1851 / 101 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 erichts⸗Ordnung Theil I. Titel 50. §. 92.), 5 der Gebühren, welch, 19 Brarbeitung des Konkurs⸗ oder Liquidations⸗Prozesses nach dem Gerichtskosten⸗Tarif anzusetzen sind, außerdem noch für die durch Be⸗

oollmächtigte bei auswärtigen Gerichten geführten Prozesse den Satz sub II. §. 19 und bei Erhebung von Geldern den §. 20. bestimmten Satz. 8 v“ X“

gZweiter Abschnitt.

v““

ebühren der Vertheidiger in Untersuchungssachen. 1“ 3. In Untersuchungssachen können die Rechtsanwalte für die Vertheidi⸗ gung in erster Instanz liquidiren: 8 0) in den in §. 50 des Gerichtskosten⸗Tarifs bezeichneten Sachen: 2) in den in §. 51 des Gerichtskosten⸗Tarifs bezeichneten Sachen: 5 Rthlr.; . 3 S 3) in den zur Zußtändigkeit der Schwurgerichte gehörenden Sachen, je nachdem die höchste gesetzliche Strafe des nach der Anklage vorlie⸗ enden Verbrechens 8 a) nicht dreijährige Freiheits⸗ oder 1000 Rthlr. Geldstrafe über⸗ steigt: 10 Rthlr., 1“ b) zwar höher ist, aber nicht zehnjährige Freiheitsstrafe übersteigt: 720 Rthlr., 8 Ho) eine noch schwerere Strafe ist: 40 Rthlr.;

) in den im Disziplinar⸗Verfahren verhandelten

a) wenn der Antrag auf Entfernung aus dem Amte oder auf Dienstentlassung gerichtet ist: 16 Rthlr.,

b) wenn derselbe auf Amtssuspension Geldbuße gerichtet ist: 8 Rthlr.,

) in geringeren Fällen: 2 Rthlr.

In höherer Instanz sind dieselben Sätze zu liquidiren; in den Fällen zu 3 und 4 jedoch dann, wenn nicht der Staatsanwalt das Rechts⸗ mittel ergriffen hat, nur nach Maßgabe der in der früheren Instanz er⸗ kannten und nicht nach der höchsten gesetzlichen Strafe.

Der geringste Satz für einen bei dem Ober⸗Tribunale fungirenden Rechtsanwalt ist in allen Fällen 5 Rthlertr.

KHKHat der Rechtsanwalt nur die Appellations⸗ oder die Nichtigkeitsbe⸗ schwerde⸗Schrift oder deren Beantwortung angefertigt, so kann er nur die

Hälfte der vorstehend bestimmten Sätze liquidiren und eben so viel für Be⸗ gnadigungs⸗ und Restitutionsgesuche. 8 §. 25

Für die Anfertigung einer Beschwerdeschrift können 15 Sgr. liquidirt werden. 8 §. 26.

Ihn den im §. 49 des Gerichtskosten⸗Tarifs bezeichneten Sachen ist für die mündliche Vertheidigung, insoweit eine solche gesetzlich zulässig ist, 15 Sgr., und eben so viel für die Anfertigung einer Rekursschrift zu li⸗ quidiren. .

8—

Außer diesen Gebührensätzen können nur etwaige Reisekosten und Diä⸗ ten und wirkliche baare Auslagen, nicht aber irgend welche andere Gebüh⸗ ren, namentlich auch nicht Schreibegebühren, liquidirt werden.

Dritter Abschnitt.

. 28. 8

Die im ersten Abschnitt unter II. §§. 12 bis 18 a. und §. 20. bestimm⸗ ten Sätze sind auch für die Geschäfte in Angelegenheiten, welche keinen Prozeß betreffen, zu liquidiren. X“

„Ist dem Rechts⸗Anwalt aber der Betrieb einer mehrere derartige Ge⸗ schäfte bedingenden Angelegenheit oder eines ganzen Inbegriffs von Ge⸗ schäften übertragen, z. B. eine Nachlaß⸗Kuratel, Testaments-Vollstreckung Vermögens⸗Verwaltung, Güter⸗ oder Häuser⸗Administration, oder ein Syn⸗ dikat ꝛc., oder ist derselbe zum General⸗Bevollmächtigten oder sonstwie zu b generellen bestellt, so kann er nur im Mangel der Ver⸗ bredung eines Hono für seine Geschäftsfü ch jel mn⸗ 1g rars für seine Geschäftsführung nach jenen Bestim⸗

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§. 30.

Wenn der Rechtsanwalt Geschäfte besorgt, für welche in dem Gesetze über die Gebühren der Notare Bestimmung getroffen ist, so sind diese auch für seine Liquidation maßgebend. 1’ 1 Sollten dem N - 11“ 8 1 velche hüen 1ea gaeghr⸗ Geschäfte aufgetragen werden, für velch 1 en vorstehenden Bestimmungen, noch in beso ordnungen Gebührensätze festgestellt sind, so⸗ h.eg Ber. b ““ gatz sind, so klann er dafür N einer ausdrücklichen Verabredung, für jede Stunde der die Mrafägh 8886 . Fe. verwendeten Zeit 15 Sgr. liquidiren rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi rschrif 1 drucktem Königlichen Insiegel. Fsteigenhaͤndigen Unterschrift und beige⸗ Gegeben Bellevue, den 12. Mai 1851.

8 (L. S.)

Friedrich Wilhelm.

von Manreuffel. von der Hepdt. von Stockhausen. von Raumer.

von Rabe. von Westphalen

Simons.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kreisrichter Wollheim in Greifenberg in Pommern zum Kreisgerichts⸗Rath; und Den Obergerichts⸗Assessor und bisherigen Ober⸗Staatsanwalts⸗ Gehülfen Jesse zu Ratibor zum Staats⸗Anwalte für die Bezirke der Kreisgerichte zu Lyck und Marggrabowa, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lyck, zu ernennen. 8

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erinm für Handel, Gewerbe und Bffentliche Arbeiten.

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Der Abgang des Dampfschiffes „Wladimir“ von Stettin nach Kronstadt, wird statt am Sonnabend, den 25sten d. M., 12 Uhr Mittags, erst am Sonntag, den 26sten d. M., mit Tagesanbruch stattfinden. G Es erhält sonach die auf dem Seewege über Stettin nach Rußland zu versendende Korrespondenz, welche am 25sten d. M. mit dem Eisenbahnzuge um 11 Uhr Abends von hier abgeht, mit diesem Schiffe noch Beförderung.

4

Min

Berrlin, den 24. Oktober 1851.

Königliche Ober⸗Post⸗Direction.

Ministerium des Innern. Dem Landrathe, Freiherrn von Schrötter, ist das Landraths⸗ Amt des Kreises Wittgenstein, im Regierungsbezirk Arnsberg, über⸗ tragen worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Herrmann zu Lippe⸗Detmold, nach Nauen. Der Oberjägermeister Graf von der Asseburg⸗Falken⸗ stein, nach Meisdorf.

Bekanntmachung vom 18. Oktober 1851 betreffend die Ausfertigung von Paßkarten. Nachstehende Zusammenstellung derjenigen auswärtigen Behör⸗ den, welche mit Ausfertigung von Paßkarten beauftragt sind, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrach. Potsdam, 18. Oktober 1851. Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Zusammenstelleng

der mit Ausfertigung von Paßkarten beauftragten Behörden der außer Preußen dem Paßkarten⸗Vereine

angehörigen deutschen Staaten.

Bezeichnung auswärtiger Regierüngen.

FWPeei hn u der mit Ausfertigung der Paßkarten beauftragten Behörden.

8* SOn 18

S

1 Bavern.. Das Königliche Staats⸗Ministerium des Königlichen Hau⸗ n ses und des Aeußern, die Königlichen Regierungen, Kammern des Innern, die Königliche Polizei⸗Direction in München, die Königlichen Stadt⸗Kommissariate, die Königlichen Landgerichte, die Königlichen Gerichts⸗ und Polizei⸗Behörden und die Königlichen Land⸗Kom⸗ missariate. Sämmtliche Königliche Landgerichte, Justizämter und Justitiäriate, inkl. der Gerichts⸗Expedition des Justiz⸗ amts Kamenz, die Polizei⸗Deputation in Dresden, das Polizeiamt in Leipzig, die Fürstlich und Gräflich Schön⸗ burgschen Justizämter, die Stadträthe, die Stadt⸗ Polizei⸗Behörde zu Freiburg; das Raths⸗Landgericht zu Leipzig, die Judicien zu Penig, zu Rochsburg, Remse, Wechselburg und Wildenfels, die Klostergerichte 8 zu Marienthal und auf dem Eigen und die Patrimo⸗ nialgerichte, die Stiftsgerichte des Klosters Marienstern; die Justiz⸗Kanzlei zu Reibersdorf und das Kreisgericht Z äur Festung Königstein. 3 Hannover.. Die Polizei⸗Direction zu Hannover, Göttingen, Harburg und Klausthal, die Polizeiverwaltungen zu Celle, Hil⸗ des heim und Osnabrück; die sämmtlichen Königlichen Aemter und Königlichen Gerichte; die Standesherrlich Herzoglich Arembergschen Aemter Meppen, Haseluünne, Hümmling und Aschendorf; die Magistrate der Städte, die Magistrate der Flecken Hoyg, Bremervörde und Bentheim; das Hoheits⸗Kommissariat der Grafschaft Hohnstein und die Patrimonialgerichte. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten be⸗ züglich aller Inländer ohne Ausnahme: b Die Ober⸗Aemter bezüglich derjenigen Personen, welche in dem betreffenden Ober⸗Amtsbezirke ihren Wohnsitz haben. 1

8

der mit Ausfertigung der Paßkarten beauftragten Behörden. 8

Bezeichnung auswärtiger Regierungen.

Sämmtliche Kurfürstliche Verwaltungs⸗Aemter.

II. Die Ortsvorstände, welche dermal noch mit der Aus⸗ stellung von Pässen und Paßkarten beauftragt sind: der Ober⸗Bürgermeister zu Marburg.

III. Die Kurfürstlichen Gesandten und Geschäftsträger. Die Großherzoglichen Regierungs⸗Kommissionen und die Großherzogliche Ministerial⸗Paß⸗Expedition. 22 1) Die Direkworen des I. und II. Verwaltungs⸗Bezirks zu Weimar, so wie des III., IV. und V. Verwal⸗ tungs⸗Bezirks zu Eisenach, Derenbach und Neu⸗ 2) Die Gemeinde⸗Vorstände der Städte Weimar, Ei⸗

senach, Jena, Apolda, Allstedt, Ilmenau, Neustadt

a. d. O. und Weida. .

Mecklenburg⸗ Die Magistrate zu Goldberg, Rostock, Röbel, Staven⸗

Schwerin hagen, Waren, Warin, Wismar und der üͤbrigen vor⸗ ehend nicht benannten Städte. Die Domanial⸗Aemter zu Doberan, Dargun, Lübtheen und

Mecklenburg⸗ Die Großherzogliche Regierung in Neustrelit, die Groß⸗

Strelitz. herzogliche Landvogtei in Schönberg und die besonders dazu anzuweisenden Paß⸗Expeditionen dieser Behörden.

Sachsen⸗ Die Herzoglichen Verwaltungs⸗Aemter und Magistrate zu

Meiningen. Meiningen, Salzungen, Hildburghausen, Eisfeld, Son⸗

neberg, Saalfeld und Pösneck..

Sachsen- Sämmtliche zur Ausstellung von Pässen für das Ausland

Altenburg. berechtigte Polizei⸗Behörden, und zwar Herzogliche Lan⸗

des⸗Regierung zu Altenburg, Milirair⸗Ober⸗Kommando

zu Altenburg; Herzogliche Kreis⸗Aemter zu Altenburg,

Eisenberg, Leuchtenburg und Orlamünde, zu Kahla;

Justiz⸗Aemter zu Ronneburg und Roda; Stadnãthe

zu Allenburg, Schmöͤlln, Ronneburg, Lucka, Roda und

Stadtgemeinderath zu Eisenberg, die sämmtlichen Pa⸗

trimonialgerichte. 1.“

Sachsen⸗ Die Herzogliche Landesregierung in Koburg, der Mägi⸗

Koburg⸗Gotha strat daselbst und die Herzoglichen Justizämter zu Ko⸗

burg, Neustadt, Rodach, Sonneseld und Königsberg.

V Tie Regierungs⸗-Paß⸗Expedition und die Stadt⸗

räthe zu Gotha, Waltershausen und Ordruf, die Her⸗

zoglichen Justizämter zu Gotha, Ordruf, Georgenthal,

Tenneberg, Ichtershausen, Liebenstein, Volkenrode,

Zella und Tonna; die Herzoglichen Gerichtsämter zu

Wangenheim, Thal und Nazza; das Herzogliche Ge⸗

richts⸗Amt zu Herbsleben und Herzogliche Amts⸗Kom⸗

missariat zu Werninghausen. X“

3 Braunschweig. Die Herzoglichen Kreis⸗Directionen zu Braunschweig, Wcolffenbüttel, Helmstedt, Blankenburg, Gandersheim

und Holzminden, die Polizei⸗Direction in Braunschweig

und das Polizei⸗Amt Wolffenbüttel.

Die Herzoglichen Kreis⸗Aemter und für Militairpersonen

V das Herzogliche General⸗Kommando.

„Anhalt⸗Deßau Das Herzogliche Polizei⸗Amt zu Cöthen, die Direetion

nebst Cöthen des II. und III. Kreises, der Bürgermeister Bier⸗ mordt zu Nienburg, der Bürgermeister Werner zu Güssen und der Bürgermeister Eschebach zu Roßlau.

16 Anhalt⸗- Die Herzogliche Regierung zu Bernburg und die Herzog⸗

Bernburg lichen Kreisämter zu Gernrode, Bernburg und Koswig.

7 Schwarzburg⸗ Die Fürstlichen Landrathsämter zu Rudolstadt, Königseck

w

5 Kurhessen..

Großherzog⸗ tham Hessen Sachsen⸗ Weimar

2

3

Nassau...

Rnudolstadt und Frankenhausen. 18 Schwarzburg⸗ Die Fürstlichen Bezirksvorstände (Landräthe) zu Sonders⸗ Sonders⸗ hausen, Ebeleben, Greußen, Arnstadt und Gehren. hausen 19 Reuß, älterer Sämmtliche zur Erxtheilung von Ausgangspässen berech⸗ V Linie ligte Polizei⸗Behörden. 8 20 Reuß, jüngerer Die Fürstliche Regierung zu Gera, die Fürstliche Polizei⸗ Linie Direction in Ebersdorf, die landesherrlichen Justiz⸗ Aemter, die Gemeinde⸗Behörden in den Städten und zwar: die Stadträthe zu Gera, Schleiz und Lobenstein, die Gemeinde-Vorstände zu Hirschberg, Tanna und Saalburg und für jetzt noch die sämmtlichen Patrimo⸗ nialgerichte. Schaumburg⸗ Die Polizei⸗Direction zu Bückeburg. d 9 däte Die dortige Polizei⸗Direction. 23 Frankfurt a. M. Das dortige Polizei⸗Amt. 24 Bremen Die Polizei⸗Direction zu Bremen, so wie die Aemter Vegesack und Bremerhaven. EI 25 Hamburg..... Die dortige Polizei⸗Behörde.

Provinz Westfalen. 8 ist: D bni Münster zum Ernannt ist: Der Regierungs Assessor König zu z Vorsitzenden der Prüfungs⸗Kommissionen für Buchhändler und Buch⸗ drucker für den Regierungsbezirk Münster.

7 7 7. ten, Kreis Bonn.;

V

amtlieher Wechsel-, Fonds-

Bestätigt sind: Der seitherige Amtmann Kreuzhage aus Evers⸗ winkel als Bürgermeister der Stadt Sendenhorst; der Stellmachermeister Hermann Tawidde aus Sendenhorst als Beigeordneter. Für die Sammtgemeinde Tecklenburg: Der bisherige Bürgermeister und Amtmann Storch zu Tecklenburg als Bürgermeister; der Rechts⸗Anwalt Berke⸗ meyer zu Tecklenburg als Beigeordneter. Für die Einzelgemeinden. 1) Für die Gemeinde Stadt Tecklenburg: Der bisherige Bürgermeister und Amtmann Storch als Vorsteher; der Rechts⸗Anwalt Berkemeyer als erster Schöffe; der Kommerzienrath Meese als zweiter Schöffe. Für die Gemeinde Ledde: Der Kolon Grothmann als Vorsteher; der Kolon Schulte Freckling als erster Schöffe; der Kolon Langewort als zweiter Schöffe. Für die Gemeinde Leeden: Der Eigenthümer Gude als Vor⸗ steher; der Kolon Lagemann als erster Schöffe; der Kolon Schulte Herkendorff als zweiter Schöffe; der Bürgermeister Neuhaus zu Wa⸗ rendorf als Vorsitzender der Handwerker⸗Prüfungs⸗Kommission des Kreises Warendorf.

Uebertragen ist: Dem Pfarrer Lappe zu Buer die Verwaltung des neu gebildeten Schulinspections⸗Bezirks Buer; die Polizeidienerstelle der Sammtgemeinde Greven im Kreise Münster dem Clemens Heidel⸗ mann aus Albverskirchen definitiv.

Vereidigt ist: Der Apotheker zweiter Klasse Bernhard Kühn als Apotheken⸗Administrator. 8 8 ““ NRhein⸗Provinz. 8 8.

Ernannt sind: In Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Kut⸗ tenkeuler zu Siegburg, der jetzige Bürgermeister Brambach daselbst zum Vorsitzenden der Kreis⸗Prüfungs ⸗Kommissionen für Handwerker des Siegkreises; der bisherige Hülfslehrer an der hiesigen Knabenschule von St. Peter, Cheistian Joseph Schmitz, zum Elementarlehrer in Mer⸗

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Niedergelassen hat sich: Der Thierarzt erster Klasse, Wilhelm zu Stommeln, im Landkreise Köln.

Flatten,

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 25. Oktober. Im Opernhause. 178ste Schau⸗ sptelhaus-Abonnements⸗Vorstellung. Zum Erstenmale wieder⸗ holt: Macbeth. Trauerspiel in 5 Akten, von Shakespeare, über⸗ setzt und für die Bühne eingerichtet von L. Tieck. Anfang 6 Uhr.

Kleine Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr., erster Rang und Bal⸗ kon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗ Logen vaselbst und am Or⸗ chester 1 Rthlr., Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 20 Sgr., zweiter Rang 15 Sgr., dritter Rang unr Balkon daselbst 12 ½ Sgr., Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr.

Sonntag, 26. Oktober. Im Opernhause. Abonnement: Olympia, große Oper in 3 Abtheilungen. von Spontini. Ballets von Hoguet. Anfang 6 UMhr.

Hohe Preise. Fremden⸗Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums⸗Logen daselbst und am Orchester 1 Rthlr. 20 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet⸗Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Zweiter Rang 1 Rthlr. Dritter Rang, Balkon daselbst und Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Die resp. Abonnenten werden ersucht, ihre Billets bis heute, Sonnabend, den 25sten d. M., Mittags 1 Uhr, abholen zu lassen.

Im Schauspielhause. 179ste Abonnements⸗Vorstellung: Der Liebesbrief, Lustspiel in 3 Abtheilungen, von R. Benedix, Hierauf: Der verwunschene Prinz, Lustspiel in 3 Abtheilungen, nach einer Anekdote, von J. von Plötz. Anfang halb? Uhr.

Der Eingang zu dem neu eingerichteten Billet⸗Verkaufs⸗Büreau im Schauspielhause ist in der Durchfahrt, unter der großen Frei⸗ treppe.

Mit aufgehobenem

Musik

und Geld-Cours

der Berliner Börse, vons 24. Oktober 1851.

Preuss. Courant. Brief. 143 ½

t echsel-Course

Amsterdam. ..

dito m2 8 300 Mk. 151 Hamburg 300 Mk. 180½

dito 2 London 1 Lst. 6 825

300 Fr. 88 Wien im 20 Fl. Fuss 150 Fl. ,83 Lugsburg...... 150 Fl. 102 ½ Breslau 100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Fhyr. vwariin 100 Fl. 100 3Rbl.

Fuss . e. .. 1. Fzanksurt a. M. südd. W. Petersburg . 1

SSFrSre” eI⸗

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