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nen Ordenskette um den Hals getragen, welche mit den hohenzol⸗ lerschen und nürnbergschen Wappenschilden und mit dem Scepter
des Chur⸗Erz⸗Kämmerers geschmückt ist.
Die Komthure tragen dasselbe Kreuz an einem breiten gewäs⸗
serten weißen dreimal schwarzgestreiften Bande um den Hals.
Die Ritter tragen ein kleineres Kreuz von derselben Gestalt an einem schmaleren Bande von derselben Farbe auf der Brust oder
im Knopfloche. — Das Abzeichen der zweiten Abtheilung besteht in Unserem Kö⸗ niglichen Wappen⸗Adler von Gold, schwarz emaillirt, “ ho⸗ henzollerschen Schilde auf der Brust, nach der von Uns gene 8 ten Zeichnung. Die I sich in einem blauen den Kopf des Adlers umgebenden Kreise.
Die ee e dungen der drei Klassen sind L “ der ersten Abtheilung. Die Ritter, welche den Foler in 2 8 nung ihrer ö“ die Stiftung des Ordens empfangen,
r zen Adler von Silber.
tragen den A “ GM““
Der ersten Abtheilung dieses Unseres Königli her Hauf . 88 ns wollen Wir noch, als eine besondere nur einmal zu verleihende Aus⸗ zeichnung, eine Denkmünze, zur Belohnung für diejenigen Offiziere,
Unterofftziere und Soldaten Unserer Armee hinzufügen, welche in
den verschiedenen, im Jahre 1848 und 1849 vorgefallenen Gefech⸗
M
Die Denkmünze wird von Stückgut sein. Sie zeigt auf der
Vorderseite den Avers des Ordenskreuzes, auf der Rückseite fol⸗
gende Inschrift:
Lhearsch V belm IV. (in einem quer über die Münze gehen⸗ den Bande) Seinen bis in den Tod getreuen Kriegern (in einem am Rande der Münze hinlaufenden Bande) 1848. 1849. (in den durch das letztere Inschriftenband und das Querband gebildeten Abschnitten).
Die Denkmünze wird auf der Brust oder im Knopfloche an
dem Ordensbande getragen.
II19.
Beide Abtheilungen können neben einander getragen werden. Dagegen schließt eine höhere Klasse jedesmal die unteren Klassen derselben Abtheilung aus, mit Ausnahme der Denkmünze, die auch neben einer höheren Klasse getragen werden soll.
Beide Abtheilungen rangiren unter einander gleich. Mit den übrigen Königlichen Orden rangiren sie so, daß die verschiedenen Klassen gleichen Rang mit den entsprechenden Klassen des Rothen Adler⸗Ordens haben, die dritte Klasse beider Abtheilungen also mit der dritten Klasse des Rothen Adler⸗Ordens.
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Die Prinzen Unseres Königlichen Hauses, so wie die jeweili⸗ gen Häupter beider Fürstlich hohenzollerschen Hauser, haben durch Ihre Geburt das Recht, die Ordenszeichen der Groß⸗Komthure des Königlichen Hausordens mit dem Kreuze zu tragen.
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Das Großmeister⸗Amt des Königlichen Hausordens behalten Wir Uns und Unseren Nachfolgern in der Krone vor; den Vorstz im Ordens⸗Kapitel aber wollen Wir einem Stellvertreter uübertra⸗ gen, welcher jederzeit ein Prinz Unsercs Königlichen oder des Fürstlich hohenzollerschin Hauses sein soll. Das Kapitel soll aus sämmt⸗ lichen Groß⸗Komthuren und Komthuren bestehen. Zur Dienst⸗ leistung bei den Kapiteln werden Wir für jede Abtheilung enen Ordens⸗Schatzmeister und einen Ordens⸗Schreiber auf den Vor⸗ schlag Unseres Stellvertreters im Vorsitze des Kapitels aus der
Zahl der Ordensmitglieder ernennen.
1111“”
Die Verwaltung des Stiftungsfonds des Hausordens wird einer Ordens⸗Regierung übertragen, welche außer den Kapitels⸗ Beisassen unter Unserem Stellvertreter im Kapitel aus drei von Uns auf den Vorschlag desselben zu ernennenden Vertretern der⸗ jenigen Wohlthäter der Stiftung, welchen Wir den silbernen Adler verliehen haben, so wie aus dem Ordens⸗Schatzmeister, dem Ordens⸗ Schreiber und einem von Uns auf Vorschlag Unseres Stellvertre⸗
ers zu bestellenden Ord s⸗-Syndikus, besteht. Nur der Syndikus rhält Besoldung.
2
8 ’b. I11“ Aufrechthaltung der Ehre und Würde des Or⸗ 1““ Wir hierdurch, daß derselbe nur so lange getragen werden darf, als dessen Mitglieder sich seiner würdig beweisen, und daß er nicht allein eitglieder sich seiner würdig beweisen, und
8 8 8 844 6 8 Ang.; ““ ein durch Verbrechen, sondern auch durch anstößigen
ebenswandel und unehvenh fte Geß 1 8 Mitglieder, welche durch GG .““ verloren gehen soll. 8 zUrch ihr Benehmen in irgend ejner Meise dor Fr. I 228 2 hmen in irgend einer Weise der Ehre des Ordens st 44*“ Cö“ 88 sich unwürdig beweisen, sollen durch einen Spruch schuldigte Offizier ist, hierdurch ein⸗ für allemal dem Offiziers- Ebrengerichte üͤbertragen werden, unter Unserer Bestätigung aus dem Orden jederzeit ausgestoßen werden können auch 1ö. di — 8 8 r 8 8— 8 8 1 1 „ 1 ie Strafe des Ordens-⸗Verlustes von einem Straf⸗Richter nicht aus⸗ gesprochen ist. Es soll auch den Mitgliedern des Ordens jeder
freistehe Reini ihrer Ehre von irgend welchem übeln freistehen, zur Reinigung ihrer em übe Leumund Entscheidung des Ordens⸗Ehrengerichts an⸗
zutragen. 8 e“
Das Ehrengericht besteht aus sämmtlich 1“
kapitels. 8— NKrtiel 16
Der Orden des Fürstlichen Hauses Hohenzollern wird von den jeweiligen Häuptern der beiden Fürstlichen Linien nach gemeinsamer Verabredung und nach jedesmaliger vorgängiger Einholung Unserer Allerhöchsten Genehmigung, übrigens aber in derselben Art wie bis⸗ her verliehen.
Demnach werden auch fernerhin drei Klassen des Fürstlichen Ehrenkreuzes und zwei Klassen der Medaille verliehen werden; je⸗ doch haben Wir auf den Uns zu erkennen gegebenen Wunsch der Fürsten von Hohenzollern⸗Hechingen und Sigmaringen Liebden mehrere Abänderungen in der Form der Ordenszeichen genehmigt, worüber Wir eine besondere Anordnung erlassen haben.
Diese von Uns beschlossenen Statuten und Satzungen des Hausordens Unseres Königlichen preußischen und des Fürstlichen hohenzollerschen Hauses sollen jederzeit stets fest und unverbrüch⸗ lich gehalten werden; des zu Urkund haben Wir solche Höchst⸗ eigenhändig unterschrteben und Unser Königliches Insiegel bei⸗ drucken lassen.
Gegeben auf Unserer Stammburg Hohenzollern am Tage der ldigung Unserer hohenzollerschen Lande am 23. August nach risti unseres Erlösers Geburt im 1851sten Jahre.
“ Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. 8
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Grafen Konstantin zu Solms⸗Sonnenwalde zum Landrathe zu ernennen. Dem Buchbinder⸗-Meister Herrmann Schöning zu Berlin
das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Buchbinder⸗Meisters zu ver⸗ leihen.
Hu Ch
—— Potsdam, den 13. Oktober. Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen⸗
burg⸗Strelitz ist auf Schloß Sanssouci eingetroffen. Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
Das 37ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 3453. die Statuten des Königlichen Hausordens von Hohen⸗
zollern. Vom 23. August 1851. Berlin, den 15. Oktober 1851. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Samm lung.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Kavallerie, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, Gesandter in außer⸗ ordentlicher Mission am Königlich hannoverschen Hofe, Graf von Nostitz, aus der Provinz Schlesien. 8 1
Se. Excellenz der Herzoglich anhalt⸗deßauische Wirkliche Ge⸗ heime Rath und Mitglied des Staatsministeriums, von Plötz, von Deßau.
Der Generalmajor und Commandeur der 14ten Kavallerie⸗ Brigade, Freiherr von Ledebur, von Düsseldorf. b
Der Königliche Konsistorial⸗Präsident und Vorsitzende des
8
evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz, von Breslau. Abgereist: Der Direktor im Ministerium für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, Mellin, naͤch Lübeck. Königliche Schauspiele. Mittwoch, 15. Oktober. Im Opernhause. 101ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs: Rede, gedichtet und gesprochen von dem Regisseur Stawinsky. Hierauf, neu einstudirt: Olympia, große Oper in 3 Abtheilungen, Musik von Spontini. Ballets von öII1I1 esetzung: Cassander, Hr. Pfister. Antigonus, Hr. Salomon. Statira, Fräul. J. Wa Olympig, Frau Köster. Hiero⸗ Hohe Preise. Fremden⸗Lege 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 20 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zweiter Rang 1 Rthlr. Dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. 8 “ Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung findet im Kassenflur des Opernhauses, Eingang der Universität gegenüber, statt. — Im Schauspielhause. 168ste Abonnements⸗Vorstellung. Zur
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1 8 2 „ gg . 1 — . M 12 st8t Ndg 2* 5 6 Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs;
Rede, ichtet von dem Regisseur Stawinsky, gesprochen von Herrn Grua ierauf: Jubel⸗Ouvertüre von C. M. von Weber. Und: — b — 124 8 ☛ 1161“ — S 8 Iphigenie auf Tauris, Schauspiel in 5 Abtheilungen, von Göth
Anfang halb 7 Uhr
505
Donnerstag, 16. Oktober. Im Schauspielhause. 169ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Das Urbild des Tartüffe.
Marktpreise. Berlin, den 13. Oktober. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 5 Sgr., auch 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. Grolse Gerste 4 Mtblr. 22 Sg.. 6 t1Iln8G . (atfe Rthlr. 5 Sgr., auch 1 Rthlr. Erbsen 1 Rthlr. 28 Sgr. 9 Pf. Zu Wasser: Weizen, weisser, 2 Rthlr 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 0 Sgr. Roggen 2 Rthlr. 5 Sgr. 8 Pf., auch 2 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Grosse Gerste 1 Rihlr. 21 Sgr. 3 Pf. EI Kithlr 2 S 6 Ph auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf. Erbsen 2 Rthlr., auch 1 Rihlr 25 Sgr. Sonnabend, den 11. Oktober. Das Schock Stroh 7 Athlr., auch 6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte 18 Sgr. 6 Pf.
Der Centner Heu
aAmtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours
der Berliner örse, vom 14. OCktober 1851.
Süechsel-Course Preuss. Courant-
vom 14. Oktober 1851. IH
111116111414“A“ Hamburg .. .. v1 London 1 Lst. 3 Mi. 11qm* Mt.
3
2 Sugsburg 150 1lMe
2
( —
½ ◻ 8,— 1v 25—88 —
2
Breslau 100 Thlr. 2
Leipzig in Courant im 14 T 8 Tage 2 Mt.
Mt. 3 Woch.
vc““ 1111 1111“
2
Fonds - Course vom 11. Oktober 1851
Preuss. Freiwillige Anleihe... 5 103 ¾ dito Stan9r88880806 66
Staats-Schuld-Scheine 1“ 3 3 88 ⅔ Qder-Deich-Bau-Obligationen.. ööe1“ Prämienscheine der Seehandlung à St. 50 Thlr. Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen 3 ¾ Berliner Stadt Obligationen 8 dito dito Westpreussische “
Grossherzl. Posensche dito
dito dito
Ostpreussische
Pommersche dito
Kur- u. Neumärk. dito
Schlesische dito
dito vom Staat garantirt Lit
Preussische Rentenbriefe. Preussische Bank-Antheil-Scheine..
8
Eisehbaah-Actien vom 14. Oktober 1851.
rgisch-Märkische .. dito Priaritüte 4X4“”“ dito
Dmioritdts.. dito II. Km dito Prioritäts Ob dito 8 dito dito Ait Iö
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dito Prioritäts-Oblig... öln-Mindener ... “ dito Prioritäts-Oblig .“ dito dito Düsseldorf-Elberfelder . . . . . . .... 8 h v Magd"burg--Halberstädte: Magdeburg-Wittenberge ... ...
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Priorit. III. Serie. IV. Serie.
Prioritäts-.. Prinz-Wilsheims (Steele-Vohwinkel). ... dito riochoo dito II. Serie. Bheinische.. 1““ dito (Stamm -) Prioritäts-... dito Prioritäts-Obligationen. ..... dito vom Staat garzatirte ... . . . .. huroet.Cre e . ..... dito “ Stargard-Posen.. dito Prioritäts-Obligationen...... Wilhehmsbahn (Ccsel-Oderberg)...
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ichtamtliche Notirungen.
Ausländische
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Cöthen-Bernburger “ Krakau-Oberschlesische. .. . .. Kiel- Altons Mecklenburger
Nordbahn (Friedr. Wilh.) Zarskoe-Selöo...
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Ausländische Prioritäts-Actien.
öke“ Nordbahn (Friedr. Wilh.)..
Kassen-Vereins-Bank-Actien. . .. ..
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Ausländische Fonds
“ do. Hope 1. Anleihe “ “ “ do: von Rothschild Lse. .. . .. do Engl. Anleihe do. Poln. Schatz-Obligationen.... ccocJo 1““ c Cc Hamb ᷓ“ Lübeck. Staats-Anleihe. . .. Holl. 2 ½ 9% Integrale ... “ ö1“
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Berlin, 14. Oktober. Upnsere Actien-Course hatten sich etwas niedriger gestellt und der Umsatz war im Allgemeinen beschränkt. Preulsische Fonds offerirt; ausländische Effekten zum Theil billiger gehandelt.
Berliner Getraidebörse vom 14. Oktober. Weizen loco 55 60 Rihlr. 3 88pfd. bunter posener 56 ½ Ethlr., 88 ⅛ pfd. bunter guh- rauer 58, 87 8pfd. gelber 55 bez. X“ Roggen loco 50 — 52 Kthlr. v1“ schwimmend 85 pfd. zu 49 ¼ Rthlr. pr. 82pfd. begeben. pr. Okt. 50 a 49 ½ Rthlr. verk., 50 Br., 49 ⅔ G. pr. Okt./Nvbr. 49 a 49 ½ a 49 Rthlr. verk., 49 ½ Br., 49 G. pr. Frühjahr 1852 50 a 49 ½ u. 49 8¼ Rihlr. bez., 50 a 49 Gerste, grosse, 39— 41 Rehle. Hafer loco 25 — 26 Rthlr. - pr. Okt. 26— 25 Rthle. — pr. Frühjahr 1852 26 — 25 ½ Rthlr. Erbsen 44— 48 ARthlr. appsaat Winterrapps 67 — 65 Rthlr. 1 Winterrübsen 67 — 65 Rchlr 8 Sommerrübsen 55– 53 Rthlr. einsaat 58 — 57 Rthlr.