1851 / 93 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

e durch die Nothwendigkeit gerecht⸗ -“ Königliche Schauspiele. 1“ e Direktoren der Gymnasien sind anzu⸗ Donnerstag, 16. Oktober. Im Schauspielhause. 169ste Abonne⸗ nents⸗Vorstellung: Das Urbild des Tartüffe, Lustspiel in 5 Abth., u“ von K. Gutzkow. Niederschlesisch-Märkische... setzten Behörde zu den Prüfungen nicht zuzulassen. Freitag, 18 Oktober. Im Opernhause. 102te Abonnements⸗ lito Berlin, den 25. September 1851. Borstellung: Der Barbier von Sevilla, komische Oper in 2 Ab-⸗ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ theilungen, Musik von Rossini. (Hr. Bost: Doctor Bartolo.) 8 h- 8 Angelegenheiten. 8 Hierauf: Thea, oder: Die Blumenfee. 1XA4X“ P. Taglioni. Aufang 6 Uhr. dito Prioritäts-.. .. Mittel⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr., erster Rang und dito ““ Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Prinz-Wilhelms (Steele-Vohwinkel).. Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr., Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und dito Prioritäts c Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr., zweiter Rang 22 ½ Sgr., dito II. Serig .......-.

dritter Rang und Balkon daselbst 17 ½ Sgr., Parterre 20 Sgr., Rheéinisc- v111XAXX“

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dann nachzusuchen, wenn si fertigt zu sein scheint. Die D. n/ zu weisen, alle Dispensations⸗Gesuche dieser Art abzulehnen und die betreffenden Aspiranten ohne ausdrückliche Ermächtigung der vorge⸗

D. Den Adler der Komthure: dem Professor an der Universität, Dr. Ranke, zu Berlin, Geheimen Justizrath und Professor an der Universität,

Stahl, zu Berlin. vIIIIRder Rttter:

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Direktor Dr. Wilberg zu Essen.

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Berlin, den 15. Oktober. 8

Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogen Königliche Hoheit die Herzogin Karoline von Mecklenburg

Strelitz sind von München, und 8 Se. Hoheit der Herzog Georg von M ecklenburg⸗Stre

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Der praktische Arzt Dr. Kersandt zu Darkehmen ist zum Kreis⸗Physikus im Kreise Lötzen, Regierungsbezirk Gumbinnen, er⸗

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litz von Neu⸗Strelitz hier eingetroffen.

Potsdam, den 14. Oktober. Se. Hoheit der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmarin⸗

gen ist hier eingetroffen und im Königlichen Schloß abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe EEETTTöe— Arbeiten. Die nachstehende Uebersetzung der Bekanntmachung 8 ländischen Marineministers vom 12ten v. M. in Betreff einer änderung in der Betonnung des Fahrwassers von Haarlingen wird hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht. Berlin, den 12. Oktober 1851. - Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Oesterreich.

I Nachricht für Seefahrende.

Der interimistische Marine⸗Minister bringt zur Kenntniß von Seefahrenden und sonst dabei Betheiligten, daß der „Jetting“ als Fahrwasser für Seeschiffe, welche nach Haarlingen gehen, unbrauch⸗ bar geworden ist, daß indeß der „Blaauwe Slenk“ (blaue Sumpf) dazu ganz geeignet ist, so daß aus diesem Grunde die Betonnungs⸗ Gegenstände aus dem erstgenannten Fahrwasser entfernt worden sind, mit Ausnahme der beiden nördlichen Tonnen, welche jetzt auch zur Bezeichnung des Blaauwe Slenk dienen, während zugleich für die kleinen Binnen⸗Fahrzeuge das „Roth“ oder s. g. „Galle ways“⸗ Tönnchen liegen geblieben ist.

Hang, Der vorgenannte Minister ges. van Spengler.

Justiz⸗Ministerium

Den Rechtsanwalten und Notaren Torno zu Tempelburg und Manteuffel zu Rawicz ist der beantragte Tausch ihrer Aemter gestattet und demgemäß vom 1. Januar 1852 ob der Rechtsanwalt Torno in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Rawicz mit Beilegung des Notariats im Departement des Ap⸗ pellationsgerichts zu Posen und dagegen der Rechtsanwalt Man⸗ teuffel in derselben Eigenschaft an das Kreisgericht zu Neustettin, unter Anweisung des Wohnsitzes zu Bärwalde in Pommern und mit Beilegung des Notariats im Departement des Appellationsge⸗ richts zu Köslin, versetzt werden.

Dem Notar Mathias Franz Schieffer zu Heinsberg ist die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte ertheilt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Verfügung vom 25. September 1851 nach welcher orläufig Dispensationen von der Bestimmung des §. 41 des Abiturienten⸗Reglements fernerhin nicht mehr ohne Ministerial⸗Erlaubniß ertheilt werden sollen. sind bisher an mehreren Gymnasien Schüler, welche aus der Sekunda ausgetreten und seit ihrem Austritt noch nicht zwei Jahre lang Privat⸗Unterricht empfangen haben, gegen die Bestim⸗ mung des §. 41 des Abiturienten⸗Prüfungs⸗Reglements vorläufig und unter Vorbehalt meiner Genehmigung zu den schriftlichen und

sogar zu den mündlichen Maturitäts⸗Prüfungen zugelassen worden.

Da dieses Verfahren mit der für die Ordnung der Gymnasial⸗ Studien höchst wichtigen Vorschrift des Reglements nicht überein⸗ stimmt und, wie die Erfahrung gezeigt hat, eine Dispensation von derselben wohl nur in den seltensten Fällen als nothwendig nachge⸗ wiesen werden kann, so veranlasse ich das Königliche Provinzial⸗ Schul⸗Kollegium, solche in dem Reglement nicht vorbehaltene Dis⸗

pensation nicht mehr zu ertheilen und meine Autorisation dazu nur

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nannt,

Bekanntmachung. Bei der heute angefangenen Ziehung von den nach unserer

Bekanntmachung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten

9000 Seehandlungs Prämienscheinen fielen an Haupt⸗Prämien bis einschließlich 500 Rthlr. auf die Nummer: 8 154,831. 4000 Rthlr. 122 8- 218,663. 2500 II11 251,182. 91,329. 1000 ö“ 111I LJ 118 Berlin, den 15. Oktober 1851. General⸗Direction der Seehandlungs⸗Soz Wentzel. Bergmann.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen von Dresden.

Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 5ten Division, von Wussow, von Frankfurt a. O.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister bei der französischen Republik, Graf von Hatzfeldt, von Paris.

IIIEBVeeiördnn Mit Bezugnahme auf die §§. 6 und 11 des Gesetzes vom

11. März 1850 (Gesetz⸗Sammlung für 1850, Seite 265 ff.) wird für den engeren und weiteren Bezirk des Königlichen Polizei⸗Prä⸗ sidiums zu Berlin verordnet, was folgt:

Alle Kollekten, mit Ausnahme solcher, welche in Privat⸗Zirkeln veranstaltet werden, bedürfen der Genehmigung des Polizei⸗Prä⸗ sidiums.

Eine gleiche Genehmigung ist erforderlich zu Aufforderung zu milden Beiträgen. v

Spolche Personen, Vereine und Corporationen, denen das Recht zu Kollekten, so wie zu Sammlungs-⸗Aufforderungen, ein⸗ für alle⸗ mal gesetzlich zusteht, bedürfen dieser Genehmigung nicht.

§. 4.

Der Umstand, daß bei einer Kollekte eine Gegenleistung ein⸗ tritt oder eine solche bei den in §. 2 gedachten Aufforderungen versprochen wird, schließt die Nothwendigkeit der Genehmigun nicht aus. M““ Wer ohne diese Genehmigung Kollekten veranstaltet oder aus⸗ führt, wird mit Geldbuße von 1 Rthlr. bis zu 10 Rthlr. oder ver⸗ hältnißmäßigem Gefängniß bestraft. In gleicher Weise wird der⸗ jenige bestraft, welcher ohne diese Genehmigung zu Beisteuern auf⸗ fordert (§. 2) oder derartige Aufforderungen verbreitet.

B 8 Dieselbe Strafe (§. 4) trifft auch denjenigen, welcher die bei der ertheilten Genehmigung (§§. 1 und 2) gestellten Bedingungen nicht einhält oder überschreitet.

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Um Täuschungen des Publäkums möglichst zu verhuüten, werden bei genehmigten Sammlungs-Aufforderungen die für den Umlauf bestimmten Kollektenbücher und Subscriptionslisten mit dem Stempel des Polizei⸗Präsidiums versehen werden. 6 8

Berlin, den 9. Oktober 1851.

Königliches Polizei⸗Präsidium. Hvern Hinckeldey.

Amphitheater 10 Sgr.

Im Schauspielhause. 170ste Abonnements⸗Vorstellung:

Glas Wasser, Lustspiel in 5 Abtheilungen, nach Scribe.

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Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cour

der Berliner Börse, vom 15. Oktober 1851.

Das

bechsel-Course vom 14. Oktober 1551.

Preuss. Courant.

Brief. Geld.

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Kurz. 2 Mt. Kurz. 2 Mt. 3 Mt. W 2 Mt.

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Fonds - Course vom 15. Oktober 1851.

1 dito Staats-Anleihe von 1850 ... 11X“ Oder-Deich-Ban-Obligationen..

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Prämienscheine der Sechandlung à St. 50 Lhlr.

Kur- und Neumärkische Schuldverschreibungen

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Andere Goldmünzen

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ELisenbabhn-Actien vom 15. Oktober 1851.

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Berlin, 15. Oktober. Die Course unserer Eisenbahn-Actien bei geringem Geschäft zwar etwas niedriger als gestern, blieben im All gemeinen doch fest. Preufsische Fonds etwas billiger begeben; auslän- dische Effekten ohne Veränderung.

Berliner Getraidebörse 8 vom 15. Oktober. Weizen loco 56 60 Rthlr.

schwimmend 88pfd. 9 Lth. weilsbunt. poln. und 88 pfd.

thorner 60 Rthlr., 86pfd. 18 Lth. thorner 57 bez. Roggen loco 50 52 Rthlr. schwimmend 84pfd. 10 Lth. 51 ½ Rthl.. bez. 3 FO808 49 Rthlr. verk., 50 Br., 49 ¾ G pr. Okt./Nvbr. 49 a ½ ARthlr. verk., 49 ¾R a ¾ pr. Frühjahr 50 a 49 ¾ Rthlr. verk., 59 Dr., Gerste, grosse, 38 —41 Rthlr G kleine 37 —38 Rthlr. Hafer loco 26— 27 Rthlr. pr. Okt. 26 25 ½ Rthlr. 8 pr. Frühjahr 1852 50p fd. 26 Rthlr. bez., 27 Br., 8 48pfd. 26 Rthlr. G. Erbsen 46— 48 Bthlr. Rappsaat Winterrapps 67 65 Rthle. . Winterrübsen 67 65 Rihle - Sommerrübsen 55— 53 Rthle. Leinsaat 58 57 Athlr.