2) Die an der Saale gelegene sogenannte Pögrit⸗-Mühle, aus einer Mahlmüͤhle mit seechs Mahlgängen, so wie aus einer Oel⸗ und Schneidemühle bestehend; eine Ziegelei;
das Recht, Steine auf den Grundstücken der 8 Domaine Wettin und des Ritterguts Win⸗ “
kel zu brechen,
die Fischerei in dem Amtsgehege der Saale, so wie in den beiden Mühlgräben und in der sogenannten Ihlau, die der Domaine Westin und dem Ritter⸗ gute Winkel von mehreren Hausbesitzern der sogenannten Langen Reihe und der Lemnitz⸗ Mark zu leistenden Hand⸗Diensttage, so wie nicht minder auch die von dem Besitzer des Beßlerschen Anspanngutes zu Döblitz jähr⸗ lich zu leistenden zwei zweispännigen Pflug⸗ tage und endlich die einen Minuswerth habenden Zehutschnitter⸗Dienste der Kabler der Langen Reihe zu Wettin, und
7) die aus dem Wettiner Amtsbezirke und den
zum Rittergute Winkel gehörigen Dörfern aufkommenden Natural⸗Getraidezinsen in: 180 Scheffel 11 12 Metzen Weizen, b9ö 8 ⁄½⁄à1 » Roggen, “ 13 ½ „ Gerste und v111“ 8 5) Hafer bbestehend. Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 8000 Rthlr. ein⸗ schließlich eines Drittels in Golde, und zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 40,000 Rthlrn. erforderlich.
Zur Licitation haben wir einen Termin auf den 15. Dezember d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath von Rode, in dem Sessionszimmer der unterzeich⸗ neten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt und laden die Pachtliebhaber mit dem Bemerken zu demselben ein, daß sich dieselben vor derLicitationüber die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigen⸗ schaften und über den Besitz des nöthigen Ver⸗ mögens genügend auszuweisen haben.
ie Auswahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Königlichen Finanz⸗Ministerium vor⸗ behalten.
Die speziellen, so wie die allgemeinen Ver⸗ pachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Li⸗ citation, ferner die Karte und Vermessungs⸗Re⸗ gister und das Gebände⸗Inventarium können tagtäglich in unserer Domainen⸗Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir auf Verlangen bereit, Abschriften der Licitations⸗ und speziellen Pachtbedingungen ge⸗ gen Erstattung der Kopialien mitzutheilen.
Merseburg, den 11. Oktober 1851.
Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver⸗ woaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
Rinne.
Vorladung.
In der sogenannten Schinderheide zwischen Krieschow und Limberg, und zwar in dem dort rechter Hand von der Chaussee nach Kottbus zu befindlichen Schonungsgraben, sind an einem Nachmittage im Frühjahr dieses Jahres folgende 12löthige Silbersachen, al:
1) 2 Stück Vorlegelöffel,
2) 14 Stück Eßlöffel, wovon 6 Stück mit C. FF. und 2 Stück mit F. gezeichnet,
3) 17 Stück Theelöffel in drei verschiedenen . Façons, und “ 8 4) 2 Stück Zuckerzangen, b sämmtlich mit dem sächsischen Probezeichen ver⸗ sehen, zusammen im Werthe von 45 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf., gefunden und zum gerichtlichen Ge⸗
8e. abgeliefert worden. „Die unbekannten Eigenthümer derselben werden hiermit aufgefordert, sich bin oier ] n i spätestens in dem ant 11uu“ den 19. November cr., Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Körbin auf dem Königlichen Kreisgerichte hierselbst, im Zimmer Nr. 4, anstehenden Termine zu erscheinen und ihre Eigenthumsansprüche nachzuweisen, widrigen⸗
Depositorium abzuliefern.
falls sie solcher für verlustig erklärt und die Sachen dem Finder werden zugeschlagen werden.
8 Kottbus, den 6. Oktober 1851. Kosnigliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Hartmann. 1 1““ Ueber den Nachlaß des am 5. März 1851 zu Lychen verstorbenen Bäckermeisters Karl Friedrich Schmidt ist der erbschaftliche Liquidations⸗Prozeß eröffnet und der Rechtsanwalt Bauer hierselbst vorläufig zum Kurator bestellt worden. Zur Li⸗ quidation der Forderungen steht
auf den 24. November, Vorm. 9 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale Termin an, wozu die unbekannten Gläubiger unter der Verwarnung vorgeladen werden, daß sie bei ihrem Ausbleiben aller ihrer Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden ver⸗ wiesen werden, was nach der Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleibt.
Denen, die im Termine persönlich zu erscheinen nicht Willens sind, werden die Rechtsanwalte Stauß hierselbst und Haase zu Zehdenick zu Bevollmächtigten vorgeschlagen.
Templin, den 26. August 1851. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zufolge des unterm 4. Oktober 1851 über das Vermögen des Kaufmanns F. A. A. Buch⸗ holz hierselbst eröffneten Konkurses werden alle unbekannte Gläubiger zur Anmeldung und Aus⸗ weisung ihrer Anspruche an die Masse ad Ter- mlnun
den 11. Februar 1852, Vormittags
11 Uhr, vor dem Kreisrichter Rubel unter der Verwar⸗ nung vorgeladen, daß der Ausbleibende mit allen seinen Forderungen an die Masse präkludirt und ihm deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Als Rechtsanwalte fungiren beim hiesigen Ge⸗ richte die Herren Joyn, Kolbe und Scheurich.
Crossen, den 13. Oktober 1851.
Königliches Kreisgericht.
[890] hIIö“”
Zufolge des unterm *. Oktober 1851 über das Vermögen des Kaufmanns F. A. A. Buchholz hierselbst eröffneten Konkurses fordern wir Alle, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Effelten oder Briefschaften hinter sich haben, hier⸗ durch auf, dem Gemeinschuldner nicht das Min⸗ deste davon zu verabfolgen, vielmehr dem Ge⸗ richte davon unverzüglich Anzeige zu machen und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt der Rechte des Inhabers, in das gerichtliche Wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeant⸗ wortet wird, so muß dies für nicht geschehen er⸗ achtet und zum Besten der Masse anderweit bei⸗ getrieben werden. Wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurückhalten sollte, so muß derselbe noch außer⸗ dem alles seines daran habenden Unterpfandes und anderen Rechtes für verlustig erklärt werden.
Krossen, den 13. Oktober 1851.
Die unterzeichnete Königliche General⸗Di⸗ rection der Seehandlungs⸗Sozietät hat durch den am 23sten d. M. erfolgten Tod des König⸗ lichen Kanzlei⸗Raths Herrn Karl Hache einen in jeder Beziehung ehrenwerthen Beamten ver⸗ loren, welcher sich stets der Achtung seiner Vor⸗ gesetzten und Mitarbeiter im höchsten Grade zu erfreuen hatte, und dessen Verlust wir aufrichtig bedauern. — Wir erfüllen hiermit die fraurige Pflicht, dies seinen entfernten Verwandten und Freunden be⸗ kannt zu machen.
Berlin, den 23. Oktober 1851. Königliche General⸗Direction der Seehandlungs⸗
b — Sozietät. b Bloch. Wentzel. Bergmann. Remmert. [805)
Das in der Holzmarktstraße Nr. 49 hier bele⸗ gene Remisen⸗Grundstück soll meistbietend ver⸗ kauft werden. Zur Abgabe der Gebote steht
am Donnerstag den 30. Oktober d. J., Nachmittags 3 Uhr pünktlich, in meiner Wohnung Termin an. Der Herr Kommerzienrath C. Westphal, Alexanderstraße Nr. 22, wird die Güte haben, an den Wochen⸗ tagen in den Stunden von 9 bis 12 und 3 bis 5 Uhr den Kauflustigen die Besichtigung des Grundstücks zu gewähren. Die Taxe, der Si⸗ tuations⸗Plan, so wie die Kaufbedingungen, kön⸗ nen Vormittags von 8 bis 11 Uhr bei mir ein⸗ gesehen werden.
Verliit, den 2.. 4181
b Justizrath Wilke I.,
Rochstraße Nr. 1, neben der Münzstraße.
[892] 8 „ b
Die Lieferung von Bahnhöfe zu Schwetz, Warlubien, Czerwinsk, Dirschau, Danzig, Marienburg, Elbing und Braunsberg, aufzustellen zum 1. Juni, 1. Juli und 1. August 1852, deren Construction genau derjenigen gleich ist, welche der im Februar die⸗ ses Jahres diesseits ausgeschriebenen Submission zum Grunde gelegen hat, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Liefe⸗ rungs⸗Offerten sind portofrtei und versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Drehscheiben
für die Ostbahn“ —
der unterzeichneten Dirertion bis zu dem am
A11“
Mittags 12 Uhr,
anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erscheinenden Sub⸗ mittenten eröffnet werden sollen. Später einge⸗ hende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Die Lieferungs⸗Bedingungen werden auf portofreie Gesuche von hier aus mitgetheilt
Bromberg, den 22. Oktober 1851.
Königliche Direction der Ostbahn.
[895] Magdeburg⸗Wittenbergesche Eisenb ahn. Betriebs⸗Resultate pro Monat September 1851: 13,166 Personen mit 11,232 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf. (gegen 14,585 Personen mit 9238 Rthlr. 24 Sgr. 1 Pf. im September 1850); 83,358,4 Cir. Güter ꝛc. mit 12,050 Rthlr. 17 Sgr. 4 Pf. (gegen 64,846,2 Ctr. mit 8426 Rthlr. 20 h 11 Pf. im September 1850).
2
Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.
8
Frequenz bis ult August... 568,954 Personen; m Monat Septbr. 67,211 ⸗
“ Summa 636,165 Personen. bis ult. August.. 1,186,509 Ctr. Güter; m MonatSeptbr. 172,732 ⸗ 2
Summa 1,359,241 Ctr. Güter.
Thüringische Eisenbahn und Einnahme Einnahme 299,150 Rthlr.
1
* 47,910 ⸗
rtinnahme 224,550 Rthlr.
34,221
in Summa 605,831 Rthlr.
Berlin, Druck und Verlag der
Deckerschen Gebeimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Das Abvonne
in al
ment beträgt. 20 Sgr. für t Jahr len Theilen der Monarchie ohne reis⸗-Erhöhung.
it Seiblatt (Preuß. Adler⸗-Zeitung) c gerlin: 1 Kthlr. 7 Sgr. 5 Pf
in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 ⅞ Sgr
ue Post-Anstal Auslandes nehmen Hestellung au! ddern Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für Zerlin die Expeditionen: Gehren-=Straße Nr. 57. un Schadows⸗Straße Nr. 4.
Berlin, Sonntag den 26. Oktober 8
89 g , 7 v. 8 8X4 2 Allerhöchste Ordre, betreffend die Ausübung der Dis⸗ ziplinar⸗Strafgewalt bei der Landwehr.
Vom 7. Ok⸗ tober 1851. Zur Förderung der Handhabung der Disziplin bei der Land⸗
wehr bestimme Ich nach Ihrem Antrage:
daß, wenn der Bataillons⸗Commandeur abwesend I Stelle unbesetzt ist, die Disziplinar⸗Strafgewalt des Bataillons⸗ Commandeurs stets in vollem Umfange für die Dauer der Stell⸗ vertretung auf den Stellvertreter übergehen soll. “ Wird aber für den abwesenden oder manquirenden Landwe 8 gg taillons⸗Commandeur kein besonderer Stellvertreter ernannt, so so
während der Dauer dieses Verhältnisses der älteste im Bataillons⸗ Stabsquartier anwesende dienstthuende Offizier des “ be⸗ rechtigt sein, über die Mannschaften des Bataillons die “ Strafgewalt in gleichem Umfange wie ein nicht detachirter Com⸗ pagnie⸗Chef auszuüben. Ich brauftrage Sie, diese, die “ der §§. 31, 33 der Verordnung über die Disziplinar⸗ estrafung in der Armee vom 21. Oktober 1841 (Gesetz⸗Sammlung von 1841, Seite 325) modifizirende Bestimmung durch die Gesetz⸗Sa g zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und außerdem der Armee besonders bekannt zu machen. 8 Bellevue, den 7. Oktober 1851. (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Stockhausen.
An den Kriegs⸗Minister. v An die Königlichen General⸗Kommandos
“
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Professor und Direktor der Sing⸗Akademie, Rungen⸗
Hesetz⸗Sammlung
hagen, zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der
Schleife; dem Medizinalrathe a. D. und praktischen Arzte in Keßli⸗ Dr. Johann Jakob G ünther, den Rothen v vier⸗ ter Klasse; dem Commandeur des 8ten Ulanen⸗Regiments, Obersten von Mutius, den St. Johanniter⸗Orden; dem Kreisgerichts⸗
Rath Küttner zu Posen, dem Seconde-Lieutenant Grafen von
Herzberg vom 38sten Infanterie⸗ Regiment (6ten Reserve⸗Regi⸗ ment), dem Jäger de Wallau von
n Sten Jäger-Bataillon, dem V
Interoffizier Werner vom 1sten Bataillon (Neuwied) 29sten Land⸗
wehr⸗Regiments und Hildebrandt verleihen; so wie
dem Schutzmann Johann Karl Heinrich zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu
Die Intendantur⸗Assessoren Rosenberger vom Sten und
Schumann vom 7ten Armee⸗Corps zu
Räthen zu ernennen.
Berlin, den 25. Oktober.
8
herzogin von Mecklenbu rg⸗Schwerin sind hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und oöffentli Arbeiten. 1
Dem Mathematiker Theodor Schönemann zu urg a. H. ist unter dem 24. Oktober 1851 ein Patent
Branden
“ 7 4 84 * 6 und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um
fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗
che
en Militair⸗Intendantur⸗
1
2 2
auf eine Brückenwaage in der durch Zeichnung, Modell
5=
Kriegs⸗Ministerium. 8
Verfügung vom 16. Oktober 1851 — betreffend die rung von Umzugskosten an die Büchsenmacher
er Truppen bei Garnison⸗Veränderungen.
Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 1. Juni 1849, die Reisekosten⸗Kompetenz der Büchsenmacher bei den Truppen betref⸗ fend, wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Büchsenmachern der Truppen bei Garnison⸗ Veränderungen eine Entschädigung für die Ueberstedelung ihrer Faͤmilie zu gewähren ist, und zwar nach folgenden Sätzen: 8
a) für die Fraa 1 Sgr. 8 Pf. b) für jedes Kind .... 66 “ c) an Transportkosten für die ganze 68611“ pro Meile. Berlin, den 16. Oktober 1851. Kriegs⸗Ministerium. von Stockhaus
Ministerium der geistlichen, Unterrichts Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Der Oberlehrer Kolberg an dem Progymnasium zu Roessel ist als Oberlehrer an das Gymnasium zu Braunsberg, der Lehrer an dem Progymnasium zu Deutsch⸗Krone, Dr. Laws, als Ober⸗ lehrer an das Progymnasium zu Roessel versetzt und der Hb Hülfslehrer Peter Weierst raß an dem Progymnasium zu Deutsch Krone als ordentlicher Lehrer bei derselben Anstalt angestellt worden.
ʒ Ministerium. Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden Aten Klasse 104ter Königlichen Klassen⸗Lotterie, welche bis zum 3. Mögemeer e. bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Er⸗ innerung gebracht. e“ Berlin, din 26. Oktober 1851 — Königliche General⸗Lotterie⸗ Direection.
onal⸗Veränderungen in der Armee.
Pers
I.“ I. Offiziere.
Den 9. Dktober.
v. Manteuffel, Pr. Lt. vom 33. Inf. Regt., zum Hauptm. und Comp. Chefh neaih v. Fersiche, Sec. Lt. von dems. Regt., 988 pr. 884 ernannt. Willutzki, Sec. Lt. u. Rechnungsführer von b egt., ge⸗ stattet, seine Stelle mit dem Vice⸗Wachtm. W g8 ner, ih führer des 4. Infanterie⸗Regts., zu vertauschen. v. 8 o” 1 Chef⸗ Pr. dei. vom 3. Infanterie⸗Regt., zum Hauptmann un mp. 1 v. Tiedewitz, Pr. Lt. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Nanze. 9 9 vom 10. Inf. Regt., zum Hauptmann u. Comp. Chef, v. id f e 4, v. Alvensleben, Sec. Lts. von dems. Regt., zu r. Lts., hofen, Pr. Lt. vom 6. Hus. Regt., zum Rittm. u. Esk. Chef, d. Wa her I., Sec. Li. von dems. Regt., z. Pr. Lt., v. Richthofen, P. Fähnr. pog 8 Regt., zum überz. Sec. Lt. ernannt, Letzterer zugleich zum 1..Fte. vessöcit Goßlich, Pr. Lt. à la suite des 19. Inf. Regts., von 8 erhã 88 als Mitglied der Gewehr⸗ Revis.⸗Kommission in Persdam entbunden 9g ins 17. Inf. Regt. einrangirt. von Avemann I., Pr. Lt. vom 44 Inf. Regt., zum Mitgliede bei der genannten Kommission ernannt un 1 zujte des 19. Inf. Regts. versetzt. Höppner 18e Pr. Lt. vom 8. psa Regt., zum Haupim. u. Comp. Chef, Richter, Sec. 885 8 . Regt., Janke, Sec. Lt. vom 21. Inf. Regt., zu Pr. Lts. ernannt.
Den 11. Oktober. “ von Bojan, Sec. Lt. vom 39., ins 5. Inf. Regt. zur sett.