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Gerste wie früher; neu. seeländ. Winterg. 136 P.
294
Berlin, 1. September. Weizen loco 51 76 Rrhlr. — 1 L dung 88 pfd. bunter posener zu 54 ½ Bthlr. begeben. Roggen loco 39 ½ — 42 Kthlr. pr. Sept. 39 ½⅛, u. ¾ Rthl. bez., 39 ¾ Br., 39 ¼ G. pr. Sept.Okt. do. do. pr. Okt./Novbr. „ u. 40 Rthlr. bez. 4 pr. Frühjahr 1852 40 ¾, 41 u. 40 ½% 40 ½ G. Gerste, grosse, 30 — 32 KUthle Hafer loeo 22 — 24 Rtialr — pr. Sept./Okt. 48 pfd. 21 u. 20 ½ Rthlr . pr. Fröhj. 1852 50 pfd. 21³ Rthir. be Erbsen 37 — 40 Kchl- Rappsaat Winterrapps 66 — 65 Rthlr. Winterrüblen 65— 64 Rthlr. — Leinsaat 60 — 57 Rthlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br., 9 ⁄2 G. September 9¾, † u. 2 Mthlr. bez., 40 B Sept. /0kt. do. Oktober/Novbr. 10 ½2 Bthlr. Br, 10 G. Novbr. / Dezbr. 10¹ ½2 u. Rthlr. ben, 10 6˖ Br., 10 ¼ 2 G. Dzbr./Jan. 10 % Rthlr. Br., 10 ½ G. Jan./Febr. 10 ⅞ Rthlr. Br., 104 G. Febr. /März 10512 Bthlr. Br, 10 ½ G. März/April 10 ¼⁄2 ÜBthlr. Br., 10 ⁄3% G. - April/ Mai do. Leinöl loco 12 — 11 5 Rihlr. - Sept./ Okt. 12 — 11 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohmne Fals 17 ½ Rrhlr. bez. mit Fass 16 5⅞ u. 17 Rthlr. bez. September 16 ¾ Rihlr. Br, 16 2 bez. a. G. Sept. /Oktob. 16 i Rthlr. Br., 16 ⅛ a 5z2 bez. u. G. Oktob./Novemb. 16 ½ Rthlr Br., 16 ¾ G. Xpril/Mai 17 Rthlr. bez., Br. u. G. Geschästsverkehr massig. Weizen unverändert. Rogsen angenehm und höher bezahlt. Zur Ankündigung kommen nur ca. 300 Wispel, die prompt empsangen wurden. Rüböl etwas fester. Spiritus ebe - falls in guter Haltung und besser zu lassen.
Leipzix, 30. August. Leipzig-lDresdner 148 Br. Sächs.-B
87 ½ Br. Sächs.-Schles. 100 Br. Löbau- Vauttan 26 ½ Br. Mag leb.⸗ Leipzig. 227 8½ G. Berün Anhalt 113 ¼ Br. Köln-Minden 109 Br., 108¾ „ Thüringer 78 Br., Pes Altona-Kieler 110¼ Br., 109 ⅔ G. Anhalt-Dessauer Landesb. 1ö1“ 146 ½⅔ G., Lit. B. 119 ¼ G. Wiener Bankn. 84 ¾ Br., 84 ½ G.
Amsterdam, 29. August. roz. do. 90 ℳ%ℳ. Span. 5 proz. 49 do. inländ. 35 ⁄%. Portug. 4pros. 33 2. Oesterreich. 5proz. Metalliq. 76 ½; do. 5proz neue 80 ¾; 2 ½proz. do. 39 ⅛. — In unseren ivländischen Fonds zeigte der Handel keine besondere Lebendigkeit. In zsterreichischen Effekten war der Umsat⸗
iemlich lebhaft.
Weizen sehr preisha'tend und in Partieen an verkauft; 129 pfd. bunt. poln. 275 Fl. in gröfsen Partieen; 138 pfd. neu. gelder. 273 Fl.; 136pfd. do. W11. groning. — Roggen zu höheren preisen an Konsumenten und Spe kulanten mit vielem Handel; im Eutrepot: 118pfd. archang. 152 Fl.; 114 pfd. petersb. 143 Fl.; in Consumtion: 122-, 123-, 124pfd. preuss. EIPP8.; 119pfd. odess. 162 Fl.-; 121 pfd. preufs. 172 Fl.; 124pfd. gelber 174 Fl.
Hafer wie
2 ½1 proz. wirkl. Schuld 58 75*
Konsumenten
früher; 85 pfd. fein. 110 Fl.
[686] [289]
Kohlsamen nicht williger; nord-holl. 44 L.; polder. 49 L. luwsch. 49 ½ L.; auf 9 Fass im Oktob. 55 L.; April 57 L. — Lein- samen ohne Handel. — Rüböl gleich und auf Lieferung flauer; auf 6 Wochen 32 ¼ Fl.; effect. 31 ½ à Fl.; Sepibr. 31 ¼ Fl; Oktbr. 32 à 31 ¾ Fl.; Novbr. 32 ¼ à 32 Fl.; Decbr. L1161“*“ à ½ Fl — Leinöl auf 6 Wochen 34 Fl.; effect. 33 Fl. — Hanföl
6
auf 6 Wochen 36 ⅓ Fl.; effect. 35 i Fl.
Telegraphische Depeschen. “ (Nichtamtlich.) aris, 30. August. Abermals haben 10 Generalräthe, Haute
Rhin, Hautes Pyrenées, Ile et Vilaine, Ardennes, Manche, Lot, Haute Marne, Nièvre, Haute Saone und Haute Vienne, mithin im Ganzen jetzt 26, für Revision gestimmt. Von den lyoner Angeklag⸗ ten sind Alphonse Gent, Ode, Longomazino und in contumaciam de St. Prix, Rey, Gaston Carridre und Saillant zur Deportation, 18 zu 15 bis 5 Jahren Zuchthaus, 11 zu 2 Jahren bis 6 Mona⸗ ten Haft verurtheilt und 14, worunter 2 abgehende, freigesprochen worden. Der Civil⸗Ingenieur Serlhof ist im Departement Nieder⸗ rhein verhaftet worden.
Breslaus, 1. Septbr., 1 Uhr 10 Minuten Nachmittags. Oesterr. Banknoten 85 ½ Br. Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96 i G., do. neue à 1000 Rithh. 4 pCt. 104 ⅞ Br., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 4 pCt. 104 ¼ Br., do. Litt B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 94 ¼ G. Breslau- Schweidn.-EFreiburger Eisenbabn-Actien 4 pCt. 79 Br. Neisse-Brieger 55 Br. Rentenbriefe 1015 Pr.
Getreidepreise: Weizen, weilser, 51 — 56 Sgr., do. gelber 48— 54
r., Roggen 38 — 44 Sgr. Gerste 26—29 Sgr. Hafer 20 — 22 Sgr. b
Stettin, 1. September, 1 Uhr 55 Minuten Nachmittags. Rog- September 39, 40 Br., Septemh.-Ostob 38 ⅜ bez., Frübjahr 38 ⅛, „, bez. Küböl 9 ¾ bez. Spiritus September 22, 22 ¼ bez., Früh- 22 G. 1 Hamburg, 1. September, 2 Uhr 9 Minuten Nachmittags. Actien geschältslos. Berlin-Hamburger 100 ¼. Magdeburg- Wittenberge 70½ Mecklenburger 31 ½. Köln-Mindener 107 ½⁄. Kieler 109. Weizen und Roggen unverändert. Oel still, Oktober 21, 4.
SWWien, Sonnabend, 30. August, Nachmittags 2 Uhr 15 Mi- nuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliques 96 ½. 4 2proz. Metalli- ques 83 ½. Bankactien 1237. Nordbahn 152. 1839er Loose 123. Lombarden 92 ¼. London 11, 50. Amsterdam 167. Augsburg 120 ½¼. Hamburg 177 ½. Paris 1417. (611 2 81 —*D0oZ16 Ko tanten matter. Coupons 1 ½%,
Parls, Sonnabend, 30. August, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep.
C. B.) 3proz. 56, 40. 5proz. 94 (*).
Lossden, Freitag, 29. August, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep- d. C. B.) Gonsels 90 9, 96. UHamburg 3 Monat-Wechsel TPTööö3 Monat-Wechsel 12 bis 12, 03.
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nehmer, werden hierdurch aufgefordert, sich in⸗
Als muthmaßlich gestohlen sind am 20. d. Mts. wei Pferde, eine Fuchsstute und ein Fuchswal⸗ lach, beide mit Blässen, in Beschlag genommen und beim Gastwirth Pfaender in Haynau in Verwahrung gegeben worden.
Der unbekannte Eigenthümer wird hierdurch aufgefordert, behufs seiner Vernehmung und event. Rückgabe der Pferde, sich bei der König⸗ lichen Kreisgerichts⸗Kommission in Haynau zu melden. Liegnitz, den 27. August 1851.
Der Staats⸗Anwalt Gropin
[194] Nothwendiger Verkauf.
Das im Fürstenthumer Kreise belegene, zur Konkursmasse der Marriner Actien⸗Gesellschaft gehörige Gut Alt⸗Marrin nebst Pertinenzien, land⸗ schaftlich abgeschätzt auf 60,321 Thlr. 7 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedin⸗ gungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 13. Oktober d. J., Vorm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 4 vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Borns subha⸗ stirt werden. Kolberg, den 21. März 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
In der Kaufmann Friedrich August Höpfner⸗ schen nothwendigen Subhastation Schulden hal⸗ ber H. 29. pro 1851 über das in der Hunde⸗ gasse und Dienergasse belegene, in der Servis⸗ Anlage unter Nr. 203 und 210, im Hvpotheken⸗ buche unter Nr. 44 vermerkte Grundstück wird der Bietungs⸗Termin den 29. November 1851, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Die auf 5690 Thlr. ausgefallene Taxe und der Hypothekenschein sind im Büreau V. einzusehen.
Danzig, den 17. April 1851. Königl. Stadt⸗ und Krreisgericht. Abtheilung
18091 Evdirtal Citgtiea.
Der Sattler Eduard Wernitz, im Januar 1800 geboren, ein Sohn des zu Berlin am 6. März 1819 verstorbenen Ober⸗Amtmanns Wernitz und der Ernestine Wilhelmine, gebornen Rasch, wel⸗ cher sich im Jahre 1825 zu Guben aufhielt, seit dieser Zeit aber keine Nachricht von sich gegeben hat, dessen Vermögen circa 46 Thlr. beträgt, so wie seine etwanigen unbekannten Erben und Erb⸗
nerhalb 9 Monaten, spätestens in dem auf den 26. (sechs undzwanzigsten) April 1852
an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigen⸗ falls der Provokat für todt erklärt und sein Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Ver⸗ wandten ausgeantwortet werden wird.
Guben, den 7. Juli 1851. Königliches Kreisgericht.
Der Schmidtmeister Karl Mertens hier⸗ selbst ist durch Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts vom 6. Juni d. J. für einen Ver⸗ schwender erklärt, und darf daher demselben ge⸗ setzlich ferner kein Kredit ertheilt werden
Perleberg, den 19. Juli 1851. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Das Abhonnement beträgt.
½ Uthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchir ohne
rris-Erhöhung. mit Beilage (Preuß. Adler⸗-Zeitung) in Beriin’ 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.,
in der ganzen KMonarchie: 1 Kthlr. 17 ½ Sgr
“ —— — ———
Alle post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses üGlatt an, für Lerlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: Sehren-⸗Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4.
5
N. 56. Berlin, Mittwoch den 3. September
Auf Ihren Bericht vom 11. August d. J. genehmige Ich die Errichtung einer Handelskammer für den Kreis Kottbus. Die Handelskammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Kottbus. Sie soll aus sieben Mitgliedern bestehen, für welche vier Stellvertreter ge⸗ wählt werden. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter sind sämmtliche Handel⸗ und Gewerbtreibende des Kreises berechtigt, welche in der Steuerklasse der Kaufleute mit kaufmännischen Rechten Gewerbesteuer entrichten. Im Uebrigen finden die Vorschriften der Verordnung vom 11. Februar 1848 über die Errichtung von Handelskammern Anwendung. Dieser Er⸗ 6 durch die Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu Minden, den 15. August 1851.
Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
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Vom 15. September d. J. ab sollen zum Frankiren der Briefe neben den Postfreimarken auch gestempelte Brief⸗Couverts einge⸗ führt und bei allen Postanstalten für den durch den Stempel aus⸗ gedrückten Werthsbetrag zum Verkauf gestellt werden. Für das Papier und die Anfertigung der Couverts werden als Aequivalent für den nach dem Gesetze vom 21. Dezember 1849 (G. S. No. 42 pag. 440) zulässigen Rabatt besondere Kosten nicht in Anrechnung gebracht. Gleichwie die Postfreimarken sollen auch die gestempelten Brief⸗Couverts in beliebiger Quantität, vorerst also auch einzeln, käuflich abgelassen werden. Zur Zeit sind nur Couverts zum Werthe von 1, 2 und 3 Sgr. in großem und klei⸗ nem Format vorhanden. Sobald die mit den betreffenden fremden Postverwaltungen über die Einführung ermäßigter, abgerundeter Portosätze noch schwebenden Unterhandlungen zum Schlusse geführt sind, werden auch noch Couverts zu den Werthsbeträgen von 4, 5 und 6 Sgr. ausgegeben werden.
Die Couverts tragen in der oberen Ecke links einen farbigen Stempel⸗Abdruck mit dem Bildnisse Sr. Majestät des Königs, welches mit einem verzierten Rande umgeben ist. Innerhalb dieses Randes befindet sich der Werthsbetrag des Stempels in Worten und Zahlen ausgedrückt. Der Stempel zu den Couverts à 1 Sgr. ist von rosarother, zu den Couverts à 2 Sgr. von blauer, und
zu den Couverts à 3 Sgr. von gelber Farbe. Derselbe wird von zwei parallel laufenden orangefarbigen Seidenfäden, welche in das
Papier eingearbeitet sind, in schräger Richtung berührt. Außerdem
ist die Spitze der offenen Klappe der Couverts mit einer eingepräg⸗
ten Rosette versehen und auf der hinteren Seite mit einer Gummi⸗ Auflösung bestrichen, so daß durch bloßes Anfeuchten der gummirten Stelle das Couvert verschlossen werden kann.
Durch diese Einrichtung wird jedoch ein anderweiter Verschluß des Briefes durch Siegellack ꝛc. nicht ausgeschlossen oder behindert.
Die Anwendung der Franko⸗Couverts seitens des korrespondi⸗ renden Publikums bleibt vorläufig auf die Fälle beschränkt, in welchen bis jetzt Post⸗Freimarken benutzt werden dürfen. Dieselbe ist also vorerst nur bei denjenigen Briefen zulässig, welche bei einer preußischen Post-Anstalt aufgegeben werden und nach Orten des preußischen Post-Bezirkes, so wie nach dem Herzogthum Braun⸗ schweig oder nach einem zum deutsch⸗-österreichischen Postvereine ge⸗ hörigen Staate, bestimmt sind.
österreichischen Kaiserstaat mit sämmtlichen Kronländern, ferner B 3 8 „ a. 2 Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, —— Mecklenburg⸗Strelitz, Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗ Mei⸗ ningen, Sachsen⸗Koburg⸗Gotha, Schwarzburg⸗Sondershausen Schwarzburg⸗Rudolstadt, die reußischen Fürstenthümer, Holstein, Hessen-Homburg und die freie Stadt Frankfurt a. M. G Wird bei der Anwendung eines Franko⸗Couverts durch den Betrag des darauf befindlichen Werthsstempels die tarifmäßige Franko gebühr nicht vollständig gedeckt, so steht den Absendern frei, den fehlenden Frankobetrag durch Verwendung einer entsprechenden Marke zu ergänzen. Eben so kann die Berichtigung der Recom⸗ LE11““ “ 95 Bestellgeldes für diejenigen Briefe, velchen gestempelte Brief⸗Couverts benutzt worden sind
Vätshct n 8s Freimarken erfolgen. 1““ Die auf den Couverts der zur Post gegebenen Briefe befind⸗ lichen Franko⸗Stempel werden in derselben h oft⸗ entwerthet werden. ““ üses- ußer den Post⸗Anstalten soll es vorläufig Nieman tet
sein, gestempelte Brief⸗Couverts zum Venäafg
Berlin, den 3. September 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Schlossermeister Siegfried Penz hierselb dem 29. August 1851 ein Uattes “ auf eine durch Movell und Beschreibung nachgewiesene, S erkannte Sicherheits⸗Vorrich⸗ g an Riegelschlössern, um das Zurückschiebe
zu verhindern, 11
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den des preußischen Staates ertheilt worden. 1.
Dem Schlossermeister Wolf Ba in
29. August 59 ein Patent sc ö auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene, für neu und eigenthümlich erkannte Sicherheits⸗Vorrich⸗ tung an Riegelschlössern, um das Zurückschlagen des
„, DHeauptriegels zu verhindern,
auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗
fang des preußischen Staates ertheilt worden. 1 “
Verfügung vom 23. August 1851 — betreffend die Porto⸗Ermäßi⸗ gung für die zwischen Preußen und Schweden zur Auswechselung kommenden Kreuzband⸗ und Waarenproben⸗Sendungen.
Zufolge einer mit der Königlich schwedischen Post⸗Verwaltung getroffenen Verständigung soll für die zwischen Preußen und Schwe⸗ den zur Auswechselung kommenden Kreuzband⸗ und Waarenproben⸗ Sendungen, für welche conventionsmäßig eine Porto⸗Ermäßigung bisher nicht bestanden hat, von jetzt ab eine Moderation in der Art eintreten, daß für Zeitungen, Journale und andere Drucksachen un⸗ ter Kreuzband sowohl an preußischem, als auch an schwedischem und resp. norwegischem Porto (einschließlich des See⸗Porto’s und bezie⸗ hungsweise des dänischen Transit⸗Porto's) nur der vierte Theil des tarifmäßigen Brief⸗Porto's, und für Waarenproben nur die Hälfte, als Minimum aber das einfache Brief⸗Porto gegenseitig erhoben wird. Es macht hierbei keinen Unterschied, ob diese Sendungen auf dem Seewege über Stettin resp. Stralsund und Ystadt, oder auf dem Wege über Hamburg in Transit durch Dänemark Beförderung erhalten.
Als Bedingung der obigen Porto⸗Moderation ailt daß die Kreuzband⸗Sendungen außer der Adresse dem Datum und der Namens⸗Unterschrift nichts Geschriebenes enthalten und bei der
Der gedachte Verein umfaßt zur Zeit folgende Staaten: den! Aufgabe von dem Absender frankirt werden, und daß die Waaren⸗
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