1851 / 89 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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eee S 8 2 8 8 e . * =. 2 —⸗ 8.

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Breslaus, 9. Oktober, 1 Uhr 32 Minuten Nachmittags.

schlesiche Banknoten 83 12 G., do. Actien Litt.

122 ½ G. Oberschlesisch-Krakauer 81 Br. Neisse-Brieger 55353 Br. 8 9 52 66 Sgr., do. gelber 55 64 bahn 142 ½. 1839r Loose 120 ½. Lombarden 89. London 12, 94

Augsburg 121 ½. Hamburg 178. Paris 143. Gold 272

Getreidepreise: Weizen, weilser,

8 21 8 .)1 ““ Sgr. Roggen 49 55 Sgr. Gerste 37 42 ½⅔ Ssr. 1 1 HIambhtirg, 9. Oktoben, 2 1 hr. 48 Minuten Nachmittags.

FI1I1qꝝqmp““

heute Nacht 30 Minut. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 37 ⅛. 5proz. Metalliques

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135 ½ G., do. Litt. B. (Tel. 0. d. G. I.)

75 ½. 4 ½ proz. Metalliques 66. Bankactien 1177. 1834r Loose 166 ½. 1839r Loose 99 ½. Spanier 35 ½. Wien 99. Lombarden 72 ½. London 119 ½. Paris 94 x¼. Amsterdam 100

vWien, Mittwoch, 8. Oktober, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. Fonds und Aktien beliebt. Silberanlehen 98 ½.

7

55 Br. 5proz. Metalliq. 93. 4 ½proz. Metalliq. 81 35⁄. Bankaktien 1204. Nord-

Hafer 23 26 Sgr.

Berlin-Hamburger 100. Köln Minden 107. Magdeburg-9 Wiutenberge 11, 59. Silber 20 ¾.

8 3 . 1 2 8 68 ¼. Spanier 88 Kiele 103¾, Russen 96 ½ G.

Weizen sehr fest. Rosgen, noch bezahlt,

Stelttizn, 9. Oktober,

loco und Oktober 48 ½ G., Oktober- November 47 SSZ. Frühjahr 49 Br. Rüböl 10 bez., Frühjahr 10 ¼ G. Spiritus Oktbr. 15 i bez.,

Frühjahr 15 ¾ bez. u. G. Pramnkfurt a. JI., Mittwoch, 8. Oktober, Nachmittags 2 Uhr

Mecklenburger 29 ¾ Br. Frühjahr 72 gefordert, wird vielleicht (Tel. Dep. d. C. B.) 13 Mk. 9 ¾¼ Sch. Wien 3 Monat-Wechsel 12, 10 bis 15

Das fällige westindische Dampbfschiff ist signalisirt. Montag, 6. Oktober. 11111“

aumwolle: Umsatz 6000 Ballen; die Preise unverändert wie Sonn-

Oel 19, 20 8⅞. Kaffee unverändert. 1 Uhr 38 Minuten Nachmittags. Roggen

Liverpool,

abend.

[832] Bekanntmachung.

Die General⸗Direction der allgemeinen Witt⸗ wen⸗Verpflegungs⸗Anstalt macht, in Gemäßheit der ihr im §. 36 des Königlichen Patents und Reglements vom 28. Dezember 1775 vorgeschrie⸗ benen Verbindlichkeit, in nachfolgendem Verzeich⸗ nisse die Nummern derjenigen Receptionsscheine bekannt, von welchen die Beiträge gegenwärtig respektive für einen, für zwei und drei Termine rückständig sind.

Sie fordert zugleich die Restanten für einen und zwei Termine hiermit auf, sofort die Rück⸗ stände nebst der reglementsmäßigen Strafe und dem mit dem 1. Oktober c. wieder fälligen Bei⸗ trage, also überhaupt respektive das Dreifache und das Siebenfache eines Beitrags, unfehlbar zu berichtigen. Diejenigen Restanten für zwei Ter⸗ mine, welche dieser Aufforderung keine Folge lei⸗ sten, haben zu erwarten, daß sie, mit Verlust der versicherten Pensionen und respektive ihrer An⸗ trittsgelder, von der Anstalt gänzlich ausgeschlos⸗ sen werden.

Den jetzigen Restanten für drei Termine aber wird bekannt gemacht, daß sie von der Anstalt erxkludirt, mithin ihre Receptions⸗Scheine ungül⸗ tig geworden und respektive ihre Antrittsgelder verfallen sind.

Berlin, den 22. Juli 1851. General⸗Direction der Königlich preußischen all⸗ gemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. Frhr. von Monteton.

a. Restanten für einen Termin. 12890. 43570. 44025. 15371. 45706. 15777Q. 17289. 17842. 18138. 18306. 18534. 18683. 18750. 19060. 19459. 19662. 19700. 20026. 20233. 20234. 20345. 20957. 21133. 21674. 21790. 21948. 22573. 23549. 24109. 24222. 25139. 25533. 25670. 25951. 261412. 26211. 26391. 26546. 26773. 26922. 27279. 27468. 27552. 28270. 28869. 28879. 29017. 29028. 29060. 29214. 29791. 29920. 30061. 30069. 30149. 30150. 30921. 30979. 31165. 31321. 32002. 32262. 32384. 32478. 32556. 32967. 32975. 33026. 33099. 33339. 33617Q. 33925. 33950. 34114. 34123. 34136. 34138. 34141. 34253. 34420. 34497. 34696. 35013. 35105. 35221. 35504. 35514 . 35666. 35897. 35977. 36164. 36700. 36751. 36836. 36983. 37441. 37179. 37273. 37444. 37740. 38226. 38912. 39412. 40058. 40082. 40224. 40255. 40438. 40642. 40914. 41602. 41614. 41690. 41889. 42192. 42643. 43158. 43464. 43860. 44418. 44573. 44607. 44789. 44980. 45878. 46043. 46199. 46263. 46366. 46444. 46597. 46630. 46913. 47101. 47256. 47302. 47588. 47799. 47865. 47883. 48463. 48503. 48516. 48517. 48827. 48832. 48881. 48913. 48942. 48987. 49009. 49014. 49063. 45207.

b. Restanten für 2 Termine:

13506. 16944. 18677. 20626. 23109. 24854. 24951. 25709 25813. 25844.

26201. 27052, 27762, 28237. 28845

29030. 29405é. 29564. 32190. 32470. 33198. 35325. 35624. 36515. 36654. 37749. 38399. 38567. 38616. 39703. 40278. 40370. 42821. 43512. 43583. 4579. 45370. 46164. 47180. 47700. Als Restanten für 3 Termine sind exkludirt: 17699 192ö279718. 3ö81 34966. 335070. 37591. 39401. 40036. 42094. 44113.

[792] Bekanntmachung Die Lieferung des Bedarfs der hiesigen W statt für das Jahr 1852 von ungefähr 10⸗ bis 16,000 Pfund Blankleder, 800 do. Kalbleder, do. feinem / 1 do. starkem Krausleder, do. Weißgarleder, do. Brandsohlleder, Stück rauhe Fell do. Schaaf⸗ Pfund Reh- 8 Kälber⸗ Haare, 1000 do. Rüb- S 1500 do. Lein⸗) Oel 2000 Ellen Leinenwaaren, darunter und ³⁹ Ellen breiter Zwillich, 6500 Scheffel Holzkohlen soll am Dienstag, den 21. Oktober cr., Vormittags 9 ½ Uhr, in einem hier abzuhal⸗ tenden Submissions⸗Termin den Mindestfor⸗ dernden übertragen werden. Hierauf Reflek⸗ tirende werden ersucht, die in unserm Buüreau niedergelegten Bedingungen und Proben einzu⸗ sehen, und Ihre versiegelten Preisforderungen mit der Bemerkung: „Submission N. N.“, min⸗ destens einen Tag vor bezeichnetem Termin an uns einzusenden. Später eingehende Gebote werden nicht berücksichtgt. Hierbei wird noch die Bedingung gestellt, daß der Lieferant sich verpflichtet, den etwaigen Mehrbedarf der Werk⸗ statt zum Kontraktpreise zu liefern und sich nicht an die angegebenen Zahlen halten zu wollen. Auswärtige müssen ihre Firma und Wohnort so angeben, daß keine Verwechselung mit Andern möglich werden kann. Deutz, den 25. September 1851. Königliche Verwaltung der Haupt⸗Artillerie⸗ Werkstatt. Unger, Trespe, Hauptmann Lieutenant.

7

[833] Thüringische Eisenbahn.

Die geehrten Actionaire der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch eingela⸗ den, zu der

Dienstag den 28. d. M.,

Morgens 9 Uhr, im Schießhaus⸗Saale zu Naumburg

beginnenden ordentlichen General⸗

Versammlung sich einzufinden, und er⸗ sucht, die etw

nden besonderen Anträge,

Silber 20 ¼

4‧*

Triest, Dienstag, 7. Oktober. (Tel. Dep. d. C. B.) London

Lossdon, Diens'’ag, 7. Oktober, Nachmittags 5 Uhr 30. Consols 97 ½, ¼. Hamburg 3 Mon⸗

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dem §. 30 des Statuts gemäß, bis spätestens am 20. an den Vorsitzenden der Direction schrift⸗ lich einzureichen.

Als Gegenstände der Berathung und Beschluß⸗ nahme in der General⸗Versammlung bezeichnen wir, wie folgt:

1) Den Verwaltungsbericht über das Jahr 1850, welcher bei den Billetverkaufsstellen auf den Bahnhöfen von Halle bis Gerstun⸗ gen in Empfang genommen werden kann; die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungs⸗ raths für die ausscheidenden Herren C. A. Jacob von Halle, Steuerrath Osch⸗ mann von Gotha und Landtagssyndikus Gabler von Weimar; die Abänderung des Statuts; die Anleihe einer Million Thaler auf Prioritäts⸗Obligationen, wegen eines ge⸗ gen den Beschluß der letzten General⸗Ver⸗ sammlung (vergl. Verwaltungsbericht pro 1850, Beilage A., Seite 4, Zeile 3 von unten und folgende) entstandenen formellen Bedenkens; den Bau einer Zweigbahn von Weißenfels nach Leipzig, die Aufhebung der freien Eisenbahnfahrt zu den General⸗Versammlungen, den Antrag des Herrn Blumenreich in Ber⸗ lin auf Erstattung von 206 Thlrn., die als Conventionalstrafe wegen versäumter Ein⸗ zahlung der 5ten Actienrate erhoben wor⸗ den sind,

Berechtigt, an der General⸗Versammlung Theil zu nehmen, sind nach §§. 26 und 27 des Sta⸗ tuts alle diejenigen, welche Inhaber von fünf Actien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei unserer Hauptkasse (ohne Dividendenscheine) hinterlegen oder beim Ein⸗ tritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.

Gleiche Geltung, wie die Actien selbst, sollen alle von öffentlichen Instituten, resp. Behörden über die Hinterlegung thüringischer Eisenbahn⸗ Actien ausgestellten Scheine haben.

Die an sich zum Erscheinen berechtigten Ac⸗ tionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevoll⸗ mächtigten vertreten lassen (§. 28.)

Einfache, mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten sind ausreichend.

Die Actionaire haben freie Fahrt auf der Thüringischen Eisenbahn. Sie erhalten diese ge⸗ gen Vorzeigung der Actie oder der mit denselben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei unseren Einnehmern, welche sie in ein Couvert verschließen und dieses mit einem Fahrtenstempel versehen.

Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht beanspruchen. Dieselbe gilt nut am Tage der Versammlung.

Für diejenigen, welche nach deren Schluß mit einem Zuge nicht nach Hause zurückkehren können, ausnahmsweise auch am folgenden Tage.

rfurt, den 5. Oktober 1851. 9ö1] der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

erei.

Ou A b Een 3 Rthlr. für ¼ Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis-Erhöhung. mit Zeiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) in Berlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., iu der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 ½ Sgr

Alle Post-Anstalten des In- ungd Auslandes nehmen Zestellung aut den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Berlin die

Expediti onen:

Gehren⸗Straße Kr. 5 und

Schadows⸗Straße fr. 4.

Nach Ihrem Antrage in dem Bericht vom 18. Juni d. J. bewillige Ich den Kommunalständen Neuvorpommerns gegen die von ihnen übernommene Verpflichtung zur chausseemäßigen Unterhaltung der Kunststraßen von Stralsund bis Damgarten und weiter bis zur mecklenburgschen Gränze mit der Zweigbahn von Löbnitz nach Barth, ferner von Altefähr nach Bergen auf Rügen mit der Zweigbahn von Samtens nach Garz, endlich von Steinhagen nach Demmin auf der Strecke von Vorbein über Loitz nach Demmin, das Recht zur Chausseegeld⸗Erhebung nach dem jedesmal für die Staats⸗ hausseen geltenden Chausseegeld⸗Tarif. Zugleich bestimme Ich, daß die dem Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Vorschriften wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen An⸗ wendung finden sollen. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Ge setzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. .“

(gez.)

(gegengez.) An den Minister für liche Arbeiten

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Major Baron von Seckendorff vom 26sten Infan⸗ terie-Regiment, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Reserve⸗Magazin⸗Rendanten Burow zu Frankfurt a. d. O., den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; 1 Dem Grafen Maximilian August von Los zu Wissen Kreises Geldern, die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen. b“

Ministerium und öffentliche Arbeiten. w4“

M ¼ 2 1 . 9* rel Mit dem 15. d. Mts. werden die neuen elektro „magnetischen 8 egraphen⸗Linien von Stettin über Kreuz nach Posen und von 9— nach Bromberg, unter den allgemeinen Bedingungen resp t arifbestimmungen, welche die Bekanntmachung vom 26. Seprember v. J. enthält, dem Depeschen⸗Verkehr übergeben werden. Berlin, den 10. Oktober 1851.

General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Justiz⸗Ministerium

ch 16 v und Notar, Justizrath Reinhard zu Me schede, ist als Rechtsanwalt an das Kreisgericht zu Dortmund, .

ter Beilegun 8 MNartats ““ Seileg g des Notariats im Departement des Appellations⸗

AwFer sasxe.

Erkenntniß des Rheinischen Revisions⸗ und Cassa⸗

tionshofes vom 16. September 1851 betreffend di

Fragennn“ Gesellen eines anderen Gewerkes in Arbeit zu

8

Gewerbe⸗Ordnung vom 9. Februar 1849 §§. 47 und 74 (Gesetz⸗Samm⸗

Friedrich Wilhelm ꝛc. thun kund und fügen hier⸗ mit zu wissen, daß Unser Revisions⸗ und Cassationshof zu Berlin in seiner öffentlichen Sitzung vom 16. September 1851 ꝛc. folgende Entscheidung erlassen hat: .

Heinrich Sch., 36 Jahre alt, Schreiner zu K., hat, wie von ihm zugestanden wird und durch das angegriffene Urtheil festgestellt ist, sich zu den Polsterarbeiten an den von ihm gefertigten Möbeln eines Tapezierergesellen H. bedient, welcher, wie er ebenfalls zuge⸗ steht, die Meisterprüfung nicht bestanden hat. In Folge einer De⸗ nunciation des Vorstandes der Tapezierer ist deshalb eine Unter⸗ suchung ge ihn eingeleitet und zwar auf Grund der §§. 47 und 1 Verorhnung gsim 9. Februar 1849, betreffend verschiedene lbäͤnderungen der Gewerbe⸗Ordnung. Dies Gesetz bestimmt näm⸗ lich in §. 47: 8 .

Handwerksmeister dürfen sich zu den technischen Arbeiten ihres

Gewerbes nur der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge ihres Hand⸗

werks bedienen, so weit nicht vom Gewerberathe eine Ausnahme

gestattet ist; . und der §. 74 bedroht Zuwiderhandlungen, unter anderen auch ge⸗ gen §. 47, mit Geldbuße bis zu 200 Rthlr. oder Gefängniß bis zu drei Monaten.

Nachdem der Beschuldigte vor die Correctionell⸗Kammer des Königlichen Landgerichts geladen, hier am 5. April v. J. frei⸗ sprechend erkannt war und das öffentliche Ministerium dagegen Berufung ergriffen hatte, erging am 8. Mai v. J. ein diese Be⸗ rufung verwerfendes Urtheil der Correctionell⸗Appellations⸗Kammer, dessen Gründe also lauten:

1 „In Erwägung, daß Heinrich Sch. beschuldigt wird, sich eines Tapezierer⸗Gesellen in seinem Geschäfte als Möbelschreiner den Bestimmungen des §. 47 des Gesetzes vom 9. Februar 1849 zu⸗ wider bedient zu haben;“ „daß Beschuldigter die Beschäftigung des Tapezierer⸗Gesellen selbst nicht bestreitet und es daher nur in Frage kommen kann, in⸗ wiefern der allegirte Paragraph auf ihn Anwendung finden könne;“ In Erwägung, daß der §. 47 a. a. O. wörtlich dahin lautet: Handwerksmeister dürfen sich zu den technischen Arbeiten ihres Gewerbes nur der Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge ihres Handwerks bedienen, so weit nicht von dem Ge⸗ werberathe eine Ausnahme gestattet wird;

„daß, wenn derselbe vorschreibt, daß die Meister nur für den technischen Theil ihrer Arbeiten an die gesetzlich geprüften Gehülfen ihres Gewerbes geknüpft sein sollen, der allegirte Pa⸗ ragraph überhaupt nur dann auf den Beschuldigten Anwendung finden könnte, wenn festgestellt waͤre, daß die an den Möbeln vorgenommenen Polsterarbeiten zum Schreinergeschäft zu rechnen seien, worüber nach §. 2 des angeführten Gesetzes der Gewerbe⸗

gerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Dortmund .14

und der Rechtsanwalt und Notar Ohly zu Ibbenbüren als 9 anwalt an das Kreisgericht zu Duisburg, unter Beilegung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Hamm, mit 9 2

rath und in den Orten, wo derselbe nicht besteht, nach §. 22 g. a. O. die Kommunal⸗Behöͤrde endgültig zu entscheiden haben würde, daß für diesen Fall aber auch nicht behauptet werden könnte, daß der Beschuldigte sich nicht eines Gesellen seines Ge⸗

Anweisung seines Wohnsitzes in Dutsburg, versetzt worden

schäfts bedient habe, und daher aus diesem Grunde die Anwend⸗ barkeit des allegirten Paragraphen ausgeschlossen sein wuürde