8*
2) die Johannag
evangelischen Glaubens, Beide aus Pinne, wegen Beleidigung eines öffentlichen Beamten in Beziehung auf seinen Beruf in Anklagestand versetzt. Beide Ange⸗ klagten haben Pinne verlassen und ist ihr gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt. Ein Jeder, der von dem Aufenthalte des zc. Appelt und der ꝛc. Simon Kenntniß hat,
Jahr alt
8 1
wird aufgefordert, davon der nächsten Gerichts⸗
oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Samter, den 22. März 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11I11“*“
Gegen den Dienstknecht Johann Karl Koalick ist auf die Anklage der Königlichen Polizei⸗An⸗ waltschaft hierselbst wegen eines in der Nacht vom 8. zum 9. Januar d. J. auf dem Heuboden des Mühlenmeister Horke zu Sockadel verübten Diebstahls an einer Friesdecke die Untersuchung eingeleitet. Da der ꝛc. Koalick sich entfernt hat und sein jetziger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen ist, so wird derselbe hierdurch aufgefor⸗ dert, in dem zum mündlichen Verfahren auf den 20. Januar 1852, Vormittags 10 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle
anberaumten Termine zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeich⸗ neten Geöͤricht so zeitig vor dem Termine anzu⸗ zeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.
Im Fall des Ausbleibens wird mit der Unter⸗ suchung und Entscheidung in contumaciam ver⸗ fahren werden.
Lieberose, den 15. September 1851.
Königl. Preuß. Kreisgerichts⸗Kommission.
[755]
Der hinter Gottfried Hockardt von hier unterm 4. Sep⸗ tember 1849 erlassene Steckbrief hat sich durch dessen Einlieferung erledigt.
Langensalza, den 11. September 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
17288 Bvekanntmachung. Verpachtung des Domainen⸗Vorwerks Grube. Das im osthavelländischen Kreise belegene,
eine Meile von Potsdam entfernte Domainen⸗
Vorwerk Grube, enthaltend 426 Morgen 99 ◻ Ruthen Acker, 3 2 8 Gärten, 251 Wiesen, 86 Hütung und 13 . Rohrungen
781 Morgen 160 ◻¶ Ruthen im Ganzen, soll nebst der fiskalischen Fischerei in der Wublitz und einer zu dem Vorwerke gelegten Hütungs⸗Abfindung des Vorwerks Bornim in der Golmer Flur, bestehend aus 7 Morgen 99. Ruthen Acker und 5 Morgen 172 ◻Ruthen Wiese, auf die 24 Jahre von Trinitatis 1852 bis dahin 1876 im Wege der Licitation ander⸗ weit verpachtet werden.
Zur Licitation haben wir einen Termin auf den 24. Oktober d. J., Vormittags
40 Uhr,
vor dem Departementsrathe, Regierungsrath von Schönfeldt, in dem Sitzungszimmer der unter⸗ zeichneten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt und laden zu demselben Pachtliebhaber mit dem Be⸗ merken ein, daß dieselben sich vor der Licitation über die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigenschaften und über den Besitz des nöthigen Vermögens genügend auszuweisen haben.
Die speziellen, so wie die allgemeinen Verpach⸗ tungs⸗Bedingungen, die Licitations⸗Bedingungen, die Karte von dem Vorwerke Grube, das Ver⸗ messungs⸗Register und das Gebäude⸗Inventarium können tagtäglich, mit Ausschluß der Sonntage, in der Domainen⸗Registratur der unterzeichneten Re⸗ gierung eingesehen werden, auch wird auf Ver⸗ langen die Domainen⸗Registratur Abschrift der Liquidations⸗ und speziellen Pachtbedingungen gegen Erstattung der Kopialien mittheilen.
Potsdam, den 12. September 1851.
Königliche Regierung, 9
Abtheilung für die Verwaltung der direkten
Steuern, Domainen und Forsten. 8
den Posamentiergesellen Karl V
386 [342] Subhastations⸗Patent.
Nachstehend bezeichnete, den Kaufmann Friedrich August Guthmannschen Erben gehörige Grund⸗ stücke, nämlich:
1) das hierselbst am Markte Nr. 7 belegene, im Hypothekenbuche Vol. I. No. 507. Fol. 522. verzeichnete Eckwohnhaus, ge⸗ richtlich abgeschätzt auf 19,910 Thaler, das an der großen, halben Stadt, Kirch⸗ hofstraße Nr. 9 hierselbst belegene, im Hy⸗ pothekenbuche Vol. V. No. 124 f., Suppl.⸗ Band Fol. 38. verzeichnete, aus Wohn⸗, Wirthschafts⸗Gebäuden und Berg bestehende Grundstück, gerichtlich abgeschätzt auf 6465 Thaler, 11131“ 8
sollen am 3. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst, Junker⸗ straße Nr. 1, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky subhastirt werden.
Taxe und Hopothekenschein können in unserer Registratur eingesehen werden.
Alle etwanigen unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufgeboͤten, sich bei Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt a. d. O., den 7. Mai 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Oeffentliche Vorladung.
Der Kaufmann W. Boelicke hierselbst hat bei dem unterzeichneten Gericht auf Amortisation der nachfolgenden, angeblich verloren gegangenen, von ihm acceptirten, in blanco ausgestellten, eigenen gezogenen beiden Wechsel:
A. Berlin, den 12. Juni 1851.
För Rthlr. 100 Pr. Cour. Drei Monat nach dato zahlen Sie für diesen Prima- z½ Wechsel an die Ordre von mir 2 selbst die Summe von Hundert Th S alern. Den Werth in Rechnung und s stellen es auf Rech- .“ “
Herr W. Bölicke,
in Prenzlau
B. Prenzlau, den 12. Juni 1851.
Für Rthlr. 82 Pr. Cour.
Drei Monat nach dato zahlen Sie für dissen Prima - Wechsel an die Ordre von mirS selbst die Summe von zwei und a S chtzisg Thalern. Den
Werth in Rech s nung und stellen es auf Rechnung laut Bericht.
Herr W. Bölicke,
in Prenzlau. angetragen. Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel werden daher hierdurch aufgefordert, bin⸗ nen 3 Monaten, spätestens aber in dem
auf den 5. Dezem bver c., Vormittags
“
vor dem Herrn Kreisgerichtsrath Kienitz an un⸗ serer Gerichtsstelle, Schulzenstraße Nr. 526 — 527 angesetzten Termine die Wechsel dem unterzeich⸗ neten Gerichte vorzulegen, widrigenfalls diese
Wechsel für kraftlos erklärt werden. Prenzlau, den 9. August 1851. Königliches Kreisgericht. Abtheilung ]
2 8
— — 808
[747] 8 8 ekanntmachung. . Donnerstag, den 25. September c., Vormittags 9 Uhr, sollen in der Königlichen Haupt⸗Münze, Unterwasserstraße Nr. 2, mehrere Centner Kupfer⸗ vitriol, eine Partie Gußmessing, Messingspäne und Compositions⸗Metall, unbrauchbare Walzen, vernichtete Stempel, altes Guß⸗ und Schmiede⸗ eisen, altes Eisenblech, Eisendrehspäne, einige alte Fenster und Fensterrahmen, zwei gut erhal⸗ tene Pferdegeschirre und Wagenräder an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in preuß. Courant und sofortige Abholung verkauft werden, wozu Kauflustige hiermit eingeladen werden. Berlin, den 15. September 1851. Die General⸗Münz⸗Direction.
[290 148 2* 56 Köln⸗Mindener Eisenbahn Vom 1. Mai ab tägliche Abfahrten der Per⸗
sonenzüge: 1 von Minden nach Deutz: 7 Uhr 30 Minu⸗
Redaction und Rendantur: Schwieger.
ten Morgens im Anschluß an den um 4 Uhr M500 Minuten von Hannover abgehenden Zug; von Minden nach Deutz: 12 Uhr 15 Mi⸗ nuten Mittags im Anschluß an den um 11 Uhr 15 Minuten von Berlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, Bremen, Hildesheim und Hannover eintreffenden Zug; von Minden nach Deutz: 3 Uhr 55 Minu⸗ ten Nachmittags im Anschluß an den um 3 Uhr 25 Minuten Nachmittags von Har⸗ burg eintreffenden Zug, so wie an den Schnellzug von Berlin.
(5el Westfälische Staats— Eisenbahn. Bekanntmachung
Zur Herstellung des Bahnge⸗ leises auf der Strecke zwischen Warburg und Paderborn wird 8 8 die Lieferung von circa 9,600 Stück eichenen Stoßschwellen, 46,000 ⸗ ⸗ Zwischenschwellen und Ho11“ „ Unterlagshölzern für Weichen, zusammen 15,000 laufende Fuß in verschiedenen Längen und Stärken, erforderlich, welche, in fünf Loose eingetheilt, im Wege der Submission aus⸗ gegeben werden sollen.
Die Lieferungsbedingungen und Nachweisungen sind im Büreau der ersten Bau⸗Abtheilung hier⸗ selbst während der Geschäftsstunden einzusehen und können daselbst nebst den Submissions⸗ Formularen gegen Erstattung der Kosten verab⸗ folgt werden.
Die Offerten sind der unterzeichneten Direction mit der Aufschrift: „Offerte zur Lieferung von Schwellen
Loos Nr
bis zum 10. Oktober c, Morgens 11 Uhr, porto⸗ frei einzusenden, zu welcher Zeit die eingegange⸗ nen Anerbietungen in Gegenwart der etwa er⸗ schienenen Unternehmungslustigen eröffnet werden sollen. Den einzureichenden Offerten müssen die Bedingungen, mit dem Anerkenntniß der Sub⸗ mittenten versehen, beigefügt sein.
Später als zur angegebenen Zeit eingehende Offerten finden keine Berücksichtigung, dagegen bleiben die Anbieter noch vier Wochen nach oben genanntem Tage an ihr Gebot gebunden.
Paderborn, den 16. September 1851.
Königliche Direction der westfälischen Eisenbahn.
Kunst⸗Verein die Rheinlande und Westfalen.
Die außerhalb Düsseldorf wohnenden Mitglie der des Vereins werden hierdurch benachrichtigt, daß die 1ste Nummer des VI. Jahrgangs des
„Correspondenz⸗Blatts“
welches zur Besprechung der Interessen dieses
Instituts gegründet worden und gra tis ausge⸗ geben wird, an die Herren Geschäftsführer des Vereins versandt worden ist, bei welchen sie solche in Empfang nehmen lassen können. Düsseldorf, den 1. September 1851. Der Seeretair des Kunst⸗Vereins. Wiegmann.
“ .
Die Besitzer von Priori⸗ täts⸗Obligationen der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn benachrichtigen wir hiermit, daß
88 — die am 1. Oktober d. J. fälli⸗ gen s vom genannten Tage au nicht blos
bei unserer Hauptkasse dahier, sondern auch bei
den Herren Gebrüdern baar ausgezahlt werden. Kassel, den 6. September 1851. Die Direction der Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuch
Arons in Berlin
Das Abonnement beträgt. 5 Uthlr. für ¼ Jahr 16 8 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. Mit Beiblatt (Preuß. Adler⸗Zeitung in Berlin: 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 ⅛ Sgr.
8 1 8 118
uslandes nehmen Beste llung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
rĩ Alle Post-Anstalten des In - und 4 an, für Herlin die
1r Expeditionen: 8 gehren-Straße Nr. 57. und . Schadows⸗Straße Rr. 4.
Berlin, Dienstag den 23. September
xxheevxeav
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kreisgerichtsrathe Johann Gottlieb Ernst Vor⸗ berg zu Seehausen im Magdeburgschen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Seconde⸗Lieutenant Grafen Botho zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode I. vom Regiment Garde du Corps den St. Johanniter⸗Orden; so wie dem Kommunal⸗Wundarzt Richter in Liegnitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu v
Berlin, 21. September .2uq Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen sind von Darmstadt hier eingetroffen. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Verfügung vom 15. Sebtembery 1861 — bereffend die Portofreiheit für die Sendungen von zu konver⸗ tirenden Obligationen der 5prozentigen freiwilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848.
Für diejenigen Obligationen der zu 5 Prozent verzinslichen freiwilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848, welche behufs ihrer durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. d. Mts. (Gesetzsammlung Seite 606) angeordneten Konvertirung in 4½prozentige Papiere seitens der Eigenthümer an die Königliche Kontrole der Staats⸗ Papiere oder an die Regierungs⸗Haupt⸗Kassen eingesendet, resp. von denselben an die Eigenthümer zurückgesandt werden, ist, so wie für die durch das Konvertirungs⸗Geschäft veranlaßte Korrespondenz der Staatsbehörden, unter der Bedingung Portofreiheit bewilligt worden, daß die betreffenden Sendungen mit der Bezeichnung ver⸗ sehen werden: 1 d 8
„Die Konvertirung der freiwilligen Staats⸗Anleihe vom Jahre 1848 betreffend.“ Die Post⸗Anstalten haben sich hiernach zu achten. Berlin, den 15. September 1851. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.
Dem Longin Gantert aus Gurtweil in Baden sind unter dem 19. September 1851 zwei Patente, das eine: auf eine mechanische Vorrichtung, um das Ausfärben und Bleichen von Zeugen und Garnen zu erleichtern, in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusam⸗ mensetzung, 1u. 8 das andere: “ b 6 auf eine mechanische Vorrichtung, um das Ausfärben von Garnen zu erleichtern, in der durch Zeichnung und Be⸗ schreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, beide auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet
und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Verfügung vom 18. September 1851 — nach welcher
via Bremen direkte Briefpakete außer mit den Post⸗
Dampfschiffen „Washington“ und „Herrmann“ noch
mit den amerikanischen Dampfschiffen „Humboldt“ und „Franklin“ abgefertigt werdeu.
Nach einer Mittheilung des Stadt⸗Post⸗Amts zu Bremen wer⸗
en von demselben außer mit den Post⸗Dampfschiffen „Washington“
Der Schluß dieser Briefpakete wird in Tagen stattfind 1B“ „4177..—
⸗ 14. November c., Die Post-Anstalten haben sich bei der Spedition der Kor⸗ respondenz nach Nordamerika via Bremen hiernach zu achten und auch das Publikum von dieser neuen Beförderungsgelegenheit in geeigneter Weise in Kenntniß zu setzen. — Berlin, den 18. September 1851.
1 GOhesluu (gez.) Schmückert.
Verfügung vom 18. September 1851 — betreffend die
genaue Bezeichnung des Bestimmungsortes auf den Briefen nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗ Amerika durch Angabe des Staates und Bezirkes (County).
In den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika befindet sich eine große Anzahl gleichnamiger Städte und Ortschaften. So giebt es unter anderen 25 Orte des Namens Washington, eine gleiche Anzahl des Namens Canterville, 24 Orte des Namens Franklin, 22 Orte des Namens Springfield u. s. w.
Die Orte werden häufig auf den dahin bestimmten Briefen von den Korrespondenten nicht näher bezeichnet, wodurch nicht allein Verwechselungen entstehen, sondern auch Veranlassung gegeben wird, daß nicht selten Briefe als unbestellbar zurückkommen oder auf den nordamerikanischen Posten gänzlich verloren gehen.
Die Post⸗Anstalten werden deshalb angewiesen, bei der A nahme von Briefen nach Nord⸗Amerika das Publikum hierauf auf⸗ merksam zu machen und dasselbe zu veranlassen, den Bestimmungs⸗ ort durch Angabe des Staates und des Bezirkes (County), welchem derselbe belegen ist, jedesmal genau zu bezeichnen.
Berlin, den 18. September 1851.
“ General⸗Post⸗Amt. (gez.) Schmückert.
Angekommen: Der Vice⸗Oberjägermei
Asseburg⸗Falkenstein, von Meisdorf.
und „Herrmann“, deren Fahrtordnung für dieses Jahr im Post⸗ Amtsblatt Nr. 8 bekannt gemacht worden ist, von jetzt ab auch noch mit den nordamerikanischen Dampfschiffen „Humboldt“ und „Franklin“ direkte Briefpakete nach Nordamerika abgefertigt werdep.
Berlin, 22. September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant von Stockhausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein ihm verliehenen Großkreuzes vom Ludwigs⸗Orden zu ertheilen.
Se. Majestat der Kaiser von Rußland haben dem Legations⸗ rath von der Schulenburg⸗Primern den St. Annen⸗ Orden zweiter Klasse zu verleihen geruht.
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Nachdem nunmehr die vereinsländische Berichterstattungs⸗Kom⸗
mission bei der londoner Industrie⸗Ausstellung die ihr hier in Lon-
don obliegenden Geschäfte beendigt und sich aufgelöst hat, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß:
1) die auf die fernere Beaufsichtigung und Rücksendung der aus⸗ gestellten Gegenstände des deutschen Zollvereins bezüglichen Geschäfte auf die nachstehend benannten Ausstellungs⸗ Kom⸗ missare derjenigen Vereinsregierungen übergehen, welche die Rücksendungen zu bewirken haben, nämlich: