gewechselt und die Decken alle drei Monate gereinigt resp. umge⸗
tauscht werden; 8 1 8 8 in einer und derselben Stube dürfen Familien mit und über 60 Jahren
mden Personen nur unter 14 frrnden hec untergebracht werden. Unverheirathete Per⸗ verschiedenen Geschlechts über 14 und unter 60 Jah⸗ ren, welche nicht einer Familie angehören, müssen nach den Geschlechtern getrennte Schlaf⸗ und Wohngelasse erhalten. In Ermangelung solcher können sie keine Aufnahme im Armenhause finden. Vielmehr muß alsdann auf andere Weise, nöthigenfalls durch Unterbringen in einem Privathause, für sie gesorgt werden. Ein der Gesundheit schädliches Zusammendrängen mehrerer Fami⸗ lien in eine Stube ist unzulässig. Schwer oder mit der Gefahr der Ansteckung heöis müssen in besonderen Kranken⸗ rgebracht werden. “ an ewang der Zucht und sittlichen Erhebung der Armenhäusler ist nach Bedürfniß eine Haus⸗Ordnung einzu⸗ führen, der sich jedes Mitglied des Armenhauses unterwerfen muß. Das Haus ist zur bestimmten Stunde des Abends zu verschließen und die Befugniß zum Ausgehen an besondere Erlaubniß des Auf⸗ 1 binden. 6 “ Insoweit Gelegenheit dazu vorhanden ist, müussen die unentgeltlich aufgenommenen Bewohner der Armenhäuser nach Maßgabe ihrer Kräfte zu regelmäßigen Arbeiten angehalten wer⸗ den, deren Ertrag zunächst zu ihrem Unterhalt zu verwenden ist. §. 6. Die in den Armenhäusern befindlichen Kinder sind so viel als thunlich, so lange sie nicht schulfähig sind, in Kleinkinder⸗ Bewahr⸗Anstalten oder auf andere Weise in gute Aufsicht den Tag über zu bringen. In Bezug auf die schulpflichtigen Kinder ist mit Strenge auf regelmäßigen Schulbesuch zu halten und zu diesem Behufe dem betreffenden Lehrer und Ortsgeistlichen ein Verzeichniß der schulpflichtigen Kinder im Armenhause zuzustellen. Sämmtliche nicht durch Krankheit oder sonst für begründet erachtete Abhaltung behinderte Bewohner des Armenhauses sind zum Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes verpflichtet.
§. 7. Alle Personen, welche in Armen⸗Anstalten Obdach oder andere Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind vor⸗ stehenden Bestimmungen unterworfen. So lange dieselben nicht durch ihr Betragen nach §§. 118, 119 und 341 des Strafgesetz⸗ buchs vom 14. April 1851 die Einleitung eines gerichtlichen Straf⸗ verfahrens verwirkt haben, sind sie wegen Nichtbeachtung der ihnen vorstehend vorgezeichneten Pflichten, mit welchen sie bei der Auf⸗ nahme in das Armenhaus bekannt zu machen sind, disziplinarisch zu bestrafen. Die Strafen können von dem zur speziellen Aufsicht der Armen⸗Anstalt verpflichteten Mitgliede des Gemeinde⸗Vorstan⸗ des verhängt werden, insofern sie nicht in Entfernung aus der An⸗ stalt oder Einsperrung bestehen. In den letzteren Fällen erkennt auf solche der Gemeinde⸗Vorstand. Diese Strafen können be⸗
ehen: Rtß a) in theilweiser und zeitweiser Entziehung der dem Armen⸗ häusler gewährten Freiheiten oder besonderen Wohlthaten, als z. B. der Geldunterstützung, der besseren Speise ꝛc. oder auch in Straf⸗ arbeit;
b) in direkter Einsperrung bis zu 24 Stunden oder Stuben⸗ arrest von höchstens 3 Tagen;
c) bei wiedexholtem Ungehorsam oder beharrlicher Weigerung, die angeordneten Arbeiten zu verrichten, in Entfernung aus dem Armenhause unter Einleitung des §. 19 des Strafgesetzbuchs ge⸗ dachten Strafverfahrens. 8
Gegen Anordnungen von Disziplinarstrafen ist nur der Weg der Beschwerde zulässig.
Im Uebrigen geben wir uns der Erwartung hin, daß die be⸗ treffenden Behörden sich die Ausführung und Aufrechthaltung dieser Anordnungen mit Eifer angelegen sein lassen werden, und empfeh⸗ len insbesondere den Herren Landräthen und Magistrats⸗Dirigenten, hierauf mit Strenge zu halten. 1
Merseburg, den 18. Juli 1851.
Königlich preußische Regierung, A Innern.
btheilung des
Personal-Chronik der Provinzial⸗Be
Ernannt sind: Der bisherige Provinzial⸗Steuer⸗Kassen⸗Contro⸗ leur Ulmer zum Rendanten bei dem Königlichen Haupt⸗Steuer⸗Amte zu Königsberg und der Gutsbesitzer Lux in Nickelsdorf zum Forst⸗Rezeptor für das Revier Leipen.
Verliehen ist: Dem seitherigen zweiten Prediger zu Tapiau Emil Hein die erledigte Pfarrstelle an der evangelischen Kirche zu Friedland.
Erlaubt ist: Dem Fräulein Auguste Belke und dem Fräulein Louise Neide, Stellen als Hauslebrerinnen und Erzieherinnen annehmen zu dürfen.
Bestätigt sind: Der Kaufmann H. Gottschalk in Heilsberg als Agent der Preußischen Feuer⸗Versicherungs⸗Bank in Berlin; der Kauf⸗ mann H. B. Kork in Labiau als Agent der Feuer⸗Versicherungs⸗Bank in Berlin und der Stadtkämmerer Friedrich Wosegien in Liebstadt als Agent der Aachen⸗Münchener Feuer⸗Versicherunge⸗Gesellschaft.
Vereidigt sfind: Die Hebammen⸗Lehrtöchter Auqguste Weiß in Königlich Blumenau und Auguste Pörschke in Pr. Holland, Kreises Pr. Holland, als Hebammen. vi v
Provinz Brandenburg.
Niedergelassen hat sich: Der Thierarzt erster Klasse Eduard Abraham in der Stadt Zielenzig, Kreises Sternberg.
Angestellt sind: Der forstversorgungsberechtigte Vice⸗Feldwebel vom 3ten Jäger⸗Bataillon Friedrich Ludwig Julius Herrmann als Förster zu Großsee, in der Oberförsterei Tauer, nach daselbst zurück⸗ gelegter Probedienstzeit, definitiv; der Invalide, Unteroffizier Carl Au⸗ gust Theodor Förster, bei der Post⸗Expedition erster Klasse in Fürsten⸗ walde als Post⸗Expedient etatsmäßig.
Bestätigt sind: Im sorauer Kreise als Schiedsmänner; für den 8ten Bezirk der Forst⸗Kassen⸗Rendant Hofmann zu Christianstadt, für den 11ten Bezirk der Rittergutsbesitzer Premier⸗Lieutenant a. D. von Rabenau zu Gassen, für den 20sten Bezirk der Gutsbesitzer und Kreis⸗ Deputirte Bescherer zu Siemersdorf. 1 8 M
Provinz Posen.
Erledigt sind: Die evangelische Schullehrerstelle zu Eulenberg, Kreis Birnbaum; die zweite katholische Schullehrerstelle zu Michorzewo “ d ““
Rhein⸗Provinz. Ernannt ist: Der bisherige Landgerichts⸗Auskultator Christian
Roos zum Regierungs⸗Referendar bei dem Kollegium zu Trier. Vereidigt ist: Der praktische Arzt und Wundarzt Dr. P. H.
Becker zu Manderscheid auch als Geburtshelfer.
Niedergelassen hat sich: Der praktische Arzt und Wundanzt EEEE X“
HKönigliche Schaunspiele.
Im Opernhause. 156ste Schauspiel⸗ Zum Erstenmale: Machbeth, Uebersetzt und für
Freitag, 3. Oktober. haus⸗Abonnements⸗Vorstellung. Zu⸗ Trauerspiel in 5 Aufzügen, von Shakespeare. die Bühne eingerichtet von L. Tieck.
Sonnabend, 4. Oktober. Im Schauspielhause. 157ste Abon⸗ nements⸗Vorstellung. Zum Erstenmale: Die Schicksalsbrüder. Lust⸗ spiel in 4 Akten, von Feldmann. Hierauf: Der Hauptmann von der Schaarwache. Lustspiel in 2 Abtheilungen, nach dem Fran zösischen. “ Im Opernhause. Mit Allerhoͤchster Genehmigung: Vokal⸗ und 1“ zum Besten des Königlichen Theater⸗ Chor⸗Personals, unter gefälliger Mitwirkung des Herrn Roger, des Königlichen Hof⸗Pianisten Herrn von Kontski, der Mitglieder des Königlichen Theaters, Frau Köster, Fräul. J. Wagner, Herrn Mantius und der Königlichen Kapelle, unter Direction des Kapell⸗ meisters Herrn Taubert. Anfang halb 7 Uhr.
Das Programm des Konzerts wird später durch Anschlage⸗ zettel bekannt werden, und findet der Billet⸗-Verkauf Vor⸗ mittags von 9—1 Uhr in der Wohnung des Königlichen Haus⸗ Inspektors Harke im Schauspielhause, Eingang Tauben⸗Straße, zu nachstehenden Preisen statt, gegen welche auch bis Freitag, den 3ten d. M., Mittags 1 Uhr, die Abonnements⸗Plätze ebendaselbst reservirt bleiben sollen.
remden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon daseluh, inkl. 88 Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 20 Sgr. Parguet, Tribüne, Parquet⸗Loge, im Orchester und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zweiter Rang 1 Rthlr. Dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Rheinische .. “
r Wechsel-,
der Berliner Börse, vom 2. Okiober 1854.
Fonds 8
a echsel-Course Preuss. Courant.
vom 2. Oktober 1851. Brief. Geld. 250 Fl. 142 ⅔ 142 x⅓ 250 Fl. hr 141½ 300 Mk. 8— 150⁷ 300 Mk. 149 1 Lst.
300 Fr. 2 150 Fl. 2 150 Fl. 2
Amsterdam.....
6 22 ¼ 80512 84 1015 — 99* 1. 99 ¼
56 32 56 18
1I
London
Wien im 20 Fl. Fuss. “
Breslau.
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Frankfurt a. M. südd. W.
100 Thlr. *
8
2 2 2 2 3
100 Fl. 100 SRbl.
10. Thlr.
Zinsf.
V Brief. Geld. Gem. 1vJö 1,2 ½
vom 2. Oktober 1851.
Preuss. Freiwillige Anleihe
dito Staats-Anleihe von 1850 Staats Schuld-Scheine .. . . . . .... 8 Oder-Deich-Bau-Obligationen — Prämienscheine der Sechandlung à St. 50 Thlr. — Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ¼ Berliner Stadt Obligationen 5
dito dito
Westpreussische Pfandbriefe.. Grossherzl. Posensche dito
dito dito dito Ostpreussische dito Pommersche dito Kur- u. Neumärk dito Schlesische 1“
dito vom Staat garantirt Lit. Preussische Rentenbriecefe. . ... Preussische Bank-Antheil-Scheine..
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Friedrichsd'or Andere Goldmünzen
Lisenbahn -Actien vom 2. Oktober 1851.
Aachen-Düsseldorfer .. Bergisch-Märkische .... dito Prioritäts- 1 Berlin-Anhalten Lit. A. u. B. . . . . . ... dito Prioritäts- Berlin-Hamburger ök“ dito Nmtonit dito dito II. Em rlin- Potsdam-Magdeburger .. .... “ dito Prioritäts Obligat. 4 dito dito 5 dito Chto Lit, D. iIo““ dito Prioritäts- Oblig. 1 Cöln-Mindener ... 16 dito Prioritäts-Obsig . dito dito IiIan Düsseldorf-Eherfelder .. . . . . .: .. . . . . ... dito EIIO dito Prioritäts-... Magdeburg-Halberstädter ... ... Magdeburg-Wittenberge ..... dito Prioritäts-.... Niederschlesisch-Märkische .. .. ... . ...UN..Jꝙg⸗ “ dito Prioritäts-... . .. dito Prioritäts-.. dito Priorit. III. Serie.. dito IV. Serie. .5 berschlesitsche Lit .. dito Prioritäts dito E1I1““ Prinz- Wilhelms (Steele- Vohwinkeln)..... dito Prioritäts- dito II. Serie... ...
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dito Prioritäts-Obligationen. “
dito vom Staat garantirte .. . . .. Ruhrort-Crefeld-Kreis-Gladbacher,
Fito Prioritäts-
Stargard-Posen Thüringer. 8 dito gationen....
Wilhelmsbahn (Ce sel-Oderberg) ....
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Nichtamtliche Notirungen.
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Eisenbahn-Stamm-Actien Cöthen-Bernburger b Krakau-Oberschlesische..... Kiel-Altona 8 Mecklenburger . . . .. Nordbahn (Friedr. vVilh.).
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Ausländische Prioritäts-Actien.
Krakau Oberschlesische ..... Nordbahn (Friedr. Wilh.)..
Hamb. Feuer-K
Lübeck. Staats-Anleihe. ...
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Poln. Schatz-Obligationen b““
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Berlin, 2. Oktober. Von Eisenbahn-Actien in Potsd burger Berlin-
lassen.
Anhalter höher.
Berliner Getraidehörse vom 2. Oktober.
Weizen loco 55 59 Rthlr.
’ 87psd. hochbunt. Thorner 59 ½ Rthlr. 88psd. gelb. schles. 56 ¼ Rthlr.
— 89 pid. do. 56 Rthlr.
8 88pfd hochbunt. Nackler 59 Rthlr. bez.
Roggen loco 48 — 50 Rthlr.
pr. Okt. 48 ½ a 47 Rthlr. verk. u. Br. pr. Okt./Nvbr. do.
pr. Frähjahr 1852 49 à 48 ½ Rihlr. verk. 3 48 ½ Br., 48 G.
Gerste, grosse, 34 — 36 Rthl. Hafer loco 23 — 25 Rthlr. “
—
— schwimmend 23— 25 Rthlr.
5 Pr.E Okt. 48 psd. 23 ¼ Rthlr. Br., 23 G.
- pr. Frühjahr 1852 50 pfd. 25 Rthlr. bez.
Erbsen 42 — 45 Rthlr. Rappsaat Winterrapps 65 —- 64 Rthlr.
8 Winterrübsen 65 — 64 Rihlr. 8 Sommerrübsen 53 — 52 Rthlr.
Leinssat 57—56 Rihlr. Rüböl loco 10 ½ Rthlr. Br., 10 G.
- Okiober 10 ⁄12 Rthlr. Br., 10 bez. u. G. Oktober/Novbr. 10 Bthlr. Br., 9 2 bez. Novbr. / Dezbr. 10 ¼ Rthlr. Br, 10 ¼ 2 G.
Dzbr./Jan. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ¼ G.
Jan /Febr. 10512 u. 10 ½ Rthlr. v rk., 10 ⅞ Br., 10 ⅞ G. 88 Febr. März 10 ⅞ Rthlr. Br., 10 ½ G. März April 10 8⅔ Rthlr. Br., 10 ½ G. April/Mai Ib
Leinöl loco 12 Rthlr.
- Obkt. 12 Rthlr.
. am-Magde- staräer Umsatz. und deren Course, so wie Köln-Mindener und Preufsische und ausländische Fonds gut zu
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