1851 / 38 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Hamburg, 11. August, 2 Uhr Actien flau. Berlin-Hamburger 100 ¼ Br.

bez. Köln-Minden 106 ½.

‚Wienmn, Sonnabend, 9. nuten. (Tel. Dep. d. G. B.) ques 84 ½. Bankactien 1235. Lombarden 93 ¼. London 11, 36.

August,

[625] Kriminalpolizeiliche Bekanntmachung.

Am 26. Juli d. J. ist die Ziegeleipächterin Wittwe Domann auf der unweit Kremmen bele⸗ genen Gutsziegelei von Staffelde in ihrer Woh⸗ nung ermordet und ihrer Baarschaft im Betrage von Zwanzig und einigen Thalern in Thaler⸗ stücken und Courant beraubt worden.

Der That verdächtig sind zwei Männer, welche bereits am Tage zuvor in der Wohnung der Wittwe Domann gewesen und gebettelt haben, und von welchen der Größere gesagt hat, daß er Lehmann aus Spandau sei und daß es dort nur einen Lehmann gebe. .

Dieselben beiden Männer sind am 26. Juli c. Morgens, etwa um 8 Uhr, von der Domann⸗ schen Ziegelei her quer über den von Kremmen nach Linum führenden Weg über ein Kartoffel⸗ feld nach der dahinter belegenen Haide in schnel⸗ lem Laufe zueilend gesehen worden. Beide tru⸗ gen dunkle Ueberröcke und dunkle, mit Schirmen versehene Deckelmützen. Der Eine, welcher grö⸗ ßer und stärker war als der Andere (er mochte 5 Fuß 5 Zoll groß sein, während der Andere nur 5 Fuß 2—3 Zoll groß war), trug ein weißes Chemisett. Beide trugen auffallend große Stöcke, dagegen keine Bündel bei sich. Der Größere trug blaugestreifte Beinkleider, eine schwarzseidene Atlas⸗ oder Sammtweste, Stiefel mit breiten Spitzen, ein seidenes Halstuch und ein rothsei⸗ denes Schnupftuch. Die Kleidung beider Män⸗ ner war auffallend anständig.

Ein Jeder, welcher zur Entdeckung und Ueber⸗ führung der Thäter etwas mitzutheilen vermag, wird aufgefordert, davon unverzüglich mir oder der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde An⸗ zeigs zu machen. u“

leichzeitig werden sämmtliche Civil⸗ und Mi⸗ litair⸗Behörden ersucht, auf die oben beschriebe⸗ nen der That verdächtigen beiden Männer zu achten, dieselben im Betretungsfalle festzunehmen und mir zur weiteren Veranlassung davon Kennt⸗ niß zu geben. 1“

Spandau, den 8. August 1851. 9

Der Staats⸗Anwalt. Raffel.

[628] Bekanntmachung. 8

Das in Wanzleber Kreise im Regierungs⸗Be⸗ zirk Magdeburg, 1 Meile von Oschersleben und 3 Meilen von Magdeburg belegene Königliche Domainen⸗Amt Ampfurth nebst Vorwerk Neubau soll mit allen dazu gehörigen Königl. Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäuden von Trinitatis 1852 ab bis Johannis 1870 öffentlich meistbietend verpachtet werden.

Die Ausbietung geschieht in der Art, daß zu⸗ erst jedes Vorwerk einzeln und dann beide Vor⸗ werke zusammen zur Licitation gestellt werden. Für den Fall der Einzeln⸗Verpachtung sind zum Vorwerke Ampfurth gelegt:

1616 Morgen 46 ¶Ruthen Acker, 4140 106 ’⸗ Wiesen, 86 11 b . Gärten,

217 ⸗. Anger, v1168 Teiche, und zum Vorwerke Neubau: 8

1043 Morgen 40 ¶Ruthen Acker, 1Z“

35 72. s Anger, so wie die Hütung auf 650 Morgen Acker in Klein⸗ Wanzleber Feldmark.

Qualifizirte Pachtlustige sich in dem

auf den 29. Septemberd. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer,

werden eingeladen,

Mecklenburger 32 ½. 33 ¾½. Roggen fest und höher. Weizen flau. Oel fester.

22 Minuten Nachmittags. Magdeb -Wittenberge 68 ½

Nachmittags 2 5proz. Metalliques 96 ½⅔.

Nordbahn 150 ½. Amsterdam 164.

1

1

[534]

8

öI Hamburg 174 ¼. schwankend.

-

Kieler 107 ¾. Spanier

11, 36. Silber 19. Uhr 15 Mi- 4 proz. Metalli- 1839er Loose 123. Augsburg 118 ½.

4. C..

(r. H. 4..n.

13 Mk. 8 ¼ Sh.

Domplatz Nr. 4, anstehenden Licitationstermine einzufinden und ihre Gebote abzugeben.

Die Verpachtungs⸗ und Licitations⸗Bedingun⸗ gen, so wie die Karte von den Vorwerken, liegen

in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem

Vorwerke Ampfurth zur Einsicht bereit. Magdeburg, den 1. August 1851. 8 Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. v. Mühlbach

v“

LETIEVEsaeWerauf.

Das der Königlichen Bergwerksverwaltung gehörige, hierselbst in der Wallstraße Nr. 85 belegene Grundstück soll nach dem Beschlusse des Königlichen Ministeriums für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten durch den Unter⸗ zeichneten im Wege öffentlicher Licitation ver⸗ äußert und zu dem Zwecke der öffentliche Ver⸗ kaufstermin an Ort und Stelle auf dem gedach⸗ ten Grundstücke aam 30sten September 1851, ultags 3 Uhr, abgehalten werden.

Paris

Triest, Freitag, 8. August.

Paris, Sonnabend, 9. August, Nachmittags 5 Uhr. 3 proz. 81 London, Freitag, 8. August,

Consols 96 56, Korn, todt.* U —Xemrch

139 ⅛. Gold 22 ½. Silber 18 ½. Coupons ½¼,

(Tel. Dep. d. C. B.) London

(Tel. Dep.

5proz. 95, 75.

Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten.

Hamburg 3 Monat -Wechsel * 1b v

11191“*““

Kauflustige werden zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufsbedingun⸗ gen in dem Geschäftsbüreau des Unterzeichneten, Jerusalemer⸗Straße Nr. 8, so wie in der Re⸗ gistratur der Vten Abtheilung des Königlichen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, Lindenstraße Nr. 47, an den Wochentagen, in den Vormittagsstunden von 8 bis 12 Uhr, eingesehen werden können.

Der Taxwerth des Grundstücks beträgt 3906 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf., der Feuerkassenwerth 850 Rthlr. Cour. Das auf demselben befind⸗ liche Magazingebäude ist massiv, 40* 6“ lang, 24“ tief und 1 Stockwerk hoch erbaut. Daran schließt sich in der Straßenfront der mit massiven Pfeilern versehene Eingangsthorweg. Die Hinter⸗ front an der Spree ist mit einer neuen hölzernen Schälung, 105 10“ lang, versehen und enthält am östlichen Ende eine Ausladebettung,

Der Grund und Boden des Grundstücks schließt 44 N. A15.Iw. mn siih.

Berlin, den 43. Jull 18681.

88 Naudé, Rechts⸗Anwalt und Notar.

Q 3

iche Ostbahn.

n11

In Erweiterung unseres unterm 20.

20. August d. J. ab außerdem noch ein gemischter Tageszug zwischen Stettin⸗Bromberg⸗Posen für Personen⸗ und Güter⸗Beförderung im Anschluß an

die zwischen Stettin und Be sonenzüge folgendermaßen eingelegt werden:

A. Hauptcours.

Von Abfahr. 11 U. 30 M. Morgs. (nach Ank. des Morgenzuges von Berlin 10 U. 50 M.)

bö“

Von Kreuz nach Posen. Abfahrt 4 U. 25 M. Ankunft 7 U. 30 M. (nach Ankunft des obi⸗ V 8

Stettin nach Kreuz und Bromberg. Ankunft 4 U. Ankunft 10 U. Abfahrt 4 U. 30 M. Nachm.

gen Zuges von Stet⸗ tin nach Bromberg.) Stettin, den 8. August 1851.

MUECnn C. Hoffmann.

V V V

B. Nebencours.

rlin verkehrenden Tages⸗Per⸗

Von Bromberg nach Kreuz und Stettin.

Abfahrt 6 U. Ankunft 11 U. Ankunft 4 Uhr

30 M. Morgs. 45 M. Mittgs. 54 M. Nachm.

Abfahrt 12 U. (Weiterfahrt

15 M. Mittgs. nach Berlin 6 M 45

Von Posen nach Abfahrt 8 Uu. 15 M. Anekunft 11 U. 10 M. Morgs. Mittgs. ö (zum Anschluß an obi⸗ gen Zug von Brom⸗ berg nach Stettin.)

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

von Duering

[631] Bekanntmachung. Die Obligationen der 5 % polnischen Bank⸗ Certifikate Litt. A. 1176. 68731. 416714. 39190. 46103. Nr. 13676. 153831.255414. 19020. 251153. 45105. 51140. 54948. 56543.58566. 251155. 108059. 295075. 7443. 6166. 62140. 69223. 72937. 75929. 77462. 206959. 237723. 216437. 15329. 167962. sind verbrannt: wer daran irgendwelche An⸗ sprüche zu haben vermeint, wird hierdurch auf⸗ gefordert, solche bei der Bank von Polen zu Warschau ungesäumt geltend zu machen, da die Amortisation der betreffenden Obligationen bean⸗

tragt ist. 8

Redaction und Rendantur: Schwieger.

[629] Bekanntmachung.

In Folge der Induction der Königl. sächsischen Stammschäfereien auf das Kammergut Lohmen ist noch eine ansehnliche Partie Stähre und Mutterschafe von den bekannten stolpener⸗alt⸗ städter und lohmener Stämmen verschiedener Bo⸗ nitätsklassen auf dem gedachten Kammergute zum Verkaufe vorhanden, welches hierdurch den Lieb⸗ habern edlen Schafviehs zur Kenntniß gebracht und zur gefälligen Berücksichtigung empfohlen wird. Lohmen bei Pirna im Königreich Sachsen, den 8. August 1851.

Die Administration des Kammerguts Lohme

*

der

4 Abonnement beträgt. 3 thir. für ¼ Jahr 8 ) in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.

77 90 . mit geilage (Preuß. Adler⸗Zeit 2

reuß. ler-Zeitun ““

in gerlin- 1 Mthir. 7 vgr. 6 pfe 11“ “]

in der ganzen Monarchie: Se ircH2,b1 d82 üAimntea 1 Rthlr. 17 ½ Sgr. h“; ldODO Wae. E]

8 1 5. ½ 22u „,— 8 18 9218 8 9 82

T FErpeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers:

Behren⸗-Straße Kr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.

1““ 111“ 11““ 2

85,18682

6 Alle Post-Anstalten des In- und 1 er Aauslandes nehmen Zestellung auf 2. dieses Blatt an, für Berlin die

EII11““ 88 1 inn 1 vng

1“ 5* 1““ e“

nn J“

41A“

ZII1 . 8 8

„Mitlwoch den 19. Auggnt

11111666“

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nach⸗

folgend benannten Personen Orden und Ehrenzeichen zu verleihen

nämlich:

1. Den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:

Dem Vorsitzenden der Bau⸗Kommission für den Bau der Weichsel⸗ und Nogat⸗Brücken, Ober⸗Baurath Lentze zu Dirschau, und dem Regierungs⸗ und Baurath Spittel in Danzig, Mitglied der Kommission.

2. Den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

Dem Regierungsrath Hüllmann in Dirschau, rechtsverstän⸗ digem Mitglied der Kommission, dem Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Wiebe zu Bromberg, technischem Mitglied der Direction der Ost⸗ bahn, dem Ober⸗Bau⸗Inspektor, Baurath Steenke zu Zölp bei Saalfeld, Regierungs⸗Bezirk Königsberg, dem Bau⸗Inspektor von Derschau auf Montauer Spitze und dem Wasserbaumeister Lohse.

3. Das Allgemeine Fhrenzeich en!:!; Dem Bau⸗Aufseher Weickert. b

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen außerordentlichen Professor und Licentiaten Theologie Jacobi hierselbst zum ordentlichen Professor der historischen Theologie in der theologischen Fakultät der Universität un Königsberg zu vrrurunen, 9. b Dem Oekonomie⸗Kommissarius Macholz zu Marienwerder den Titel Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath zu verleihen. 4 Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

DBelklanntmachung.

Die Anmeldung zur Aufnahme in die Königliche Bau-⸗Aka⸗ demie muß nach den Vorschriften vom 1. August 1849 vier Wochen vor dem Beginne des Unterrichts schriftlich bei dem unterzeichneten Direktor eingehen und die Befähigung zugleich durch Einreichung der in §. 6 gedachter Vorschriften bestimmten Zeugnisse nachge⸗ wiesen werden. Da der Unterricht des bevorstehenden Winter⸗ Semesters am 8. Oktober beginnt, werden die Anmeldungen bis zum 8. September erwartet. B

Die Vorschriften vom 1. August 1849, so wie die auf die Prüfungen im Bauwesen bezüglichen Bekanntmachungen, sind bei dem Geheimen Secretair Röhl im Bau⸗Alademie⸗Gebäude hier⸗ selbst käuflich zu haben. 8 v“ Der Geheime Ober-Bau⸗Rath und Direktor der Bau⸗

Busse.

Justiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Manteuffel ist zum Rechts⸗ Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Rawicz mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rawicz und zugleich zum Notar im Drparte⸗ ment des Appellationsgerichts zu Posen ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten Verk anantmachung. Eö1 Im Bibliotheksaale der Königlichen Museen sind für die näch⸗ sten Tage zwei Altarbilder, welche sodann gleich versendet werden müssen, zur Ansicht aufgestellt: der heilige Vincenz von Paul vom Prof. Däge, und der heilige Adalbert vom Prof. Mücke. Das Eintrittsgeld ist zu milden Zwecken bestimmt. 8 General⸗Direction der Königlichen Museen.

—— —— 2ner zasee K Hease wet,

8 Ange kommen: Se. Excellenz der Ober ⸗Kammerherr, Staats⸗ und Minister des Königlichen Hauses, Graf zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode, aus Schlesien. 2 8

Abgereist: Der Unter⸗Staats⸗Secretair im Minis⸗ 1

g : ¹ üts⸗ stertum für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von

nach Wangeroog. ““

Bekanntmachung vom 1. August 1851 betreffend die Einladung der Wahlberechtigt nzial⸗Landtags⸗

ͤ“

1n Kasteh e bh

Zum Behnf der Erledigung der Rekurs⸗Instanz für etwaige Beschwerden wegen der von den Kreis⸗Kommissionen vorgenomme⸗ nen Einschätzungen zur Einkommensteuer ist durch das Gesetz vom 1. Mai c. die Bildung von Bezirks⸗Kommissionen angeordnet, deren Wahl durch die Provinzial⸗Vertretungen erfolgt. Da nun die neue Provinzial⸗Ordnung und die danach zu können, so hat der Minister des Innern zu dem Zwecke den Zu⸗ sammentritt der bisherigen Provinzialstände angeordnet, wird den⸗ selben bei der Gelegenheit aber zugleich mehrere andere, für die Provinz vom höchsten Interesse seiende und einer Erledigung schon lange und dringend bedürfende Gegenstände zur Beschlußfassung vorlegen lassen, wie 1) die im Art. VI. der Kreis⸗Ordnung vom 11. März 1850 ausdrücklich den Provinzial⸗Vertretungen vorbehaltene Ent⸗ sccheidung über die Höhe des Steuersatzes, welcher das Recht, zur Kreisversammlung gewählt zu werden, verleihen soll;

2) die laufenden Angelegenheiten des Feuer⸗Sozietätswesens un anderer Provinzial⸗Institute;

3) die nach Modification der bisherigen Klassensteuer nothwendig

werdende neue Bestimmung über die Zuschläge zur Bildung

der Bezirksstraßen⸗Fonds;

4) die Verwendung der bereits früher zur Bildung von Provin⸗ zial⸗Hülfskassen bestimmten Gelder;

5) die Verwendung des Erlöses der verkauften Landwehrpferde.

Die Mandate eines Theiles der Abgeordneten und Stellver treter des hiesigen Provinzial-Landtages, namentlich aller derer, welche im Jahre 1842 gewählt worden, sind jedoch inzwischen er⸗ loschen und daher zum Ersatze dieser, als auch aller der später ge⸗ wählten Abgeordneten und Stellvertreter, welche durch Tod oder aus anderen Gründen ausgeschieden, neue Wahlen ausgeschrieben worden.

Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich sämmtliche Wahlberechtigte der Provinz ein, sich zur Gel⸗ tendmachung ihres Rechtes für obige so wichtige Gegenstände zeitig mit den Beweisstücken ihrer Qualification zu versehen und sich da⸗ mit bei der Wahl, deren Ort und Tag näher bestimmt werden

wird, einzufinden. 8—

Der Ober⸗Präsident der Rheinpro

von Kleist⸗Retzow