Das Abonnement beträgt. Alle Post-Anstalten des In⸗ und
½ Kthlr. für ½ Jahr Auslandes nehmen Bestellung auf in allen TE“ ohne den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger 1 greis-Erhs “ b 1 an, für Berlin die 8 E“ Okrober/Norbr. 10 ½ Rthlr. Br., 40 ¼¾⁄.¶ ,G. mit geiblatt (Preuß Adier-Zeitung) £ Expeditionen: ordbahn (Friedr. Wilh.) 11 10 1. 6. . in Zerlin 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., ehren⸗Straße Nr. 57. und 1 1 Novrbr./Dezbr. 10 ¼ Rthlr. Br., 10 ¾ G. ep“ in der ganzen Monarchie: 1 8 C( v chadows⸗Straße fir. 4. 18 Debr./Jun. 10 ⅛ Rthlr. Br., 40 ¼% G. — 1 Kthlr. 17 Sgr 4 Xo — b 8 Kassen-Vereins-Bank-Actien e “ 81 609b898 111“8*“ 1 Febr. /März 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G. 1 - April/ Mai 10 ¾%22 Athlr. Br., 10 ½ bez. G 2 8 . A 8 1 89 8 2 8 hn. “ 111“ V Leinöl loco 12 Kthlr. verk. 8 “ do. Hope 1. Anleihe . 5 V V — Sept. /Okt. 12 — 11 ⅔ 8 do. Stiegl. 2. 4. Anleihe 8 1 pt. / 2 Rthlr. do. do. 5. Anleihe ...
loco 10 Rthlr. bez. 8. Br., 9 ¶ G. .“ September do. “
Sept. 70kt. do.
Ausländische Prioritäts-Actien.
Spiritus loco ohne Fass 18 ½ Rthlr. bez. mit Fass 17 ¾ Rthlr. G. 8 September 17 ⅔% Rthlr. Br., 17 ½ G. 1b Sept./Oktob. 176 a 17 ½ Rthlr. bez., 17 ½ Br., 17 ¼ 6.
Oktob./Novemb. 17 ½ Rthlr. Br., 17 bez., 10 ½ G.
i gtt April/ Mai 18 Rthlr. Br., 17 ⅞ bez., 17 ¾ 2 8 6
Geschaftsverkehr nicht bedeutend. Weizen 1“ Roggen
anfänglich zu besseren Preisen begehrt, schliefst bei matterem Geschöft,
6 “ ausser pr. Frühjahr, etwas niedriger Hafer ohne Handel Rüböl an- N9 70. Freitag den 19. September
genehmer und langsam anziehend. Spiritus loco unverändert, Termine B
gefragter und höher bezahlt. 8 8 vI“ v“ 27 9] 1 11“ 1 1“ 111““ eigenter, 16. September. Leipzig-Dresdn. 147 Br. Säachs.- In Folge Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 27. August 4) daß der definitive Termin zur Annahme in der Bankkasse der Rayr. 87 ¾ Ur, 96 ½ G. Sagke.⸗SGökles. 1090 h d.. l.6bau-- Zitt. d. J. genehmige Ich, daß die Berlin⸗Stettiner Eisenbahn⸗Gesell⸗ polnischen Scheine zu 5, 10, 50 und 100 Flor. polnisch auf 25 ⅞ Br. Magdeb.-Le wig. 234 G. Berl'n Anh. 111 ¾ G. Köln-Mind. schaft die Zinsen der in Gemäßheit des Privilegiums vom 25. Juni den 19./31. Dezember definitiv anberaumt worden, 8 107 G. Thüringer 77 ¾ Br., 77 ¼ G. Fr.-W.-Nordbahn 37 Br. Altona- 1848 (Gesetz⸗Sammlung für 1848 S. 194 ff.) emittirten Prioritäts⸗ 2) daß ihre Einlösung gegen baares Geld oder Rubelscheine tag Kieler 109 ¾ G. Anhalt-Dessaue: Landesb. Lit. A. 146 ¼ G., Lit. B. Obligationen von 5 Prozent auf 4 ½ Prozent in der Weise herab⸗ täglich in den vorschriftsmäßigen Stunden, mit Ausnahm 120 ¾ G. Wiener Bankn. 86 8 Br., 85 ⅞ G. setzen darf, daß die zu diesem Behuf gekündigten und eingelösten der Sonn⸗- und Feiertage, bewirkt werden kann, de — Obligationen mit die v 3) S. die Statsg Se. he gh Scheine behufs ihrer Beför⸗ Teleagra j Depe 8 den Vermerke versehen und demnächst wieder ausgegeben werden. erung an die Bank nur bis zum 19./31. Dezember d. J.
9 I“ Diese Meine Ordre ist durch die Gesetz⸗Sammlung bekannt zu einschließlich annehmen wird, indem nach biesem Tepattne die
3 machen. Annahme untersagt ist, VIö 1oco 53 58 Krk! Paris, Dienstag, 16. September, Abends 8 Uhr. (Tel. D. Niederschlesisch⸗-Märkische Eisenbahn, den 9. September 1851 4) b nach dieser Ce die in Rede stehenden Scheine 12 2 * 2 thir. . B 8 2 8 - 5 5 . t 98 n; 8 . Pa 5„₰ 8 4 9 4 v 8 Hoggen loco 44½ -47 ⅞ Rthlr., für 86pfd. neuen 46 ⅞ Rthle. bez., 86- b. C. B.) Das Journal „Evenement“ ist von den Assisen ver⸗ (gez.) Friedrich Wilhelm. als ganz werthlose b betrachtet werden. pfd. alten zu 44 Rthlr. pr. 82 pfd. gehundelt. urtheilt worden. S 5 1 8 1851
h B. Warschau, den pr. Sept. u. Sept. Okt. 44 ¼ u. Rthlr. verk, 44 ⅓ Br., 44 ¼ G. 1““ 8 “ (fontrasign.) von der Heydt. von B odelschwingh. 8
pr. E11 Rthlr. verk., 1 v. . Stettin, 17. September, 1 Uhr 53 Minuten Nachmittags. An den Minister für Handel, Gewerbe und Der und Hereichräh
Pr. Frühjahr 1852 43 ¾ u. 43 ¾ Rthlr. verk., 43 † Br., 43 ⅔ à eizen 52 ¾ bez. Roggen 45 bez, September-Oktober 45 bez., Okto- öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister (gez.) Tymowski.
* e 8 einem nicht massgebenden Falle zuletzt ber -November 43 ½, 44 bez, Frühjatr 42 ¼ bez. Küböl September- f 1 8 8 8 Der Kanzlei⸗Vorsteher und Hofrath “ thlr. bez.
Oktober 9 ⅓ bez., Januar- Februar 10 i bez. Spiritus September-Oktober ö“ 1“ ] ge Lrblowsekit. Gerste, grosse, 30 — 32 Rthlr. be20 ¾ bezss lrühje hr 20 bez. 298 Br. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 2
8 8 24 8 I — 2 8 8 8 9 2 2 8
Hafer loco 22 — 24 Rthlr. Dem Kaufmann und Gutsbesitzer Denzin zu Lanenburg,
. f Wien, Dienstag, 16. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu- — schwimmend 22 —23 Athlr. ten. (Tel. Dep. d. C. B.) 5proz. Metalliq. 93 ½. 4 proz. Metalliq. 82 . Regierungs⸗Bezirk Köslin, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen.
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do Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obligationen..... I. N1. “ — 11I Poln. a. Pfandbr. aM00dcd. . Poln, neue Pfandbr. do Part. 500 FI „o010h0o!. Hamb. Feuer-K. do. Staats-Pr.-Anl Lübeck. Staats-Anleihe .. Holl. 2 ½ % Integrale Kurhess. Pr. O. 40 Thlr... N. Dad. do. 95 FI....
58—
[lS—
1
Berlin, 17 Septem
8
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten
Der Schulamts⸗Kandidat, Dr. August Karl Krönig, ist als Lehrer an der hiesigen Realschule angestellt worden.
— pr. Sept./Okt. 48pfd. 22 Rthlr. Bankaktien 1229. 1839r Loose 120 ¼. Lombarden 89 ½. London 11, 33.
- pr. Frühjahr 1852 23 Rthlr. Amsterdam 163. Augsburg 117 x¼. Hamburg 172 ¾. Paris 139 2. Gold Erbsen 37 — 40 Rthlr. 22 ½. Silber 16 ½. .
Rappsaat Winterrapps 65 — 64 Rthlr. 1 Bis heute waren in der National-Bank 11 Millionen Gulden C. M. 2 Winterrübsen 65 — 64 Rthlr. zu der neuen Anleihe gezeichnet.
8 Sommerrübsen 53 Rthlr. Paris, Dienstag, 16. September, Nach 8Wr. (8
Leinsaat 58 Rihlr. Dep. d. C. B.) 3 proz. 56, 10. 5 proz. 91, ““ 8
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Potsdam, 17. September.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Bayern ist auf Schloß Sanssouci eingetroffen. “ “ Angekommen: Der Pair Elphinstone, von London.
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Graf Kro⸗
“ ini fü — d öffentliche Ministerium für Handel, Gewerbe un ff ch Abgereis
Bekanntmachung, und öffentliche Arbeiten vorbehalten. Gebote, für
ee.“]
1
[742] ubhastations⸗Patent. [691]
Das Richtstraße Nr. 89 hier gelegene, Vol. J. No. 369. Fol. 382. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Schlächtermeister Voigt als Na⸗ turalbesitzer und dem Brauer Karl Eduard Wolff als titulirtem Besitzer gehörige Grundstück, welches ufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxre auf 10,410 Rthlr. abgeschätzt worden, soll
am 14. April 1852, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle — Junkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisrichter, Assessor Ulricy, subhastirt werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗
9 11I“
testens in diesem Termine zu melden. “ Frankfurt a. O., den 17. August 1851. Königliches Kreisgericht, Abtheilung v.
Das hierselbst auf der Rechtstadt in der Langgasse sub No. 23. des Hypothekenbuches, No. 102. und 327. der Servis⸗Anlage belegene, auf den Namen des Kaufmann “ Ferdinand Borowski eingetragene, auf 11,700 Rthlr. abge⸗
schätzte Grundstück (dessen Taxe und Hypotheken⸗
schein im Büreau V. bei den Subhastationsakten
B. 37. pro 1851 einzusehen sind) steht Schulden halber zur nothwendigen Subhastation. Der Bietungstermin wird den 3. März 1852, Vormittags 14 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden Danzig, den 7. Juli 1851. Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung
den Verkauf der Königlichen Gesundheitsgeschirr⸗
Manufaktur bei Charlottenburg betreffend.
Die Königliche Gesundheitsgeschirr⸗Manufaktur bei Charlottenburg soll mit allen zu derselben ge⸗ hörenden Grundstücken, Gebäuden und Inven⸗ tarien im Wege der Submission veräußert werden.
Die Verkaufs⸗Bedingungen sind in der Manu⸗ faktur selbst, so wie bei der unterzeichneten Di⸗ rection, Leipzigerstr. 4, einzusehen, woselbst auch Abschriften derselben gegen Erstattung der Ko⸗ pialien ertheilt werden.
Die Gebote, welche sowohl auf die Höhe des Kaufpreises, als auch auf den Betrag der auf das Kaufgeld zu leistenden Anzahlung zu richten sind, müssen bis zum 15. Dezember d. J. unter der Aufschrift: „Verkauf der Königlichen Ge⸗ sundheitsgeschirr⸗Manufaktur bei Charlottenburg“, schriftlich und versiegelt bei der unterzeichneten Direction eingereicht werden.
Die Eröffnung der Gebote erfolgt am 16. De⸗ zember d. J., Mittags 12 Uhr, in dem Geschäfts⸗ lokale der unterzeichneten Direction.
Jeder Bieter hat bis zu dem Eröffnungstage und spätestens im Laufe desselben eine Caution von Zehntausend Thalern in baarem Gelde, preußischen Staatspapieren oder von der König⸗ lich preußischen Regierung garantirten Eisenbahn⸗ Actien bei der Porzellan⸗Manufaktur⸗Haupt⸗Kasse, Leipzigerstr. 4, zu bestellen.
Den Einsendern der Gebote wird anheimge⸗ stellt, bei der Eröffnung anwesend zu sein und von den Geboten Kenntniß zu nehmen.
Die Auswahl unter den Bietern bleibt dem
Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe
“
welche die Caution nicht bestellt ist, werden nicht berücksichtigt. Die Bieter bleiben von dem Er⸗ öffnungstage ab vier Wochen lang an ihre Ge⸗ bote gebunden.
Berlin, den 3. September 1851. Direction der Königlichen Porzellan⸗Manufaktur 174838 P
8
Im Auftrage der Königlichen Regierung zu
Potsdam wird das unterzeichnete Haupt⸗Steuer⸗
Amt die Chausseegeld⸗Erhebung
1) bei Jüterbogk auf der berlin⸗ dresdener Chaussee, vom 1. November c. ab,
2) zu Neuhoff auf der berlin⸗kottbusser Chaussee, 1 Meile von Zossen, vom 1. Februar k. J.
zur Verpachtung an den Meistbietenden mit Vor⸗ behalt des höheren Zuschlags ausstellen und zur Verpachtung der Hebestelle bei Jüterbogk am 46. Oktober b. I-, Bvrm. 10 Uhr, so wie zur Verpachtung der Hebestelle zu Neuhoff am 17. SWm. konhr, im hauptamtlichen Dienstlokale hierselbst Termin abhalten. Pachtlustige, welche sich als dispo⸗ sitionsfähig ausweisen und vor Beginn des Ver⸗ pachtungs⸗Termins resp. ad 1, = 100 Thlr., ad 2 = 200 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren hier zu deponiren im Stande sind, werden dazu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Pacht⸗Bedingungen von heute ab bei uns und bei dem Steuer⸗Amte zu Jüterbogk während der Dienststunden eingesehen werden können. 8 Zossen, den 13. September 1851. b 8 b Königliches Haupt⸗Steuer⸗Amt.
Arbeiten.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 7. Mai v. J. wird hierdurch eins Bekanntmachung der Bank zu Warschau vom
11 Aun d. J., betreffend die Einlösung der polnischen Gulden⸗ scheine gegen Silberrubelscheine, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 16. September 1851. Der Minister für Handel, Gewer Der Finanz⸗Minister. und öffentliche Arbeiten. In Vertretung: vow der Heydt. Horn.
yc“ 6 Gazeta Codzienna Nr. 216 vom 18. August 1851. Die polnische Bank.
Mittelst Allerhöchsten Ukases vom 3./15. September 1841 ist die polnische Bank autorisirt worden, Silberrubelscheine zu emitti⸗ ren und polnische Guldenscheine zu dem entsprechenden Werthe gleichzeitig aus dem Course zurückzuziehen. Demgemäß hat die Bank durch die Zeitungen in den Monaten April und Mai v. 892 bekannt gemacht, daß die Staatskassen jene Guldenscheine nur bis
20. August —dieses Jahre men würden, und daß ihre Ein⸗ zum dief Jahres annehmen ,und daß ihre Ein
lösung bis zu der festzustellenden Präklusivfrist ihrer definitiven Außercourssetzung nur bei der polnischen Bank zulässig sein würde. Gegenwärtig hat der Verwaltungsrath des Königreichs mit Rück⸗ sicht darauf, daß nur eine geringe Anzahl von Kassen⸗ und Bank⸗ Billets zu 5, 50 und 100 Floren polnisch sich im Umlaufe be⸗ findet und die Inhaber derselben genug Zeit gehabt haben, diesel⸗ ben gegen Rubelscheine einzulösen, und daß die Absichten des Gou⸗ vernements ihre völlige Zurückziehung aus dem Umlaufe erheischen, mittelst Beschlusses vom 3./15. Juli d. J. Nr. 48,872 bestimmt, daß der definitive Termin zu ihrer Einlösung in der Kasse der Bank auf den 19.731. Dezember 1851 festzustellen ist, nach dessen Ablauf sie als ihres Werthes verlustig gegangen zu betrachten sind. Auf Grund dieses⸗ Beschlusses bringt die polnische Bank zur öffent⸗ lichen Kenntniß: JT1I1
: Der Erbschenk in Hinterp kow von Wickerode, nach Krokow.
Beanntmachn g.
Die Auszahlung der am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen der von uns ausgegebenen Rentenbriefe wird vom 1. Oktober ab an jedem Wochentage zwischen 9 und 1 Uhr Vormittags im Ge⸗ schäftslokale der Rentenbank⸗Kasse, Schützenstraße Nr. 26 hierselbst, gegen Ablieferung der Zinscoupons Ser. 1. Nr. 2 ersotgey. Werden mehrere Coupons gleichzeitig zur Einlösung präsentirt, so ist denselben eine Nachweisung beizufügen, in welcher die Coupons den Apoints, der Zahl und dem Betrage nach aufzuführen und zusammenzuziehen sind. Auch kann die Abhebung der Zinsen in gleicher Weise bei jeder Kreis⸗Steuer⸗Kasse der Regierungs⸗Bezirke Potsdam und Frankfurt erfolgen.
Nach §. 35 des Gesetzes über die Errichtung von Rentenban⸗ ken vom 2. März v. J. (Gesetz⸗Sammlung pro 1850 Stück 10 Nr. 3234 Seite 112) werden die fälligen Coupons übrigens von allen Königlichen Kassen in Zahlung angenommen.
Berlin, den 16. September 1851.
Königliche Direction der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Bekanntmachung, Der Herr Minister des. Innern hat in Folge der von Sr.
Majestät dem Könige ertheilten Allerhöchsten Ermächtigung die
Eröffnung der zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial⸗ Vertretung berufenen provinzialständischen Versammlung des Her⸗ zogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen in Stettin auf Sonntag den 5ten (fünften) 8 angrordnet und für dieselbe mich zum Königlichen Kommissarius, den Grafen von Bismark⸗ Bohlen auf Carlsburg zum Land⸗ tags⸗Marschall und den Geheimen Regierungs⸗Rath von Schö⸗ ning zum Stellvertreter des La dtags⸗Marschalls ernannt.
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