1851 / 46 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

3 e 1819.—2 1. 8 Leipziax, 16. Sachs.-Bayr. 87 Br., 86 ½ G. Zittau 25 ½1 Br., 25 G. Magdeb.-Leinzig. 224 ½ G. 1 1 113 G. Berl.-Stett. 127 G. Köln-Minden 108 G. Thüringer 76 ¾⅔ Br., 76 G. Altona-Kieler 110 ¾ Br., 110 ½ G. Anhalt-Dessauer Landesb. Lit. A. 145 ¾ G., Lit. B. 118 ½ G. Preuss. Bankanth. 102 Br.

Wiener Bankn. 86 8 Br., 86 G.

2* Amsterdamn, 15. August. 2 ½proz. wirkl. Schuld 58 ⅔; 4proz. do. 90 .. Span. 5 proz. 15 2%; do. inländ. 34 ½. Portug. 4proz. 34 uO6. Oesterreich. 5proz. Metalliq. 76 1⁄¾%; do. 5 proz. neue 81 ½; 2 ½pr oz. do. 39 ¼ Bei ziemlich lebendigem Handel in Integralen war heute die Stimmung in unseren inländischen Fonds wieder etwas flauer. Oester- reichische Eflekten waren gedrückt, die Geschäfte darin seabr lebhaft.

Weizen wie früher; 127pfd. weiss. bunt. poln. 266 Fl. in Par⸗ tieen; 131pfd. hochl. clev. 258 Fl. Roggen still; 121 pfd. preuls. 166 Fl. Gerste wie früher mit mehr Handel; neu. seeländ. Winterg. 133, 137, 138 Fl. nach Qualität; 115 pfd. jähr. dän. 147 Fl.

Kohlsamen gleich ½¼ L. hböher, auf das Spätjahr unver- ändert; seeländ. 49, 50 L.; utrecht. 49, 49 ½ L.; nordholl. 46 L.; euf 9 Fass gleich 54 L.; Oktbr. 55 L; April 57 ½ L. Lein- amen ohne Handel. Rüb öl gleich und auf Lieferung preishaltend; auf 6 Wochen 32 ½ Fl.; effect. 31 ½ Fl.; Septbr. 31 ¾¼ Fl.; Oktbr. 32 ¼ Fl.; Novbr. 32 ½˖ Fl.; Decbr. 32 ¾ Fl.; Mai 33 ¾ Fl Leinöl auf 6 Wochen 34 Fl.; effect. 33 Fl. Hanföl auf 6 Wochen 36 ½ Fl.; effect. 35 ½ Fl

August. Leipzig-Dresdn. 149 ., 148 G. Sächs.-Schles. 100 ½⅛ Br., 99 ½ G. Löbau-

erlin-Anhalt

1653] E111ö161“”;

Der Kupferschmidt Friedrich Krüger aus Letschin im Oderbruch, 37 Jahr alt, welcher wegen thätlicher Widersetzlichkeit gegen Abgeord⸗ nete der Obrigkeit und wörtlicher Beleidigung derselben bei Ausübung ihres Berufs rechts kräf⸗ tig zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe verurtheilt worden, hat sich der Strafvollstreckung durch Entweichen von Letschin entzogen und ist bisher nicht zu ermitteln gewesen.

Alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden daher ergebenst ersucht, auf den zꝛc. Krüger, welcher nicht näher signalisirt werden kann, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und uns sofort davon Nachricht zu geben.

Gleichzeitig wird Jeder, welcher von dem Auf⸗ enthalt des ꝛc. Krüger Kenntniß hat, aufge⸗ fordert, diesen sofort der nächsten Polizei⸗ oder Gerichtsbehörde anzuzeigen.

Küstrin, den 13. August 1851 Königliches Kreisgericht. I.

[652]

[599]

Gerichts

[654] Steckbrief.

Der hiesige Stadtkämmerer Mewes, welcher sich bei uns wegen Kassendefekte in Vorunter⸗ suchung befindet, hat sich derselben durch die Flucht entzogen. Ein Jeder, welcher von dem Aufent⸗

halte des Mewes Kenntniß hat, wird aufgefor⸗ polio 379 5

230

1a86“ 11““ 1 tüllmn iAö ETelegraphische Depeschen.

15 8 2 1 (Nichtamtlich.)

Mailand, Mittwoch, den 13. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Wegen Waffenverheimlichung ward ein Priester zu 6jähriger und zwei andere Individuen zu 6wöchentlicher Kerkerhaft verurtheilt.

Florenz, Mittwoch, 13. August. (Tel. Dep. d. C. B.) Mittelst Großherzoglichen Dekrets ist ein toskanisches Generalkon⸗ sulat für Petersburg errichtet worden.

General Crenneville hat das Kommando des österreichi⸗ schen Truppencorps in Toskana provisorisch übernommen.

“”“

“] Wien, Sonnabend, 16. August, Nachmit 2 Uhr 15 Minut (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 96 ½. 4 rproz. Metalliques 8 Bankactien 1229. Nordbahn 152. 1839r Loose 123 ⅛. Lombarden 92 ½. London 11, 40. Amsterdam 165 ½. Augsburg 119 ¼. Hamburg 175. Paris 140 ¾. Gold 24 ½. Silber 19. Coupons 1. Valuten, Contanten fest.

Triest, Sonnabend, 16. August. (Tel. Dep d. C. B.) London 11, 41. Silber 19. Wochenbericht. Kaffee, besonders Rio, fest. Rohzucker, unverändert. Baumwolle noch immer flau. O ele, sehr fest; geringer Vorrath Erntebericht über Südfrüchte sehr günstig.

teurls, Sonnabend, 16. August, Nach mittags 5 Uhr. d. C. EB.) 3proz. 57, 48. 8 02. 95, 80

11

(Tel. Dep.

Die Kreis⸗Thierarzt⸗Stelle für den Kreis Ragnit betreffend.

Es soll für den Kreis Ragnit ein beson⸗ derer Kreis⸗Thierarzt mit einer Besoldung von jährlich 100 Rthlr. angestellt werden.

Qualifizirte Thierärzte, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, werden hierdurch aufgefordert, sich in 4 Wochen, unter vollständiger Vorlegung ihrer Atteste, dieserhalb bei uns zu melden.

Gumbinnen, den 12. August 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bekanntmachung.

Der Schmidtmeister Karl selbst ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Kom 6. Juni d. J. für einen Ver⸗ schwender erklärt, und darf daher demselben ge⸗ setzlich ferner kein Kredit ertheilt werden.

Perleberg, den 19. Juli 1851.

Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreis⸗Gerichts⸗Kommission I. zu Schwedt, den 23. Juli 1851.

Das der separirten Registrator Dehl adjudi⸗ zirte, früher dem Kaufmann Louis Herrmann Kühne zugehörige, in Schwedt belegene, im Hy⸗ pothekenbuche von Schwedt Volumen II. No. 184 ‚verzeichnete Grundstück nebst Zu⸗

sub C. XVIII. 1 zu Neuhoff belegene Grundstück, bestehend aus einem Wohngebäude, zwei Ziegel⸗ Oefen, zwei Ziegelscheunen und einer halben Hufe Land kulmisch, abgeschätzt auf 15,911 Rthlr. 10 Sgr., zufolge der nebst Hopothekenschein und Bedingungen in dem IV. Büreau einzusehenden Tape, soll im Termine

am 25. Januar 1852, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Elbing, den 23. Juli 1851.

Königliches Kreisgericht. I. Abt

ilung

9 8

Mertens hier⸗ Das dem Kaufmann Absalon Theodor Behrent und seiner Ehefrau Wilhelmine Karoline geb. Schacht gehörige, hierselbst in der Rechtstade auf dem Langenmarkte belegene, im Hypotheken⸗ buche unter Nr. 14, in der Servis⸗Anlage unter Nr. 445 und 304 verzeichnete Grundstuͤck steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation. Das Instrument der auf 22,820 Rthlr. ausge⸗ fallenen Taxe und der Hypothekenschein sind im Büreau V. bei den Subhastations⸗Akten B. 41. einzusehen. . Der Bietungs⸗Termin wird den 14. Januar 1852 an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.

Danzig, den 4. Juni 1851.

bringen.

dert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde Anzeige zu machen. Gleich⸗ zeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle

behör, abgeschätzt auf 10,012 Rthlr. 29 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst neuesten Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll

am 5. März 1852, Vormittags 11 Uhr,

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung

Bekanntmachung.

Das Abonnement beträgt. 2 0 nthir. für ³ Jahl n 2 in allen Theilen der Monarchie ohne L D 1 1 Preis-Erhöhung. 1 8 mit Beilage (Preuß. Adler-Zeitung ““ Iüisg KtrgEmhesman 14“ in der ganzen Monarchie: v 1 Kthlr. 17 Sgr 8 *

Alle Post- Anstatten 7 des In⸗ Auslandes nehmen Bestellung e⸗ 8 eses Blatt an, für Zerlin die *peditionen des Preuß. Staats⸗ sey. Anzeigers: SchaowStraße str. 57. u Itraße r. 4. ö—4

8 8 . H . 8*

Berlin, Freitag

revv.

.“

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Boisheim in der Richtung auf Roermonde über Brüggen bis zur niederländischen Gränze bei Schwalmen durch die Gemeinden Brüggen und Born genehmigt habe, will Ich den gedachten Gemeinden unter der Bedingung der chausseemäßigen Unterhaltung das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes auf die⸗ ser Chaussee nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarif verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗ Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen für diese Straße Gültigkeit haben Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der für die Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Ent⸗ nahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien nach Maß⸗ gabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen auf die gedachte Straße Anwendung finden soll. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu

Charlottenhof, den 23. Juli 1851. (gez.) Friedrich Wilhelm.

(gegengez.) von der Heydt. von Rabe.

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentlich und den Finanz⸗Minister.

Auf Ihren Bericht vom 20. Juli d. J. bestimme Ich, daß auf der Chaussee „von Niesky in der Ober⸗Lausitz bis zur Koöniglich sächsischen Gränze bei Meuselwitz die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizeivergehen zur Anwendung kommen sollen.

Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Danzig, den 29. Juli 1851.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt.

n den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. .

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

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.“

Kommissionen an anderen des Ministeriums zulässig.

Die Prüfungs⸗Kommissionen bestehen beziehungsweise aus Buchdruckern und aus wird von dem Präsidenten

zwei Buchhändlern und aus zwei

n Vorsitzenden. Der Letztere er Bezirks⸗Regierung, beziehendlich de izei⸗Präsidi

h des Polizei⸗Präsidiums

und zwar vorzugsweise aus den Mitgliedern die örden,

vnds ih Mitgliedern dieser Behörden, Die technischen Mitglieder werde 1

hn erden durch die Buchhändler

und beziehungsweise durch die Buchdrucker des G

mungs⸗Bezirks und für Berlin durch die an diesem Orte und

in dem weiteren Polizei⸗Bezirke ansässigen Gewerbtreibend u Art gewählt. Zu diesem S.1 8 g die Orte wohnenden Buchhändler und Buchdrucker unter Vorsitz eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes zusammen und wäh⸗ len aus ihrer Mitte 4 und in der Stadt Berlin nen. Die Wahl erfolgt auf drei auf einander folgende Jahre und sind die Ausscheidenden wieder wählbar. Wo nicht fünf Buchhändler, resp. Buchdrucker vorhanden sind, findet keine Sete vrf hen.s sind sämmtliche Gewerbtreibende als rachten, so weit ihnen nicht Hindernisse ent⸗ Wahlberechtigt und wahlfähig sind jedo diejenig Brehhealen n eeeg * W en brei auf einan 8 ie 11““] verbrechen noch nicht bestraft sind. Aus den gewählten Buchhändlern und Buchdruckern, resp. aus denen, welche als gewählt zu betrachten sind, wählt der Vorsitzende der Prüfungs-Kommisston zu jeder Prüfung die Examinatoren aus und verpflichtet sie bei dem Zusammentritt der Kommission mittelst Handschlages. 8 Der zu Prüfende hat sein Gesuch um Zulassung zur Prüfung bei der Bezirks⸗Regierung, resp. bei dem Polizei⸗Präsidium zu Berlin anzubringen und in demselben glaubhaft darzu⸗ thun, daß er das 24ste Lebensjahr zurückgelegt hat. Ein bei⸗ zufuͤgender kurzer Lebenslauf muß über die persönlichen Ver⸗ hältnisse und uͤber den Gang der Bildung des zu Prüfenden Auskunft geben. Die Regierung resp. das Polizei⸗Präsidium hat dieses Gesuch zu prüfen und namentlich festzustellen, daß gegen die Unbe⸗ scholtenheit des zu Prüfenden nichts zu erinnern ist. Ergiebt

8 Perso⸗

[657 sich, daß derselbe entweder das 24ste Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hat, oder daß er nicht unbescholten ist, so ist das Gesuch, und zwar in jenem Falle nur zur Zeit, zurückzuweisen. Gegen die Zurückweisung, wenn sie nicht blos wegen des nicht

erreichten Alters erfolgt ist, findet binnen 4 Wochen die Be⸗ schwerde an die Ministerien statt. „Das zulässige Gesuch wird nebst den Anlagen dem Vor⸗ 9 der Kommission zur weiteren Veranlassung zuge⸗ ertigt.

7) Jede Prüfung zerfällt in eine mündliche und eine schriftliche, zu welcher für Buchdrucker noch eine technische tritt. Ditee technische Prüfung, mit welcher der Anfang zu machen

sist, wird in der Offizin eines der Prüfungs⸗Kommissarien

und unter Aufsicht desselben ausgeführt. Die hierdurch er⸗ wachsenden Kosten, welche jedoch nur in dem Ersatz baarer

Auslagen bestehen dürfen, hat der zu Prüfende auf Erfor⸗

ddern selbst vorschußweise zu berichtigen. Ueber den Ausfall

ddieser Prüfung sendet der Kommissarius sein schriftliches Gut⸗ achten dem Vorsitzenden der Kommission zu.

8,8 Die schriftlichen Arbeiten werden unter Aufsicht des Vor⸗

sitzenden der Kommission, und ohne daß der Kandidat sich

Hilülfsmittel bedienen darf, gefertigt. Sie bestehen in zwei

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festzunehmen und mittelst Transports in unser Gefängniß abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der baaren Auslagen und den lichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechts⸗ b 5 1I“ A. Übta geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ willfährigkeit versichert. G“ testens in diesem Termine zu melden. Hasvelberg, den 16. August 1851. 111“

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation. [655]

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst resubhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗

Dem Grafen Léon

de Laborde in Paris den Stern zum Rothen Adler-Orden 3

zweiter Klasse; so wie dem Kaiserlich russi⸗— schen General ⸗Major im Generalstabe und Studien⸗Direktor 6 der Militair⸗Akademie zu St. Petersburg, v. Bolotoff, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Der in der Laura Josephine Bethe'schen Sub⸗ hastations⸗Sache zum Verkauf der Grundstücke Grünhoff Nr. 11 und Kielau Nr. 39 auf den

4. November d. J. anberaumte Licitations⸗Termin ist aufgehoben worden. Neustadt in Westpreußen, den 20. Juli 1851, Königl. Kreisgericht.

tothwendiger Verkauf Kreisgericht zu Elbing. Das dem Gutsbesitzer Moritz Pfeffer gehörige

Thüringische Eisenbahn.

Frequenz; und Einnahme pro 1851 386,657 Personen; Einnahme 192,115 Rthlr.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8e

In Gemäßheit der Bestimmung des §. 1 des Gesetzes übe die Presse Hom 12. Mai d. J. (Gesetzsammlung Seite 273) wird füͤcksichtlich der Bildung der Prüfungs⸗Kommisstonen für Buchhänd⸗ er und Buchdrucker und der von diesen letzteren abzulegenden Prüfungen Folgendes bestimmt:

1) Füͤr jeden Regierungs⸗Bezirk wird in der Regel nur Eine Prüfungs⸗Kommission für Buchhändler und Eine Prüfungs⸗ Kommission für Buchdrucker gebildet. Diese Kommissionen haben an dem Orte ihren Sitz, an welchem die Bezirks⸗ Regierung sich befindet. Für Berlin und den weiteren Po⸗ lizei⸗Bezirk des Polizei⸗Präsidiums zu Berlin ist Berlin der Sitz dieser Kommissionen. Die Errichtung von Prüfungs⸗

Signalement.

Geburtsort: Dom Havelberg; Vaterland: Preu⸗ ßen; gewöhnlicher Aufenthalt: Havelberg; Reli⸗ d Fon⸗ evangelisch; Alter: 34 Jahr; Größe: 5 [654]2

uß, etwa 3 Zoll; Haar: schwarz; Stirn: hoch; iün Vehenäraun vanhel; Angen⸗ braun; Nase: lang; bis ult. Juni

n e ohnli ; . ã ne; ut; Bart: br. n, 5 8 Oo 4 0 20 8 L111“ R* farbe: blaß; Gesichtsbildung: lang; Statur: * Summa 475,686 Personen. mittel; Sprache: deutsch; besondere Kennzeichen: bis ult. Juni⸗ 790,277 Ctr. Güter; nicht bekannt; Bekleidung: trägt in der Regel im Monat Juli 202,174 dunkle Tuchkleidung; besondere Umstände: soll bei 9 seiner Entweichung den Weg über Wittenberge und Hamburg genommen haben.

38 8

1.““

Einnahme 160,685 Rthlr.

32,050

192,735 Rthlr. in Summa 437,950 Rthlr.

vorbehaltlich späterer Festsetzung.

Redaction und Rendantur: Schw

8 8

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.