der einen, den anderen aus den von der anderen
Partei bezeichneten Schiedsrichtern zu ernennen. Die Relation
und Correlation muß schriftlich eingeliefert werden.
Die Parteien können sich durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen, müssen aber auf Verlangen auch persönlich vor den Schieds⸗ richtern erscheinen.
Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch mit Entscheidungs⸗ gründen zu versehen.
1 Beide streitende Theile müssen sich den Ausspruch des Schieds⸗
gerichts ohne Widerrede gefallen lassen. Die Schiedsrichter sind
auch berechtigt, Kontumazial⸗Verfahren und Kontumazial⸗Urtel ein⸗ treten zu lassen, so wie während des Verfahrens interimistische An⸗
ordnungen zu treffen, denen Folge geleistet werden muß. Im
Uebrigen ist das Schiedsgericht an Prozeßformen und Beweistheorie nicht gebunden.
Die vorstehenden Bestimmungen vertreten die Stelle eines zwischen den Betheiligten zu schließenden speziellen Kompromisses, und es findet der Einwand nicht statt, daß uvörderst ein förmlicher
Kompromiß⸗Vertrag geschlossen werden müsse, desgleichen, daß die
1
Gegenstände des Streites nicht im voraus zu bestimmen gewesen.
Lrrransitorische Bestimmungen.
“ vi11““X“ M““ Sobald der in der General-Versammlung vom Mai 1850 an⸗ genommene Nachtrag zum Statute der Berlin⸗-Hamburger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft die Bestätigung der Territorial⸗Regierungen ge⸗ funden hat, treten alle zur Zeit im Amte befindlichen stellvertreten⸗ den Ausschußmitglieder als wirkliche Mitglieder des Ausschusses ein, und zwar für diejenige Zeit, welche sie noch Stellvertreter z ben gehabt haben würden. 1XA““]
Bei der nächsten Ergänzungswahl des Ausschusses treten die⸗ jenigen zehn Mitglieder, welche am längsten im Amte sind, aus. Sofern nicht gerade zehn Mitglieder von völlig oder relativ gleicher Amtsdauer vorhanden sind, entscheidet das Loos.
Es werden dann für diese zehn ordentlicherweise ausgetretenen Mitglieder und für die etwa außerordentlicherweise eingetretenen Vakanzen die Wahlen von der General-⸗Versammlung vorgenommen, und zwar haben diejenigen, welche für außerordentliche Vakanzen gewählt worden, nur die Amtsdauer derer auszufüllen, für welche se art ea eha güslen
“
8 ““
Bei der zweiten Wahl nach Einfüh i des S
dann wiederum die ältesten zehn Ausschußmitglieder eventuell nach
Entscheidung des Looses aus, worauf sodann die regelmäßige Reihe⸗ folge bei der nächsten Wahl vor sich gehen kann. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kantor und Knabenlehrer Preil zu Berg vor Eilen⸗ burg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; Den seitherigen Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten von Byern in
Königsberg zum Präsidenten der Regierung zu Gumbinnen und
den seitherigen Ober-Regierungsrath von Kotze in Merseburg zum Vice⸗Präsidenten der Regierung in Königsberg zu ernennen; und
Dem Intendantur⸗Secretair Hallervorden von der Inten⸗ dantur des 1sten Armee⸗Corps, bei seinem Uebertritt in den Ruhe⸗ stand, den Cherakter als Rechnungsrath zu verleihen.
85
Sanssouci, den 22. Juli. ◻
Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherz Mecklenburg⸗Schwerin ist nach Schwerin abgereist.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Der bisherige zweite Lehrer Reymann ist zum Direktor und
Lehrer der Hebammen-Lehr⸗Anstalt zu Oppeln ernannt worden. Die Wahl des Schulamts⸗Kandidaten Dr. Gustav Georg Wolff zum ordentlichen Lehrer an dem hiesigen Friedrichs⸗ Werderschen Gymnasium ist bestätigt; und Dem Lehrer an derselben Anstalt, Dr. Stechow, das Prädikat
„Oberlehrer“ beigelegt worden.
Ahngekommen: Se. Excellenz der Minister⸗Präsident und
2
Minister des Auswärtigen, Freiherr von Manteuffel. Der Kammerherr und Erbschenk in Alt⸗Vorpommern, von
Heyden⸗Linden, von Tützpatz.ʒ
Abgereist: Ihre Durchlaucht die Prinzessin Auguste von Hessen, nach Strelitz. 92
Der Königliche Ober⸗Kammerherr, Staats⸗ und Minister des Königlichen Hauses, Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, nach
Schlesien. Der freie Standesherr Graf Henckel von Donnersmarck,
nach Wien.
Inb der in Nr. 17 des Königlich Preußischen Staats⸗ anzeigers vom 19. d. M. abgedruckten polizeilichen Verordnung
vom 10. d. M. über öffentliche Theater⸗ und ähnliche Vorstellungen in Berlin ist im §. 4 statt „16“: 15 zu lesen. 8 Berlin, den 19. Juli 1851. 1290 Königliches Polizei⸗Präsidium. 8 v. Hinckeldey Füxdrbe
1
Provinzial⸗Behörden.
1
2 RNegierungs⸗Bezirk Posen. Angestellt ist: Der interimistische Gefangenwärter Schröter etatsmäßig als Gefangenwärter.
Bestätigt sind bei der nunmehr konstituirten Handelskammer zu Posen als Mitglieder: Die Kaufleute Salomon Jaffé, Jakob Königsberger, Eduard Mamroth, der Apotheker Ludwig Dähne, die Kaufleute G. Altmann, George Zupanskti, Michaelis Bres⸗ lauer, Kommerzienrath Bielefeld, Louis Kantorowiczz als Stell⸗ vertreter: die Kaufleute August Herrmann, Anton Sobecki, G. Berger, Michaelis Löwinsohn, Simon Katz, Samuel Bott⸗ stein, Gregor Jankowski, M. J. v. Kam ins ki, August Wiener; (als Schiedsmänner) im bomster Kreise: der Kreistags⸗Deputirte Valen⸗ tin Szukal zu Groß⸗Posemukel für den Landbezirk Neudorff⸗Karge an Stelle des ausgeschiedenen Michael Röhr; im buker Kreise: der Gast⸗ wirth Wilhelm Griebsch zu Neustadt b./P. an Stelle des ausgeschie⸗ denen Bürgers Woyciechowski für den Wahlbezirk Schloß Neustadt b./P.; der Bürger und Stadtverordnete Johann Großmann an Stelle des ausgeschiedenen Kämmerers Winzewski für den I., und der Bürger und Baͤckermeister Carl Raschke für den ausgeschiedenen Conditor Raschke für den II. Wahlbezirk der Stadt Grätz; im kostener Kreise: der Rittergutsbesitzer Ferdinand Schulz auf Lubin an die Stelle des ausgeschiꝛrdenen Gutsbesitzers Fenner zu Ossowo für den XIII. Wahl⸗ beziik; im posener Kreise: der Buchhändler Johann Zupanski an die Stelle des ausgeschiedenen Landschafts⸗Buchhalters Joseph Jankowski für das VI. Revier der Stadt Posen; der Gutspächter Theodor Kleine zu Sapowice an die Stelle des ausgeschiedenen Gutsbesitzers Stanis⸗ laus von Skalawski zu Strykowo für den Wahlbezirk Modrze; der Goldarbeiter Eduard Fiedler an Stelle des im II. Wahlbezirk der Stadt Posen ausgeschiedenen Conditor Johann Freundt; der Kauf⸗ mann Hippolyt Cegielski für den IX. Wahlbezirk der Stadt Posen in Stelle des ausgeschiedenen Rentier Traugott Schulz; der Rentier George Gebhardt für den X. Wahlbezirk der Stadt Posen an die Stelle des ausgeschiedenen Maurermeister Küster; der Grundbesitzer Ferdinand Jortzig für den ausgeschiedenen Rentier Carl Bresinski für den XII.; der ehemalige Bürgermeister Poturalski an die Stelle des ausgeschirdenen Rentier Zakobielski für den XIV.; der Kaufmann Freudenreich für den ausgeschiedenen Apotheker Apollinar Kolski n den 1.; bder Nestaiktaten:e Gumustav Flege iue den uans eschiedenen Hutmacher Franz Schulz für den V.; der Anton Krzyzanowski für den ausgeschiedenen Schmiedemeister Johann Scheller für den VII; der Seifensieder Franz Gatezewski für den ausgeschiedenen Kaufmann Johann Schulz für den XIII. und der Apotheker Emil Graätz an Stelle des ausgeschiedenen Stadtrath Gaspar Kramarkiewicz für den VIII. Stadtbezirk der Stadt Posen; im schrimmer Kreise: der Bürger Con⸗ stantin Piskorski an Stelle des ausgeschiedenen Kämmerer Stein⸗ brück für die Stadt Schrimm; der Bürgermeister Wilhelm Tschirsch⸗ nitz an Stelle des ausgeschiedenen Bürgermeister Telke für die Stadt Jaraczewo; im schrodaer Kreise: der Rathmann und Kämmerer Benja⸗ min Roll statt des abgegangenen Bürgermeister Roll für den Stadt⸗ bezirk Santomysl.
Erledigt sind: Die katholische Schullebrerstelle zu Alt⸗Boin, Kreis Kosten; die katholische Schullehrerstelle zu Strzydzew, Kreises Pleschen; die katholische Schullehrerstelle zu Zrenica, Kreis Schroda.
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und Operateur Dr. Joseph Strahler in Buk. Approbirt ist: Der Assistenz⸗Arzt im Königlichen 7. Husaren⸗ Regiment, Dr. Bernhard Herrmann Berthold Krüger, zu Posen als praktischer Arzt und Operateur.
Angenommen ist: Der Dolmetscher von Karchowski aus Kosten als Bureau⸗Diätar und Dolmetscher bei dem Kreisgericht zu Wollstein.
Entlassen ist: Der Büreau⸗Diätar Neunhertz auf seinen An⸗ trag, und der Büreau⸗Diätar Miller von Wollstein an das Kreisgericht zu Me eritz versetzt.
Pensionirt ist: Der Secretair und Kanzlei⸗Direktor Herwig.
Beauftragt ist: Der Postsecretair Holfeld aus Züllichau mit der kommiss. Verwaltung des Postamts in Krotoschin.
Uebertragen ist: Die Posterpedition in Jaraczewo dem pensionirten Gensdarm Adamski, die in Grabow dagegen dem pensionirten Gensdarm Krampe; die Verwaltung der Postexpedition in Wreschen dem bis herigen Post⸗Expeditions⸗Gehülfen Kunau.
Versetzt ist: Der Postsecretair Sonntag aus Anklam zum Postamte in Posen; der Postsecretair Ruprecht aus Posen nach Dirschau.
Entbunden sind: Die Steuer⸗Einnehmer und Postexpediteure Klemczynski in Grabow und Pestrich in Jaraczewo, auf ihren An⸗ trag, von der Verwaltung der Postexpeditionen.
Pensionirt ist: Der Postmeister Hauptmann von Heusch in Schrimm, auf seinen Antrag. vG
Regierungs⸗Bezirk Aachen.
Ni dergelegt hat: Der Agent der Leipziger Brandversicherungs⸗
Bank, Leonhard Paulus zu Himmerich, Kreises Geilenkirchen, seine
n Agentu
“
Uebertragen ist: Dem Bürgermeister Heimbach der Vorsitz der Handwerker⸗Prüfungskommissionen für den Kreis Düren, und zwar für die Gewerbe der Drechsler, Lohgerber, Stellmacher, Weber, Müller, Buchbin⸗ “ Metzger, Büchsenmacher, Groß⸗ und Klein⸗Schmiede⸗
Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 23. Juli. Im Schauspielhause. Mit Allerhöchster Genehmigung und aufgehobenem Abonnement. Gast⸗Vorstellung der königsberger Operngeseüschaft: Fanchon, das Leyermädchen, Operette in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen, von Kotzebue. Musik von Himmel.
Donnerstag, 24. Juli. Im Schauspielhause. 118te Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Judith, Tragödie in 5 Akten, von Fr. Hebbel. (Frau Hebbel: Judith, als letzte Gastrolle.)
amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours
der Berliner Börse, vom 22. Juli 1851.
VWWechsel- Course 8 Preuss. Courant.
Amsterdam 250 Fl. . — 141 1 Hamburg 300 Mk., ZKar⸗. 150 ¼ 150 ½
A1AA4*“*“ 300 Mk. [2 I 149 ½ 149 ½⅔ London 1 Lst. 19¾ L““ 300 Fr. Wien im 20 Fl. Fuss 150 Fl. dX“ 150 Fl. DU laäa“ 100 Thlr. 1. Leipzig in Courant im 14 Thlr.
Fuss 100 Thle. Franklurt a. M. südd. W. 100 Fl. Petersburg 100 SRbl.
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Woch. 105 ½
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Fonds-Course8¹ * 8 nNe nenss veewe 1 Brief. V Geld. V Gem.
Preuss. Freiwillige Anleihe dito Staats-Anleihe von 1850 Staafs Schuld-Scheine Oder-Deich-Bau-Obligationen. ........ ... V . Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr. — 12 Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ½ 87 Berliner Stadt-Obhgationhen 5 106 dito dito 3 ½ Westpreussische Pfandbriee. 3 ½ Grossherzl. Posensche dito 4 dito di 1 Ostpreussische Pommersche Kur- u. Neumärk Schlesische dto . dito vom Staat garantirt Lit. ZZ. Preussische Rentenbriefe Preussische Bank-Antheil-Scheine
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21 . 8 — 5195 Andere Goldmünzen à 5 Thller . Disconto....
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Brief. Geld. Gem.
Berlin, 2 deoes II 1ß
Aachen-Düsseldorfer 4 Bergisch-Märkische — dito Berlin-Anhalter Lit. A. dito Berlin-Hamburger. dito Prioritäts- dito dito Potsdam-Magdeburger — dito Prioritäts Obligat. 4 dito dito 5 ““ dito Lit. D. 5 Berlin-Stettiner . 3 dito Cöln-Mindener 10³ 105 dito Prioritäts-Oblig... . “ 4 ½ — 102 ½1 dito dito II. R 105 Düsseldorf Elberfelderd. . — dito Prioritäts-. Magdeburg-Halberstädter... dito Dri
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