1851 / 26 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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b do znigs Majestät vollzogenen „Forstmeister ütelst, eimes von, ecegsgs 86,1 8* . Bestallung . zorstmei en in der Bestalung jestät ernannten Wirklichen Forstmeister, den ausdrücklich der Rang eines Regierungsraths beigelegt . somit ganz in das Rangverhaͤltniß der bisherigen Negiermigs⸗ und Forst⸗Räthe und haben also auch die fur diese vncs⸗ chriebene Uniform zu tragen. Dagegen bleibt das ng.

ältniß und die Uniform derjenigen Forstmeister, denen blos das

als Forstmeister mittelst eines 4 beiceleg⸗ ieühe 1 1 . in das Regierungs⸗ tollegum

ist, auch wenn sie als Mitglieder in das Reg ten sind oder künftig eintreten, so lange ihnen ncht

eee ““ der Rang eines Regierungs chs

d zverändert, dergestalt, daß diese Tituar⸗ usdrücklich verliehen ist, un - .

Forstmeister vor den Assessoren, aber nach den Räthen rangien, Fährend die Forst⸗Inspektoren nach dem Datum ihrer Bestallng it ssessoren rangiren. 98 8 ea,c sen der Beftederung von —* Range der Regierungs⸗Räthe nicht der bisherige Titel .. und Forst⸗Rath“, sondern der Titel „Forstmeister“ ver geschieht mit aus dem Grunde, um selbst den Schein s eg ft⸗ als ob die Forst⸗Inspektor⸗Geschäfte als Nebensache v r. 1 lichen Arbeiten als Hauptsache betrachtet werden Faeeg. chreil würde eine eben so irrige als der Forstverwaltung Na ereichende, dem Zwecke der neuen Einrichtung durchaus zuwidr⸗ CEE“ hat, als früher in eirem eheacngsseane die Forst⸗ Iuspertionen vazig⸗ Sne h Forst⸗zn⸗

eifelhaft ergeben, daß 3„“ h ehrlich sinter größten Sorgfalt und Gründlichkeit besorgt weden chäftt, wenn nicht Unordnungen und Material⸗ und Kassendefkte

entstehen sollen, die der Staatskasse weit größere Nachtheile zu⸗ fügen, als daß sie durch eine etwaige Ersparniß an Besoldungs⸗

Ausgaben ausgeglichen werden könnten.

Dite bei den Regierungen mitbeschäftigten Forst⸗Inspections⸗ Beamten müssen daher eben so, wie die nicht in diesem Verhältnisse stehenden auswärtigen Forst⸗Inspektoren, die ihnen obliegende La⸗ tung und Kontrolle der Verwaltung in den Forsten selbst bei här⸗ figer Anwesenheit an Ort und Stelle fleißig und gründlich wahr⸗ nehmen und überhaupt alle ihnen durch die Cirkular⸗Verfügung vom 26. März 1834 und spätere Anordnungen speziell zugetheilten wichtigen Lokalgeschäfte selbst ausführen, dabei auch die schriftlichen ö der Oberförster durch angemessene Einwirkung möglichst vermindern.

Alles dies würde nicht erreicht werden, wenn die Forst⸗In⸗ spektoren durch die Arbeiten bei der Regierung davon abgehalten wären, vielmehr würde eine einseitige Verwendung der Forst⸗In⸗ spektoren zu diesen Arbeiten den Nachtheil herbeiführen, vuß solche Geschäfte, welche die Forst⸗Inspektoren als solche selbst erledigen sollen, auf die Oberförster übertragen und daß diese hierdurch ihrer wichtigsten Wirksamkeit im Walde selbst entzogen würden. Es würde sich dann ergeben, daß zwar die schriftlichen Geschäfte der Forst⸗Verwaltung bei den Regierungen mehr Fotgang genommen hätten, daß aber die Forsten selbst desto weniger gut bestellt wären.

Das Königliche Regierungs⸗Präsidium wird daher dringend ersucht, namentlich auch in dieser Beziehung der Forstverwaltung eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und gefälligst dafür zu sor⸗ gen, daß die Dezernate der Forst⸗Inspections⸗Beamten bei dem Kollegium so abgegränzt werden, daß die letzteren durch ihre Ge⸗ schäfte bei dem Kollegium nicht abgehalten werden, ihre Lokalgeschäfte fleißig und gründlich zu besorgen, dann aber auch mit Strenge darauf zu halten, daß die Forst⸗Inspektoren in jeder Beziehung ihren Wirkungskreis vollkommen ausfüllen.

In dem Geschäftsverhältnisse der Ober⸗Forstbeamten als solche, wie dasselbe durch die Instruction und Geschäfts⸗Anweisung für die Regierungen und spätere Bestimmungen, namentlich der Cirkular⸗ Verfügung vom 20. September 1843, festgestellt worden ist, wird durch die neue Einrichtung so wenig in Beziehung auf die Stellung der Ober⸗Forstbeamten im Kollegium, als in Beziehung auf ihre Stel⸗ lung als Vorgesetzte der Forst⸗Inspections⸗Beamten und der Lo⸗al⸗ Forstbeamten, etwas geändert. Was in dieser Hinsicht seither von den als Ober⸗Forstbeamte fungirenden Titular⸗Oberforstmeistern und Regierungs⸗ und Forsträthen galt, findet daher nun auch auf die mit einem anderen Titel angestellten Ober⸗Forstbeamten, welche nicht als wirkliche Ober⸗Forstbeamte die Ehrenrechte der Abthei⸗

lungs⸗Dirigenten haben, gleiche Anwendung. B Beerlin, den 24. Februar 1851. 81 Der Finanzminister Der Minister des Innern 6 von Rabe. von Westphalen.

L-A.n heeamme neLhun der das Stimmrecht der Forst⸗Beamten bei den Regierungs⸗Kollegien I betreffenden Bestimmungen:

AX. Ober⸗Forstbeamte.

Um. S 1) Wirkliche Ober⸗Forstmeister, welche Mitdirigenten der Ab⸗

8

theilung sind, haben sowohl im Plenum als in der Abthei⸗

lung in allen Sachen volles Votum. 2

2.,) Die übrigen Ober⸗Forstbeamten, gleichviel welchen Titel sie

führen: 8

a) wenn sie die böhere kameralistische Staatsprüfung

bestanden, haben sowohl im Plenum als in der Ab⸗ theilung in allen Sachen volles Votum. 4

b) wenn sie die höhere kameralistische Staatsprüfung

nicht bestanden, haben das Votum technischer Mit⸗

glieder, d. h. im Plenum nur in allen die Forst⸗ und

Jagdverwaltung betreffenden Sachen volles Votum,

in der Abtheilung in allen Sachen ein volles

Inspectionsbeamte.

1) Wirkliche Forstmeister, mit dem Range der Regierungs⸗Räthe

S18 oder Regierungs⸗ und Forsträthe. Eben so wie A. 2.

2) Titular⸗Forstmeister und 1b 3) Forst⸗Inspektoren stehen rücksichtlich ihres Votums gleich. Sie

sind technische Mitglieder und haben daher als solche im

Plenum nur in allen die Forst⸗ und Jagdverwaltung betreffen⸗

den Sachen ein volles Votum, in der Abtheilung in allen

Sachen ein volles Votum. Hieraus folgt, daß ein Regie⸗

rungs⸗ und Forst⸗Assessor, welcher Forst⸗Inspektor ist, ob⸗

gleich er in seiner Eigenschaft als Assessor im Plenum nur in den von ihm selbst vorgetragenen Sachen würde vo⸗ tiren dürfen, doch, weil er technisches Mitglied ist, in allen die Forst⸗ und Jagdverwaltung betreffenden Sachen auch im Plenum ein Votum hat, in anderen Sachen aber nicht, bevor er nicht zum wirklichen Forstmeister er⸗

1 nannt ist.

C. Die mit der Vertretung von Forst⸗Assessorstellen beauftragten Oberförster oder Oberförster⸗Kandidaten stehen in dem Kollegium in demselben Verhältnisse, wie die Regierungs⸗Referendarien.

D. In Disziplinar⸗Sachen haben diejenigen Forstbeamten bei den Regierungen, welche eine etatsmäßige Stelle innehaben, bis zu den Forst⸗Inspektoren und Assessoren einschließlich abwärts in den Fällen des §. 33 der Verordnung vom 11. Juli 1849 auch in Plenum ein volles Votum.

8

Abgereist: Der Ober⸗Präsident der Rhein⸗Provinz, von Kleist⸗Retzow, nach Koblenz.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 30. Juli. Im Schauspielhause. 121ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung. Das Pamphlet, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Englischen, von M. A. Grandjean. Hierauf: Zum Erstenmale: Der Liebesbrief, Lustspiel in 3 Akten, von R. Benedir. Donnerstag, 31. Juli. Im Schauspielhause. 122ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Der Jude. Hierauf: Pas de quatre. Dann: Der gerade Weg der beste. Und zum Schluß: Spanischer National⸗ tanz. ——————X;ℳ;——B—’—’’ääeäerꝛmäʒJJ J —.,.- -——— —-’—-’—

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours

der Rerliner Räörse, vomns 29. Juli 1851.

Preuss. Courant.

Brief.

üWechsel-Course

vom 29. Juli 185 .

Amsterdam.. 250 Fl. 8 dito 8 250 Fl. .300 WN. Kutz. 150 Mt. 150 Mt. Mt. 80 ½ Mt. 87 Mt. 101 ¾¼ Mt. Tage- 99 ¾ Mt.

dito 300 Mk.

London ö v1111111.“1“ 300 Fr. Wien im 20 Fl. Fuss-. 150 Fl. Augsburg 150 Fl. O1114114A4X“*“ 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr.

Fuss.. 100 Thlr. Frankfurt a. M. sücd. W. 100 Fl. 2 Mt. Petersburg 100 SRbl.]3 Woch.] 104

5 G bo bo do bobee be”

d

Brief. V Geld.

Zinsf.

vors 298 Jul 1831

107 ½ 106

Preuss. Freiwillige Anleihe

dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine Oder-Deich-Bau-Obligationen. ... .. .. . . .. Prämienscheine der Sechandlung à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen Berliner Stadt-Obligationen

dito dito

Westpreussische Pfandbriefe.. .......... Grossherzl. Posensche dito

dito dito dito Ostpreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk. dito Schlesische dito ..

dito vom Staat garantirt Lit.

A An

202

SSg en

6889

82

9291 u8.. 11“”“ 1

v

b 1

Preussische Rentenbriefe!. . .. reussische Bank-Antheil-Scheine Priedrichsd'or

Andere Goldmünzen à 5 Thlh. Lece

Iserlizn, Preufs. Courant.

Zinsf.

vKeh. den 29. Juli 1851.

V Brief. Geld. Gem.

Aachen-Düsseldorfer Bergisch-Märkische dito Prioritäts- Berlin-Anhalter Lit. A. u. dito Berlin-Hamburger dito IIII“ dito dito II. Em.

87 ½ 102 113 ½

Ee

1 dito

dito Lit. D.

dito Prioritäts- Oblig Cöln-Mindener 3. dito DPeigritsss Ablig... .. . . .... 8 1 dito Düsseldorf- Elberfelder. ... dito Prioritäts-. Magdeburg-Halberstädter dito I Magdeburg Wittenberge.. 58 67 dito 5 102 ½% Niedersch'esisch-Märkische b 5 8ss dito rinritite. . .. 97 ¼ dito Prioritäts-.. 5 102 . 3 * . * 44 gn dito Prriorit. III. Serie 5 104 ½ Oberschlesische Lit, X... .. 8 dito dito Lit. B Prinz. Wilhelms (Steele- Vohwinkel). .. . . ... dito Prioritäts- 14““ dito ö (Stamm -) Prioritäts -... dito Prioritäts-Obligationen dito vom Staatt Rubrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher dito Prioritäts-... Stargard-Posen dito Prioritäts-Obligationen Wilhelmsbahn (Cesel-Oderberg)

dito 8ZA4A4X“ 5

1 8 &

9 . 6.6

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 28. Juli.

ZzZu Lande: Roggen 1 Rthlr. 26 Sgr., auch 1 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf.

Zu Wasser: Weizen, weisser, 2 Rthlr 13 Sgr. 9 Pl., auch 2

Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rthlr. 6 SZI1 Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr.

9 Pf., auch 1 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Grosse Gerste 1 Rthlr. 10 P

auch 1 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. Kleine Gerste 1 Bthlr. 7 Sgr. 6 Pf. I

1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf., auch 27 Sgr. 6 M. . 161 Sgr.

6 Pf., auch 4 Rihlr. . 1

Sonnabend, den 26. Juli.

Das Schock Stroh 9 Rthlr. 25 Sgr., auch 8 Rthlr. Der Centner Hes 24 Sgr., geringere Sorte auch 18 Sgr.

(Nichtamtlich.)

Ausländische Eisenbahn-Stamm-Acetien.

Zinsf.

Cöthen-Bernburger. . .. ... Krakau-Oberschlesische Kiel-Altona Mecklenburger ... . . .. .. .. Nordbahn (Friedr. Wilh.) Zarskoe-Selo

= be

Ausländische Prioritäts-Actien.

Krakau Oberschlesische ..... ... Nordbahn (Friedr. Wilh.).

Kassen-Vereins-Bank-Actien 107 ½

V—

Ausländische Fonds.

Hamb. Cert. b Hope 1. Anleihe . Stiegl. 2. 4. Anleihe do. 65. Anleihe . von Rothschild Lst . Engl. Anleihe FPoln. Schatz-Obhigationen do. do. Cert. do. d . 669 Poln. a. Pfandbr. a. C. Poln, neue Pfandbr do Part. 500 Fl do. do. 9 Fl. Hamb. Feuer -K do.

Holl. 2 ½ % Imegrale . . . . . 1X“ Kurhess. Pr. O. 40 Thlr 33 ye“*“ .“ 19

Berlin, 29. Juiti. Weizen loco 54— 58 Rthlr., im Detail 55 59 Rihlr. 87 ½ pfd. weisser poln. zu ca. 56 ½ Kthlr., eine Kleinigkeit 90pfd. gelb. schles. mit der Eisenbahn angekomme 54 ½⅔ Kthlr. gehandelt. Roggen loco 36 ½ 38 ¾ Rthlr., im De Juli 36 ½ Rthlr. Br., 36 G. pr. August/Sept. 36 thlr. bez. u. Br. pr. Sept. /Okt. 37 Rchlr. verk., Br. u. C. pr. Okt./Novbr. do. - Pr. Frühjahr 4852,37 % u. 37 %, Ethlr. Gerate, grolse, 29 31 Rthlr.

Haser loco 22 23 Athlr.

- Pr. Sept./ Okt. 48pfd. 21 Bthlr. Br. Erbsen, 36 41 Audr. Rappsaat Winterrapps 69— 68 Rihlr. Winterrübsen 68 67 Rülr. Rüböl loco 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ¼½ G. Juli u. Juli /Aug. do. 8 Aug./ Sept. 10 Bthlr. Br., 10 ¾6 G. Sept. /Okt. 10 Athlr. Br., 10 ¼ G. Oktober/Novbr. do. . Novbr. /Deabr. do. - Dabr. /Jan. do. - Jan. /Febr. do. Leinöl loco 11 Bchlr. Br. pr. Juli/Aug. 11 ¾ Rthlr. pr. Sept. /0ktob. 11 11 ¼ Rthlr. Spiritus l0 c% ohne U'ass 16 Rthlr. bez. mit Fafs 16 Rthlr. bez. Juli 16 Rthlr. bez. u. Br., 15 5 G. Juli/ Aug. 15 ¾ Rthlr. Br., 15 ½ bez. u. G. Aug. /Sept. do. Sept. /Oktrob. 15 Rthlr. Br., 15 bez. u. G. pr. Frühj. 1852 15 3 Kthlr. Br., 15 ¾ bez. u. G. Geschästsverkehr klein. Weizen still. Roggen matter und etwas billiger erlassen. Rüböl in ziemlich fester Haltung, aber sehr wenig Geschäft. Spiritus etwas besser.

1,e 2 ½ τ α, 28. Juli. Leipzig-Dresdn. 144 ¼ Br., 144 G. Söchs.- 3„ yx. 86 G. Sächs.-Schles. 100 Br., 99 ½ G. Loebau-Zittau 24 ½ Br., 24 ¼ G. agdeb.-Leoeweig. 219 G. Berlin-Anhalt. 112 ¾ G. Köln-Min den 106 ¼ Br. Thüringer 73 ¾ G. Altona-Kiel. 108 G. Anhalt-Dessaue Landesb. Lit. X. 446 Br., Lit. B. 119z Br., 418 ½ G. Preuss. Bank anth. 400 Br. Wiener Bankn. 87 ¾¼ Br., 87 G.

Telegraphische Depeschen. (Nichtanttlthh

Turin, Dienstag den 22. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Cavou soll in Genua mit dem britischen Gesandten konferiren.

Rom, Dienstag den 22. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Ge⸗ rüchte über Ministerwechsel zirkuliren. Galli, definitiver Finanz Minister; Justiz⸗Minister Giansanti, Staatsschulden⸗Direkter, stat Neri; Neri, Substitut beim Finanz⸗Ministerium; Polizei⸗Direktor Ruffini, Justiz⸗Minister; Dandini zum Assessor des politischen Die kasteriums. Das Kriegsgericht untersucht zwei Angeklagte wege Provocation an französischen Soldaten. Das 13te Linien⸗Infan terie⸗Regiment ist heute die Revue passirt.

Paris, Montag den 28. Juli, Abends 8 Uhr. (Tel. Dep d. C. B.) In der Legislativen legt die betreffende Kommission ihren Bericht über die Vertagungsfrage nieder; morgen soll die Diskussion über denselben stattfinden.