1851 / 49 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

treten ist, instruirt oder erkannt worden, auch dann für gewahrt anzusehen, wenn die Anmeldung des Rechtsmittels nicht bei die⸗ sem Kreisgerichte, sondern bei einer zu demselben gehörigen Ge⸗

richts⸗Kommission oder Deputation innerhalb der gesetzlichen Frist

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Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der

Kompetenz⸗Konflikte vom 24. Juni 1851 betreffend die Unzu⸗ lässigkeit des Rechtsweges bei Streitigkeiten über den Genuß eines Gemeinde⸗Looses in der Rheinprovinz. 8 Ressort⸗Reglement vom 20. Juli 1818 §. 4 (Rheinische Sammlung Bd. 1. S. 604). Auf den von der Königlichen Regierung zu Trier erhobenen Kompetenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Landg anhängigen Prozeßsache 8 des Leinewebers C. zu R., Klägers und Appellaten, wider den Leineweber A. daselbst, Verklagten und Appellanten, betreffend den Genuß eines Gemeinde⸗Looses, erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗ Konflikte: in Erwägung, daß nach §. 4 des Ressort⸗Reglements vom 20. Juli 1818 die Entscheidung von Streitigkeiten, welche in Bezug auf die von den Königlichen Regierungen bestätigten Beschlüsse der Gemeinde⸗Räthe über die Art, wie die Güter der Gemeinde benutzt werden sollen, unter den Mitgliedern der Gemeinde ent⸗ stehen, den Königlichen Regierungen zusteht, mithin der hier vorliegende Streit darüber, wem in Folge des unterm 11. April 1838 genehmigten Beschlusses des Gemeinde⸗Raths zu R. vom 1. September 1837 der Genuß des in Rede stehenden fällig ge⸗ vordenen Gemeinde⸗Lvoses zukomme, von der Königlichen Re⸗ gierung in Trier zu entscheiden ist, 8 hierdurch für Recht: 8 daß der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher für begründet zu erachten. 1 Von Rechts wegen. 8 Berlin, den 24. Juni 1851. 1 Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗Konflikte. (Unterschrift.)

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer, Hofrath Dr. Wallmüller, ist zum Direktor der hiesigen Schutzpocken⸗ Impfanstalt ernannt worden. b

88 Finanz⸗Ministerium. Verfügung vom 2. August 1851 betreffend die Bewilligung von Zollkrediten.

Die allgemeine Verfüugung vom 26. Dezember 1848 wegen Beschränkung der Kreditfrist auf neun Monate als längste Dauer, während nach dem Regulativ vom 29. April 1828 ein Jahreskredit zulässig war, hat, wie ich Ew. Hochwohlgeboren auf den Bericht vom 24. v. M. erwiedere, in den übrigen Bestimmungen dieses Regulativs und namentlich in der Behörde nichts geändert, von welcher der Kredit bewilligt werden muß. Der §. 12 des Regu⸗

lativs läßt aber keinen Zweifel daruber zu, daß nur die Provinzial⸗

Steuerbehörde die Befugn.z hat, einen die Pauer von sechs Mo⸗ naten übersteigenden Kredit zu bewilligen, und es wird Ew. ꝛc. deshalb darin beigestimmt, daß die Hauptämter wegen Gewährung des Kredits auf neun Monate an die Provinzial⸗Steuerbehörde zu berichten und deren Genehmigung dazu nachzusuchen haben.

Bei der Ertheilung dieser Genehmigung ist es aber dieser Behörde unbenommen, die Hauptämter zugleich zu ermächtigen, ohne weitere Anfrage den bewilligten Kredit von Jahr zu Jahr fortzuge⸗ währen, sofern dabei in keinerlei Beziehung eine Aenderung ein⸗ tritt.

Es bleibt Ew. ꝛc. überlassen, demgemäß das Weitere an⸗u⸗

ordnen. * 1 Berlin, den 2. August 1851. Der General⸗Direktor

An den Königl. Wirklich Finanzrath ꝛc. N.

Cirkular⸗Verfügung vom 6. August 1851 betreffend die Behand⸗ lung bisher klassensteuerpflichtiger Personen, welche für einkommen⸗ steuerpflichtig zu erachten, zu der Einkommensteuer aber nicht

veranlagt worden sind. Auf den Bericht vom 22. v. M. erwiedere ich der Königlichen Regierung, daß allerdings von solchen Personen, welche nach ihren

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erichte zu N.

wicht festgesetzt werde.

Gesammtverhältnissen und nach den von denselben bisher entrichte⸗ ten Klassensteuersätzen (48, 24 und 18 Rthlr.) von der Königlichen Regierung für eintommensteuerpflichtig erachtet werden, dagegen von der betreffenden Einschätzungs⸗Kommission zu der klassifizirten Einkommensteuer nicht veranlagt worden sind, bis zu der über diese Fälle zu treffenden Entscheidung der Bezirkskommission (§. 16. der In⸗ struction vom 8. Mai c.), da sie nicht ohne alle Steuer gelassen werden dürfen, vorläufig der jetzt zulässige höchste Klassensteuersatz einzuziehen ist. Dieser Satz ist den betreffenden Steuerpflich⸗ tigen mit dem ausdrücklichen Eröffnen bekannt zu machen, daß über ihre eventuelle Heranziehung zur Einkommensteuer noch Verhandlungen schwebten, deren Resultat ihnen sei⸗ ner Zeit mit dem Betrage der zu entrichtenden Einkom⸗ mensteuer mitgetheilt werden würde, wobei selbstredend die etwaige nachträgliche Einziehung des höheren Betrages der Einkommensteuer vom 1. Juli d. J. ab unter Abrechnung dessen, was sie inzwischen an Klassensteuer gezahlt haben würden, vorbe⸗ halten bleibe.

Berlin, den 6. August 1851. An die Königliche Regierung zu Breslau. 1

Abschrift zur Nachricht und ebenmaͤßigen Beachtung.

Berlin, den 6. August 1851.

h Der Finanz⸗Minister.

ämmtliche übrige Königliche Regierungen.

Cirkular-⸗Verfügung vom 30. Juli 1851 betreffend die Zollver⸗ gütung für den im Inlande raffinirten indischen Zucker, welcher in das Ausland ausgeführt wird.

Nachdem unter den Regierungen der Zollvereins⸗Staaten eime Verständigung darüber vr worden ist, daß die Zollvergütung für den im Inlande raffinirten indischen Zucker, welcher nach dem Auslande ausgeführt wird, eine Ermäßigung erfahren solle, haben des Königs Majestät mittelst Allerhöchster Kabinets⸗Ordre vom 23sten d. M. genehmigt, daß die durch die Allerhöchste Ordre vom 28. Dezember 1836 den Unternehmern inländischer Zuckersiedereien von dem darin aus indischem Rohzucker raffinirten Hutzucker und Kandis bei der Versendung in das Ausland zugesagte Vergütung von Sechs und Zweidrittel Thaler vom Centner vom 1. Oktober d. J. an auf Sechs und Eindrittel Thaler vom Centner Nettoge— Demzufolge wird Folgendes bestimmt:

1) die Zollvergütung für den in inländischen Siedereien raffi nirten indischen Zucker, welcher in das Ausland exportirt wird, wird vom 1. Oktober d. J. an von 6 ¾f0 auf Sechs und Eindrittel Thaler vom Centner Nettogewicht herabgesetzt. 2) Das Gewicht der mit zur Verwiegung gelangenden unmittel⸗ bearen Umschließung des Zuckers an Papier und Bindfaden wird behufs Feststellung des Nettogewichts an dem Brutto⸗ gewichte des zum Export bestimmten raffinirten Zuckers mit Zwei und Einem halben Prozent des amtlich ermittelten Bruttogewichts in Abzug gebracht, sofern nicht von dem Betheiligten auf Nettoverwiegung angetragen oder die Netto⸗ verwiegung von Seiten der Steuerbehörde für nothwendig erachtet werden sollte. Endlich wird die regelmäßige Lagerfrist für den mittelst der öffentlichen Niederlagen ausgeführten Zucker auf ein Jahr festgesetzt.

Hiernach sind nicht nur die Steuerbehörden mit Anweisung zu versehen, sondern es ist von den getroffenen Anordnungen auch sofort den Besitzern von Zuckerraffinerieen Nachricht zu geben.

Berlin, den 30. Juli 1851.

Der Finanz⸗Minister.

sämmtliche Provinzial⸗Steuer⸗Direktorer und die Königl. Regierungen zu Pots⸗ dam und Frankfurt ꝛc.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und von

Angekommen: Inspecteur der 2ten Artillerie⸗Inspection, von Strotha, Magdeburg.

Der Ober⸗-Präsident der Provinz Schlesien, Freiherr von Schleinitz, von Breslau.

Der General-Major und Commandeur der 16ten Division, von Bonin, von Frankfurt am Main.

Abgereist: Der Direktor des Millitair⸗Oekonomie⸗

Departements, wirklicher Geheimer Kriegsrath, General⸗Major

a. D. Gueinzius, nach dem Rhein.

Der Erbschenk von Hinterpommern, Graf Krockow von Wicke rode, nach Köln. Deer Hofsägermeister Graf von Reichenbach, nach Dresden.

Personal-Chronik 1I11“ der 11 8 rovinzial⸗Behörden.

Provinz Preußen.

Ernannt sind: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Auskultator

Herrmann Botho von Bergen zum Appellationsgerichts⸗Referen⸗

darius; beim Appellationsgericht zu Insterburg der bisherige Auskultator Franz Krause zum Referendarius.

Verliehen ist: dem Post⸗Expedienten Kuhr die Vorsteherstelle bei der Post⸗Expedition 1. Klasse in Angerburg, dem Gestütsschreiber Ru⸗ dolph Fischer die Post⸗FErpediteurstelle in Trakehnen und dem Ober⸗ Amtmann Pieper die Post⸗Expediteurstelle in Lesgewangminnen auf Kün⸗ digung.

8 Festätigt sind: Der Kaufmann H. Adam zu Sensburg als Agent der Preußischen Feuer⸗Versicherungs⸗Bank zu Berlin für den Kreis Sens⸗ burg; der Buchdruckereibesitzer F. J. Priddat in Angerburg als Agent der Magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft; der Konditor F. L. Bie⸗ ber zu Angerburg als Agent der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt für den Kreis Angerburg und Umgegend; der Oekonom Otto Settegast zu Ragnit als Agent der Magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft für den Kreis Ragnit; der Kaufmann G. A. B. Kiesewetter zu Stallupö⸗ nen als Agent der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt für den Kreis Stallupönen; der Apotheker H. Reinhard zu Stallupönen als Agent der Magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft für den Kreis Stallupönen; der Kaufmann A. H. Meyer zu Nikolaiken und der Kaufmann Johann Brosch zu Johannisburg als Agenten der Leipziger Feuer⸗Versicherungs⸗ Anstalt für den Kreis Johannisburg; im Marienburger Landraths⸗Kreise der Gutsbesitzer Eduard Rentel zu Königehoff, als Schiedsmann für das Kirchspiel Katznase; der Partikulier B. E. Hirsch in Elbing, als Agent der Preußischen Versicherungsbank zu Berlin; der Lehrer Oswald Liersch an der katholischen Schule zu Koldrab, Kreis Wongrowiec, in seinem Amte definitiv.

Bestellt ist: In Stelle des verstorbenen Fischerschulzen Frans⸗ zies aus Drawehnen der Krugbesitzer Weisheit aus Schwenzeln zum interimistischen Fischerschulzen für das Revier Feilenhof.

Uebertragen ist: Dem Reserve⸗Jäger Birthan vom 1. Juni d. J. ab die Hülfs⸗Aufseherstelle zu Gollubien, Forstreviers Nassawen, zur interimistischen Verwaltung.

Angestellt sind: Die Invaliden Garlitz und Kieselowsti als Gefangenwärter beim Kreisgericht zu Insterburg; der Lehrer Adolph Hanisch aus Schönlanke als Lehrer an den Elementarschulen, insbeson⸗ dere an der Mädchenschule zu Bromberg. 1

Angenommen ist: Der Rechtskandidat Herrmann Joll bei dem Königlichen Appellations⸗Gerichte zu Marienwerder als Auskultator und ist derselbe dem Königlichen Stadt⸗ und Kreis⸗Gerichte zu Danzig zur Beschäftigung überwiesen worden.

Versetzt sind: Der Steuer⸗Aufseher Plitt in Danzig, als berit⸗ tener Steuer⸗Aufseher nach St. Albrecht; der Gränz⸗Aufseher Fischer zu Neufähr als Steuer⸗Aufseher nach Danzig.

Erlaubt ist: Dem Fräulein Minna Sommer die Errichtung und Leitung einer Privatunterrichts⸗Anstalt für kleine Mädchen bis zum 8. Lebensjahre in der Stadt Poln. Crone.

Pensionirt sind: Der bieherige Bote und Exekutor Friedrißick in Nikolaiken vom 1. Oktober d. J. ab; der Bote und Exekutor Ludwig Rosocha bei der Königlichen Gerichts⸗Kommission zu Dirschau vom 1. Oktober c. ab.

Gestorben sind: Der Kanzlist le Fort beim Avppellationsgericht

Insterburg; der Pfarrer Karl Emil Bremer zu Grabowo.

Provinz Brandenburg. .“

Ernannt sind: Der Kreisgerichts⸗Direktor Vollmar zu Luckau zum Königlichen Kompatronats⸗Kommissarius und stellvertretenden Prü⸗ fungs⸗Kommissarius bei dem Gymnasium daselbst; der bisherige Lehrer an der Knabenschule zu Charlottenburg, Kuberka, zum Elementarlehrer an der Strafanstalt zu Spandau und der bisherige Polizei⸗Registrator und Kanzlei⸗Vorsteher Müller beim Polizei⸗Direktorium zu Potsdam zum Polizei⸗Secretair.

Bestätigt sind: Der bisherige stellvertretende Bürgermeister Rödel zu Fürstenfelde als Bürgermeister daselbst und der Ackerbürger Wernicke als Beigeordneter desselben; der Rentier Eduard Rückheim zu Schön⸗ fließ daselbst als Beigeordneter; der Rentier Lambateur zu Bärwalde daselbst als Beigeordneter; der Kaufmann Karl Leopold Vogel in Dobrilugk als unbesoldeter Rathmann; als Schiedsmänner für den ersten Bezirk der südlichen Abtheilung des königsberger Kreises der Besitzer von Lagarde's Mühlen bei Küstrin, Kaufmann George Friedrich Falken⸗ berg; im sorauer Kreise für den 5ten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Lien⸗ tenant Märker zu Schönaich; für den 6ten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Lieutenant a. D. von Goldammer zu Liebsgenz für den 7ten Bezirk: der Gutsbesitzer Lieutenant Fischer zu Benau; für den 15ten Bezirk: der Rittergutsbesitzer Fischer zu Kemnitz; für den 18ten Bezirk: der Gutsbesitzer von Brunn zu Zschorne; für den 19ten Bezirk: der Ritter⸗ gutsbesitzer von Friedrich zu Döbern; für den 21sten Bezirk: der Ritter⸗ gutsbesitzer Hauptmann von Klinguth zu Groß⸗Jamno; für den 24sten Bezirk: der Apotheker Handtke zu Pförten; als Schiedsmänner im De⸗ partement des Königlichen Kammergerichts zu Berlin der Bürgermeister Gottlieb Heinrich Haack zu Lvchen, für diese Stadt; der Ritterguts⸗ besitzer Rudolph von Quast zu Reetz, für den vierten ländlichen Bezirk

des osthavelländischen Kreises; der Kaufmann Johann Andreas Schäf⸗

fer fir den zweiten ländlichen Bezirk des zweiten jerichowschen Kreises; der Ackerbürger Ewald Christian Stegemann zu Prenzlau, für den dortigen Mühlenbezirk; der Amtmann Wilhelm Kaul zu Solicante, für den sechzehnten ländlichen Bezirk des lebusschen Kreises; der Oberamtmann Behm zu Linum, für den zweiten ländlichen Vezirk des osthavelländischen

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Kreises; der Apotheker Adol hultze v ph Lebrecht Schultze zu Perleberg, F8 a. 8— Stadibezirk daselbst; 8 2 Wilze für aug als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft

Colonia““; der Auctions⸗Kommissaring v. 7⁷ ) mm 7 Versicherungs⸗Gesellschaft e.hee als Agent der Feuer⸗

Vereidigt sind: Der Doktor de 1

ʒ 18 er Medizi chaelis Röder zu Berlin, als praktischer Aete, Laanen ner Geburts⸗ helfer und die Kandidaten der Pharmacie Heinrich Julius L uis Täuber und Hermann Hildebert Schröder zu Berlin K 88 ker erster Klasse.

Uebertragen ist: Dem Regierungs⸗Referendarius Hennig einst⸗

weilen die Verwaltung der zei⸗ im Geri Söbezse alte g Polizei⸗Anwaltschaft im Gerichtsbezirk Neustadt⸗

Erledigt ist: Die Archidiakonatsstelle an der St. Marienki Berlin, städtischen Patronats, durch den Tod des bisherigen Pren

Jungk.

Bestellt ist: Der Hülfsprediger Gottfried Emanuel Schä⸗ fer, bisher zu Reinswalde, zum evangelischen Prediger zu Gütergotz mit Zehlendorf und Drewitz, in der Superintendentur Potsdam. Angestellt ist: Der Schulamts⸗Kandidat Dr. Gustav Georg ve 13ter ordentlicher Lehrer am Friedrich⸗Werderschen Gymnasium zu Berlin.

Niedergelegt haben: Der Kaufmann Huhn zu Spremberg und der Kaufmann Friedrich Henning zu Küstrin die Agenturen der kölni⸗ schen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Colonia.“

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8 Provinz Pommern.

Ernannt sind: Schwencker zum Pastor in Pommerensdorf, Landsynode Stettin; der Pastor Maresch, bisher zu Jassow, in der Synode Kammin, zum Pastor in Liepen, in der Synode Anklam; der Pastor Karl Friedrich Jona⸗ than Horn, bisher in Rowe, Spnode Altstadt Stolp, zum Pastor in Dammen; der bisherige Rektor Rahn zu Ppritz zum Pastor in Linde, Synode Bahn.

Verliehen ist: Die durch die Versetzung des seitherigen Pfarrers Jochmann erledigte katholische Pfarrstelle zu Stargard dem seitherigen Administrator derselben, Kreis⸗Vikar August Wolf aus Löwenberg, vom 1. Juli d. J. ab; die Buhnenwärterstelle zu Torgelow, mit welcher die Beaufsich⸗ tigung der Uecker von Pasewalk bis zum Uecker⸗Kanal verbunden, dem ehe⸗ maligen Quartiermeister Reich, und ist ihm die Benennung „Strom⸗ Aufseher“ beigelegt worden.

Bestätigt ist: An die Stelle des verstorbenen Schullehrers La⸗ dendorf der Schulamts⸗Bewerber Julius Gustav Genschow aus

Stoltenhagen als Schullehrer zu Schmedshagen.

Angestellt sind: Der Bombardier Johann Friedrich Wilhelm Schmidt als Post⸗Expedient bei dem Postamte in Stralsund; der invalide Unteroffizier Samuel Lange als Personenpost⸗Conducteur des stralsund⸗ rostocker Courses.

Erledigt ist die unter dem Patronat des Magistrats in Treptow ga. d. T. stehende Diakonats-Pfarrstelle daselbst durch den Tod des Diako⸗

a““ Bestätigt sind: Der Kaufmann D. Wechselmann zu Pleß als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft „Borussia“ in Berlin; der Kaufmann Robert Schumann zu ZJauer als Agent der preußischen National⸗Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin; der Kaufmann J. G. Schmiedeck zu Brieg als Agent der elberfelder Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Stelle des früheren Agenten der Gesellschaft ꝛc. Pompejus der Kaufmann P. J. Urban zu Trebnitz als Agent der stettiner Feuer⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft.

Verliehen ist: Die Stelle des abgegangenen Kommissarius des fünften Polizei⸗Bezirks des neisser Kreises, ꝛc. Gröger zu Giersdorff, dem Gutsbesitzer Sieber zu Dürr⸗Kunzendorff; dem seitherigen Lehrer in Saabe, ꝛc. Jentsch, die Organisten⸗ und Schullehrerstelle zu Polnisch⸗ Würbitz, creutzburger Kreises; dem seitherigen Schullehrer in Dobrau, ꝛc. Bartelmus, die Organisten⸗ und Schullehrerstelle zu Körnitz, neu⸗ städter Kreises; dem Schul-Adjuvanten Uhereck die Organisten⸗ und Schullehrerstelle zu Stubendorff, groß⸗strehlitzer Kreises.

Angestellt sind: Der Hülfslehrer Zacher als Lehrer der katho⸗ lischen Stadtschule zu Gleiwitz; der seitherige interimistische Lehrer zu Rogau, koseler Kreises, Anton Marr; der Forst⸗Aufseher Schuppe zu Wilren, Revier Nimkau.

Genehmigt ist: Die Anstellung eines besonderen Kreis⸗Thierarztes für den Kreis Habelschwerdt.

Oeffentliche Anerkennung verdient die Handlung des Tagearbeiter Siegmund Eifler zu Plottnitz, Kreis Nimptsch, welcher am 6. Juli d. J. das Kind des Knechts Schilk mit eigener Lebensgefahr vor dem Er⸗ trinken gerettet hat. 8 b Nlevergelegt haben: Der Kaufmann E. R. E. Brieger zu Grottkau, die Agentur der Elberfelder Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft; der Kaufmann Kudlik zu Ratibor die Agentur der preußischen National Versicherungs⸗Gesellschaft gegen Feuersgefahr, in Stettin.

Gestorben ist: Der Lehrer an der katholischen Elementarschule

zu Oppeln, Karl Flegel.

8 . Provinz Ernannt sind: Der bisherige Referer richts⸗Assessor, und ist derselbe dem Kreisgerichte zu n les ment des Appellationsgerichts zu Ratibor überwiesen vfsstons⸗ herige Protokollführer Adalbert Schulz zum Oeensess vion 8 Gehülfen, und wird derselbe vorläufig von der Spezial⸗Komm

8 Stendal Eilenburg beschäftigt werden; der Schullehrer Görnemann Hugzern zum Adjunkten seines Vaters, G

Sachsen. 1 8 Referendarius Kowalsig zum Ge⸗ zu Beuthen im Departe⸗

des Kantors und Schullehrer 54

Der Predigtamts⸗Kandidat Gustav Albert

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