1851 / 79 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Der Provinzial⸗Feuer⸗Sozietäts⸗Direktor von Waldbott⸗ Bornheim ist zum Landtags⸗Marschall und der Bürgermeister Stupp zu Koöͤln zu dessen Stellvertreter für die zur diesmaligen Wahrnehmung der Provinzial⸗Vertretung berufene provinzialstän⸗ dische Versammlung der Rheinprovinz ernannt.

Koblenz, den 25. September 1851. Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz,

von Kleist⸗Retzow.

Verordnung vom 16. September 1851 betreffend. die Portokosten in Gewerbesteuer⸗ Defraudations⸗ Sachen.

der Königlichen Ober-Rechnungskammer ist gerügt wor⸗ den, daß in einer Gewerbesteuer⸗Defraudationssache keine Porto⸗ kosten verrechnet worden sind. ““

Da wir in neuerer Zeit wahrnehmen müssen, daß in dieser Beziehung die bestehenden höheren Vorschriften nicht überall zur Ausführung kommen, so machen wir alle mit der Führung der sum⸗ marischen Untersuchung in Gewerbesteuer⸗Defraudationssachen be⸗ auftragten diesseitigen Behörden darauf aufmerksam, daß die ge⸗ sammte Korrespondenz in diesem Dienstzweige portopflichtig ist und jede Unterlassung dieser längst bestehenden Vorschrift künftig gerügt werden wird.

Alle Berichte und die dazu gehörigen Akten, so wie alle an andere Behörden ergehende Requisitionen oder Verfügungen, sind auf Kosten des schuldigen Theiles zu frankiren und die Porto⸗ Vorschüsse aus Depositen in den betreffenden Privat⸗Angelegenhei⸗ ten oder in Ermangelung derselben aus den Büreaukosten⸗ und anderen disponiblen Fonds zu entnehmen, von den in die Kosten verurtheilten Denunziaten wieder einzuziehen oder, wenn letzteres wegen Unvermögens oder Unbekanntschaft des Aufenthaltsortes des Schuldners, oder weil derselbe von allen Prozeßkosten freigesprochen worden ist, nicht zulässig ist, bei den Königlichen Postanstalten vor⸗ schriftsmäßig unter Belegung mit den Couverts und Postzeugnissen über die frankirt abgesandten bezüglichen Dienstsachen zur Wieder⸗ erstattung zu liquiriren.

Nur in Fällen, wo das Unvermögen oder die Nichtverpflichtung des Angeschuldigten zur Entrichtung des Porto's feststeht, oder wenn die Denunziaten den ergangenen Erkenntnissen oder Resoluten be⸗ reits vollständig genügt haben, also kein Anspruch an sie mehr statt⸗ findet, sondern nur über die ordnungsmäßige Verrechnung und for⸗ melle Beendigung der Sache ein Briefwechsel stattfindet, kann aus⸗ nahmsweise von der portofreien Rubrik: „Unvermögende Untersuchungssachen, und beziebungsweise: Herr⸗

schaftliche Steuerdienstsachen,“ Gebrauch gemacht werden.

Diese längst bestehenden Vorschriften sind in vorkommenden Fäl⸗ len um so mehr genau zu beachten, als das Königliche General⸗ Postamt bereits unterm 13. April 1825 und 4. Dezember 1826 die Königlichen Postämter angewiesen hat, auf die Ausübung dieser Bestimmungen zu achten und die Fälle, welche gegen dieselben vor⸗ kommen und den Königlichen Postämtern bekannt werden, dem Kö⸗ niglichen General⸗Postamte zur weiteren Veranlassung anzuzeigen, ohne sich vorher mit den betreffenden Königlichen Behörden dieser⸗ halb in streitige Verhandlungen einzulassen.

Liegnitz, den 16. September 1851.

Königliche Regierung.

öDDTqbbeenbhere1831 nach welcher die Ausübung der Jagd an Sonn⸗ und Feiertagen untersagt ist.

In Verfolg des Landtags⸗Abschieds vom 30. Dezember 1834 für den vierten Provinzial⸗Landtag der Provinz Westfalen, ist be⸗ reits unter dem 18. August 1835 die Ausübung der Jagd auf geräuschvolle Weise an Sonn⸗ und Feiertagen verboten, auch dies Verbot durch den §. 1 der Sonntags⸗Ordnung vom 19. Februar 1841 wiederholt und mit Strafe bedroht worden. (§. 7 J. c.) Nichtsdestoweniger ist es vorgekommen, daß der Gottesdienst und die würdige Feier der Sonn⸗ und Festtage durch die Ausübung der Jagd gestört worden sind.

Wir finden uns daher veranlaßt, unter Aufhebung der Bestim⸗ mungen in unseren oben genannten Verordnungen in Betreff der Ausübung der Jagd, unter Bezugnahme auf §. 11 des Gesetzes über die Polizei⸗-Verwaltung vom 11. März v. J., folgende Polizei⸗ Verordnung hinsichtlich der Ausübung der Jagd für den ganzen Regierungsbezirk Minden zu erlassen:

1) Die Ausübung der Jagd an Sonn⸗ und Festtagen ist gänz⸗

„lich untersagt, und zwar ohne Unterschied, ob sie auf ge⸗

räuschvolle Weise mit Hunden und Horn, als Tre⸗ der Klapper⸗Jagd oͤder in sonstiger Weise ausgeübt wird.

2) Jeder Uebertreter dieses Polizei⸗Verbots soll mit einer Geld⸗ strafe von 1 bis 10 Thalern bestraft werden. Minden, den 20. September 1851. Königliche Regierung.

Provinz Preußen.

Verliehen ist: Dem bisherigen Pfarrer zu Pokrzodowo, Kreis Strasburg, August Seeger, die erledigte Pfarrstelle an der katholischen Kirche zu poln. Brzozie, Kreises Strasburg.

Bestätigt ist: Der Rektor Dr. Ehrhardt zu Dt. Evlau in Stelle des abgegangenen Postexpediteurs Mühlenbach daselbst als Agent der magdeburger Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

Angestellt ist: Der Feldwebel Herrmann vom 33. Infanterie Regiment als Gränzaufseher zu Brzoza im Haupt⸗Zoll⸗Amts⸗Bezirk von Thorn auf Probe.

Provinz Pommern.

Ernanunt ist zum Vorsitzenden der für den kamminer Kreis organi sirten Handwerker⸗Kreis⸗Prüfungs⸗Kommissionen: der Bürgermeister Stae⸗ gemann zu Kammin.

Bestätigt ist: An Stelle des Gutspächters Oom zu Sehlitz der Bauerhofspächter Baars zu Mucran zum Armenpfleger für das Kirchspiel Sagard, Kreises Rügen.

Provinz Schlesien.

Ueberwiesen ist: Der Landgerichts⸗Assessor Freiherr von Kno blauch der Königlichen Regierung zu Liegnitz zur Beschäftigung und in das Kollegium eingeführt worden.

Uebertragen ist an Stelle des bisherigen Kommissarius für die Oder⸗Deich⸗Regulirung, Regierungs⸗Rath Wulfshein, dem Re⸗ gierungs⸗Assessor Dannemann, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Glogau, die Leitung der gedachten Geschäfte.

Bestätigt sind: Der bisherige Schullehrer zu Eisenmost, Franz Thiel, als Schullehrer, Organist und Küster zu Ober⸗Gläsersdorf im Kreise Lüben; der seitherige interimistische Lehrer Ignatz Paul als katho⸗ lischer Schullehrer zu Schmottseiffen im Kreise Löwenberg; der bisherige Schullehrer zu Tschöpsdorf, Friedrich Pritsch, als Schullehrer zu Reichhennersdorf im Kreise Landeshut; der seitherige Substitut und Adju⸗ vant August Gellrich als Oberlehrer und Kantor an der katholischen Stadtschule und Kirche zu Landeshut.

Provinz Posen. Bestätigt ist: Der Lehrer Joseph Szvperski als Lehrer bei

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der katholischen Schule zu Pawlowo, Kreis Guesen, definitiv.

Versetzt ist: Der Förster Fien zu Lugi, Oberförsterei Cierpitz, vom 1. Oktober c. ab nach Jasiniec, Oberförsterei Jagdschütz, in gleicher Eigenschaft.

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Uebertragen ist: Dem Jäger Heinrich August Töffling die Försterstelle zu Lugi, Oberförsterei Cierpitz, vom 1. Oktober c. ab, in⸗ terimistisch.

Erledigt wird: Die Kreiskassenboten⸗Stelle in Wirsitz mit dem 1. Oktober c. Anstellungsberechtigte Militair⸗Invaliden, welche der polnischen Sprache einigermaßen mächtig sind, werden aufgefordert, sich bei dem Königlichen Landraths⸗Amte in Wirsitz zu melden.

Provinz Sachsen.

Ernannt sind: Der Appellationsgerichts⸗Referendarius Friedrich Hugo von Plotho zu Naumburg zum Gerichts⸗Assessor; der Appellations⸗ gerichts⸗Referendarius Herrmann Bornmüller zum Secretair bei dem Kreisgerichte in Liebenwerda; der Civil⸗Supernumerar Karl Wilhelm Bölke zum Büreau⸗Assistenten bei dem Kreisgerichte zu Halle; die hiesi⸗ gen Appellationegerichts⸗Auskultatoren Busso Klaus Jobst Valentin Ludolph von Bismark, Franz Friedrich Ernst Heyse und Ernst Rudolph Voigt zu Appellationsgerichts⸗Referendarien; der Kandidat der Rechte Ernst Ludwig Herfurth zum Auskultator.

Verliehen sind: Die erledigte evangelische Archidiakonatstelle an St. Michael zu Zeitz in der Diöces Zeitz dem bisherigen Predigtamts Kan⸗ didaten Friedrich Wilhelm Hartung;z die erledigte evangelische Pfarr⸗ stelle zu Krölpa, in der Diöces Ziegenrück, dem bisherigen Pfarr Kollabo⸗ rator Raabe, eine Stell⸗Erledigung nitt dadurch nicht ein; die erledigte evangelische Ober⸗Pfarrerstelle zu Wegeleben, in der Diöces Gröningen, dem bisherigen Superintendenten zu Gatterstedt, Dibces Querfurt, Karl Anton Jacob, die dadurch vakant gewordene Pfargstelle zu Gatterstedt ist Königlichen Patronats.

Bestätigt ist: Der Kaufmann A. G. Scharfe in Sangerhausen als Agent der berlinischen Fener⸗Versicherungs⸗Anstalt.

Uebertragen sind: Dem Rechtsanwalt Schede zu Halle die Universitäts⸗Richterstelle daselbst bedingungsweise kommissarisch; die durch das Ausscheiden des Post⸗Expediteur Schwarz erledigte Vorsteherstelle bei der Post⸗Expedition in Belgern dem bisherigen Post⸗Expeditions⸗Ge⸗

hülfen Faber.

Bestellt sind: Der invalide Unteroffizier und bisherige Boten⸗ 8 Karl Friedrich Schröder zum Boten und Exekutor bei dem Kreisgerichte zu Langensalza; der invalide Gefreite und bisherige Hülfsbote Johann Karl Enderlein zum Boten und Exekutor bei dem Kreisgerichte zu Eisleben, mit der Function bei der Kreisgerichts⸗ Kommission zu Alsleben; der invalide Gefreite und bisherige Hülfsbote Wilhelm Franz Rost zum Boten und Exekutor bei dem Kreisgerichte in Delitzsch; die Hülfsboten und Exekutoren Johann Friedrich Karl Schröder, Wilhelm Zacharias Schmidt, Johann Gottfried Ansinn und Johann Christian Scorna zu Boten und Exekutoren bei dem Kreisgerichte in Halle, der Schmidt mit der Function bei der Kreisgerichts⸗Kommission in Könnern.

Erledigt ist: Durch das Ableben des Pfarrers Echtermann die Pfarrstelle zu Ahlum mit Tangeln und Stöckheim, in der Diöces Apen⸗ burg; dieselbe gehört zum Gesammt⸗Patronate der Grafen und Freiherren von der Schulenburg zu Beetzendorf und Gr. Apenburg

Versetzt ist: Der Kreisgerichts⸗Bote und Exekutor Thieck an die Gerichts⸗Kommission in Heldrungen.

Pensionirt sind: Der Kreisgerichts⸗Secretair Wilhelm Ru⸗ dolph Jung zu Schleusingen; die Kreisgerichts⸗Boten Samuel Bux in Liebenwerda, Heinrich Philipp Streicher in Halle, Johann Christoph Porep zu Bitterfeld und Heinrich Gottlieb Schneider⸗ reith zu Merseburg.

Gestorben sind: Der Pastor Hirschberg zu Genthin, in der Ephorie Altenplathow, die dadurch erledigte Pfarrstelle ist Königlichen Patronats; die Rechtsanwalte und Notarien Heintze in Torgau und Weber in Naumburg.

Prooinz Westfalen.

Ernannt ist: Der bisherige Lehrer zu Hattingen, Wilhelm We⸗ ber, zum Lehrer bei der evangelischen Schulgemeinde zu Oehde, Kreises Hagen; der Stadtsecretair Kruse an Stelle des C. D. Overhoff zum Vorsitzenden der Kreis⸗Prüfungs⸗Kommissionen für Handwerker zu Iser⸗ lohn; der Bürgermeister Grothe zu Schwelm zum Vorsitzenden der dor⸗ tigen Kreis⸗Prüfungs Kommission für Handwerker.

Verliehen ist: Die durch den Tod des Schullehrers Beiderbeck zu Deppendorf erledigte erste Lehrerstelle dem Lehrer Heinrich Ludwig Niedermeyer zu Holzhausen, definitiv; die erste Lehrer⸗, Küster⸗, Kan⸗ tor⸗ und Organistenstelle zu Friedewalde dem Lehrer Jungeurt; die dem Eduard August Konrad Günther provisorisch verliehene Lehrerstelle an der Stadt⸗ und Reckertschen Schule in Minden, definitiv; die durch den Tod des Lehrers Klostermann erledigte Lehrerstelle zu Uffeln dem Schulamts⸗ Kandidaten Karl Heinrich Stoecker aus Langenberg, provisorisch; die durch Versetzung des seitherigen Lehrers Hüser erledigte zweite Lehrerstelle an der Schule zu Elverdissen dem seitherigen Lehrer Redecker in Exter definitiv; die Lehrerstelle an der Schule zu Reelsen dem seitherigen Lehrer Hermann Günther, definitiv; die Lehrerstelle an der Schule zu Er⸗ witzen dem seitherigen Lehrer Friedrich Hille, gleichfalls definitiv; die Lehrerstelle an der zweiten Knabenschule zu Nieheim dem seitherigen Lehrer und Organisten Dirichs, ebenfalls definitiv; die Lehrerstelle an der Schule zu Senne dem bisherigen Lehrer Benedict Pfankuch, gleichfalls defini⸗ tiv; die Lehrerstelle an der Schule zu Borlinghausen dem bisherigen Lehrer Ferdinand Fischer, ebenfalls definitiv; die Lehrerstelle an der Schule zu Hampenhausen und Auenhausen dem bisherigen Lehrer Lotze, ebenfalls definitiv; die durch Verzichtleistung des Schullehrers Müller erledigte Lehrerstelle zu Kaunitz dem Schulamts⸗Kandidaten Joseph Müller, ebenfalls definitiv.

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Uebertragen ist: Die durch Versetzung des Oberförsters Barkow zur Erledigung kommende Oberförsterstelle zu Hardehausen vom 1. Oktober d. J. an dem zum Oberförster ernannten bisherigen Feldjäger⸗Lieutenant Gadow; die durch das Ausscheiden des Pfarrers Schmitz zu Dorsten als Schul⸗Inspektor erledigte Schul⸗Inspection Marl dem Pfarrer Dr. Kü⸗ ster zu Marl; die Verwaltung der Mädchenschule zu Vohren, Kirchspiels Altwarendorf, der Schulamts⸗Kandidatin Therese Uckelmann zu Dül⸗ men, provisorisch.

Ertheilt ist: dem seitherigen Apotheken⸗Administrator Wilhelm Brefeld die Konzession zur Fortführung der von seiner verstorbenen Mut⸗ ter ihm letztwillig übertragenen Apotheke zu Telgte.

„Erledigt ist: Durch den Tod des Kreis⸗Physi us Dr. Thomee die Physikatsstelle zu Altena.

b Angenommen ist: Karl, Friedrich Walther aus Arnsberg als Civil⸗Supernumerar bei der Königlichen Regierung zu Arnsberg; der Forst⸗Kandidat Emil Ludwig Karl von Hanstein als Forst⸗ Referendarius der Königlichen Regierung zu Minden. 8

Entlassen sind: aus dem Instizdienste die Referendarien Rein⸗ hardt, Banfi, Stierlin, zur Hellen, so wie der Auskultaton Ja⸗ kobi bei dem Königlichen Appellationsgerichte zu Münster.

Erlaubt ist: Dem Maurer⸗ und Steinhauergesellen Johann Hermann Julius Leissing aus Münster, dem Maurergesellen Frie⸗ drich Hamerle aus Beckum, und dem Zimmergesellen Anton Schleuß aus Hiltrup, der selbstständige Betrieb ihrer Gewerbe als Meister; dem Maurergesellen Christian Kaͤrner aus Hedem, Kreises Lübbecke, die Aus⸗

übung seines Gewerbes als Meister. Derselbe wird seinen Wohnsitz in

Alswede gehmen.

Vereidigt ist: Der Apotheker erster Klasse J. S W1 8 r als Administrator der Krummacherschen 85 WMiefen⸗ Uörs Hermann Büscher aus Bielefeld als Feldmesser

Rhein⸗Provinz.

Ernannt ist: Der frühere Regierun 1 1 jerungs⸗Referendar Helmenta zum Regierungs⸗Assessor und ist der Köni lich 1 2 überwiesen worden. gichen Regierung zu Koblenz

Bestätigt sind: J. H. Speck zu Heinsberg als Spezial⸗Agent

G

der preußischen National⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin und für die

Gesammtgemeinde Puderbach der Militair⸗Anwärter Fehrmann als Bur⸗ der Ph. Freudenberg zu Raubacher⸗Hütte und der pet. Franz zu Harschbach als Beigeordnete. 8

BVBerliehen ist: Die durch den Tod des Pfarrers Jonen erle⸗ digte Pfarre Müddersheim im Dekanate Nideggen dem bisherigen Pfarrer zu Sinzenich, Peter Joseph Laaf.

Beauftragt ist: Der Oberförster⸗Kandidat von Spangenberg mit der interimistischen Vertretung der bei der Königlichen Regierung zu Aachen etablirten Forst⸗Assessorstelle.

Erledigt ist: Durch den Abgang des Pfarrers Müller nach Holpe die Pfarrstelle landesherrlichen Patronats an der evangelischen Ge⸗ meinde Niederwambach, Synode Wied. Meldungen um diese Pfarrstelle nimmt das Königliche Konsistorium zu Koblenz bis zum 15. Oktober ent⸗ gegen.

MNiedergelegt hat: Der bisherige provisorische Gerichtsschreiber bei den Schöffengerichten zu Ehrenbreitstein, Arzheim, Mühlbach, Pfaffen⸗ dorf und Horchheim, Karl Etscheit in Ehrenbreitstein, diese Stelle frei⸗ willig und ist darauf der Gerichtsschreiber Gottfried Hellinger zu Rheinbrohl vom 1. Oktober c. ab zum Gerichtsschreiber bei den genannten Schöffengerichten ernannt worden.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 30. September. Im Schauspielhause. 155ste Abon⸗ nements⸗Vorstellung. Prinz Friedrich von Homburg, Schauspiel in 5 Abth., von H. v. Kleist.

Im Opernhause: Kein Schauspiel. h

Es wird ersucht, diejenigen Billets, welche zu den für Montag den 29sten d. M. im Königlichen Schauspielhause, so wie für Dien⸗ stag den 30sten d. M. im Königlichen Opernhause, angesetzt gewe⸗ senen Vorstellungen gelöst worden sind, im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau beßhen Empfangnahme des dafür gezahlten Betrages zurückgeben zu assen.

Mittwoch, 1. Oktober. Im Opernhause. 100ste Abonne⸗ ments-Vorstellung. Iphigenia in Aulis, lyrische Tragödie in 3 Ab⸗ theilungen. Musik von Gluck. Ballets von Hoguet.

Mittel⸗-Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr., erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr., Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr., zweiter Rang 22 ¾ Sgr., dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr., Parterre 20 Sgr., Amphitheater 10 Sgr.

Amtlicher Wechsei-, Fonds- und Geld-Cours

der Berliner Börse, vom 29. September 1851.

Sechsel-Course Preuss. Courant

vom 27 September 1851. Brief. Geld.

Amsterdam.... ’ISSTöö“ 142 ½ 142 ¼ dito - 250 Fl. 2 Mt. 141 dito 1 vqEöö“ 149 49

4““ 1 Lst. Mt. 6G 22 ½

Pari qq11I1“

Wien im 1 150 Fl. 2 Mt. 84

Breslau...

Leipzig in Courant im 14 Thlr. 8S Tage

100 Thlr. 2 Mt.

Fuss

vv 100 Fl. 2 Mt.

1

Foands - Ceourse vom 29. September 185

Z2.

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Preuss. Freiwillige Anleihe. 103 ½

dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine .... Oder-Deich-Bau-Obligationen Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr.] Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ¼ Zerliner Stadt-Obligationen

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Westpreussische Pfandbriefe

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