1851 / 28 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

[588] ledhrhe Die unten näher signalisirte, unverehelichte Karoline Charlotte Friederike Sie bert von hier hat sich der wegen qualifizirten Betruges egen sie eingeleiteten Untersuchung durch die lucht entzogen. b Alle verehrlichen Behörden des In⸗ und Auslandes werden ersucht, auf die Siebert zu vigiliren, sie im Betretungsfalle zu verhaften und unter sicherem Geleit hierher transportiren und an unsere Gefängniß⸗Expedition, Lindenstraße Nr. 54, gegen sofortige Erstattung der Auslagen liefern zu lassen. 8 dh 12 lüS dem⸗Aufenthalt . ““ enntniß hat, wird aufgefordert, davon sosor 8 acasheh Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde An⸗ e“*“ Polsdam, den 26. Juli 1851. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I.

8 Signalement der Siebert. 1) Familienname: Siebert, 2) Vornamen: Ka⸗ rstbes Charlotte Friederike, 3) Geburtsort u. 4) Aufenthaltsort: Potsdam, 5) Religion; evan⸗ gelisch, 6) Alter: 20 Jahre 3 Monat, 7) Größe: 3/1 2“, 8) Haare: blond, 9) Stirn: frei, 10) Augenbrauen: blond, 11) Augen: braun, 12) Nase: stumpf, 13) Mund: gewöhnlich, 14) Zähne: gut, 15) Kinn und 16) Gesichts⸗ bildung: rund, 17) Gesichtsfarbe: gesund, 18) Ge⸗ stalt: mittelmäßig, 19) besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung kann nicht angegeben werden.

470] Bekanntmachung

Das Königl. Domainen⸗Vorwerk Letzin, Amts Clempenow, im demminer Kreise, 1 ½ Meilen von Treptow a. d. T., Meilen von Demmin, 4 ¼ Meilen von Anklam, ½ Meilen vom Amte Clem⸗ penow belegen, dessen Feldmark von der demmin⸗ treptower Chaussee durchschnitten wird, durch welche es mit Mecklenburg, Demmin, Jarmen und Anklam in Verbindung steht, soll nach Ver⸗ fügung des Königl. Finanz⸗Ministerii auf die 18 Jahre von Johanni 1852 bis dahin 1870 meist⸗ bietend verpachtet werden. II Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem

Areal von 5 Morg. I62 2†

0 51 er, 11 3 124 Feldbrüchern und Wiesen, 629 172 Hütungen und Koppeln, und , b 5 Unland, incl. Wege, Trif⸗ ten, Graben cac.

1479 Morg. 78 QR. in Summa.

Der Acker enthält meist guten Hafer⸗, Gerst⸗ und Weizboden; die beständigen Wiesen im Acker sind zu 5 9 Ctr., 25 Morg. 68 QR. davon jedoch zu 4 und 3 Ctr. pro Morgen honitirt. Von den Hütungen und Koppeln gewähren 3 resp. 6 Morg. eine Kuhweide, bis auf 11 Morg. à 40 Morg. pro Kuh. Sämmtliche Wiesen befin⸗ den sich in der Nähe des Vorwerksgehöfts.

Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes, einschließlich für die Torfnutzung, ist auf 3000 Rthlr. Courant festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter, in vierteljährlichen Raten prä⸗ numerando, zu entrichtende Betrag durch den auf den Grund der Licitation zu ertheilenden Zuschlag bestimmt. 3

Die Pacht⸗Caution von 1000 Rthlr., welche auch in courshabenden Papieren oder Hypotheken angenommen und verzinst wird, muß vor der Uebergabe bestellt werden. Die gesammte bei der Uebergabe zu ermittelnde Aussaat nebst Feld⸗ und Gartenbestellung muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür nach un⸗ gefährem Ueberschlage circa 1700 Rthlr. in⸗ nerhalb 8 Tagen nach der Uebergabe baar ein⸗

ahlen.

n weiteren Leistungen und Bedingungen kön⸗ nen in unserer Domainen⸗Registratur hierselbst und bei dem Königl. Domainen⸗Amte zu Clem⸗ penow vom 1. September c. ab eingesehen werden.

Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf Mittwoch den 24. September d. J., Vor⸗

mittags 10 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Königlichen Regierung hierselbst anberaumt, in welchem die Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch Vorlegung genügender Atteste und über den Be⸗

34 QR. Hof⸗ und Baustellen, Gärten,

144

sitz des erforderlichen Vermögens auszuweisen

Stettin, den 20. Juni 1851. 9 Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern, Domainen und

8 Forsten.

Das der höchsten Gutsherrschaft von Flatow gehörige, im flatowschen Kreise in Westpreußen, 1, 2 und resp. 1 ½ Meilen von den Städten Fla⸗ tow, Jastrow und Pr. Friedland, so wie 4 Mei⸗ len von der schiffbaren Netze und von der bereits fahrbaren Ostbahn entfernt gelegene Vorwerk Proch, welches einen Flächenraum

a) an Hof⸗ und Bau⸗ 1

stellen 13 Morg. 1 O.⸗Rth.

an Gärten 24 » an Acker 1600 » 173

an 290 » 32 5 ööö1ö161818173 » an Wegen, Gewäs⸗ 1 sern und Unland. 38 »„» A1ö6“ von zusammen 2340 Morg. 146 O.⸗Rth. preußisches Maß umfaßt, nach erfolgter Re⸗ gaͤlirung völlig separirt und von allen Servitu⸗ ten befreit ist, soll nebst der wirthschaftlichen Nutzung der vorhandenen Gebäude und Inven⸗ tariensaaten vom 1. Juli 1852 ab auf 18 hin⸗ tereinanderfolgende Jahre, also bis zum 1. Juli 1870, im Wege der Submission verpachtet werden. 1 Die Pachtbedingungen sind bei dem unterzeich⸗ neten Rent⸗Amte und in der Registratur der Prinzlichen General⸗Verwaltung in Berlin, Kö⸗ thener Straße Nr. 47, einzasehen, und werden alle auf die Pacht Bezug habenden Nachrichten auf diesfällige portofreie Anfrage von hier aus mitgetheilt werden. Die abzugebenden Gebote sind bei der Prinz⸗ lichen General⸗Verwaltung der Herrschaften Flaͤ⸗ tow und Krojanke, per Adresse des Geheimen Rechnungs⸗Raths und Dirigenten der Kontrole der Staatspapiere Herrn Klemm zu Berlin, spä⸗ testens bis zum 15. Oktober d. J., versiegelt sranco einzureichen, und wird bei annehmlich befundenen Geboten der Zuschlag bald darauf, jedenfalls binnen 3 Wochen J Die Pachtliebhaber müssen ihre Qualification gehörig nachweisen und im Falle des Zuschlages eine Caution von 800 Rihlrn. in inländischen

Staatspapieren oder landschaftlich en Pfandbriefen

erlegen. Flatow, den 25. Juli 1851. Prinzliches Rent⸗Amt [4600

Ueber die durch §. 7. des Reglements vom 9. April 1845 und §. 58. Nr. 7. des Renten⸗ bank⸗Gesetzes vom 2. März 1850 angeordnete heute erfolgte Verloosung der in diesem Jahre zu amortisirenden Schuldverschreibungen unserer Anstalt ist die nachstehende Verhandlung:

Heiligenstadt, den 25. Juni 1851.

Bei der heute unter Leitung des unterzeichne⸗ ten Dirigenten erfolgten Ausloosung der von der Eichsfeldischen Tilgungs⸗Kasse in diesem Jahre einzulösenden Schuldverschreibungen zum Be⸗ trage von

3425 Rthlr. à 6230 à 4 wurden in Gegenwart: W des Herrn Kreisrichters Freundlich als De⸗ putirten des hiesigen Kreisgerichts H und des Herrn Rathmann Gaßmann als De⸗ putirten des hiesigen Magistrats folgende Nummern der bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen und zwar: ““ A. à 3 ½ Proz. Nr. 353 über 500 Rthlr. E7 8900 P6 685 500 436 400 359 300 E 604 100 371 50 691 50

623 50

Bekanntmachung. 8

655 ü 472 496 108 239 465 99 474 628 454 663 637 100 375 462 475 B. Livur. B. Nr. 633 über 483 178 27 43 295 283 10 140 415 321 630 497 450 202 431 379 380 306 ezogen. EA1“ 8 Freundlieb, Gaßmann, Kreisrichter. Rathmann. 2. u. S.

Direktor der Eichsfeldischen Tilgungs⸗Kasse. aufgenommen.

Die Inhaber dieser obengedachten Schuldver⸗ schreibungen werden hierdurch aufgefordert, die⸗ selben nebst den dazu gehörigen Coupons Ser. II. Nr. 2, 3 und 4 am 31. Dezember d. J. an unsere im hiesigen Königl. Schlosse befindliche Kasse abzuliefern und dagegen den Nennwerth nebst den bis dahin fällig gewordenen Zinsen in Empfang zu nehmen.

Unterbleibt die rechtzeitige Erhebung des Gel⸗ des, so kann daraus kein Anspruch auf fernere Zinsvergütigung gegen die Anstalt hergeleitet werden.

Heiligenstadt, den 25. Juni 1851. Königl. Direction der Eichsfeldischen Til⸗ gungs Kasse.

Beck.

In der Kaufmann Friedrich August Höpfner⸗ schen nothwendigen Subhastaltion Schulden hal⸗ ber H. 29. pro 1851 über das in der Hunde⸗ gasse und Dienergasse belegene, in der Servis⸗ Anlage unter Nr. 263 und 210, im Hvpotheken⸗ buche unter Nr. 44 vermerkte Grundstück wird der Bietungs⸗Termin den 29. November 1851, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Die auf 5690 Thlr. ausgefallene Taxe und der Hypothekenschein sind im Büreau V. einzusehen. Danzig, den 17. April 1851. 8 Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

[457 Subhastations⸗Patent.

Das um die halbe Stadt Nr. 28. hierselbst gelegene, Vol V. Nr. 266., Supplement⸗Band 1l. 7. des Hypotheken⸗Buchs verzeichnete, der verwittweten Hegemeister Kauschmann, Feeene Christiane geb. Zeidler, gehörige Berggrundstü⸗ nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7750 Rthlr. abgeschätzt worden, soll am 28. Januark. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1., vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky sub⸗

tirt werden. 1 hetetsss a. O., den 9. Juni 1851.

Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.

[13. Subhastations⸗Patent.

Das hierselbst in der Oderstraße Nr. 11 bele⸗ gene, dem Seifensiedermeister Daniel Julius Tietz gehörige und im Hypothekenbuche Vol. I. No. 439. Fol. 451. verzeichnete Haus, gerichtlich ab⸗ geschätzt auf 11,106 Thlr., 16 soll im Termine den 10. Septbr. d. J., Vorm. um 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1, vor dem Kreisrichter Ullriecy öffentlich subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Be⸗ sitzer, Seifensiedermeister Daniel Julius Tietz, und der Baron v. Buddenbrog wird von diesem Ter⸗

mine hiermit in Kenntniß gesetzt. Frankfurt a. d. O., den 8. Februar 1851.

.“

8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[589] Freiwillige EE1“

Das zum Nachlaß des Gasthofsbesitzers Jacob Schervinsky gehörige, in Wilhelmshof, ¼ Meile von Köslin belegene Etablissement, abgeschätzt auf 4123 Rthlr. 18 Sgr. 10 Pf., enthaltend außer 20 Morgen Acker, 5 Morgen Wiesen und 5 Morgen Hütung, ein Gast⸗ und Logirhaus, worin ein Tanzsaal u. s. w., einen Gaststall, Remise, Scheune und eine Garten⸗Plantage, soll im Wege der freiwilligen Subhastation

in termino den 2. Oktober 1851

Vormittags 10 Uhr an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. Taxe und Kaufbedingungen sind in serem IV. Büreau einzusehen. . Köslin, den 14. Juli 1851. 1— Königl. Kreis⸗Gericht II. Abtheilung.

[194] Nothwendiger Verkauf.

Das im Fürstenthumer Kreise belegene, zur Konkursmasse der Marriner Aetien⸗Gesellschaft gehörige Gut Alt⸗Marrin nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 60,321 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll I 1 3., bed. Vokm. um 10 Uhlt, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns subha⸗ stirt werden.

Kolberg, den 21. März 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. [129]

Behufs Berichtigung des Besitztitels von dem unter der Gerichtsbarkeit des Königl. Kreisge⸗ richts zu Culm, im Culmer Landrathskreise, Re⸗ gierungs⸗Bezirks Marienwerder, belegenen Adel⸗ gute Groß⸗Uszez, nebst dem Einwohner⸗Abbau Lonczek und dem Mühlen⸗ und Kruggrundstücke Klein⸗Uszez, auf den Namen der Frau Asseessor Elisabeth v. Suffezynska, geborenen von Plachecka, werden alle diejenigen Personen, welche aus der Erbschaft des Bischofs Bartholomäus von Tarlo oder aus einem anderen Rechtsgrunde an das vorgedachte Gut Real⸗Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, zum Termine den 1. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger un⸗ ter der Verwarnung vorgeladen, daß die Ausblei⸗ benden mit ihren etwanigen Real-⸗Ansprüchen auf

dieses Gut würden präkludirt und ihnen deshalb

ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde.

Culm, den 20. Februar 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. 8

[586] Bekanntmachung. Aachen⸗Düsseldorf⸗Nuhrorter Eisenbahn.

Die Lieferung von 72,000

Stück Querschwellen in 6 ver⸗ schiedenen Loosen zum Oberbau der Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ bahn soll im Wege der Sub⸗ mission vergeben werden. n Bedingungen sind täglich in den gewöhnlichen Geschäftestunden in unserem Central⸗Büreau hierselbst einzusehen, auch wird auf portofreie Gesuche und gegen Erstattung der Kosten Abschrift derselben mitgetheilt.

M8, 27

WES zrtt⸗ 4

Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre luf 4 ihre Anerbietungen mit der Aufschrift: 88 „Submission für die Lieferung von DQuerschwellen zur Aachen⸗Dussel⸗ dorfer Eisenbahn“

spätestens bis zum 26. August d. J., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und postfrei an uns einzurei⸗ chen, mit dem Bemerken, daß an dem genannten Termine die eingegangenen Offerten in Gegen⸗ wart der etwa persönlich erscheinenden Unterneh⸗ mungslustigen eröffnet werden sollen, und daß später eingehende Offerten unberücksichtigt bleiben.

Aachen, den 28. Juli 1851.

Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

In der Absicht, den Zinsfuß der Prioritäts⸗ Obligationen Serie I. und II. der Niederschlesisch⸗ Märtischen Eisenbahn⸗Gesellschaft im Betrage von 3,500,000 Thlr. von 5 auf 4 ½ pCt. herxabzusetzen, werden mit Bezug auf den §. 4 des unter dem 26. Juni 1846 Allerhöchst genehmigten Planes vom 15. Mai 1846 (Gesetz⸗Sammlung pro 1846 S. 238) die gedachten Prioritäts⸗Obligationen, so weit dieselben zur Zeit nicht bereits amortisirt sind oder am 1. Juli d. J. behufs der Amorti⸗ sation zur Ausloosung gelangen, hiermit zur Rückzahlung des Kapitalbetrages am 2. Januar 1852 gekündigt, von wo ab daher die Verzin⸗ sung derselben mit 5 pCt. aufhört.

Die Inhaber dieser gekündigten Prioritäts⸗ Obligationen empfangen, gegen Einliesecung der letzteren nebst den noch dabei befindlichen neun Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, den Nominalbetrag der Obligationen am 2. Januar 1852 oder den darauf folgenden Tagen baar ausgezahlt; dagegen soll es denjenigen, welche ihr Einverständniß mit der Reduzirung des Zinsfußes auf 4 ½ Ct. vor dem 1. September d. J. abgeben, gestaltet sein, sich bei der neuen von uns beabsichtigten 5 prozentigen Preoritäts⸗ Anleihe Serie IV. im Betrage von 1,000,000 Thlr. nach Maßgabe der anderweiten, hierauf bezuglichen Bekanntmachung der Königlichen Ge⸗ neral⸗Direction der Seehandlungs⸗Sozietät zum Pari⸗Course zu betheiligen.

Das Konvertirungs⸗Geschäft selbst, die Aus⸗ zahlung der Nominalbeträge der getundigten Obli⸗ gationen und oie Ausgabe der Obliganonen der neuen 5 prozentigen Prioritäts⸗Anteihe Serie IV. nebst Coupons uüber die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab wird zufolge einer mit der Königlichen General⸗Direcnon der Seehandlungs⸗Sozietät getroffenen Uebereinkunsft durch letztere bewirkt werden, welche daruber das Erforderliche in der vorerwähnten Bekanntmachung erlassen wird, auf die wir hiermit ausdrucklich verweisen.

Berlin, den 16. Juni 1851.

Königliche Verwaltung der Niederschlesisch⸗

Märtischen Eisenbahn. (gez.) Costenoble.

X“

Unter Bestätigung der von der Königlichen Verwaltung der N.ederschlesisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahn erlassenen Bekanntmachung vom 16ten d. M. in Bezug auf die von uns übernommene Kon⸗ vertirung und Auszahlung der Nominal⸗Beträge der von derselben behufs der Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 ½ pCt. gekündigten 5 prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Serie I. und II., so wie auf die Ausgabe der neuen 5prozentigen Prio⸗ ritäts⸗Obligationen Serie IV., bringen wir hier⸗ durch zur Kenntniß des betheiligten Publitums, daß die Rückzahlung des Nominal⸗Betrages der in Rede stehenden gekündigten 5prozentigen Prio⸗ ritats⸗Obligationen Serie 1. und II. gegen Ein⸗ lieferung dieser Obligationen mit den noch dabei befindlichen neun Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab, so wie eines Nummern⸗ und Apoints⸗Verzeichnisses darüber

am 2. Januar 1852

und an den darauf folgenden Wochentagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bei unserer Haupt⸗Kasse stattfinden wird.

Für jeden dabei etwa fehlenden Zins⸗Coupon

wird der Betrag desselben baar in Abzug gebracht

werden.

Denjenigen Inhabern von dergleichen zur Rück⸗ Lhlung gekundigten 5prozentigen Prioritäts⸗ Obligationen jedoch, welche es vorziehen, statt der angebotenen Baarzahlung in die Reduzirung des Zinsfußes derselben von Fünf auf vier üund ein halbes pro Cent einzugehen und ihre Erklärung darüber bis spätestens zum

31. August dieses Jahres durch Einreichung ihrer Obligationen nebst den oben erwähnten neun Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1852 ab oder Baarzahlung des Betrages für fehlende Coupons und gleichzeitige Beifügung eines Nummern⸗ und Apoints⸗Ver⸗ zeichnisses, bei unserer Haupt Kasse abgeben, sichert die unterzeichnete General⸗Direction der See⸗ handlungs⸗Sozietät eine Extra⸗Prämie

zu, welche 1

a) für alle vom 14. Juli d. J. ab bis ein⸗

schließlich den 31. Juli d. J. an den Wochen⸗

tagen in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bei der Haupt⸗Seehandlungskasse eingehenden Meldungen auf „Ein halbes Prozent“, b) für alle vom 1. August d. J. ab bis ein⸗ schließlich den 31. August d. J. in der vor⸗ aangedeuteten Weise eingehenden Meldungen auf „Ein viertel Prozent“, des Nominalbetrages der zu konvertirenden Obli⸗ gationen festgesetzt und bei Wiederaushändigung der reduzirten 4 ½ͥprozentigen Obligationen baar gezahlt wird.

Von denjenigen Inhabern gekündigter 5pro⸗ zentiger Obligationen 1ster und 2ter Serie, welche bis zum Schlusse des Monats August c. die Konversion nicht angemeldet haben, wird dagegen angenommen, daß sie Baarzahlung verlangen, welche dann auch, wie Eingangs bemerkt worden ist, am 2. Januar k. J. und folgende Tage stattfinden wird.

Außer der vorgedachten Hrämien⸗Bewilligung wird es den auf die Reduzirung eingehenden Besitzern der gekündigten Obligationen, welche mindestens 400 Rthlr. zur Konversion abstempeln lassen, freigestellt, sich auch bei der von der Königlichen Verwaltung der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn beabsichnigten 5prozenti⸗ gen Prioritäts⸗Anleihe Serie IV. im Betrage von einer Million Thaler pro rata ihres Besitzes zu betheiligen, und zwar in der Weise, daß sie nach Maßgabe des dieser Bekanntmachung hinzugefüg⸗ ten Plans circa 28 pCt. in neuen 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen Serie IV. zum Nenn⸗ werthe mit Conpons über Zinsen vom 1. Januar 1852 ab und 72 pCt. in abgestempelten auf 4 ½ pCt. reduzirten Obligationen Serie I. und II. mit gleichen Coupons zurückerhalten. Auch kann der Inhaber der gekündigten 5prozentigen Priori⸗ täts⸗Obligationen bei deren Einreichung zur Ab⸗ stempelung auf 4 ½ Ct. Zinsen p. a. vom 1. Ja⸗ unar 1852 ab den ganzen Betrag derselben zu⸗ rückverlangen und außerdem die darauf zur Ueberlassung fallende Rate von ca. 28 pCt. der neuen 5prozentigen Prioritäts⸗Obligationen nach Maßgabe des gedachten Planes mit Coupons über die Zinsen uliJI.Z baare Zahlung des Nominalbetrages und der darasf haftenden Zinsen bis zum Zahlungstage empfangen.

Wer von Vorstehendem Gebrauch machen will, muß sich bei Einsendung der zu konvertirenden Obligationen gleichzeitig hierüber bestimmt erklären.

Der Umtausch der gekündigten 5prozentigen Obligationen gegen neue 5prozentige und die Rückgabe der auf 4 ½ pCt. reduzirten Obligationen mit den neuen Coupons soll zwar, so weit es die Verhältnisse irgend zulassen, Zug um Zug geschehen.

Sollte sich indessen die Ausfertigung der neuen 5prozentigen Obligationen Serie IV. wider Er⸗ warten verzögern und die Abfertigung nicht sofort erfolgen können, so wird den Präsentanten über die abgelieferten Obliga ionen einstweilen Kassen⸗ Quittung ertheilt, gegen deren Rückgabe sie nach Ablauf einer angemessenen Frist ihren Antheil an reduzirten 4 ½prozentigen und neuen 5prozentigen Obligationen bei unserer Hauptkasse in Empfang nehmen können.

Berlin, den 16. Juni 1851.

Königl. General⸗Direction der Seeh Sozietät. (ce.) Bloc. Remmert.