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Kasse verbleiben, wo sie deponirt sind. Sobald jedoch ein solcher Privat⸗Gehuͤlfe ein Engagement in einem anderen Ober⸗Post⸗Direc⸗ tionsbezirk annimmt und der frühere Prinzipal die Ueberweisung der Caution an die Ober⸗Post⸗Direction desjenigen Bezirkes, wo der Ge⸗ hülfe das neue Engagement eingegangen ist, genehmigt, empfiehlt sich diese Ueberweisung an die Ober⸗ Post⸗Kasse des letzteren Bezirks als zweckmäßig. — Erfolgt die Genehmigung nicht, so kann auch die Ueberweisung der Cautien nicht erfolgen, und ist es die Sache des neuen Prinzipals, ob und in welcher Weise er sich die nöthige Sicherheit von seinem Gehuͤlfen verschaffen will.
Was die fernere Anfrage über die Cautions⸗Stellung ber 8* tarisch zu beschäftigenden Gehülfen an die ve- G an 1 trifft, so folgt aus dem Vorhergesagten, daß die genannte Privat⸗ Caution dem Staate nur dann als Dienst Caution verpfändet verden kann, wenn der frühere Prinzipal sich seiner Ansprüche darauf zu Gunsten der Post⸗Verwaltung begiebt oder erloschen sind, so daß die Ueberweisung der Caution an die Ober⸗Post⸗ Direction desjenigen Bezirks, wo der Gehülfe die riätarische Beschäfti⸗ gung erhalten soll, und von wo dem Cautionssteller der Recogni⸗ tions⸗Schein zu ertheilen ist, erfolgen kann. Will der frühere Prin⸗ zipal des Gehulfen die Ueberweisung der Caution nicht gestatten oder dem Fiskus wegen seiner etwaigen Ersatz⸗Ansprüche den Vor⸗ rang nicht gewähren, so muß von dem diätarisch zu beschäftigenden Gehülfen eine neue Caution in Staats⸗Papieren bestellt werden.
„Eben so haftet umgekehrt die dem Staate bestellte Caution nach dem Aufhören der viälarischen Beschäftigung noch die gesetz⸗ liche Zeit von 13 Monaten für die aus dieser Beschäftigung etwa sich ergebenden Vertretungs⸗Verbindlichkeiten des Gehülfen. Wenn derselbe daher wieder in ein Privatverhältniß übergeht und die dem Sctaate bestellte Caution dem neuen Prinzipal verpfändet, so wird dieser erst dann einen Anspruch darauf machen können, wenn die
Ansprüche des Staats auf dieselbe bereits erloschen sind.
In Gemäßheit dieser Grundsätze erledigt sich die Cautions⸗ Angelegenheit des Post⸗Expeditions⸗Gehülfen N. dahin, daß die Caution bei der Ober⸗Post⸗Kasse zu N. so lange aufbewahrt bleibt, bis der Postmeister N. zu N. ihre Ueberweisung an die Ober⸗Post⸗Kasse zu N. genehmigt oder seine Ansprüche auf die Caution erloschen sind, daß die Caution demnächst aber auf die Ober⸗Post⸗Kasse zu N. ubergeht, um von dem gedachten Zeit⸗ punkte ab dort im Namen des Post⸗Expediteurs N. zu N., als ein diesem bestelltes Privat-Faustpfand, asservirt zu werden.
Berlin, den 30. August 1851.
General⸗Post⸗Amt. An die Königliche Ober⸗Post⸗Direction zu N.
Verfügung vom 4. September 1851 — Behandlung der aus Oesterreich eingehenden mit Franko⸗Marken versehenen Briefe nach fremden Staaten.
Es gehen den preußischen Posten häufig Briefe aus Oesterreich nach fremden, dem deutschen Post-Vereine nicht angeyörigen Staa⸗ ten zu, für welche auch das ausländische Porto von den Absendern mittelst Franko⸗Marken erlegt worden ist. Dergleichen Briefe sind von den Post⸗Anstalten, wenn der ausländische Porto-Betrag rich⸗
tig vergütet worden ist, als vollständig frankirt anzusehen und dem⸗ gemäß zu behandeln. 8 Berlin, bden 4. Seplember 18531. General⸗Post⸗Amt.
IWEII ggtchn9 Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg).
Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt: aus Stettin jeden Sonnabend Mittags, des ersten Eisenbahnzuges von Berlin, haus Kvonstadt jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: aus Stettin den 17. und 31. Mai, den 14. und 28. Juuni, den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. Au⸗ gust, den 6. und 20. September, den 4. und 18. b Oktober; aus Kronstadt den 24. Mai, den 7. und 21, Junt, den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, 868 13. und 27. September, den 11. und 25. Ok⸗ ober.
nach Ankunft
1“
Der „Wladimir“ dagegen:
aus Stettin; den 24. Mai, den 7. und 21. Juni, den 8 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den
13. und 27. September, den 11. und 25. Oktober,
gus Kronstadt: den 17. und 31. Mai, den 14. und Hn, bven 12. und 26. Jult, den 9. und 23.
August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. 88 Oktober. 1 Passagegeld: J. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ⅜ Rthlr. In diesen Beträgen sind die Kosten füͤr die Bekösti⸗ gung, mit Ausnahme des Weines, einbegriffen. Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rävern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preußisch Courant. Güter und Kontanten werden gegen billige Berlin, den 27. Mai 1851. 8 8 General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
14AX*““ Vom 15ten d. M. ab wird der Postenlauf auf dem passow⸗ stralsunder Course in folgender Weise regulirt: Von Passow gehen ab: X“
1) Personenpost nach Stralsund um 10 Uhr Vormittags,⸗ nach Ankunft der Dampfwagenzüge aus Berlin 6 ¾ Uhr früh und aus Stettin 7 Uhr früh.
Güterpost ohne Personen⸗Beförderung nach Stralsund
um 4 Uhr Nachmittags, nach Ankunft der Züge aus
Berlin 12 Uhr Mittags und aus Stettin 12 Uhr Mittags.
Personenpost nach Stralsund um 8 Uhr 30. Minuten
Abends, nach Ankunft der Züge aus Berlin 5 Uhr Nach⸗
mittags und aus Steltin 5 ¼ Uhr Nachmittags.
Schnellpost nach Stralsund um 2 Uhr früh, nach An⸗
kunft der Züge aus Berlin 11 Uhr Abends und aus
Siettin 12 Uhr 15 Minuten früh.
Von Stralsund gehen ab: 8 1) Personenpost nach Passow 12 Uhr Nachts, in Passow
5 Uhr 10 Minuten Abends, in Berlin 9 Uhr 30 Minuten
Abends.
Schnellpost nach Passow um 10 Uhr 15 Minuten
Vormittags, in Passow 1 Uhr Nachts, in Berlin 4 Uhr
32 Minuten früh.
Personenpost nach Passow um 2 ½ Uhr Nachmittags,
in Passow 7 Uhr 40 Minuten Morgens, in Berlin um
11 Uhr Vormittags.
Güterpost ohne Personen⸗Beförderung nach Passow um 3 ½ Uhr Nachmittags, in Passow 11 Uhr 35 Minuten Vormittags, in Berlin 4 Uhr 4 Minuten Nachmittags.
Berlin, den 11. September 1851. Küöünigliche Ober⸗Post⸗Direction.
11163“”“
In Gemäzheit der Bekanntmachung des Herrn Chess der Bank vom 23. Juli d. J. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die in Tilsit, in Stelle der bisherigen Filial⸗Anstalt des Bank⸗Comtoirs zu Königsberg, zu errichtende Bank⸗Kom⸗ mandite am 1. Oktober d. J. in Wirksamkeit treten und folgende Bankgeschäfte betreiben wird:
1) Ertheilung von Darlehnen gegen Unterpfand von edlen Me⸗ tallen, inländischen Staats⸗, Kommunal⸗ und ständischen Papieren, soliden Wechseln und dem Verderben nicht ausge⸗ setzten leicht verkäuflichen Kaufmannswaaren.
Diskontirung von Wechseln auf Tilsit und Ankauf von Wech⸗
seln auf Berlin und andere inländische Plätze, an welchen
sich Filial-Anstalten der preußischen Bank befinden, so wir
von ausländischen Wechseln, welche an der berliner Börse eeinen Cours haben.
3) Ausstellung von Anweisungen auf die Haupt⸗Bank und deren Filial⸗Anstalten in den Provinzen, so wie Einlösung der An⸗
weisungen dieser Anstalten auf die Bank⸗Kommandite.
4) Besorgung des An⸗ und Verkaufs von öffentlichen Papieren gegen die übliche Provision und Courtage.
5) Annahme von Geldern öffentlicher Behörden, Anstalten und Privatpersonen, welche zur zinsbaren Belegung bei dem Bank⸗ Comtoir in Königsberg bestimmt und worüber die Anträge⸗ auf Ausfertigung der Bank⸗Obligationen seitens der Depo⸗ nenten direkt an das genannte Bank⸗Comtoir zu richten sind
1 Die Verwaltung der Bank-Kommandite ist den Bank⸗Buc⸗ haltern Thal und Braag übertragen worden; es sind daher Beider Unterschriften bei allen rechtsverbindlichen Erklärungen und Aus⸗ fertigungen der Bank-Kommandite erforderlich.
Berlin, den 10. September 1851. “ 1
Königliches preuß. Haupt Bank⸗Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Woywod
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten die Cirkular⸗Verfügung vom 18ten
Mit Bezugnahme auf
v. M., die Eröffnung des Unterrichts in der Centrol⸗Turn⸗Anstat
349
am 1. Okiober d. J. Verhältnisse es gestarten, daß außer den von den Provinzial⸗ Behörden einzuberufenden Kandidaten des Schulamtes auch noch andere Civil⸗Eleven an diesem Kursus Theil nehmen können. Hierauf bezügliche Meldungen, welchen ein Zeugniß uüber die er⸗ langte Schulbildung, so wie ein Sittenzeugniß des Vorgesetzten des sich Meldenden oder der Orts⸗Polizeibehörde, beizufügen ist, müssen spätestens bis zum 18. September d. J. mir eingereicht werden. v“ Bessin den 10. Setember 18535. “ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
* 1C .Angekegenheiten. Sn zmif it c. 312
von Raumer.
Finanz⸗Ministerium. Bekanntmachung, die Kündigung der in der ersten Verloosung gezogenen Schuldver⸗ schreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1850 betreffend.
In Folge unserer Bekanntmachung vom 5ten d. M. sind be⸗
ufs der Tilgung für das Jahr 1851 und für das erste Semester 1852 die in dem anliegenden Verzeichnisse (a) aufgeführten Schuld⸗ verschreibungen der Staats-Anleihe vom Jahre 1850 über den Kapitalbetrag von 270,000 Rthlr. im heutigen Verloosungs⸗ Termin ausgelooset worden, und werden ihren Besitzern mit der Aufforderung hierdurch gekündigt, den verschriebenen Kapitalbetrag am 1. April k. J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr ent⸗ weder hier bei der Kontrole der Staatspapiere, Taubenstraße Nr. 30, oder bei der nächsten Regierungs⸗Hauptkasse, gegen Quittung (wozu Formulare bei den erwähnten Kassen unentgeltlich verabfolgt wer⸗ den) und gegen Rückgabe der Schulbdverschreibungen, baar in Em⸗ pfang zu nehmen.
Mit dem 31. März 1852 hört die weitere Verzinsung dieser Schuldverschreibungen auf, und müssen daher mit denselben zugleich die dazu gehörigen fünf Stück Zins⸗Coupons der ersten Serie von Nr. 4 bis Nr. 8, welche die Zinsen vom 1. April 1852 bis zum 1. Oktober 1854 umfassen, unentgeltlich abgeliefert werden, widrigen⸗ falls für einen jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird.
Berlin, den 9. September 1851. Haupt-Verwaltung der Staats⸗Schulden. (ges.h Natan. Kohller.. . à Das Verzeichniß der verloosten Schuldverschreibung Staats⸗ AUnleihe vom Jahre 1850 ist der des anigicch Preußs⸗ schen Staats⸗Anzeigers beigelegt.
Bekanntmachung vom 13. September 1851 — betref⸗ fend die Herabsetzung der Zinsen der freiwilligen Staats⸗Anleihe des Jahres 1848, von 5 auf 4 ½
Prozent. t
Durch den in der Gesetz⸗Sammlung abgedruckten Allerhöchste Erlaß vom 10. d. M. haben des Königs Mäzesäät “ des Herrn Finanz⸗Ministers genehmigt, daß die Zinsen der frei⸗ willigen Sraats-Anleihe des Jahres 1848, vom 1. April 1852 ab von 5 auf 42 „Ct. herabgesetzt und denjenigen Gläubigern, welche sich diese Zinsermäßigung nicht gefallen lassen wollen, ihre Kapita⸗ lien am 1. April 1852 baar zuruckgezahlt werden. Zu diesem Be⸗ huf werden sämmtliche verzinsliche Schuld⸗Verschreibungen jener Anleihe, so weit sie nicht in der am 5. d. M. stattgehabten Ver⸗ loosung, Behufs der planmäßigen Tilgung, gezogen und durch un⸗ sere Bekanntmachung von demselben Tage bereits gekündigt worden sind, zur baaren Rückzahlung am 1. April 1852 hierdurch gekün⸗ digt, mit der Maßgabe, daß denjenigen Gläubigern, welche in die Zinsherabsetzung auf 4 ½ pCt. vom 1. April 1852 ab willigen und dies durch Einreichung ihrer Obligationen bei der Kontrole der Staats⸗Papiere (Taubenstraße Nr. 30), in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, oder bei einer Regierungs⸗Haupt⸗Kasse, zur Ab⸗ stempelung auf 4 ½ pCt., bis spätestens zum 30. November d. J. zu erkennen geben, auch noch der volle Genuß des letzten, am 1. Oktober 1852 zahlbaren 5prozentigen Coupons der 1. Zins⸗ Serie verbleiben soll.
Die zu konvertirenden Obligationen sind ohne Zinscoupons mit einem nach Littern, Nummern und Geldbeträgen geordneten doppelten Verzeichnisse, wovon ein Exemplar, mit Empfangsbe⸗ scheinigung der Obligationen versehen, sogleich zurückgegeben wird, einzureichen und sollen alsbald nach befundener Richtigkeit und ge⸗
schehener Bedruckung mit dem Reductionsstempel den Einreichern derselben wieder ausgehändigt werden.
Von allen übrigen Obligations⸗Besitzern dieser Anleihe, welche ihre Obligationen bis zum 30. November d. J. in obiger Weise nicht eingereicht haben, wird angenommen, daß sie den Rückempfang ihrer Kapitalien der Zins⸗Ermäßigung vorziehen. Dieselben haben daher den Nominal⸗Betrag ihrer Obligationen gegen Rückgabe der⸗ selben nebst den am 1. Oktober 1852 fälligen Zins⸗Coupons,
betreffend, wird hierdurch bemerkt, wie die Serie I. Nr. 8, und gegen
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— ge⸗ ig, bei der Kontrole der Staats papiere am 1. April 1852, obrr von da ab. 1 1 8 stunden voh 'in Enpfanain ab, in den Vormittags⸗
Da von diesem Tage ab jede weitere Verzinsung der ni konvertirten Obligationen aufhöet, shwn Z“ am 1. Oktober 1852 fällig werdenden Zias⸗Coupons 32 — icht mit jenen Obligationen zurückgereicht werden können 888 K 8 gekürzt werden. SE 1 Den einzureichenden, nicht konvertirten Schuldverschreibungen ist ein Verzeichniß der Littern, Nummern und Geldbeträge beizu⸗ fügen und unter demselben die Quittung über das Kavpital rvg- pelfrei auszustellen. . Denjenigen Gläubigern, welche die Kündigung annehmen jedoch ihre Kapitalien nicht persönlich oder durch Bevollmächtigte bei der Kontrole der Staatspaͤpiere in Empfang nehmen können sollen zwar dieselben durch Ueberweisung an die betreffende Regie⸗ rungs⸗Haupt⸗Kasse ausgezahlt werden. Da aber der Zahlung eine Prüfung der Echtheit der einzureichenden Schuldverschreibungen und deren Vergleichung mit den bei der Kontrole der Staatspapiere befindlichen Stammbüchern vorhergehen muß, so find die Schuld⸗ Dokumente mit einem doppelten Verzeichnisse der Littern, Num⸗ mern und Kapital⸗Beträge, von welchem ein Exemplar bescheinigt zurückgegeben wird, spätestens vier Wochen vor dem 1. April 1852 der Reglerungs⸗Hauptkasse zur weiteren Beför⸗ rung an die Kontrole der Staats⸗Papiere einzureichen, widrigenfalls die Interessenten sich selbst den Verlust beizumessen haben, welchen sie durch die verspätete Vorlegung ihrer Dokumente und die da⸗ durch herbeigesührte verzögerte Rückzahlung ihrer Kapitalien viel⸗ leicht erleiden. Gedruckte Formulare zu den im Vorstehenden er⸗ wähnten Verzeichnissen werden unentgeltlich bei den gedachten Kassen verabfolgt. Beerlin, den 13. September 1851.
Haupt⸗Verwaleung der Staatsschulden.
(gez.) Natan. Köhlen. hitrag
Angekommen: Der Kammerherr, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich sicilianischen Hofe, Frei⸗ herr won Brockhansemn, von Bonn. B mie e emmt l1u .
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Abgereist: Se. Excellenz der Königlich hannoversche Staats⸗ Minister von Hammerstein, nach Hannover. Der Vice⸗Oberjägermeister Graf von der Asseburg⸗Fal⸗ kenstein, nach Meisdorf.
Personal-Chronik Frovinzial⸗Behörden. Provinz Preußen. gI
Ernauut sind: Der bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Wendisch zum Gerichts⸗Assessor; der Stadtkämmerer Heyne in Rosen⸗ berg zum Substituten des Polizei⸗Anwalts Hellmuth daselbst für den Fall, daß Letzterer abwesend ist oder sonst verhindert wird.
Bestätigt sind: Als Schiedsmänner: Gutsbesitzer Calix zu Ra⸗ manuppen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Abelischken; Gutsbesitzer Lin⸗ denau zu Alt⸗Lappönen für den tsten Bezirk des Kirchspiels Aulowöhnen; Gutsbesitzer Wichgraf zu Lindenberg für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Aulowöhnen; Krugbesitzer Reinbacher zu Berschkallen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Berschkallen; Gutsbesitzer Reincke zu Pabbeln für den 41sten Bezirk des Kirchspiels Didlacken; Gutsbesitzer Rousselle jun. zu Nettienen sür den 1sten Bezirk des Kirchspiels Georgenburg; Dorfrichter Kemke in Gillischken für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Georgenburg; Grundbesitzer Radtke in Gaidßen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Grünheide; Gutsbesitzer Wittke zu Tarpupönen für den 1sten Bezirt des Kirchspiels Insterburg; Gutsbesitzer Ammon zu Althof Insterburg für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Insterburg; Gutsbesitzer Doherr zu Davidehlen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Jodlaucken; Kaufmann Ehlert zu Bubainen für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Norkitten; Grundbesitzer Rasch zu Norkitten für den 2ten Bezirk des Kirchspiels Norkitten; Kauf⸗ mann Kreuzberger zu Pellenincken für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Pellenincken; Grundbesitzer Sperling zu Puschdorff für den 1sten Bezirk des Kirchspiels Puschdorff; Krugbesitzer Pfuhl jun. zu Saalau für den lsten Bezirk des Kirchspiels Saalau; in dem Kreise Loͤtzen für den isten Bezirk des Kirchspiels Widminnen der Landgeschworne Eduard Minchau zu Sucholasken; der Kanzlei⸗Direktor Zimmermann zu Goldapp als Agent der aachener und münchener Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft; nach⸗ dem der Kausmann Albrecht Heyne zu Insterburg die Agentur der magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft niedergelegt hat, Kaufmann S. Eichelbaum als Agent dieser Gesellschaft; der Kaufmann Abraham Ruhemann zu Johannisburg als Agent der schlesischen Feuer⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft zu Breslau in Stelle des Kaufmanns J. A. Broschz der Gutspächter Kramer in Powalken, conitzer Kreises, als stellvertre⸗ tender Spezial⸗Direktor der Mobiliar⸗Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft zu Stolp; der Apotheker Leistikow zu Vandsburg, als Agent der schlesischen Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft; der Gutsbesitzer Neubart zu Hansfelde, Kreises Graudenz, als Spezial⸗Direktor von der Mobiliar⸗Feuer-⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft für die Bewohner des platten Landes der Provinz
zu nehmen. 116
S. H. ede8I
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