“
Telegraphische Depeschen.
(Nichtamtlich.)
“
1 — zember 9 bez., Frühjahr 10 q bez. Spiritus September 20 bez., Sep Ben — tember-Oktober 20737 bez., Frühjahr 20 bez. u. Br.
Hamburg, 19. September, 2 Uhr 45 Minuten Nachmittags
Paris, Donnerstag, den 18. September, Abends 8 Uhr. Berlin-Hamburg 100 Br., 99 8 G. Magdeburg-Wittenberge 69 ¾ Br.
(Tel. Dep. d. C. B.) Nach einem Gerüchte sollen mehreren neuen epartements ebenfalls Belagerungs⸗Zustände bevorstehen.
1 Breslau, 19. September, 1 Uhr 20. Oberschlesiche Actien Litt. A. 135 ¾¼ Rr., do. Litt. B. 122 G. Oberschlesische 82 Br. Neisse-Brieger 54 Br.
Getreidepreise: Weizen, weisser, 50 — 61 Sgr., do. gelber 50 — 60 Sgr. Roggen 45 — 51 Sgr. Gerste 31—36 Sgr. Hafer 22 bis
26 Sgr.
Stettin, 19. September, 1 Uhr 50 Minuten Nachmittags. Roggen Septemher, September-Oktober 45 bez. u. G., Oktober -No- vember 43 ¾ bez. u. Br., Frühjahr 42 bez. Rüböl November und De-
Minuten Nachmittags.
69 ½ G. Kieler 108
Silber 18.
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[749] Erneuerter Steckbrief. 1 Der unten näher bezeichnete Dienstjunge Jo⸗ hann August Heinrich Reschke, welcher wegen Diebstahls in Haft gehalten wurde, ist in der Nacht vom 3. zum 4. Juni vorigen Jahres aus hiesigem Gefängnisse entsprungen. Alle Ci⸗ vil⸗ und Militair⸗Behörden werden ersucht, auf denselben Acht zu haben, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und an uns abliefern zu lassen. Auch wird ein Jeder, welcher von dem Aufent⸗ haltsorte des Reschke Kenntniß hat, aufgefor⸗ dert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗
oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Krossen, den 10. September 1851. Köbhnigl. Kreisgericht. I. Abtheilung. Der Untersuchungsrichter
(gez.) Rubel.
Signalement.
Der zc. Reschke ist aus Kranz bei Bentschen gebürtig, 18 Jahre alt, evangelischer Religion, 5 Fuß groß, hat blonde Haare, eine bedeckte
Stirn, blonde Augenbrauen, graue Augen, eine
kleine Nase, einen gewöhnlichen Mund, keinen
Bart, gute Zähne, ein ovales Kinn und eine ovale Gesichtsbildung, eine gesunde Gesichtsfarbe, eine schwächliche Gestalt und spricht deutsch.
Als besonderes Kennzeichen wird angeführt, daß Reschke an der rechten Seite über dem rechten Auge ein rothes Gewächs von der Größe einer Erbse trägt.
Beekleidet war derselbe mit einem blaugrauen Sommerrock mit gelben Kokosknöpfen, einem Paar brauner Beinkleider, einer blau und roth gestreif⸗ ten Weste, einem blauen, gedruckten Halstuche mit gelben Blumen, einem leinenen Hemde, einem
1 rindlederner Halbstiefeln und einer blauen
Tuchmütze mit Schirm.
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752]
Das der höchsten Gutsherrschaft von Flatow gehörige, im flatowschen Kreise in Westpreußen, 1, 2 und resp. 1 ½ Meilen von den Städten Fla⸗ tow, Jastrow und Pr. Friedland, so wie 4 Mei⸗ len von der schiffbaren Netze und von der bereits fahrbaren Ostbahn, entfernt gelegene Vorwerk Proch, welches einen Flächenraum ) an Hof⸗ und Bau⸗ stellen 13 Morg. 162 O.⸗Rth.
an Gärten 8 v“
22 an Wiesen. 290 » 32 „ 61 an Wegen, Gewäs⸗ sern und Unland. 38 „ 34—2
von zusammen 2340 Morg. 146 O.⸗Rth.
preußisches Maß umfaßt, nach erfolgter Regu⸗ lirung völlig separirt und von allen Servitu⸗ ten befreit ist, soll nebst der wirthschaftlichen Nutzung der vorhandenen Gebäude und Inven⸗
kariensaaten vom 1. Juli 1852 ab auf 18 hin⸗ tereinanderfolgende Jahre, also bis zum 1. Juli 1870, im Wege der Submission verpachtet werden.
Die Pachtbedingungen sind bei dem unter⸗ zeichneten Rent⸗Amte und in der Registratur der prinzlichen General⸗Verwaltung in Berlin, Kö⸗ ihener Straße Nr. 47, einzusehen, und werden alle auf die Pacht Bezug habenden Nachrichten auf diesfällige portofreie Anfrage von hier aus mitgetheilt werden.
Die abzugebenden Gebote sind bei der prinz⸗ lichen General⸗Verwaltung der Herrschaften Fla⸗ tow und Krojanke, per Adresse des Geheimen Rechnungs⸗Raths und Dirigenten der Kontrole der Staatspapiere Herrn Klemm zu Berlin, spä⸗
testens bis zum 15. Oktober d. J., versiegelt
franko einzureichen, und wird bei annehmlich befundenen Geboten der Zuschlag bald darauf, jedenfalls binnen 3 Wochen erfolgen.
Die Pachtliebhaber müssen ihre Quglification gehörig nachweisen und im Falle des Zuschlages eine Caution von 800 Rthlrn. in inländischen Staatspapieren oder landschaftlichen Pfandbriefen erlegen.
Flatow, den 25. Juli 1851.
Prinzliches Rent⸗Amt.
[339] Subhastations⸗Patent.
Das in der Tuchmacherstraße Nr. 20 hierselbst gelegene, Vol. I. Nr. 124 des Hopothekenbuchs verzeichnete, der Wittwe Posener, Julie geborenen Aschersleben, gehörige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschein in der abgeschätzt worden, soll
am dritten Dezember 1851 subhastirt werden.
Frankfurt a. d. O., den 30. April 1851.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[536] Nothwendiger Verkauf.
Das im hiesigen Kreise belegene, zur Stadt Strzelno gehörige, sub Nr. 300 verzeichnete Vor⸗ werk Wilhelmowo, der verwittwet gewesenen Jo⸗ sepha Anyszkiewicz, jetzt verehelichten Proszkowski,
ehörig, abgeschätzt auf 83860 Rthlr. 10 Sgr., zu⸗ salme der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll am
28. Januar 1852 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der dem Aufenthalte nach unbekannte Gläu⸗ biger Simon Koluda wird hierzu öffentlich vor⸗ geladen.
Inowraclaw, den 20. Juni 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
[750)0) Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts⸗Kommission zu Filehne.
Das in hiefiger Stadt sub Nr. 25 belegene, dem Kaufmann Simon Abrahamsohn ge⸗ hörige Grundstück, gerichtlich abgeschätzt auf 1155 Thaler, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehen⸗ den Taxe, soll
am 14. Januar 1852, Vormittags
llhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Filehne, den 5. Juli 1851.
—.—
[751] Bekanntmachung Im Devpositorium des unterzeichneten Gerichts befinden sich folgende noch uneröffnete Testa⸗ mente, als: 1) das Testament des Karl August von Lüt⸗ tichau und der Magdalene Louise Auguste von Lüttichau, vom 2. Dezember 1763;
Registratur einzusehenden Taxe auf 7085 Thlr.
Mecklenburger 30 ¾. Spanier 32 ¼. Londoner 13 Amsterdam 3580. Wien 177. Roggen, Herbst sehr fest, nicht angeboten. Frühjahr still. Kaffee unverändert. Wien, Donnerstag, 18. September, Nachmittags 2 Uhr 15 Minu ten. (Tel. Dep. d. C. B.) Bankaktien 1231. 1839r Loose 121 ¼. Lombarden 90 ⅛½. London 11, 50. Amsterdam 167. Augsburg 119 ¼. Hamburg 177. Paris 142. Gold 24 ½.
5proz. Metalliq. 93 ½. 4 5proz. Metalliq. 82 ¼.
Parfs, Donnerstag, 18. September, Nach mittags 5 Uhr. (Tel Dep. d. C. B.) 3 proz. 36, 410. 5proz. 91, 50. London, Mittwoch, 17. September, Nachmittags 5 Uhr 30 Min. (Tel Dep. d. B. B.) Consols 96 ½. Korn unverändert, flau.
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2) das Testament der Christiane Sophie Erd⸗
muthe Petschin, gebornen Echt, vom 17. Ok⸗ tober 1795; 3) das Testament des Johann Adam Paulack und dessen Ehefrau, vom 14. September 1792; 4) das Testament des Johann Adam Schmidt und der Johanne Friedericke Hobrack, vom 18. Juni 1794 — Uhyst.
Da während des gesetzlichen Zeitraums weder die Publication dieser Testamente von Jemanden nachgesucht, noch uns sonst von dem Leben oder dem Tode der Testatoren etwas bekannt geworden ist, so werden die Interessenten hierdurch aufge⸗ fordert, binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem am 3. April 1852, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine die Eröffnung der Testamente nachzusuchen.
Spremberg, den 9. September 1851. Königl. Kreisgericht, II. Abtheilung.
Die Lieferung folgender Eisentheile:
8061 Ctr. gewalzte Unterlagsplatten, † 14,387 ⸗ — Seitenbacken,
8530 ⸗ Hakennägel,
9999 vecrteh ecngh mit Muttern, nebst en dazu gehörigen Schrauben⸗ schlüsseln,
zu den Stoßverbindungen der Schienen für die Ostbahnstrecken Bromberg⸗Dirschau⸗Danzig und Dirschau⸗Königsberg, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden.
Die pro Centner zu 110 Pfund preußisch ab⸗ zugebenden Preis⸗Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung von Schie⸗ naenstoßverbindungen für die Ostbahn“, bis zu dem im Central⸗Büreau der unterzeichne⸗ ten Direction zu Bromberg
den 13. Oktober d. J., Vormittags
1IiIhv, anstehenden Submissions⸗Termine einzureichen, in welchem die Eröffnung in Gegenwart der fbha persönlich erscheinenden Submittenten er⸗
O g 4
Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberück⸗ sichtigt.
Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst den Zeich⸗ nungen werden auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.
Bromberg, den 9. September 1851.
Königliche Direction der Ostbahn.
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Thüringische Eisenbahn.
Frequenz und Einnahme pro 1851
bis ult. Juli. 475,686 Personen; im Monat August. 93,268 — Summa 508,954 Personen. bis ult. Juli 992,448 Ctr. Güter; im Monat August 194,061 ⸗ “ Summa 1,186,509 Centner.
Einnahme 245,215 Rthlr.
53,935 —
224,550 Rthlr. in Summa 523,700 Rthlr.
orbehaltlich späterer Festsetzung.
Has Abonnement beträgt⸗ Kthlr. für ½ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung.
Mit Beiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 17 ⅜ Sgr
Alle Post-Anstalten des In⸗- und Auslandes nehmen Beste llung auf den Königl. Preuß. Staats- Anzeiger E“ gaan, für Berlin die 11““ Expeditionen: “ 1. Sehren-Straße RKr. 57. und 1 Schadows⸗Straße Kr. 4 rink
zeiger
innn
Berlin, Sonntag den 21. September
Es wird ergebenst gebeten, die Abonnements⸗Bestellungen auf den Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. Oktober d. J. beginnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich danach bestimmt werden könne.
Der Pränumerations⸗Preis des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers ohne Beiblatt (Preußische
[Adler⸗] Zeitung) beträgt für Berlin und die ganze Preußische Monarchie vierteljährlich 20 Sgr.
mit jenem
Beiblatte 1 Nthlr. 7 Sgr. für Berlin, außerhalb in allen Theilen der Monarchie 1 Rthlr. 12 ½ Sgr. Bestellungen für Berlin nehmen die Expeditionen: Behren⸗Straße Nr. 57. und Schadows⸗Straße Nr. 4., außerhalb
jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen.
Vollständige Exemplare des Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers können, soweit der Vorrath reicht, für den Abonnements⸗Preis von 20 Sgr. nachgeliefert werden.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober⸗Prokurator von Breuning zu Bonn in gleicher Eigenschaft an das Landgericht zu Koblenz zu versetzen und den taats⸗Prokurator Peter Hubert Karl Heinrich von Am⸗ mon zu Düsseldorf zum Ober⸗Prokurator bei dem Landgerichte zu
Bonn zu ernennen. 888
Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Mechaniker Karl Beermau n zu Berlin ist unter dem 17. September 1851 ein Patent “ auf eine mechanische Vorrichtung zum Schneiden von Ge⸗ traidekörnern für die Fabrication von Graupen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam⸗
mensetzung 3 8 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang
des preußischen Staats ertheilt worden.
Ministeri
Ministerium des Innern. Cirkular⸗Verfügung vom 9. September 1851 — be⸗ treffend das Erlöschen der mit der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen, so wie der Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Regierung, in den Jahren 1811 und 1819 abgeschlossenen Verträge wegen der
Verpflichtung zur Uebernahme von Ausgewiesenen. Der Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen, so wie der Groß⸗
herzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Regierung ist bereits im Jahre 1845 die Absicht der preußischen Regierung mitgetheilt worden, von den mit diesen Regierungen in den Jahren 1811 und 1819 wegen der Verpflichtung zur Uebernahme von Ausgewiesenen abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten, welche zu diesem Behufe gekündigt wor⸗ den sind. 1“
Es hat nun zwar auf den Wunsch der gedachten Regierungen und mit Rücksicht auf die demnächst eingeleiteten Verhandlungen wegen Abschlusses einer neuen Convention die Prolongation jener Verträge zu wiederholten Malen stattgefunden. Nachdem indessen diese Regierungen nunmehr erklärt haben, dem zu Gotha von den Bevollmächtigten einer großen Anzahl deutscher Regierungen über denselben Gegenstand kürzlich abgeschlossenen gemeinschaftlichen Ver⸗ trage nicht beitreten zu können, weil die Eigenthümlichkeit der mecklenburgischen Heimats⸗ Gesetzgebung demselben widerstreite, ist es nicht für zulässig erachtet worden, jene Conventionen noch länger fortbestehen zu lassen, welche, sofern sie den Wohnsitz als Merkmal
er Staats⸗Angehörigkeit aufstellen, nicht nur mit dem Gesetze vom
1. Dezember 1842 (Nr. 2319) unvereinbar sind, sondern auch bei ihrer Anwendung zu einer Ungleichheit der gegenseitigen Rechte und Verbindlichkeiten geführt haben. —
sämmtliche Königliche Regierungen. Abschrift vorstehender Verfügn
Diese Conventionen sind daher wiederholt gekündigt und, nach abgelaufener Kündigungsfrist, nunmehr für erloschen erklärt worden. Die Königliche Regierung wird hiervon mit dem Eröffnen in Kenntniß gesetzt, daß in den fortan zu Ihrer Beurtheilung gelan⸗ genden Fällen streitiger oder zweifelhafter Staats⸗Angehörigkeit den mecklenburgischen Regierungen gegenüber auf die in den gedachten Conventionen verabredeten Grundsätze nicht mehr zurückgegangen werden darf. ³
Die anliegende (a) Bekanntmachung, durch welche das Erlöschen dieser durch die Gesetz⸗Sammlung publizirten Conventionen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, ist in das nächste Stück Ihres Amtsblattes aufzunehmen. n 1
Berlin, den 9, Septernber 4851. Der Minister des Innern. Tr ““
1 ing b Bekanntmachung empfängt das Königliche Polizei⸗Präsidium zur Kenntnißnahme und Beachtung. Berlin, den 9. September 1851. Der Minister des Innern
von Westphalen.
An 9 das Königliche Polizei⸗Prästdium
àA
Bekanntmachung. 1I1“ Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
mit den Großherzoglichen Regierungen von Mecklenburg⸗Schwerin
und von Mecklenburg⸗Strelitz in Beziehung auf die Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden abgeschlossenen Conventionen, nämlich 88 a) die Convention mit Mecklenburg⸗Schwerin vom 14. November 1811, ingleichen die nach den Bekanntmachungen vom 28. Ok ober 1817 und 28. Februar 1831 getroffenen Modifica⸗ ionen derselben, “ ¹ Ges. Samml. von 1814 S. 357, Ges. Samml. von 1817 S. 300, Ges. Samml. von 1831 S. 4, b) die Convention mit Mecklenburg⸗Strelitz vom 7. Mai⸗ 1819 und die als Zusatz zu derselben abgeschlossene nachträgliche Convention vom 26. Januar 1824, 8 Ges. Samml. von 1819 S. W 8 Ges. Samml. von 1824 S. 56, nach preußischerseits erfolgter Aufkündigung und abgelaufener Kündigungsfrist erloschen sind, die Uebernahmevpflicht mithin nach den in diesen Conventionen verabredeten Grundsätzen nicht mehr zu beurehttlen bstu nasit rs zerere. .
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