1851 / 114 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1947] Ste bi 9 fa i wden.

Der unten näher bezeichnete Cigarrenmacher Friedrich Michael Rettig, welcher in der diesseits wider ihn geführten Untersuchung wegen Diebstahls gefänglich eingezogen worden, hat am Abend des 31. v. M. Gelegenheit gefunden, aus der hlesigen Königlichen Charité zu entweichen. Alle resp. Civil⸗ und Militair⸗Behörden werden dienstergebenst ersucht, auf den ac. Rettig gefäl⸗ ligst zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle verhaf⸗ ten und an die Inspection der Hausvoigtei⸗Ge⸗ fängnisse hierselbst abliefern zu lassen. Die ent⸗ standenen Kosten werden hier erstattet.

1u““ Friedrich Michael Rettig, Stand: Ci⸗ garrenmacher, Alter: 35 Jahr, Geburtsort: Ber⸗ lin, Religion: evangelisch, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Statur: mittel, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Nase: stumpf, Kinn: rund, Mund: gewöhnlich, Zähne: voll⸗ ständig, Bart: Schnurrbart, Gesichtsfarbe: ge⸗ sund, Gesichtsbildung: gewöhnlich, Sprache: deutsch, besondere Kennzeichen: Der ꝛc. Rettig atte bei seiner Entweichung eine noch nicht ver⸗ hann Verletzung an der Stirn, welche er sich bei inem früheren Fluchtversuche zugezogen, und war ekleidet mit 1) einer blau⸗ und weißgestreiften Zwillich⸗Jacke, 2) einem dergleichen Paar Ho⸗ sen, 3) einem leinenen Hemde, 4) einem Paar blaumelirten, baumwollenen Strümpfen und 5) einem Paar Pantoffeln. Die Stücke ad 1 —3 sind mit „Charité“ bezeichnet. Berlin, den 3. November 1851.

Königl. Kreisgericht I. (Kriminal⸗) Abtheilung.

Erledigter Steckbrief.

Der von dem unterzeichneten Gericht unterm 2. November c. hinter den Maler August Fer⸗ inand Teßmer zu Regenwalde erlassene Steck⸗ rief ist erledigt, da der Teßmer inzwischen er⸗ riffen und in das hiesige Gefängniß abgeliefert

worden ist.

Regenwalde, den 5. November 1851. Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. 8 ““

[896] Bekanntmachung. Den höhern Orts ergangenen Bestimmungen

zufolge soll die im Saalkreise zwei Meilen von

Halle und Cönnern an der Saale belegene Kö⸗ nigliche Domaine Wettin, nebst dem vormaligen Rittergute Winkel und dem Vorwerke Döblitz vom 18. Juni 1852 ab bis dahin 1870 auf 18. hintereinanderfolgende Jahre im Wege der öffent⸗ ichen Licitation anderweit verpachtet werden. Diese Pachtung begreift außer den erforderli⸗ chen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden: 1) ein Areal von: 1784 Morgen 9 O.⸗R. Acker, Wiese,

250 2 87 9

153 109 Forstland,

16 146 Saalweidicht,

332 118 Hutungsänger,

6 68 Gärten,

123 Schachthalder, Wege, Triften,

Unland ꝛc.

2676 Morgen 117 O.⸗R. im Ganzen.

2) Die an der Saale gelegene sogenannte Pvögritz⸗Mühle, aus einer Mahlmühle mit sechs Mahlgängen, so wie aus einer Oel⸗ uunnd Schneidemühle bestehend; 3) eine Ziegelei; 1 4) das Recht, Steine auf den Grundstücken der

Domaine Wettin und des Ritterguts Win⸗ kel zu brechen, 6 5) die Fischerei in dem Amtsgehege der Saale, so wie in den beiden Mühlgräben und in der sogenannten Ihlau, 6) die der Domaine Wettin und dem Ritter⸗ b Winkel von mehreren Hausbesitzern der ogenannten Langen Reihe und der Lemnitz⸗ Mark zu leistenden Hand⸗Diensttage, so wie nicht minder auch die von dem Besitzer des Beßlerschen Anspanngutes zu Döblitz jähr⸗

an lich zu leistenden 88 zweispännigen Pflug⸗

tage und endlich die einen Minuswerth habenden Zehutschnitter⸗Dienste der Kabler der Langen Reihe zu Wettin,

7) die aus dem Wettiner Amtsbezirke und den

zum Rittergute Winkel gehörigen Dörfern aufkommenden Natural⸗Getraidezinsen in: 180 Scheffel 1152½2 Metzen Weizen, In 1 39 8. Genße und 1“ M“

Das dem Ausgebote zum Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt 8000 Rthlr. ein⸗ schließlich eines Drittels in Golde, und zur Uebernahme der Pachtung ist ein disponibles Vermögen von 40,000 Nthlrn. erforderlich.

Zur Licitation haben wir einen Termin auf den 15. Dezember d. J., Vorm. 10 Uhr, vor dem Departements⸗Rath, Regierungs⸗Rath von Rode, in dem Sessionszimmer der unterzeich⸗ neten Regierungs⸗Abtheilung anberaumt und laden die Pachtliebhaber mit dem Bemerken zu demselben ein, daß sich dieselben vor derLicitation über die zur Uebernahme der Pachtung nöthigen Eigen⸗ schaften und über den Besitz des nöthigen Ver⸗ mögens genügend auszuweisen haben.

Die Auswahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Königlichen Finanz⸗Ministerium vor⸗ behalten.

Die speziellen, so wie die allgemeinen Ver⸗ pachtungs⸗Bedingungen und die Regeln der Li⸗ citation, ferner die Karte und Vermessungs⸗Re⸗ gister und das Gebäude⸗Inventarium können tagtäglich in unserer Domainen⸗Registratur wäh⸗ rend der Dienststunden eingesehen werden; auch sind wir auf Verlangen bereit, Abschriften der Licitations⸗ und speziellen Pachtbedingungen ge⸗ gen Erstattung der Kopialien mitzutheilen.

Merseburg, den 11. Oktober 1851.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Rinne.

Nothwendiger Verkauf 8 Königliches Kreisgericht zu Berlin, den 6. Oktober 1851. 1 Das der verehelichten Zimmermeister Philipp, Johanne Amalie geb. Schulz gehörige, zu Moabit belegene, im Hypothekenbuche des Königlichen Kreisgerichts zu Berlin von den Umgebungen Berlins im Niederbarnimschen Kreise Vol. X. Nr. 626 pag. 386 verzeichnete Grundstück, ab⸗ geschätzt auf 5361 Rthlr. 22 Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in dem dritten Büreau einzusehenden Taxe, soll am 1 7. Mal 1852, Vorxmittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, subhastirt werden.

[389] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst in der Schwangasse Nr. 6. des Hypothekenbuchs und Nr. 459/460 der Seryvis⸗ Anlage belegene Grundstück, das früher dem Zim⸗ mermeister Benjamin Richan und dessen Ehefrau Laura Pauline, geb. Gottschalk, gehört hat, und dessen Besitztitel gegenwärtig auf den Namen der Peter und Adelgunde Albrechtschen Eheleute be⸗ richtigt ist, soll Schulden halber im Wege der nothwendigen Subhastation in dem auf

den 17. Dezember 1851 an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine verkauft werden. Das Grundstuck ist auf 7905 Thlr. 18 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt, und kann die Taxe mit dem neusten Hypothekenscheine im 5ten Bureau eingesehen werden.

Danzig, den 29. Mai 1851.

8

[825] ö

Nachdem über das Vermögen des Kauf⸗ manns C. F. Eichhorn zu Freienwalde a. d. O. durch die Verfügung vom 2. August cr. der Kon⸗ kurs eröffnet worden ist, haben wir zur Anmel⸗ dung und zum Nachweise der Forderungen der Gläubiger, so wie zur Erklärung über die Bei⸗ behaltung des der Masse bestellten Interims⸗ Kurators und Kontradiktors, Justiz⸗Raths Hankwitz hier, einen Termin auf

Redaction und Rendantur:

v v1“ W

den 27. Januar 1852, Vormittags 1 vor dem Herrn Kreisrichter Ernst im hiesigen Kreis⸗Gerichtsgebäude anberaumt, zu welchem alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche zu haben glauben, unter der Verwarnung vor— geladen werden, daß sie bei ihrem Ausbleiben mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewi⸗ ges Stillschweigen auferlegt werden wird. Die dem Aufenthalte nach nicht bekannten Gläubiger, Kaufleute Reinhardt und Seif⸗ fart, früher zu Berlin, werden hierdurch gleich⸗ falls vorgeladen. Denen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt werden die hiesigen Rechtsanwalte Dietert, Dörrstock und Cremer, so wie der Justiz⸗ Rath Cassel zu Neustadt⸗Eberswalde, als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Wriezen, den 23. September 1851. Königliches Kreis⸗Gericht. Erste Abtheilung.

[9441 Bekanntmachu n g.

Vom 17ten d. M. ab sollen täglich von 10 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags folgende uns verpfändete, bereits verfallene Weine und Waaren, zunächst:

in Nr. 61 Altstadt, Baderstraße:

circa 2400 ganze und 900 halbe Bouteill. 471 und 481 Medoec divers. Qualität, 7 Orhoft 48r Medoc, 1 Orhoft 47r Sauternes, 1 Piece Cornas, 5 Orhoft Medoc,

14 Gebinde Cetter⸗Weine und Piepen Fagon Madeira;

dann in Nr. 36 Altstadt, Rosenstraße:

4 Orhoft Franzwein und 1 desgl. kant,

2 G süße Piccardan, 5 Kuffen Ungar⸗ ein, 1 Eimer und ¾ Rheinweinstück Ungarwein, 240 Bouteill. wirkliche Champagner in 2 Kisten, 1 Faß fein Bleiweiß, 2 Kisten Cremser⸗Weiß und 4 Faß Cichorien 30löthig; zuletzt in Nr. 92 93 Altstadt, Butterstr.: 26 ¾ Mille Cigarren (meist importirte) und „5 Rollen Varinas, in öffentlicher Versteigerung gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Die Ausbietung ge⸗ schieht in Partieen à 50 100 Flaschen, bezieh⸗ lich gebinde- und tausendweise. Thorn, den 4. November 1851.

Königliche Bank⸗Kommandite. W1“

Gesellschaft rheinischen Bergbau und Hüttenbetrieb.

Die Herren Actionaire dieser Gesellschaft wer⸗ den hiermit zu der am 1. Dezember 1851, Mit⸗

tags, zu Paris in dem Korrespondenz⸗Büreau der;

Gesellschaft, No. 48 bis Rue Basse du Rem- part, stattfindenden außerordentlichen Ge⸗ neral⸗Versammlung eingeladen.

Köln, den 1. November 1851. I

Charles Detillieux & C

[945]

Verkauf eines Naturalien⸗Kabinets.

Gegen sofortige Baarzahlung im 14⸗Thaler⸗ fuße findet

öööö1“

Vormittags 11 Uhr, der öffentliche Verkauf eines Naturalien⸗Kabinets, bestehend aus einer Samm⸗ lung von Vögeln und einigen Säugethieren, zu⸗ sammen über 800 Stück, worunter sich viele sehr schöne und seltene Exemplare befinden; 2) einer aufs Beste geordneten und gut konservirten Schmetterlings⸗Sammlung von 4420 Stück; 3) einer dergleichen von circa 4000 Stück und 4) einer Käfer⸗Sammlung, mit den dazu gehörigen Schränken und Regalen im Hause des Kauf⸗ manns weil. Herrn Hamann allhier dergestalt statt, daß jede Sammlung einzeln ausgeboten wird.

Döbeln, den 1. November 1851.

Adv. Schulze.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchd ruckerei.

pas Abonnement beträgt.

vom 14. Oktober 1851 der Uniform des

20 Sgr. für ½ Jahr 18 KR auen Theilen der Monarchie ahne 18

preis-Erhöhung.

nit Seiblatt (Preuß. Adler-Zeitung) G 8 in Berlin 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 een * ₰æ

8

iwH a eemee Kug an

t 82 1 gailna

12 IR. ki mguntionganlt:

I1

in der ganzen Monarchie: 1 Kthlr. 17 Sgr 2

8

G

89

Preusß

5 8— 1

8

an, für Berlin die

EIIETEeeaeenenes uh snn Expediti anen:

q dinz ahr deln 8 grhren-Straße Nr. 57. . ET“ I chadows⸗Straße Rr. * 2 1. 111“ 212 891 Aalle 55

““

5 ““

1

Berlin, Sonntag den 9. November—

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Landrath Freiherrn von Schlotheim zu Stettin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, und dem evangelischen Schul⸗ lehrer Rausch zu Ernsdorf, Kreis Reichenbach, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

““ EE1“

Den bisherigen Kammergerichts⸗Rath von Bülow zum

Wirklichen Legations⸗ und vortragenden Rath bei dem Ministe rium der auswärtigen Angelegenheiten; so wie

Den Landgerichts⸗Assessor Feldmann zu Koblenz zu Prokurator bei dem Landgericht in Trier; und

Den bisherigen kommissarischen Büreau⸗Vorsteher der

Post⸗Direction in Trier, Ober⸗Post⸗Secretair Attendorn,

Postrath zu ernennen.

v“ 1 2 8 6 8 8 Bekanntmachung der Allerhöchsten Kabinets⸗ Ordre betreffend die Veränderung Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗Regi⸗ ments und der beiden Garde⸗Ulanen⸗Regimenter. Mit Bezug auf Meine Ordre vom 2ten d. M. bestimme Ich 22492 böne 8 g 8 7 b 3 4 hierdurch über die künftige Uniform des Garde⸗Reserve⸗Infanterie Regiments und der beiden Garde⸗Ulanen⸗Regimenter Folgendes: 1) das Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗Regiment erhält an den vorn

mmit rothem Vorstoß zu versehenden Waffenröcken rothe Kragen

mit weißen, für die Offiziere goldenen Litzen, brandenburgische Aufschläge wie bisher, jedoch mit dunkelblauen Patten, gängig gelbe Achselklappen, an den Helmen Adler wie jedoch mit dem Garde⸗ Stern, Offizier⸗Schabracken wie das 2te Garde⸗Regiment zu Fuß. . B

Die beiden Garde⸗Ulanen⸗Regimenter erhalten durchgängig rothe Abzeichen, das 1ste Regiment mit weißen Knöpfen und Litzen, weißen Epauletts ohne Stern und weißen Czapkas, das 2te Regiment mit gelben Knöpfen und Litzen, rothen Epau⸗ letts ohne Stern und rothen Czapkas; an den Czapkas, über⸗ einstimmend mit den Knöpfen, den weißen, resp. gelben Garde⸗

Adler mit Garde⸗Stern, beide in passender Größe nach einer Mir noch vorzulegenden Probe; Offizier⸗Schabracken mit dem

Garde⸗Stern statt des bisherigen Garde⸗Landwehr⸗Sterns

4 1 2à2 8 8 W 8 5 8 8 8 2 ig Es ist zugleich Mein Wille, daß der Uebergang von der bisherigen ten Regimenter zu der vorstehend bestimm⸗ damit die vorhandenen Stücke N. do drig 8 Pzntstoeri nicht unbenutzt bleiben; wonach Ich dem Kriegs 8 Ministerium V

Uniformirung der genann ten nur allmälig ausgeführt werde,

Weitere überlasse.

(gegengez.)

An das Kriegs⸗Ministerium.

Vorstehende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre wird hierdurch zur

allgemeinen Kenntniß gebracht. 1 Kriegs⸗Ministerium. artement.

V selben zur Erge nz

unterricht genossen haben r dure de Schulvorstandes nachweisen, daß sie die Muttersprache geläufig lesen können und einen Anfang im Schreiben gemacht haben. Eine

Verfügung vom 24. Oktober 1851 betveffend die Aushändigung der an Ober⸗Feuerwerker adressirten Briefe, Gelder und Pakete.

Die beifolgende von dem Königlichen General Post⸗Amt (a.) im Einverständniß mit dem Kriegs⸗Ministerium, an die Post⸗An⸗ stalten erlassene Verfügung,

betreffend die Aushändigung der an Ober⸗Feuerwerker ss

Briefe, Gelder und Pakete, v““ wird hiermit bekannt gemacht.

Berlin, den 24. Oktober 1851. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Krie von Wangenheim.

1

Verfugung des Königlichen General⸗Post⸗Amts vom 21. Okto⸗

ber 1851 in dieser Angelegenheit (s. Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger Nr. 1 06). 8

nisterium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten⸗

ETEteesteeeregg688 198641 nach welcher jugendliche Arbeiter, denen die im Reagulativ vom 9. März bestimmte Schulbildung fehlt, nur dann in Fabriken beschäftigt werden dürfen, wenn in den⸗

ung der mangelhaften Schulbildung geeignete Schulen hestehen. Der §. 2 des Allerhöchst bestätigten Regulativs üͤber die Be⸗ schäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken d. d. 9. März 1839 bestimmt, daß Kinder, welche vas neunte Lebensjahr zwar überschrit⸗ ten, aber das sechszehnte Jahr noch nicht vollender haben, zu einer regelmäßigen Beschäftigung in einer Fabrik oder bei Berg⸗, Hutten⸗ und Pochwerken niet angenommen werden dürfen, wenn sie nicht einen dreijährigen regelmäßigen Schul⸗ oder durch ein Zeugniß des

- 2222 822

SE49U9

Ausnahme hiervon ist nur da gestattet, wo die Fabrikherren durch

Errichtung und Unterhaltung von Fabrikschulen den Unter⸗

richt der jungen Arbeiter sichern. Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß diese Vorschriften nicht überall streng befolgt werden, in⸗

dem öfters darüber hinweggesehen wird, daß in Stelle der im Sinne des §. 2 des gedachten Regulativs einzurichtenden Fabrikschulen andere

ungenügende Einrichtungen für den Unterricht der in den Fabriken beschäftigten Kinder getroffen werden, welche den regelmäßigen Schulbesuch nicht zu ersetzen, sondern nur bei der Voraussetzung, daß ein solcher vorher stattgefunden habe, die Lücken in den erwor⸗ benen Kenntnissen in einzelnen Zweigen des Unterrichts auszufüllen

geeignet sind und daher nur den Namen von Nachh ülfesch ulen verdienen. So lobenswerth auch die Fürsorge von Fabrikbesitzern ist für die Fortbildung der in ihren Gewerben beschäftigten Kinder, welche den gesetzlichen Anforderungen in Beziehung auf den vor ihrer Aufnahme in die Fabriken zu absolvirenden Unterricht noth⸗

dürftig genügt haben, und so sehr daher auch die Errichtung solcher

8 Alie post-Anstalten des In- un d 1 er Auslandes nehmen gestellung auf 8 den Königl. Preuß. Staats-Anzeiger

hert I hn 214

Nachhülfeschulen Beförderung verdient, so können sie doch, auf

den Unterricht in einzelnen Lehrgegenständen und in

Fabrikschulen nicht ersetzen und einen Anspruch auf die hier ge⸗

2 7 . 2 stattete Ausnahme von der im ersten Abschnitte des Paragraphen

vorgeschriebenen Regel nicht begründen

wenigen wöchentlichen Stunden beschränkt, die Ortsschulen oder die an deren Stelle im zweiten Abschnitt des §. 2 des Regulativs nachgelassenen

Wenngleich die Beurthei⸗

eeFeernnen heeaig