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Psbannt w sh eh ee betreffend den Besuch der londoner Industric⸗Ausstellung. 4 Den zum Besuch der Industrie⸗Ausstellung ö“ rei⸗ senden vereinsländischen Industriellen sind folgende Erleichterungen ee“ der preußischen Staats⸗Eisenbahggtz und die Königl. Verwaltung der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn gestatten den zum Besuch der Industrie⸗ Ausstellung 18n London reisenden, so wie von einem solchen Be kehrenden vereinsländis ch en In dustri bb.h vegen 8* . lung des Fahrgeldes für die zweite und dritte Wagen afs die Benutzung von Plätzen der zersten und resp. “ Ph⸗ Wagenklasse. Die Fahrgeld⸗Ermäßigung wird dge e⸗ zeigung eines gehörig bescheinigten Reisepasses, 8 be hervorgeht, daß der Inhaber Gewerbetreibender, Lan 58 Forst⸗ oder Bergmann, Künstler oder Techniker ist und sich zum Besuch der Ausstellung nach London begiebt, so wie bei der Rückreise gegen Vorzeigung einer Besche’nigung, daß er als solcher die Ausstellung besucht hat, gewährt. b Von den vereinsländischen Privat⸗ Eisenbahn ’⸗ Fernalbangen haben sich zur Gewährung einer gleichen “ erklärt: die Directionen der sämmtlichen schlesischen Eisenbahnen, der Bonn-Kölner, der Prinz Wilhelms, der MünstansHgnuner, der Berlin⸗Anhaltischen, der Berlin⸗Hamburger, der Ber 1— Potsdam⸗Magdeburger, der Magdeburg⸗Halberstaäͤdter . Magdeburg⸗Wittenberger und der Thüringischen, so wie 1. Direktortum der Löbau⸗Zittauer Eisenbahn im Sachsen. Die Direction der Thüringischen LT ““ die gedachte Begünstigung nur unter der “ 8* Reisende bei der Hinreise alsbald auch für die mitbezahlt und sich für diese durch einen in England Pcha en Paß legitimirt. Rücksichtlich der Berlin⸗Potsdam⸗Mag “ und Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn hat sich das I torium der ersteren die Prüfung der Legitimation 112 und besorgt dieselbe auch für die agetaang⸗Salbersäct er Bahn. Die Berlin⸗Hamburger und ne öbange Eisenbahn⸗Gesellschaften haben sich auch b 8 Verkauf von C1““ zwischen Hamburg un 1 vermitteln. Ban da iglich belgische Regierung hat zur Erilhsctuss nn Besuches der londoner Industrie ⸗ Ftsstelns gestatte 9 Haf Aussteller aus Preußen und den durch Preußen Zollvereinsstaaäaten zur Fahrt nach London und zur belgischen Behnen in der ersten Wagenklasse für den Ptans der zweiten und in der zweiten Wagenklasse für „dn 8 der dritten reisen können. Dieselbe Begünstigung ist von der Verwaltung der Rheinischen Eisenbahn zugestanden Außerdem hat die französische Nordbahn “ ich 888 österreichischen Ausstellern bewilligte Ermäßigung Preise erster und zweiter Klasse um 25 pCt. für die Stre 9 von Calais nach Paris und von Paris nach Quiévrain In⸗ mehr auf alle Reisende, welche die londoner “ stellung besuchen, ausgedehnt. Für die Strece von uis⸗ vrain oder Munseron (belgische Gränzstation) bis Calaie wir dieselbe Begünstigung gewährt, wenn die Fitagesge ten zu⸗ gleich eine Fahrkarte uͤber dieelbe Strecke füͤr 188 Rückarzse nehmen oder vorziehungsweise b Calais über Paris, Va⸗ iennes und Quiéorain bewirken. E“ 1b 4) 885— ö für die londoner vnhgct gris 1ltehen. lung, so wie auch die Bezirkskommissionen zu Neseörhurg vn⸗ Köln, sind in der Lage, Fahrkarten für die bezeichneten jsan⸗ bahnen gegen Erlegung der ermäßigten Fahrpreise 8 ⸗ gen zu können. Interessenten, welche hiervon Gebrau 8— wollen, haben sich durch Vorlage eines Reisepasses zu 88 miren, wobei jedoch wiederholt bemerkt wird, daß sr ie Rheinische und Belgische Eisenbahn, nur wenn sie nach Aus⸗ weis des erschienenen Katalogs zugleich Aussteller sind, Fahr⸗ karten zu ermäßigten Preisen an sie abgegeben werden können. Auf Grund dieser Legitimation wird dem Interessenten 6 a) wenn er über Ostende reisen will, ein rheinisch⸗belgis 923 von Köln bis dahin gültiges Fahrbillet erster oder zwei⸗ . 1 b) wenn 29 über Calais reisen will, erstens ein rheinisch-⸗bel⸗ ggisches bis Munseron gültiges Fahrbillet, zweitens 2 fran⸗ zösische von Munseron bis Calais und zurück von Calais bis Munseron gültige Billets gegen Erlegung der redu⸗ zirten vaheszese⸗ außerdem aber ein dazu gehöriges Cer⸗ ikat ausgestellt. C für die Rückreise durch Belgien und auf der Rhein⸗Eisenbahn sich gleichmäßige Erleichterungen sichern wollen, können von der vereinsländischen Kommission sowohl Certifikate als Fahrbillets erhalten. Reisende, welche den Weg über Calais nehmen und über Paris zurückzugehen wünschen, erhalten in Calais vermittelst einer Nochfablang von 40 Fr. für die erste und 30 Fr. für die zweite Klasse
2 Billets, wovon das eine von Lille bis Paris und das an⸗ dere von Paris bis an die belgische Gränze oder Munseron oder Quiévrain gültig ist. Fahrkarten nebst Certifikaten werden in Berlin täglich von 10 bis 41 Uhr, ausschließlich Sonntags, im Gewerbehause, Klosterstraße 35, in Empfang ggenommen. 8 5) Sowohl für Aussteller als andere Industrielle aus dem
Zollverein, dem Königreich Hannover und der freien Stadt Bremen wird, wenn sie von London die Rückreise nach dem Vaterlande antreten, diese Bescheinigung zu dem Genuß die⸗ ser Begünstigungen im vereinsländischen Erkundigungs⸗Bü⸗ reau ausgestellt. “ Aussteller aus den genannten Staatsgebieten, so wie in Deutschland wohnhafte Vertreter solcher Aussteller, genießen den kostenfreien Eintritt in die Ausstellung, zu welchem Be⸗ huf ihnen in dem vereinsländischen Erkundigungs⸗ Büreau, 43 Albion Street, Hydepark Terrace, welches täglich von Morgens 9 bis Nachmittags 6 Uhr geöffnet ist, Freipässe ausgefertigt werden. 1““ Aussteller oder andere Industrielle, welche in Bezug auf den An⸗ oder Verkauf ausgestellter Gegenstände Erkundigung ein⸗ zuziehen wünschen und nicht bereits eigene Agenten in Lon⸗ don haben, wollen sich dieserhalb an die unterzeichnete Kom⸗ mission oder an die vereinsländischen Agenten, die Herren Stein und Hall, 70 Newgate Street, City, wenden.
London, 24. Juli 1851. .
Vereins ländische Kommission bei der londoner Industrie⸗Ausstellung.
(gez.) von Viebahn. gat EMSsFxHsEeIxEIFTIHANSS ALETANEKExFEUMeEvAdFvERTSIeUüMgeRafxSrwva, Né Se.TNIHx ATEN HHMsgaxnaAaxnx.
Verordnung vom 3. August 1851 — betreffend die von Gastwir⸗ then ꝛc. bei der Ortspolizei⸗Behörde nachzusuchende Erlaubniß zu AAböffentlichen Tanzlustbarkeiten. 8
“ ö.“
In Folge einer Verfügung des Königlichen Ministeriums des Innern sehen wir uns veranlaßt, unsere Bekanntmachungen vom 1. März 1842 und vom 8. August 1843, wonach Gastwirthe, Kretschmer und Schänker, welche öffentliche Tanzlustbarkeiten anstalten, im Allgemeinen zur Erlegung einer Abgabe en sind, welche ihnen bei Ertheilung der polizeilichen Eetsches zu diesen Lustbarkeiten auferlegt und vemnächst zur Orts⸗ Armen-Kasse abgeführt wird, dahin abzuändern, daß eine solche Abgabe nur bei Tanzlustbarkeiten der wohlhabende⸗
ren Orts⸗Einwohner von der die Erlaubniß ertheilenden Orts⸗
Obrigkeit auferlegt werden darf, die Lanzverznägunger b dürftigeren Klassen aber von dieser Abgabe befreit sind. 8h lich der Verpflichtung der Gastwirthe, Kretschmer und chänker⸗ in allen Fällen ohne Ausnahme zu öffentlichen Tanzlustbarkeiten die Erlaubniß der Polizei⸗Behörden einzuholen, verbleibt, es bei den bisherigen Vorschriften, und sind die letzteren Behörden wegen Ausführung der gegenwärtigen Verordnung angewiesen 18 bei der Ertheilung dieser Erlaubnißscheine mit der nöthigen Strenge zu verfahren, um dem sittenverderblichen Einflusse des Uebermaßes dieser Vergnügungen kräftig entgegenzuwirken. Oppeln, den 3. August 1851. Königliche Regierung.
Verordnung vom 27. Juli 1851 — betreffend die Befolgung der Vorschriften der Gesinde⸗Ordnung.
Nach einem Erlasse des Herrn Ministers des Innern sind neuer⸗ b Seiten Klagen darüber laut geworden, 86 die Widerspenstigkeit des Gesindes, namentlich des ’ 1 höherem und bedenklicherem Maße zunehme, das b schaften dem Gesinde gegenüber immer mehr sinke, und a Pe und Obrigkeit hiergegen keinen oder nur unzureichenden Schutz ge⸗ währten.
) Die Ursache dieses auf die öffentlichen Zustände sehr 8süthee lig einwirkenden Uebels dürfte theilweise darin liegen, Fdaß ign seits weder die Herrschaften noch das Gesinde der in der Füffnap Ordnung vom 8. November 1810 dargebotenen Mittel zur Rftceth haltung der Gesindezucht überall inne sind, andererseits 8 Behörden von diesen Mitteln nicht immer den gehörigen Gebra
Es bestehen aber solche: 2 78, 77 inde Tre leiß, Aufmerksamkeit im Dienste, Sorge fün egk.,I Besafrenheit und Ehrerbietung in FnG ihrer Befehle als Pflicht vorschreiben, ihm die Befugniß öagg orn wenn es die Herrschaft durch ungebührliches Betragen zum 3 z reize, für Scheltworte oder geringe Thätlichkeiten denee uas
fordern, und ihm ausdrücklich verbleten, sich, wenn sie nicht an
78 und 79 dem
likau als Spezial⸗Direktor der
mann Wobring in Fürstenwalde als solcher auf fernerweite 6 Jahre; für die ländlichen Bezirke des züllichauer Kreises als Schiedsmänner: für den ersten Bezirk der Rittergutsbesitzer Bernhardi auf adelig Crummen⸗ dorf; für den für den Bezirk der Inspektor Wentzel Inspektor Komitsch zu Schmölln; für den sechsten Bezirk der Gerichts⸗ Schulze Urbatsch zu Radewitsch; für den siebenten Bezirk der Gutspäch⸗ ter Han netzki zu Krauschow; für den achten Bezirk der Apotheker Pahl zu Liebenau; für den neunten Bezirk der Rittergutsbesit für den zehnten Bezirk der Lehngutsbesitzer Kretschmer zu Mühlbock; für den eilften Bezirk der Rittergutsbesitzer Ackermann auf Kutschlau; füͤr den zwölften Bezirk der Gerichts⸗Schulze Hartmann zu Keltschen;
fünsten Bezirk des landsberger Kreises der Schönwald. g W“
und Gesundheit durch Mißhandlungen der Herrschaft gefährdet würden, derselben zu widersetzen;
2) ferner darin, daß Vergehungen des Gesindes gegen die Herrschaft durch Gefängniß oder öffentliche Strafarbeit nach den Grundsätzen des Kriminalrechts geahndet werden sollen (§. 80);
3) ferner darin, daß die §§. 82 bis 90, 94, 95, 97 anderer⸗ seits auch den Herrschaften die Sorge für geistiges und leibliches Wohl des Gesindes und dessen Unterstützung unter Umständen zur Pflicht machen;
4) ferner darin, daß nach §§. 33. 37 und 83 vermögenerechtliche Ansprüche zwischen Herrschaft und Polizei⸗Behörde zu entscheiden hat, tretung des Richters bedarf;
5) endlich darin, daß nach §§. 51. 160. 167 das Gesinde zum Antritt und zur Fortsetzung des Dienstes durch die Polizei⸗Behörde gezwungen werden kann, auch die Herrschaft ihrerseits durch die Polizei⸗Behörde zur Annahme des Gesindes zu veranlassen ist, in jener Beziehung namentlich es also nicht der gerichtlichen Klage bedarf.
Indem wir diese Vorschriften nochmals in Erinnerung brin⸗ gen, sprechen wir die Erwartung aus, daß die Polizet⸗Behörden diesem Zweige ihres Berufs künftig besondere Aufmerksamkeit wid⸗ men, namentlich mit Nachdruck und Eifer auf Kräftigung der Ge— sindezucht hinwirken, daß aber auch die Herrschaften ihrerseits Mühe und Opfer nicht scheuen werden, um durch Beispiel, Belehrung, richtiges Verhalten und Unterstützung das moralische Band zwischen 9“
Posen, den 27. Juli 1851.
über gewisse Gesinde die und daß es dazu nicht der An—
Personal-Chronik
der 1 “ 8
inzial⸗Behörden.
Aegierungs⸗Bezirk Königsberg.
Ernannt ist: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Auskultator 9 hann Karl Hempel zum Appellationsgerichts⸗Referendarius. 8 Verliehen ist: Die erledigte Pfarrstelle in Klaukendorf, Dekanats Wartenburg, im Kreise Allenstein, dem Geistlichen Franz Gahbler. Bestätigt ist: Der Gastwirth Ferdinand Hampf in Osterode als Agent der aachen⸗münchener Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.
Uebertragen ist: Die Försterstelle Lipnick, in der Oberförsterei Korpellen, vom 1. September c. ab dem forstversorgungsberechtigten Jäger Wilhelm Ottomar Trempenau auf Probe.
Miedergelegt hat: Der Kaufmann S. M. Mareuse in Memel die Agentur der Brand⸗Versicherungsbank zu Leipzg;
D⸗
Regierungs⸗Bezirk Danzig. Bestätigt sind: Der Gutspächter Robert Gumprecht in Car⸗ Hagelschaden⸗ und Mobiliar⸗Brand⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft zu Schwedt, für den neustädter Kreis; der Kauf⸗ mann D. Martens in Marienburg als Agent der Magdeburger Feuer⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft.
Niedergelegt hat: Der Kaufmann J. F. Kremp in Marien⸗ burg die Agentur der Magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft
Negierungs⸗Bezirk Frankfurt a. d. OHꝗ. 8 Bestätigt sind: Der Oberst⸗Lieutenant a. D. Wagner zu Lands⸗ berg a. d. W. als unbesoldeter Rathsherr; der Kaufmann Wilhelm Moser, der Tuchfabrikant Karl Tschernig und der Destillateur Zehe zu Sorau als unbesoldete Senatoren; der bisherige Rathmann Karl
Jaedicke zu Sonnenburg als solcher auf fernere 6 Jahre; der Rath⸗
8 Versetzt sind: Der Regierungs⸗Assessor Koch an die Königliche SS zu Stettin; der Referendarius Schwarz in das Departement des Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau.
Regierungs⸗Bezirk Stettin.
Bestätigt sind: Für die S “ 8 Bestatigt :„Fur die Stadt Regenwalde der Bü T als Schiedsmann; der Leörer Ker g0sgrnsechtr Ranrge⸗ deensiseescen wfefiter- Srand Versicherungs ⸗Gesellschaft zu Neu⸗Brandenburg für die Kreise Randow und Ueckermünde. 3
Angestellt sind: Der Kandidat des höheren Lehr S mann, als Kollaborator bei der höheren Stadischule zu Henmeee in Klemmen, Synode Werben, der Küster und Schullehrer Krüger; in Zim⸗ mermannshorst, Synode Stargard, der Schullehrer Scheel; an der Kna⸗ benschule der französisch⸗reformirten Gemeinde zu Stettin der Lehrer Kücker.
Regierungs⸗Bezirk Stralsund.
Ernannt sind: Der Auskultator De. Theodor Schirmer zum Referendarius bei dem Königlichen Appellationsgericht zu Greifswald; der Predigtamts⸗Kandidat Robert Johann August Ottomar Bern⸗ hardi zum Hülfsprediger in der Parochie Standemin, Synode Belgard; der bisherige Predigtamts⸗Kandidat Johann Friedrich Nahgel zum Pastor in Rowe, Spnode Altstadt Stolp. 1
Bestätigt ist: In Stelle des abgegangenen Gutspächters Grön⸗ lund der Gutspächter Kayser zu Pritzwald zum Armenpfleger für das Kirchspiel Zudar. v1““
Regierungs⸗Bezirk Breslau.
Ernannt sind: Der Bürgermeister Vogt zu Oels an Stelle de abgegangenen Polizei⸗Anwalts von Kracker zum Polizei⸗Anwalt des Gemeinde⸗Bezirks der Stadt Oels, und der Stadt⸗Syndikus von Kracker zu seinem Stellvertreter kommissarisch; der Polizei⸗Anwalt Rosenberger zu Mittelwalde zugleich zum Polizei⸗Anwalt für den Bezirk des zum G in Habelschwerdt gehörigen Landkreises Habelschwerdt kom⸗ missarisch.
Regierungs⸗Bezirk Liegnitz.
Ernannt sind: Die Protokollführer von Damnitz mit der Sta⸗ tion Grottkau, von Frankenberg mit der Station Ratibor und Michagelis mit der Station Liegnitz, zu Oekonomie⸗Kommissions⸗Ge⸗ hülfen; die Diätarien Hoffmann, Mettner und Sawistowski zu Secretairs; die Oekonomie Kommissions⸗Gehülfen Möbius und Bauck zu Oekonomie⸗Kommissarien; der Obergerichts⸗Assessor Paschke zum Regierungs⸗Assessor; der Obergerichts⸗Assessor Pfahl zum Spezial⸗ Kommissarins in Grottkau; der Unteroffizier Riedel zum Kanzleidiener.
1 Bestätigt sind: Als Schiedsmänner der Mechanikus Heertel zu Liegnitz für die Stadt Liegnitz; der Wirthschafts⸗Beamte Jugelt zu Lipschau für Dohms mit Lipschau und Zeisau, herzoglich.
Verliehen ist: Die Post⸗Erpedition in Beuthen a. O. dem Post⸗ Expediteur Mathäs Rymarzik; die Post⸗Expedition in Reichenbach O. L. dem Riemermeister Karl Gottlob Gottschalch.
1 Angestellt sind: Der Post⸗Erxpedient Ferdinand Post⸗Amte in Liegnitz; der invalide Unterofftzier Joseph Paul als Briefträger und Wagenmeister⸗Gehülfe in Jauer.
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Post⸗Expedition I. Klasse in Sprottau dem Post⸗Expedienten Wilhelm Rißmann, bisher in Liegnitz. Erledigt ist: Durch den Tod des Pastors Mochmann in Scha⸗ woine, Kreis Trebnitz, das evangelische Pfarramt daselbst. Dasselbe ist landesherrlichen Patronats.
Versetzt sind: Der Post⸗Secretair Köller von Görlitz nach Bar⸗ tenstein; der Post⸗Secretair Gronau von Magdeburg nach Görlitz; der Post⸗Assistent Koblitz von Görlitz nach Berlin; der Oekonomie⸗ Kommissarius Schätzell von Leobschütz als Hülfsarbeiter zum Kollegium der General⸗Kommission; der Obergerichts⸗Assessor Keigel von Breslau als Spezial⸗Kommissarius in Landeshut; der Obergerichts⸗Assessor Pfahl von Grottkau nach Leobschütz; der Secretair Lan ge als Rendant und der Kanzlei⸗Diener Klose in gleicher Eigenschaft, zur Königlichen Ren⸗ tenbank für Schlesien; der Appellationsgerichts⸗Referendarius Zach in das Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder; der Appella⸗ tionsgerichts⸗Auskultator Paul aus dem Departement des Appellations⸗ gerichts zu Breslau in das des Appellationsgerichts in Glogau.
Entlassen ist auf Ansuchen: Der Appellationsgerichts⸗Refe⸗
Aegidi beim
* 2.
zweiten Bezirk der Rittergutsbesitzer
Schade auf Nickern; dritten Bezirk der Krüger
Jgenisch zu Kaltzig; für den vierten zu Klemtzig; für den fünften Bezirk der
ter Päch zu Läsgen;
Gerichts⸗Schul e Sp
„
hr zu
als für den dreizehnten Bezirk der Landes⸗Aelteste Päch auf Koppen; für den
vierzehnten Bezirk der Gerichts⸗Schulze Wandrei zu Leimnitz; für den sunzehnten Bezirk der Gerichts⸗Schulze Müller zu Salkau; für den
rendarius Hugo Elsner von Gronow mit Vorbehalt des Wieder⸗ eintritts. 8
Pensionirt ist: Der Post⸗Secretair Scholz in Sprottau.
Gestorben sind: Der Oekonomie⸗Kommissions⸗Rath Hohlfeldt zu Grottkau; der Appellationsgerichts⸗Bote Neumann.
Bestätigt sind: Der Kaufmann S. G. Hoffmann zu Grottkau Agent der elberfelder Feuerversicherungs⸗Gesellschaft; die bis herigen Predigtamts⸗Kandidaten Klose als Pastor in Gimmel, wohlauer Kreises, und Rothfeld als Diakonus und Rektor in Parchwitz; als Schieds⸗ männer der Gutsbesitzer von Johnston zu Schwammelwitz für Friedrichseck, Schleiwitz, Stübendorf und Schwammelwitz, Kreis Neisse, der Henkel zu Gesäß für Gesäß, Kreis Neisse, der Freigäriner Sigismun