Ibugad ten 9
Wahlvorsteher
einzeln.
Burladin⸗ Gemeinde Starzeln .. Oberamts⸗Ver⸗ gen. 1 Hausen weser Bachmann b Burladingen. zu Hechingen. Hermannsdorf Stellvertreter: Gauselfingen 1 Stadtschultheiß Stetten .... Ruff daselbst. Stetten b. /H. 11““ Hörschwag.
Sikingen.
2) Oberamt Trochtelfingen 3) Vom Oberamt . Gammertingen Gemeinde Neufra 11 8 Harthausen b. F. 5
Oberamtmann von Gebele zu
Gammer tingen. Stellvertreter:
Oberamts⸗Asses⸗ sor Rehmann da⸗ selbst.
Veringen⸗ 1) Oberamt Gammertingen stadt. mit Ausschluß der zum ““ II. Bezirk gehörigen Ort⸗
schaften.. A.
2) Oberamt Straßberg...
3) Vom Oberamt Sigma⸗
ringen 8
Gemeinde Langenenslin⸗
Billafingen..
Jungnau ....
Bingen
Hitzkofen
Sigmarin⸗ 1) Vom Oberamt Sigma⸗ gen. ringen
bes von Sallwürk Gemeinde Ablach zu Sigmaringen. 1 “ 8 Stellvertreter: Sigmaringen⸗ Vilsingen Hornstein Bittelschieß...
Ober⸗Amtmann Widmann zu Ostrach. Stellvertreter: der Bürgermeister daselbst.
1) Ober⸗Vogtei⸗Amt Achberg..
2) Ober⸗Amt Ostrach...
3) Vom Ober⸗Amt Sig⸗ maringen
Gemeinde Kalkreute
Ettisweiler...
Habsthal..
Hansen.
Mottschieß ...
Ruelfingen.. Krauchenwies 15 1G
1188 Ober⸗Amtmann
—— Stellvertreter: Summa der Urwähler 687] Aktuar Hipp
2) In jedem dieser sechs Wahldistrikte ist Ein Wahlmann zu wählen 3) Als Wahltag ist — dem Herrn Minister des Innern oben der 259. September c. bestimmt.
4) Die Gimeinde⸗Behörden haben sofort, und ohne eine weitere Anwei⸗ sung dazu abzuwarten, in jeder Gemeinde der Einwohnerschaft in ortsüblicher Weise den gedachten Wahltag bekannt zu machen, mit
em Bemerken, daß die Wahl Vormittags 9 Uhr beginnt; und sind die Urwähler durch diese Bekanntmachung, welche den Wahlort ent⸗ halten muß, zu der Wahl vorzuladen. Ueber die erfolgte Vorladung der Wähler s demnächst seitens der Gemeinde⸗Behörden eine Be⸗ scheinigung auszustellen und solche noch vor dem Wahltage dem
Wahlvorsteher zu übersenden, welcher die gesammelten Bescheinigun⸗
gen in einem Heft der Wahlverhandlung beifügt.
5) Die Herren Wahlvorsteher werden mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 29sten v. M. noch besonders veranlaßt, die Wahl an dem gedachten Tage nach Maßgabe der Bestimmungen des Wahlgesetzes nan der betreffenden Paragraphen des Reglements pünktlich abzu⸗ alten.
Für den Fall, daß sie selbst eines unvorhergesehenen Hindernisses
1) Ober⸗Amt Wald.... 120 Frick zu Wald.
wegen nicht im Stande sein sollten, das Wahlgeschäft zu der be⸗ stimmten Zeit zu leiten, sind die Urwählerlisten und alle sonstigen auf die Wahl bezüglichen Schriftstücke rechtzeitig an den betreffenden Stellvertreter abzugeben, damit dieser die Wahl abhält.
Die Bestimmungen der §§. 11 bis 17 des Reglements vom 7. Mai 1851 über die Ausführung des Wahlgeschäftes selbst sind so vollständig, daß denselben etwas Besonderes nicht mehr hinzuzufügen sein wird; nur muß bemerkt werden, daß, wenn der gewählte Wahl⸗ mann im Wahltermine nicht anwesend sein sollte, um sich über die Annahme der Wahl sofort zu erklären, der Wahlvorsteher demselben, nachdem die Wahl geschlossen ist, ohne jeglichen Zeitverlust von der auf ihn gefallenen Wahl schriftlich Anzeige zu machen und mit Hinweisung auf §. 16 des gedachten Reglements zur Erklärung über die Annahme aufzufordern hat. Tritt der Fall ein, daß die Wahl auf die eine oder andere Weise abgelehnt wird, so ist sofort zur I g zu schreiten.
Zu dem Ende hat der Wahlvorsteher die sämmtlichen Urwähler des Bezirks durch die zu einem Uaaihre mine auf die oben ad 4 gedachte Art wieder vorladen zu lassen und diese anderweite Wahl in ebenderselben Weise abzuhalten, wie es das erste Mal geschehen ist.
Dies Geschäft muß aber so beschleunigt werden, daß das Re⸗ sultat noch rechtzeitig vor dem auf den 13. Oktober festgesetzten Ab⸗ 1““ dem Wahlkommissar angezeigt werden kann.
as Wahlprotokoll nebst allen dazu gehörigen Schriftstücken ist nach geschlossener Wahl, und nachdem sich der gewählte Wahlmann zur Annahme der Wahl bereit erklärt hat, dem nachstehend genannten Wahl⸗Kommissar, Herrn Regierungs⸗Assessor Bredt hierselbst, unver⸗ züglich einzureichen.
b. Wahl des Abgeordneten.
Zum Wahl⸗Kommissar ist der Herr Regierungs⸗Assessor Bredt hier⸗ selbst ernannt und zum Wahlort Gammertingen bestimmt worden. Der Wahltag ist von dem Herrn Minister des Innern auf den 13. Oktober d. J. festgesetzt. Ueber die Ausführung des Wahlgeschäfts selbst an diesem Tage wird auf die §§. 19 bis 29 des obengedachten Reglements verwiesen.
B. Ueber die Wahlen zur II. Kammer.
a. Wahl der Wahlmänner. Die Wahlvorsteher in den einzelnen Urwahl⸗Bezirken, so wie die Stellvertreter derselben für Verhinderungsfälle, werden von den Herren “ wozu diese bereits angewiesen sind, ernannt werden.
Zum Wahltag hat der Herr Minister des Innern den 22. Sep tember c. bestimmt.
Zu diesem Tage sind die sämmtlichen Urwähler der Gemeinde oder derjenigen Ortschaften, die zu einem Urwahlbezirke zusammen⸗ gelegt worden, durch die Gemeinde⸗Behörde in jedem Orte auf Vormittags 9 Uhr nach dem von dem Ober⸗Amte bestimmten Wahlort in ortsüblicher Weise zur Wahl zusammenzuberufen. Ueber die erfolgte Vorladung der Urwähler ertheilt jede Gemeinde⸗Behörde eine Bescheinigung und übergiebt diese dem Wahlvorsteher, welcher solche dem Wahlprotokolle beifügt. Die Wahl muß unter allen Um⸗ ständen an dem obengedachten Tage und zu der bestimmten Zeit stattfinden, daher für den Fall, daß der Wahlvorsteher selbst die Wahl zu leiten behindert sein sollte, selbige von dem Stellvertreter dessel⸗ ben abzuhalten ist. Sollte die Nothwendigkett hierzu irgendwo ein⸗ treten, so hat der ernannte Wahlvorsteher die Urwähler⸗ und Ab⸗ theilungsliste des Urwahlbezirks rechtzeitig an den Stellvertreter ab⸗ zugeben. b Im zweiten, aus den Gemeinden Achberg, Burgau und Tafertsweiler mit Nebenorten bestehenden Urwahlbezirk des Oberamts Ostrach wird wegen der weiten Entfernung, welche zwischen den gedachten Ortschaften liegt, die Abhaltung von zwei verschiedenen Wahlver⸗ sammlungen und zwar: in Achberg für die Gemeinde Achberg mit den zu dem gleichnamigen Obervogteiamte gehörigen Ortschaften und in Tafertsweiler für die Gemeinde dieses Orts, die Gemeinde Burgau und die Nebenorte zu ersterem angeordnet. Der Wahlvorsteher die⸗ ses Urwahlbezirks wird an dem bestimmten Wahltage zuerst in Ach berg die Wahl leiten und sich demnächst nach Tafertsweiler begeben, um daselbst am 24. September c. die Wahl abzuhalten. Erst an dem letzteren Orte ist das Wahlprotokoll zu schließen. Ergiebt sich daraus keine absolute Stimmenmehrheit für die betreffenden Wahl⸗ mannskandidaten, so ist sofort in Tafertsweiler zur engeren Wahl zu schreiten und diese demnächst auch in Achberg noch vorzunehmen, wodurch das Wahlgeschäft zu Ende geführt werden wird.
In allen übrigen Urwahlbezirken, auch wenn solche aus mehreren Ortschaften bestehen, wird nur eine Wahlversammlung und zwar an dem von dem Königlichen Oberamte bestimmten Orte abgehalten. Die Wahlvorsteher der sämmtlichen Urwahlbezirke werden auf die §§. 8 bis 16 des Reglements vom 7. Mai 1851 aufmerksam gemacht und hiermit angewiesen, die Bestimmungen derselben beim Wahl- geschäft genau zu beachten. Insbesondere wird noch bemerkt, daß, nachdem die Wahlversamm lung konstituirt ist und der Protokollfüh— rer so wie die Beisitzer ernannt und mittelst Handschlags verpflichtet sind, sofort zur Wahl geschritten und diese mit der dritten Abthei lung begonnen wird. Nach beendigter Wahl seitens der dritten Ab⸗ theilung wird solche von der zweiten Abtheilung vorgenommen, und zuletzt wählt die erste Abtheilung.
8 enn als Resultat einer Wahl sich ergeben sollte, daß auf so viel Personen, als die Abtheilung Wahlmänner zu wählen hat, die absolute Mehrheit der Stimmen nicht gefallen ist, so wird sofort zur engeren Wahl geschritten, wobei aber, wenn noch 1 Wahlmann zu wählen ist, nur denjenigen beiden Personen, welche vorher die meisten Stimmen hatten, die neue Stimme gegeben werden darf. Sind noch
ühlen, so kommen nur diejenigen 4 Personen 8. vorher die meisten Stimmen gefal⸗ 5„ definitives Wahlresultat erlangt ist, fordert der Wahlvor⸗ . steher die im Wahltermine anwesenden ahlmänner Zur Erklärung darüber auf, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Sind nicht alle Wahlmänner im Termine anwesend, so macht er den Abwesenden von er auf sie gefallenen Wahl mit Hinweisung auf §. 15 des Regle⸗ ments vom 7. Mai 1851 Anzeige und erwartet deren Erklärung. Sollte eine Ablehnung der Wahl erfolgen, so ist sofort in dem betreffenden Urwahlbezirk zur anderweiten Wahl zu schreiten, und diese möglichst, und zwar so zu beschleunigen, daß das Resultat dem Wahl⸗ ommissar noch vor dem 6. Oktober d. J. angezeigt werden kann. Der neue Wahlakt ist ganz in der oben angedeuteten Art abzuhalten. 5) Das Wahlprotokoll wird von dem Wahlvorsteher mit allen dazu ge⸗ hörigen Schriftstücken gleich, nachdem die Erklärung der Wahlmänner über die Annahme erfolgt, also das Wahlgeschäft vollständig ge⸗ schlossen ist, dem betreffenden, nachstehend genannten Wahlkommissar, Heerrn Kabinetsrath Bayl, beziehungsweise Regierungs⸗Direktor Mock, zu welchem der Urwahlbezirk gehört, eingereicht. 1181 1 b. Wahl der Abgeordneten. 12 6) Zur Wahl der Abgeordneten werden zwei Bezirke gebildet, in welchen je ein Abgeordneter zu wählen C“ Zum ersten Bepuk gehören: a) Amt Hechingen, inkl. Stadt, Wahlort 9 2 gaft. 8 und 88 Wahlkommissar habe ich den Herrn Kabinets⸗Rath Bayl rnannt. 1 Zum zweiten Bezirk gehören: a) Amt Wald, ⸗ Straßberg, 8 „ Sigmaringen inkl. Stadt, ⸗ Trochtelfingen, . “ und )— ammertingen. und 82 Wahltommissar ist der Herr Regierungs⸗Direktor Mock ernannt worden. 1 Als Wahltag ist von dem Herrn Minister des Innern der 6. Oktober d. J. bestimmt, an welchem Tage die Ausführung des Wahlgeschäfts nach Maßgabe der §§. 17 bis 25 des Reglements vom 7. Mai 1851 erfolgen wird. 8 Sigmaringen, den 9. September 1851. 18 Her Königliche Kommissarius in 8 hohenzollernschen Landen. . 9 9 Gras von Villers.
Wahlort Sigmaringen.
—
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 18. September. Im Opernhause, 96ͤte Abonne⸗
ments⸗Vorstellung: Badekuren, Lustspiel in 1 Akt, von G. zu Putlitz. Hierauf: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pan⸗
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7¾
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Freitag, 19. September. 149ste Schau⸗
Im Opernhause.
spielhaus⸗Abonnements⸗Vorstellung: Wilhelm Tell, Schauspiel in 5 Abth., von Schiller. Anfang 6 Uhr.
Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr., erster Rang und Bal⸗
kon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Or⸗ chester 1 Rthlr., Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang
und Balkon daselbst 12 ½ Sgr., Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr.
1
nxnnnexnixxm☚ꝗᷓꝗ☚☚ᷓnꝝᷓ————— Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours
der Berliner Börse, vom 17. septeznber 1851.
Amsterdam. E “
London
11e4“
Preuss. Courant-
Brief v qe“ 142 ½ 142 ½ dito 250 Ft. 2 Mt. — 141 ½ dito r.....⁵ 150 149 ⅔ 1 Lst. 3 Mi. 6 21 ½! 6 21 ½ 300 Fr. 2 Mt. 80 ½ 80 ½
h2 8 1Icö4A4*““ 86 ½ 85 ⅔
Angehurg Breslau 2 M Leipzig in Courant im 14 Thle. 8 Tage 995⅔
Frankfurt a. M. südd. W.. Petersburg
150 Fl 2 Mt. Ks 100 Thlr. 2 Mt.
100 Thlr. 2 Mt. 8 100 l. 2 Mt. 100 SRbl. 3 Woch.
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Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher.
vom 17. September 1851.
Preuss. Freiwillige Anleihe.
dito Staats-Anleihe von 1850.. Staats Schuld-Scheine . Oder-Deich-Bau-Obligationen.... “ Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr.] Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ¼ Berliner Stadt-Obligationen..... 5
dito dito
Westpreussische Pfandbriefe. Grossherzl. Posensche dito
dito dito dito Ostpreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk. dito .... Schlesische ““
dito vom Staat garantirt Lit. B.. Preussische Rentenbriefe....
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Friedrichsd'or..... Andere Goldmünzen à 5 Thlr.... Disconto....
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V Brief. Geld.
Aachen-Düsseldorfer... Bergisch-Märkische.. dito Prioritäts 8 Uerls-Amnhektr Eir, A. 8. I dito Prioritäts-.... Berlin-Hamburger ... Prieritäts.. dito II. Em Poisdam-Magdeburger dito P dito 8 ’ Rittto111X“*“ Berlin Stettiner 9. dito ““ Cöln-Mindener... dito Prioritäts-Oblig.. Düsseldorf-Ebberfelder...... “ dito Prioritäts-... dito E“ Magdeburg-Halberstädter Magdeburg-Wittenbere.. dito Prioritäts-.... Niederschiesisch-Märkise
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Prioritäts-. Prinz-Wilhelms (Steele-Vohwinkel)). dito vEbEEö1ö1ö11n dito II. Serie. Rheinische 1 dito (Stamm -) Priorität- dito Prioritäts-Obligationen.. dito vom Staat garantirte...
dito Prioritäts- Stargard-Posen.. Thüringer.... dito Prioritäts-Obligationen Wilhelmsbahm (Ccsel-Oderberg)
dito Prioritäts-. A.
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Eisenbahn-Stamm-Aectien V 1
Cöthen-Bernburger 52 Krakau-Oberschlesische .. . 82 ½ Kiel-Altona ... . 109 Mecklenbunger .... 1 Nordbahn (Friedr. Zarskoe-Selo
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Courant.
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