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E. 8 nlmwank hoes zus *“ Vpon dem ferner von der Königlichen Regierung angeführten Gesetze vom 23. Juli 1847 (Gesetz⸗Sammlung S. 263 ff.) sind nur die §§. 48, 49 und 68 mit der vorliegenden Frage in Beziehung zu bringen.
Die §§. 48 und 68 bestimmen diejenigen Gemeinde⸗Akte, welche zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Regierung bedürfen. Sie berüh⸗ ren aus den schon oben angeführten Gründen die Kompetenzfrage nicht und leiden, auch hiervon abgesehen, auf den vorliegenden Fall keine An⸗ wendung. 3 6
98 §. 49 des Gesetzes vom 23. Juli 1847, auf welchen die Regie⸗ rung den Kompetenz⸗Konflikt wesentlich gründete, lautet:
Die Regierungen haben nicht nur in den Fällen zu entscheiden, welche ihnen in diesem Gesetze ausdrücklich überwiesen sind, sondern sind auch im Allgemeinen berechtigt und verpflichtet: 4 b 1) sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob in jeder Synagogen⸗Ge⸗ meinde die Verwaltung nach den Gesetzen überhaupt und nach gegenwärtiger Verordnung insbesondere eingerichtet ist; 2) dafür zu sorgen, daß die Verwaltung fortwährend in dem vor⸗ geschriebenen Gange bleibe und angezeigte Störungen beseitigt werden; e 3) die Beschwerden Einzelner über die Berletzung der ihnen als Mitgliedern der Gemeinde zustehenden Rechte, zu untersuchen und zu entscheiden. In allen Angelegenheiten der Synagogen⸗Gemeinden geht der Rekurs
ö“ Regierung ꝛc. Der Rechtsweg ist gegen die Entscheidung der
Regierung nur dann zulässig, wenn die Klage auf einen speziellen privatrechtlichen Titel gegründet wird. 88 Es ist unnöthig, die Frage zu erörtern, ob die Bestimmungen unter 1, 2, 3 der Regierung das Recht beilegen würden, die in dem anhängigen Prozesse streitige Frage zu entscheiden, da die Kompetenz der Gerichte durch den letzten Satz des §. 49 begründet wird. 8 Der Kläger stützt seine Klage auf das anfangs erwähnte Dokument über seinen Austritt, Abfindung und Losgebung aus der Corporation, wo⸗
durch er die Befreiung von den ihm früher a's Mitglied obgelegenen Ver⸗
pflichtungen erworben haben will, und auf die Vorschrift des §. 20 lit. d.
8 des Gesetzes vom 1. Juni 1833 und die Bestimmungen des Allgemeinen
Landrechts §§. 103, 182 ff. Thl. II. Tit. 6 in Verbindung mit §. 20
Thl. II. Tit. 11 ibid. G 1 Er gründet sich also auf einen speziellen privatrechtlichen Titel und
kann nach der deutlichen Vorschꝛift des §. 49 des Gesetzes vom 23. Juli
1847 den Anspruch im Rechtswege verfolgen. Ob der Klageanspruch durch
das Vorbringen des Klägers zureichend begründet werde, ob namentlich die Genehmigung der Regierung zur Rechtsgültigkeit des vom Kläger mit den Vertretern der Gemeinde geschlossenen Abkommens erforderlich gewesen, so
wie die ganze Reihe der Erwägungen, auf deren Grund die Königliche Re⸗
gierung zu Posen den Kompetenz⸗Konflikt erhoben hat, treffen die mate⸗
rielle Entscheidung der Frage, nicht die Kompetenz. Dahin gehört insbe⸗ sondere auch die Erörterung, ob der §. 12 der Verfassungs⸗Urkunde dem Klageantrage in angebrachter Ausdehnung entgegenstehe, so wie die fernere, 82 2 „ ’.
2 üSorfr.-hee. PeervLehüult veeeneh, Lie en ihm
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nachgewiesene Abfindung Genüxge gethan. Daß die aus den Rechten und
Interessen der Gläubiger von der Königlichen Regierung entnommenen Momente eben so wenig die Kompetenzfrage berühren, bedarf nach dem
Steandpunkte, den der Gerichtshof nach obiger Ausführung bei Entschei⸗ dung der Kompetenz⸗Konflikte einzunehmen hat, keiner weiteren Ausführung.
Aus diesen Gründen ist der Rechtsweg zulässig und der erhobene
Koompetenz⸗Konflikt zurückgewiesen.
Berlin, den 24. Juni 1851. öniglicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte. (Unterschrift.)
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Auge Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und
8 2 2 2 7⁷ 8 2 27 —2 6 2 Commandeur der 6ten Diviston, Fürst Wilhelm von Radzi⸗
vill, von Brandenburg. 89 * ₰ 9 ◻ „ 4 8 Der General⸗Major un vonte⸗Inspecteur von Dobeneck
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Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Frie Hessen, nach Gotha.
Se. Durchlaucht der General⸗Lieutenant und Commandenr der 6ten Division, Fürst Wilhelm von Radziwill, nach Frank⸗
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furt .., . “
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und inter. kommandi⸗ ende ral des 6ten Armee⸗Corps, von Lindheim rende Eee dee en ee Corps, Lindh , nach
i hnng9.
Höherer Bestimmung zufolge ist das Personengeld bei der Per⸗
soonenpost zwischen Berlin und Neu⸗Ruppin von 6 Sgr. auf 5 Sgr.
pro Person und Meile ermäßigt worden. Solches wird mit Bezugnahme auf die desfallsige Bekannt⸗ machung vom 15. Mai c. hierdurch zur Kenntniß des Publikums
gebracht. VPotsdam, den 16. August 1851. sir.
Der Ober⸗Post⸗Direktor. Dm dessen Verireiunt:
1 Fritze.
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8 8 Aürhs zarmainnadR woh
g. Personal-Chronik “ “ 1”G 8en ( eim. Provinzial⸗Behörden. Regierungs⸗Bezirk Danzig.
Vereidigt sind: Die bisherigen Kandidaten der Feldmeßkunst Bern⸗ hard Siegfried Kleefeld und Max Konrad Böttcher zu Danzig als Feldmesser; der als Apotheker erster Klasse approbirte Alexander Ferdinand Frickert.
Regierungs⸗Bezirk Liegnitz. 8 Ioe.
Bestätigt sind: Der bisherige Hülfslehrer Karl Herrmann Opitz als Schullehrer zu Nieder⸗Blasdorf⸗Johnsdorf, landshuter Kreises; der bisherige Hülfslehrer Georg Friedrich Heidrich als Schullehrer zu Schwarzwaldau, landshuter Kreises, und der bisherige Adjuvant Ju lius Aust als Schullehrer zu Bersdorf, Kreis Jauer.
Regierungs⸗Bezirk Stralsud.
Ernannt ist: Der bisherige Hülssprediger Lars Palmgrén in Trent, Synode Bergen auf Rügen, zum Pastor in Gustow, Synode Garz auf Rügen. 8
Bestätigt sind: An Stelle des abgetretenen bisherigen Agenten Korp zu Garz auf Rügen der dortige Raths⸗Secretair Kellmann als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt „Borussia“ zu Berlin für die Stadt Garz und deren Umgegend; in Stelle des bisherigen Schulzen Utesch der Bauer Vierk in Gurrvitz provisorisch als Schulze; in Stelle des verstor⸗ benen Schulzen Eggerts der Pachtbauer Jacob Gierow provssorisch als Schulzen zu Sundische Wiese; an Stelle des abgegangenen Domainen⸗ Pächters Gottfried Appelmann zu Hildebrandshagen⸗Nordhof der Domainen⸗Pächter Hartwig Appelmann zu Hildebrandshagen⸗Südhof als Feuerlösch⸗Kommissarius für das Kirchspiel Reinkenhagen. ARegierungs⸗Bezirk Bromberg.
Ernannt sind: Zu Post⸗Expedienten bei der Kanzlei der Ober⸗ Post⸗Direction in Bromberg der Feldwebel Stülcke; bei dem Postamte in Bromberg der Post⸗Expeditions⸗Gehülfe Silberz bei dem Postamte in Inowraclaw der Unteroffizier Schulz; bei der Post⸗Expedition Klecko der berittene Gendarme Uthke; bei der Post⸗Expedition Nakel der Feldwebel Eng und der Unteroffizier Schendel; bei der Post⸗Expedition Schneide⸗ mühl der Post⸗Expediteur Schrötter und der Unteroffizier Naschinskyv.
Vereidigt sind: Die verehelichte Pauline Klein, geborene Al⸗ lenberg, als Hebamme für den Bezirk Margoninsdorf im chodziesener Kreise; die Justine Schlakowska als Hebamme für den Bezirk Piar⸗ dowo im schubiner Kreise.
Uebertragen ist: Die Verwaltung der Post⸗Expedition in Gon⸗ zawa dem Kaufmann Wyszomirski.
Angestellt sind: Der Lehrer Kopinski als zweiter Lehrer an der katholischen Schule zu Mongrowier vesinitiv und der Lehrer Kostulski als dritter Lehrer an derselben Schule provisorisch.
Versetzt sind: Die Post⸗Seecretaire Jäckel und Polenz von Breslau zum Postamte in Bromberg.
Entlassen sind: Die Post⸗Expediteure Dierfeld in Gonzawa und Tornquist in Klecko.
Königliche Schanspiele. Ddienstag, den 19. August. Im Schauspielhause. 133ste Schau⸗ sbielhaus⸗Abonnements⸗Vorstellung. Martha, romantisch⸗komische Oper in 4 Abtheilungen, Musik von Fr. von Flotow. (Frau Röder⸗Romani: Lady Harriet Durham, als letzte Gastrolle.)
Im Opernhause. Zweite Vorstellung der Mlle. Rachel: 4. Wirgime trogedie . 5 gectes, Ge la Paun, de. St., Imart. (Mlle. Rac hel: Virginie.) 2. Le deuxième acte d'Athalie, tragédie de Racine. (Mlle. Rachel: d'Athalie.)
Preise der Plätze: Ein Blllet zu den Prosceniums-Logen, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und zu den Parquetlogen, so wie zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst befindlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frembenlogen 3 Rthlr. 8
Der Billet⸗Verkauf findet in dem Billet⸗Verkaufs⸗Büreau des Schauspielhauses, Ecke der Taubenstraße, Eingang von der Jägerstraße bei der großen Freitreppe, statt.
Die Bücher zu den Vorstellungen der Mlle. Rachel sind täglich im Billet-Verkaufs⸗Büreau, so wie bei einer jeden Vorstellung Abends im Korridor des Königl. Opernhauses, zu 8 Sgr. zu haben. Diese sind besonders zu den Vorstellungen, welche Mlle. Rachel geben wird, gedruckt worden, indem dieselben mannig⸗ fachen Korrekturen unterworfen waren.
Mittwoch, 20. August. Im Schauspielhause. 134ste Schau⸗ spielhaus-Abonnements⸗Vorstellung: Nathan der Weise, dramatisches Gedicht in 5 Abtheilungen von G. E. Lessing.
Im Opernhause. Dritte und letzte Vorstellung der Mlle. Rachel: Mademoiselle de Belle Isle, comédie-drame en S actes,
par Mr. A. Dumas. (Mlle. KRachel: Mademoiselle de Belle
Isle.) gdc antsna tmraxgen ed.; Preise der Plätze. Wie oben.
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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours
der Berliner Börse, vom 18. August 1851.
vom 16. August 1851. tchilm Brief. Geld.
Amsterdam . 250 Fl. [Kurz. 142 ½ dito . JEE. e 141 ⅔ Hamburg ..... 300 Mk. Kurz. 150 ½ “] 300 Mk. 2 Mt. 150 London 1 Lst. 3 Mt. 6 20 ¼ bhtitttt. . 3090 Fn. 2. Mt. 80 ½ Wien im 20 Fl. Fuss. VTT1 85 ½ A 150 Fl. 2 Mt. 101⅔ Breslau... 100 Thlr. 2 Mt. — Leipzig in Courant 8 Tage- 99 ⅔ E1I1A“ 100 Thlr. [2 Mt. — Frankfurt a. M. südd. W. 100 Fl. 2 Mt. 56 18 56 Eat 100 SRbl.3 Woch. 105 ½
Fonds-Course vom 18. August 1851.
Preuss. Freiwillige Anleihe ditio Staats-Anleihe von 1850 . . . . . . . .. 111212141421X*“ Oder-Deich-Bau-Obligationen Prämienscheine der Sechandlung à St. 50 Thlr. — Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ¼ Berliner Stadt-Obligationen -5 dito dito Westpreussische Pfandbriefe ... .... . ... .. Grossherzl. Posensche dito dito dito dito Ostpreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumöärk. dito Schlesische 16“ dito vom Staat garantirt Lit. Preussische Rentenbriefe Preussische Bank-Antheil-Scheine.
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Svvmer
Friedrichsd'or.. . .. S Andere Goldmünzen à 5 k“
visenhahn-Actien.
Preufs. Courant.
Brief. Geld. Gem.
gBzerlizn, den 18. August 1851.
Zmsl.
Aachen-Düsseldorfer Bergisch-Märkische. 39 ½ 38 ½ dito Prioritäts-. “ 102 — Berlin-Anhalter Lit. A. u. B. 1 113 ½ 112 ⅔ dito 99 ¼ 98 ½ Berlin-Hamburger 101½ dito Prioritäts-.. I dito dito LE“ Berlin-Potsdam-Magdeburger v“ dito dito Berlin-Stettiner dito Cölnn88* dito Prioritäts-Oblig. v“ 4 dito dito 1X “*“ dito Prioritäts-. Magdeburg-Halberstädter dito Magdeburg-Wilttenberge dito Prioritäts Niederschlesisch-Märkische .... ............. 3 ½ dito Prioritäts dito Prioritäts- dito Prioritäts-... dito Priorit. III. Oberschlesische Lit. dito Prinz-Wilhelms (Steecle - Vohwinkel) dito Prioritäts-...
Z“ V
dito (Stamm-) Prioritãts —. ..
dito Prioritäts-Obligationen
dito vom Staat garantirte: Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher,
dito Prioritäãts ..
W8
reuss. Courant. Brief. Geld. I1 Gem. 88
76 102²
f.
ins
8
Stargard-Posen Thüringer dito Prioritäts-Obligationen Wichelmsbahn (Cesel-Oderberg) dito Prioritäts-..
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— — —
2
(Nichtamtlich.)
3. Ausländische 1 Eisenbahn-Stamm-Actien.
— 8
Brief. V Geld. Gem.
Cöthen-Bernburger Krakau-Oberschlesische Kiel-Altona
Mecklenburger
Nordbahn (Friedr. Wilh.) .. Zarskoe-Selo.
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Ausländische Prioritäts-Actien.
Krakau Oberschlesische Nordbahn (Friedr. Wilh.)
Kassen-Vereins-Bank-Actien
Ausländische Fonds.
EIIS do. Hope 1. Anleihe .. do. Stiegl. 2. 4. Anleihe do. do. 8. Anleilte.. “ do. von Rothschild Lst... do. do. Poln. Schatz-Obligationen do. do. Cert, L. A. 1G “ de. 468.08 (F0.. 1. H 2ca E. Poln. a. Pfandbr. a. Poln, neue Pfandbr. deoq T dg. deo. 300h I.. Hamb. Feuer-K do. Staats-Pr.-Anl.. Lübeck. Staats-Anleihe. .. Holl. 2 ½ % Integrale Kurhess. Pr. O. 40 Thlr N. Bad. do. 35 NI
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Co 8—
veizen l00 51 — 56 RKthlr. Roggen l00 39 ½ — 42 Kthlr. — eine Ladung 86pfd. 5 Lth. 42 Rthlr. bez.. Aug. 39 à 39 ½ Rthlr. bez., 39 ½¼ Br., 39 ¼ G pr. Aug. Sept. do. “ pr. Sept.- Okt. 39 à 39 ½ Rthlr. bez., 39 ¾ Br., 39 ½ G. pr. Okt./Novbr. 39 ½ à Rihlr. bez., 40 Br., 2 8 pr. Frühj. 1852 41, 41½ Rthlr. bez., 41 Br. u. 6. erste, grosse 30 — 32 RmbE.h. WWenh 9. de 18 m. Hafer loco 24—86 Rchlr. 11“ - pr. Sept. /Okt. 21 — 20 ½ Rthlr. 1 - pr. Frühj. 1852 48pfd. zu 20 ½ Rthlr. verk. Erbsen 35—39 nun⸗ binas Rappsaat Winterrapps 67 — 65 Rthlr. - Winterrübsen 67 — 65 Rthlr. BHRüböl loco 10 ½ Ethslr. Br., 10 ½2 G. - pr. Aug. 10 ⁄⁄12 u. Rcthlr. bez., 10 ½ Br., 10 ⁄2à G. Aug /Sept. 1 do. Sept. /Okt. 10 2 yu. ¾ Rthlr. bez., 10 ½ Br., 10 ½ G. Oktober/Novbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 2 bez., 10 ½ G Novbr./ Dezbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½¼ ’G. Dzbr./Jan. 10 ½ Athlr. Br., 10 ¾ G. Jan. / Febr. 10 ½ Rthlr. Br., 10⁵⁄2 bez., 10 ½ Febr. /März 10 Rthlr. Br, 10 ½8 G. 8 März/April do. 8 April /Mai do. Leinöl loco 11 ½ 2 82 AKiühlr. 6 pr. Sept. /Oktob. 115 — 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Fals 17 ½ Rthlr. verk. mit Fass 16 8 Riblr. bez. u. Br., 10 ½ G. pr. August 16 8 Rthlr. Br., 16 ½ G. Xug. /Sept. 16 ⁄ Rihlr. Br, 10 % bez. u. G. Sept. 7Oktob. 165⁄2¶ Rthlr. Br., 16 ½ bez., 16 ¼ Oktob. Nevemb. do 1 April /Mai 17 Rthlr. bez. u. Br., 16 8 G. “ Geschäftsverkehr nur in Roggen ziemlich lebhaft, sonst ohne Be- deutung. Weizen still. Roggen sehr animirt und zu höheren Preisen in reger Nachfrage. Rüböl wenig verändert. Spiritus bei stillem Ge- schäft etwas fester und einzeln eine Kleinigkeit höher bezahlt.