1851 / 67 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Den Allerhoͤchsten Erlaß vom 15. August 1851, be⸗

treffend die Errichtung einer Handelskammer für den

Kreis Kottbus; und unter

Den Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 1851,

betreffend die Herabsetzung des Zinssatzes der fünspro⸗

zentigen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848 auf 4 ½ pCt. erlin, den 16. September 1851. 11“

Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Ernannt: Der Bank⸗Kassirer Thal zu Königsberg in Pr. um Bank⸗Buchhalter und ersten Vorstandsbeamten der Bank⸗Kom⸗ mandite zu Tilsit; der Bank⸗Buchhalter Braag z standsbeamten der Bank⸗Kommandite zu Tilsit.

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zweiten Vor⸗ 8

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Der Kreis-Chirurgus Wendrykowski ist aus dem sens⸗

burger Kreise in den Kreis Heydekrug zurückversetzt und die sens⸗

vurger Kreis⸗Chirurgen⸗Stelle dem Wundarzte erster Klasse Mroczeck zu Skurcz verliehen worden.

Die Immatriculation für das bevorstehende Winter⸗Semester 18 ⁄2⁄¶ findet bis 8 Tage nach dem 15. Oktober c., dem vorschrifts⸗ mäßigen Anfange der Vorlesungen, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnabends um 12 Uhr, im Senats⸗Saale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität men, ein vollständiges Abgangs Zeugniß von dieser Universität, ) diejenigen, welche die Universitäts⸗Studien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß, und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende

Legitimations⸗Papiere vorzulegen.

Unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt Stehende haben außerdem die schriftliche Zustimmung ihres Vaters oder Vor⸗ mundes zum Besuch der hiesigen Universität beizubringen. 8

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vorschrifts⸗ mäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf die §§. 35 und 36 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Juni 1834 verwiesen.

Berlin, den 13. September 1851.

Die Immatriculations⸗Kommission Lehnert. Zugleich für den zur Zeit abwesenden Rektor.

EEqunliß der Vorlesungen und praktischen Uebungen bei der Königlichen Aka⸗ der Künste in dem Winterhalbjahre vom 1. Oktober d. J. 1“ 1 TTTREIZAFHdeiden Künste: Zeichnen und Modelliren nach dem lebenden Modell, geleitet von den Mitgliedern des Senats der Akademie. Unterricht in der Composition und Gewandung: Prof. Begas. Zeichnen und Malen im Königl. Museum: Prof. H. Anatomie: Dr. du Bois⸗Reymond. Zeichnen nach Gypsabgüssen: Prof. Daege. Modelliren nach der Antike: Prof. A. Fischer. Landschaftzeichnen: Prof. Schirmer. Zeichnen der Thiere, besonders der Pferde: Prof. Eybel. Vorbereitungs⸗Klasse: Prof. Herbig und Maler Holbein. Zeichnen nach anatomischen Vorbildern und Proportionen des menschlichen Körpers: Maler Domschke. Kupferstechen: Prof. Buchhorn. Holz⸗ und Formstechen: Prof. Gubitz. Schrift⸗ und Kartenstechen: der akad. Lehrer Reyher. Metallgraviren und Steinschneiden: der akad. Lehrer K. Fischer. Bronzegießen: der akad. Lehrer H. Fischer. Kunstgeschichte des Mittelalters mit Berücksichtigung der Kulturgeschichte und des Kostüms: Dr. Guhl. Mythologie: Prof. Geppert. . Naunfcher. Die Lehre von der zweckmäßigen Anlegung der Gebäude, verbunden mit praktischen Uebungen im Entwerfen derselben: Prof. Rabe. Privatim wird Derselbe vortragen: a) die Lehre von den Constructionen, oder: wie die Gebäude und jeder einzelne Theil derselben den Forderungen der Festigkeit gemäß zweckmäßig zu errichten sind; b) die Geschichte der Baukunst bis zur gegenwärtigen Zeit, verbunden mit der Be⸗ schreibung der verschiedenen Bauwerke der Vorzeit und Ge⸗ genwart.

Die Projectionen, die Lehre von den Säulen⸗Ordnungen nach Vitruv, Perspektive und Optik: Prof. Hummel und Prof Beckmann. .

Zeichnung und Composition architektonischer Decorationen Prof. Bötticher.

Entwerfen der Gebäude: Prof. Strack. a) Bau⸗Construc⸗ tionen: Derselbe. Perspektive für Architekien: Prof. Beckmann.

Modelliren architektonischer Verzierungen und Glie

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Lehre der Harmonie: Musik⸗Direktor Bach.

Doppelter Kontrapunkt und Fuge: Derselbe.

Choral⸗ und Figural⸗Styl: Derselbe.

Freie Vokal⸗Compositionen: die Musik⸗Direktoren Bach un Prof. Rungenhagen. 8

Freie Instrumental⸗Compositionen: Dieselben.

D. Bei der mit der Akademie verbundenen Zeichnen⸗

schule: 29) Freies Handzeichnen unter Leitung des Prof. Lengerich un des Lehrers Neu. E. Bei der mit der Akademie verbundenen Kunst⸗ un Gewerkschule.

30) Freies Handzeichnen: die Professoren Herbig, Lengerich

und die akad. Lehrer Holbein, Schutz und Kupfersteche 1

Modelliren nach Gypsabgüssen: Prof. Wich mann und Prof.

A. Fischer.

Geometrisches und architektonisches Reißen: Prof. Zielcke

2

und Prof. Stövesandt. . Für die Unterrichts⸗Gegenstände von Nr. 1 bis 29 finden die Anmeldungen von Mitte September bis Ende Oktober statt im

Akademie⸗Gebäude jeden Mittwoch von 12 bis 2 Uhr und für

Nr. 30 bis 32 jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr daselbst Berlin, den 3. September 1851. Königliche Akademie der Künste. Prof. Herbig, Vice ⸗Direktor.

Finanz⸗Ministerium.

Verfügung vom 30. Juli 1851 betreffend die Stempelfreiheit de Quittungen über reglementsmäßige Umzugs⸗Kosten⸗Vergütungen. Ew. Excellenz beehre ich mich auf das gefällige Schreiben vo 6ten d. M. ganz ergebenst zu erwiedern, daß die Frage: ob di Quittungen über die den Beamten bei Versetzungen gezahlte

reglementsmäßigen Umzugs⸗Kosten-Entschädigungen bei dem

Betrage von 50 Rehlrn. und darüber dem Stempel zu ⁄2 Prozen zu unterwerfen seien, zwar nach Ausweis der diesseitigen Akten nock nicht speziell zur Sprache gebracht worden ist, ich aber nicht An stand nehme, diese Frage zu verneinen, weil die Position „Quit lungen“ im Tarife zum Stempelgesetz vom 7. März 1822 zu c den Quittungen über Reisekosten in Dienst⸗Angelegenheiten au

öffentlichen Kassen Stempelfreiheit zugesteht und die Entschädigung für Umzugskosten, auf welche die Beamten reglementsmäßig An⸗

spruch haben, dem Dienstaufwand an Reisekosten wohl gleichstehe fte. Weitere an die Post⸗Behörden zu verfügen. Berlin, den 30. Juli 1851. Der Finanz⸗Minister. An den Königlichen Staats⸗Minister für Handel ꝛc. Herrn von der Heydt Excellenz

Verfügung vom 31. Juli 1851 betreffend die Feier von Dienst⸗Jubiläen.

Ew. Excellenz stelle ich ganz ergebenst anheim, demgemäß das

Ew. ꝛc. erwiedere ich auf den Bericht vom 22. d. M., die

dem als Chausseegeld⸗Erheber in N. fungirenden pensionirte Steueraufseher N. in Anspruch genommene Feier seines funfzigjähri⸗ gen Dienst⸗Jubiläums betreffend, daß es bei der Festsetzung des

Zeitpunktes eines Dienst⸗Jubiläums nur darauf, daß ein Beamter 50 Jahre im aktiven Staatsdienste wirklich zugebracht, nicht aber

darauf ankommt, ob er in einer Kündigungsstelle fungirt ha Wenn daher ein Pensionair als Zoll⸗, Steuer⸗ oder Chausseegeld Erheber wieder angestellt ist, so kann zwar die von der erfolgten Pensionirung ab bis zur Wiederanstellung zugebrachte Zeit als Dienstzeit nicht in Betracht kommen; dagegen ist er, wenn die Dienstzeit bis zur Pensionirung und demnächst von der Wieder anstellung ab überhaupt 50 Jahre beträgt, zur Feier des Dienst Jubiläums berechtigt. 1

Berlin, den 31. Jult 1851.

Für den General⸗Direktor der Steuer

An den Königlichen Wirklichen Geheimen Ober⸗Finanz⸗

Rath und Provinzial⸗Steuer⸗Direktor in Breslau.

Verfügung vom 11. August 1851 betreffend die den Steuer⸗

stellen obliegende Prüfung der Stempelpflichtigkeit der zur Kassirung 8 des Stempels ihnen vorgelegten Verhandlungen. die Anfrage in dem Berichte der Königlichen Regierung vom 243. Juli d. J.z ob und wieweit die Haupt⸗Aemter zur Prüfung der Richtigkeit der Stempelbeträge verpflichtet sind, deren Kassirung zu vorge⸗ legten Urkunden von ihnen begehrt wird, b ist bereits 2ꝛc. ꝛc. Entscheidung ergangen c.

Danach haben zwar die Steuerstellen, bei welchen Stempel⸗ papier zu vorgelegten Dokumenten angekauft wird, das begehrte Stempelpapier zu debitiren, und es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob die Debitstelle ein Haupt⸗Amt oder eine andere Steuerstelle ist. Der Debit des von den Interessenten begehrten Stempelpapiers soll aber die Prüfung des vorgelegten Dokuments in Beziehung auf Stempelpflichtigkeit seitens der Steverstelle nicht ausschließen. Weicht die Ansicht des Beamten, welcher das Stempelpapier zu debitiren hat, von der der Interessenten in Ansehung des Betrages des ver⸗ langten Stempels insoweit ab, daß ein zu geringer Betrag begehrt wird, so hat der Beamte dies den Interessenten mitzutheilen, und, wenn Letztere darauf nicht achten, wegen des zu wenig verbrauchten Stempels entweder selbst einzuschreiten, oder, wenn die Debitstelle hierzu nicht befugt ist, der vorgesetzten Behörde davon Anzeige zu machen.

In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn bei dieser Gelegen⸗ heit bereits begangene Stempel⸗Contraventionen zur Kenntniß der Debitstelle kommen.

erlin, den 11. August 1851. Der General⸗Direktor der Steuern. An die Königliche Regierung in Frankfurt.

Verfügung vom 15. August 1851 betreffend die von Urlaub bewilligungen nach Berlin erforderliche Anzeige.

Auf den Antrag vom 7. d. M. erhalten Ew. ꝛc. anliegend Abschrift (a) der unterm 11. v. M. in Erinnerung gebrachten Be⸗ stimmung vom 19. November 1800, wonach von jeder Urlaubser⸗ theilung nach Berlin gleichzeitig hierher Anzeige zu machen ist. q b

Für den General⸗Direktor der Steuern. An den Königlichen Geheimen Finanzrath und Provinzial Struer⸗Direktor in Münster.

Friedrich Wilhelm ꝛc. Unsern ꝛzc D

Es ist bereits festgesetzt, daß die Provinzial⸗Directionen

Offizianten einen vierwöchentlichen Urlaub innerhalb Landes erthei⸗ len können. Hierbei soll es auch kuͤnflig verblelben, und wird Euch ferner die Besugniß zugestanden, nach vorgengiger Ueberzeugun von der Nothwendigkeit der Reise, den Offizianten innerk de8 ge ohne besondere Anfrage einen vierwöchentlichen Urlaub 8 ertheilen nur wollen Wir in jedem Fall, wenn dergleichen nach Berli rth ilt wird, Anzeige davon gewärtigen. Sind ꝛc. ö Berlin, den 19. November 1800. Auf Sr. Königlichen Majestät allergnädigsten Spezial⸗Befeh! An

lecise; und Zoll⸗Directi Acrise⸗ und Zoll⸗Directionen.

terie wird den 23. September d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungs⸗ saal des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen. 8 Berlin, den 16. September 1851.

General⸗Lotterie⸗Direction.

Angekommen: Seé Durchlaucht her a Say Wittgenstein⸗Berleburg, von Dresden.

Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gefandter in außerordentlicher Mission am Königlich hannoverschen Hofe, Graf von Nostitz von Hannover. 8

Se. Excellenz der Oberschenk von Arnim, von London. Der Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗

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liche Arbeiten, Oesterreich, aus dem Bade Kreut.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst zu Sa yn⸗Witt⸗ genstein⸗Berleburg, nach Ostende.

Se. Excellenz der Staats⸗ und Finanz ninister von Bodel⸗ schwingh nach Münster.

Se. Excellenz der General der Kavallerie und Oberbefehls⸗ haber der Truppen in den Marken, von Wrangeb!, nach Verona.

Der Koͤnsistorial⸗Präsident und Vorsitzende des evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz Breslau 8

Berlin, 15. September. Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich haben dem Kommandanten der Bundesfestung Mainz General-Lieutenant von Schack, den Orden der Eisernen Krone

erster Klasse zu verleihen geruht.

Statistik der Abgaben⸗, Gewerbe⸗ und Handels⸗Verwaltung. Nebersicht de. Weinbaues im preuhischein

emr.

nan . Uranracen xn.

Weingewinn (einschließlich des

roduktive Flächen. 8 2 Ulgc steuerfreien Haustrunks).

1849. 1850. 1849. 185o0. Morgen. ¶R. Morgen. R. Eimer. Qnt. Eimer. Qrt.

In Klasse I * 5 II

8 2 2

am Rheine und sonst..

B. Provinz Sachsen (einschließlich in den zum preußischen Gebietstheilen) c C. Provinz Brandenburg . D. 2 Schlesien (Von B. bis E. in de rste Die übrigen Provinzen haben keinen Weinbau.

Zusammen im preußischen Staate..

766 841 2,694 15 3,445

24

244 T- 97 863 58 864 34 2,345 115 2,341 70 9,092 12,993 34 10,279 124 10,259 170 70,621 72,831 28 14,195 106 14,200 48 130,503 122,875 414 12,418 62] 12,408 149 96,979 101,352 58 9,032 120 9,002 133 80,136 63,882

84 1 48,107 127 388,198 5 374800] 18 65 22,502 142 236,203 192,455

056 88 12,030 76 68,36 83,414 3,953 q 4111 1 13,934 89] 97,857 98,929

Die Ziehung der 3ten Klasse 104 er Königlichen Klassen⸗Lot⸗

48,5156 84 1 48,467 388,198 374,800 V

3,470 127 y3,428 50 9,599 5 8,897

4,184 117 4,183 8,339 50 7,218

4,946 99 1 1 0b 18,386

158 426/842 239 1 4172,727 43

8

Bemerkung, Außerdem sind an Wein von fremden Trauben in gequetschtem Zustande von der Gränze gegenüberliegenden Grundstücken inländischer Besitzer zur Kelterung im Inlande eingegangen in der Rhein⸗Provinz 1849; 3116 Eimer 55 Quart; 1850: 2844 Eimer 25 Quart.