do. Poln. Schatz-Obligationen. .. do. do. Cert. L. A... de. 4b5 o 1900 Fl.. .. Doln. h. onfbr hS.... Poln. neue Pfandbr.. do. do. 300 NA3 Hamb. Feuer-K. do. Staats-Pr.-Anl..... Lübeck. Staats-Anleihe Holl. 2 ½ % Integrale . .. ... Kurhess. Pr. O. 40 Thlr. ... N. Bad. 48. JS MI....
, Berlin, 2 August. ö Weizen loco 54 — 57 Kechlr., im Detail 54 — 58 Rthir. Roggen loco 36 ⅛ — 38 ½ Kthlr., im Detail 37 — 39 Rthlr - Aug. 36 à 36 ¾ Rthlr. bez., 36 ½ Br., 36 ¼ G. pr. Aug./Sept. do. Pr. Sept. /Okt. 37 ½ u. ¾ Rihlr. bez., 37 ¾ Rr., ½ G. Ppr. Okt./Novbr. 37 ¾¼ u. 38 Rthlr. bez., 38 ¼ Br., 38 G.
Pr. Frühjahr 1852 38 ¼ u. 39 Rthlr. bez., 39 Br., 38 ¾ G.
Gerste, grosse. 29 — 31 Rthlr. Hafer loco 22 — 24 Rthlr. - schwimm. 22 — 23 Athlr. - Ppr. Sept./Okt. 48pfd. 21 — 20 Rthlr. Erbsen, 35–- 39 Rechlr. 1 8 Rappsaat Winterrapps 69 — 68 Rthlr. gefordert. 8 Winterrübsen 68 — 67 Rthlr. do. Rüböl loco 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ½ G. pr. Aug. 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ⅞ bez., 10 ⅓ Aug. /Sept. do. Sept. /Okt. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ bez. u. ö 10 5 Rthlr. Br., 10 ¼ G. lovbr. /Dezbr. Dzbr./Jan. Jan./Febr. Leinö! loco 11 ¼ Kthle. . r. Sept. / Oktob. 41 ⅓ Rthlr. Spiritus loco ohne Fafs 16 ¾ Rthlr. Br., 16 ½ G. nit al⸗ 15 Rthlr. bez. 8 8 Er Rthlr. Br., 15 ½ bez. u. G. Aug. /Sept. do. 1 Sept./Oktob. 15 8¾ u. † Rthlr. bez., 16 à 15 1 Br., 5 r. Frühj. 1852 15 ⅞ u. 5 Kthlr. bez., 16 Br., 15 ½ G.
Geschäftsverkehr nicht unbedeutend. Weizen matt. Roggen animirt Rüböl unverän-
und bei steigenden Preisen ziemlich lebhaster Umsatz. dert. Spiritus mehr gefragt und höher.
Leipezig., 1. August, I eipzig-Dresdn. 144 % Br., 144 G. Sächs.- Locbau-Zittau 24 ¼ Br., (GC. Altona-Kiel. 112 ½ 145 ⅔ G., Lit. B. 119 Br., 118 ½
Sächs.-Schles. 100 Br., 99 ½ G.
Bayr. 86 G.
ZIInnabe 220 G. Köln-Minden 107 ¼ G. Thüringer 78 ¼ Br., 78 ¼ G. Br. Anhalt-Dessauer Landesb. Lit. X. 2 G. Preuss. Bankanth. 101 ¾ Br. Wiener Bankn,. 8⁰ ½ Br., 86 ¼ G.
[596] Bekanntmachung. Nachstehendes Erkenntniß: In der Anklage⸗Sache gegen den Buchdruckerei⸗ Besitzer Martin Wilhelm Siebert aus Soldin hat das Königliche Schwurgericht zu Küstrin in Kompetenz nach §. 60 der Verord⸗ nung vom 3. Januar 1849 und durch resp. den Verweisungs⸗Beschluß des Königlichen Appella⸗ zionsgerichts zu Frankfurt a. O. vom 3. Sep⸗ tember 1850 in öffentlicher Sitzung nach Anhö⸗ ung des Staats⸗Anwalts für Recht erkannt, daß der Buchdruckereibesitzer Martin Wil helm Siebert zu Soldin schuldig, die Ehr-⸗ furcht gegen Se. Majestät den König verletzt, das Königliche Staats⸗Ministerium, so wie insbesondere den Minister der Finanzen, von Rabe, den Minister der geistlichen Ange⸗ legenheiten, von Ladenberg, und den Kriegs⸗ Minister, von Strotha, in Bezug auf ihr Amt, beleidigt, den Minister der Finanzen, von Rabe, verleumdet, die An⸗ gehörigen des preußischen Staats zum Haß und zur Verachtung gegen einander öffentlich angereizt und dadurch den öͤffentlichen Frieden vorsätzlich gefährdet, erdichtete und entstellte Thatsachen, welche in der Voraussetzung ihrer Wahrheit die Einrichtungen des Staates und die Anordnungen der Obrigkeit dem Hasse oder der Verachtung aussetzen würden, öffentlich be⸗ hauptet zu haben, und deshalb mit vierjähri⸗ ger Gefängnißstrafe zu bestrafen, demselben auch das Recht, die preußische Nationalkokarde zu tragen, auf vier Jahre zu untersagen; die Zugleich
zusteht.
[597]
aufgefordert, ihre auf den
vorfindlichen Exemplare Nr. 1, 12, 13 Jahr⸗ gangs 1849 und Nr. 2, 3, 11, 24 Jahrgangs 1850 des zu Soldin erschienenen Regierungs⸗ Beobachters und die dazu bestimmten Formen zu vernichten, endlich der Angeklagte die Kosten der Untersuchung zu tragen verbunden.
Rechts wird hierdurch an Stelle der Publication mit dem Bemerken veröffentlicht, daß dem Angeklag— ten dagegen eine vierwöchentliche Restitutionsfrist
n den 48. Juli 1851. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Ediktal⸗Ladung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns, Kom⸗ merzienrath Johann Carl Friedrich Sellnick zu Fischhausen ist der Konkurs ex officio eröffnet. b Sämmtliche Gläubiger desselben werden hiermit Ansprüche an
10. November 1851, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreis⸗ richter Henke anstehenden Termin anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen. Dieje welche in diesem Termin weder persönlich noch durch einen zulässigen Bevollmächtigten erschei⸗ nen, werden mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt werden, und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
wird Allen und
Telegraphische Depeschen. “
Paris, Donnerstag, den 31. Juli, Abends 8 EEEEEE
d. C. B.) Die Mitglieder für die Permanenz⸗Kommission sind ge⸗ wählt worden. Die Kandidatenliste, welche die Majoritäts⸗Vereine aufgestellt haben, ist vollständig durchgegangen. Changarnier war einer der zuletzt Gewählten.
Paris, Freitag, den 1. August, Abends 8. Uhr. (T. D. d. C. B.) Das Urtheil in dem Prozesse Lemulier gegen Carlier ist verschoben worden. — Nach einer in Paris eingegangenen Nachricht aus Madrid sind die Cortes vertagt worden.
(Die Störungen auf der berlin⸗aachener Linie dauern fort. Die bereits gestern fällige Depesche aus London ist noch nicht eingetroffen. Die aus Paris unterm 31. Juli aufgegebene Depesche, welche am 1. August Morgens 8 Uhr aus Brüssel abgegangen, ist eine Stunde später hier eingetroffen, als die am 1. August in Paris aufgegebene und aus Brüssel 8 Uhr
15 Minuten Abends abgegangene Depesche.)
Stettin, 2. August, 1 Uhr 47 Minuten Nachmitt- gs. 36, 37, August 36 bez., August-Sept., Sept.-Okt. do. Rüböl Sept.-Okt. 10 G. 10 . Mr. Spiritus 25 G., August, Kugust-Sept, 23 G.
Ereslaun , 2. August, 1 Uhr 49 Min. Nachmittags. Oesterr, Banknoten 86 +142 Br. Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½⅞ pCt. 96 i Br., do. neue à 1000 Rthb. 4 p Ce. 10 72. G., do. UIit N. 1000 Rchlr. 4 pCt. 103 % Br., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 93 ½ G. Bres- lau-Schweidn.-Freiburger Eisenbahn-Actien 4 PCt. 81½ P Neisse- Brieger 56 ½ G Rentenbriefe 100 ¼ G.
Getreidepreise: Weizen, weilser 56— 62 Sgr., do. gelber 56— 61
Roggen 36— 42 Sgr. Gerste 28 —–32 Sgr. Hafer 25 — 30 Sgr.
Hambhurg, 2. August, 2 Uhr 32 Minuten Nachmittags. Actien matt, bei wenigem Geschäft. Berlin-Hambuger 101 ½, Magdeburg- Wirtenberge 68 ½. Köln -Minden 107. Mecklenburger 33 ½. Kieler 110 ½. Spanier 33 ¾.. Getreide wenig Geschäst und flau. Oel unver- ändert. . . Wien, Freitag, 1. August, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5 proz. Metalliques 97 1¾9%. 4 ⁄proz Metalliques 81 ⅛. Bankactien 1243. Nordbahn 152 ½⅛. 18391 Loose 124 ½. London 11, 32. Amsterdam 163. Augsburg 118 ½. Hamburg 173. Paris 139. Gold 22 ⅞. Silber 19. Coupons 1 ¼ geschäftslos.
Triest. Donnerstag, 31. Juli. (Tel. VEEöbö 11, 36., Silber 20.
Ernnaris, Freitag, 1. August, Nach mittags 5 Uhr. C. B.) 3 proz. 57, 40. 5proz. 95, 80.
London, Donnerstag, 34. Juli, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel (() Cn J.
(Diese Depesche, gestern Morgen 8 Uhr 30 Minuten in Ostend ausgegeben, gelangte erst heute Mittags 12 Uhr, also nach 27 ½ Stu
London
in unsere Hände.)
dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, S Effekten oder Briefschaften hinter sich hiermit aufgegeben, demselben davon nicht das
Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, gerichtliche Depositorium abzuliefern. sem zuwider dem Gemeinschuldner dennoch etwa bezahlt oder an ihn ausantwortet, hat zu ge
Wegen
und zum Besten der Masse anderweit beigetrie ben werden wird.
und anderer Rechte für verlustig erklärt werden. Königsberg, den 7. Juli 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
die Masse 1
1598)
Diejenigen, en K zu ordnende Verzeichnisse bei mir statt. Berlin, den 1. August 1851. Dey ostpreußische General⸗Landschafts⸗Agent, Kommerzienrath F. W. Behrendt, Neue Schönhauserstraße Nr. 9.
Jeden, welche von Reedaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hof
Roggen
(Tel. Dep. 2
Mindeste verabfolgen, vielmehr dem unterzeichne⸗ ten Gericht davon Anzeige zu machen und die hinter sich habenden Gelder oder Sachen, mit
Wer die⸗ wärtigen, daß dieses für nicht geschehen erachtet
Derjenige aber, der solche Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückbehalten sollte, wird noch außerdem seines daran habenden Unterpfandes
Die Einlösung der bis Johannis 1851 fälli⸗ gen ostpreußischen Pfandbrief⸗Zins⸗Coupons fin⸗ det vom 15. bis Ende August, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, gegen nach den Kapitals⸗-Beträgen
Das Abonnement beträgt:
Kthir. für ¼ Jahr
in allen Theilen der Monarchie ohne 8 8 Preis-Erhöhung.
Mit Beilage (Preuß. Adler-Zeitung)
in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 *
in der ganzen Monarchie: 8 1 Kthlr. 17 ½ Sgr
12 ddieses Glatt an, für Berlin die
hif
LE Anzeigers: 2 Schadows⸗Straße kRr. 4.
* Erpeditionen des Preuß. Staats-
Sehren⸗-Straße Rr. 57. und
Erw. Königliche Majestät haben mittelst der Allerhöchsten Er⸗ lasse vom 5. und 7. d. M. die Rattfication derjenigen Verabredun⸗ gen zu genehmigen geruht, welche von den Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten auf der neunten General⸗Konferenz des Zollvereins hinsichtlich der Revision des Vereins⸗Zolltarifs und von den Regierungen der deutschen Rheinufer⸗Staaten wegen Er⸗ mäßigung des Rheinzolls getroffen worden sind. Nachdem diesen Verabredungen auch von Seiten der übrigen betheiligten Regierun⸗ gen die Ratification ertheilt ist, nimmt das Staats⸗Ministerium keinen Anstand, Ew. Königlichen Majestät die Entwürfe der in der Sache zu erlassenden Verordnungen mit dem Antrage
auf Allerhöchste Vollziehung derselben ehrfurchtsvoll zu überreichen, indem es zu dem Inhalte derselben unter Bezugnahme auf seine Berichte vom 28. v. M. und 5. d. M., Nachstehendes allerunterthänigst bemerkt:
Die vereinbarten Abänderungen des Zolltarifs lassen sich, der Hauptsache nach, auf zwei Gesichtspunkte zurückführen: Zollbe⸗ freiung und Ermäßigung für ausländische Fabrikmaterialien und Erleichterung des Durchfuhrhandels.
Eine umfassende Zollbefreiung ausländischer Fabrikmaterialien war bereits auf der achten, im Jahre 1846 abgehaltenen General⸗ Konferenz des Zollvereins in Anregung gekommen; sie wurde spä⸗ ter, im Jahre 1848, von Ew. Königlichen Majestät Regierung den Regierungen der übrigen Vereinsstaaten vorgeschlagen und hat jetzt, mit nur geringen Modificationen der diesseitigen Anträge, die all⸗ seitige Annahme gefunden. Es werden diese Befreiungen dazu bei⸗ tragen, dem einheimischen Gewerbfleiße die Konkurrenz mit dem ausländischen auf fremden Märkten zu erleichtern und die mit dem Gewinn für die Staatskasse außer Verhältniß strhende Belästigung zu beseitigen, welche die Erhebung geringfügiger Abgaben von einer großen Anzahl von Handelsgegenständen füur den Verkehr im All⸗ gemeinen zur Folge hat.
Die großen Fortschritte, welche in mehreren an den Zollverein gränzenden Staaten waͤhrend der letzten Jahre in der Verbesserung der Communicationsmittel gemacht worden sind, haben die Wege, welche zur Versorgung dieser Staaten mit ausländischen, nament⸗ lich überseeischen Erzeugnissen eingeschlagen werden können, verviel⸗ fältigt und in mehreren, für den diesseitigen Handel wichtigen Rich⸗ tungen die Umgehung des Zollvereinsgebiets möglich gemacht oder erleichtert. Um dem Zollverein die Vortheile zu erhalten, welche der Durchfuhrhandel mittelbar und unmittelbar dem Lande ge⸗ währt, war deshalb eine weitere Ermäßigung der bereits durch Ew. Königlichen Majestät Allerhöchsten Erlaß vom 28. Februar 1844 (Gesetz⸗Sammlung Seite 67) und den Zolltarif vom 10. Oktober 1845 (Gesetz⸗Sammlung Seite 605) herabgesetzten Durchgangs⸗ Abgaben unerläßlich. Die aus dieser Rücksicht von Ew. Königlichen Majestät Regierung vorgeschlagenen, von den übrigen Vereins- Regierungen angenommenen Ermäßigungen betreffen eine Waaren⸗ bewegung von etwa 800,000 Centnern jährlich.
Die zu Wasser erfolgende Durchfuhr von russisch⸗polnischem Getraide durch die Provinz Preußen unterliegt nach dem bestehen⸗ den Zolltarife ermäßigten Zollsätzen, welche durch Ew. Königlichen Majestät Allerhöchste Erlasse vom 3. März 1843 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 91) und vom 24. November 1845 (Gesetz⸗Sammlung Seite 748) noch weiter herabgesetzt worden sind. Um dem Ge⸗ traidehandel von Stettin in Beziehung auf den Absatz von polni⸗ schem Getraide nach dem Auslande dieselbe Erleichterung zu ge⸗ währen, welche hiernach der Getraidehandel der Provinz Preußen genießt, waren jene ermäßigten Durchgangszollsätze auch auf das auf der Weichsel eingehende und mittelst des bromberger Kanals, der Netze, der Warthe und der Oder, so wie auf das auf der Warthe eingehende und mittelst der Oder über Stettin wie gehende Getraide auszudehnen. 1“ 8
Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Zestellung auf
In der engsten Verbindung mit den Durch öllen de gst Ferbindung Durchgangszoöllen stehen die Rheinzölle, indem sie hinsichtlich der innerhalb ö
Gebiets auf dem Rhein stattfindenden Waaren⸗D die Stelle der Durchgangszölle vertreten. pfuhr zugleich
Schon dieser Zusam⸗
8
3
menhang machte die wunschenswerthe Ermäßigung der letzteren von
einer entsprechenden Herabseßung der ersteren fast unbedingt ab⸗ hängig; eine solche Herabsetzung erschien aber auch aus anderen Janhe,nl; ba hhas Schon im Jahre 1845 und später im Zahre 1847 hatte Ew. Königlichen Majestät Regie
glich ste gierung Schritte Stauten über eine Ermäßigung des Rheinzolls herbeizuführen; es ist gelungen, die Hindernisse, welche einer solchen Verständigung da⸗
eine Verständigung unter den deutschen Rheinufer⸗-
mals im Wege standen, jetzt zu beseitigen und eine Vereinbarung zu.
Stande zu bringen, durch welche die in den deutschen Uferstaaten zur Hebung kommende volle Rheinzollgebühr für mehrere wichtige Hanvels⸗Artikel auf ein Viertheil, beziehungsweise ein Zwanzi stel des conventionsmäßigen Betrages, für alle übrigen G. Sen und z ar bei der Bergfahrt von 1 Fr. 78,25 Cent. auf ““ also um 81,77 Cent., und bei der Thalfahrt von 1 Fr. 18,86 Cent. “ 1 also um 44,59 Cent. für den Centner herabgesetzt
. *† 1 1 F ges⸗ zaf 8 kür Prebhrn ö Ausfall, welcher in Folge dieser Maßregel steht, wird von den Vortheilen überwogen werden, welchen der im Allgemeinen, namentlich anch mit Rücksicht auf das den beiden nicht deutschen Uferstaaten, davon zu er⸗
Abgesehen von der Zollbefreiung der Fabrik-Materialien und der Ermäßigung der Durchgangs⸗Abgaben, hat der Zolltarif wenige Aenderungen erfahren. Die Eingangs⸗Abgabe von Cigarren und Schnupftaback ist aus finanziellen Rücksichten um 5 Rthlr. für den Centner erhöht worden; außerdem haben, auf den Antrag anderer Vereins⸗Regierungen, einige Artikel: geschnittene Fourniere, feine Korb⸗ und Holzflechter⸗Waaren, Schildpattwaren, metallene Häkel⸗ nadeln ohne Griffe, Brillen, Lichte, Strohhüte, Zollerhöhungen er⸗ fahren. Endlich hat man sich über die Einreihung der Waaren 1 G Gutlapercha unter die entsprechenden Leder⸗Fabri⸗ kate, über eine korrektere oder vollständigere Fass inzelne 11“ Fassung einzelner Tarif⸗
8 ge auf den gemachten Erfahrungen beru⸗ hende Abänderungen und Ergänzungen ver Bestimmungen über die gesetzliche Tara geeinigt.
In Bezug auf die Ausführung der beschlossenen Tarif-Aende⸗ rungen und der vereinbarten Rheinzoll⸗Ermäßigungen ist verabredet worden, daß dieselbe vom 1. Oktober d. J. ab eintreten und daher die Tarif⸗Aenderungen, in Gemäßheit der Bestimmung im §. 13 des Zollgesetzes, mindestens acht Wochen vor dem bezeichneten Tage, also spätestens am 5. August d. J., in allen Vereinsstaaten verkün det werden sollen.
Diese Verabredung macht es unthunlich, die Zustimmung der Kammern zu den in Rede stehenden Maßregeln vor Verkündung und Ausführung der letzteren einzuholen, das Staats⸗Ministerium hat jedoch, ungeachtet dieses Umstandes, keinen Anstand nehmen zu vürfen geglaubt, die Genehmigung derselben bei Ew. Kör iglichen Majestät zu beantragen. 1
Die General-Konferenz ist in den ersten Tag rigen Jahres, also so zeitig zusommengetreten, da der von ihr vorzunehmenden Reviston des Zolltarif Schlusse der letzten Kammer⸗Sitzung bestimmt erwarte! werden
durfte. Nur durch die in Folge nicht vorherzusehender Ereignisse
eingetretene mehrmonatliche Verkagung der General⸗Konserenz ist
diese Erwartung vereitelt und die Vorlegung der erst in den letzte Tagen des Monats Mai getroffenen Vereinbaru
letzten Kammer⸗Sitzung unmoͤglich gemacht worden Verkündung derselben bis dahin gewartet werden, 1 Zustimmung der Kammern erhalten haben, so würden sie,
— “
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ngen während der 7. Sollte jetzt mit daß sie die da sie
für die übrigen deutschen Uferstaaten in Aussicht