1851 / 42 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Das Avonnement beträgt.

1 Uthlr. für ; Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne

N.n,dee on Alle Post-Anstalten des In- und Mit Beilage (Preuß. Adier-Zeitung) deses st⸗ 1'am⸗ arn eah duf in Berlin⸗ 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 pf. I n aSE— in der ganzen Monarchie: 8 22 51 8 b gitäritelüle. 8 hreuß. Staats⸗ Fglen oper 1“ S Anzeigers: ehren-Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Kr. 4.

. Rüböl loco 10 ¼ Rthlr. bez. u. Br., 10 ¼ G. 9 1 2 . 3 1 4. pr. Aug. 10 ½ Kthlr. Br., 10 ½ bez., 10¾ G. Telegraphische Depeschen.

Aag./Sept. 10 ¼ Br., 10 ¾ G. “] (Nichtamtlich.) ö Sept. /Okt. 10 ¾ Rchlr. Br., 10 bez. u. G. Breslau, 15. August, 1 Uhr 18 Minuten Nachmittags. Oesterr. Oktober/Novbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 G. Banknoten 86 Br. Schles. Bfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96½ G., Novbr./ Dezbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. do. neue à 1000 Rthb. 4 pCt. 103 3 G., do. B. à 1000 Rthlr. 4 pCt. Dzbr.Jan. 10 12 Ribir. Br. 10 G. 193 ½ S8. do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 94 ¼ G. Breslau-Schweidn.- Jan /Pebr. 10 ¾i Rthlr. Br., 10 G. Freiburger Eisenbahn-Actien 4 PCt. 80 G. Neisse-Brieger 57 1⁄2 Br. Febr. /März 49. Rentenbriefe 101 ½⅜ Br. 8 8 MärzApril 10½ Rthlr. Hr. u. .“ Getreidepreise: Weizen, weilser, 54 60 Sgr., do. gelber 52 57 Spiritus G-9ebb WMr. Roggen 37 42 Sgr. Gerste 265—32 Sgr. Hafer 23—27 Sgr. 6“ mit Fass unter erschwerenden Bedingungen 16 ¾ Rihle. EHanbinrg. 15. August, 2 Uhr 16 Minuten Nachmittags Er, A ea 16 ⁄2 u. ½ Kthlr. verk., 165 Br., 16 ½ G. Actien geschäftslos. Berlin-Hamburger 101 ½. Magdeb.-Wittenberge 69 ½. Aug./Sept. 16 ½ Rihlr. Br., 16 G. Köln - Minden 107 ½. Mecklenburger 32 ⅞. Kieler 109. Wechsel, Sept. /Oktob. 16 ½ u. ¼ Rthlr. verk., 16 ½ Br., 16 ½ G. London geblieben. Wien 187 ½. Oel fest, Oktober 21, 8. Roggen Oktob./Novemb. 16 ¾ Rthlr. Br., 16 G. stiller. Weizen sehr flau. 88 April/ Mai 1852 17 a 16 ¾ Rthlr. verk., 16 Br., 16 ¾ G. Frankfaart n. NI., Donnerstag, 14. August, Nachmittags Geschäftsverkehr ohne Belang. Weizen nichts gehandelt. Roggen 2 Uhr 30 Minuten. (T. D. d. C. B.) Nordbahn 41 ⅛. 4 ½ proz. Metal- i sehr stillem Geschäft wenig verändert. Rüböl loco und nahe Ter- liques 70 ¾. 5 proz. Metalliqucs 80 ⅛. Bankactien 1240. 1834r Loose mine gut preishaltend, pr. Herbst cher Spiritus matt 173. 1839r Loose 103. Spanier 35 ⁄3,. Badische Loose 35 ½. Kur- ; v“ 8 hessische Loose 33 8⅛. Wien 400 ¾. Lombarden 77 ¾½. London 118

und neuerdings billiger verkauft. 1 2 8 89 v“ Paris 94 ½. Amsterdam 100 9⅛. Se Majestät der Köni hab All elpzig, 14. August. Leipzig- Dresdn. 148 G. Sachs-B. y⸗ Wien, Donnerstag, 14. August, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten 1 7 1 könig haben ergnädigst eruht qhini ; 4 n 8, . „Nac ass 2 . . b S L gst . nach⸗ stehenden Personen Orden und Ehrenzeichen zu vesen nach⸗Mini sterium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

7 Br. 86 G. Sächs.-Schles. 99 ¾ G Loecbau-Zittau 24 ¼ G. Nas- (Tel. Dep. d C. B.) 5proz. Metalliques 97. 4 2 proz. Metalliques 84 ½., deb.-Leipzig. 223 ¾˖ G. Becün-Anhalt. 113 ½ Br., 113 G. Berl.-Stett. Bankactien 1229. Nordbahn 151 ½, 1839r Loose 123 ⅛. Lombarden 925 1“ 1

v 1 Verfügung vom 17. Juni 1851 betreffend den Hausirhandel mit neuen Kleidungsstücken.

27 ½ G. Köln-Minden 108 5 G. Thüringer 76 ½ Br., 76 G. Altona- London 11, 40. Amsterdam 165 ⅞. Augsburg 119 ¼. Hamburg 175 ¼. mi Commandeur des 2. Auf den Bericht vom 21. Mai d.

Sgr.

-., 109 ¼½ G. Anhalt-Dessauer Landesb. Lit. X. 145 ½ G., Pparis 139 ½. Gold 23 ½. Silber 18 ½. Coupons 1. Valuten und Con- Oberst 8 Sc O en vyz hon,

Infanterie⸗

Lit. B. 118 ½ G. Preufs. Bankanth. 102 Br. Wiener Bankn. 86 ¾ Br., tanten fest S g Last-is, Donnerstag, 14. August, Nachmittags 5 Uhr. (Königs⸗) Regiments.

(Tel. Dep.

X G

11111ö1“; Die unverehelichte Henriette Lisette Haake, welche wegen Verdachts des Diebstahls bei uns zur Untersuchung gezogen ist, hat sich derselben durch die Flucht entzogen.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalt der Haake Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf dieselbe zu vigiliren, sie im Betretungsfalle festzunehmen und mittelst Transports an unsere Gefängniß⸗In⸗

spection abzuliefern. 1 Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch

entstandenen baaren Auslagen und den verehr⸗ lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Spandau, den 8. August 1851. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Signalement.

Die unverehelichte Henriette Lisette Haake ist 35 Jahr alt, aus Hagenow in Mecklenburg ebürtig, mittler, ziemlich schlanker Statur. Sie hat blondes Haar und ein von der Sonne ver⸗ branntes Gesicht.

Die ꝛc. Haake war mit einem schwarzen Me⸗ rino⸗Rock, der mit gewöhnlichem schwarzen Futter⸗ kattun gefüttert, und mit einer blau und grünen sogenannten Polkajacke mit kurzen Aermeln be⸗ kleidet, um den Hals trug sie ein kleines ordi⸗ naires braunes Tuch.

Die ꝛc. Haake zieht unter dem Namen Lise als Harfenspielerin im Lande umher. 8

1645] Erledigter Steckbrief. Der hinter den Dienstknecht Karl Groß aus Gollnow unterm 5. April d. J. erlassene Steck⸗ brief wird hierdurch für erledigt erklärt. Berlin, den 13. August 1851. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. IX. Depu⸗ . tation für Voruntersuchungen. s[öas! Gefundener Leichnam. 8 Am 25. Juli ist in der Ringenwalder Forst unweit Poratz in einem Bruche die Leiche eines unbekannten Mannes gefunden worden, welcher noch am Abend zuvor in der dortigen Gegend lebend gesehen worden ist. Bei der Leiche be⸗ fanden sich zwei völlig gleichlautende, von einem I Spiegel .a mit dem Dorfsiegel von Neuendorf gestempelte Legitimationsscheine de dato Neuendorf, den 13. Juli 1851 für

einen Webermeister Friedrich Walter. Diejenigen, welche über den Vorstorbenen

Auskunft ertheilen können, werden hierdurch auf⸗

4. G. I

gefordert, dem unterzeichneten Gerichte oder dem Gerichte ihres Wohnorts hiervon sofort Anzeige zu machen, oder sich zu ihrer kostenfreien Ver⸗ nehmung auf .

dNe28. Nuaus, Vormittag 11 Mhr, an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden.

Templin, den 13. August 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Signalement. 8

Größe: 5 Fuß 6 Zoll; Gesicht: klein und oval; Stirn: hoch, gewölbt und frei; Nase: klein und ein wenig aufgestülpt; Mund: mittel⸗ mäßig groß und die Oberlippe stark und vorste⸗ hend; Kinn: breit; Haare: lang, ziemlich dicht und dunkel; Bart: schwach, dunkel und kurz ge⸗ schoren; Augen anscheinend hellblau; Zähne: ge⸗ sund, doch fehlen zwei im Oberkiefer.

Die Peievdeng der Liiche bestand aus: 1) einem alten abgetragenen Tuchrock mit hellem Kattun gefüttert; 2) einem ganz guten grauen leinenen Beinkleid; 3) einer schwarzbunten abgetragenen Sammetweste; 4) einer graubunten Nesseljacke; 5) einem parchenen Unterbeinkleide; 6) einem ledernen Hosenträger mit Schnallen; 7) einer rothbuntkarirten Leibbinde; 8) einem leinenen Hemde ohne Zeichen; 9) einem Paar fast neuen hohen einnäthigen Stiefeln mit Huf⸗ eisen; 10) einem Paar schmutzigen Fußlappen; 11) bei der Leiche hatte eine blaue Tuchmütze mit Lederschirm gelegen.

Außerdem wurde in der Nähe der Leiche ein oben krumm gebogener, schwarz und braun ge⸗ fleckter Spazierstock, ein Splettkober mit Speck und einem Hemde, und endlich ein rothbuntes Tuch, in welchem sich eine Bürste, eine grüne Schnapsflasche, eine Schnupftabacksdose, ein lei⸗ nenes Handtuch und ein Messer befanden, ge⸗

[543] Bekanntmachung.

Das Königliche Domainen⸗Vorwerk Weltzin, Amts Clempenow, im demminer Kreise, 1 M. von Treptow a. d. T., 3 ½ M. von Demmin, 4 ½ M. von Anklam, ¾ M. von Clempenow be⸗ legen, dessen Feldmark die demmin -treptower Chaussee berührt, welche dasselbe mit Mecklen⸗ burg, Demmin, Jarmen und Anklam verbindet, soll nach Verfügung des Finanz⸗Ministeriums auf die 18 Jahre von Johanni 1852 bis dahin 1870 meistbietend verpachtet werden.

Das zu verpachtende, vollständig separirte und servitutfreie Areal besteht aus:

6 M. 152 Quadr.⸗R. Hof⸗ und Baustellen,

11 60 e““

1694 78 EA1X1X““

84 108 Wiesen, 147 165 Hütungen und 69 81 Unland und Wege ꝛc.

2014 M. 104 Quadr.⸗R. in Summa.

3proz. 57, 4 6.

5proz. 95, 50.

ESEEE˙˙]

Der Acker enthält meist guten Hafer⸗ und Gerste-, auch Weizboden. Die beständigen Wie⸗ sen, 77 ½ M. neben dem Acker an der Tollense belegen, sind zweischnittig, halb zu 15 Ctr., halb zu 11 bis 13 Ctr., und 7 ¼½ M. einschnittige Feld⸗ wiesen zu 4 bis 6 Ctr. pro Morgen bonitirt. Von den Hütungen gewähren ½, à 2 ½ Morgen, die übrigen zu gleichen Theilen 3 und 4 Morgen eine Kuhweide.

Das Minimum des jährlichen Pachtgeldes, ein⸗ schließlich für die Torfnutzung, ist auf 3900 Rthlr. festgesetzt, und wird der von dem künftigen Pächter in vierteljährlichen Raten pränumerando zu ent⸗ richtende Betrag durch den auf Grund der Lici⸗ tation zu ertheilenden Zuschlag bestimmt.

Die Pachtcaution von 1300 Rthlrn., welche in courshabenden Papieren angenommen und verzinst wird, muß vor der Uebergabe bestell werden. Die gesammte, bei der Uebergabe zu ermittelnde Aussaat nebst Feld⸗ und Gartenbe⸗ stellung muß der Pächter eigenthümlich erwerben und das Kaufgeld dafür nach ungefährem Ueberschlage eirca 2300 Rthlr. innerhalb 8 Tagen nach der Uebergabe baar einzahlen.

Die weiteren Leistungen und Bedingungen kön— nen in unserer Domainen⸗Registratur hierselbst und bei dem Königl. Domainen-⸗Amte zu Clem⸗ penow vom 8. September v. J. ab eingesehen werden.

Der Termin zu dieser Verpachtang ist auf

Donnerstag den 25. September d. J,

Vormittags 10 Uhr, im Geschäftslokal der unterzeichneten Königlichen Regierung hierselbst anberaumt, in welchem dire Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch Vorlegung genügender Atteste und über den Be⸗ sitz des erforderlichen Vermögens auszuweisen

haben. Stettin, den 10. Juli 1851.

Königliche Regierung: Abtheilung für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern, und Forsten.

Usfrvoom.

[6466 Subhastations⸗Patent.

Das in Hinterpommern, im Fürstenthumschen Kreise belegene, den Geschwistern Rewoldt geho⸗ rige Gut Bannow, abgeschätzt auf 7519 Rthlr.

24 Sgr. 4 Pf., soll in ter. 9 s(en 27. Fehruar 1852,

Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden, Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau J. einzusehen. Köslin, den 6. August 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

druckerei.

““

Domainen

Oberste Obersten von Bagensky, Commandeur des Regiments (Kolberg). 8 2 8 Sere Ba 9 Fenemangeme des 14. Infanterte⸗Regiments rsten von Rosenberg, Commandeur 8 - rdeur des 21 8 terie⸗Regiments. 1 seß Infan Z! ·½ 18 9 6 . 5. xe von Stralsund. erster ovon Wittenau, Commandeur 2te Artillerie⸗Regiments. . Oberst⸗Lieutenant von Schenckendorff, Zten Dragoner⸗Regiments. Oberst⸗Lieutenant von Pfuhl, Commandeur des 5ten Hu⸗ saren⸗Regiments (Blüchersche Husaren). Wlor 1““ des Generalstabs 2ten Armee⸗Corps er- und Corps-⸗Auditeur, Justizrath Da 2ten u zrath nnert vom 2te Armee⸗Corps. Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: n JEö“ von S chwemler, Commandeur des 2. Sürassier⸗Regiments (Königin). berst-Lieutenant von Bercken, C d 22 Commandeur d nen⸗Regiments. wen Hauptmann von Corps: Premier-Lieutenant Mirus vom und dienstleistenden Adjutanten der Hauptmann von Wedell vom Landwehr⸗Regiments. Hauptmann Protzen, desgleicheen. 8 Das Allgemeine Ehrenzeichen Feldwebe! Kra use vom 2. Infanterie⸗ (Königs⸗) Regiment. Feremebel Schalenz vom 9. Infanterie⸗Regiment (Kolberg). Büchsenmacher Steuer vom 14. Infanterie⸗Regiment. Stabs⸗Trompeter Ortmann vom 2ten Kürassier (Königin). Vice⸗Wachtmeister Ulrich, desgleichen. b Wachtmeister Schulz vom 5ten Husaren⸗Regiment (Blücher sche Husaren). Wachtmeister Barkusky vom 3ten Dragoner⸗Regiment. Vice⸗Wachtmeister Tetzlaff vom 2ten Artillerie⸗Regiment. Feldwebel Gerwig von der 2ten Pionier⸗Abtheilung. Materialienschreiber Roßbach bei der Fortification zu Stettin. Hahn von der Hafen⸗Gendarmerie in Swine⸗ münde.

Feldwebel Sch

9. Infanterie⸗

Commandeur des

Hanenfeld vom Generalstabe 2. Armee⸗

10ten Husaren⸗Regiment 4ten Division. 3ten Bataillon (Anklam) 2ten

ling im Invalidenhause zu Stolp.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh Dem Bürger und Schlächtermeister Johe ger bläch Johann Christoph Schadow zu Storkow das Allgemeine Ehrenzeichen; und 1 Dem Direktor des Salz⸗Amts zu Schönebeck, Ober⸗Bergrath Fabian, den Charakter als Gehetmer Bergrath zu verleihen.

———J——;

Berlin, 16. August.

is von Stettin eingetroffen. I1

Iöh);

Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen

wird die Königliche Re⸗ mit neuen Kleidungsstücken nsow als diese Kleidungsstücke aus St I g. offen ver dh überhaupt ulasif ist be⸗ 8 g., von Kleidungsstücken, mit welcher der Handel getrieben werden soll, und deren Stoff sind i 1 1 8 escheine j genau zu bezeichnen. 9 v Berlin, den 17. Juni 1851. b Der Minister für Handel ꝛc.“

gierung ermächtigt, den Hausirhandel insoweit zu gestatten,

yKriegs⸗Ministerium.

Norfa; I v- 24 cuns vom 30. Juli 1851 betreffend die Bewilligung des Gnadenmonats⸗Gehalts für Hinterbliebene verstorbener Offiziere ꝛc

N 8 8 v 8 2 5

geben Beranlassung, allgemein anzuempfeh⸗

auch beim Tode unverheiratheter Offtziere ꝛc. die 88. 3.

rherr ziere ꝛc. die §§. 3

u 12 122 im kriegsministeriellen Monats⸗Cirkular balis rundsätze, wegen Gewährung des Gnadenmonats⸗Ge⸗ Jeeich Fe“ verstorbener Offiziere und Beamten im Bereiche der Militair⸗Verwaltung, genau eiti 1

oe . g, 9 und r 2 2. 8 Berrlin, den 30. Juli 1851. echtzeitig zu Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement Königlichen General⸗Kommandos zc.

An die

betreffend die publizirten über Familiena:

Verfügung vom 10. August 1851 Grundsätze vom 16. Januar 183 Unterstützungen. 1 In Verfolg der Mittheilung vom De e die Allerhöchst Grugdsäͤtze 1e. enhen v. . banach gen für Militair⸗Persone Be⸗ 1esg. e⸗ Pnn Personen und Beamte bei ausbrechendem 1 riege, vom 16. Januar 1836, zur Publication durch die Regierungs⸗Amtsblätter gelangt sind, macht das Krie s-Ministe⸗ rium hiermit bekannt, daß mit dem Tage der Publication die bis⸗ herigen interimistischen Bestimmungen über Zuständigkeit oder Nicht⸗ zuständigkeit von Servis⸗Unterstützungen oder Mieths⸗Entschädi⸗ gungen für die zur aktiven Dienstleistung oder zum Felddienst ein⸗ tretenden beurlaubten Offiziere des ersten und zweiten Aufg ebots der Landwehr, inaktive und pensionirte Offiziere, Train⸗Ofstziere Feldbeamte u. s. w. als erloschen zu betrachten sind; daß nunmehr für die Folge jene „Grundsätze“, mögen sie für besondere Er⸗ eignisse besonders zur Anwendung genehmigt werden oder bei ein⸗ tretendem Kriege von selbst in Geltung treten zur Beurtheilun der Servis Unterstützung ausschließlich maßgebend sind, und daß danach, insbesondere nach den §§. 1, 4, 5 und 29 für die bezeich⸗ neten Offiziere und Beamten ein Anspruch auf die nur aus 899. herig em Servis⸗Bezuge resultirende Mieths⸗Entschädigung für die Linie überhaupt nicht mehr existirt, vielmehr nur die Gewaͤh⸗ rung der Servis⸗Unterstützung einzutreten hat, wenn und so weit dieselbe durch die vorgedachten „Grundsätze“ zugestanden worden ist. Beurlaubte Landwehr⸗Offiziere ersten Aufgebots, welche aus dem Geld⸗Verpflegungs⸗Fonds für die Armee ein sogenanntes Quartiergeld empfangen, bleiben im Genusse desselben für den Monat der Einberufung und treten mit der Ankunft beim Truppen⸗