8 Justiz⸗Ministerium. b Allgemeine Verfügung vom 20. Oktober 1881 — be⸗ treffend die Einreichung der Uebersichten und Tabelleu
über den Zustand der Justiz⸗Verwaltung.
(Allgemeine Verfügungen vom 30. Juni und vom 15. November 1849.)
Die Einführung des Strafgesetzbuchs macht eine theilweise
Abänderung der nach der allgemeinen Verfügung vom 30. Juni
1849 über den Zustand der Justiz⸗Verwaltung einzureichenden Ueber⸗
sichten und Tabellen in Beziehung auf die Untersuchungen nothwen⸗
dig. In Folge dessen wird hierdurch Folgendes bestimmt:
I. Für die Hauptübersichten der Geschäfte (Formular A. und F.) ist anstatt der bisherigen Abtheilung „II. Untersuchungen“ das nachfolgende Schema I. mit der Maßgabe anzuwenden, daß in dem Formulare F. die bisherige Bezeichnung: „Bei den sämmtlichen Untergerichten waren anhängig“ beizubehalten ist. “
Die Untersuchungen wegen der vor dem 1. Juli d. J. began⸗ genen strafbaren Handlungen, mit Ausnahme der unter Nummer 4 aufzunehmenden, werden unter Nummer 1 aufgenommen, wenn sie zur Kompetenz der Schwurgerichtshöfe, unter Nummer 2, wenn sie zur Kompetenz der kollegialischen Gerichtsabtheilungen, und unter Nummer 3, wenn sie zur Kompetenz der Polizeirichter und der Ein⸗ elrichter gehören. ze⸗ 71. di Uebersicht der neu eingeleiteten Untersuchungen und der Gesammtzahl der Angeschuldigten (Formular C. ET) ist nach dem hier beigefügten Schema II. einzureichen.
Die durch die allgemeine Verfügung vom 30. Juni 1849 zu B. 4 a. angeordnete General⸗Uebersicht der im Departement jedes Appellationsgerichts neu eingeleiteten Untersuchungen erstreckt sich nunmehr nach näherer Maßgabe des Schema II. auch auf die mittelst der Presse begangenen Verbrechen und Vergehen.
Da die Untersuchungen wegen Uebertretungen und wegen der
„II. Untersuchungssachen nach 1849“ ein:
a) zu Formular D. II. Untersuchungssachen. — Es sind ergangen Erkenntnisse: des Schwurgerichtshofes, der lollegielischen Gerichts⸗Abtheilung, der Polizeirichter.
1b Die nach den älteren Bestimmungen ergangenen der Einzelrichter wegen der
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Erkenntnisse
bei den Erkenntnissen der Polizeirichter mit aufgenommen. b) zu Formular E. 1 1n Untersuchungssachen. s sind ergangen: 1) Erkenntnisse der Abtheilung von fünf Richtern, 2) Entscheidungen der Abtheilung 8 S ö a) ohne weiteres Verfahren (§. 169 der Verordnung vom 8 3. 1849), 2) nach stattgefundener Verhandlung (§. 170 a. a. O.). 3) Entscheidungen über Versetzung in 88 Anklagestand 8 Schwurgerichtssachen.
Sind noch Untersuchungssachen nach dem älteren Verfahren zu bearbeiten gewesen, so wird nach den früheren Formularen D. und E. die Zahl der Relationen und Correlationen angegeben.
IV. Es ist in Zukunft genauer als bisher darauf zu achten, daß eben so, wie bei Prozessen, Vormundschafts⸗ und Nachlaßsachen, auch bei Untersuchungen, in die Rubriken der Geschäfts⸗Uebersichten (Formular A. und F.) nur diejenigen Sachen aufzunehmen sind, welche von dem betreffenden Gericht definitiv, gen durch Erkenntniß, erledigt werden.
V. Die in den Uebersichten (Formular D. und E.) enthalte⸗ nen Kolonnen: „Abzusetzen bleiben“ (Erkenntnisse) fallen künftig fort. Dagegen ist in den Berichten, mit welchem die Referat⸗ Tabellen eingesandt werden, zu bemerken, daß sämmtliche ergangene Entscheidungen auch abgesetzt sind. Sollte ausnahmsweise die Ab⸗
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II. Uebersicht der Gesammtzahl der Angeschuldigten 8 bei den im Laufe des Jahres beendigten Untersuchungen wegen Verbrechen und Vergehen nach Geschlecht, Alter, Religion und Rückfälligkeit und nach den Resultaten des letzten Erkenntnisses.
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Diebstähle an Holz und anderen Waldprodukten, insoweit sie in dem durch das Holzdiebstahlsgesetz vorgeschriebenen Verfahren zu erledi⸗ gen sind, in diese Uebersichten nicht aufgenommen werden, so muß die Hauptsumme der neu eingeleiteten Untersuchungen mit der Summe der nach den Hauptübersichten der Geschäfte (Formular A. und F. Abtheilung II.) wegen Verbrechen und Vergehen anhängigen dies⸗ jaͤhrigen Untersuchungen genau übereinstimmen.
In den Fällen, in welchen gegen einen Angeklagten eine Unter⸗ suchung wegen mehrerer strafbarer Handlungen eingeleitet wird, ist sowohl in die Hauptübersichten der Geschäfte, als auch in die Ueber⸗ sicht der neu eingeleiteten Untersuchungen nach Gattungen nur eine Untersuchung, und zwar nach der Gattung des Hauptver⸗ brechens, aufzunehmen.
III. Hinsichts der halbjährlich einzureichenden Referat⸗Tabellen (Formular D. und E.) tritt folgende Abänderung der Abtheilung
setzung einzelner Entscheidungen bei Einreichung der Tabellen noch nicht erfolgt sein, so sind die Gründe der Verzögerung speziell anzugeben. VI. Vorstehende Bestimmung (V) sindet auch auf Civilsachen Anwendung. In Uebereinstimmung mit der zu III. getroffenen Be⸗ stimmung erhält auch die für Civilsachen in Formular E. vorge⸗ schriebene Kolonne „Entscheidungen auf Rekurse“ künftig die Unterabtheilungen: a) bei nicht erfolgter Mittheilung des Rekurses b) nach erfolgter Mittheilung des Rekurses. 1“ bis III. bezeichneten Abänderungen sind schon bei Anfertigung der Uebersichten und Tabellen am Schlusse des laufenden Geschäftsjahres zu berücksichtigen. Berlin, den 20. Oktober 1851. — Der Justiz⸗Minister Sim ons. An sämmtliche Gerichte, mit Ausschluß derer in Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.
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Dem Rechts⸗Anwalt und Notar, Justizrath Fabriz zu Greifs⸗ wald, und 1 Rechts⸗Anwalt und Notar, Hofrath P asedag zu Bergen, ist die nachgesuchte Entlassung von dem Amte gl Rechts⸗ Anwalte, unter Belassung des Notariats im Bezirk des Apellations⸗ gerichts zu Greifswald, ertheilt “
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Tinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten (K(aunst Nuestellung 188 Die Königliche Akademie der Künste bringt hierdurch zu vv hee enehi, daß in Gemäßheit der Allerhöchsten Ordre vom 18. Dezember 1849 (Staats⸗Anzeiger 184 Nr. 15) die Ausstellung von Werken lebender Künstler im König⸗ lichen Akademie⸗-Gebäude hierselbst am 1. September 1852 eröffnet und am 31. Oktober geschlossen werden wird. Indem die Akademie die Bekanntmachung des speziellen Programms dieser Ausstellung sich vorbehält, macht sie die geehrten Aussteller schon jetzt darauf merksam, da 1 1 Se 1 Einsendung der für die Ausstellung bestimmten Kunst⸗ werke vor deren Eröffnung um so nothwendiger ist, da der Bericht der Akademie über die den Ausstellern vorzüglicher Kunstwerke zu verleihenden goldenen Medaillen bereits in den ersten Wochen der Ausstellung erstattet werden muß; 1 daß die in diese Ausstellung aufzunehmenden Kunstwer e, auch wenn dieselben durch Vermittelung von Commissionairen oder Kunsthandlungen oder aus dem Lager der letzteren 8 8 Akademie abgeliefert werden, mit einem schriftlichen t er maqpls dun 5 Pan Künstler selbst versehen sein müssen, daß dieselben für diese ned ennes 0g obass Ausstellung bestimmt sind. 11 Beerlin, den 27. Oktober 1851. Cc.8.. n Sesschacg 08 Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Künste.
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Die Ziehung der 4ten Klasse 104ter Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird den 6. November d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie⸗Hauses ihren Anfang nehmen. Berlin, den 30. Oktober 1851. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.
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8 “ SCö sind, haben die an das Schwurgericht gelangenden Untersuchungen nicht aufzuführen. gesetzbuche Art. XX.). zur Kompetenz der Polizeigerichte gehörigen Untersuchungen aufgeführt (Einführungsgesetz zum Straf⸗ c) Die Zahl dieser Strafmandate darf den Untersuchun I1“ — 1 ) en wegen Uebertre 3 . rden. 1) Insowveit wegen eines derattigen Diebstahls niih egen Uebertretungen nicht hinzugerechnet werden sind die Untersuchungen bei der betreffenden Nummer
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General⸗Lieutenant Frei⸗ Provinz Schlesien.
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Angekommen: Se. Excellenz der herr Roth von Schreckenstein, aus der
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gewöhnliche forstgerichtliche Verfahren eintritt (Gesetz vom 7. Juni 1821, §§. 30—33), aufzunehmen.