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Eine zweite Ausfertigung der Nachweisung ist gleichzeitig der Bezirks⸗Regierung einzusenden, damit diese die mit der Einziehung der Einkommensteuer beauftragten Beamten mit der erforderlichen Anweisung versehen kann.
7) Hinsichtlich der von den Steuerpflichtigen einzulegenden Reclamationen ist bereits in Pos. 18 der Instruction vom 8. Mai 1. J. bestimmt worden, daß der Steuerpflichtige dieselbe vor Ablauf der Präklusivfrist von drei Monaten bei dem Vorsitzenden der Ein⸗ schätzungs⸗Kommission einzureichen, daß letzterer dann, so weit nöthig, über die neu angeführten Thatsachen Erkundigungen einzu⸗ ziehen und demnächst die Reclamationen der Einschätzungs⸗Kom⸗ mission vorzulegen habe, damit diese über deren Inhalt sich gut⸗
chtlich äußere, und daß alsdann die Reclamationsschrift, so wie das
utachten der Einschätzungs⸗Kommission, seitens des Vorsitzenden der letzteren unter Hinzufügung seines eigenen Gutachtens an den
Vorsitzenden der Bezirks⸗Kommission zu befördern sei. Dieser hat die etwa noch erforderlichen Ermittelungen unverzüglich zu veranlassen und dann bei der Bezirks⸗Kommission seinen Antrag zu stellen.
Für die Prüfung und Entscheidung der Reclamationen kommen die Vorschriften in §. 26 des Gesetzes zur Anwendung.
Die Vorsitzenden der Bezirks-Kommissionen haben darauf hin⸗ zuwirken, daß die ausgedehnten Befugnisse, welche das Gesetz den Bezirks⸗Kommissionen beigelegt hat, einerseits mit aller unbeschadet der Erreichung des Zweckes zulässigen Schonung gegen den Steuer⸗ pflichtigen geübt, andererseits aber auch nöthigenfalls mit Strenge dazu benutzt werden, um dem hier und da vielleicht sich kundge⸗ benden Streben entgegen zu treten, durch unbegründete Recla⸗ mationen sich der Last der Steuer auf Kosten ihrer Mitbürger zu entziehen.
Gemäß der ausdrücklichen Bestimmung in §. 26 des Gesetzes sollen die Bezirks⸗Kommissionen zuvörderst auf dem im §. 23 nach⸗ gelassenen milderen Wege den Versuch machen, die Wahrheit zu ergründen. Die Vorsitzenden haben daher in allen Fällen darauf anzutragen, daß zunächst der Steuerpflichtige unter Anberaumung einer Präklusivfrist von mindestens 8 Tagen und unter Hinweisung auf die demnächst zu ergreifenden strengeren Maßregeln aufgefor⸗ dert werde, nach seiner Wahl entweder durch schriftliche oder münd⸗ liche Verhandlungen, persönlich oder durch Vermittelung von höch⸗ stens zwei Vertrauensmännern, oder durch andere Beweismittel der Bezirks⸗Kommission die erforderliche Ueberzeugung von der vorgeb⸗ lichen Ueberbürdung durch die erfolgte Abschätzung zu verschaffen. Genügt die auf diesem Wege erlangte Auskunft, um danach die richtige Einschätzung des Reklamanten vornehmen zu können, so ha⸗ ben die Vorsitzenden der Bezirks⸗Kommissionen hierauf hei letzteren ihren Antrag zu richten; erscheint die Auskunft unge ügend oder wird sie innerhalb der bestimmten Frist nicht ertheilt, so haben die Vorsitzenden die Ergreifung der strengeren, durch §. 26 vorgesehe⸗ nen Mittel zur Erforschung der Wahrheit zu beantragen, nach deren Anwendung alsdann der Steuerpflichtige in die richtige Steuerstufe einzuschätzen ist.
. Nach §. 34 des Gesetzes sind diejenigen Kosten, welche durch
die nähere Feststellung des Einkommens eines Steuerpflichtigen bei Gelegenheit der von ihm erhobenen Reclamation veranlaßt werden, von diesem zu tragen, wenn seine eigenen Angaben in wesentlichen Punkten als unrichtig befunden werden. Die Bezirks⸗Kommission hat hierüber, indem sie über die Reclamation des Steuerpflichtigen entscheidet, das Erforderliche festzusetzen, und haben die Vorsitzenden in dieser Hinsicht jedesmal einen bestimmten Antrag zu stellen.
Gegen die Entscheidungen der Bezirks⸗Keommission findet ein Rekurs nicht statt. Dem Steuerpflichtigen wird die erfolgte Feststellung mit dem Betrage der von ihm zu entrichtenden Steuer
durch ein von dem Vorsitzenden und mindestens zwei Mitgliedern der Bezirks⸗Kommission vollzogenes Schreiben, durch Vermittelung des Vorsitzenden der Einschätzungs⸗Kommission, welcher danach die Einkommens⸗Nachweisung berichtigt und dann das Schreiben der Bezirks⸗Kommission verschlossen weiter befördert, mit dem Bemerken ekannt gemacht, daß ein Rekurs wider diese Entscheidung nicht tattfinde. Zugleich wird davon die Bezirks⸗Regierung, behufs der Anweisung der mit der Erhebung der Einkommensteuer beauftragten Beamten, seitens der Bezirks⸗Kommission in Kenntniß gesetzt. 8) In Betreff der allgemeinen Prüfung der von den Ein⸗ schätzungs⸗Kommissionen festgestellten Einkommens⸗Nachweisungen liegt den Vorsitzenden der Bezirks⸗Kommissionen ob, die ihnen nach Pos. 19 der Instruction vom 8. Mai l. J. von den Vorsitzenden der Einschätzungs⸗Kommissionen einzureichenden Duplikate der Einkommens⸗Nachweisungen sorgfältig durchzusehen und besonders darauf zu achten, ob nicht in den verschiedenen Einschätzungs⸗Be⸗ zirken ungleichmäßig, hier mit Milde, dort mit Strenge, verfahren werde, ob in verschiedenen Einschätzungs⸗Bezirken wohnende Bezirks⸗ Angehörige von notorisch gleichen Einkommens⸗Verhältnissen gleich hoch eingeschätzt worden sind aꝛc. Demgemäß haben die Vorsitzen⸗ den die Aufstellung von Erinnerungen zu beantragen, welche, wenn die Bezirks⸗-Kommission ihnen beitritt, den Einschätzungs⸗Kommis⸗ sionen zur Nachachtung für das nächstfolgende Veranlagungsjahr
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9) Die den Mitgliedern der Bezirks⸗Kommission zu bewilli⸗ genden Reise⸗ und Tagegelder werden in Gemäßheit des §. 3 des Regulativs vom 25. April 1836, betreffend die Kosten der guts⸗ herrlich⸗bäuerlichen Auseinandersetzungen (§. 34 des Gesetzes), da⸗ hin festgestellt, daß für Geschäfte außerhalb des Wohnortes der Kommissionsmitglieder denselben an Däten höchstens 2 Rthlr. für den Tag, und an Reisegeldern für die Meile höchstens 1 Rthlr., beziehungsweise für Reisen, die auf Dampfschiffen oder mit Eisen⸗ bahnen zurückgelegt werden können, 10 Sgr. bewilligt werden. Die desfallsigen Liquidationen der Kommissionsmitglieder sind von dem Vorsitzenden der Bezirks⸗Kommission zu prüfen, festzustellen und der Bezirks⸗Regierung zur Zahlungs⸗Anweisung zu überreichen. Das Gleiche gilt von den sonst noch vorkommenden Kosten, so weit sie 5 den §§. 34 und 35 des Gesetzes der Staatskasse zur Last allen.
10) Nach Beendigung der ersten Veranlagung haben die Vor⸗ sitzenden der Bezirks⸗Kommissionen sich von den Vorsitzenden der Einschätzungs⸗Kommissionen einen General⸗Bevricht über die bei der Ausführung des Gesetzes und der Instructionen gemachten
Erfahrungen erstatten zu lassen und demnächst, gestützt auf diese
Beobachtungen und die eigenen Wahrnehmungen, ihrerseits einen
umfassenden Bericht hierher zu erstatten, in welchem sowohl auf die
m Ganzen und Großen erlangten Resultate, als auch auf die bei Ausführung des Gesetzes und der Instructionen etwa hervorgetre⸗ tenen Mängel und die zweckmäßigsten Mittel zu deren Beseitigung aufmerksam zu machen ist. Insbesondere ist hervorzuheben, inwie⸗ weit die durch das Gesetz aufgestellten leitenden Grundsätze für die Ermittelung und Berechnung des Einkommens sich als ausreichend erwiesen haben, oder inwieweit sie noch einer Ergänzung im Wege der Instruction bedürfen möchten. 9 BPerlin, den 43. Juli 1861. Der Finanz⸗Minister. v. Rabe.
Vorstehende Instruction wird hierdurch zur öffentlichen Kennt⸗ niß gebracht. Potosdam, den 22. Juli 1851. 8 8 Der Regierungs⸗Präsident. e 11X“”“
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aus dem Einschätzungs⸗Bezirk eingelegten Berufungen. 1— A 5. . 17.
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.“ Regierungs⸗Bezirk Königsberg. 1b Vereidigt ist: Der praktische Arzt und Wundarzt Dr. Jaco⸗ Rosenstock in Rössel als Geburtshelfer.
sta jst Der bi 1 Stadtschule in Bestätigt ist: Der bisherige dritte Lehrer bei der Stadt Filch dafn⸗ 88 hann Bernhard Ebe!, als Lehrer bei der dortigen neu eingerichteten Elementarschule. Verliehen ist: Dem Kirchschullehrer Th drich Laupichler in Alt⸗Passarge die Präzen
Muldszen, Kreises Gerdauen. “ 881.Sen ist: Die weitere interimistische Verwaltung des Land⸗ raths⸗Amts ortelsburger Kreises dem Rittergutsbesitzer und Kreis⸗Deputir⸗
88 b In Stelle des nach Weißbruch versetzten Försters Wohlfrom der Förster Waschull von Weißbruch nach Neussen,
heodor Ludwig Frie⸗ tor⸗Adjunktenstelle in
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AReeegierungs⸗Bezirk Frankfurt a. ‚d. Beauftragt ist interimistisch: Mit der Leitung der Polizei⸗
Verwaltung innerhalb des städtischen Gemeinde-Bezirks von Frankfurt a./O.
der jetzige Verweser, von Young.
Ernannt ist: Der Prediger Kirsch an Stelle des ausgeschiedenen Predigers Pauli zum Rendanten der evangelischen Spezial⸗Prediger⸗ und der Stadtschullehrer-Wittwenkassen für die Kurmark und Pommern zu
Bestellt ist: Der Predigt- und Schulamts-Kandidat Arminius Emil Leberecht Glokke zum Collaborator ministerii und Rektor zu Lieberose. G
Bestätigt sind: Der Vertveher des Königl. Landraths⸗Amts zu Guben, Kreis⸗Deputirte Kämpffe, als Kreis⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direktor des gubenschen Kreises; der Apotheker erster Klasse Ernst August Frie⸗ drich Krenkel, welcher die privilegirte Apotheke des Apothekers Mil⸗ brädt zu Kirchhayn, Kreises Luckau, käuflich an sich gebracht hat; der Gastwirth Carl Weber in Reetz, als unbesoldeter Rathmann; als Schiedsmänner: für den achten ländlichen Bezirk des kalauer Kreises der Rittergutsbesitzer von Bomsdorf zu Kückebusch; der Knopfmachermeister Wilhelm Eichberg zu Bärwalde für Bärwalde; für den 12ten Bezirk des landsberger Kreises der Rittergutsbesitzer von Bassewitz zu Liebenow; für den 12ten ländlichen Bezirk friedeberger Kreises der Rittergutsbesitzer von Schmiterlöw auf Grapow; in der Stadt Züllichau, und zwar für den 1sten Bezirk der Buchhändler und Rathsherr Heinrich Sporled er, für den 2ten Bezirk der Kaufmann Heinrich Traugott Lange; für den 16ten ländlichen Bezirk des lebuser Kreises der Wirthschafts⸗Inspektor Brüning zu Falkenhagen; für den 1gten ländlichen Bezirk desselben Kreises der Domainenpächter Moritz Koppe zu Amt Wollup.
Uebertragen ist: Die Rendantur der Seminar⸗ und Waisenhaus⸗ fasse zu Neuzelle dem Seminarlehrer Fischer daselbst vom 1. S kommissarisch: die durch die anderweite Versetzung des kommissarischen Bürgermeisters, Rathsherrn Lehmann erledigte Polizei⸗Anwaltschaft bei der Königl. Gerichts⸗Kommission zu Neudamm vom 1. d. Mts, ab dem interimistischen Bürgermeister Platz zu Neudamm.
Regierungs⸗Bezirk Stettin. “
Ernannt sind: In Stelle des seitherigen Polizei⸗Anwalts Genz
zu Gollnow, welcher dies Amt niedergelegt hat, der Bürgermeister Dr. Hankel daselbst zum Polizei⸗Anwalt für den Bezirk der dortigen beiden Kreisgerichts⸗Kommissionen; der Predigtamts⸗Kandidat Dreist zum Diakonus
und Rektor in Tempelburg und Pastor in Draheim; der Pastor Kuhse
in Kloster zum Pastor der Parochie Patzig, Sonode Bergen; der Haupt⸗ Amts⸗Assistent Schulze zu Stralsund zum Haupt⸗Zeoll⸗Amts Controlenr n Demmin.
Bestätigt sind: Der Kaufmann G. Radant zu Penkun als Agent der schlesischen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Breslau für die Stadt Penkun und deren Umgegend; der Schullehrer Kedin g zu Linden⸗ berg, demminschen Kreises, welcher von der Bauern⸗Mobiliar⸗Brand⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft zu Pyritz zu deren Spezial⸗Direktor ernannt worden, als Agent der gedachten Versicherungs⸗Gesellschaft für die Ortschaft Linden⸗ berg und deren Umgegend; der von der Bauern⸗Mobiliar-Brand⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft in Pyritz zum Spezial⸗Direktor derselben ernannte
Schulz Dürrkopp zu Borrenthin, demminschen Kreises, als Agent der edachten Feuerversicherungs⸗Gesellschaft für die gedachte Ortschaft und eren Umgegend; (als Scheedsmänner): in der Stadt Anklam für den marianschen Bezirk der Kausmann Günhel; in der Stadt Treptow a. d. T. er Goldarbeiter Flos daselbst.
Angestellt sind: In Grambin, Sonode Ueckermünde, der Schul⸗
lehrer Medenwald; der Feldwebel Heydenreich zu Rubenow; der Sergeant Kolbe zu Putzar; der Unteroffizier Mauch zu Schossow als Gränz⸗Aufseher. DOeffentliche Anerkennung verdient die Handlung des Fischer Ludwig Ehmcke aus Darsewitz, welcher am 12. Juni d. J. die vier Fischer Friedrich Ottesson, Christian Hildebrandt, Michael Wolfgramm und Christian Haase aus Wollin, die auf dem Dievenow⸗Strome verunglückt waren, indem das Boot, auf dem sich dieselben befunden hatten, von einem heftigen Stoßwinde erfaßt und umgestürzt worden war, mit großer persön⸗ licher Gefahr gerettet hat, indem er den Verunglückten, welche an dem Boote sich festhielten, in einem kleinen Fahrzeuge zu Hülfe kam, welches sich bei dem heftigen Sturme in der dringendsten Gefahr befand, ebenfalls umgestürzt zu werden. Die Königliche Regierung zu Stettin, Abtheilung des Innern, hat dem ꝛc. Ehmcke als ein Anerkenntniß seiner Entschlossen⸗ heit und Menschenliebe eine Geldprämie bewilligt.
Uebernommen haben die Agentur für die Stettin⸗St. Peters⸗ burger Dampfschifffahrt: in Köln A. W. Weiler, in Paris Ludwig von Gansewinkel u. Comp., in Wien W. Löwenthal, in Dresden Joh. Karl Seebe, in Leipzig Joh. Fr. Oehlschläger, in Frankfurt a. M. W. Ganslandt u. Sohn.
Niedergelegt hat: Der Kaufmann Friedrich Scheltz zu Kammin
die Agentur der aachener und münchener Feuerversicherungs⸗Gesellschaft.
Versetzt ist: Der Gränz⸗Aufseher Heidel in gleicher Eigenschaft MNegierungs⸗Bezirk Oppeln.
Bestätigt ist: Der Lotterie⸗Collecteur S. A. Chotzen RNeustadt, als Agent der schlesischen Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft Breslau.
Gewählt ist: Der Rittergutsbesitzer Fiedler auf Zacharzowitz,
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zum stellvertretenden Mitgliede der zur Feststellung der Gemeinde Bezirke übernehmen.
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gebildeten Kreis⸗Kommission des Kreises Tost⸗Gleiwitz, in Stelle des aus⸗ geschiedenen bisherigen stellvertretenden Mitgliedes, früheren Rittergutsbe⸗ sitzers Hentschel auf Zawade. 1“ Ebn
Regierungs⸗Bezirk Magdeburg. Hewe
Ernannt sind: Der Landrath von Skal an Stelle des dez Regierungsraths Brenning zum Vorsitzenden der Kreiskommission für den Kreis Wanzleben; der bisherige Auskultator Wilhelm Ferdinand Maquet zum Referendarius.
Miiedergelegt haben: Der Kaufmann C. H. Herbst in Seehau⸗ sen i. M. die Agentur der Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft zu Magdeburg; der Rittergutsbesitzer Hans Emil von Katte in Wust, S ezial- Direktor der Mobiliar-Brand⸗ und Hagelschaden⸗Versicherungs⸗Gesellschaf
zu Brandenburg a. H., die Direction der genannten Gesellschaft; der Kauf⸗
mann R. Chr. Palm die Agentur der Aachen⸗Münchener Feuer⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft.
„Bestätigt sind: Der Königliche Feldmagazin⸗Rendant a. H. Gottfried Clauß in Aschersleben, als Agent der Aachen⸗Münchener Feuer-Versicherungs⸗Gesellschaft; der bisherige Kreisgerichts⸗Aktuarius Wittich als Bürgermeister der Stadt Acken; die Kandidaten der Theolo⸗ gie Behrends und Sickel als Lehrer der ersten mittleren Bürgerschule zu Magdeburg.
Berufen sind: Zu der erledigten evangelischen Diakonats⸗Adjunktur an St. Stephani zu Langensalza, in der Diöces Langensalza, der bis herige Predigtamts⸗Kandidat Carl Wilhelm Ullmann zu Langensalza; zu der erledigten evangelischen Prädikantur-Adjunktur zu Dorf Alsleben, in der Diöces Könnern, der bisherige Predigtamts⸗Kandidat Johann Kar Julius Weilepp.
Approbirt sind: Der Dr. med. Richard Gustav Nagel zu Halberstadt als praktischer Arzt und Wundarzt; der Wundarzt 1ster Klasse Friedrich Julius Hoffbauer zu Magdeburg als Geburtshelfer; de Kandidat der Medizin und Chirurgie Friedrich Karl Schmidt als Wundarzt 1ster Klasse und Geburtshelfer. (Hat sich zu Schweinitz im ersten jerichowschen Kreise niedergelassen.)
Erledigt ist: Die Kantor⸗, Organisten⸗ und Lehrerstelle in Dit⸗ furth, Diöces Quedlinburg, durch den Tod ihres bisherigen Inhabers; sie ist Königlichen Patronats. Bei der demnächstigen Wiederbesetzung der
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Stelle wird jedoch das Kantorat von derselben abgetrennt werden.
V Vacant wird: Die Kantor⸗ und erste Lehrerstelle zu Althaldens⸗ leben durch die Emeritirung ihres bisherigen Inhaber; mit dem 1. Okto⸗
ber c.; die Stelle ist Königlichen Patronats.
Zugelassen sind: Der im Departement des Kammergerichts be⸗ schäftigt gewesene Auskultator Karl Bruno Rudolph Theune, so wie der bei dem Kammergericht geprüfte Rechtskandidat Udo Maximilian Kalbeck, als Auskultatoren im Departement des Appellationsgerichts zu Magdeburg; auch ist der Rechtskandidat Franz Bruno von Stein äcker als Auskultator angenommen.
Kommissarisch beauftragt ist: Der Ober⸗Staatsanwalts⸗Ge hülfe Keßler zu Berlin mit den Functionen eines Staats⸗Anwalts bei den Kreisgerichten zu Burg und Genthin, mit dem Wohnsitz in Burg. 1
Versetzt ist: Der Staats⸗Anwalt Loos zu Burg in gleicher Ei⸗ genschaft an das Kreisgericht zu Halberstadt.
Emeritirt wird: Der Kantor Lucas zu Altenplathow mit dem 1. Oktober c. und wird das dasige Schulwesen dergestalt organisirt wer⸗ den, daß künftig drei Lehrer fungiren, von denen der erste zu dem genann⸗ ten Zeitpunkte angestellt werden wird, während die Anstellung der beiden letzten Lehrer erst im künftigen Jahre erfolgen soll.
Pensionirt sind: Der bei dem Stadt⸗ und Kreisgericht zu Mag⸗ deburg fungirende fruͤhere Land⸗ und Stadtgerichts⸗Secretair Johann Friedrich Ludwig Ruppinz der Kreisgerichts-⸗Secrctair Georg Wil⸗ helm Weinandt zu Kalbe: der Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗Bote Jo hann Christian Jakob Pussel zu Magdeburg; der Kreisgerichts⸗Bote und Exekutor Johann Christian Friedrich Ohnesorge zu Seehausen in der Altmark. 88
h Negierungs ⸗Bezirk Merseburg.
Verpflichtet sind: Als Schirdsmänner im wittenberger Kreise, und zwar: für den 1. Landbezirk der Vice⸗Richter Wilhelm Appelt in Pratau; für den 2. der Förster Karl Friedrich Wagner zu Warten⸗ burg; für den 4. der Richter Johann Karl Krüger in Dorna; für den 7. der Hüfner Gottfried Lehmann zu Kropstedt; für den 8. der Richter Gottfried Schulze zu Hohendorf; für den 9. der Gutsbesitzer, Amtmann Alexander Bielau zu Raßdorf; für den 10. der Richter
Andreas Möbius zu Reinsdorf; für den 11. der Bäckermeister Karl Pohlert zu Kleinwittenberg; für die Stadt Wittenberg der Uhrmacher Herrmann Frahnert, der Lohgerbermeister Heinrich Naumann und der Papierfabrikant August Vernau daselbst; für die Stadt Zahna der
Kaufmann Johann Adam Jänicke. orr
ARNiRjꝓkegierungs⸗Bezirk Minden. Ernannt ist: Der Kreisgerichts⸗Secretair Rohrbach zu Lübbecke Invalide, Gefreite Karl Friedrich Böcke⸗
zum Kanzlei⸗Direktor; der mever vom 7ten kombinirten Reserve⸗Bataillen zum Kreisgerichts⸗Boten
und Exekutor bei dem Kreisgerichte zu Lübbecke.
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Erlaubt ist: Dem judischen Schulamts⸗Kandidaten Joseph Meyerbach aus Beverungen dis Errichtung einer judischen Privatschule in Borgentreich; dem Kandidaten der Thrologie Heinrich Naumann
aus Wittenberg im hiesigen Regierungs⸗Bezilk eine Hauslehrerstelle zu
WWI 898