1851 / 35 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e“ Preufs. Courant.

Mrier. Sesa. Gem.

rligzüͤomwen gn 5. 8 Wilhelmsbahn (Coesel-Oderberg) .....

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Ausländische Eisenbahn-Stamm-Actien.

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Cöthen-Bernburger.

Krakau-Oberschlesische Kiel-Altona... Mecklenburger. Nordbahn (Friedr. Wilh.)

Zarskoe-Sello

59 9 99 9 0 . 2222828452„-bàb,Fà,à 5à„ .„ .˙—⸗ 2 460254542— .. 000„ .—

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Ausländische Prioritäts-Actien.

Krakau-Oberschlesische

Nordbahn (Friedr. Wilh.)....

I Gont.... ... „Hope 1. Anleihe .. Stiegl. 2. 4. Anleihe ..... do. 5. Anleihe ... von Rothschild Lst Engl. Anleihe v Poln. Schatz-Obligationen 11X“X*“ be . 1111.4*“*“*“ Poln. neue Pfandbr. do Part. 500 Fl.. 1ö11““” Hamb. Feuer -K do. Staats-Pr.-Anl Lübeck. Staats-Anleihe. .. Holl. 2 ½ % Integrale Kurhess. Pr. O. 40 Thlr... E1“

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4 5 4 4 4 3 ½ 2⅔

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Berlin, 7. August

Weizen loco 53— 56 Rthlr., im Detail 53— 57 Kthlr.

Roggen

r. Aug./Sept. do. 18 ö6 36 ½ Rihlr. verk., B pr. Okt./Novbr. 36 ½4˖ à pr. Frühjahr 1852 37 ¾ Kthlr. verk Hafer loco 22 25 Rthlr. - eine Ladung 49/550pfd. mit Geruch schwimm. 22 24 Rthlr.

pr. Sept. /Okt. 48pfd. 21—20 Rthlr.

pr. Frühj. 1852 50pfd. gestern gefordert bleibt. Erbsen 36—39 Rthlr. Rappsaat Winterrapps

Winterrübsen

21

166 3 65 Rthlr.

Jblbc Steckbrief.

Der Arbeiter August Nest, gebürtig und wohnhaft zu Alt⸗Grimnitz, und der Schneider⸗ geselle Julius Behlow aus Margonin im Kreise Schneidemühl, verdächtig, einen Diebstahl in Schönermark begangen zu haben, sind auf dem Transport nach Schwedt in der Heiners⸗ dorfer Forst am 4. d. Mts. entsprungen.

Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden er⸗ Sn ersucht, auf beide vigiliren und sie im

etretungsfalle an unsere Gefangen⸗Anstalt ge⸗

en Erstattung der Kosten gefälligst abliefern zu assen. Die Kleidungsstücke, womit sie bekleidet gewesen, können nicht angegeben werden.

Angermünde, den 5. August 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Signalement des ac. Nest. Reeelligion: evangelisch, Alter: 20 Jahr, Größe: 5 Fuß 2 Zoll 2“%„ Haare: blond, Stirn; bedeckt, Augenbrauen: blond, Augen: blau, Nase und Mund; gewöhnlich, Bart: im Entstehen, Kinn: oval, Gesicht: breit, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: untersetzt.

Signalement des ꝛc. Behlow.

Religion: evangelisch, Alter: 20 Jahr, Größe:

loco 36—38 RKihlr., im Detail 37 39 Rthlr. Aug. 36 ¼ Athlr. Br., 36 bez. u. G.

r. u. G.

½ Kählr, bez., 36 ¾ Br., 36 ½ G.

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Rthlr. was heute

nominell.

pr. Aug. 10 ⁄2 Rthlr. Br, 10 G. Aug /Sept. do. Sept. /Okt. 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ½ u. Oktober/Novbr. do. Novbr. / Dezbr. do. Dzbr. /Jan. 10 ¼ Rthlr. Br., 10 l☚ bez., 10 ½ Jan /Febr. do.

Leinöl loco 11 ¾ 11 Kihlr.

Pr. Sept. /Oktob. 11 ½ 115732 Rthlr.

Spiritus loco ohne Fass 16 ½ u. X Rthlr. be⸗*.

mit Fass 16 u. 16 Rthlr. bez, 16 ¼ pr. August do. u 6 FI.14165 6G.

Sept. /Oktob. 15 a 16 Rthlr. bez., 16 S. 8 pr. Frühj. 1852 16 ½ Kthlr. Br., 16 ½ G.

Geschäftsverkehr ohne Belamg. Weizen fortwährend in matter Haltung und ohne Geschäft. Roggen ansänglich matt, schliesst etwas fester. Rüböl bei etwas mehr Umsatz auf gestrige Preise behauptet. Spiritus loco und nahe Lieferung höher bezahlt; pr. Frühjahr eher mehr angeboten.

Lekghashess,, 6. August. 144 ¾¼ G. Sächs.-Bayw. 86 ¾ G. Sächs.-Schlez. 100 Br., 99 ½ G. Loebau-Zittau

Thüringer E 76 ½ G. Altona -Kiel.

Minden 107 Br., 107 G. 112 .,. 41212 Anhalt- Dessauer Landesb. Lit. X. 145 ½ G., Lit. B. 119 ¾ Br., 118 ¼ G. Preuss. Bankanth. 103 ¾e Br. Wiener Bankn.

80 ¾ Br., 86 ½ G.

Telegraphische Depeschen. (Nichtamtlich.)

Paris, Mittwoch 6. August, Abends 8 Uhr.

C. B.) Der Präsident der Republik hält ab. Forcade ist verhaftet worden.

Breslauzs, 7. August, 1 Uhr 35 Minuten Nachmittags. Oesterr. Banknoten 85 ¼ G. Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 9 ½⅔ pCt. 96 Br., do. neue à 1000 Rthk. 4 pCt. 103 â¾ G., do. à 1000 Rthlr. 4 pCt. 103 ¾ Br., do. Litt B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 94 ¼ G. Breslau-Schweidn.- Freiburger Eisenbahn-Actien 4 PCt. 81 B. Neisse-Brieger 56 ¾ Br. Rentenbriefe 101 Br.

Getreidepreise: Weizen, weilser 56— 62 Sgr., do. gelber 56— 61 Sgr. Roggen 36—42 Sgr. Gerste 27 33 Sgr. Hafer 24—28 Sgr.

Br., 16

Leipzig-Dresdn 145 ¼ Rr.,

G (Tel. Dep. d. auf dem Marsfelde Revue

15 Fuß 4 Zoll, Haare:

Kinn.

blond, Augenbrauen: blond, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn und Gesicht: oval, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: mittel, besondere Kennzeichen: eine Warze am

Stettin, 7. August, 1 Uhr 52 Minuten Nachmittags. Weizen 52 bez. Rosgen August, August-Septbr. 36 bez., pr. Frühjahr 37 ¼, 37 bez. Rüböl, September-Oktober 10 bez. Spiritus auf Termine und loco ohne Veränderung.

Frankfenrt a. VR., Mittwoch, 6. August, Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten. 8 D d. QC. B.) Nordbahn 41. 4 ½ proz. Metalliques 71 . 5proz. Metalliques 81 ¾. Bankaetien 1254. 1834r Loose 172. 183912 Loose 104. Spanier 359%. Badische Loose 35 ½. Kurhessische Loose 35 56. Wien 1002. Lombarden 78 ½. London 118 ½. Paris 94 ½. Am- sterdam 100 ½.

(Diese Depesche wurde in Frankfurt a. M. 2 Uhr 30 Minuten Nach- mittags aufgegeben und traf erst 11 Uhr 49 Minuten Nachts

hier ein.) .

IWien, Mittwoch, 6. August, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5 proz. Metalliques 97. 4 ½proz. Metalliques 84 ½. Bankactien 1238. Nordbahn 151 ½. 1839er Loose 123 ½¼. Lombarden 93 ¾. London 11, 34. Amsterdam 164. Augsburg 118 ½. Hamburg 173 8½. Paris 139. Gold 22 ⅞. Silber 18 ½.. Coupons ½. Valuten und Contanten flau.

London, Dienstag, 5. (I6J 13 Mk. 8 ¼ Sh.

Paris, Mittwoch, 6. August, Nachmittags 5 Uhr. d. O, B.) 3proz. 57, 45. 5proz. 95, 95. der Publication eines Präklusivbescheides, welcher

in Betreff der Ausgebliebenen Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet wird, zu gewärtigen, so⸗ dann aber

den 29. Januar 1852, welcher als Verhörstermin anberaumt worden, an Amtsstelle zu erscheinen und wo möglich

August, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. Hamburg 3 Monat-Wechsel

( Dep.

Stirn: bedeckt,

[494]

storbenen Kaufmanns

Ediktal⸗Ladung. Nachdem zu dem Nachlaß⸗Vermögen des ver⸗

Carl Hranz Lindner in Mügell

mit Eröffnung des Konkurses zu verfahren ge⸗

wesen, so werden alle die, welche an genannten

Lindner Ansprüche haben, hierdurch geladen, den 29. November 1851

einen Vergleich, welcher, wenn er von der Mehr⸗ zahl angenommen würde, auch für die Ausge⸗ bliebenen und diejenigen, welche sich nicht be⸗ stimmt erklären werden, als rechtsgültig und bindend angesehen werden wird, abzuschließen, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kom⸗ men sollte,

v

den 5. Februar 1852 der Inrotulation der Atten und den 26. Februar 1852

V

im festgesetzten Liquidationstermine des Vormit⸗ tags an hiesiger Königlicher Amtsstelle zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche unter der Verwarnung, daß sie außerdem von diesem Kreditwesen aus⸗ geschlossen und der Rechtswohlthat der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden erachtet werden, anzumelden und zu be⸗ scheinigen, mit dem Konkursvertreter über die Verität und unter sich wegen der Priorität zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und den 13. Januar 1852

der Eröffnung des Ordnungsbescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publizirt angesehen werden wird, sich zu ge⸗ wärtigen. 9 Mügeln, am 28. Juni 1851. sächsische Justizamt da

1— Redaction und Rendantur: Schwieger.

vas Abonnement beträgt. ½ Kthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhshung. mMit Beilage (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf., in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 Sgr

lich Pr

ißischer

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung auf dieses gSlatt an, für Serlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: 8 Hehren-Straße Kr. 57. und Schadows⸗Straße r. 4.

Sonnabend den 9. August

Auf Ihren Bericht vom 2. Juli d. J. will Ich die Erhebung eines Wegegeldes für 1 ½ Meilen auf der 2630 Ruthen langen Ruhr⸗Medebacher Provinzialstraße und auf der zwischen den beiden Sectionen derselben gelegenen Straßenstrecke von 870 Ruthen, ge⸗ gen Uebernahme der chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, für gemeinschaftliche Rechnung aller Betheiligten, nach dem für die Staats⸗Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld⸗Tarif hier⸗ durch genehmigen. Zugleich bestimme Ich, daß die dem Chausste⸗ geld-Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachte Chaussee An⸗ wendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Saäanssouci, den 9. Juli 1851.

8 (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt. von Rabe.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Kreisrichter Naumann zu Brandenburg, Koch zu Prenz⸗ lau, Flaminius zu Spandau, Niethe zu Perleberg, von Knoblauch zu Spandau, Schramm zu Friedland (Kreisgerichts⸗ Bezirk Beeskow), Seyer zu Neustadt⸗Eberswalde (Kreisgerichts⸗ Bezirk Wrietzen) und Kienitz zu Prenzlau zu Kreisgerichts⸗ Räthen; so wie

Den Staatsanwalts⸗Gehülfen Duesterberg zu Neuhaldens⸗ leben zum Staatsanwalte bei den Kreisgerichten zu Neustettin und Dramburg, mit Anweisung des Wohnsitzes in Neustettin, zu er⸗ nennen.

1 . * 2 8 Der bisherige Wegebaumeister Lüddecke zu Sangerhausen ist zum Bau⸗Inspektor in Merseburg ernannt worden.

Cirkular⸗Versügung an sämmtliche Königliche Regierungen und an die Ministerial⸗Bau⸗Kommission hierselbst vom 28. März 1851 daß Königliche Beamte der Genehmigung zur Annahme der Wahl als Gemeinde⸗Verordnete und zur Uebernahme von Aemtern der Ge⸗ meinde⸗Verwaltung bedürfen.

Das Köhnigliche Staats⸗Ministerium hat durch Beschluß vom 2. d. Mts. den Grundsatz festgestellt: daß für Staatsbeamte, sowohl zur Annahme der Wahl als Ge⸗ meinde⸗Verordneter, als zur Uebernahme eines besoldeten oder unbefoldeten Amtes in einer Gemeinde⸗Verwaltung, die Geneh⸗ migung der vorgesetzten Dienstbehörde erforderlich sei.

Die Königliche Regierung wird hiervon benachrichtigt, mit dem Auftrage, die sämmtlichen Baubeamten und sonstigen Königlichen Beamten der Communications⸗Anstalten Ihres Verwaltungs⸗Bezirks von der ergangenen Bestimmung zur Nachachtung in Kenntniß zu setzen, insofern solches nicht etwa bereits in Folge desfallsiger Ver⸗ fügung des Königlichen Ministeriums des Innern geschehen sein sollte. Berlin, den 28. März 1851. 1“

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten,

8

Verfügung an die Königl. Regierung zu N. N. und abschriftlich an sämmtliche Königl. Regierungen, vom 24. Mai 1851 be⸗ treffend die polizeiliche Revision der Dampfkessel und Dampfkessel⸗ Der Königl. Regierung erwiedere ich auf den Bericht vom 12. März d. J., daß die darin angeführten Gründe mich nicht be⸗ stimmen können, in Beziehung auf die polizeiliche Revision der Dampfkessel und Dampfkessel⸗Anlagen von dem allgemeinen Grund- satze abzuweichen, wonach die Baubeamten die ihnen im öffentlichen polizeilichen Interesse ertheilten Aufträge ohne besondere Vergeltung füur das ihnen vom Staate gewährte Gehalt und die sonstigen Emolumente auszurichten haben, wenn es sich dabei auch um Anla⸗ gen von Privatpersonen handelt. Es muß daher bei der früheren Entscheidung dahin sein Bewenden behalten, daß den Baubeamten 89 für dergleichen Aufträge keine Gebühren bewilligt werden ürfen.

Daß von anderen Behörden nach anderen Grundsätzen verfah⸗ ren würde, ist hier nicht bekannt und kaum anzunehmen, da der allgemeine Grundsatz sämmtlichen Regierungen wiederholt in Erin⸗ nerung gebracht ist und der §. 2 des Regulativs über die Anlage von Dampfkesseln vom 6. September 1848 die Revision der Dampf⸗ kessel⸗Anlagen im allgemeinen polizeillichen Interesse aus⸗ drücklich vorschreibt. Indessen ist aus jener Anzeige Veranlassung genommen, sämmtlichen Königlichen Regierungen Abschrift dieser Verfügung mitzutheilen, um sich danach gleichmäßig zu achten.

Berlin, den 24. Mai 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. v. d. Hzydt.

Cirkular⸗-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen vom 27. Mai 1851 betreffend die Zulassung von Personen unter 30 Jahren zum Gewerbebetriebe im Umherziehen.

Nachdem durch den Cirkular⸗Crlaß vom 17. April 1839 (An⸗ nalen X.XxIII. 447) die näheren Bestimmungen darüber getroffen worden sind, unter welchen Umständen von der im §. 11 Nr. 5 des Hausir-Regulativs vom 28. April 1824 als Regel für die Zulas⸗ sung zum Gewerbebetriebe im Umherziehen vorgeschriebenen Bedin-⸗ gung des 30jährigen Lebensalters durch die Königlichen Regierun⸗ gen dispensirt werden kann und zugleich ausgesprochen worden ist, daß Anträge auf Ertheilung der Alters⸗Dispensation durch die Ministerien fortfallen, die Königlichen Regierungen vielmehr alle derartige Gesuche, denen sie nach den erweiterten Befugnissen nicht stattgeben können, zurückweisen sollen, sind später dessenungeachtet dergleichen Anträge von einzelnen der Königlichen Regierungen ge⸗ stellt und die Gesuche demnächst in vielen Fällen auch von den Mi⸗ nisterien bewilligt worden. Da jedoch in neuerer Zeit der Andrang solcher Personen, welche das vorschriftsmäßige Alter zum Hausiren noch nicht erreicht haben, bemerkbar zunimmt, die in einzelnen Fäl⸗ len ausnahmsweise ertheilten Bewilligungen nothwendig zu Beru⸗ fungen führen, welche schwer abzulehnen sind, und der Hausirhan⸗ del, wenn auch gegen die bestehenden Vorschriften nicht zu erschwe⸗ ren, so doch auch nicht über diese hinaus zu erleichtern ist, so scheint es nöthig, auf die Vorschriften des Cirkulars vom 17. April 1839 zurückzugehen.

Die Königliche Regierung wird daher wegen künftiger Be⸗ handlung der Gesuche um Alters⸗Dispensation bei Hausirern auf die Bestimmungen des erwähnten Cirkulars verwiesen.

Berlin, den 27. Mai 1851. 8 Der Minister für Handel, Gewerbe Der Finanz⸗Minister. und öffentliche Arbeiten. von Rabe.

von der Heydt.