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wollene Taschentücher mit Beschlag belegt wor⸗ den. Diejenigen, die auf irgend welche der be⸗ zeichneten Gegenstände Anspruch machen zu kön⸗ en glauben, werden hierdurch zu ihrer kosten⸗ freien Vernehmung auf Sonnabend den 4. Oktober, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kammergerichts⸗ Referendarius -I nach unserem Geschäftslokal auf der Hausvoigtei vorgeladen. Berrlin, den 26. September 1851. Königl. Kreisgericht I. (Kriminal⸗) Louis.
theilung.
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[7931 Bekanntmachung.
In der Nacht vom 26sten zum 27sten d. Mts. ist mittelst gewaltsamen Ein⸗ bruchs die Kasse des Haupt⸗Steuer⸗ Amts zu Liegnitz beraubt und nächst ei⸗ ner Summe in baarem Gelde auch nach⸗ folgendes Papiergeld von den Dieben entwendet worden, als:
I. Kassen⸗Anweisungen.
3 Stück à 50 Rthlr. A. Nr. 13,567. B. 9 2 D. Nr. 4641.
II. Bank⸗Noten.
2 Stück à 100 Rthlr. A. Nr. 1212, A. Nr. 27,088.
28 Stück à 50 Rthlr. A. Nr. 5943, 8384, 9867, 10,059, 11,762, 12,307, 21,188, 21,460, 28,121, 32,036, 34,902, 37,000, 42,238, 46,089, 54,271, 56,747, 62,777, 65,598, 67,128, 76,016, 87,313, 89,103, 99,988, 103,400, 105,549, 113,436, 121,802, 128,487. Stück à 25 Rthlr. A. Nr. 18,894, 55,505, 131,265, 172,319, 208,442, 249,067, 305,985, 310,016, 315,892.
Es wird vor der Annahme dieser Pa⸗ piere mit dem Ersuchen gewarnt, im Betreffungsfalle den Präsentanten an⸗ zuhalten und der Ortspolizei⸗Behörde ohne Verzug mit Bezug auf diese Be⸗ kanntmachung zur weitern Veranlassung Anzeige zu machen.
Breslau, den 28. September 1851. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗ Rath und Provinzial⸗Steuer⸗Direktor.
ETIEEEIEg 8
Der Ober⸗Regierungs
[457] Subhastations⸗Patent.
Das um die halbe Stadt Nr. 28. hierselbst gelegene, Vol. V. Nr. 266., Supplement⸗Band fol. 7. des Hypotheken⸗Buchs verzeichnete, der verwittweten Hegemeister Kauschmann, Caroline Christiane geb. Zeidler, gehörige Berggrundstück nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7750 Rthlr. abgeschätzt worden, soll am 28. Januark. J., Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1., vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky sub⸗ hastirt werden.
Frankfurt a. O., den 9. Juni 1851.
Königl. Kreis⸗Gericht. J. Abtheilung. ““
87] Nothwendiger Verkauf.
Von dem unterzeichneten Gericht sollen die auf Friedrichswalder Feldmark belegenen, dem Oekonomen Julius Weger zugehörigen, auf 6633 Rthlr. 4 Sgr. abgeschätzten Erbzinsgüter Kerstenwalde und Wilhelmsthal, zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe,
16., N6r. 1852, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt
werden.
Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich bei Vermeidung der Präklusion mit ihren Ansprüchen an das Grundstück spä⸗ testens in diesem Termin zu melden. Zugleich werden
1) der Oekonom Julius Weger,
2) die Erben des verstorbenen Zahn⸗ und
Wundarztes Daniel Gottlieb Weger, zu dem Termine vorgeladen.
Massow, den 11. August 1851.
Königl, Kreisgerichts⸗Kommission.
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Die unbekannten Erben der am 18ten
August 1849 zu Danzig verstorbenen Jungfrau Charlotte Dorothea Both, so wie die Erben oder nächsten Verwandten dieser Erben, werden hier⸗ mit aufgeboten, spätestens in dem Termine den 31. März 1852, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, vor dem Stadt⸗ und Kreisrichter Dr. Hambrook, ihre etwani⸗ gen Rechte an den Both'schen Nachlaß auszu⸗ führen, widrigenfalls dieser Nachlaß nach erfolg⸗ ter Präklusion der hiesigen Kämmereikasse als herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird, und zwar mit der Wirkung, daß die nach der Prä⸗ klusion sich legitimirenden Erben sich mit demje⸗ nigen begnügen müssen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein sollte, ohne irgend welche Berschtigung, von dem Besitzer Rechnungs⸗ legung oder Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, und mit der Verpflichtung, alle seine Handlungen und Dispositionen anzuerkennen.
Etwangen auswärtigen Prätendenten werden die Rechtsanwälte Völtz, Matthias und Dr. Skerle als Mandatare in Vorschlag gebracht.
Danzig, den 16. Juni 1851.
Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.
[81] y“
Die unbekannten Erben oder Erbnehmer des im Jahre 1831 für todt erklärten Unteroffiziers Jo⸗ seph Krüger vom Regimente Prinz Heinrich wer⸗ den hierdurch öffentlich aufgefordert, sich binnen 9 Monaten, und spätestens bis zu dem am 24. November d. J., Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Kreisgerichts⸗ Rath Scheele anstehenden Termine zu melden und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen präkludirt und der Nachlaß den sich gemeldet habenden Erben zur ferneren Ver⸗ fügung wird überwiesen werden.
Pyritz, den 23. Januar 1851.
Koönigliche Kreisgerichts⸗Deputation.
[299A CEChtlta CECikattocw. Nachbenannte Verschollene; 1
1) der angeblich im Jahre 1814 von Tempcz, hiesigen Kreises, verzogene, damals längst großlährige Müllergeselle Johann Michael Brückmann, welcher zuletzt im Jahre 1824 in Freitz sich aufgehalten haben soll; der angeblich am 5. November 1805 geborene Geistliche Franz Prinz, welcher im Jahre 1833 in Janow in Polen sich aufgehalten haben soll; der am 28. Februar 1799 geborene Seefahrer Mathias Paul Kurr, welcher die letzte Nach⸗ richt aus Liverpool im Jahre 1835 von sich gegeben haben soll;
so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer
werden hierdurch aufgefordert, sich persönlich oder schriftlich in dem auf den 3. März 1852, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine, oder schon vorher, an hiesi⸗ ger Gerichtsstelle zu melden und weitere Anwei⸗ sung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklä⸗ rung derselben ausgesprochen und ihr Vermögen ihren bekannten Erben verabfolgt werden wird. Neustadt, den 8. April 1851.
Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Beklanntmachung,
Der Kaufmann Theodor Julius Haase, In⸗ haber der Handlung Haase & Sohn zu Chemnitz, hat auf die Amortisation eines von Traugott Hauptmann zu Altgersdorf, Ordre Th. Liedloff, auf sich gezogenen, in Frankfurt a. d. O. zur Margarethen⸗Messe 1851 zahlbaren, von Th. Liedloff an Robert Winkler und von diesem un⸗ term 14. Juli d. J. an die Handlung Haase K Sohn girirten Wechsels über 382 Thlr. 25 Sgr. angetragen, welcher mit der Post an den Ban⸗ quier L. Mende hierselbst zum Inkasso übersandt, aber verloren gegangen ist.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird hiermit aufgefordert, denselben spätestens im Termine den 21. April k. J., Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle — Junkerstraße Nr. 1 — vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky vor⸗
zulegen, widrigenfalls sonst der
kraftlos erklärt werden wird.
Frankfurt a. d. O., den 17. September 1851. Khgsnigl. Kreis⸗Gericht, I. Abtheilung.
3JZ
Nachdem über das Vermögen der Kaufleute Sterly & Curtius hierselbst unterm heutigen Tage der Konkurs eröffnet worden, werden alle diejenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch aufgefordert, demsel⸗ ben nicht das Mindeste zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Gerichte davon getreulich An⸗ zeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden An⸗ sprüche, an das gerichtliche Depositorium abzulie⸗ fern. Sofern dennoch aber dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, so wird dies für nicht geschehen erachtet, vielmehr das Verabfolgte zum Besten der Masse wieder beigetrieben werden.
Diejenigen aber, welche Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten, haben zu gewär⸗ tigen, daß sie außer der Beitreibung des Zurück⸗ behaltenen zur Masse aller daran habenden Un⸗ terpfands⸗ oder sonstigen Rechte für verlustig
werden erklärt werden.
Thorn, den 23. September 1851. Königl. Kreisgericht I.
7922 Bekanutmachung. Die Lieferung des Bedarfs der hiesigen Werk⸗ statt für das Jahr 1852 von ungefähr 10⸗bis 16,000 Pfund Blankleder, 800 do. Kalbleder, 200 do. feinem 500 do. starkem. 300 do. Weißgarleder, 100 do. Brandsohlleder, 100 Stück rauhe Lamm⸗ 1 Il 100 do. braune Schaaf⸗ 500 Pfund Reh⸗ DOO0” 88 8 1000 do. Rüb⸗-⸗ 40 1“ Oel, 2000 Ellen Leinenwaaren, darunter öä“ Ellen breiter
Krausleder,
Haare,
Zwillich, 600 Scheffel Holzkohlen
soll am Dienstag, den 21. WEEr Vormittags 9 ½ Uhr, in einem hier abzuhal⸗ tenden Submissions⸗Termin den Mindestfor⸗ dernden übertragen werden. Hierauf Reflek⸗ tirende werden ersucht, die in unserm Büreau niedergelegten Bedingungen und Proben einzu⸗ sehen, und Ihre versiegelten Preisforderungen mit der Bemerkung: „Submission N. N.“, min⸗ destens einen Tag vor bezeichnetem Termin an uns einzusenden. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Hierbei wird noch die Bedingung gestellt, daß der Lieferant sich verpflichtet, den etwaigen Mehrbedarf der Werk⸗ statt zum Kontraktpreise zu liefern und sich nicht an die angegebenen Zahlen halten zu wollen. Auswärtige müssen ihre Firma und Wohnort so angeben, daß keine Verwechselung mit Andern
möglich werden kann.
Deutz, den 25. September 1851. Königliche Verwaltung der Haupt⸗Artillerie- Werkstatt. EEEE“
8
Hauptmann.
v Lieutenant.
[769 1 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Wxkk⸗⸗ Da die von uns ausgegebe⸗ Het, ai 1. Taänta. Juli 1847 fällig gewesenen Zinsscheine Nr. 1. und 2. mit Ende dieses Jahres nach §. 21. 8 unnsers Statuts verjähren, so sordern wir hierdurch die Inhaber solcher Zins⸗ scheine auf, solche noch im Laufe dieses Jahres bei einer unserer Hauptkassen in Berlin oder Hamburg zur Zahlung zu präsentiren. Berlin u. Hamburg, den 30. September 1851. ö 111“
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
nnement beträgt. Rthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhohung.
Mit Briblatt (reuß. Adler⸗Zeitung) in Lerlin: 1 Rthir. 7 Sgr. 6 Pf., in der ganzen Monarchie:
1 Kthlr. 17 ⅜ Sgr
—
5 4 29 Alle Pof Anstalten es In⸗ un E uU 1 9 8 4 Auslandes nehmen Bestellung auf dden Königl. Preuß. Staats-Anzeiger
an, sür Heriin die
v“ Erxpediti onen:
Sb Figag bGehren⸗-Straße Ur. 57. und 1— 8 Schadows⸗Straße Kr. 4.
Neglement zum v“
Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Friedrich Wilhelm Karl von Preußen im Dome zu Berlin am 2. Oktober 1851. . Se. Majestät der König haben zu befehlen geruht, daß der Sarg, in welchem sich die sterbliche Hülle des Hochseligen Prinzen Friedrich Wilhelm Karl von Preußen Königliche Hoheit befindet, einem letztwilligen Wunsche Höchstdesselben gemäß, in der Stille nach der Domkirche gebracht werde. Daselbst wird derselbe auf der Estrade vor dem Altar niedergesetzt. Das Leichenbegäng⸗ niß aber soll mit den einem Feldmarschall gebührenden Ehrenbezeu⸗
gungen vor sich gehen.
Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf den 2. Oktober, Mor⸗ gens 10 Uhr, angesetzt.
An diesem Tage wird früh zwischen 9 und 10 Uhr in drei Pulsen mit den Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt geläutet, wozu die Domkirche das Zeichen giebt. Wenn zuerst geläutet wor⸗ den, tritt der Hofmarschall, Oberst von Rochow, an das Kopf⸗ ende des Sarges, der erste Adjutant des Hochseligen Prinzen, Oberst von Schack, tritt hinter das Tabouret, auf dem die Kette des Schwarzen Adler⸗Ordens liegt, der zweite Adjutant, Rittmeister Graf von der Gröben, hinter das Tabouret, auf welchem sich der Stern und das Band des Rothen Adler⸗Ordens befinden.
Auf dem oberen Ende des Sarges ruht die Krone, auf dem Sarge sind der Säbel des hochseligen Prinzen, die Schärpe und Handschuhe, das Band des Schwarzen Adler⸗Ordens, die Insignien des eisernen Kreuzes und des Ordens pour le mérite, die Kriegs⸗ Denkmünze, die Insignien des Kaiserlich österreichischen Maria The⸗ resia⸗ und des Kaiserlich russischen Georgen⸗Ordens, des Köͤniglich großbritannischen Bad⸗Ordens, des Königlich schwedischen Schwert⸗ Ordens, des Königlich niederländischen Militair⸗Wilhelms⸗Ordens befestigt. 1 v
8 Die zum Leichenbegängniß bestimmten Truppen:
Drei Bataillone Infanterie,
vier Eskadrons Kavallerie, vier reitende und acht Fußgeschütze der Garde⸗Artillerie stellen sich, erstere auf dem Platz vor dem Dom, die Geschütze in der Cantianstraße ausf. 1 Sobald zum ersten Male geläutet worden, stellt sich die De⸗ putation des zweiten Dragoner⸗Regiments, dessen Chef der Hoch⸗ selige Prinz war, unten rechts vom Sarge auf die Estrade. Eben dahin, zur linken Seite des Sarges, begiebt sich die Dienerschaft Sr. Hochseligen Königlichen Hoheit. 11“
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Die zum Leichenbegängniß eingeladenen Personen, die General⸗ Lieutenants und Geheimen Staats⸗Minister, die Wirklichen Ge⸗ heimen Räthe, die General⸗-Majors und die Königlichen Kammer⸗ herren, versammeln sich gegen halb 10 Uhr im unteren Raum der Kirche, woselbst ihnen ihre Plätze angewiesen werden sollen. Eben⸗
dahin begeben sich die Offizier⸗Corps der verschiedenen Regimenter.
Sobald Ihre Majestäten der König und die Königin, des Prinzen Adalbert Kbnigliche Hoheit als höchster Leidtragender
Donnerstag den 2. Oktober
IrAee ieen eeezegens
und die anderen Höchsten Herrschaften erschienen sind und Platz ge⸗ nommen, auch Höchstdero Suiten sich hinter Hoͤchstdenselben rangirt haben, beginnt der Gottesdienst durch ein Lied, welches der Dom⸗ Chor anstimmt. 1z
Hierauf erfolgt die Begräbniß⸗Liturgie. Bei dem Segen werden dreimal zwölf Kanonen gelöst und drei Salven von drei Bataillons gegeben.
Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften und die anderen Anwesenden den Dom wie⸗ der verlassen haben.
Nach Lösung der Kanonen wird wiederum mit allen Glocken eine halbe Stunde lang geläutet.
Die Herren vom Civil erscheinen bei dem Leichenbegängniß Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm Karl in schwarzen Unterkleidern und Handschuhen, und mit einem Flor um den Arm. 1
Die Herren vom Militair empfangen die desfallsige Mitthei⸗ lung durch den Herrn Kriegsminister Excellenz. 4
Nur die Personen der Suiten der leidtragenden Höchsten Herrschaften erscheinen in tiefer Trauer.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Herzoglich sachsen⸗koburg⸗ gothaischen Ministerialrath Brückner den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem evangelischen Schullehrer und Küster Schmidt zu Saaleck, Re⸗ “ Merseburg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver
Ministerium der geistlichen, Medizinal⸗Angelegenheiten
Ba3I1 Die Gemälde⸗ und die Skulpturen⸗Galerie im vor⸗ deren Königlichen Museum sind an jedem Montag und Sonnabend, die Sammlungen der antiken Vasen, gebrannten Thon⸗Werke und Bronzen im Anti⸗ quarium ebendaselbst an jedem Mittwoch, mit Ausschluß der Feiertage, dem Besuche des Publikums geöffnet; und zwar b in den 6 Winter⸗Monaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommer⸗Monaten von 10 bis 4 Uhr. Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen der Eintritt in die genannten Abtheilungen ohne Weiteres ge⸗ stattet. Kinder unter 10 Jahren werden gar nicht, Un⸗ erwachsene aber nur in Begleitung älterer Personen zuge⸗ lassen. Die Königliche Kunstkammer und die ethnographi⸗ sche Sammlung im Königlichen Schlosse sind an jedem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, “ in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr “ geöffnet. Der Besuch ist jedoch nur gegen Einlaßkarten ge⸗ stattet, welche auf vorangegangene, beim Kiastellan der König⸗ lichen Museen zu machende Meldungen ebendaselbst verabfolgt werden. Den Galeriedienern, Portiers u. s. w. ist es durchaus unter⸗ sagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Ge⸗ schenk anzunehmen. “ Berlin, den 1. Oktober 1851.
General⸗Direction der K