1851 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gau- ekanntmachung. v Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Fran⸗ kirungsmarken in jeder beliebigen Quantität, also auch, einzeln, bei allen preußischen Postanstalten käuflich zu haben sind. . Die Frankirung mittelst Marken ist gestattet bei allen Brief⸗ Post⸗Sendungen, welche bei einer preußischen Post⸗Anstalt aufge⸗ geben werden und nach Orten des preußischen Postbezirks, dem Herzogthum Braunschweig, oder nach einem zum deutsch⸗österreichi⸗ schen Post⸗Vereine gehörigen Staate bestimmt sind, insofern das dafür zu berechnende Porto durch die ausgegebenen Werthsorten von Marken berichtigt werden kann. Der deutsch⸗österreichische Post⸗Verein umfaßt außer Preußen zur Zeit folgende Staaten: den österreichischen Kaiserstaat mit sämmtlichen Kronländern, ferner Bayern, Sachsen, Hannover, Baden, Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Schwarzburg⸗Sonders⸗ hausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt, die reußischen Fürstenthümer, Holstein, Hessen⸗Homburg und die freie Stadt Frankfurt a. M.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß für alle frankirte Briefe nach den genannten Vereins⸗Staaten ein Silbergroschen pro Loth weniger an Porto zu zahlen ist, als für die unfrankirt dahin abgehenden Briefe.

Bei den im preußischen Postbezirk verbleibenden Briefen kann übrigens nicht allein das Franko, sondern, falls es der Wunsch des Absenders ist, den Brief ganz kostenfrei in die Hände des Adressaten zu liefern, auch die Bestellgebühr durch Marken berichtigt wer⸗ den. Zur Berichtigung dieser Gebühr ist stets eine besondere, auf der Siegelseite des Briefes zu befestigende Marke zu ver⸗ wenden, und zwar, wenn der Brief nach einem Orte bestimmt ist, woselbst sich eine Post⸗Anstalt befindet, eine Marke zu * Sgr. und, wenn der Brief nach einem Orte im Umkreise einer Post⸗Anstalt gerichtet ist, eine Marke zu 1 Sgr.

Berlin, den 1. Juni 1851.

8 General⸗Post⸗Amt.

Schmückert.

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Verfügung an sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗Directionen, be⸗ treffend die Einreichung von Uebersichten der angenommenen, resp. 8 disponiblen Post⸗Expedienten.

In einigen Ober⸗Post⸗Directions⸗Bezirken der westlichen Provinzen ist temporair ein Mangel an Arbeitskräften eingetreten, welcher hauptsächlich darin seinen Grund findet, daß sich Einge⸗ borne jener Provinzen verhältnißmäßig nur in geringer Anzahl dem Post⸗Beamten⸗Stande widmen, und daß die Ergänzung ausscheidender Arbeitskräfte gewöhnlich nur mit Hülfe anderer Bezirke möglich wird.

Namentlich hat es nicht gelingen wollen, in jenen Bezirken die erforderliche Anzahl von Post⸗Expedienten zu beschaffen, wäh⸗ rend in den östlichen Provinzen diese Klasse nicht nur fast allgemein in ausreichender Anzahl vertreten ist, sondern stellenweise über das Bedürfniß hinaus Anwärter zu derselben vorhanden sind.

Um das Verhältniß des Bestandes an Arbeitskräften aus der

Klasse der Post⸗Expedienten zu dem Bedürfnisse im Ganzen über⸗ sehen und auf eine entsprechende Vertheilung derselben hinwirken zu können, wird die Königliche Ober⸗Post⸗Direction veranlaßt, eine Nachweisung aufzustellen, welche die Anzahl der im dortigen Bezirke jetzt beschäftigten Post⸗Expedienten und der etwa zur Disposition stehenden Expedienten⸗Anwärter gegenüber derjenigen Anzahl er⸗ sichtlich macht, welche nach Maßgabe des Etats⸗Entwurfs pro 1852 zum Dienstbetriebe erforderlich ist.

Der baldigen Einreichung dieser Nachweisung wird entgegen⸗ esehen. 8 Da zur Sprache gekommen ist, daß seitens einzelner König⸗ icher Ober⸗Post⸗Directionen Meldungen von Individuen zur Auf⸗ nahme als Post⸗Expedienten in solchen Fällen ohne weitere Prüfung urückgewiesen worden sind, wo es in den betreffenden Bezirken an

Gelegenheit fehlte, diese Individuen unterzubringen, so nimmt das General⸗Post⸗Amt Veranlassung, die Königlichen Ober⸗Post⸗Di⸗ ectionen zu beauftragen, von jetzt ab in allen Fällen auf derartige Meldungen näher einzugehen, die Qualification der betreffenden In⸗ dividuen zu prüfen und, sofern sie zur Aufnahme sich eignen, im

dortigen Bezirke aber Gelegenheit zu ihrer Placirung fehlen sollte, dem Rechnungs⸗Büreau des General⸗Post⸗Amts Mittheilung zu machen, welches wegen gelegentlicher Unterbringung derselben in nderen Bezirken die nöthigen Anträge stellen wird.

1 Es kann nur wünschenswerth sein, daß die Königlichen Ober⸗

Post⸗Directionen sich thunlichst angelegen sein lassen, dem Postdienste

brauchbare Arbeitskräfte für die Expedienten⸗Klasse zu gewinnen.

Dies wird bei zweckdienlichen Maßregeln um so erfolgreicher ge⸗

schehen können, als der Eintritt in diese Kategoxie durch die neuer⸗ dings erlassenen diesfälligen Bestimmungen wesentlich erleichtert

worden ist.

Bei dieser Gelegenheit wird bestimmt, daß die Anstellungen

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der Post⸗Expedienten, ohne Unterschied, ob solche als Vorsteher von Post⸗Expeditionen I. Klasse oder als sonstige Beamte einer Lokal⸗ Post⸗Anstalt oder in den Büreaus der Königlichen Ober⸗Post⸗Di⸗ rectionen erfolgen, von jetzt an durch das Post⸗Amtsblatt bekannt zu machen sind, wonach der Redaction dieses Blattes auch für die Vergangenheit das Erforderliche mitzutheilen ist. 8

Berlin, den 12. Juli 1851. 1 General⸗Post⸗Amt.

Verfügung an die Königl. Ober⸗Post⸗Direction in N., betreffend die Zahlung des Gehalts an die früher beim General-⸗Post⸗Amt angestellt gewesenen Beamten.

Auf den Bericht vom 3. d. M. wird der Königlichen Ober⸗ Post⸗Direction eröffnet, daß dem dortigen kommissarischen Büreau⸗ Vorsteher N., da derselbe nicht zu einem Kollegium gehört oder bei einem solchen arbeitet, die Besoldung nur in monatlichen Raten gezahlt werden darf. Die frühere Dienststellung des N. als Sub⸗ altern-⸗Beamte des General⸗Post⸗Amts kommt, nachdem er aus der⸗ selben definitiv ausgeschieden ist, hierbei nicht in Betracht. Die Besoldung der früher bei dem General⸗Post⸗Amte angestellt gewe⸗ senen Beamten kann nur so lange in Quartal-⸗Raten gezahlt wer⸗ den, als dieselben nicht in einer anderen Stelle definitiv angestellt sind, welche bestimmungsmäßig die monatliche Zahlung des Ge⸗ halts bedingt.

Verlin, den 18. Juli 18991 *

Verfügung an die Königliche Ober⸗Post⸗Direction in N., betreffend das Wiegen der aus fremden Staaten eingehenden rekommandirten Biese.

In Folge des Berichts der Königlichen Ober⸗Post⸗Direction vom 16ten d. M. wird in Betreff des Verfahrens mit rekomman⸗ dirten Briefen aus dem Auslande hiermit angeordnet, daß sämmt⸗ liche rekommandirte Briefe, welche von fremden Staaten, mit Ein⸗ schluß der zum deutsch-österreichischen Post⸗Verein gehörigen, ein⸗ gehen und bei der Aufgabe nicht gewogen sind, von der preußischen Post⸗Anstalt, bei welcher dieselben vom Auslande eingehen, zu wie⸗ gen sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie das einfache Gewicht über⸗ schreiten oder nicht. Bei dergleichen Briefen, auf welchen sich die Notiz des Gewichts beim Eingange bereits befindet, genügt die

Kontrolle der äußeren Beschaffenheit und Versiegelung. 1 Die betreffenden Post-Anstalten sind hiernach zu instruiren. Berlin, den 24. Juli 1851. n General⸗Post⸗Amt.

Dampfschiffs⸗Verbindung zwischen Kiel hagen.

Vom 28sten d. M. ab wird die durch das Dampfschiff „Eide⸗ ren“ bestehende Verbindung zwischen Kiel und Kopenhagen zur Ab⸗ sendung direkter Briefpakete von Berlin und dem Speditions⸗ Büreau der Berlin⸗Hamburger Eisenbahnroute nach Kopenhagen und Helsingör benutzt werden. Die Abferligung dieser Briefpakete wird bei dem

und Kopen⸗

des Montags um 7 ½ Uhr früh

von hier nach Hamburg abgehenden Dampfwagenzuge erfolgen. Die Post-Anstalten werden hiervon unter Bezugnahme auf die

Verordnung vom 13ten v. M. (Post⸗Amtsblatt Nr. 29) und mit der Anweisung in Kenntniß gesetzt, bei Spedition der Korrespon⸗ denz nach Dänemark sich hiernach zu achten. Berlin, den 25. Juli 1851.

General⸗Post⸗Amt.

um der geistlichen, nterrichts— und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Königliche Regierung empfängt in der Anlage Abschrift, einer Bekanntmachung vom heutigen Tage, wonach die Saldernsche höhere Bürgerschule zu Brandenburg zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Baufaches befähigt erachtet worden ist, mit dem Auftrage, solche durch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 8 8 1

Berlin, den 19. Mai 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe

und öffentliche Arbeiten.

(gez.) von der Heydt.

9 88 v“ 1 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ 2 Angelegenheiten.

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( An sämmtliche Königliche Regierungen. III. 2617. M. f. H. 10128. M. d. g. A.

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Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Februar c. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Sal⸗ dernsche höhere Bürgerschule zu Brandenburg als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs⸗Zeugnisse für die Kandidaten des Bau⸗ faches befähigt anerkannt ist.

Die ausgestellten Entlassungs⸗Zeugnisse dieser Anstalt werden demnach, wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wird, daß der Entlassene die Kurse der Secunda und Prima vorschriftsmäßig vol⸗ lendet und die Abgangs-Prüfung bestanden hat, von der König⸗ lichen technischen Bau⸗Deputation und dem Direktorium der König⸗ lichen Bau⸗Akademie ebenfalls als genügend angenommen werden.

Berlin, den 19. Mai 1851. Der Minister für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten.

(gez.) von der Heydt.

2o h

——

Anlage.

Der Minister der geistlichen,

Unterrichts⸗- und Medizinal⸗ Arnaselegenzeiten.

(gez.) von Raumer.

Ministerium des Innern. 8

Die Bedenken, welche Ew. ꝛc. in dem Berichte vom 5. Januar

J. gegen den Inhalt des an die Königliche Regierung zu N.

ergangenen Reskripis vomn 15. Oktober 1849 ausgesprochen haben, nach welchem die Regierung befugt ist, die Besserungshaft der ge⸗ richtlich verurtheilten Landstreicher und Bettler ganz zu erlassen, kann ich nur für begründet erachten, und zwar um so mehr, als nach §. 120 des Strafgesetzbuchs für die preußischen Staaten die Gerichte ausdrücklich darauf zu erkennen haben, daß in den darin gedachten Fäaͤllen der Juländer in ein Arbeitshaus zu bringen ist.

Ich bin daher damit einverstanden, daß der gänzliche Erlaß dieser Besserungshaft den Regierungen, welche nur die Dauer der⸗ selben festzusetzen haben, nicht zusteht, sondern nur im Wege der Begnadigung ausgesprochen werden kann.

Ew. ꝛc. überlasse ich, dies der Königlichen Regierung zu gefälligst zu eröffnen.

Berlin, den 10. Juli 18 8 Der Minister des Innern von Westphalen.

de nten N.

Abg: De Köni lich spanische außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Marquis von Benalua, nach Hamburg. Se. Majestät der Köͤnig haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Stallmeister Schönbeck die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Orden Philipp's des Großmuthigen zu ertheilen.

e“ Personal-Chronik

der inzial⸗Behörden. Regierungs⸗Bezirk Königsberg. —Ernannt ist: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Christian Heinrich Franz Heimlich zum Königl. Gerichts⸗Assessor. Verliehen sind: Die Pfarrstelle in Gr. Kleeberg, Dekanats War⸗ tenburg und Kreises Allenstein, dem seitherigen Pfarrer Viktor Bien⸗ kowski in Schönbrück; und die Probststelle bei dem in Krossen bei Worm⸗ ditt befindlichen geistlichen Emeritenstifte dem seitherigen Pfarrer Andreas Schacht in Bischofstein. Bestätigt sind: Der bisherige provisorische Lehrer Anton Skirde in Raunau, Dekanats und Kreises Heilsberg, zum Lehrer und Kuüster bei der dasigen Kirchschule; der Berittschulze Walpuski zu Ziegelei Kieparen,

Berlin, 31. Juli.

Kreises Ortelsburg, als Landgeschworner für den Bezirk Domaginen⸗Rent⸗

amts Willenberg; der Kaufmann und Gastwirth Otto Mertens in Schippenbeil als Agent der Schlesischen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Breslau, und der Kaufmann J. H. Clooß in Bartenstein als Agent der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Erlaubt ist: Dem Fräulein Ottilie Marschner, Stellen als Hauslehrerin und Erzieherin in Familien des Regierungs⸗Bezirks Konigs berg anzunehmen.

Regierungs⸗Bezirk Frankfurt aD. . Ernannt ist: Der Regierungs⸗Kanzlei⸗Diätarius Gurcke zum Regierungs⸗Kanzlisten. „Bestätigt sind: Für die Stadt Königswalde der Burgermeister Hübler daselbst als Schiedsmann; der Lehrer Engel zu Steinwehr bei

der Stadt Schönsließ mit dem Vorbehalt des Widerrufs, für die im dies⸗ seitigen Regierungs⸗Bezirk belegenen Ortschaften der Umgegend von Stein⸗

wehr bis zu einer Entfernung von zwei Meilen als Agent der Bauern⸗

Mobiliar⸗Brand⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Pyritz.

eer ;z5 baühee Bestellt ist: Der bisherige Oberprediger von Bosse zu Kalau

zum evangelischen Prediger zu Gorgast; der Prediger Gustav Mühl⸗ mann zu Beveringen zum evangelischen Prediger zu Reinswalde Super⸗ intendentur Sorau.

Regierungs⸗Bezirk Breslau.

Ernannt sind: Der Ober⸗Bergamts⸗Referendarius Nehler zum Ober⸗Einfahrer in Reichenstein und zum Mitgliede des niederschlesischen Berg⸗Amtes und der Berg⸗Eleve Klose zum Berg⸗Geschworenen und Re⸗ vier⸗Beamten in Neurode.

Bestätigt sind: bach und der Kaufmann Franz Jonas zu Habelschwerdt als Agenten der Preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Stettin; in Stelle des bisherigen Agenten der Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Colonia“, mann F. A. Nickel zu Münsterberg, der Destillateur Louis Sachs in Münsterberg; der Lehrer Eduard Pötschel als zweiter Lehrer an der evangelischen Elementarschule Nr. II. zu Breslau; der Adjuvant Edmund Schöfinius als evangelischer Kantor und Schullehrer zu Groß⸗Bargen, militscher Kreises; der bisherige stellvertretende Lehrer und Organist Gustav Bossack zu Bärzdorf als evangelischer Schullehrer in Klein⸗Ujeschütz, Kreis Trebnitz; der bisherige Predigt⸗Amts⸗Kandidat Gustav Herrmann Ewald Klose als Pastor in Gimmel, Kreis Wohlau; auf anderweite sechs Jahre der Rathmann Langsch zu Steinau; der unbesoldete Rathmann Karl Grotius zu Köben; der Rathmann und Kämmerer A. Winkelmann zu Medzibor.

Verliehen ist: An Stelle des verstorbenen Schul⸗Rektor Marr dem bisherigen zweiten Lehrer August Häckel die Stelle als Schul⸗ Rektor an der katholischen Pfarrschule zu St. Dorothea in Breslau, und ist an dessen Stelle der bisherige Lehrer August Meiberg zu Spandau berufen worden.

Angestellt sind definitiv: Der bisher interimistisch beschäftigte Förster Kundert zu Karlsberg, Revier gleiches Namens; der bisher interimistisch beschäftigte Förster Krause zu Hammer, Reviers Nesselgrund.

Versetzt ist: Der Vice⸗Berggeschworene Otto von Waldenburg als Berg⸗Geschworener und Revier⸗Bramter in das glogauer Braunkohlen⸗ Revier.

Niedergelegt hat: Der Kaufmann Wilhelm Winter zu Rei⸗

chenbach die Agentur für die Preußische National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin.

Regierungs⸗Bezirk Oppeln. Ernannt sind: Der Hütten⸗Inspektor Paul zu Königshütte zum Ober⸗Hütten⸗Inspektor und Huͤtten⸗Amts⸗Dirigenten auf den Koniglich rybnicker Werken, an die Stelle des pensionirten Ober⸗Hütten⸗Inspektors Dietrich und der Hütten⸗Amts⸗Assistent und Kassen⸗Gehülfe Klober zu Königshutte zum Kassen⸗Rendanten auf den Königlich creutzburger Eisen⸗ huͤtten⸗Werken, an die Stelle des ausgeschiedenen Rendanten Brauer.

Versetzt sind: Der Hüttenmeister Breustedt von den roybnicker Wer⸗ ken in gleicher Art als Betriebs⸗Beamter der Alvenslebenhütte nach Königs⸗ hütte, und der Civil⸗Anwärter Wiersig als Hütten⸗Amts⸗Assistent und Kassen⸗Gehülfe vom Königlichen Bergwerks⸗Produkten⸗Comtoir zu Breslau nach der Königshütte.

Uebertragen ist: Die Stelle des vbensionirten Hütten⸗Amts⸗Re⸗ gistrators Chuchul zu Malapane, dem Walzmeister Horsella daselbst

Regierungs⸗Bezirk Posen.

Bestätigt ist: Der Handelsmann S. Goltmann zu Schrimm als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt Borussia zu Berlin für die Stadt Schrimm und Umgegend.

Erledigt sind: Die Kreis⸗Thierarztstelle schildberger Kreises durch das Verbleiben des Thierarztes Grzedziewski in Lublinitz; die zweite Lehrerstelle an der Simultanschule zu Großdorff, Kreis Birnbaum, die zweite Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Kroben, Kreis Krob

Regierungs⸗Bezirk Merseburg. Uebertragen ist: Dem Hofrath Bambach in Schweinitz an 8 geg 1

ssen die interimistische Fortführung en Bezirk der Köoͤniglichen Kreis⸗

Stelle des Bürgermeisters Hennig in Je der Polizei⸗Anwaltschaft für den gesammt gerichts⸗Kommission in Jessen. Beauftragt ist: Der Wegebaumeister Steudener zu Halle an Sielle des beurlaubten Bau⸗Inspektors Schulze mit der einstweiligen Verwaltung der Geschäfte der Bau⸗Inspecnon zu Halle, wogegen das We⸗- gebaumeisteramt zu Halle inzwischen von dem Baumeister Wolff kommis⸗ sarisch verwaltet wird. sleben al smänner

61 nN be Kar

Bestätigt sind: De⸗ S. 8 4 X Morß 1† Agent der leipziger Feuer⸗Verst der für die Stadt Wahrendruck

. . 3 8 8 b 23 2 Erledigt sind: Die Schulstelle in Schkolen, Hene E5 vat⸗Patronats, durch die Entlassung ihres bisderigen Inhabers; —99v

—₰ 8 9 41 On surt ri⸗ rektor⸗ und zweite Knabenlebrerstelle an der Stadtschule zu Querfurt, 2

Der Kaufmann Julius Lautzke in Reichen⸗

Kauf⸗-

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