1851 / 28 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Abonnement beträgt

½ Kthir. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne

Preis-Erhshung. 8 Mit Leilage (Preuß. Adler-Zeitung) in Herlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,

in der ganzen Monarchie: 1 Rihlr. 17 ½ Sgr

6 Spiritus Sept. 7Oktob. 15 ¾ a 4. Rthlr. Br.,115 ½ bez. u. G. Ausländische Fonds. b - Oktob./Novemb. 15 ¼ Kthlr. Br. . Frmah. Gerk...... 1 I““ —=, Ppr. Frübj. 1852 15 Kthlr. Br., 15 eeee1n1öp—; EA1AA“A“*“ V ge Geschästsverkehr sehr unbedeutend. Weizen matt und ohne Han- 11.“— del. Roggen bei sehr geringem Geschäft in matter Haltung. Rüböl E“ auf letzten Preisen behauptet. Spiritus unverändert. ö—“ Leipzix, 29. Juli. 1eipzig-Dresdn 144 Br., 144 G. Sächs.- .Engl. Anleihe. Hayr. 86 ¾ Br., 86 G Sächs.-Schles. 100 Br., 99 ½ G. Locbau-Zitrau Poln. Schatz-Obligationen 24 ¾ G. Saedeb.-J. prig. 219 G. Derlin Anhalt. 113 Br. Köln-Min- v111212.“*“ den 106 ¾ Br. Thüringer 75 ½ Br., 75 G. Altona-Kicl. 110 Br., 109 ½ G. bv Anhalt- Dessauer Landesb. Lit. A. 146 Br., Lit. B. 119 Br. Preuss. EC6C Bankanth. 100 Br. Wiener Bankn. CEEWW6

neue Pfandbr. Part. 500 Fl... de., do Hamb. Feuer-K ... do.

Alle pPost-Anstalten des In- und Auslandez nehmen Gestellung auf dieses Slatt an, für Berlin die Expeditionen des pPreuß. Staats Anzeigers: LSehren-Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4.

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Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.) Paris, Dienstag, 29. Juli, Abends 8 Uhr. (Tel. Dep d. C. B.) In der Legislativen ist der Antrag auf Ferien bis zum 4. November angenommen worden.

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o Kurhess. Pr. O. 40 Thlr. ... eeeeE““

Berlin, 30. Juli. WMeizen loco 54—58 Hiihlr., im Detail 55 59 Rthh. Sogsen loco 36 —38 Rihlr., im Detail 36 ½ 38 ½¼ Rthlr. - Juli 36 Rthlr. verk., Br. und G.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major und Flügel⸗Adjutanten Grafen zu Münster⸗ Meinhoevel den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit Schwer⸗

fungsgebühren nicht zusteht, so entspricht auch die Geltendmachung eines solchen Anspruches nicht der Stellung und Wirksamkeit, welche das Gesetz den Mitgliedern der Kommunal⸗Behörden hinsichtlich der Beaufsichtigung und Leitung der Prüfungs⸗Verhandlungen zuweist.

Stettin, 30. Juli, 2 Uhr Nachmittags. Roggen 35 ½, 36 ½ Juli Juli⸗Aug. 35 ½ bez, Sepit.-Okt. 35 ½ G. Rüböl 10 ½ bez. Juli, Inli-Au gust desgl., Herbst 10 %⁄2 Geld und Br. Spiritus Juli, Juli- August.

pr. Juli/Aug. pr. August/Sept. do.

.’P7 Kihlr. verk. u. Hr., 36 ½ a ½

pr. Okt. /Novbr. do.

- Pr. Frühjahr 1852 37 ¼ Rthlr. verk., 37 ½˖ Br., 3

Gerste, grosse, 29 31 Rthlr. Hafer loco 22 24 Rthlr. 8 schwimm. 22 23 Rthlr.

pr. Sept. Okt. 48/50 pfd. 20 ½ 21 Rthlr Sgr. 8 Hamburg, 30. Juli, 2 Uhr 32 Minuten Nachmittags. Berlin-Hambuger 99.

Mecklenburger 33. Roggen preishaltend. Oel Oktober 21. 10 Br. Sund G.

Frankfaart a. ., Dien tag, 29. Juli, Nachmittags 2 Uhr 30 4 ½ proz. Metalliques 72 Q½. 1839p9

Erbsen, 36 40 Athlc.

Rappsaat Winterrapps 69 68 Rthlr., ohno Umsatz, do. sKöln-Minden

Winterrübsen 68 67 Rthlr. Rüböl loco 10 53 a Rthlr. Br., 10 ½ G Juli u. Juli/Aug. do.

Aug./ Sept. do.

Sept. /Okt. 10 ½ Bthlr. bez. u. Br., Oktober/Novbr. 10 ½ Rihlr. Br., 10 ½¼ G.

Novbr. /Deabr. do. do. Jan. ebr. do. einöl loco 11 ¾ Bthlr. Pprr. Sept./Oktob. 11 % Rthlr.

Spiritus loco ohne Fafs 16 ¾ u. Rthlr. verk. 94.

mit Fass 16 Rihlr. bez. Juli 16 Rthlr. bez.

10½¼ 6.

Juli/ Aug. 15 ¾ Rihlr. Br., 15 ¼ bez.

Kassen nicht erhobenen halbjährigen Pfandbriefs⸗Zinsen vom Juli d. J. können bei der Hauptritterschafts⸗ Kasse hierselbst, Wilhelmsplatz Nr. 6., vom 1sten bis 14ten k. M., Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr, in Empfang genommen werden.

Dies wird mit der Aufforderung bekannt ge⸗ macht, den Coupons ein beizufügen, in welchem dieselben, ohne Rücksicht auf die Pro⸗ vinzen und Münzsorten, nach der Reihefolge der Nummern aufzuführen sind. Nach Verlauf die⸗ ses Termins wird die Kasse geschlossen, und fin⸗ det eine fernere Zinszahlung wiederum erst im

Februar k. J. statt. 7188

Berlin, den 24. Juli 1851. Kur⸗ und Neumärksche Hauptritterschafts⸗

Direction. 1.

Graf von Häseler. Auszug aus dem Protokolle üiber die General⸗-Versamm⸗ ung der Magdeburg⸗-Cöthen— Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗ Gesellschaft, gehalten am 22. Juli 1851. Die Versammlung wird um 10 ¼ Uhr vom Vorsitzenden des Ausschusses, Bank⸗Direktor

Nulandt aus Deßaun, eröffnet. Als Königl. Kommissarius ist Herr Geheimer Regierungsrath

ez. Graf von Voß.

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Ereslaun, 30. Juli, 1 Uhr 23 Minuten Nachmittags. Oesterreichi- sche Banknoten 87 ¼ Br. 96 ¾ Br., do. neue à 1000 Rthb. 4 pCt. 102 ¾ G., Rthlr. 4 pCt. 103 Br., Breslau - Schweidn.-Freiburger

57 1

Getreidepreise:

wenig Geschäft. 106 ½¼. Weizen flau.

Minuten.

Loose 105. 33 v½. Wien 102. sterdam 100 ½.

Wien, (Tel. Dep. d. C. B.)

burg 173.

Contanten sester.

GC. P)

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Neisse-Brieger 57 ½ Br. Weizen, weilser 56— 62 Sgr., do. gelber 56—61 Roggen 37— 42 Sgr.

(IöTTä.. 5proz. Metalliques 82 ½. Spanier 36 ½.

Lombarden 79 ½. London 118 ¼.

Dienstag, 5proz. Metalliques 97. Bankactien 1243 Nordbahn 152 ½¼. London 11 31. Paris 138 ½. Gold 22 ⅛. rar-igs, Dienstag, 29. Juli, 3proz. 57, 40. 5 proz. 95, 75.

v. Maaßen anwesend. Die Führung des Pro⸗ tokolls hat wie in früheren Jahren Herr Justiz⸗ rath Silberschlag übernommen, und mit Zu⸗ sammenstellung der Wahlzettel waren die Herren Notarien Jungwirth und Weber beauftragt.

Zur statutgemäßen Unterzeichnung des Proio⸗ kolls seitens der Actionaire sind Herr Stadtrath May von hier, Herr Banquier Barnitson aus Halle und Herr Secretair Leithoff gewählt.

Vertreten sind 10,260 Stück Actien mit 2040 Stimmen durch 332 Actionaire.

Der Vortrag des schon früher gedruckt ausge⸗

ebenen Geschäftsberichts und Rechnungs-Ab⸗ schlusses der Direction pro 1850 wird abgelehnt.

Der in der vorjährigen General⸗Versammlung von dem Herrn Hänel gestellte Antrag auf Ab⸗ änderung des Paragraphen 37 des Gesellschafts⸗ Statuts wurde in Abwesenheit des Herrn Hänel von dem Herrn Hasenkamp aufgenommen und erörtert, dem Antrage des Herrn Aue gemäß darüber jedoch durch Acclamation zur weiteren Tagesordnung übergegangen.

Dem angekündigten Antrage der Gesellschafts⸗ Vorstände, den in der General⸗Versammlung vom Jahre 1849 gefaßten Beschluß, betreffend die Sicherstellung der Beamten, näher zu deklariren, wurde dadurch genügt, daß die Versammlung sich durch Acclamation dafür aussprach, daß das Direktorium berechtigt sein soll:

auch solche Beamte für definitiv anstellungs⸗ berechtigt zu erklären, die, wenngleich schon gestraft, dennoch die Ueberzeugung gewähren, sie werden ferner sich eines guten Verhaltens befleißigen.

Der Antrag der Gesellschafts⸗Vorstände, zum Umbau des alten Geleises, zur Vermehrung der

Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. do. Litt. B. à 1000 do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 93 G Eisenbahn -Actien 4 pCt. 81 Br. Rentenbriefe 101 ½ Br. Gerste 28 —32 Sgr. Hafer 28—31 Sgr. Actien Magdeburg-Wittenberge 67. Kieler 110. Spanier 34.

Nordbahn 39 ½. Bankaetien 1288. 1834r Loose 1472.

Badische Loose 35 ½. Kurhessische Loose Farts ar. Amn- 29. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. 4 proz. Metalliques 85 ½. 1839er Loose 124 x¼. Lombarden Amsterdam 164. Augsburg 118 7 Ham- Silber 18 ½. Coupons 2. Valuten,

Nacl mittags 5 Uhr. (Pel. Mop. 9

Transportmittel und sonstigen Einrichtungen das Anlage⸗Kapital um 1,900,000 Thaler

unter den vereinbarten Bedingungen zu erhöhen, zu dem Ende 19,000 Stück mit 4 Prozent zins⸗ bare Prioritäts⸗Actien zu kreiren und das Di⸗ rektorium und den Ausschuß zu autorisiren, die hierdurch bedingten Statuts⸗Veränderungen dem

Staate zur Genehmigung vorzulegen,

wurde zur Diskussion gebracht und durch Stimmzettel darüber abgestimmt.

Nach Einsammeln der Stimmzettel ergab es sich, daß sämmtliche Stimmen für Aus⸗ führung des gestellten Antrages waren und dadurch der Antrag selbst angenommen ist.

Als auf wiederholte Frage des Vorsitzen⸗ den Niemand das Wort ergriff, erklärte der⸗ selbe die Versammlung für geschlossen.

Zu Mitgliedern des Ausschusses sind gewählt:

1. Herr Geheimer Sanitäts⸗Rath hier. Herr Banquier Barnitson in Halle. Herr Banquier Schieß hier. Herr Bank⸗Direktor Eichel hier. Herr Kramermeister Poppe in Leipzig. Herr Kaufmann Beuchel hier. Herr Stadtrath Marx hier. Herr Weinhändler Berndt hier. Zu Stellvertretern sind gewählt:

Herr Banquier Bennewitz hier. Herr Kaufmann Coste hier. 8* Herr Geh. Kanzlei⸗Rath Burchardt hier. Herr Banquier Louis Maquet hier.

Dr. Reiche

sn.

nicht besonders zur Erwägung gekommen.

tern am Ringe zu verleihen; so wie Den Kreisgerichts⸗Direktor Knauff zu Torgau zum Rathe bei dem Appellationsgerichte zu Naumburg zu ernennen; und Dem früheren Ober-Landesgerichts-Archivar Geisberg zu Münster bei seiner Versetzung in den Ruhestand den Charakter als

Kanzleirath zu verleihen.

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nd öffentliche

Ministerium für Handel, Gewerbe u Arbeiten.

Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen, daß

den Vorsitzenden bei den Prüfungs⸗Kommissionen der Innungen Theilnahme an den Prüfungsgebühren zustehe.

Der Königlichen Regierung werden die Anlagen des Berichts

vom 13. Februar d. J., in Betreff der Vertheilung der Prüfungs⸗

gebühren, welche bei den Prüfungs⸗Kommissionen der Innungen (§. 37 der Verordnung vom 9. Februar 1849) aufkommen, bei⸗ folgend zurückgegeben.

Den Bestimmungen des §. 16 zu c. der Anweisung für die Prüfungs⸗Kommissionen vom 31. März 1849 ist in mehreren Entscheidungen des Ministeriums für Handel und Gewerbe, ins⸗ besondere in einer an die Königl. Regierung in Königsberg ergan⸗ genen Verfügung vom 9. Juli v. J., die Auslegung gegeben:

daß auch den Vorsitzenden der Prüfungs⸗Kommissionen der In⸗ nungen gleich den übrigen Mitgliedern dieser Kommissionen eine Enischädigung für ihre Mühwaltungen aus den Prüfungs⸗Gebüh⸗ ren zu gewähren sei.

Die Einwendungen des hiesigen Gewerberathes gegen die Berücksichtigung der Vorsitzenden bei der Vertheilung der Prüfungs⸗ Gebühren entbehren zwar insofern der Begründung, als sie von der nicht zutreffenden Voraussetzung ausgehen, daß die Vorsitzen⸗ den der Innungs⸗Prüfungs⸗Kommissionen nicht zu den stimmberech⸗ tigten Mitgliedern derselben zu rechnen, sondern nur befugt seien, über die Gesetzmäßigkeit des Verfahrens bei den Prüfungen nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 113 der Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Januar 1845 zu wachen. Bei der Erörterung der Fälle, auf welche die erwähnten früheren Entscheidungen sich beziehen, ist jedoch die nachträglich zur Sprache gebrachte Frage:

ob denjenigen Mitgliedern der Kommunal⸗Behörden, welchen diese den Vorsitz bei den Prüfungs⸗Kommissionen der Innungen übertragen haben, mit Rücksicht auf ihre amtliche Stellung eine Entschädigung für die Mitwirkung bei den Prüfungen gebühre,

wir, nach Erwägung der Verlangen des hiesigen Ma⸗ den Innungskassen einge⸗

In letzterer Hinsicht finden obwaltenden Verhältnisse, das gistrates, daß ein Theil der zu 1 zahlten Prüfungsgebühren den Vorsitzenden der Prüfungs⸗ Kommissionen überwiesen werde, nicht gerechtfertigt. Denn nach der Verordnung vom 9. Februar 1849, welche im §. 37 be⸗ stimmt, daß die Prüfungs⸗Kommission jeder Innung aus einem Mitgliede der Kommunal⸗Behörde und aus vier anderen Mitglie⸗ dern bestehen solle, muß die Führung des Vorsitzes bei diesen Kom⸗ misstonen zu den amtlichen Obliegenheiten der damit beauftragten Mitglieder der Kommunal⸗Behörden gerechnet und hieraus die Ver⸗ pflichtung hergeleitet werden, die betreffenden Geschäfte eben so wie die sonstigen Geschäfte des übernommenen Kommunal⸗Amtes ohne besondere Entschädigung für die dadurch veranlaßte Mühwaltung zu besorgen. Wie hiernach den Vorsitzenden der gedachten Kom⸗ missionen ein begründeter Anspruch auf einen Antheil an den Prü⸗

Indem wir die Königliche Regierung veranlassen, nach Vor⸗ stehendem den Gewerberath und den Magistrat auf die Vorstellun⸗ gen vom 11. und 16. November v. J. zu bescheiden und die übri-⸗ gen Kommunal⸗Behörden Ihres Bezirkes, welchen die Ernennung der Vorsitzenden für die Prüfungs⸗Kommissionen der Innungen obliegt, mit entsprechender Anweisung zu versehen, machen wir zu⸗ gleich darauf aufmerksam, daß die Nichtbetheiligung des Vorsitzen⸗ den an den Prüfungsgebühren die Gelegenheit darbieten wird, den Betrag derselben zu ermäßigen und dadurch den Beitritt zu den Innungen zu fördern. Bei der Abmessung des nach den Bestim⸗ mungen des §. 2 der Anweisung vom 31. März 1849 für jede Kommission mit Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse mög⸗ lichst niedrig zu bestimmenden Gebührensatzes dürfen nur c1“ erwähnten Ausgaben in Betracht kommen. Wenngleich daher die Verschiedenheit der ört⸗ lichen Verhältnisse und der Mühwaltungen, welche mit der Beauf⸗ sichtigung der Prüfungsarbeiten nach der Eigenthümlichkeit der ein⸗ zelnen Handwerke verbunden sind, die Festsetzung eines gleichmäßi⸗ gen Gebührensatzes für sämmtliche Kommissionen nicht gestattet, so werden doch die Gewerberäthe, von deren Zustimmung die Höhe der Gebuhrensätze abhängig gemacht ist, und da, wo Gewerberäthe nicht bestehen, die Kommunalbehörden (§. 22 der Verordnung vom 9. Februar 1849) darauf hinzuweisen sein, daß überall die Ge⸗ bührensätze für die Prüfungs⸗Kommissionen der Innungen sich niedriger werden bestimmen lassen, als für die Kreis⸗Prüfungs⸗ Kommissionen der betreffenden Handwerke, weil bei den ersteren der Gebührenantheil des Vorsitzenden wegfällt, welcher dem Vor⸗ sitzenden der Kreis⸗Prüfungs⸗Kommission nach §. 17 der Anwei⸗ sung vom 31, März 1849 nicht zu versagen ist.

Berlin, den 4. Mai 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern unsd öffentliche Arbeiten. v. Westphalen. v. d. Heydt.

An

die Königliche Regierung in Potsdam und Ab schrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung an sämmtliche übrige Königliche Regierungen.

Bestimmung, nach welcher auch Post⸗Assistenten 8 Examen ablegen dürfen.

Nach der Instruction für das zweite Eramen der Postbeamten vom 14. März v. J. haben sich bisher nur Post⸗Secretaire zur Ablegung dieses Examens melden dürfen. 1

Von nun an soll auch den Post⸗Assistenten, welche im ersten Examen überall mindestens gut bestanden und sowohl bis dahin als später mit Auszeichnung gedient haben, sobald 3 Jahre nach dem ersten Examen verflossen sind, die Anmeldung zum zwei⸗ ten Examen gestattet sein. 8

Die Post⸗Assistenten, welche zum zweiten Examen zugelassen worden und solches in jeder Beziehung vorzüglich bestehen, erhal⸗ ten die Aussicht, vorzugsweise zu Post⸗Secretatren ernannt zu werden. Berlin, den 18. Juli 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öͤffentliche Arbeiten. von der Heydt.

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