bb—*“¹];
blond und grau, Augen hellgrau, hervorstehend,
Gerste, grosse, 30 — 32 Rihlr. Hafer loeo 22 — 24 Rthlr. ppr. Sept. /Okt. 48 pfd. 21 — 20 ¼ Rihlr.
EEIVIö. Frühj. 1852 48pfd. 21 ¼ Rthlr. Br., 21 G. “ Br., 21 ½˖ G. “
Erbsen 37 — 40 Athlr. I40-
Rappsaat Winterrapps 60 — 65 Rthlr.
— Winterrübsen 65 — 64 Rthler.
Leinsaat 60 — 57 Rthlr.
Rüböl loco 9 ¾, 9½ RüI
September do.
Sept. /Okt. 1111“1“ Oktober/Novbr. 9 ½ Rthlr. bez., 10 Br., 9 1¶ G. Novrbr./Dezbr. 10 ½ Rthlr. Br., 10 bez. u. G. Dzbr. /Jan. 10 ½ Athlr. bPez. u. Br., 10 ½ G. Jan. /Febr. 10 ¾ Rthlr. Br., 10 ½ bez. u. G. Febr. /März 10⁵52 Rthlr. Br., 10 ½¼ 3 2 “.“ März /April 10 ½ Rthlr. In. 40 ½ G. April/ Mai 10 ½ Rthlr verk. u. Br., 10 ⅛ a 2 G. Leinöl loco 12 ⅛ a 12 Kthlr. Sept. /0kt. 12 Rihlr. Br. Mohnöl 12 ½ — 12 Rthlr. Palinöl 10 ½ Rthlr.D Südseethran 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Fals 17 ¾ u. ½ Rthlr. verk. mit Fass in Rumstücken 17 ½ Rthlr. verk. September 16 8 Rthlr. Br., 16 ¼ bez. u. G. Sept. /Oktob. 16772 Rthlr. bez. u. Br., 16 ½ G. Oktob./Novemb. 16 ½ Rthlr Br., 16 12 bez., 16 5½ G.
2 April/ Mai 17 ¼ u. Rthlr. bez., 178 nn. G8 Geschälftsverkehr ohne Belang. Weizen ohne Handel. Roggen in fester Haltung und einzeln etwas höher hezahlt. Rüböl gut behauptet. Spiritus bei wenig veränderten Preisen auf Termine eher etwas fester.
888 88 8“
Telegraphische Depeschen (Nichtamtlich.) Stuttgart, Mittwoch, 3. September. (Tel. Dep. d. C. Pe) Das Militair ist seines Eides auf die Verfassung entbunden
Brüssel, Donnerstag 4 September, Abends 7 Uhr. (Tel. SI. q
Der morgende „Moniteur“ wird die Auflösung des Senats bringen.
[700] Stechbrief.
Der Kreisgerichts⸗Kassen⸗Controleur (früher Rendant) Bühner von hier hat sich der Verhaf⸗ tung durch die Flucht entzogen; die resp. Behör⸗ den werden ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Falle der Betretung zu verhaften und
Labiau, den 3. September 1851. Kohnigl. Kreisgericht.
Signalement.
geld vollständig durch Baarzahlung oder Ueber⸗ pro Stück), im Werthe von 28 Rthlr., angeblich nahme der Hopotheken auf Anrechnung des Kauf⸗ preises berichtigt; daß die schwebende Sequestra⸗ tion vom Tage des veröffentlichten Zuschlag⸗ bescheides bis zum Kaufgelder⸗Belegungs⸗Ter⸗ mine auf des “ I wird und auch nach diesem Termine im Fal X“ nicht gehöriger Belegung des Kaufgeldes als Execution gegen den Adjudicatar ohne vorgän⸗ gigen Zahlungsbefehl andauert.
Danzig, den 14. Juni 1851.
Paris, 3. September. Zu den 52 Generalräthen, die für Revision votirt, sind wieder acht hinzugetreten: Nieder⸗Alpen, Ardeèche, Haute Garonne, Landes, Meurthe, Loire Inferieure, Maine et Loire und Puy de Dome.
Paris, Mittwoch, 3. September. (Tel. Dep. d. C. B.) Das Flüchtlings-Comité, welches sich mit dem londoner Comité verbunden hatte, ist polizeilich aufgehoben worden. 47 Verhaftun⸗ gen haben stattgefunden; weitere Verhaftungen stehen noch bevor. Unter den bereits Inhaftirten befinden sich mehrere Deutsche.
Ereslatr, 5. Septbr., 1 Uhr 30 Minuten Nachmittags. Oesterr- Banknoten 83 G. Schles. Pfandbriefe à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96 5 G., do. neue à 1000 Rthh. 4 pCt. 104 Br., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 4 pCt. 104 Br., do. Litt B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 95 ⁄12 G. Breslau- Schweidn.-Freiburger Eisenbahn-Actien 4 pCt. 78 ¼ Br. Neisse-Brieger 54 ⁄½%½ G. Rentenbriefe 100 ½ G.
Getreidepreise: Weizen, weilser, 51 — 57 Sgr., do. gelber 49 — 55 Sgr., Roggen 39— 45 Sgr. Gerste 27 — 30 Sgr. Hafer 19 ½ — 21 ½ Sgr.
Stettin, 5. September. Weizen 52 ¼ bez. Roggen loco 40, 40 ½ bez., September, September-Oktober 40, 40 ¾0 bez., Frühjahr 40 bez. Rüböl, September-Oktober 9 ⅜ Br., 9 ½ G., April-Mai 10 ¼ bez. Spiritus September 22 bez., Frühjahr 22 ½ bez. u. G.
Frankfurt a. M., Donnerstag, 4. September, Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) vordbahn 40 ⅛. 4 ½proz. Me- talliques 68 ¼½. 5proz. Metalliques 78. Bankactien 1205. 1834r Loose 168. 1839r Loose 100. Spanier 35 ¶. Badische Loose 34 ⅛. Kur- hessische Loose 33 ½. Wien 98. Lombarden 75. Wechsel unverändert.
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“
SVien, Donnerstag, 4. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5 proz. Metalliques 96 ½. 4 ½proz. Metalliques 83 ⅔. Bankactien 1237. Nordbahn 152. 1839r Loose 122 ⅛. Lombarden 91 ½¼. London 12, 00. Amsterdam 169 ½. Augsburg 122 ½. Hamburg 180. Paris 144 ½. Gold 26 ½. Silber 21 ⁄¾. Coupons 1 ½. Valuten und Con- tanten begehrt.
feaseis, Donnerstag, 4. September, Nachmittags 5 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Zproz. 56. 5proz. 94.
verloren. Wir fordern daher mit Bezug auf die Bestimmung des §. 20 der Statuten unserer Gesellschaft den gegenwärtigen Inhaber dieser Zinscoupons auf, dieselben an uns einzuliefern oder seine etwaigen Rechte daran geltend zu machen, widrigenfalls wir die Amortisation der⸗ selben bei dem Königlichen Landgerichte hierselbst beantragen und, sobald diese erfolgt ist, an deren Stelle dem Eigenthümer der Actien; Cou⸗ pons ausfertigen werden.
Köln, am 1. Mai 1851.
Religion evangelisch, Alter 50 Jahre, Haare Königl. Stadt⸗ und Kreis⸗Gericht. Die Dirests
Zähne vollständig, Gesichtsfarbe gesund, Kinn rund, Stirn frei und hoch, Nase gewöhnlich, etwas stark, Mund gewöhnlich, Körperbau stark, [608] Größe 5 Fuß 4 Zoll.
Besondere Kennzeichen.
Beim Gange werden die Schultern etwas auf⸗ ezogen und die rechte Schulter etwas vorge⸗ sebben. Spricht deutsch und litthauisch. Hat einen starken Schnurrbart. “
Das Grundstück hierselbst, Langenmarkt und Hundegasse Nr. 23, und 49 des Hypothekenbuches, bekannt unter dem Namen Hotel du Nord, ge⸗ hörig dem Kaufmann Friedrich Mogilowski, steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation; die auf 44,500 Thaler ausgefallene Taxe vom 10. Februar 1850 und der neueste Hypotheken-⸗ 302] Schein sind in unserem Büreau V. bei den l Subhastations⸗Akten M. 32. de 1849 einzusehen. oln
Der Bietungstermin wird am 25. Februar 1852, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Der Verkauf geschieht unter der Bedingung, daß der Adjudicatar die Einräumung des Be⸗ sitzes erst dann zu verlangen berechtigt ist, wenn er in dem Kaufgelder⸗Belegungs Termine das Kauf⸗
Berlin,
CE 1116““
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Brandenburg g. H., den 12. Juli 1851.
Das hier am Neustädtschen Markt sub Nr. 78 belegene, Vol. II. fol. 498 des Hypothekenbuchs der Neustadt eingetragene und der unverehelichten Friederike Eichenberg gehörige Wohnhaus nebst “ Hauskavel, gerichtlich abgeschätzt auf 5079 Thlr.
— 8 8 Sgr. 2 Pf., zufolge der nebst Hypotheken⸗ [475]2 Subhastations⸗Patent. schein und Kaufbedingungen in unserer Re⸗ gistratur einzusehenden Tarxe, soll
am 24. Februar 1852, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Kreisrichter Neumann, subhastirt werden .“ 40,222
Die Eigenthümer der Actien
unserer Gesellschaft Nr. 29,305,
1. 29,306, 29,307, 29,308, 29,309,
049,439, 49,440 und 49,441 hat
Idie zu diesen Actien gehörigen,
I mam 1. Juli 1849 fällig gewor⸗ denen acht Stück Zinscoupons Nr. 3 (à 3 ½ Rthlr.. —
Kassen⸗Vereins. Heativ 8
Geprägtes Geld Kassen⸗Anweisungen, Dar⸗ lehnsscheine, Noten und Giro⸗ Anweisungen der Preußischen Haupt⸗Bank Wechsel⸗Bestände Lombard⸗Bestände ... Pfandbriefe, Staatspapiere, verschiedene Forderungen und
560,003 453,250
9)99)
1) Banknoten im Umlauf 963,580
2) Guthaben von Instituten und Privat⸗Personen mit Ein⸗ schluß des Giro-Verkehrs.. 1,075,500 Berlin, den 30. August 1851. 1 q1111 p (gez.) Berend. Louis Rieß B. J. Parnhsim, n Vertretung des vollziehenden Direktors.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
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folge besonderer Bekanntmachun Obligationen, so wie die Zins⸗C
Das Abonnement beträgt 3 Uthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. 1 Mit Beilage (Preuß. Adler-Zeitung in Berlin: 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., Iiin der ganzen Monarchie: 8 1 Kthlr. 17 ½ Sgr.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Zlatl an, für Berlin die Expeditionen des Preuß. Staats- Anzeigers: ehren⸗Straße Kr. 57. und Schadows-Straße Rr. 4.
Berlin, Sonntag den 7. September
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Fürsten Maximilian Karl von Thurn und Taxis, so wie dem Ober⸗Kammerherrn und Minister des Kö⸗ niglichen Hauses, General-Licutenant Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König Preußen ꝛc. ꝛc. 8 Nachdem von Seiten der Münster-Hammer Eisenbahn⸗Gesellschaft auf Grund des in der General⸗Versammlung vom 11. Februar 1851 gefaßten Beschlusses darauf angetragen worden ist der⸗ selben behufs Rückzahlung des aus der Staatskasse erhaltenen Darlehns von 200,000 Rthlrn. Staatsschuldscheinen, so wie zur
52 6 .“ . † 8 Bestreitung verschiedener anderen Ausgaben, die Aufnahme eines
Darlehns von 200,000 Rthlrn. gegen Ausstellung auf den In⸗
haber lautender und mit Zinsscheinen versehener Prioritäts⸗ Obligationen zu gestatten, so wollen Wir in Gemäßheit des §. 6 des Statuts der Gesellschaft vom 4. März 1846, so wie des Ge⸗ setzes vom 17. Juni 1833 wegen Ausstellung von Papieren, welche
₰
eine Zahlungs⸗Verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch ge⸗
genwärtiges Privilegium die Emission gedachter Obligationen unter nachstehenden Bedingungen genehmigen: 1
Die zu emittirendrn Prioritäts⸗Obligationen werden in Apoints à 100 Rthlr. und in fortlaufenden Nummern von 1 bis 2000 nach
dem anliegenden Schema I. stempelfrei ausgefertigt.
Zeder Obligstion werden Zins⸗Coupons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Coupons nach den anliegenden Schemas II. und III. beigegeben.
Diese Coupons, so wie der Talon, werden alle 10 Jahre zu⸗ en ernenert. Die Prioritäts⸗ 8 upons und Talons, werden von zwei Direktoren und dem Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet.
8 98 0
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtige Privi⸗
legium abgedruckt.
Die Prioritäts⸗Obligationen werden mit 4 ½ Prozent je verzinst und die Zinsen in halbjährigen Terminen am 2. m und 1. Juli jeden Jahres in Münster berichtigt. Zinsen von
Prioritäts⸗Obligationen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren,
von dem in dem betreffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft. Die Prioritäts⸗Obligationen unterliegen der Amortisation, wozu alljährlich die Summe von 1000 Rthlrn., unter Zuschlag der urch die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen ersparten Zinsen, aus dem Ertrage des Eisenbahn⸗Unternehmens verwendet wird. Die Zurückzahlung der amortisirten Obligationen erfolgt am
1. Juli jeden Jahres, zuerst im Jahre 1854. Es bleibt jedoch der Direction mit Zustimmung des Verwaltungsraths vorbehalten, en Amortisationsfonds zu verstärken und so die Tilgung der Prioritäts⸗Obligationen zu beschleunigen. Auch steht der Eisenbahn⸗ Gesellschaft das Recht zu, außerhalb des Amortisations⸗Verfahrens die noch vorhandenen Prioritäts⸗ Obligationen alle oder theilweise durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. 8 Ueber die geschehene Amortisation wird dem für das Eisenbahn⸗ Unternehmen bestellten Königlichen Kommissariat alljährlich ein Nachweis vorgelegt. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind auf die
der darin verschriebenen Kapital⸗Beträge und der dafür nach G8 zahlenden Zinsen Gläubiger der Münster⸗Hammer Eisenbahn⸗ Gesellschaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschafts⸗
—
Vermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den nebst deren Dividenden. Die Inhaber der Prioritäts⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapital⸗Beträge anders als nach Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplans zu for⸗ dern, ausgenommen: a) wenn ein Zinszahlungs⸗Termin länger als 3 Monate unbe⸗ richtigt bleibt; b) wenn der Transport⸗Betrieb auf der Eisenbahn durch Schuld der Gesellschaft länger als 6 Monate ganz aufhört; 1 c) wenn gegen die Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Exe⸗ cution vollstreckt wird; 1 6d) wenn die im §. 3 festgesetzte Amortisation nicht eingehalten wird. In den Fällen a. bis c. bedarf es einer Kündigung nicht sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an 88 iner dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: .“ zu a. bis zur Zahlung der betreffenden Zins⸗Coupons zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbr chen Trans⸗ 8 portbetriebes, 1 bis zur Aufhebung der Execution. „In dem sub d. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonat liche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah lung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen Ben Geltendmachung des vorstehenden Rückforderungsrechtes sind die 9 1 haber der Prioritäts⸗Obligationen sich an das gefamctte hewrs lahe und unbewegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten besugt. br So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts⸗Obligatio nen eingelöst oder der Einlösungs⸗Geldbetrag gerichtlich deponirt ist, darf die Gesellschaft eine weitere Emission von Actien oder Obligationen nur dann unternehmen, wenn den auf Grund des ge⸗ genwärtigen Privilegiums ausgegebenen Prioritäts- Obligatione fär Ka ‚bital 1 Dinse das Vorrech vor - 8 8 1“ füt pital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Papieren vorbehalten und gesichert ist. Sgäes Die Nummern der nach der Bestimmung des §. 3 zu amorti⸗ sirenden Obligationen werden jährlich Anfangs anuar durch das Loos bestimmt und sofort öffentlich bekannt gemacht.
Verloosung geschieht durch
8 &—† J
8 ie Gesellschafts-Direction in Gegenwart eines Notars in einem vierzehn Tage vorher zur öffent⸗ lichen Kenntniß zu bringenden Termine, welchem den Inhabern der Prioritäts⸗Obligationen der et wird. ie Auszahlung der ausgeloosten Obligationen er m; g 3 dazu bestimmten Tage in Münster von der llschafts⸗ Kasse nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der ationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hör Verzin⸗ sung der ausgeloosten Prioritäts⸗Obligationen auf. it letzteren sind zugleich die ausgereichten noch nicht 1 einzuliefern. Geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlen⸗ den Zins⸗Coupons von dem Kapitale gekürzt und zur Einlös der Coupons verwendet. Die Talons sind jedenfalls bevor die Zahlung gefordert werden kann.
ie im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in Gegenwart eines Notars verbrannt und, durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht w
ie Obligationen aber, (§. 5) oder Kündigung (§. 3) außerhalb der Amo tisation eingelöst werden, kann die Gesellschaft zu jeder Zeit wieder ausgeben.
an dem im §.
r, welche in Felge der Rückforderung 3