Rüböl loco 9 42 Rthlr. Br., 9 ⅓ bez. u. G. September 9 2 RKthlr. Br., 9 ⅞ bez., Sept. 70kt. do.
Oktober/Novbr. 10 2.
Dzbr./Jan. 10 ¼ Bthlr. Br., 10 ¼½ G.
Jan. /Febr. 10 ½ Rthlr. Fr., 10 i u. 4 bez., 1 2¼ G. Febr. März 10⁵5⁄12 Athlr. Br., 10 ½ G.
März /April 10 ½ Rthlr. Br., 10 ⁄½à2 G. April/ Mai do. Leinöl loco 12 Rihlr. “
8 Sept./ Okt. do.
Spiritus loco ohne Fafs 18 a 18 5 Rthlr. bez. 18 Br.
— mit Fass 17 ¾ u. 18 Rthlr. bez., September 17 ¾ u. 17 1 Kthlr. bez., Sept. /Oktob. 47 2 2 Rthlr. bez., Oktob./Novemb. 17 ½
— April / Mai 18 vI16161686
ohne Belang. Rüböl 1b üährige Termine bei stärkerem Um- Lieferung unverändert und wenig
“
in Roggen belebt, sonst
Geschäftsverkehr t, sehr animirt.
besser verkäuflich. Roggen Aenderung. Spiritus loco und diesje satz in steigender Tendenz; Frübjahr- Geschöft. LELeipzig, 9. September. ö1141“ 418 Ur. W.-Nordbahn 38 Br, 37 ⅞ G.
146 ½ G. Thüringer 78 Br., 1686“ Leipzig. 231 Br., 230 G. 87 ¼ Br., 86 ¾f G. Berlin-Stett. 128 ½ G. Wiener Bankn. 87 Br., 86 ¾ G. 145 ⅛ G., do. Lit. B. 120 G.
I.. u. 10 Rthlr. verk., 10 ZE11“ Novbr./Dezbr. 10 ¼ Rihlr. Br., 10 ¼½2 bez. u. G. C. B.)
111““ . G., 1 23 Ur do. neue à 1000 4 pCt. 193 ⁄2 G., do. Litt. B. à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96 ¼ Dr. Breslau- Schweidn.-Freiburger Eisenbahn-Actien 4 pCt. 78 1. Br. Neisse-Brieger Rentenbriefe 101 ¼ Br. Getreidepreise: Weizen, weisser, 52 — 60 Sgr., do. gelber 50 — 59 Sgr., Roggen 43— 50 Sgr. 10. September, Berlin-Hamburg 101. Spanier sehr flau, Oel fest. Wien, Dienstag, 9. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. 5proz. Metalliques 94 ½ Nordbahn 152 ½. London 11, 40. Gold 23 ½.
Altona-Kieler 410 ⅛ Br., 110 G.
Köln.-Mind. 108 ¼ Br., 108 G. Leipzig- Dresdner Eisenb.-Act. 147 Br., Löbau-Zittau 26 ¼ Br. Sächs.-Schles. 100 Br., 99 ½ G. Preufs. Bankanth. 99 ⅞ Br. Anhalt-Dessauer
Telegraphiseche Depeschen.
◻ 29
(Nichtamtlich.) Konstantinopel, Donnerstag, 30. August. (Tel. Dep. d. Der Marine-Minister Suleiman Pascha und der Finanz⸗ Minister Haled Effendi sind entlassen worden. Für Ersteren ist
Mehemed Ali Pascha, für Letzteren Nafis Pascha ernannt. Die amerikanische Fregatte „Mississipi ist hier eingelaufen und
“
oll Kossuth und
W eizen
8 56 4 Hp wesentliche 55 ½ Br.
ohne
Harnasbearg, Börse flau. Kieler 110 Br.
Weizen unverändert.
Bez- Fr.-
(Tel. Dep. d. C. B.) Bankaktien 1246.
91 ½. 8 174 ½.
Magdeb.- Sächs.-Bsyr.
Paris 140.
[677] Bekanntmachung.
Die im Arnswalder Kreise, 2 Meilen von der Kreisstadt Arnswalde und 1 Meile von der Stadt Woldenberg, bei welcher die Kunststraße von Berlin nach Preußen und die Stargard⸗ Posener Eisenbahn vorbeiführt, belegene König⸗ siche Domaine Marienwalde mit folgenden Ge⸗
enständen: b 1. Amtssitzvorwerk Marienwalde nebst
Schäferei Reuhof mit den in den Pachtbe⸗
ingungen as gechsescnen Moßn⸗ und Wirth⸗ chafts⸗Gebäuden, soweit solche Eigenthum des Staates sind, und einem Areal von
b) Gärten 22
c) Wiesen.. 92 d) Hütungen.. 148
6) Fischerei⸗Ge⸗
†) Hof⸗ und Bau⸗
stellen, Wege, Gräben ꝛc.. 139 — ⸗ Zusammen 3607 Morgen 52 H◻Rth.
dem Vorwerk Bernsee nebst Schäferei Alt⸗ Bernsee, mit den in den Pachtbedingungen nachgewiesenen Wohn⸗ und Wirthschaftsge⸗ bäuden, so weit solche Eigenthum des Staa⸗ tes sind, und einem Areal von Aeckern 1542 Morgen 69 ¶Rth. “ L v“ Wiesen 1438 H . 1614 Fischerei⸗Ge⸗ . .. 1141 Hof⸗ und Bau⸗ stellen, Wege, Gräben ꝛc. . 104 .“ zusammen 2352 Morgen 160 IRth.
III. der mit dem Vorwerke Marienwalde verbun⸗ denen Brau⸗ und Brennerei;
IV. der wilden Fischerei und Rohrnutzung auf dem Küchen⸗, Staritz⸗ und Bernseer See in dem dem Fiskus zuständigen Umfange;
V. dem bei dem Amte Marienwalde aufkom⸗ menden Natural⸗Zinsgetraide, zur Zeit noch bestehend in b
14 Scheffeln 6 Metzen Roggen, b) 216 - — „⸗ Hafer von verschiedenen Amts⸗Einsassen in den
Dörfern Hitzdorf, Raakow und Sellnow,
soll alternativ ee“
A. im Ganzen, oder
B. das Amtssitzvorwerk Marienwalde nebst der Schäferei Neuhof ad I. der Brau⸗
und Brennerei, ad III. der wilden Fi⸗ scherei und Rohrnutzung auf dem Küchen⸗ und Staritz⸗See, ad IV. mit Ausschluß der auf dem Bernseer See und nebst dem Natural⸗Zinsgetraide, 396Eöööer C. das Vorwerk Bernsee nebst Schäferei Alt⸗Bernsee ad II. und der wilden Fi⸗ scherei und Rohrnutzung auf dem Bern⸗ seer See ad IV. mit Ausschluß der auf dem Küchen⸗ und Staritz⸗ See,
in dem hierzu auf den 1. November d. J., Vormittags ö
in unserem Sessionszimmer im Königlichen Re⸗ gierungs⸗Gebäude hierselbst anberaumten Termine im Wege der öffentlichen Licitation von Trini⸗ tatis bis Johannis 1852 und von da ab auf 24 nacheinanderfolgende Jahre bis Johannis 1876 anderweit verpachtet werden.
Mit der Pachtung des Amtssitzvorwerks Ma⸗ rienwalde ist die Domainen⸗Amts⸗ und Kassen⸗ Verwauung verbunden. 8
Die dem Ausgebote zum Grunde zu legenden Pachtgelder⸗Minima sind
ad A. für das Ganze auf 5333 Rthlr.,
ad B. für das Vorwerk Marienwalde nebst
Neuhof ꝛc. auf 3350 Rthlr., ad C. für das Vorwerk Bernsee ꝛc. auf 1983 Rthlr. bestimmt, und ist zur Uebernahme der Pachtung ein disponibles Vermögen
ad A. von 30,000 Rthlr.,
ad B. von 18,000 Rthlr.,
ad C. von 14,000 Rthlr. erforderlich.
Dem Königlichen Finanz⸗Ministerium bleibt die Entscheidung darüber, ob die Domaine Ma⸗ rienwalde im Ganzen, oder in die vorstehend be⸗
eichneten beiden Pachtungen getrennt, zuzuschlagen sein wird, so wie die Auswahl unter den jedes⸗ maligen 3 Bestbietend n ausdrücklich vorbehalten.
Die Verpachtungsbedingungen und die Regeln der Licitation werden vom 1. September d. J. ab in unserer Registratur während der Dienst⸗ stunden zur Einsicht ausliegen, auch sind wir be⸗ reit, Abschriften davon auf Verlangen gegen Er⸗ stattung der Kopialien durch Postvorschuß mitzu⸗ theilen.
Frankfurt a. O., den 19. August 1851. Königliche Regierung.
Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Henossen nach Nord⸗Amerika bringen.
Ureslan, 10. Septbr., 1 Uhr 30. Minuten Nachmittags. Zanknoten 86 G. Schles. Pfandbriefc à 1000 Rthlr. 3 ½ pCt. 96 ¼ G., Rihlr.
V London, Montag, 8. September, Nachmittags 5 Uh (Tel. Dep. d. C. B.) Consols 96 ⅛, X.
Oesterr.
pCt. 104 Br., do. Litt, B. à 1000 Rthlr.
Gerste 29 — 35 Sgr. Hafer 20 — 22 Sgr. 2 Uhr 26 Minuten Nachmittags. Magdeburg-Wittenberge 7
32 ½. Roggen fester und höher.
4 ½proz. Metalliques 83 ½. 1839r Loose 122 ½. Lombarden Augsburg 119. Hamburg
Coupons .
Imsterdam 165. Silber 18 ½. 30 Min
Korn geschäftslos.
1398] Nothwendiger Verkauf.
Die den Hofbesitzer Friedrich Wilhelm und Florentine geb. Völckner Strisselschen Eheleuten gehörigen Grundstücke Goschin Nr. 12, abge⸗ schätzt auf 1531 Thlr. 12 Sgr. 4 Pf., und Goschin Nr. 2, abgeschätzt auf 4625 Thlr. 25 Sgr., zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingun⸗ gen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am 16. Dezember 1851, Vorm. 10 U Hr;, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werde
Neustadt, den 29. Mai 1851.
Königl. Kreisgericht zu Neustadt in Westpreußen.
[711] Die hiesige Koͤnigliche Artillerie-Werkstatt
hat: 8 kleine und 4 mittlere eichene Achsen, 100 Achssutter und 250 Arme aus rüstern oder eichen, 19 eichene Sattelbäume, 90 eichene oder rüsterne Tragebäume, 300 rüsterne 3⁄zöllige, 50 3zöllige, 20 3 zzöllige, 140 4zöllige, 60 ö5zöllige à 12“ lang, 5 5zöllige à 16 lang, 45 5 ½ zöllige, 4 özöllige und 12 13 ⅛zöllige eichene Bohlen, 550 fleine und 600 mittlere rüsterne Felgen, 900 Fuß weißbüchene Kloben, 30 birkene Deichsel⸗ und 40 Leiter⸗Stangen, und 3000 Stück roth⸗ oder weißbüchene, ahorn und rüsterne Zwiesel im Wege der Submission zu beschaffen, und wird hierzu ein Termin auf den 19. Oktober c., Vormittags 9 Uhr, in unserm EE“ Hünergasse Nr. 323, anberaumt. Lieferungslustige für das Ganze sowohl, als für einzelne Theile, werden eingeladen: die Lieferungsbedingungen in den ge⸗ wöhnlichen Geschäftsstunden daselbst einzusehen (auswärtige Unternehmer können dieselben auf Verlangen, gegen Erstattung der Kopialien, ab⸗ schriftlich erhalten) und dann ihre schriftlichen, versiegelten Gebote mit dem Vermerk „Submission auf Nutzholz“, bis spätestens Morgens 8 Uhr am Tage des Termins, an uns einzureichen. Den Submittenten steht es frei, dem Termine in Person oder durch einen schriftlich legitimirten Bevollmächtigten beizuwohnen. — Sollten Be⸗ sitzer geneigt sein, unbeschlagene eichene oder rü⸗ sterne Blöcke von gesunder und sonst geeigneter Beschaffenheit zu liefern, aus denen sich obige eichene und rüsterne Hölzer zurichten lassen, be sind wir nicht abgeneigt, auch hierauf Verbin⸗ dungen anzuknüpfen.
Danzig, den 8. September 1851.
Die Königliche Verwaltung der Artillerie⸗ Werkstat t.
Das Abonnemeni veträgt 3 Uthlr. für 3¾ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohn Preis-Erhöhung. Mit Beilage (Preuß. Adler-Seitung in gerlin’ 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ½ Sgr. 2 — —q é BéV
Alle Post⸗Anstalten des In- und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses 8latt an, für Zerlin die Erpebitionen des Preuß. Staats- Anzeigers: Lehren⸗Straße r. 57. und Schadows⸗-Straße Nr. 4.
Berlin, Freitag den 12. September
Auf Ihren Bericht vom 2ten d. Mts. genehmige Ich hierdurch die Errichtung eines Gewerbegerichtes für den Gemeindebezirk der Stadt Sagan, so wie für die Ortschaften Luthröthe, Annenhof und Tschirndorf, welches in Sagan seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus drei Mitgliedern des Handwerker⸗ und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse der Arbeitnehmer aber aus zwei Mitgliedern des Handwerker⸗ und Fabrikstandes bestehen soll.
Minden, den 15. August 1851
(gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt. Simons.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justiz⸗Minister.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist von Swinemünde hier eingetroffen. v
Abgereist: Der Fürst von Pückler⸗P.
Bekanntmachung. Der in Folge Allerhöchster Ermächtigung zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertretung einberufene Provinzial⸗ Landtag der Provinz Sachsen ist heute eröffnet worden. 1b
Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der hiesigen Schloß⸗ und Domkirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Ständehause, woselbst ihnen der Unterzeich⸗ nete als Königlicher Landtags⸗Kommissarius das im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs von dem Herrn Minister des Innern erlassene Eröffnungs⸗ und Propositions⸗Dekret, welches also lautet:
In Folge der von Sr. Majestät dem Könige mittelst Aller⸗ höchster Kabinets⸗Ordre vom 9. Juli d. J. ertheilten Ermächtigung werden der zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertre⸗ tung berufenen provinzialständischen Versammlung der Provinz Sachsen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung vorgelegt
1) Nach §. 24 des Gesetzes vom 1. Mai d. J., betreffend die Einführung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, soll für jeden Regierungsbezirk, unter dem Vorsitze eines von dem Finanzminister zu ernennenden Regierungs⸗Kom⸗ missars eine Bezirks ⸗Kommission gebildet werden, welche in demselben Verhältnisse, wie die Einschätzungs⸗Kommissionen, aus im Bezirke wohnenden Mitgliedern der Provinzial⸗ Vertretung und aus Einkommensteuerpflichtigen des Bezirks zusammenzusetzen und von der Provinzial⸗Vertretung zu wählen ist.
Die Provinzial⸗Stände haben sich den zu diesem Zwecke erforderlichen Wahlen nach den darüber von dem Finanz⸗ Minister ertheilten näheren Instructionen, welche der König⸗ liche Landtags⸗Kommissarius mittheilen wird, und wobei auch das besondere Verhältniß der Altmark Berücksichtigung gefun⸗ den hat, zu unterziehen.
Nach §. 5 des Gesetzes über die Errichtung der Rentenban⸗ ken vom 2. März 1850 sollen die Directionen der Renten⸗ banken ihre Geschäfte unter Mitwirkung und Kontrole der Provinzial⸗Vertretung führen, wobei namentlich im §. 47 verordnet ist, daß die Ausloosung und Vernichtung der Ren⸗ tenbriefe, welche nach §. 41 alljährlich in den Monaten Mai und November stattfindet, im Beisein zweier Abgeordneten
zwei Mitgliedern des
’
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der Provinzial Vertretung erfolgen soll. Außerdem bestimmt 27 der hinsichtlich der Rentenbank unter dem 12. Juli .J. ergangenen Geschäfts⸗Anweisung, daß die Formulare u den Rentenbriefen und den dazu gehörigen Zins⸗Coupons auf Grund der darüber halbjährlich zu legenden Rechnung ebenfalls halbjährlich unter Zuziehung eines Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung zu revidiren sind.
Die Provinzial⸗Versammlung wird aufgefordert, ebenfalls die zu diesem Zwecke erforderlichen Wahlen nach der hier⸗ über dem Königlichen Landtags⸗Kommissarius zugegangenen Mittheilung der betreffenden Ressort⸗Ministerien vorzu⸗
22
2½ —
5
nehmen.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Botschaft
vom 7. April 1847 den damals zum Vereinigten Landtage
versammelten Ständen den landesväterlichen Entschluß eröff⸗ net, für die Kultur und den Verkehr in der Monarchie, so wie zur Beförderung des so heilsamen Sparkassenwesens, in sämmtlichen Provinzen Provinzial⸗Hülfskassen, ähnlich derje⸗ nigen, welche in der Provinz Westfalen mit gesegnetem Er⸗ folg seit dem Jahre 1831 besteht, unter ständischer Verwaltung zu begründen und demnächst die erforderlichen Propositionen an die Provinzial⸗Stände bei ihrer nächsten Versammlung ergehen zu lassen, damit nach Anhörung derselben die Statu⸗ ter festgesetzt und die neue Einrichtung ins Leben gerufen werden könne. Der zu diesem Zwecke bereitgestellte Fonds von 2,500,000 Rthlrn. kann antheilig den Provinzen erst nach Feststellung der Statuten überwiesen werden. Demgemäß wird die Provinzial⸗Versammlung aufgefordert, einen unter Berücksichtigung der Vorverhandlungen ausgear⸗ beiteten, von dem Königlichen Landtags⸗Kommissarius vor⸗ zulegenden Entwurf eines Statuts der für die Provinz zu begründenden Provinzial⸗Hülfskasse zu begut⸗ achten.
In Erwägung der von vielen und gewichtigen Seiten gegen die Gemeinde⸗, Kreis⸗, Bezirks⸗ und Provinzial⸗Ordnung vom 11. März v. J. erhobenen Stimmen und der bei dem Einführungsgeschäft bereits erfahrungsmäßig hervorgetretenen Schwierigkeiten und Mißverhältnisse beabsichtigt die Staats⸗ regierung, eine Aenderung dieser Gesetze unter Berücksichti⸗ gung der provinziellen Eigenthümlichkeiten und Verschieden⸗ heiten des Landes b
Der Minister des Innern hat hierüber die sub I. bei⸗ folgende Denkschrift aufgestellt und dem Königlichen Land⸗ tags⸗Kommissarius dazu gehörige Materialien zur Mitthei⸗ lung an die Provinzial⸗Versammlung zugefertigt.
Die Provinzial⸗Versammlung wird aufgefordert, ihr wohlerwogenes Gutachten über die in dieser Denkschrift be⸗ zeichneten Gesichtspunkte und Fragen zur weiteren Vorberei⸗ tung eines nach den Absichten der Staats⸗Regierung bei den Kammern einzubringenden Gesetz⸗Entwurfes abzugeben. Nach Artikel 69 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 sollen zur Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer durch ein Gesetz die Wahlbezirke festgestellt werden, welche aus einem oder mehreren Kreisen oder aus einer oder meh⸗ reren der größeren Städte bestehen können.
Zur Verbreitung eines solchen Gesetz⸗Entwurfs ist die sub II. beiliegende Denkschrift über die Bildung der Wahl⸗ bezirke in der Provinz Sachsen ausgearbeitet worden.
Die Provinzial⸗Versammlung wird aufgefordert, sich über vdie hiernach projektirten Wahlbezirke mit Rücksicht auf die obwaltenden lokalen und provinziellen Eigenthümlichkeiten gut⸗ achtlich zu äußern.
Ferner werden der provinzialständischen Versammlun den Königlichen Kommissarius vorgelegt werden:
“
durch
9