1591] Nothwendiger Verkauf.
. dem Gutsbesitzer und Lieutenant Franz acnt Bertram gehörige, sub Litt. D. XXIV. Nr. 4— 8 in der Einlage innerhalb des hiesigen Gerichtsbezirks belegene Grundstück, bestehend aus 6 Hufen kulmisch Stadtzinsland und 4 Mor⸗ gen 90 Ruthen eigenthümlichen Landes, ab⸗ geschätzt auf 25,067 Rthlr. 13 Sgr. 4 Pf., soll nebst den dazu gehörigen Wohn⸗ und Wirth⸗ schaftsgebäuden, 3 Käthen und einer Schmiede,
zufolge Hypothekenschein und Bedingungen in
dem IV. Büreau einzusehenden Taxe, am 23. Januar 1852, Vormittags, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Elbing, den 14. Juli 1851. — Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.
1457] Subhastations⸗Patent.
Das um die halbe Stadt Nr. 28. hierselbst gelegene, Vol. V. Nr. 266., Supplement⸗Band fol. 7. des Hypotheken⸗Buchs verzeichnete, der verwittweten Hegemeister Kauschmann, Caroline Christiane geb. Zeidler, gehörige Berggrundstück nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 7750 Rthlr. abgeschätzt worden, soll
am 28. Januark. J., Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Junkerstraße Nr. 1., vor dem Kreisgerichts⸗Rath Nischelsky sub⸗ hastirt werden.
Frrankfurt a. O., den 9. Juni 1851. Königl. Kreis⸗Gericht. I. Abtheilung.
s802 Nothwendiger Verkauf. Krreisgericht zu Jüterbogk, den 29. September 1851. Die der verehelichten Mühlenmeister Scheer, Wilhelmine geb. Hahn, gehörige, auf dem Rade⸗ lande hierselbst belegene Windmühle, abgeschätzt auf 784 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., soll am 29. Januar 1852, Vormittags 11Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Re⸗ gistratur einzusehen.
[9241 Nothwendiger Verkauf.
Das zum Nachlasse des verstorbenen Konditor Heinicke gehörige, in der Kreisstadt Osterode in Ostpreußen am Prinzipal⸗Markte sub No. 19 belegene Großbürgerhaus nebst Zubehör, von welchem jedoch das Radikalland abgetrennt ist, abgeschätzt auf 1996 Rthlr. 5 Sgr. 9 Pf. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
am 9. März 1852, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Herrn Kreisrichter Sinogowitz subhastirt werden. Alle unbekannten Real⸗Prätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ testens in diesem Termin zu melden.
Osterode in Ostpreußen, den 20. Oktober 1851.
preußisches Kreis 8 IJ. Abtheilung.
1592] Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Filehne.
Der in der Stadt Filehne sub Nr. 23 in der Hanuptstraße belegene Gasthof nebst Hinter⸗ und Seitengebäuden, Stallung, Speicher, ein Bau⸗ platz nebst Hofraum, eine Scheune auf der Blonde
und dazu gehörige 70 Morgen Acker, sowie 14 Morgen Netzwiesen, dem August Dupke gehörig abgeschätzt auf 6690 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll im Bietungstermine am 21. Januar 1852, Vormitt. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden,
Alle unbekannten Realprätendenten werden auf⸗ geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion spä⸗ festens in diesem Termine zu melden.
Filehne, den 21. Juni 1851.
[9251 Proklama.
Königl. Kreisgerichts⸗Kommission II. zu Belzig, den 25. September 1851. Das den Geschwistern Borgmann zugehö⸗
rige, zu Brück belegene und Vol. 3 No. 144
pag. 689 des Hypothekenbuchs verzeichnete Wohn⸗
haus nebst Hörstegarten, abgeschätzt auf 176 Thlr.
20 Sgr. 6 Pf., soll
am 6. Februar 1852, Vormittags 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt
werden. 8
Taxe und Hppothekenschein liegen in unserer
Registratur zur Einsicht bereiit.
[801] Nothwendiger Verkauf. Kreisgerichts⸗Deputation zu Sonnenburg.
Das in dem Dorfe Limmritz sub No. 25. be⸗ legene, Vol. If. fol. 53, 54 und 287 des Hypo⸗ thekenbuchs verzeichnete, dem ehemaligen Post⸗ halter Benno v. Alkiewicz gehörige Sülnge nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt auf 5957 Rthlr. 15 Sgr., zufolge der nebst Hopothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe, soll
qTIDVormit. 10 Uhr, an Gerichtsstelle subhastirt werden.
Sonnenburg, den 21. August 1851. Königl. Kreisgerichts⸗Deputation.
Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Vermögen der hiesigen Kaufleute Gebrüder Julius und Ludwig Eggert der Konkurs eröffnet, haben wir zur Anmeldung der Ansprüche der unbekannten Gläu⸗ biger an die Konkursmasse Termin auf den 19. Fanuar 1852, Vormitl. 11 Uhr, vor Herrn Kreisrichter Raetzel an hiesiger Ge⸗ richtsstelle auf dem Schlosse anberaumt, und werden zu demselben alle unbekannten Gläubiger der Gemeinschuldner vorgeladen, mit der Auffor⸗ derung, entweder persönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte, wozu ihnen die Rechtsanwalte Toobe, Kolb, Oberkampff, Spiegelthal und der Justizrath Hellwich vorgeschlagen werden, zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche anzumelden und nachzu⸗ weisen.
Die Ausbleibenden werden mit ihren An⸗ sprüchen präkludirt und wird ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Kreditoren auf⸗ erlegt werden.
Tilsit, den 18. Oktober 1851.
Königlich preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
926
— Die Theilung des Nachlasses des am 5. April dieses Jahres hierselbst verstorbenen Königlichen Oberlandesgerichts⸗Chef⸗Präsidenten a. D. Herrn Freiherrn von der Reck, fruher zu Frankfurt. a. O. wohnhaft, unter den Erben desselben, steht bevor. Im Auftrage der Erben mache ich dies elwa⸗ nigen Erbschafts⸗Gläubigern unter Hinweisung auf die Vorschriften des §. 137 u. folg. Thl. I. Tit. XVII. Allg. Landrechts hierdurch bekannt. Berlin, den 2. Oktober 18514. Moll, Justizrath, Burgstraße Nr. 5.
Oberschlesische Eisenbahn.
Die Bezahlung der am 1. Januar k. J. fälligen Zinsen auf unsere Stamm⸗ und Prioritäts⸗Actien erfolgt, mit Ausnahme der
Redaction und
8 8
Sonntage,
täglich vom 10. November d. J. ab in Breslau in der Haupikasse auf dem Bahn⸗ hofe der Gesellschaft Vormittags von 8 bis 1 Uhr und vom 2. bis 415. Jannar k. J. üin Berlin bei den Herren M. Oppenheims Söhne, Burgstraße Nr. 27, von 9 bis 12 Uhr, gegen Einlieferung der mit einem Ver⸗ zeichniß zu versehenden Coupons.
Breslau, den 30. Oktober 1851. Das Direktorium
8 “
Von dem K. K. Judicium deleg. milit. mixtum zu Wien wird hiermit bekannt gemacht: Es habe der zu Luxemburg verstorbene K. K. Oberstlieute⸗ nant und Platzmajor daselbst, Herr Peter Georg Freiherr v. Zitzewitz, in seinem Testamente d. d. Luxemburg den 24. März 1787 ein Majorat mit folgenden Bedingungen gestiftet:
3) Zum Genuß dieses Majorats und resp. zum Universal⸗Erben meines ganzen Vermögens er⸗ nenne ich Ludwig Freiherrn von Zitzewitz, Sohn meines verstorbenen ältesten Bruders Sohnes Friedrich Carl August Ridiger Freiherr von Zitzewitz, gewesener Lieutenant unter dem löb⸗ lichen Königl. Preußischen Prinz Württembergi⸗ schen Kürassier⸗Regiment, dergestalten und also, daß nach seinem, des Universal⸗Erben, Tod auf dessen ältesten Sohn, und sofort, bei deren Er⸗ mangelung oder Abgang aber, auf den zweiten Bruder ersagt meines instituirten Universal⸗Erben, sofern einer vorhanden sein sollte, und von diesem bei ermangelnden männlichen Erben auf den dritten Bruder, mithin allezeit auf die ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts dieses Ma⸗ jorat fallen und derselbe den jährlichen Ertrag davon genießen solle. b
4) Sollte sich der Fall ereignen, daß mein eingesetzter Universal⸗Erbe vor mir oder erst nach meinem Tode stürbe und keine männlichen Erben hinterließe, auch von ihm kein Bruder vorhanden wäre, der ihm in diesem Majorat succedirte, und folglich mein Neveu, erwähnter Friedrich Carl August Ridiger, seine Kinder oder Kindeskinder überleben würde, so solle Er, mein Neveu, alsdann in dieses Majorat eintreten und den jährlichen Ertrag bis zu seinem Tode gänzlich genießen.
5) Wenn nun dieser männliche Zitzewitzsche Stamm auf solche Weise völlig aussterben würde, so substituire ich hiermit den hochwohlgeborenen Herrn Friedrich Ludwig Freiherrn von Zitzewitz, der auf dem alten Stammhaus und Schloß⸗ Rittersitze Zitzewitz geboren und gegenwärtig unter dem Württembergischen Kürassier⸗Regi⸗ ment in Königl. Preußischen Diensten steht, daß er sohin in den Genuß des Majorats ein⸗ treten und dieses von ihm auf seinen ältesten Nachkommen männlichen Geschlechts, folglich auf die nämliche Art, wie in Puncto 3tio ange⸗ zeigt, übergehen und das Majorat in der Suc⸗ cession immer auf die nächsten Agnaten und Besitzer des Stammhauses und Rittersitzes Zitze⸗ witz fallen und verbleiben solle.
Da nun der bisherige Majorats⸗Besitzer, als erster Erwerber, am 22. Juli 1850 gestorben ist und sich somit der Successionsfall eröffnet, so werden alle jene, welche auf dieses Successions⸗ recht Anspruch zu machen gedenken, aufgefordert, ihre Ansprüche unter Nachweisung ihrer Ver⸗ wandtschafts⸗Beziehung zu dem Majorats⸗ Stifter im Sinne der obigen Institution binnen einem Jahre bei diesem Gerichte um so gewisser geltend zu machen, widrigens der Besitz dieses Majorats jenem, der sich von den anmeldenden Rechtsansprechern als der zunächst Berechtigte ausweisen, oder, wenn sich als solcher nur Einer melden und ausweisen würde, diesem eingeant⸗ wortet werden wird.
Wien, am 3. März 18551.
Vom K. K. Judicium delegatum milit. mixtum.
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Schadows⸗Straße Hr. 4
Izeiger
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Gesandten in Paris, Grafen von Hatzfeld t, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Architekten Hit⸗ torf in Paris, den Rothen Adler⸗Orden zweiter. Klasse; dem Kai⸗ erlich österreichischen Hofrath und General⸗Inspektor Ferdinands⸗Nordbahn, Ritter von F rancesconi, und dem 8 rektor derselben Bahn, Konsul Goldschmidt in Wien, Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem evangelischen Pre⸗ 16 ger Reim mann zu Nitzow, Regierungs⸗ Bezirk Phts doh, un dem emeritirten Pfarrer Bartholomäus Dennin ger zu Gutt⸗ stadt, Regierungs⸗Beziri Königsberg, den Rothen Adler vierter Klasse; so wie dem Gießermeister Laube üngh dem ise rur Rudholzner auf der Gräflich Einsiedelschen Eisengießerei zu
—
7 8s (S p; FTriede lde Regie⸗ . 8 Lauchhammer, dem Schullehrer Olbrich zu W Verrichtungen auf eine rungs⸗Bezirk Oppeln, und dem katholischen Schullehrer und Or⸗ Stande waren.
1
5 ; 8 ganisten Gabor zu Kreuzendorf, Regierungs Bezirk Breslau, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; eben so An Stelle des auf sein Ansuchen entlassenen bisherigen Kon⸗ suls C. J. Hemberg in Istadt, den dortigen Hemberg zum Konsul daselbst zu ernennen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche . 8 1““ G 111A42“
betreffend die Errichtung einer
64 7 8 . 4 4¼ unter dem Namen „Hüttenwerk. Eintracht 23. Oktober d. J. erfolgte Bestätigung
Gesellschafts-Statuts.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Bestätigungs Urkunde vom 23. Oktober d. J. die Errichtung einer Actien⸗ Gesellschaft unter dem Namen „Hüttenwerk Eintracht“, welche nach dem notariellen Akt vom 31. Juli d. J. zu dem Zweck sich gebildet hat, den Bergbau auf alle innerhalb ihrer jetzigen und künftig
unterm des
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten
Cirkular⸗Verfügung vom 13. Oktober 1851 — betref fend die Ausbildung geeigneter Individuen in den
kleinerenchirurgischen Hülfsleistungen der Kranken⸗
wartung und die denselben zu ertheilende Erlaubniß i Ausübung dieser Verrichtungen.
Bereits vor Aufhebung der medizinisch⸗chirurgischen Lehr⸗An stalten ist in Folge der abnehmenden Zahl der Wundärzte zweiter Klasse nach lokalem Bedürfniß auf den besonderen Antrag der be⸗ treffenden Königlichen Regierungen die Erlaubniß zur Ausübung der sogenannten kleinen Chirurgie an einzelne Personen ertheilt worden, welche über ihre Befähigung zu den in Rede stehenden befriedigende Art sich auszuweisen im
Voraussichtlich wird dieses Bedürfniß sich noch dringender herausstellen, nachdem eine weitere Ausbildung von Wundärzten erster und zweiter Klasse nicht stattf udet. Deshalb finde ich den Vor⸗
Kaufmann A. L. V schlag der Königlichen Regierung in dem Berichte vom 24. Juni d. J. —
Nr. 432 1. M., — in den Krankenhäusern des dortigen Departe⸗
ments geeignete Individuen in den kleineren chirurgischen Verrich⸗
zu lassen Vereinigung der
noothwendig, und es erscheint für ignetst
öüdülfspersonals das Barbiergeschäft wohl am geeignetsten, wie von Actien⸗Gesellschaft der anderen Seite durch den Umstand, vd bte
dürfnissen des weiblichen Publikums genügt wird.
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tungen und Hülfsleistungen der Krankenwartung praktisch ausbilden und nach gewonnener Ueberzeugung von ihrer Be⸗ fähigung mit einer Konzession zu versehen, ganz angemessen. Die gedachten Functionen mit einem verwandten Gewerbe ist zur Sicherung des Bestehens dieser Personen die männliche Hälfte dieses daß auch die Hebammen schon bisher in der kleinen Chirurgie unterrichtet wurden, den Be⸗ Nach Analogie der Hebammen⸗Approbationen kann die Konzessionirung dieses Per⸗ sonals füglich nicht von mir, sondern von der Königlichen Regie⸗
V rung ausgehen, welcher es überlassen bleibt, sich die Ueberzeugung der praktischen Befähigung entweder durch ihren Medizinalrath oder,
dem Vorschlage in dem vorliegenden Berichte gemäß, durch den Kreisphysikus zu verschaffen. Nähere Bestimmungen hierüber be⸗ halte ich mir bis zum Erlaß des neuen Prüfungs⸗Reglements vor,
etwa zu erwerbenden Konzessionen vorkommende Erze und Fossilien, ohne jedoch hierdurch den thatsächlichen Anfang nach Maßgabe des
den Ankauf fremder Erze, die v ütten 3 1 Absatz ihrer Hüttenprodukte, zu
Erze und Fosstlien, so wie den G .“ bges dtens und welche zu Hochdahl bei Erkrath im Bezirk des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf ihren Sitz hat, zu genehmigen, auch das in dem notariellen Akte vom EI1I1“ d. J. enthaltene Gesellschafts⸗Statut jedoch unter denjenigen Maß⸗ gaben zu bestätigen geruht, welche sich aus der nebst den Statuten durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Allerhöchsten Bestätigungs⸗ Urkunde ergeben. 1 Dies wird nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die
Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 bekannt gemach
erlin, den 1. November 1851. r Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt. 6
Justiz⸗Ministerium Der Rechtsanwalt und Notar von Schenck zu Lüdenscheid ist als Rechtsanwalt an das Kreisgericht zu Arnsberg, unter Bei⸗ legung des Notariats im Departement des Appellationsgerichts zu Arnsberg und mit Anweisung seines Wohnsitzes in Meschede, ver⸗ e““
Frovinziellen Bedürfnisses aufhalten zu wollen. Den zunächst G für 8 zeitigen Wohnort und widerruflich zu konzessionirenden Individuen ist zur Bedingung zu machen, daß sie die kleinen chirurgischen Operationen nur auf jedesmalige Anord⸗ nung eines approbirten Arztes unternehmen, und dabei zu eröffnen, daß eine Ueberschreitung der Gränzen des bezeichneten Wirkungs⸗ kreises die Zurücknahme der Konzession und unter Umständen eine gerichtliche Verfolgung zur Folge haben werpe. — Um jedoch dem Institut einen festeren Bestand zu gewähren, ist, fals zur Realisi⸗ rung des Vorbehalts des Widerrufs begründeter Anlaß gegeben sein sollte, das in der allgemeinen Gewerbe⸗Ordnung vom 17. Ja⸗ nuar 1845 §8. 74 ff. vorgeschriebene Verfahren analogisch zur An⸗ wendung zu bringen. Berlin, den 13. Oktober 1851. 8 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten. An die Königliche Regierung zu Münster. 1 Abschrift vorstehender Verfügung theile ich der Königlichen Re⸗ gierung zur Kenntnißnahme und Nachachtung mit. Berlin, den 13. Oktober 1851. — Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und M 8 (gez.) von Raumer. An sämmtliche Königliche Regierungen.