1851 / 106 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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gelisch, Gewerbe Oekonom. Sprache deutsch. 3) Kleidung: ein dunkelgrüner tuchner Ueber⸗ rock mit übersponnenen Knöpfen, eine wollene gestrickte Weste, hellblaue, etwas abgetragene tuchne Hosen mit Sprungriemen, grüntuchne, spitz zulaufende sogenannte böhmische Schildmütze, schwarz⸗ und rothkarirter Shawl, kalblederne Halbstiefeln, leinenes, defektes Hemde.

llslutmeache Die im Calber Kreise des Regierungsbezirks Magdeburg, am Einfluß der Saale in die Elbe, unweit der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn und deren Stationsort Gnadau belegenen Domainen⸗ Vorwerke Barby, Monplaisir und Zeitz, sollen von Johannis 1852 ab einzeln, die beiden Vor⸗ werke Barby und Monplaisir auch alternativ zu⸗ sammen, auf 18 Jahre meistbietend verpachtet werden. Hierzu ist ein Licitations⸗Termin auf den 2. Dezember c., Vormittags EEE im Geschäftshause des unterzeichneten Ministe⸗ riums, hinter dem Gießhause Nr. 2 hierselbst, an⸗ beraumt worden, zu welchem qualifizirte Pacht⸗ lustige eingeladen werden, um darin ihre Gebote abzugeben.

Zum Vorwerke Barby gehören: 1498 Morgen 71 ¶QRuthen Ackerland, 312 111 Wiesen, 21 Gärten, 4 2 Gräben und Gewässer, Remisen, Anger, Wälle, Hof⸗ und Bau⸗ stellen, Wege, 65 y Unland. Sa. 2316 Morgen 107 ◻Ruthen, ferner eine Brauerei und eine Ziegelei.

Zum Vorwerk Monplaisir gehören: 815 Morgen 127 Ruthen Ackerland, v“ Wiesen, 108 4 130 144 12 12

10 114 Gewässer, 97 Unland,

29 Baustellen, 1 12 Wälle, umma 1451 Morgen 51 ◻Ruthen. Zum Vorwerk Zeitz gehören: 1457 Morgen 46 ◻¶Ruthen Ackerland, 217 45 Wiesen, Gärten, Anger, Sool, Hof⸗ und Bau⸗ stellen, Wege, Gräben, Dämme 11 2 46 Unland.

Sa. 1764 Morgen 124 ◻Ruthen.

Die Verpachtungs⸗Bedingungen liegen vom 30. Oktober c. ab seceun. in . Registrabur des Mi⸗ nisteriums, welche sich im oben bezeichneten Dienst⸗ hause befindet, sondern auch in der Domainen⸗ Registratur der Königlichen Regierung zu Mag⸗ und auf der Domaine Barby zur Einsicht

Das Pachtgelder⸗Minimum ist für das Vorwerk Barby auf 10,000 Thlr., Monͤplaisir auf.. 4,600 estimmt word n 8 usa b 1

en und zur Ue

tung ein disponibles 1.“*“

für das Vorwerk Barby von 25,000 Thlr.

Monplaisir von., 10,000

nachzuweisen. Ar he der P I

sen. Außer der Deichverpflicht

bestimmten Deichstrecken und nc anf

leistungen haben die Pächter keine Deichlast zu übernehmen.

Unter den drei Bestbietenden, von w

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282 den halben Betrag des Pachtgelder⸗Minimums als Caution für sein Gebot in baarem Gelde oder in Staatspapieren zu deponiren hat, wird die Auswahl vorbehalten, sofern überhaupt der Zuschlag erfolgen kann. Berlin, den 19. Oktober 1851. Finanz⸗Ministerium Abtheilung für Domainen und Forsten.

inhaber oder aus einem anderen Rechts uhaber -— echtsgrund Ansprüche haben, aufgefordert, sich in dem den 2. Februar 1852, Vormittags 11 Uhr vor dem Appellationsgerichts⸗Referendar Heydrich in unserem Gerichtslokale anstehenden Termine zur Geltendmachung ihrer Ansprüche bei Ver⸗ meidung der Präklusion zu melden. M

Pr. Stargardt, den 23. Oktober 1851.

Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung. 1“ 9

Has Abonneme nt beträgt.

20 Sgr. für ¼ Jahr n allen Theilen der Monarchir ohne Preis-Erhöhung.

Mit Seiblatt (Preuß. Adler-Seitung)

Zerlin 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 2 in der ganzen Monarchie: 1 Rthlr. 17 ⅛⅞ Sgr

[914] Bekanntmachung.

Aus dem in der Johann Kuchtaschen Nach⸗ laßsache am 15. Februar 1822 und dem Nach⸗ trage vom 25. Juli 1825 abgeschlossenen Erbrezeß sind auf das Folium des Grundstücks Wpssocke No. 8. Rubrica III. No. 1. 80 Thlr. 15 Sgr. verzinslich zu 5 Prozent durch Versügung vom 12. Juli 1825 in das Hypothekenbuch für die Franziska Kuchta, verwittwete Zulkowska, zu - Boban eingetragen worden. auf die Vorschriften des §. 137 u. f. 1

Das über diese F Tit. XVII. Allg. L 1“

D iese Forderung, welche nach der Tit. XVII. Allg. Landrechts hierdurch bekannt. Quittung der Wittwe Zulkowska bereits bezahlt Berlin, den 2 1851 ist, ausgefertigte Dokument ist angeblich verloren 1“ M. gegangen, und werden alle diejenigen, welche an 0— dasselbe als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ es rhfeo t.

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Se Theilung es Nachlasses des am 5.2 dieses Jahres hierselbst verstorbenen Königlichen Oberlandesgerichts⸗Chef⸗Präsidenten a. D. Herrn Freiherrn von der Reck, früher zu Frankfurt. a. O wohnhaft, unter den Erben desselben, steht bevor. Im Auftrage der Erben mache ich dies etwa⸗ nigen Erbschafts⸗Gläubigern unter Hinweisun

Die Lieferung nachstehender Nutzhölzer für den Wadel 1821.,, als 8 9 Stück kleine eichene Achsen à 7“ lang, 8“ breit, 6 stark⸗ 45 do. eichene Unterbäume à 127 v“ do. Saättelbäume 8 . do. rüsterne Bohlen à 10°‧ und 12“ lang, 3 ½“ stark, 17“ breit ““ do. do. do. 4 44 n do. do. do. 111 do. do. J3““ 3 ½ 19 1 Fuß Kiefern⸗Ganzholz à 8“ stark, d H GHl 69 12hreit, Stück Schemel à 4 ½ lang, 6 “„ breit, 4“ stark 1830 kleine Speichen à 2566 -3 "„ 1 ½ 3“ stark,; C11116“; eichene, soll den Mindestfordernden übertragen werden. Hierzu ist ein Submissions⸗Termin auf Mittwoch den 5. November c., Morgens halb 10 Uhr, in hiesiger Werkstatt anberaumt, wozu diejenigen, welche gesonnen, die Lieferung im Ganzen oder Submission auf Nutzholz“, Tages 3 ei Spã t 9 sion an bholz“, Tages zuvor an uns einzusenden. Später eingehende Gebote 1 1g berücksichtigt. Hierbei wird bemerkt, daß die rüsternen Bohlen nur Oberrhein besckaft erden dürfen. Die Bedingungen über die Lieferung, nach welchen ein Kontrakt, und auf Grund täglich in unserem Büreau einzusehen. Deutz, den 15. Oktober 1851. Königliche Verwaltung der Haupt⸗Artillerie⸗Werkstatt. 1“ Trespe,

1X4“ 19 ddo mittlee v“ b“

do. eichee do. à 12

do. birkene Leiterstangen à 16, lang, n Zopf stark,

do. weißbuchene Klobe (9 Klafter), 3“ lang, 6—7“ breit (Spaltseite),

und 400 Kubikfuß Eschen⸗Rundholz, theilweise zu übernehmen, eingeladen werden, ihre versiegelten Preisforderungen mit der Bemerkung: dessen eine Caution von 5 des Werthes gleich nach abgehaltenem Termin gestellt werden muß, sind Hauptmann. Lieutenant

[916] s Rheinische Eisenbahn. Im Monat September 1851 wurde eingenommen

59,724 Personen 75,007 Thlr. 1 Sgr. 772* 6 5,0 1“ r. » 305,158 Centner Güter. 24,393 1 19 88

99,400 Thlr. 20 Sgr.

Im Monat September 1850 wurde eingenommen für 54,300 ersonen. 65,274 Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. 412,480 Centner Güter a““

9.., 0 9 5

Mithin im September 1851 meh

9 e 51 r 5,180 Thlr. 11 S

1 86 ersten 9 Monaten des Jahres 1851 wurden eingenommen:

für 024 Personen 431,099 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. G 2,252,580 Centner Güter.. 1841,133 » 20 »„ 9 »

Summa

8 Summa 612,233 In den ersten 9 Monaten des Jahres 1850 dagegen b für 2bb Personen 330,526 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf

8 2,702,126 Centner Güter. 202,358 8 4 76 8

Summa 532,884 » Mithin pro 1851 mehr 79,348 Thlr. 27 G 8 1 9, EITTff. Die Direction 4 der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes nehmen Lestellung auf den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger an, für BZerlin die Erped iti onen: Geyhren-Straße r. 57. und Schadows⸗-Straße Kr. 4.

Berlin, Freitag den 31. Oktober

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Lirutenant a. D. und Senator Steinkopf zu Torgau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Küster und Schullehrer Kropatscheck zu Oranienburg das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen; und 8 Den Notarius Hasenclever zu Schwelm zum Instiz⸗Rath zu ernennen w

ijni G Feuntlich Ministerium für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.

g vom 17. Oktober 1851, betreffend die Be⸗ sifiegtron der

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Verfügr d setzung der Postämter II. Klasse und Clas Post⸗Speditions⸗Aemter Nachdem durch die Verordnung Nr. 100 vom 27. April d. J. die Gränze festgestellt worden ist, welche für das Erforderniß der Ablegung des zweiten höheren Examens der Postbeamten behufs der Beförderung in höhere Dienststellen maßgebend sein sell, so mo⸗ difizirt sich die Bestimmung der Verordnung Nr. 14¼ vom 21. Juli v. J. wegen Besetzung der Post⸗Aemter zweiter Klasse dahin, daß von den Provinzial⸗Postbeamten zweiter Klasse nur diejenigen ohne Ablegung des gedachten Examens in Postmeisterstellen vorrücken kön⸗ nen, die vor dem 1. Januar 1845 zu Post⸗Secretairen ernannt worden sind; wohingegen die zu diesem Termine und später ernann⸗ ten Post⸗Secretaire in solche Stellen gelangen können, wenn sie das zweite Examen bestanden haben.

Verfügung vom

Bezüglich der Post⸗Speditions⸗Aecmter, deren Classification in der Verordnung vom 21. Juli v. J. vorbehalten worden ist, wird bestimmt, daß dieselben in die Kategorie der Post⸗Aemter zweiter Klasse zu rechnen sind.

Berlin, den 17. Oktober 1851.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 18. Oktober 1851 betreffend die Briefportosätze zwischen den nachbenannten preußischen und nassauischen Post⸗ Anstalten.

Die seither bestandenen ermäßigten Briefportosätze zwischen vreußischen und nassauischen Post⸗Anstalten sollen, im Einverständ⸗ nisse mit der fürstlich Thurn⸗ und Taxis'schen Ober⸗Postbehörde, auch nach dem erfolgten Beitritt des Herzogthums Nassau zum deutschen Postverein, zwischen nachfolgenden Orten beibehalten

erden: zwischen Altenkirchen und Hachenburg Sgr., Boppard und Camp ½ Sgr., Burbach und Renneroth Sgr., Koblenz und Niederlanstein 4 Sgr., Dierdorf und Selters ½ Sgr., Ehrenbreitstein und Niederlahnstein Sgr., St. Goar und St. Goarshausen ½ Sgr., und Vallendar und Höhn ½ Sgr. Die betreffenden Post⸗Anstalten haben hiernach zu verfahren Berlin, den 18. Oktober 1851. General⸗Post⸗Amt.

Verfügung vom 21. Oktober 1851 etreffend die Aushändigung der mit den Posten eingehenden Briefe ꝛc. an Oberfeuerwerker. Die Bestimmungen der Cirkular⸗ Verfügung vom 11. Juni 1822 und der Verordnung vom 9. März 1847 finden auf die Oberfeuerwerker keine Anwendung. Die an dieselben adressirten

Briefe, Gelder und Pakete sind daher nicht den Compagnie⸗Be⸗ vollmächtigten, sondern den Adressaten selbst auszuhändigen, welche auch über Geldsendungen und Werthstücke selbst zu quittiren haben.

Berlin, den 21. Oktober 1851. General⸗Post⸗Amt.

25. Oktober 1851 betreffend die Entwerthung der Stempel auf den vom Publikum

benutzten Franko⸗Couverts. Die Entwerthung der Stempel auf den vom Publikum be⸗

nutzten Franko⸗Couverts soll von jetzt ab nicht ferner in der bisherigen

Weise durch Ueberdruckung mit dem Entwerthungsstem⸗ der Art stattfinden, daß der untere Theil des

pel, sondern in em sich die Portozahl besindet, mit blauer Tinte

Stempels, in welch durchstrichen wird. b Die Post⸗Anstalten haben hiernach vom Eingange gegenwar⸗ tiger Verordnung ab zu verfahren. Berlin, den 25. Oktober 1851. General-⸗Post⸗Amt.

dinisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten Die Schul⸗Amts⸗Kandidaten Johann Ludwig Pitann und Friedrich Julius Theodor Kämpffer sind als Adjunk an dem Königlichen Pädagogium zu Putbus angestellt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst von Schön⸗ burg⸗Waldenburg, von Waldenburg. Abgereist: Ihre Königliche Hoheit die Frau Herzogin von Cambridge, so wie Höchstderen Tochter, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Marie, nach Neu⸗Strelitz.

Berlin, 30. Oklober. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Korrespondenz⸗Secretair des Prinzen Karl von Preußen Königliche Hoheit, Ba ch mann, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland ihm verliehenen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

Personal-Chronik der Provinzial⸗Behörden.

Provinz Preußen.

Ernannt ist: Der Appellationsgerichts⸗Referendatius Heinrich Herrmann Wilhelm Lange zum Königlichen Gerichts⸗Assessor. Verliehen ist: Die Pfarrstelle in Jonkendorf dem Kaplan Franz Heinrich aus Pestlin. 8 Bichtategt ist: Der bisherige Lehrer Ernst Wilhelm an der Schule zu Wiese, Kreises Mohrungen, als dritter Elementar⸗Lehrer an der Stadtschule zu Landsberg, Kreises Pr. Eylau. . Versetzt ist: Der Post⸗Secretair Köller von Görlitz Bartenstein. G ““ Menesteut sind: Der Post⸗Expediteur⸗Gehülfe Schorlepp als Post⸗Expediteur in Fischhausen; der Post⸗Expediteur⸗Gehülfe Seeberg in Schwölmen als Post⸗Expediteur daselbst; der Rentier Schwarz in inten als Post⸗Expediteur daselbst. 1 8 5 Neee en sind: Die Post⸗Expediteure Born in Graf zu Dohna in Schwölmen, Sellnick in Fischhausen und Stoltz in Zinten. ““

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